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Vergabe Objekt- und Fachplanungsleistungen für den Neubau des Feuerwehrhauses in Ostrach

Gemeinde Ostrach · Ostrach, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 786/24-KSveröffentlicht 13.01.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 607 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Baden-Württemberg (39 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
4,5 Mio. €
Laufzeit
18 Monate
Lose
4Angebot auf bis zu 4
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdeutsche-evergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (7 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Qualitätskriterium20 %
  • Qualitätskriterium15 %
  • Qualitätskriterium25 %
  • Qualitätskriterium10 %
  • Kostenkriterium30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 22 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 20 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Vergabe von Objekt- und Fachplanungsleistungen für den Neubau des Feuerwehrhauses in der Gemeinde Ostrach.

Lose4 Lose · Angebot auf bis zu 4

Alle 4 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1 - Objektplanung Gebäude

Die Gemeinde Ostrach beabsichtigt für die Freiwillige Feuerwehr ein neues Feuerwehrgebäude als Neubau mit 9 Garagen für Feuerwehrfahrzeuge, einer Waschhalle, Neben- und Sozialräume sowie einen Übungsturm auf dem Grundstück der Flst.-Nr. 595, Gemarkung Ostrach, Adresse Im Grund, 88356 Ostrach zu errichten. Das Baugrundstück wird über die Straße „Im Grund“ verkehrlich erschlossen. Die Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehr Ostrach umfassen sämtliche Aufgaben nach § 2 Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg. Die Freiwillige Feuerwehr Ostrach ist für die Gemeindegröße mit einer Fläche von ca. 109.000 qkm zuständig mit 28 größeren und kleineren Teilorten. Die Gemeinde hat die Objektplanungsleistungen bis einschließlich der Leistungsphase 4 (Baugenehmigungsplanung) bereits beauftragt. Das daraufhin erstellte Baugesuch wurde von der zuständigen Baugenehmigungsbehörde im Jahr 2021 genehmigt. Diese Baugenehmigungsplanung wurde nachträglich nochmals überarbeitet zum Stand 01.08.2024 und befindet sich derzeit im Genehmigungsprozess. Dieses zu genehmigende Baugesuch ist Grundlage für die mit dieser Ausschreibung zu beschaffenden Folgeplanungsleistungen. Der Gemeinderat der Gemeinde Ostrach hat in öffentlichen Sitzung beschlossen den Neubau des Feuerwehrhauses zu realisieren und die fortgesetzten, aufeinander aufbauenden Planungsleistungen mit dieser Ausschreibung zu beauftragen. Ausschreibungsgegenstand sind die Architekten- und Ingenieurplanungsleistungen in Gestalt der Grundleistungen Objektplanung Gebäude ab LPH 5 bis 9 HOAI 2021. Die Beauftragung erfolgt stufenweise bezüglich der Objektplanung zunächst für die LPH 5. Zwischen der Gemeinde Ostrach als öffentlicher Auftraggeberin und dem jeweiligen Auftragnehmer je Los, der den Zuschlag erhält, kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag gemäß den kommunalen Vertragsmustern des Kommunalen Vergabehandbuchs für kommunale Vertragsmuster und die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen – HKVM - des Boorberg Verlages in der Fassung Stand März 2021 unter Beachtung der Empfehlung der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) vom 27.02.2019, Az. 2-2242.0/21, dort Ziffer 2.3, zu Stande. Der Bau des Feuerwehrgebäudes für die Gemeinde Ostrach erfolgt aufgrund einer Förderung des Landes Baden-Württemberg gemäß der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums Baden-Württemberg über Zuwendungen für das Feuerwehrwesen (VwV Zuwendungen Feuerwehrwesen – VwV-Z-Feu) vom 11.12.2017, Az.: 6-1503.0/35 sowie aus Mitteln des Ausgleichsstocks des Landes Baden-Württemberg nach dem Finanzausgleichsgesetz Baden-Württemberg (FAG). Die Vorgaben dieser Fördervorschrift haben die den Auftrag ausführenden Auftragnehmer zwingend zu beachten. Mit den gewährten Fördermitteln auf Grundlage der vorgenannten Förderprogramme und Verwaltungsvorschriften im Rahmen der Sanierung und der Errichtung eines Neubaus stehen dem Auftraggeber maximal 4,5 Mio. EUR brutto zur Verfügung inklusive anteiliger Fördermittel in Höhe von 450.000 Euro aus dem Ausgleichsstock des Landes Baden-Württemberg nach dem Finanzausgleichsgesetz Baden-Württemberg (FAG) sowie 990.000 Euro nach der Fachförderung der Verwaltungsvorschrift Zuwendungen des Feuerwehrwesens (VwV Z-Feu) des Landes Baden-Württemberg. Dies ist bei der Erbringung der Planungsleistungen zu berücksichtigen.

