Vergabe Objekt-u.Fachplanungsleistungen Neubau KiGa mit 3 Gruppen (ggf. Erw. 4. Gruppe) Herbertingen
Gemeinde Herbertingen · Herbertingen, Baden-Württemberg
Aktenzeichen 601/24-KSveröffentlicht 06.08.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Lose
- 4
- Leistungsart
- Dienstleistungen
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.
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Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Baden-Württemberg (39 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 4
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Herbertingen88518, Landkreis Sigmaringen, Baden-Württemberg
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Sie erhält im Median 3,5 Angebote je Los (4 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 20 %, Leistung und Qualität 80 %.
- Arbeitsweise des Projektteams15 %
- Umsetzung der Planung25 %
- Termin- und Kosteneinhaltung10 %
- Zusammensetzung des Projektteams20 %
- Herangehensweise an gestellte Aufgabe zur Umsetzung der Kostenreduzierung10 %
- Honorar20 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 3,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −1,8 Punkte |
| 25 % teurer | −4 Punkte |
| 50 % teurer | −6,7 Punkte |
| 100 % teurer | −10 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 15 Monaten
- Heute
Beschreibung
Vergabe von Objektplanungsleistungen und Fachplanungsleistungen für den Neubau des Kindergartens St. Nikolaus mit 3 Gruppen (ggf. Erw. 4. Gruppe) in der Gemeinde Herbertingen.
Gegenstand nach CPV
- 71221000Dienstleistungen von Architekturbüros bei GebäudenHauptgegenstand
Lose4 Lose
Alle 4 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Los 1 - Objektplanung Gebäude Die Gemeinde Herbertingen beabsichtigt die bestehende Kinderkrippe St. Nikolaus an der Langenstraße in 88518 Herbertingen auf dem Flst.-Nr. 1673 um einen Anbau als Neubau in Verbindung zum bestehenden Gebäude der bisherigen Kindertageseinrichtung (Kinderkrippe) zu erweitern als neuer Kindergarten St. Nikolaus. Neben dem Neubau ist die Anbindung an das bestehende Gebäude in Gestalt geringfügiger Umbauarbeiten zu planen. Der bisherige Gebäudebestand dient der Betreuung (U3) von derzeit ca. 70 Kindern (2 x Regelgruppe mit jeweils 25 Kindern und 1 x Ganztagesgruppe mit 20 Kindern). Das Bestandsgebäude sowie der herzustellende Neubau sollen über eine Schleuse verbunden werden mit einer Länge von ca. 5 m. Der Gemeinde liegt bereits die Baugenehmigungsplanung (Leistungsphase 4 der Objektplanung HOAI 2021) vor. Zur Realisierung des Bauvorhabens sollen nun die Grundleistungen der HOAI 2021 bezüglich der erforderlichen weiteren Planungsleistungen der Objektplanung, der Fachplanungsleistungen der Tragwerksplanung, der Technischen Ausrüstung HLS und Elektro beauftragt werden wie folgt: • Objektplanung Gebäude ab LPH 5 bis LPH 9 (Los 1) gem. §§ 34 HOAI 2021 • Fachplanung Tragwerk ab LPH 1 bis LPH 6 (Los 2) gem. §§ 51 HOAI 2021 • Fachplanung Technische Ausrüstung HLS ab LPH 1 bis LPH 9 (Los 3) gem. §§ 55 HOAI 2021 • Fachplanung Technische Ausrüstung Elektro ab LPH 1 bis LPH 9 (Los 4) gem. §§ 55 HOAI 2021 Die Beauftragung erfolgt stufenweise bezüglich der Objektplanung zunächst für die LPH 5 und für die übrigen Lose der Fachplanungen für die LPH 1 bis 5 einschließlich gemäß HOAI 2021. Zwischen der Gemeinde Herbertingen als öffentlicher Auftraggeberin und dem jeweiligen Auftragnehmer je Los, der den Zuschlag erhält, kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag gemäß den kommunalen