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Vergabe Objekt-u.Fachplanungsleistungen Neubau KiGa mit 3 Gruppen (ggf. Erw. 4. Gruppe) Herbertingen

Gemeinde Herbertingen · Herbertingen, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 601/24-KSveröffentlicht 06.08.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 654 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
4
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Sie erhält im Median 3,5 Angebote je Los (4 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 20 %, Leistung und Qualität 80 %.

  • Arbeitsweise des Projektteams15 %
  • Umsetzung der Planung25 %
  • Termin- und Kosteneinhaltung10 %
  • Zusammensetzung des Projektteams20 %
  • Herangehensweise an gestellte Aufgabe zur Umsetzung der Kostenreduzierung10 %
  • Honorar20 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 3,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−1,8 Punkte
25 % teurer−4 Punkte
50 % teurer−6,7 Punkte
100 % teurer−10 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 15 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Vergabe von Objektplanungsleistungen und Fachplanungsleistungen für den Neubau des Kindergartens St. Nikolaus mit 3 Gruppen (ggf. Erw. 4. Gruppe) in der Gemeinde Herbertingen.

Lose4 Lose

Alle 4 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1 - Objektplanung Gebäude

Die Gemeinde Herbertingen beabsichtigt die bestehende Kinderkrippe St. Nikolaus an der Langenstraße in 88518 Herbertingen auf dem Flst.-Nr. 1673 um einen Anbau als Neubau in Verbindung zum bestehenden Gebäude der bisherigen Kindertageseinrichtung (Kinderkrippe) zu erweitern als neuer Kindergarten St. Nikolaus. Neben dem Neubau ist die Anbindung an das bestehende Gebäude in Gestalt geringfügiger Umbauarbeiten zu planen. Der bisherige Gebäudebestand dient der Betreuung (U3) von derzeit ca. 70 Kindern (2 x Regelgruppe mit jeweils 25 Kindern und 1 x Ganztagesgruppe mit 20 Kindern). Das Bestandsgebäude sowie der herzustellende Neubau sollen über eine Schleuse verbunden werden mit einer Länge von ca. 5 m. Der Gemeinde liegt bereits die Baugenehmigungsplanung (Leistungsphase 4 der Objektplanung HOAI 2021) vor. Zur Realisierung des Bauvorhabens sollen nun die Grundleistungen der HOAI 2021 bezüglich der erforderlichen weiteren Planungsleistungen der Objektplanung, der Fachplanungsleistungen der Tragwerksplanung, der Technischen Ausrüstung HLS und Elektro beauftragt werden wie folgt: • Objektplanung Gebäude ab LPH 5 bis LPH 9 (Los 1) gem. §§ 34 HOAI 2021 • Fachplanung Tragwerk ab LPH 1 bis LPH 6 (Los 2) gem. §§ 51 HOAI 2021 • Fachplanung Technische Ausrüstung HLS ab LPH 1 bis LPH 9 (Los 3) gem. §§ 55 HOAI 2021 • Fachplanung Technische Ausrüstung Elektro ab LPH 1 bis LPH 9 (Los 4) gem. §§ 55 HOAI 2021 Die Beauftragung erfolgt stufenweise bezüglich der Objektplanung zunächst für die LPH 5 und für die übrigen Lose der Fachplanungen für die LPH 1 bis 5 einschließlich gemäß HOAI 2021. Zwischen der Gemeinde Herbertingen als öffentlicher Auftraggeberin und dem jeweiligen Auftragnehmer je Los, der den Zuschlag erhält, kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag gemäß den kommunalen Vertragsmustern des Kommunalen Vergabehandbuchs für kommunale Vertragsmuster und die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen – HKVM - des Boorberg Verlages in der Fassung Stand März 2021 unter Beachtung der Empfehlung der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) vom 27.02.2019, Az. 2-2242.0/21, dort Ziffer 2.3, zu Stande. Bei den zu erbringenden Leistungen hat der Auftragnehmer die Förderbescheide des Förderprogrammes des Bundes mit dem Titel „Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude – Kommunen (499)“ der KfW in der Version 03/23 sowie des Förderprogrammes nach dem Landessanierungsprogramm Baden-Württemberg (in Beantragung) zwingend zu beachten. Mit den gewährten Fördermitteln auf Grundlage der vorgenannten Förderprogramme und Verwaltungsvorschriften im Rahmen der Sanierung und der Errichtung eines Neubaus stehen dem Auftraggeber maximal 6 Mio. EUR brutto zur Verfügung. Dies ist bei der Erbringung der Planungsleistungen zu berücksichtigen. Zukünftig ist angedacht, den Neubau zu erweitern, um eine 4. Kindergartengruppe unterbringen zu können. Diesbezüglich besteht noch kein Realisierungsbeschluss im Gemeinderat. Die mit dieser Ausschreibung zu beauftragenden Architekten und Ingenieure je Los sollen im Bedarfsfall auch diese Planungsleistungen für die Erweiterung des Neubaus auf eine 4 Kindergartengruppe erbringen. Einen Anspruch der Architekten und Ingenieure auf Beauftragung wird mit der Zuschlagserteilung in diesem Vergabeverfahren jedoch nicht begründet. Auch eine im Baugesuch dargestellte „neue Krippe“ als weiterer Neubau zum Bestand soll vorerst nicht realisiert werden.