18 Monate–
2
Los 2 - Fachplanung Tragwerk

Die Gemeinde Ostrach beabsichtigt für die Freiwillige Feuerwehr ein neues Feuerwehrgebäude als Neubau mit 9 Garagen für Feuerwehrfahrzeuge, einer Waschhalle, Neben- und Sozialräume sowie einen Übungsturm auf dem Grundstück der Flst.-Nr. 595, Gemarkung Ostrach, Adresse Im Grund, 88356 Ostrach zu errichten. Das Baugrundstück wird über die Straße „Im Grund“ verkehrlich erschlossen. Die Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehr Ostrach umfassen sämtliche Aufgaben nach § 2 Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg. Die Freiwillige Feuerwehr Ostrach ist für die Gemeindegröße mit einer Fläche von ca. 109.000 qkm zuständig mit 28 größeren und kleineren Teilorten. Die Gemeinde hat die Objektplanungsleistungen bis einschließlich der Leistungsphase 4 (Baugenehmigungsplanung) bereits beauftragt. Das daraufhin erstellte Baugesuch wurde von der zuständigen Baugenehmigungsbehörde im Jahr 2021 genehmigt. Diese Baugenehmigungsplanung wurde nachträglich nochmals überarbeitet zum Stand 01.08.2024 und befindet sich derzeit im Genehmigungsprozess. Dieses zu genehmigende Baugesuch ist Grundlage für die mit dieser Ausschreibung zu beschaffenden Folgeplanungsleistungen. Der Gemeinderat der Gemeinde Ostrach hat in öffentlichen Sitzung beschlossen den Neubau des Feuerwehrhauses zu realisieren und die fortgesetzten, aufeinander aufbauenden Planungsleistungen mit dieser Ausschreibung zu beauftragen. Ausschreibungsgegenstand sind die Architekten- und Ingenieurplanungsleistungen in Gestalt der Grundleistungen Fachplanung Tragwerk ab LPH 1 bis 6 HOAI 2021. Für die Fachplanung Tragwerk erfolgt eine vollständige Beauftragung der LPH 1-6. Zwischen der Gemeinde Ostrach als öffentlicher Auftraggeberin und dem jeweiligen Auftragnehmer je Los, der den Zuschlag erhält, kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag gemäß den kommunalen Vertragsmustern des Kommunalen Vergabehandbuchs für kommunale Vertragsmuster und die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen – HKVM - des Boorberg Verlages in der Fassung Stand März 2021 unter Beachtung der Empfehlung der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) vom 27.02.2019, Az. 2-2242.0/21, dort Ziffer 2.3, zu Stande. Der Bau des Feuerwehrgebäudes für die Gemeinde Ostrach erfolgt aufgrund einer Förderung des Landes Baden-Württemberg gemäß der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums Baden-Württemberg über Zuwendungen für das Feuerwehrwesen (VwV Zuwendungen Feuerwehrwesen – VwV-Z-Feu) vom 11.12.2017, Az.: 6-1503.0/35 sowie aus Mitteln des Ausgleichsstocks des Landes Baden-Württemberg nach dem Finanzausgleichsgesetz Baden-Württemberg (FAG). Die Vorgaben dieser Fördervorschrift haben die den Auftrag ausführenden Auftragnehmer zwingend zu beachten. Mit den gewährten Fördermitteln auf Grundlage der vorgenannten Förderprogramme und Verwaltungsvorschriften im Rahmen der Sanierung und der Errichtung eines Neubaus stehen dem Auftraggeber maximal 4,5 Mio. EUR brutto zur Verfügung inklusive anteiliger Fördermittel in Höhe von 450.000 Euro aus dem Ausgleichsstock des Landes Baden-Württemberg nach dem Finanzausgleichsgesetz Baden-Württemberg (FAG) sowie 990.000 Euro nach der Fachförderung der Verwaltungsvorschrift Zuwendungen des Feuerwehrwesens (VwV Z-Feu) des Landes Baden-Württemberg. Dies ist bei der Erbringung der Planungsleistungen zu berücksichtigen.

