Zum Inhalt
Menü

Vergabe Objekt- und Fachplanungsleistungen für den Neubau des Feuerwehrhauses in Ostrach

Gemeinde Ostrach · Ostrach, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 786/24-KSveröffentlicht 06.08.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 607 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.

Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Baden-Württemberg (39 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
4
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (7 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Qualitätskriterium20 %
  • Qualitätskriterium15 %
  • Qualitätskriterium25 %
  • Qualitätskriterium10 %
  • Kostenkriterium30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 15 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Vergabe von Objekt- und Fachplanungsleistungen für den Neubau des Feuerwehrhauses in der Gemeinde Ostrach.

Lose4 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1 - Objektplanung Gebäude

Die Gemeinde Ostrach beabsichtigt für die Freiwillige Feuerwehr ein neues Feuerwehrgebäude als Neubau mit 9 Garagen für Feuerwehrfahrzeuge, einer Waschhalle, Neben- und Sozialräume sowie einen Übungsturm auf dem Grundstück der Flst.-Nr. 595, Gemarkung Ostrach, Adresse Im Grund, 88356 Ostrach zu errichten. Das Baugrundstück wird über die Straße „Im Grund“ verkehrlich erschlossen. Die Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehr Ostrach umfassen sämtliche Aufgaben nach § 2 Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg. Die Freiwillige Feuerwehr Ostrach ist für die Gemeindegröße mit einer Fläche von ca. 109.000 qkm zuständig mit 28 größeren und kleineren Teilorten. Die Gemeinde hat die Objektplanungsleistungen bis einschließlich der Leistungsphase 4 (Baugenehmigungsplanung) bereits beauftragt. Das daraufhin erstellte Baugesuch wurde von der zuständigen Baugenehmigungsbehörde im Jahr 2021 genehmigt. Diese Baugenehmigungsplanung wurde nachträglich nochmals überarbeitet zum Stand 01.08.2024 und befindet sich derzeit im Genehmigungsprozess. Dieses zu genehmigende Baugesuch ist Grundlage für die mit dieser Ausschreibung zu beschaffenden Folgeplanungsleistungen. Der Gemeinderat der Gemeinde Ostrach hat in öffentlichen Sitzung beschlossen den Neubau des Feuerwehrhauses zu realisieren und die fortgesetzten, aufeinander aufbauenden Planungsleistungen mit dieser Ausschreibung zu beauftragen. Ausschreibungsgegenstand sind die Architekten- und Ingenieurplanungsleistungen in Gestalt der Grundleistungen Objektplanung Gebäude ab LPH 5 bis 9 HOAI 2021. Die Beauftragung erfolgt stufenweise bezüglich der Objektplanung zunächst für die LPH 5. Zwischen der Gemeinde Ostrach als öffentlicher Auftraggeberin und dem jeweiligen Auftragnehmer je Los, der den Zuschlag erhält, kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag gemäß den kommunalen Vertragsmustern des Kommunalen Vergabehandbuchs für kommunale Vertragsmuster und die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen – HKVM - des Boorberg Verlages in der Fassung Stand März 2021 unter Beachtung der Empfehlung der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) vom 27.02.2019, Az. 2-2242.0/21, dort Ziffer 2.3, zu Stande. Der Bau des Feuerwehrgebäudes für die Gemeinde Ostrach erfolgt aufgrund einer Förderung des Landes Baden-Württemberg gemäß der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums Baden-Württemberg über Zuwendungen für das Feuerwehrwesen (VwV Zuwendungen Feuerwehrwesen – VwV-Z-Feu) vom 11.12.2017, Az.: 6-1503.0/35 sowie aus Mitteln des Ausgleichsstocks des Landes Baden-Württemberg nach dem Finanzausgleichsgesetz Baden-Württemberg (FAG). Die Vorgaben dieser Fördervorschrift haben die den Auftrag ausführenden Auftragnehmer zwingend zu beachten. Mit den gewährten Fördermitteln auf Grundlage der vorgenannten Förderprogramme und Verwaltungsvorschriften im Rahmen der Sanierung und der Errichtung eines Neubaus stehen dem Auftraggeber maximal 4,5 Mio. EUR brutto zur Verfügung inklusive anteiliger Fördermittel in Höhe von 450.000 Euro aus dem Ausgleichsstock des Landes Baden-Württemberg nach dem Finanzausgleichsgesetz Baden-Württemberg (FAG) sowie 990.000 Euro nach der Fachförderung der Verwaltungsvorschrift Zuwendungen des Feuerwehrwesens (VwV Z-Feu) des Landes Baden-Württemberg. Dies ist bei der Erbringung der Planungsleistungen zu berücksichtigen.

