Vergabe Objekt- und Fachplanungsleistungen für den Neubau des Feuerwehrhauses in Ostrach
Gemeinde Ostrach · Ostrach, Baden-Württemberg
Aktenzeichen 786/24-KSveröffentlicht 06.08.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Lose
- 4
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.
- Sanierung Mühlbachhalle in Schemmerhofen, TragwerksplanungGemeinde Schemmerhofen · SchemmerhofenFrist 07.12.2026
- Sanierung Mühlbachhalle in Schemmerhofen, Fachplanung ElektroGemeinde Schemmerhofen · SchemmerhofenFrist 07.12.2026
- Sanierung Mühlbachhalle in Schemmerhofen, Fachplanung HLSGemeinde Schemmerhofen · SchemmerhofenFrist 07.12.2026
- PLAN - VgV Gebäudeplanung - Schule LFG - SporthalleBBS Bau- und Betriebsservice GmbH · MannheimFrist 08.12.2026
Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Baden-Württemberg (39 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 4
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Ostrach88356, Landkreis Sigmaringen, Baden-Württemberg
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (7 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Qualitätskriterium20 %
- Qualitätskriterium15 %
- Qualitätskriterium25 %
- Qualitätskriterium10 %
- Kostenkriterium30 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 15 Monaten
- Heute
Beschreibung
Vergabe von Objekt- und Fachplanungsleistungen für den Neubau des Feuerwehrhauses in der Gemeinde Ostrach.
Gegenstand nach CPV
Lose4 Lose
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Los 1 - Objektplanung Gebäude Die Gemeinde Ostrach beabsichtigt für die Freiwillige Feuerwehr ein neues Feuerwehrgebäude als Neubau mit 9 Garagen für Feuerwehrfahrzeuge, einer Waschhalle, Neben- und Sozialräume sowie einen Übungsturm auf dem Grundstück der Flst.-Nr. 595, Gemarkung Ostrach, Adresse Im Grund, 88356 Ostrach zu errichten. Das Baugrundstück wird über die Straße „Im Grund“ verkehrlich erschlossen. Die Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehr Ostrach umfassen sämtliche Aufgaben nach § 2 Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg. Die Freiwillige Feuerwehr Ostrach ist für die Gemeindegröße mit einer Fläche von ca. 109.000 qkm zuständig mit 28 größeren und kleineren Teilorten. Die Gemeinde hat die Objektplanungsleistungen bis einschließlich der Leistungsphase 4 (Baugenehmigungsplanung) bereits beauftragt. Das daraufhin erstellte Baugesuch wurde von der zuständigen Baugenehmigungsbehörde im Jahr 2021 genehmigt. Diese Baugenehmigungsplanung wurde nachträglich nochmals überarbeitet zum Stand 01.08.2024 und befindet sich derzeit im Genehmigungsprozess. Dieses zu genehmigende Baugesuch ist Grundlage für die mit dieser Ausschreibung zu beschaffenden Folgeplanungsleistungen. Der Gemeinderat der Gemeinde Ostrach hat in öffentlichen Sitzung beschlossen den Neubau des Feuerwehrhauses zu realisieren und die fortgesetzten, aufeinander aufbauenden Planungsleistungen mit dieser Ausschreibung zu beauftragen. Ausschreibungsgegenstand sind die Architekten- und Ingenieurplanungsleistungen in Gestalt der Grundleistungen Objektplanung Gebäude ab LPH 5 bis 9 HOAI 2021. Die Beauftragung erfolgt stufenweise bezüglich der Objektplanung zunächst für die LPH 5. Zwischen der Gemeinde Ostrach als öffentlicher Auftraggeberin und dem jeweiligen Auftragnehmer je Los, der den Zuschlag erhält, kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag gemäß den kommunalen Vertragsmustern des Kommunalen Vergabehandbuchs für kommunale Vertragsmuster und die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen – HKVM - des Boorberg Verlages in der Fassung Stand März 2021 unter Beachtung der Empfehlung der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) vom 