18 Monate–
3
Los 3 - Fachplanung Technische Ausrüstung HLS

Die Gemeinde Ostrach beabsichtigt für die Freiwillige Feuerwehr ein neues Feuerwehrgebäude als Neubau mit 9 Garagen für Feuerwehrfahrzeuge, einer Waschhalle, Neben- und Sozialräume sowie einen Übungsturm auf dem Grundstück der Flst.-Nr. 595, Gemarkung Ostrach, Adresse Im Grund, 88356 Ostrach zu errichten. Das Baugrundstück wird über die Straße „Im Grund“ verkehrlich erschlossen. Die Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehr Ostrach umfassen sämtliche Aufgaben nach § 2 Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg. Die Freiwillige Feuerwehr Ostrach ist für die Gemeindegröße mit einer Fläche von ca. 109.000 qkm zuständig mit 28 größeren und kleineren Teilorten. Die Gemeinde hat die Objektplanungsleistungen bis einschließlich der Leistungsphase 4 (Baugenehmigungsplanung) bereits beauftragt. Das daraufhin erstellte Baugesuch wurde von der zuständigen Baugenehmigungsbehörde im Jahr 2021 genehmigt. Diese Baugenehmigungsplanung wurde nachträglich nochmals überarbeitet zum Stand 01.08.2024 und befindet sich derzeit im Genehmigungsprozess. Dieses zu genehmigende Baugesuch ist Grundlage für die mit dieser Ausschreibung zu beschaffenden Folgeplanungsleistungen. Der Gemeinderat der Gemeinde Ostrach hat in öffentlichen Sitzung beschlossen den Neubau des Feuerwehrhauses zu realisieren und die fortgesetzten, aufeinander aufbauenden Planungsleistungen mit dieser Ausschreibung zu beauftragen. Ausschreibungsgegenstand sind die Architekten- und Ingenieurplanungsleistungen in Gestalt der Grundleistungen Fachplanung Technische Ausrüstung HLS ab LPH 1 bis 9 HOAI 2021. Für die Fachplanung technische Ausrüstung HLS erfolgt eine vollständige Beauftragung der LPH 1-9. Zwischen der Gemeinde Ostrach als öffentlicher Auftraggeberin und dem jeweiligen Auftragnehmer je Los, der den Zuschlag erhält, kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag gemäß den kommunalen Vertragsmustern des Kommunalen Vergabehandbuchs für kommunale Vertragsmuster und die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen – HKVM - des Boorberg Verlages in der Fassung Stand März 2021 unter Beachtung der Empfehlung der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) vom 27.02.2019, Az. 2-2242.0/21, dort Ziffer 2.3, zu Stande. Der Bau des Feuerwehrgebäudes für die Gemeinde Ostrach erfolgt aufgrund einer Förderung des Landes Baden-Württemberg gemäß der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums Baden-Württemberg über Zuwendungen für das Feuerwehrwesen (VwV Zuwendungen Feuerwehrwesen – VwV-Z-Feu) vom 11.12.2017, Az.: 6-1503.0/35 sowie aus Mitteln des Ausgleichsstocks des Landes Baden-Württemberg nach dem Finanzausgleichsgesetz Baden-Württemberg (FAG). Die Vorgaben dieser Fördervorschrift haben die den Auftrag ausführenden Auftragnehmer zwingend zu beachten. Mit den gewährten Fördermitteln auf Grundlage der vorgenannten Förderprogramme und Verwaltungsvorschriften im Rahmen der Sanierung und der Errichtung eines Neubaus stehen dem Auftraggeber maximal 4,5 Mio. EUR brutto zur Verfügung inklusive anteiliger Fördermittel in Höhe von 450.000 Euro aus dem Ausgleichsstock des Landes Baden-Württemberg nach dem Finanzausgleichsgesetz Baden-Württemberg (FAG) sowie 990.000 Euro nach der Fachförderung der Verwaltungsvorschrift Zuwendungen des Feuerwehrwesens (VwV Z-Feu) des Landes Baden-Württemberg. Dies ist bei der Erbringung der Planungsleistungen zu berücksichtigen.