Vertragsmustern des Kommunalen Vergabehandbuchs für kommunale Vertragsmuster und die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen – HKVM - des Boorberg Verlages in der Fassung Stand März 2021 unter Beachtung der Empfehlung der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) vom 27.02.2019, Az. 2-2242.0/21, dort Ziffer 2.3, zu Stande. Bei den zu erbringenden Leistungen hat der Auftragnehmer die Förderbescheide des Förderprogrammes des Bundes mit dem Titel „Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude – Kommunen (499)“ der KfW in der Version 03/23 sowie des Förderprogrammes nach dem Landessanierungsprogramm Baden-Württemberg (in Beantragung) zwingend zu beachten. Mit den gewährten Fördermitteln auf Grundlage der vorgenannten Förderprogramme und Verwaltungsvorschriften im Rahmen der Sanierung und der Errichtung eines Neubaus stehen dem Auftraggeber maximal 6 Mio. EUR brutto zur Verfügung. Dies ist bei der Erbringung der Planungsleistungen zu berücksichtigen. Zukünftig ist angedacht, den Neubau zu erweitern, um eine 4. Kindergartengruppe unterbringen zu können. Diesbezüglich besteht noch kein Realisierungsbeschluss im Gemeinderat. Die mit dieser Ausschreibung zu beauftragenden Architekten und Ingenieure je Los sollen im Bedarfsfall auch diese Planungsleistungen für die Erweiterung des Neubaus auf eine 4 Kindergartengruppe erbringen. Einen Anspruch der Architekten und Ingenieure auf Beauftragung wird mit der Zuschlagserteilung in diesem Vergabeverfahren jedoch nicht begründet. Auch eine im Baugesuch dargestellte „neue Krippe“ als weiterer Neubau zum Bestand soll vorerst nicht realisiert werden. | – | – |
| 2 | Los 2 - Fachplanung Tragwerk Die Gemeinde Herbertingen beabsichtigt die bestehende Kinderkrippe St. Nikolaus an der Langenstraße in 88518 Herbertingen auf dem Flst.-Nr. 1673 um einen Anbau als Neubau in Verbindung zum bestehenden Gebäude der bisherigen Kindertageseinrichtung (Kinderkrippe) zu erweitern als neuer Kindergarten St. Nikolaus. Neben dem Neubau ist die Anbindung an das bestehende Gebäude in Gestalt geringfügiger Umbauarbeiten zu planen. Der bisherige Gebäudebestand dient der Betreuung (U3) von derzeit ca. 70 Kindern (2 x Regelgruppe mit jeweils 25 Kindern und 1 x Ganztagesgruppe mit 20 Kindern). Das Bestandsgebäude sowie der herzustellende Neubau sollen über eine Schleuse verbunden werden mit einer Länge von ca. 5 m. Der Gemeinde liegt bereits die Baugenehmigungsplanung (Leistungsphase 4 der Objektplanung HOAI 2021) vor. Zur Realisierung des Bauvorhabens sollen nun die Grundleistungen der HOAI 2021 bezüglich der erforderlichen weiteren Planungsleistungen der Objektplanung, der Fachplanungsleistungen der Tragwerksplanung, der Technischen Ausrüstung HLS und Elektro beauftragt werden wie folgt: • Objektplanung Gebäude ab LPH 5 bis LPH 9 (Los 1) gem. §§ 34 HOAI 2021 • Fachplanung Tragwerk ab LPH 1 bis LPH 6 (Los 2) gem. §§ 51 HOAI 2021 • Fachplanung Technische Ausrüstung HLS ab LPH 1 bis LPH 9 (Los 3) gem. §§ 55 HOAI 2021 • Fachplanung Technische Ausrüstung Elektro ab LPH 1 bis LPH 9 (Los 4) gem. §§ 55 HOAI 2021 Die Beauftragung erfolgt stufenweise bezüglich der Objektplanung zunächst für die LPH 5 und für die übrigen Lose der Fachplanungen für die LPH 1 bis 5 einschließlich gemäß HOAI 2021. Zwischen der Gemeinde Herbertingen als öffentlicher Auftraggeberin und dem jeweiligen Auftragnehmer je Los, der den Zuschlag erhält, kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag gemäß den kommunalen Vertragsmustern des Kommunalen