27.02.2019, Az. 2-2242.0/21, dort Ziffer 2.3, zu Stande. Der Bau des Feuerwehrgebäudes für die Gemeinde Ostrach erfolgt aufgrund einer Förderung des Landes Baden-Württemberg gemäß der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums Baden-Württemberg über Zuwendungen für das Feuerwehrwesen (VwV Zuwendungen Feuerwehrwesen – VwV-Z-Feu) vom 11.12.2017, Az.: 6-1503.0/35 sowie aus Mitteln des Ausgleichsstocks des Landes Baden-Württemberg nach dem Finanzausgleichsgesetz Baden-Württemberg (FAG). Die Vorgaben dieser Fördervorschrift haben die den Auftrag ausführenden Auftragnehmer zwingend zu beachten. Mit den gewährten Fördermitteln auf Grundlage der vorgenannten Förderprogramme und Verwaltungsvorschriften im Rahmen der Sanierung und der Errichtung eines Neubaus stehen dem Auftraggeber maximal 4,5 Mio. EUR brutto zur Verfügung inklusive anteiliger Fördermittel in Höhe von 450.000 Euro aus dem Ausgleichsstock des Landes Baden-Württemberg nach dem Finanzausgleichsgesetz Baden-Württemberg (FAG) sowie 990.000 Euro nach der Fachförderung der Verwaltungsvorschrift Zuwendungen des Feuerwehrwesens (VwV Z-Feu) des Landes Baden-Württemberg. Dies ist bei der Erbringung der Planungsleistungen zu berücksichtigen. | – | – |
| 2 | Los 2 - Fachplanung Tragwerk Die Gemeinde Ostrach beabsichtigt für die Freiwillige Feuerwehr ein neues Feuerwehrgebäude als Neubau mit 9 Garagen für Feuerwehrfahrzeuge, einer Waschhalle, Neben- und Sozialräume sowie einen Übungsturm auf dem Grundstück der Flst.-Nr. 595, Gemarkung Ostrach, Adresse Im Grund, 88356 Ostrach zu errichten. Das Baugrundstück wird über die Straße „Im Grund“ verkehrlich erschlossen. Die Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehr Ostrach umfassen sämtliche Aufgaben nach § 2 Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg. Die Freiwillige Feuerwehr Ostrach ist für die Gemeindegröße mit einer Fläche von ca. 109.000 qkm zuständig mit 28 größeren und kleineren Teilorten. Die Gemeinde hat die Objektplanungsleistungen bis einschließlich der Leistungsphase 4 (Baugenehmigungsplanung) bereits beauftragt. Das daraufhin erstellte Baugesuch wurde von der zuständigen Baugenehmigungsbehörde im Jahr 2021 genehmigt. Diese Baugenehmigungsplanung wurde nachträglich nochmals überarbeitet zum Stand 01.08.2024 und befindet sich derzeit im Genehmigungsprozess. Dieses zu genehmigende Baugesuch ist Grundlage für die mit dieser Ausschreibung zu beschaffenden Folgeplanungsleistungen. Der Gemeinderat der Gemeinde Ostrach hat in öffentlichen Sitzung beschlossen den Neubau des Feuerwehrhauses zu realisieren und die fortgesetzten, aufeinander aufbauenden Planungsleistungen mit dieser Ausschreibung zu beauftragen. Ausschreibungsgegenstand sind die Architekten- und Ingenieurplanungsleistungen in Gestalt der Grundleistungen Fachplanung Tragwerk ab LPH 1 bis 6 HOAI 2021. Für die Fachplanung Tragwerk erfolgt eine vollständige Beauftragung der LPH 1-6. Zwischen der Gemeinde Ostrach als öffentlicher Auftraggeberin und dem jeweiligen Auftragnehmer je Los, der den Zuschlag erhält, kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag gemäß den kommunalen Vertragsmustern des Kommunalen Vergabehandbuchs für kommunale Vertragsmuster und die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen – HKVM - des Boorberg Verlages in der Fassung Stand März 2021 unter Beachtung der Empfehlung der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) vom 27.02.2019, Az. 2-2242.0/21, dort Ziffer 2.3, zu Stande. Der Bau des Feuerwehrgebäudes für die Gemeinde Ostrach erfolgt aufgrund einer Förderung des Landes Baden-Württemberg gemäß der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums Baden-Württemberg über Zuwendungen für das Feuerwehrwesen (VwV Zuwendungen Feuerwehrwesen – VwV-Z-Feu) vom 11.12.2017, Az.: 6-1503.0/35 sowie aus Mitteln des Ausgleichsstocks des Landes Baden-Württemberg nach dem Finanzausgleichsgesetz Baden-Württemberg (FAG). Die Vorgaben dieser Fördervorschrift haben die den Auftrag ausführenden Auftragnehmer zwingend zu beachten. Mit den gewährten Fördermitteln auf Grundlage der vorgenannten Förderprogramme und Verwaltungsvorschriften im Rahmen der Sanierung und der Errichtung eines Neubaus stehen dem Auftraggeber maximal 4,5 Mio. EUR brutto zur Verfügung inklusive anteiliger Fördermittel in Höhe von 450.000 Euro aus dem Ausgleichsstock des Landes Baden-Württemberg nach dem Finanzausgleichsgesetz Baden-Württemberg (FAG) sowie 990.000 Euro nach der Fachförderung der Verwaltungsvorschrift Zuwendungen des Feuerwehrwesens (VwV Z-Feu) des Landes Baden-Württemberg. Dies ist bei der Erbringung der Planungsleistungen zu berücksichtigen. | – | – |
| 3 | Los 3 - Fachplanung Technische Ausrüstung HLS Die Gemeinde Ostrach beabsichtigt für die Freiwillige Feuerwehr ein neues Feuerwehrgebäude als Neubau mit 9 Garagen für Feuerwehrfahrzeuge, einer Waschhalle, Neben- und Sozialräume sowie einen Übungsturm auf dem Grundstück der Flst.-Nr. 595, Gemarkung Ostrach, Adresse Im Grund, 88356 Ostrach zu errichten. Das Baugrundstück wird über die Straße „Im Grund“ verkehrlich erschlossen. Die Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehr Ostrach umfassen sämtliche Aufgaben nach § 2 Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg. Die Freiwillige Feuerwehr Ostrach ist für die Gemeindegröße mit einer Fläche von ca. 109.000 qkm zuständig mit 28 größeren und kleineren Teilorten. Die Gemeinde hat die Objektplanungsleistungen bis einschließlich der Leistungsphase 4 (Baugenehmigungsplanung) bereits beauftragt. Das daraufhin erstellte Baugesuch wurde von der zuständigen Baugenehmigungsbehörde im Jahr 2021 genehmigt. Diese Baugenehmigungsplanung wurde nachträglich nochmals überarbeitet zum Stand 01.08.2024 und befindet sich derzeit im Genehmigungsprozess. Dieses zu genehmigende Baugesuch ist Grundlage für die mit dieser Ausschreibung zu beschaffenden Folgeplanungsleistungen. Der Gemeinderat der Gemeinde Ostrach hat in öffentlichen Sitzung beschlossen den Neubau des Feuerwehrhauses zu realisieren und die fortgesetzten, aufeinander aufbauenden Planungsleistungen mit dieser Ausschreibung zu beauftragen. Ausschreibungsgegenstand sind die Architekten- und Ingenieurplanungsleistungen in Gestalt der Grundleistungen Fachplanung Technische Ausrüstung HLS ab LPH 1 bis 9 HOAI 2021. Für die Fachplanung technische Ausrüstung HLS erfolgt eine vollständige Beauftragung der LPH 1-9. Zwischen der Gemeinde Ostrach als öffentlicher Auftraggeberin und dem jeweiligen Auftragnehmer je Los, der den Zuschlag erhält, kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag gemäß den kommunalen Vertragsmustern des Kommunalen Vergabehandbuchs für kommunale Vertragsmuster und die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen – HKVM - des Boorberg Verlages in der Fassung Stand März 2021 unter Beachtung der Empfehlung der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) vom 27.02.2019, Az. 2-2242.0/21, dort Ziffer 2.3, zu Stande. Der Bau des Feuerwehrgebäudes für die Gemeinde Ostrach erfolgt aufgrund einer Förderung des Landes Baden-Württemberg gemäß der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums Baden-Württemberg über Zuwendungen für das Feuerwehrwesen (VwV Zuwendungen Feuerwehrwesen – VwV-Z-Feu) vom 11.12.2017, Az.: 6-1503.0/35 sowie aus Mitteln des Ausgleichsstocks