18 Monate–
4
Los 4 - Fachplanung Technische Ausrüstung Elektro

Die Gemeinde Ostrach beabsichtigt für die Freiwillige Feuerwehr ein neues Feuerwehrgebäude als Neubau mit 9 Garagen für Feuerwehrfahrzeuge, einer Waschhalle, Neben- und Sozialräume sowie einen Übungsturm auf dem Grundstück der Flst.-Nr. 595, Gemarkung Ostrach, Adresse Im Grund, 88356 Ostrach zu errichten. Das Baugrundstück wird über die Straße „Im Grund“ verkehrlich erschlossen. Die Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehr Ostrach umfassen sämtliche Aufgaben nach § 2 Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg. Die Freiwillige Feuerwehr Ostrach ist für die Gemeindegröße mit einer Fläche von ca. 109.000 qkm zuständig mit 28 größeren und kleineren Teilorten. Die Gemeinde hat die Objektplanungsleistungen bis einschließlich der Leistungsphase 4 (Baugenehmigungsplanung) bereits beauftragt. Das daraufhin erstellte Baugesuch wurde von der zuständigen Baugenehmigungsbehörde im Jahr 2021 genehmigt. Diese Baugenehmigungsplanung wurde nachträglich nochmals überarbeitet zum Stand 01.08.2024 und befindet sich derzeit im Genehmigungsprozess. Dieses zu genehmigende Baugesuch ist Grundlage für die mit dieser Ausschreibung zu beschaffenden Folgeplanungsleistungen. Der Gemeinderat der Gemeinde Ostrach hat in öffentlichen Sitzung beschlossen den Neubau des Feuerwehrhauses zu realisieren und die fortgesetzten, aufeinander aufbauenden Planungsleistungen mit dieser Ausschreibung zu beauftragen. Ausschreibungsgegenstand sind die Architekten- und Ingenieurplanungsleistungen in Gestalt der Grundleistungen Fachplanung Technische Ausrüstung Elektro ab LPH 1 bis 9 HOAI 2021. Für die Fachplanung technische Ausrüstung Elektro erfolgt eine vollständige Beauftragung der LPH 1-9. Zwischen der Gemeinde Ostrach als öffentlicher Auftraggeberin und dem jeweiligen Auftragnehmer je Los, der den Zuschlag erhält, kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag gemäß den kommunalen Vertragsmustern des Kommunalen Vergabehandbuchs für kommunale Vertragsmuster und die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen – HKVM - des Boorberg Verlages in der Fassung Stand März 2021 unter Beachtung der Empfehlung der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) vom 27.02.2019, Az. 2-2242.0/21, dort Ziffer 2.3, zu Stande. Der Bau des Feuerwehrgebäudes für die Gemeinde Ostrach erfolgt aufgrund einer Förderung des Landes Baden-Württemberg gemäß der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums Baden-Württemberg über Zuwendungen für das Feuerwehrwesen (VwV Zuwendungen Feuerwehrwesen – VwV-Z-Feu) vom 11.12.2017, Az.: 6-1503.0/35 sowie aus Mitteln des Ausgleichsstocks des Landes Baden-Württemberg nach dem Finanzausgleichsgesetz Baden-Württemberg (FAG). Die Vorgaben dieser Fördervorschrift haben die den Auftrag ausführenden Auftragnehmer zwingend zu beachten. Mit den gewährten Fördermitteln auf Grundlage der vorgenannten Förderprogramme und Verwaltungsvorschriften im Rahmen der Sanierung und der Errichtung eines Neubaus stehen dem Auftraggeber maximal 4,5 Mio. EUR brutto zur Verfügung inklusive anteiliger Fördermittel in Höhe von 450.000 Euro aus dem Ausgleichsstock des Landes Baden-Württemberg nach dem Finanzausgleichsgesetz Baden-Württemberg (FAG) sowie 990.000 Euro nach der Fachförderung der Verwaltungsvorschrift Zuwendungen des Feuerwehrwesens (VwV Z-Feu) des Landes Baden-Württemberg. Dies ist bei der Erbringung der Planungsleistungen zu berücksichtigen.

