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Vergabe Objekt-u.Fachplanungsleistungen Neubau KiGa mit 3 Gruppen (ggf. Erw. 4. Gruppe) Herbertingen

Gemeinde Herbertingen · Herbertingen, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 601/24-KSveröffentlicht 27.11.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 654 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.

Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Baden-Württemberg (39 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
6 Mio. €
Laufzeit
18 Monate
Lose
4Angebot auf bis zu 4
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdeutsche-evergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Sie erhält im Median 3,5 Angebote je Los (4 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 20 %, Leistung und Qualität 80 %.

  • Arbeitsweise des Projektteams15 %
  • Umsetzung der Planung25 %
  • Termin- und Kosteneinhaltung10 %
  • Zusammensetzung des Projektteams20 %
  • Herangehensweise an gestellte Aufgabe zur Umsetzung der Kostenreduzierung10 %
  • Honorar20 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 3,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−1,8 Punkte
25 % teurer−4 Punkte
50 % teurer−6,7 Punkte
100 % teurer−10 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 23 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 22 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Vergabe von Objektplanungsleistungen und Fachplanungsleistungen für den Neubau des Kindergartens St. Nikolaus mit 3 Gruppen (ggf. Erw. 4. Gruppe) in der Gemeinde Herbertingen.

Lose4 Lose · Angebot auf bis zu 4

Alle 4 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1 - Objektplanung Gebäude

Die Gemeinde Herbertingen beabsichtigt die bestehende Kinderkrippe St. Nikolaus an der Langenstraße in 88518 Herbertingen auf dem Flst.-Nr. 1673 um einen Anbau als Neubau in Verbindung zum bestehenden Gebäude der bisherigen Kindertageseinrichtung (Kinderkrippe) zu erweitern als neuer Kindergarten St. Nikolaus. Neben dem Neubau ist die Anbindung an das bestehende Gebäude in Gestalt geringfügiger Umbauarbeiten zu planen. Der bisherige Gebäudebestand dient der Betreuung (U3) von derzeit ca. 70 Kindern (2 x Regelgruppe mit jeweils 25 Kindern und 1 x Ganztagesgruppe mit 20 Kindern). Das Bestandsgebäude sowie der herzustellende Neubau sollen über eine Schleuse verbunden werden mit einer Länge von ca. 5 m. Der Gemeinde liegt bereits die Baugenehmigungsplanung (Leistungsphase 4 der Objektplanung HOAI 2021) vor. Zur Realisierung des Bauvorhabens sollen nun die Grundleistungen der HOAI 2021 bezüglich der erforderlichen weiteren Planungsleistungen der Objektplanung, der Fachplanungsleistungen der Tragwerksplanung, der Technischen Ausrüstung HLS und Elektro beauftragt werden wie folgt: • Objektplanung Gebäude ab LPH 5 bis LPH 9 (Los 1) gem. §§ 34 HOAI 2021 • Fachplanung Tragwerk ab LPH 1 bis LPH 6 (Los 2) gem. §§ 51 HOAI 2021 • Fachplanung Technische Ausrüstung HLS ab LPH 1 bis LPH 9 (Los 3) gem. §§ 55 HOAI 2021 • Fachplanung Technische Ausrüstung Elektro ab LPH 1 bis LPH 9 (Los 4) gem. §§ 55 HOAI 2021 Die Beauftragung erfolgt stufenweise bezüglich der Objektplanung zunächst für die LPH 5 und für die übrigen Lose der Fachplanungen für die LPH 1 bis 5 einschließlich gemäß HOAI 2021. Zwischen der Gemeinde Herbertingen als öffentlicher Auftraggeberin und dem jeweiligen Auftragnehmer je Los, der den Zuschlag erhält, kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag gemäß den kommunalen Vertragsmustern des Kommunalen Vergabehandbuchs für kommunale Vertragsmuster und die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen – HKVM - des Boorberg Verlages in der Fassung Stand März 2021 unter Beachtung der Empfehlung der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) vom 27.02.2019, Az. 2-2242.0/21, dort Ziffer 2.3, zu Stande. Bei den zu erbringenden Leistungen hat der Auftragnehmer die Förderbescheide des Förderprogrammes des Bundes mit dem Titel „Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude – Kommunen (499)“ der KfW in der Version 03/23 sowie des Förderprogrammes nach dem Landessanierungsprogramm Baden-Württemberg (in Beantragung) zwingend zu beachten. Mit den gewährten Fördermitteln auf Grundlage der vorgenannten Förderprogramme und Verwaltungsvorschriften im Rahmen der Sanierung und der Errichtung eines Neubaus stehen dem Auftraggeber maximal 6 Mio. EUR brutto zur Verfügung. Dies ist bei der Erbringung der Planungsleistungen zu berücksichtigen. Zukünftig ist angedacht, den Neubau zu erweitern, um eine 4. Kindergartengruppe unterbringen zu können. Diesbezüglich besteht noch kein Realisierungsbeschluss im Gemeinderat. Die mit dieser Ausschreibung zu beauftragenden Architekten und Ingenieure je Los sollen im Bedarfsfall auch diese Planungsleistungen für die Erweiterung des Neubaus auf eine 4 Kindergartengruppe erbringen. Einen Anspruch der Architekten und Ingenieure auf Beauftragung wird mit der Zuschlagserteilung in diesem Vergabeverfahren jedoch nicht begründet. Auch eine im Baugesuch dargestellte „neue Krippe“ als weiterer Neubau zum Bestand soll vorerst nicht realisiert werden.