––
2
Los 2 - Fachplanung Tragwerk

Die Gemeinde Ostrach beabsichtigt für die Freiwillige Feuerwehr ein neues Feuerwehrgebäude als Neubau mit 9 Garagen für Feuerwehrfahrzeuge, einer Waschhalle, Neben- und Sozialräume sowie einen Übungsturm auf dem Grundstück der Flst.-Nr. 595, Gemarkung Ostrach, Adresse Im Grund, 88356 Ostrach zu errichten. Das Baugrundstück wird über die Straße „Im Grund“ verkehrlich erschlossen. Die Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehr Ostrach umfassen sämtliche Aufgaben nach § 2 Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg. Die Freiwillige Feuerwehr Ostrach ist für die Gemeindegröße mit einer Fläche von ca. 109.000 qkm zuständig mit 28 größeren und kleineren Teilorten. Die Gemeinde hat die Objektplanungsleistungen bis einschließlich der Leistungsphase 4 (Baugenehmigungsplanung) bereits beauftragt. Das daraufhin erstellte Baugesuch wurde von der zuständigen Baugenehmigungsbehörde im Jahr 2021 genehmigt. Diese Baugenehmigungsplanung wurde nachträglich nochmals überarbeitet zum Stand 01.08.2024 und befindet sich derzeit im Genehmigungsprozess. Dieses zu genehmigende Baugesuch ist Grundlage für die mit dieser Ausschreibung zu beschaffenden Folgeplanungsleistungen. Der Gemeinderat der Gemeinde Ostrach hat in öffentlichen Sitzung beschlossen den Neubau des Feuerwehrhauses zu realisieren und die fortgesetzten, aufeinander aufbauenden Planungsleistungen mit dieser Ausschreibung zu beauftragen. Ausschreibungsgegenstand sind die Architekten- und Ingenieurplanungsleistungen in Gestalt der Grundleistungen Fachplanung Tragwerk ab LPH 1 bis 6 HOAI 2021. Für die Fachplanung Tragwerk erfolgt eine vollständige Beauftragung der LPH 1-6. Zwischen der Gemeinde Ostrach als öffentlicher Auftraggeberin und dem jeweiligen Auftragnehmer je Los, der den Zuschlag erhält, kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag gemäß den kommunalen Vertragsmustern des Kommunalen Vergabehandbuchs für kommunale Vertragsmuster und die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen – HKVM - des Boorberg Verlages in der Fassung Stand März 2021 unter Beachtung der Empfehlung der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) vom 27.02.2019, Az. 2-2242.0/21, dort Ziffer 2.3, zu Stande. Der Bau des Feuerwehrgebäudes für die Gemeinde Ostrach erfolgt aufgrund einer Förderung des Landes Baden-Württemberg gemäß der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums Baden-Württemberg über Zuwendungen für das Feuerwehrwesen (VwV Zuwendungen Feuerwehrwesen – VwV-Z-Feu) vom 11.12.2017, Az.: 6-1503.0/35 sowie aus Mitteln des Ausgleichsstocks des Landes Baden-Württemberg nach dem Finanzausgleichsgesetz Baden-Württemberg (FAG). Die Vorgaben dieser Fördervorschrift haben die den Auftrag ausführenden Auftragnehmer zwingend zu beachten. Mit den gewährten Fördermitteln auf Grundlage der vorgenannten Förderprogramme und Verwaltungsvorschriften im Rahmen der Sanierung und der Errichtung eines Neubaus stehen dem Auftraggeber maximal 4,5 Mio. EUR brutto zur Verfügung inklusive anteiliger Fördermittel in Höhe von 450.000 Euro aus dem Ausgleichsstock des Landes Baden-Württemberg nach dem Finanzausgleichsgesetz Baden-Württemberg (FAG) sowie 990.000 Euro nach der Fachförderung der Verwaltungsvorschrift Zuwendungen des Feuerwehrwesens (VwV Z-Feu) des Landes Baden-Württemberg. Dies ist bei der Erbringung der Planungsleistungen zu berücksichtigen.