18 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag5 von 5 angegeben

Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 20Zusammensetzung des Projektteams
Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 15Arbeitsweise des Projektteams
Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 25Umsetzung der Planung
Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 10Termin- und Kosteneinhaltung
Kosten
KostenkriteriumGewichtung (Punkte, genau) 30Honorar

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
• Vorlage eines Auszugs der Eintragung in die jeweiligen Berufslisten der zustän-digen Architekten- und Ingenieurkammern. • Bei Bietern, deren Firma im Handelsregister eingetragen ist, die Vorlage eines Handelsregisterauszuges, nicht älter als 12 Monate ab EU-Bekanntmachung die-ser Ausschreibung. • … ganz lesen• Vorlage eines Auszugs der Eintragung in die jeweiligen Berufslisten der zustän-digen Architekten- und Ingenieurkammern. • Bei Bietern, deren Firma im Handelsregister eingetragen ist, die Vorlage eines Handelsregisterauszuges, nicht älter als 12 Monate ab EU-Bekanntmachung die-ser Ausschreibung. • Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit. • Eigenerklärung darüber, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) nicht vorliegen. • Darüber hinaus hat der Bewerber die Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG) abzugeben. • Angabe des vorgesehenen Projektleiters. • Eigenerklärung Bekämpfung Schwarzarbeit.
Kriterium
• Eigenerklärung über das Bestehen oder Vorlage einer Bankerklärung über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Vermögensschadenversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 3.000.000,00 Euro je Einzelfall für Personen- und Sachschäden und für Vermögensschäden i … ganz lesen• Eigenerklärung über das Bestehen oder Vorlage einer Bankerklärung über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Vermögensschadenversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 3.000.000,00 Euro je Einzelfall für Personen- und Sachschäden und für Vermögensschäden in Höhe von 2.000.000,00 Euro je Einzelfall im Falle der Zuschlagserteilung. Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, dass einer der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über eine Versicherung in entsprechender Höhe verfügt bzw. diese im Falle der Zuschlagserteilung stellt. • Eigenerklärung über den Jahresumsatz einschließlich Umsatz im Tätigkeitsbereich des ausgeschriebenen Auftrages sowie Informationen über Bilanzen. Der Mindestumsatz netto (ohne MwSt.) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre muss dabei mindestens 1.500.000,00 EUR je Geschäftsjahr für das Los 1 betragen haben. Bei Bietergemeinschaften wird der Umsatz aller Mitglieder der Bietergemeinschaft addiert. Bei Unterauftragnehmern erfolgt eine Addition der Umsätze nur nach Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer.
Kriterium
• Eigenerklärung zum Firmenprofil. • Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl der Führungskräfte in den letzten drei Jahren sowie Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eing … ganz lesen• Eigenerklärung zum Firmenprofil. • Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl der Führungskräfte in den letzten drei Jahren sowie Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht (Erl.: Technische Fachkräfte in diesem Sinne sind die in dem für den Ausschreibungsgegenstand relevanten Bereich qualifizierten Mitarbeiter). Ferner ist auf einem gesonderten Beiblatt die jeweilige Qualifikation und Berufserfahrung der technischen Fachkräfte zu benennen, die für die Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Bei einem Austausch der Mitarbeiter im Laufe des Projektes müssen auch die jeweils ersetzenden technischen Fachkräfte über vergleichbare Qualifikationen und Berufserfahrung im Vergleich zu dem ersetzten Mitarbeiter verfügen! Es müssen für Los 1 (Objektplanung) mindestens 3 Vollzeitäquivalente bei Auftragsausführung als fachbezogenen Mitarbeiter/innen in vorbeschriebenem Sinne eingesetzt werden (dies gilt nicht für die Lose 2-4). (Erl: Das Vollzeit-äquivalent gibt an, wie viele Vollzeitstellen sich rechnerisch bei einer gemischten Belegung mit Teilzeitbeschäftigten ergeben. Beispiel: Ein Vollzeitbeschäftigter 40 Stunden/Woche, 2 Teilzeitbeschäftigte mit je 20 Stunden/Woche = 40 + 20 + 20 / 40 = 2 Vollzeitäquivalente). • 3 Referenzen für den Neubau von öffentlichen Gebäuden oder Gewerbehallen mit Werkstätten als Mindesteignungsnachweis für das Los 1 sowie mindestens 1 Referenz für den Neubau von öffentlichen Gebäuden oder Gewerbehallen mit Werkstätten je Lose 2-4. Für Los 1 (Objektplanung) muss mindestens eine Referenz (1 von 3) die Planung und