des Landes Baden-Württemberg nach dem Finanzausgleichsgesetz Baden-Württemberg (FAG). Die Vorgaben dieser Fördervorschrift haben die den Auftrag ausführenden Auftragnehmer zwingend zu beachten. Mit den gewährten Fördermitteln auf Grundlage der vorgenannten Förderprogramme und Verwaltungsvorschriften im Rahmen der Sanierung und der Errichtung eines Neubaus stehen dem Auftraggeber maximal 4,5 Mio. EUR brutto zur Verfügung inklusive anteiliger Fördermittel in Höhe von 450.000 Euro aus dem Ausgleichsstock des Landes Baden-Württemberg nach dem Finanzausgleichsgesetz Baden-Württemberg (FAG) sowie 990.000 Euro nach der Fachförderung der Verwaltungsvorschrift Zuwendungen des Feuerwehrwesens (VwV Z-Feu) des Landes Baden-Württemberg. Dies ist bei der Erbringung der Planungsleistungen zu berücksichtigen. | – | – |
| 4 | Los 4 - Fachplanung Technische Ausrüstung Elektro Die Gemeinde Ostrach beabsichtigt für die Freiwillige Feuerwehr ein neues Feuerwehrgebäude als Neubau mit 9 Garagen für Feuerwehrfahrzeuge, einer Waschhalle, Neben- und Sozialräume sowie einen Übungsturm auf dem Grundstück der Flst.-Nr. 595, Gemarkung Ostrach, Adresse Im Grund, 88356 Ostrach zu errichten. Das Baugrundstück wird über die Straße „Im Grund“ verkehrlich erschlossen. Die Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehr Ostrach umfassen sämtliche Aufgaben nach § 2 Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg. Die Freiwillige Feuerwehr Ostrach ist für die Gemeindegröße mit einer Fläche von ca. 109.000 qkm zuständig mit 28 größeren und kleineren Teilorten. Die Gemeinde hat die Objektplanungsleistungen bis einschließlich der Leistungsphase 4 (Baugenehmigungsplanung) bereits beauftragt. Das daraufhin erstellte Baugesuch wurde von der zuständigen Baugenehmigungsbehörde im Jahr 2021 genehmigt. Diese Baugenehmigungsplanung wurde nachträglich nochmals überarbeitet zum Stand 01.08.2024 und befindet sich derzeit im Genehmigungsprozess. Dieses zu genehmigende Baugesuch ist Grundlage für die mit dieser Ausschreibung zu beschaffenden Folgeplanungsleistungen. Der Gemeinderat der Gemeinde Ostrach hat in öffentlichen Sitzung beschlossen den Neubau des Feuerwehrhauses zu realisieren und die fortgesetzten, aufeinander aufbauenden Planungsleistungen mit dieser Ausschreibung zu beauftragen. Ausschreibungsgegenstand sind die Architekten- und Ingenieurplanungsleistungen in Gestalt der Grundleistungen Fachplanung Technische Ausrüstung Elektro ab LPH 1 bis 9 HOAI 2021. Für die Fachplanung technische Ausrüstung Elektro erfolgt eine vollständige Beauftragung der LPH 1-9. Zwischen der Gemeinde Ostrach als öffentlicher Auftraggeberin und dem jeweiligen Auftragnehmer je Los, der den Zuschlag erhält, kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag gemäß den kommunalen Vertragsmustern des Kommunalen Vergabehandbuchs für kommunale Vertragsmuster und die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen – HKVM - des Boorberg Verlages in der Fassung Stand März 2021 unter Beachtung der Empfehlung der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) vom 27.02.2019, Az. 2-2242.0/21, dort Ziffer 2.3, zu Stande. Der Bau des Feuerwehrgebäudes für die Gemeinde Ostrach erfolgt aufgrund einer Förderung des Landes Baden-Württemberg gemäß der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums Baden-Württemberg über Zuwendungen für das Feuerwehrwesen (VwV Zuwendungen Feuerwehrwesen – VwV-Z-Feu) vom 11.12.2017, Az.: 6-1503.0/35 sowie aus Mitteln des Ausgleichsstocks des Landes Baden-Württemberg nach dem Finanzausgleichsgesetz Baden-Württemberg (FAG). Die Vorgaben dieser Fördervorschrift haben die den Auftrag ausführenden Auftragnehmer zwingend zu