18 Monate0 €
2
Los 2 - Fachplanung Tragwerk

Die Gemeinde Herbertingen beabsichtigt die bestehende Kinderkrippe St. Nikolaus an der Langenstraße in 88518 Herbertingen auf dem Flst.-Nr. 1673 um einen Anbau als Neubau in Verbindung zum bestehenden Gebäude der bisherigen Kindertageseinrichtung (Kinderkrippe) zu erweitern als neuer Kindergarten St. Nikolaus. Neben dem Neubau ist die Anbindung an das bestehende Gebäude in Gestalt geringfügiger Umbauarbeiten zu planen. Der bisherige Gebäudebestand dient der Betreuung (U3) von derzeit ca. 70 Kindern (2 x Regelgruppe mit jeweils 25 Kindern und 1 x Ganztagesgruppe mit 20 Kindern). Das Bestandsgebäude sowie der herzustellende Neubau sollen über eine Schleuse verbunden werden mit einer Länge von ca. 5 m. Der Gemeinde liegt bereits die Baugenehmigungsplanung (Leistungsphase 4 der Objektplanung HOAI 2021) vor. Zur Realisierung des Bauvorhabens sollen nun die Grundleistungen der HOAI 2021 bezüglich der erforderlichen weiteren Planungsleistungen der Objektplanung, der Fachplanungsleistungen der Tragwerksplanung, der Technischen Ausrüstung HLS und Elektro beauftragt werden wie folgt: • Objektplanung Gebäude ab LPH 5 bis LPH 9 (Los 1) gem. §§ 34 HOAI 2021 • Fachplanung Tragwerk ab LPH 1 bis LPH 6 (Los 2) gem. §§ 51 HOAI 2021 • Fachplanung Technische Ausrüstung HLS ab LPH 1 bis LPH 9 (Los 3) gem. §§ 55 HOAI 2021 • Fachplanung Technische Ausrüstung Elektro ab LPH 1 bis LPH 9 (Los 4) gem. §§ 55 HOAI 2021 Die Beauftragung erfolgt stufenweise bezüglich der Objektplanung zunächst für die LPH 5 und für die übrigen Lose der Fachplanungen für die LPH 1 bis 5 einschließlich gemäß HOAI 2021. Zwischen der Gemeinde Herbertingen als öffentlicher Auftraggeberin und dem jeweiligen Auftragnehmer je Los, der den Zuschlag erhält, kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag gemäß den kommunalen Vertragsmustern des Kommunalen Vergabehandbuchs für kommunale Vertragsmuster und die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen – HKVM - des Boorberg Verlages in der Fassung Stand März 2021 unter Beachtung der Empfehlung der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) vom 27.02.2019, Az. 2-2242.0/21, dort Ziffer 2.3, zu Stande. Bei den zu erbringenden Leistungen hat der Auftragnehmer die Förderbescheide des Förderprogrammes des Bundes mit dem Titel „Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude – Kommunen (499)“ der KfW in der Version 03/23 sowie des Förderprogrammes nach dem Landessanierungsprogramm Baden-Württemberg (in Beantragung) zwingend zu beachten. Mit den gewährten Fördermitteln auf Grundlage der vorgenannten Förderprogramme und Verwaltungsvorschriften im Rahmen der Sanierung und der Errichtung eines Neubaus stehen dem Auftraggeber maximal 6 Mio. EUR brutto zur Verfügung. Dies ist bei der Erbringung der Planungsleistungen zu berücksichtigen. Zukünftig ist angedacht, den Neubau zu erweitern, um eine 4. Kindergartengruppe unterbringen zu können. Diesbezüglich besteht noch kein Realisierungsbeschluss im Gemeinderat. Die mit dieser Ausschreibung zu beauftragenden Architekten und Ingenieure je Los sollen im Bedarfsfall auch diese Planungsleistungen für die Erweiterung des Neubaus auf eine 4 Kindergartengruppe erbringen. Einen Anspruch der Architekten und Ingenieure auf Beauftragung wird mit der Zuschlagserteilung in diesem Vergabeverfahren jedoch nicht begründet. Auch eine im Baugesuch dargestellte „neue Krippe“ als weiterer Neubau zum Bestand soll vorerst nicht realisiert werden.