––
3
Los 3 - Fachplanung Technische Ausrüstung HLS

Die Gemeinde Ostrach beabsichtigt für die Freiwillige Feuerwehr ein neues Feuerwehrgebäude als Neubau mit 9 Garagen für Feuerwehrfahrzeuge, einer Waschhalle, Neben- und Sozialräume sowie einen Übungsturm auf dem Grundstück der Flst.-Nr. 595, Gemarkung Ostrach, Adresse Im Grund, 88356 Ostrach zu errichten. Das Baugrundstück wird über die Straße „Im Grund“ verkehrlich erschlossen. Die Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehr Ostrach umfassen sämtliche Aufgaben nach § 2 Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg. Die Freiwillige Feuerwehr Ostrach ist für die Gemeindegröße mit einer Fläche von ca. 109.000 qkm zuständig mit 28 größeren und kleineren Teilorten. Die Gemeinde hat die Objektplanungsleistungen bis einschließlich der Leistungsphase 4 (Baugenehmigungsplanung) bereits beauftragt. Das daraufhin erstellte Baugesuch wurde von der zuständigen Baugenehmigungsbehörde im Jahr 2021 genehmigt. Diese Baugenehmigungsplanung wurde nachträglich nochmals überarbeitet zum Stand 01.08.2024 und befindet sich derzeit im Genehmigungsprozess. Dieses zu genehmigende Baugesuch ist Grundlage für die mit dieser Ausschreibung zu beschaffenden Folgeplanungsleistungen. Der Gemeinderat der Gemeinde Ostrach hat in öffentlichen Sitzung beschlossen den Neubau des Feuerwehrhauses zu realisieren und die fortgesetzten, aufeinander aufbauenden Planungsleistungen mit dieser Ausschreibung zu beauftragen. Ausschreibungsgegenstand sind die Architekten- und Ingenieurplanungsleistungen in Gestalt der Grundleistungen Fachplanung Technische Ausrüstung HLS ab LPH 1 bis 9 HOAI 2021. Für die Fachplanung technische Ausrüstung HLS erfolgt eine vollständige Beauftragung der LPH 1-9. Zwischen der Gemeinde Ostrach als öffentlicher Auftraggeberin und dem jeweiligen Auftragnehmer je Los, der den Zuschlag erhält, kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag gemäß den kommunalen Vertragsmustern des Kommunalen Vergabehandbuchs für kommunale Vertragsmuster und die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen – HKVM - des Boorberg Verlages in der Fassung Stand März 2021 unter Beachtung der Empfehlung der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) vom 27.02.2019, Az. 2-2242.0/21, dort Ziffer 2.3, zu Stande. Der Bau des Feuerwehrgebäudes für die Gemeinde Ostrach erfolgt aufgrund einer Förderung des Landes Baden-Württemberg gemäß der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums Baden-Württemberg über Zuwendungen für das Feuerwehrwesen (VwV Zuwendungen Feuerwehrwesen – VwV-Z-Feu) vom 11.12.2017, Az.: 6-1503.0/35 sowie aus Mitteln des Ausgleichsstocks des Landes Baden-Württemberg nach dem Finanzausgleichsgesetz Baden-Württemberg (FAG). Die Vorgaben dieser Fördervorschrift haben die den Auftrag ausführenden Auftragnehmer zwingend zu beachten. Mit den gewährten Fördermitteln auf Grundlage der vorgenannten Förderprogramme und Verwaltungsvorschriften im Rahmen der Sanierung und der Errichtung eines Neubaus stehen dem Auftraggeber maximal 4,5 Mio. EUR brutto zur Verfügung inklusive anteiliger Fördermittel in Höhe von 450.000 Euro aus dem Ausgleichsstock des Landes Baden-Württemberg nach dem Finanzausgleichsgesetz Baden-Württemberg (FAG) sowie 990.000 Euro nach der Fachförderung der Verwaltungsvorschrift Zuwendungen des Feuerwehrwesens (VwV Z-Feu) des Landes Baden-Württemberg. Dies ist bei der Erbringung der Planungsleistungen zu berücksichtigen.