––
2
Los 2 - Fachplanung Tragwerk

Die Gemeinde Herbertingen beabsichtigt die bestehende Kinderkrippe St. Nikolaus an der Langenstraße in 88518 Herbertingen auf dem Flst.-Nr. 1673 um einen Anbau als Neubau in Verbindung zum bestehenden Gebäude der bisherigen Kindertageseinrichtung (Kinderkrippe) zu erweitern als neuer Kindergarten St. Nikolaus. Neben dem Neubau ist die Anbindung an das bestehende Gebäude in Gestalt geringfügiger Umbauarbeiten zu planen. Der bisherige Gebäudebestand dient der Betreuung (U3) von derzeit ca. 70 Kindern (2 x Regelgruppe mit jeweils 25 Kindern und 1 x Ganztagesgruppe mit 20 Kindern). Das Bestandsgebäude sowie der herzustellende Neubau sollen über eine Schleuse verbunden werden mit einer Länge von ca. 5 m. Der Gemeinde liegt bereits die Baugenehmigungsplanung (Leistungsphase 4 der Objektplanung HOAI 2021) vor. Zur Realisierung des Bauvorhabens sollen nun die Grundleistungen der HOAI 2021 bezüglich der erforderlichen weiteren Planungsleistungen der Objektplanung, der Fachplanungsleistungen der Tragwerksplanung, der Technischen Ausrüstung HLS und Elektro beauftragt werden wie folgt: • Objektplanung Gebäude ab LPH 5 bis LPH 9 (Los 1) gem. §§ 34 HOAI 2021 • Fachplanung Tragwerk ab LPH 1 bis LPH 6 (Los 2) gem. §§ 51 HOAI 2021 • Fachplanung Technische Ausrüstung HLS ab LPH 1 bis LPH 9 (Los 3) gem. §§ 55 HOAI 2021 • Fachplanung Technische Ausrüstung Elektro ab LPH 1 bis LPH 9 (Los 4) gem. §§ 55 HOAI 2021 Die Beauftragung erfolgt stufenweise bezüglich der Objektplanung zunächst für die LPH 5 und für die übrigen Lose der Fachplanungen für die LPH 1 bis 5 einschließlich gemäß HOAI 2021. Zwischen der Gemeinde Herbertingen als öffentlicher Auftraggeberin und dem jeweiligen Auftragnehmer je Los, der den Zuschlag erhält, kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag gemäß den kommunalen Vertragsmustern des Kommunalen Vergabehandbuchs für kommunale Vertragsmuster und die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen – HKVM - des Boorberg Verlages in der Fassung Stand März 2021 unter Beachtung der Empfehlung der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) vom 27.02.2019, Az. 2-2242.0/21, dort Ziffer 2.3, zu Stande. Bei den zu erbringenden Leistungen hat der Auftragnehmer die Förderbescheide des Förderprogrammes des Bundes mit dem Titel „Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude – Kommunen (499)“ der KfW in der Version 03/23 sowie des Förderprogrammes nach dem Landessanierungsprogramm Baden-Württemberg (in Beantragung) zwingend zu beachten. Mit den gewährten Fördermitteln auf Grundlage der vorgenannten Förderprogramme und Verwaltungsvorschriften im Rahmen der Sanierung und der Errichtung eines Neubaus stehen dem Auftraggeber maximal 6 Mio. EUR brutto zur Verfügung. Dies ist bei der Erbringung der Planungsleistungen zu berücksichtigen. Zukünftig ist angedacht, den Neubau zu erweitern, um eine 4. Kindergartengruppe unterbringen zu können. Diesbezüglich besteht noch kein Realisierungsbeschluss im Gemeinderat. Die mit dieser Ausschreibung zu beauftragenden Architekten und Ingenieure je Los sollen im Bedarfsfall auch diese Planungsleistungen für die Erweiterung des Neubaus auf eine 4 Kindergartengruppe erbringen. Einen Anspruch der Architekten und Ingenieure auf Beauftragung wird mit der Zuschlagserteilung in diesem Vergabeverfahren jedoch nicht begründet. Auch eine im Baugesuch dargestellte „neue Krippe“ als weiterer Neubau zum Bestand soll vorerst nicht realisiert werden.