Objektbetreuung eines Feuerwehrgebäudes als weiteren Mindesteignungsnachweis beinhalten. Anhand der Referenzen ist die Fachkunde seitens der Auftragnehmer sicherzustellen. Die vorzulegenden Planungsleistungen werden als Referenzen nur anerkannt, wenn als Mindestanforderung der Neubau der Referenzvorhaben nicht vor dem 01.01.2015 an die Benutzer übergeben wurde und zur Sicherstellung der Vergleichbarkeit mit dem Umfang und der Höhe der Nettobaukosten (Gesamtkosten) je Referenz mind. 2 Mio. EUR für Los 1 bzw. Nettobaukosten (Gesamtkosten) mit mind. 1 Mio. EUR netto für die Referenz je der Lose 2 bis 4 aufweisen. Dies dient der Gewährleistung aktueller Planungs- und Umsetzungserfahrung des Auftragnehmers in der Praxis sowie seiner Kenntnisse zum aktuellen Stand der Technik in der Bauausführung als auch der technischen Ausrüstung in zeitlicher Hinsicht sowie der wertmäßigen Bedeutung der ausgeschriebenen Anlagen. • Benennung der Teile des Auftrages, die unter Umständen als Unteraufträge an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen, falls die Beauftragung von Unterauftragnehmern beabsichtigt ist. Wenn der Bewerber beabsichtigt, sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unterauftragnehmer zu bedienen (Eignungsleihe), muss er dem Auftraggeber hinsichtlich der Eignung (finanzielle, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und fachliche Eignung) für den Unterauftragnehmer nachweisen, dass diese in der Person des Unterauftragnehmers gegeben ist. Hinsichtlich der finanziellen Leistungsfähigkeit ist im Falle der Eignungsleihe zu bestätigen, dass die Unternehmen gemeinschaftliche für die Vertragsdurchführung haften. • Bei der Bildung von Bewerbergemeinschaften: Beschreibung der Aufgabenteilung bzw. Auftragsanteile sowie Vorlage sämtlicher geforderter Erklärungen für alle Unternehmen der Bewerbergemeinschaft sowie Vorlage einer Eigenerklärung über die Bildung einer Bietergemeinschaft und die gesamtschuldnerische Haftung sowie Benennung eines bevollmächtigten Vertreters.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, bankruptcy, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße geg … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, bankruptcy, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
18 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
deutsche-evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
112 DAYS
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Die Erbringung der Dienstleistung ist für das Los 1 (Objektplanung) dem besonderen Berufsstand zugelassene/zugelassener Architektin/Architekt vorbehalten.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Ja
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Die Verhandlungsgespräche mit den zum Verhandlungsverfahren zugelassenen Bewerbern finden voraussichtlich am 26.03.2025 und 27.03.2025 statt. Bei zusätzlichem Bedarf werden die Termine nach Abstimmung mitgeteilt. Die Termine sind von den Bewerbern in ihren Terminkalendern zu blockieren und ganztägig … ganz lesenDie Verhandlungsgespräche mit den zum Verhandlungsverfahren zugelassenen Bewerbern finden voraussichtlich am 26.03.2025 und 27.03.2025 statt. Bei zusätzlichem Bedarf werden die Termine nach Abstimmung mitgeteilt. Die Termine sind von den Bewerbern in ihren Terminkalendern zu blockieren und ganztägig freizuhalten! Soweit ein Bewerber zu einem Verhandlungstermin eingeladen wird, zu diesem aber nicht erscheint und das Nichterscheinen zu vertreten hat, wird der Bewerber vom Ausschreibungsverfahren ausgeschlossen. Die Vergabestelle behält sich eine Änderung der Termine ausdrücklich vor! Der Auftraggeber behält sich gleichwohl vor, den Zuschlag bereits auf Grundlage der verbindlichen Erstangebote zu erteilen, ohne in Verhandlungen einzutreten (§ 17 Abs. 11 VgV). Wird der Zuschlag bereits auf das verbindliche Erstangebot erteilt, welches anhand der veröffentlichten Wertungskriterien die höchste Punktzahl erreicht, entfallen die Verhand-lungstermine. Mitbewerber werden zuvor gemäß § 134 GWB hierüber informiert.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Gemeinde Ostrach
Anschrift
Hauptstraße 19, 88356 Ostrach
Website
ostrach.de
Kontakt
vergabe@iuscomm.de
Auskünfte
iuscomm Rechtsanwälte - Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft mbBvergabe@iuscomm.de

Bei uns erfasst

4Bekanntmachungen
2Zuschlagsmeldungen

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

679vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (649 Lose mit Angabe)
329.613 €Zuschlagswert im Median
160.700 € – 771.108 €mittlere Hälfte, 283 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 10.03.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 788d4a4d-5a38-48bd-a7de-9a64819b1170.