18 Monate0 €
3
Los 3 - Fachplanung TGA HLS

Die Gemeinde Herbertingen beabsichtigt die bestehende Kinderkrippe St. Nikolaus an der Langenstraße in 88518 Herbertingen auf dem Flst.-Nr. 1673 um einen Anbau als Neubau in Verbindung zum bestehenden Gebäude der bisherigen Kindertageseinrichtung (Kinderkrippe) zu erweitern als neuer Kindergarten St. Nikolaus. Neben dem Neubau ist die Anbindung an das bestehende Gebäude in Gestalt geringfügiger Umbauarbeiten zu planen. Der bisherige Gebäudebestand dient der Betreuung (U3) von derzeit ca. 70 Kindern (2 x Regelgruppe mit jeweils 25 Kindern und 1 x Ganztagesgruppe mit 20 Kindern). Das Bestandsgebäude sowie der herzustellende Neubau sollen über eine Schleuse verbunden werden mit einer Länge von ca. 5 m. Der Gemeinde liegt bereits die Baugenehmigungsplanung (Leistungsphase 4 der Objektplanung HOAI 2021) vor. Zur Realisierung des Bauvorhabens sollen nun die Grundleistungen der HOAI 2021 bezüglich der erforderlichen weiteren Planungsleistungen der Objektplanung, der Fachplanungsleistungen der Tragwerksplanung, der Technischen Ausrüstung HLS und Elektro beauftragt werden wie folgt: • Objektplanung Gebäude ab LPH 5 bis LPH 9 (Los 1) gem. §§ 34 HOAI 2021 • Fachplanung Tragwerk ab LPH 1 bis LPH 6 (Los 2) gem. §§ 51 HOAI 2021 • Fachplanung Technische Ausrüstung HLS ab LPH 1 bis LPH 9 (Los 3) gem. §§ 55 HOAI 2021 • Fachplanung Technische Ausrüstung Elektro ab LPH 1 bis LPH 9 (Los 4) gem. §§ 55 HOAI 2021 Die Beauftragung erfolgt stufenweise bezüglich der Objektplanung zunächst für die LPH 5 und für die übrigen Lose der Fachplanungen für die LPH 1 bis 5 einschließlich gemäß HOAI 2021. Zwischen der Gemeinde Herbertingen als öffentlicher Auftraggeberin und dem jeweiligen Auftragnehmer je Los, der den Zuschlag erhält, kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag gemäß den kommunalen Vertragsmustern des Kommunalen Vergabehandbuchs für kommunale Vertragsmuster und die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen – HKVM - des Boorberg Verlages in der Fassung Stand März 2021 unter Beachtung der Empfehlung der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) vom 27.02.2019, Az. 2-2242.0/21, dort Ziffer 2.3, zu Stande. Bei den zu erbringenden Leistungen hat der Auftragnehmer die Förderbescheide des Förderprogrammes des Bundes mit dem Titel „Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude – Kommunen (499)“ der KfW in der Version 03/23 sowie des Förderprogrammes nach dem Landessanierungsprogramm Baden-Württemberg (in Beantragung) zwingend zu beachten. Mit den gewährten Fördermitteln auf Grundlage der vorgenannten Förderprogramme und Verwaltungsvorschriften im Rahmen der Sanierung und der Errichtung eines Neubaus stehen dem Auftraggeber maximal 6 Mio. EUR brutto zur Verfügung. Dies ist bei der Erbringung der Planungsleistungen zu berücksichtigen. Zukünftig ist angedacht, den Neubau zu erweitern, um eine 4. Kindergartengruppe unterbringen zu können. Diesbezüglich besteht noch kein Realisierungsbeschluss im Gemeinderat. Die mit dieser Ausschreibung zu beauftragenden Architekten und Ingenieure je Los sollen im Bedarfsfall auch diese Planungsleistungen für die Erweiterung des Neubaus auf eine 4 Kindergartengruppe erbringen. Einen Anspruch der Architekten und Ingenieure auf Beauftragung wird mit der Zuschlagserteilung in diesem Vergabeverfahren jedoch nicht begründet. Auch eine im Baugesuch dargestellte „neue Krippe“ als weiterer Neubau zum Bestand soll vorerst nicht realisiert werden.