––
3
Los 3 - Fachplanung TGA HLS

Die Gemeinde Herbertingen beabsichtigt die bestehende Kinderkrippe St. Nikolaus an der Langenstraße in 88518 Herbertingen auf dem Flst.-Nr. 1673 um einen Anbau als Neubau in Verbindung zum bestehenden Gebäude der bisherigen Kindertageseinrichtung (Kinderkrippe) zu erweitern als neuer Kindergarten St. Nikolaus. Neben dem Neubau ist die Anbindung an das bestehende Gebäude in Gestalt geringfügiger Umbauarbeiten zu planen. Der bisherige Gebäudebestand dient der Betreuung (U3) von derzeit ca. 70 Kindern (2 x Regelgruppe mit jeweils 25 Kindern und 1 x Ganztagesgruppe mit 20 Kindern). Das Bestandsgebäude sowie der herzustellende Neubau sollen über eine Schleuse verbunden werden mit einer Länge von ca. 5 m. Der Gemeinde liegt bereits die Baugenehmigungsplanung (Leistungsphase 4 der Objektplanung HOAI 2021) vor. Zur Realisierung des Bauvorhabens sollen nun die Grundleistungen der HOAI 2021 bezüglich der erforderlichen weiteren Planungsleistungen der Objektplanung, der Fachplanungsleistungen der Tragwerksplanung, der Technischen Ausrüstung HLS und Elektro beauftragt werden wie folgt: • Objektplanung Gebäude ab LPH 5 bis LPH 9 (Los 1) gem. §§ 34 HOAI 2021 • Fachplanung Tragwerk ab LPH 1 bis LPH 6 (Los 2) gem. §§ 51 HOAI 2021 • Fachplanung Technische Ausrüstung HLS ab LPH 1 bis LPH 9 (Los 3) gem. §§ 55 HOAI 2021 • Fachplanung Technische Ausrüstung Elektro ab LPH 1 bis LPH 9 (Los 4) gem. §§ 55 HOAI 2021 Die Beauftragung erfolgt stufenweise bezüglich der Objektplanung zunächst für die LPH 5 und für die übrigen Lose der Fachplanungen für die LPH 1 bis 5 einschließlich gemäß HOAI 2021. Zwischen der Gemeinde Herbertingen als öffentlicher Auftraggeberin und dem jeweiligen Auftragnehmer je Los, der den Zuschlag erhält, kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag gemäß den kommunalen Vertragsmustern des Kommunalen Vergabehandbuchs für kommunale Vertragsmuster und die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen – HKVM - des Boorberg Verlages in der Fassung Stand März 2021 unter Beachtung der Empfehlung der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) vom 27.02.2019, Az. 2-2242.0/21, dort Ziffer 2.3, zu Stande. Bei den zu erbringenden Leistungen hat der Auftragnehmer die Förderbescheide des Förderprogrammes des Bundes mit dem Titel „Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude – Kommunen (499)“ der KfW in der Version 03/23 sowie des Förderprogrammes nach dem Landessanierungsprogramm Baden-Württemberg (in Beantragung) zwingend zu beachten. Mit den gewährten Fördermitteln auf Grundlage der vorgenannten Förderprogramme und Verwaltungsvorschriften im Rahmen der Sanierung und der Errichtung eines Neubaus stehen dem Auftraggeber maximal 6 Mio. EUR brutto zur Verfügung. Dies ist bei der Erbringung der Planungsleistungen zu berücksichtigen. Zukünftig ist angedacht, den Neubau zu erweitern, um eine 4. Kindergartengruppe unterbringen zu können. Diesbezüglich besteht noch kein Realisierungsbeschluss im Gemeinderat. Die mit dieser Ausschreibung zu beauftragenden Architekten und Ingenieure je Los sollen im Bedarfsfall auch diese Planungsleistungen für die Erweiterung des Neubaus auf eine 4 Kindergartengruppe erbringen. Einen Anspruch der Architekten und Ingenieure auf Beauftragung wird mit der Zuschlagserteilung in diesem Vergabeverfahren jedoch nicht begründet. Auch eine im Baugesuch dargestellte „neue Krippe“ als weiterer Neubau zum Bestand soll vorerst nicht realisiert werden.

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4
Los 4 - Fachplanung TGA Elektro