beachten. Mit den gewährten Fördermitteln auf Grundlage der vorgenannten Förderprogramme und Verwaltungsvorschriften im Rahmen der Sanierung und der Errichtung eines Neubaus stehen dem Auftraggeber maximal 4,5 Mio. EUR brutto zur Verfügung inklusive anteiliger Fördermittel in Höhe von 450.000 Euro aus dem Ausgleichsstock des Landes Baden-Württemberg nach dem Finanzausgleichsgesetz Baden-Württemberg (FAG) sowie 990.000 Euro nach der Fachförderung der Verwaltungsvorschrift Zuwendungen des Feuerwehrwesens (VwV Z-Feu) des Landes Baden-Württemberg. Dies ist bei der Erbringung der Planungsleistungen zu berücksichtigen. | – | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag5 von 5 angegeben
- Qualität
- QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 20Zusammensetzung des Projektteams
- Qualität
- QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 15Arbeitsweise des Projektteams
- Qualität
- QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 25Umsetzung der Planung
- Qualität
- QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 10Termin- und Kosteneinhaltung
- Kosten
- KostenkriteriumGewichtung (Punkte, genau) 30Honorar
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesenkürzer
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Lose 2, 3, 4
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Qualität
- QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 30Zusammensetzung des Projektteams
- Qualität
- QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 40Umsetzung der Planung
- Kosten
- KostenkriteriumGewichtung (Punkte, genau) 30Honorar
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesenkürzer
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | MAUCH I OFFNER Architektengesellschaft mbH, Meßkirch | 2 |
| 2 | Ingenieurbüro Künstle, Pfullendorf | 6 |
| 3 | Ingenieurbüro Ulmer GmbH, Bad Schussenried | 3 |
| 4 | E-Planwerk GmbH, Altshausen | 5 |
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Gemeinde Ostrach
- Anschrift
- Hauptstraße 19, 88356 Ostrach
- Website
- ostrach.de
- Kontakt
- vergabe@
iuscomm.de - Auskünfte
- iuscomm Rechtsanwälte - Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft mbBvergabe@
iuscomm.de
Bei uns erfasst
- HLF 20 Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 2026.03.2025 · 2 Angebote
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Architekturleistungen in Baden-Württemberg (39 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Arcass Planungsgesellschaft mbH9 Zuschläge
- BHM Planungsgesellschaft mbH9 Zuschläge
- Schaudt Architekten GmbH7 Zuschläge
- a+r Architekten GmbH7 Zuschläge
- faktorgruen Landschaftsarchitekten bdla Beratende Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft mbB7 Zuschläge
- HELBER+RUFF Beratende Ingenieure PartG mbB6 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 10.03.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
Ähnliche offene Ausschreibungen
- Sanierung Mühlbachhalle in Schemmerhofen, TragwerksplanungGemeinde SchemmerhofenFrist 07.12.2026
- Sanierung Mühlbachhalle in Schemmerhofen, Fachplanung ElektroGemeinde SchemmerhofenFrist 07.12.2026
- Sanierung Mühlbachhalle in Schemmerhofen, Fachplanung HLSGemeinde SchemmerhofenFrist 07.12.2026
- Neubau und Umbau Berufschulzentrum Ravensburg, Fachplanungsleistungen ObjektplanungLandkreis Ravensburg, Eigenbetrieb IKPFrist 08.12.2026
- Sanierung der Grundschule Michelbach an der BilzGemeinde Michelbach an der BilzFrist 03.12.2026
- Neubau eines Entsorgungszentrums in Nattheim, GeneralplanungKreisabfallwirtschaftsbetrieb HeidenheimFrist 07.12.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 11f7aeae-4830-45f2-b28f-d6264ec372ff.