––
4
Los 4 - Fachplanung Technische Ausrüstung Elektro

Die Gemeinde Ostrach beabsichtigt für die Freiwillige Feuerwehr ein neues Feuerwehrgebäude als Neubau mit 9 Garagen für Feuerwehrfahrzeuge, einer Waschhalle, Neben- und Sozialräume sowie einen Übungsturm auf dem Grundstück der Flst.-Nr. 595, Gemarkung Ostrach, Adresse Im Grund, 88356 Ostrach zu errichten. Das Baugrundstück wird über die Straße „Im Grund“ verkehrlich erschlossen. Die Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehr Ostrach umfassen sämtliche Aufgaben nach § 2 Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg. Die Freiwillige Feuerwehr Ostrach ist für die Gemeindegröße mit einer Fläche von ca. 109.000 qkm zuständig mit 28 größeren und kleineren Teilorten. Die Gemeinde hat die Objektplanungsleistungen bis einschließlich der Leistungsphase 4 (Baugenehmigungsplanung) bereits beauftragt. Das daraufhin erstellte Baugesuch wurde von der zuständigen Baugenehmigungsbehörde im Jahr 2021 genehmigt. Diese Baugenehmigungsplanung wurde nachträglich nochmals überarbeitet zum Stand 01.08.2024 und befindet sich derzeit im Genehmigungsprozess. Dieses zu genehmigende Baugesuch ist Grundlage für die mit dieser Ausschreibung zu beschaffenden Folgeplanungsleistungen. Der Gemeinderat der Gemeinde Ostrach hat in öffentlichen Sitzung beschlossen den Neubau des Feuerwehrhauses zu realisieren und die fortgesetzten, aufeinander aufbauenden Planungsleistungen mit dieser Ausschreibung zu beauftragen. Ausschreibungsgegenstand sind die Architekten- und Ingenieurplanungsleistungen in Gestalt der Grundleistungen Fachplanung Technische Ausrüstung Elektro ab LPH 1 bis 9 HOAI 2021. Für die Fachplanung technische Ausrüstung Elektro erfolgt eine vollständige Beauftragung der LPH 1-9. Zwischen der Gemeinde Ostrach als öffentlicher Auftraggeberin und dem jeweiligen Auftragnehmer je Los, der den Zuschlag erhält, kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag gemäß den kommunalen Vertragsmustern des Kommunalen Vergabehandbuchs für kommunale Vertragsmuster und die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen – HKVM - des Boorberg Verlages in der Fassung Stand März 2021 unter Beachtung der Empfehlung der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) vom 27.02.2019, Az. 2-2242.0/21, dort Ziffer 2.3, zu Stande. Der Bau des Feuerwehrgebäudes für die Gemeinde Ostrach erfolgt aufgrund einer Förderung des Landes Baden-Württemberg gemäß der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums Baden-Württemberg über Zuwendungen für das Feuerwehrwesen (VwV Zuwendungen Feuerwehrwesen – VwV-Z-Feu) vom 11.12.2017, Az.: 6-1503.0/35 sowie aus Mitteln des Ausgleichsstocks des Landes Baden-Württemberg nach dem Finanzausgleichsgesetz Baden-Württemberg (FAG). Die Vorgaben dieser Fördervorschrift haben die den Auftrag ausführenden Auftragnehmer zwingend zu beachten. Mit den gewährten Fördermitteln auf Grundlage der vorgenannten Förderprogramme und Verwaltungsvorschriften im Rahmen der Sanierung und der Errichtung eines Neubaus stehen dem Auftraggeber maximal 4,5 Mio. EUR brutto zur Verfügung inklusive anteiliger Fördermittel in Höhe von 450.000 Euro aus dem Ausgleichsstock des Landes Baden-Württemberg nach dem Finanzausgleichsgesetz Baden-Württemberg (FAG) sowie 990.000 Euro nach der Fachförderung der Verwaltungsvorschrift Zuwendungen des Feuerwehrwesens (VwV Z-Feu) des Landes Baden-Württemberg. Dies ist bei der Erbringung der Planungsleistungen zu berücksichtigen.

––

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag5 von 5 angegeben

Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 20Zusammensetzung des Projektteams
Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 15Arbeitsweise des Projektteams
Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 25Umsetzung der Planung
Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 10Termin- und Kosteneinhaltung
Kosten
KostenkriteriumGewichtung (Punkte, genau) 30Honorar

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Lose 2, 3, 4

Zuschlag3 von 3 angegeben

Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 30Zusammensetzung des Projektteams
Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 40Umsetzung der Planung
Kosten
KostenkriteriumGewichtung (Punkte, genau) 30Honorar

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1MAUCH I OFFNER Architektengesellschaft mbH, Meßkirch2
2Ingenieurbüro Künstle, Pfullendorf6
3Ingenieurbüro Ulmer GmbH, Bad Schussenried3
4E-Planwerk GmbH, Altshausen5

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Gemeinde Ostrach
Anschrift
Hauptstraße 19, 88356 Ostrach
Website
ostrach.de
Kontakt
vergabe@iuscomm.de
Auskünfte
iuscomm Rechtsanwälte - Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft mbBvergabe@iuscomm.de

Bei uns erfasst

4Bekanntmachungen
2Zuschlagsmeldungen

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

679vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (649 Lose mit Angabe)
329.613 €Zuschlagswert im Median
160.700 € – 771.108 €mittlere Hälfte, 283 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Architekturleistungen in Baden-Württemberg (39 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 10.03.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 11f7aeae-4830-45f2-b28f-d6264ec372ff.