Die Gemeinde Herbertingen beabsichtigt die bestehende Kinderkrippe St. Nikolaus an der Langenstraße in 88518 Herbertingen auf dem Flst.-Nr. 1673 um einen Anbau als Neubau in Verbindung zum bestehenden Gebäude der bisherigen Kindertageseinrichtung (Kinderkrippe) zu erweitern als neuer Kindergarten St. Nikolaus. Neben dem Neubau ist die Anbindung an das bestehende Gebäude in Gestalt geringfügiger Umbauarbeiten zu planen. Der bisherige Gebäudebestand dient der Betreuung (U3) von derzeit ca. 70 Kindern (2 x Regelgruppe mit jeweils 25 Kindern und 1 x Ganztagesgruppe mit 20 Kindern). Das Bestandsgebäude sowie der herzustellende Neubau sollen über eine Schleuse verbunden werden mit einer Länge von ca. 5 m. Der Gemeinde liegt bereits die Baugenehmigungsplanung (Leistungsphase 4 der Objektplanung HOAI 2021) vor. Zur Realisierung des Bauvorhabens sollen nun die Grundleistungen der HOAI 2021 bezüglich der erforderlichen weiteren Planungsleistungen der Objektplanung, der Fachplanungsleistungen der Tragwerksplanung, der Technischen Ausrüstung HLS und Elektro beauftragt werden wie folgt: • Objektplanung Gebäude ab LPH 5 bis LPH 9 (Los 1) gem. §§ 34 HOAI 2021 • Fachplanung Tragwerk ab LPH 1 bis LPH 6 (Los 2) gem. §§ 51 HOAI 2021 • Fachplanung Technische Ausrüstung HLS ab LPH 1 bis LPH 9 (Los 3) gem. §§ 55 HOAI 2021 • Fachplanung Technische Ausrüstung Elektro ab LPH 1 bis LPH 9 (Los 4) gem. §§ 55 HOAI 2021 Die Beauftragung erfolgt stufenweise bezüglich der Objektplanung zunächst für die LPH 5 und für die übrigen Lose der Fachplanungen für die LPH 1 bis 5 einschließlich gemäß HOAI 2021. Zwischen der Gemeinde Herbertingen als öffentlicher Auftraggeberin und dem jeweiligen Auftragnehmer je Los, der den Zuschlag erhält, kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag gemäß den kommunalen Vertragsmustern des Kommunalen Vergabehandbuchs für kommunale Vertragsmuster und die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen – HKVM - des Boorberg Verlages in der Fassung Stand März 2021 unter Beachtung der Empfehlung der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) vom 27.02.2019, Az. 2-2242.0/21, dort Ziffer 2.3, zu Stande. Bei den zu erbringenden Leistungen hat der Auftragnehmer die Förderbescheide des Förderprogrammes des Bundes mit dem Titel „Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude – Kommunen (499)“ der KfW in der Version 03/23 sowie des Förderprogrammes nach