Vergabehandbuchs für kommunale Vertragsmuster und die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen – HKVM - des Boorberg Verlages in der Fassung Stand März 2021 unter Beachtung der Empfehlung der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) vom 27.02.2019, Az. 2-2242.0/21, dort Ziffer 2.3, zu Stande. Bei den zu erbringenden Leistungen hat der Auftragnehmer die Förderbescheide des Förderprogrammes des Bundes mit dem Titel „Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude – Kommunen (499)“ der KfW in der Version 03/23 sowie des Förderprogrammes nach dem Landessanierungsprogramm Baden-Württemberg (in Beantragung) zwingend zu beachten. Mit den gewährten Fördermitteln auf Grundlage der vorgenannten Förderprogramme und Verwaltungsvorschriften im Rahmen der Sanierung und der Errichtung eines Neubaus stehen dem Auftraggeber maximal 6 Mio. EUR brutto zur Verfügung. Dies ist bei der Erbringung der Planungsleistungen zu berücksichtigen. Zukünftig ist angedacht, den Neubau zu erweitern, um eine 4. Kindergartengruppe unterbringen zu können. Diesbezüglich besteht noch kein Realisierungsbeschluss im Gemeinderat. Die mit dieser Ausschreibung zu beauftragenden Architekten und Ingenieure je Los sollen im Bedarfsfall auch diese Planungsleistungen für die Erweiterung des Neubaus auf eine 4 Kindergartengruppe erbringen. Einen Anspruch der Architekten und Ingenieure auf Beauftragung wird mit der Zuschlagserteilung in diesem Vergabeverfahren jedoch nicht begründet. Auch eine im Baugesuch dargestellte „neue Krippe“ als weiterer Neubau zum Bestand soll vorerst nicht realisiert werden. | – | – |
| 3 | Los 3 - Fachplanung TGA HLS Die Gemeinde Herbertingen beabsichtigt die bestehende Kinderkrippe St. Nikolaus an der Langenstraße in 88518 Herbertingen auf dem Flst.-Nr. 1673 um einen Anbau als Neubau in Verbindung zum bestehenden Gebäude der bisherigen Kindertageseinrichtung (Kinderkrippe) zu erweitern als neuer Kindergarten St. Nikolaus. Neben dem Neubau ist die Anbindung an das bestehende Gebäude in Gestalt geringfügiger Umbauarbeiten zu planen. Der bisherige Gebäudebestand dient der Betreuung (U3) von derzeit ca. 70 Kindern (2 x Regelgruppe mit jeweils 25 Kindern und 1 x Ganztagesgruppe mit 20 Kindern). Das Bestandsgebäude sowie der herzustellende Neubau sollen über eine Schleuse verbunden werden mit einer Länge von ca. 5 m. Der Gemeinde liegt bereits die Baugenehmigungsplanung (Leistungsphase 4 der Objektplanung HOAI 2021) vor. Zur Realisierung des Bauvorhabens sollen nun die Grundleistungen der HOAI 2021 bezüglich der erforderlichen weiteren Planungsleistungen der Objektplanung, der Fachplanungsleistungen der Tragwerksplanung, der Technischen Ausrüstung HLS und Elektro beauftragt werden wie folgt: • Objektplanung Gebäude ab LPH 5 bis LPH 9 (Los 1) gem. §§ 34 HOAI 2021 • Fachplanung Tragwerk ab LPH 1 bis LPH 6 (Los 2) gem. §§ 51 HOAI 2021 • Fachplanung Technische Ausrüstung HLS ab LPH 1 bis LPH 9 (Los 3) gem. §§ 55 HOAI 2021 • Fachplanung Technische Ausrüstung Elektro ab LPH 1 bis LPH 9 (Los 4) gem. §§ 55 HOAI 2021 Die Beauftragung erfolgt stufenweise bezüglich der Objektplanung zunächst für die LPH 5 und für die übrigen Lose der Fachplanungen für die LPH 1 bis 5 einschließlich gemäß HOAI 2021. Zwischen der Gemeinde Herbertingen als öffentlicher Auftraggeberin und dem jeweiligen Auftragnehmer je Los, der den Zuschlag erhält, kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag gemäß den kommunalen Vertragsmustern des Kommunalen Vergabehandbuchs für