dem Landessanierungsprogramm Baden-Württemberg (in Beantragung) zwingend zu beachten. Mit den gewährten Fördermitteln auf Grundlage der vorgenannten Förderprogramme und Verwaltungsvorschriften im Rahmen der Sanierung und der Errichtung eines Neubaus stehen dem Auftraggeber maximal 6 Mio. EUR brutto zur Verfügung. Dies ist bei der Erbringung der Planungsleistungen zu berücksichtigen. Zukünftig ist angedacht, den Neubau zu erweitern, um eine 4. Kindergartengruppe unterbringen zu können. Diesbezüglich besteht noch kein Realisierungsbeschluss im Gemeinderat. Die mit dieser Ausschreibung zu beauftragenden Architekten und Ingenieure je Los sollen im Bedarfsfall auch diese Planungsleistungen für die Erweiterung des Neubaus auf eine 4 Kindergartengruppe erbringen. Einen Anspruch der Architekten und Ingenieure auf Beauftragung wird mit der Zuschlagserteilung in diesem Vergabeverfahren jedoch nicht begründet. Auch eine im Baugesuch dargestellte „neue Krippe“ als weiterer Neubau zum Bestand soll vorerst nicht realisiert werden.

––

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag6 von 6 angegeben

Qualität
Arbeitsweise des ProjektteamsGewichtung (Punkte, genau) 15
Qualität
Umsetzung der PlanungGewichtung (Punkte, genau) 25
Qualität
Termin- und KosteneinhaltungGewichtung (Punkte, genau) 10
Qualität
Zusammensetzung des ProjektteamsGewichtung (Punkte, genau) 20
Qualität
Herangehensweise an gestellte Aufgabe zur Umsetzung der KostenreduzierungGewichtung (Punkte, genau) 10
Kosten
HonorarGewichtung (Punkte, genau) 20

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1Ingenieurbüro für Bauwesen Thomas Jerg, Sigmaringen4
2Fecher Werner Sauter, Ingenieurbüro für Bauwesen GmbH, Ravensburg3
3Ingenieurbüro Büchele GmbH, Pfronstetten5
4E-Planwerk GmbH, Altshausen2

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Gemeinde Herbertingen
Anschrift
Holzgasse 6, 88518 Herbertingen
Kontakt
vergabe@iuscomm.de
Auskünfte
iuscomm Rechtsanwälte - Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft mbBvergabe@iuscomm.de

Bei uns erfasst

2Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

679vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (649 Lose mit Angabe)
329.613 €Zuschlagswert im Median
160.700 € – 771.108 €mittlere Hälfte, 283 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 22.01.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung be1f682f-0a02-457c-a0f7-3ffaa89827a0.