kommunale Vertragsmuster und die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen – HKVM - des Boorberg Verlages in der Fassung Stand März 2021 unter Beachtung der Empfehlung der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) vom 27.02.2019, Az. 2-2242.0/21, dort Ziffer 2.3, zu Stande. Bei den zu erbringenden Leistungen hat der Auftragnehmer die Förderbescheide des Förderprogrammes des Bundes mit dem Titel „Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude – Kommunen (499)“ der KfW in der Version 03/23 sowie des Förderprogrammes nach dem Landessanierungsprogramm Baden-Württemberg (in Beantragung) zwingend zu beachten. Mit den gewährten Fördermitteln auf Grundlage der vorgenannten Förderprogramme und Verwaltungsvorschriften im Rahmen der Sanierung und der Errichtung eines Neubaus stehen dem Auftraggeber maximal 6 Mio. EUR brutto zur Verfügung. Dies ist bei der Erbringung der Planungsleistungen zu berücksichtigen. Zukünftig ist angedacht, den Neubau zu erweitern, um eine 4. Kindergartengruppe unterbringen zu können. Diesbezüglich besteht noch kein Realisierungsbeschluss im Gemeinderat. Die mit dieser Ausschreibung zu beauftragenden Architekten und Ingenieure je Los sollen im Bedarfsfall auch diese Planungsleistungen für die Erweiterung des Neubaus auf eine 4 Kindergartengruppe erbringen. Einen Anspruch der Architekten und Ingenieure auf Beauftragung wird mit der Zuschlagserteilung in diesem Vergabeverfahren jedoch nicht begründet. Auch eine im Baugesuch dargestellte „neue Krippe“ als weiterer Neubau zum Bestand soll vorerst nicht realisiert werden. | – | – |
| 4 | Los 4 - Fachplanung TGA Elektro Die Gemeinde Herbertingen beabsichtigt die bestehende Kinderkrippe St. Nikolaus an der Langenstraße in 88518 Herbertingen auf dem Flst.-Nr. 1673 um einen Anbau als Neubau in Verbindung zum bestehenden Gebäude der bisherigen Kindertageseinrichtung (Kinderkrippe) zu erweitern als neuer Kindergarten St. Nikolaus. Neben dem Neubau ist die Anbindung an das bestehende Gebäude in Gestalt geringfügiger Umbauarbeiten zu planen. Der bisherige Gebäudebestand dient der Betreuung (U3) von derzeit ca. 70 Kindern (2 x Regelgruppe mit jeweils 25 Kindern und 1 x Ganztagesgruppe mit 20 Kindern). Das Bestandsgebäude sowie der herzustellende Neubau sollen über eine Schleuse verbunden werden mit einer Länge von ca. 5 m. Der Gemeinde liegt bereits die Baugenehmigungsplanung (Leistungsphase 4 der Objektplanung HOAI 2021) vor. Zur Realisierung des Bauvorhabens sollen nun die Grundleistungen der HOAI 2021 bezüglich der erforderlichen weiteren Planungsleistungen der Objektplanung, der Fachplanungsleistungen der Tragwerksplanung, der Technischen Ausrüstung HLS und Elektro beauftragt werden wie folgt: • Objektplanung Gebäude ab LPH 5 bis LPH 9 (Los 1) gem. §§ 34 HOAI 2021 • Fachplanung Tragwerk ab LPH 1 bis LPH 6 (Los 2) gem. §§ 51 HOAI 2021 • Fachplanung Technische Ausrüstung HLS ab LPH 1 bis LPH 9 (Los 3) gem. §§ 55 HOAI 2021 • Fachplanung Technische Ausrüstung Elektro ab LPH 1 bis LPH 9 (Los 4) gem. §§ 55 HOAI 2021 Die Beauftragung erfolgt stufenweise bezüglich der Objektplanung zunächst für die LPH 5 und für die übrigen Lose der Fachplanungen für die LPH 1 bis 5 einschließlich gemäß HOAI 2021. Zwischen der Gemeinde Herbertingen als öffentlicher Auftraggeberin und dem jeweiligen Auftragnehmer je Los, der den Zuschlag erhält, kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag gemäß den kommunalen Vertragsmustern des Kommunalen Vergabehandbuchs für kommunale Vertragsmuster und die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen – HKVM - des Boorberg Verlages in der Fassung Stand März 2021 unter Beachtung der Empfehlung der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) vom 27.02.2019, Az. 2-2242.0/21, dort Ziffer 2.3, zu Stande. Bei den zu erbringenden Leistungen hat der Auftragnehmer die Förderbescheide des Förderprogrammes des Bundes mit dem Titel „Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude – Kommunen (499)“ der KfW in der Version 03/23 sowie des Förderprogrammes nach dem Landessanierungsprogramm Baden-Württemberg (in Beantragung) zwingend zu beachten. Mit den gewährten Fördermitteln auf Grundlage der vorgenannten Förderprogramme und Verwaltungsvorschriften im Rahmen der Sanierung und der Errichtung eines Neubaus stehen dem Auftraggeber maximal 6 Mio. EUR brutto zur Verfügung. Dies ist bei der Erbringung der Planungsleistungen zu berücksichtigen. Zukünftig ist angedacht, den Neubau zu erweitern, um eine 4. Kindergartengruppe unterbringen zu können. Diesbezüglich besteht noch kein Realisierungsbeschluss im Gemeinderat. Die mit dieser Ausschreibung zu beauftragenden Architekten und Ingenieure je Los sollen im Bedarfsfall auch diese Planungsleistungen für die Erweiterung des Neubaus auf eine 4 Kindergartengruppe erbringen. Einen Anspruch der Architekten und Ingenieure auf Beauftragung wird mit der Zuschlagserteilung in diesem Vergabeverfahren jedoch nicht begründet. Auch eine im Baugesuch dargestellte „neue Krippe“ als weiterer Neubau zum Bestand soll vorerst nicht realisiert werden. | – | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag6 von 6 angegeben
- Qualität
- Arbeitsweise des ProjektteamsGewichtung (Punkte, genau) 15
- Qualität
- Umsetzung der PlanungGewichtung (Punkte, genau) 25
- Qualität
- Termin- und KosteneinhaltungGewichtung (Punkte, genau) 10
- Qualität
- Zusammensetzung des ProjektteamsGewichtung (Punkte, genau) 20
- Qualität
- Herangehensweise an gestellte Aufgabe zur Umsetzung der KostenreduzierungGewichtung (Punkte, genau) 10
- Kosten
- HonorarGewichtung (Punkte, genau) 20
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesenkürzer
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | Ingenieurbüro für Bauwesen Thomas Jerg, Sigmaringen | 4 |
| 2 | Fecher Werner Sauter, Ingenieurbüro für Bauwesen GmbH, Ravensburg | 3 |
| 3 | Ingenieurbüro Büchele GmbH, Pfronstetten | 5 |
| 4 | E-Planwerk GmbH, Altshausen | 2 |
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Gemeinde Herbertingen
- Anschrift
- Holzgasse 6, 88518 Herbertingen
- Website
- herbertingen.de
- Kontakt
- vergabe@
iuscomm.de - Auskünfte
- iuscomm Rechtsanwälte - Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft mbBvergabe@
iuscomm.de
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Architekturleistungen in Baden-Württemberg (39 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Arcass Planungsgesellschaft mbH9 Zuschläge
- BHM Planungsgesellschaft mbH9 Zuschläge
- Schaudt Architekten GmbH7 Zuschläge
- a+r Architekten GmbH7 Zuschläge
- faktorgruen Landschaftsarchitekten bdla Beratende Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft mbB7 Zuschläge
- HELBER+RUFF Beratende Ingenieure PartG mbB6 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 22.01.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Neubau eines Entsorgungszentrums in Nattheim, GeneralplanungKreisabfallwirtschaftsbetrieb HeidenheimFrist 07.12.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung be1f682f-0a02-457c-a0f7-3ffaa89827a0.