18 Monate0 €
4
Los 4 - Fachplanung TGA Elektro

Die Gemeinde Herbertingen beabsichtigt die bestehende Kinderkrippe St. Nikolaus an der Langenstraße in 88518 Herbertingen auf dem Flst.-Nr. 1673 um einen Anbau als Neubau in Verbindung zum bestehenden Gebäude der bisherigen Kindertageseinrichtung (Kinderkrippe) zu erweitern als neuer Kindergarten St. Nikolaus. Neben dem Neubau ist die Anbindung an das bestehende Gebäude in Gestalt geringfügiger Umbauarbeiten zu planen. Der bisherige Gebäudebestand dient der Betreuung (U3) von derzeit ca. 70 Kindern (2 x Regelgruppe mit jeweils 25 Kindern und 1 x Ganztagesgruppe mit 20 Kindern). Das Bestandsgebäude sowie der herzustellende Neubau sollen über eine Schleuse verbunden werden mit einer Länge von ca. 5 m. Der Gemeinde liegt bereits die Baugenehmigungsplanung (Leistungsphase 4 der Objektplanung HOAI 2021) vor. Zur Realisierung des Bauvorhabens sollen nun die Grundleistungen der HOAI 2021 bezüglich der erforderlichen weiteren Planungsleistungen der Objektplanung, der Fachplanungsleistungen der Tragwerksplanung, der Technischen Ausrüstung HLS und Elektro beauftragt werden wie folgt: • Objektplanung Gebäude ab LPH 5 bis LPH 9 (Los 1) gem. §§ 34 HOAI 2021 • Fachplanung Tragwerk ab LPH 1 bis LPH 6 (Los 2) gem. §§ 51 HOAI 2021 • Fachplanung Technische Ausrüstung HLS ab LPH 1 bis LPH 9 (Los 3) gem. §§ 55 HOAI 2021 • Fachplanung Technische Ausrüstung Elektro ab LPH 1 bis LPH 9 (Los 4) gem. §§ 55 HOAI 2021 Die Beauftragung erfolgt stufenweise bezüglich der Objektplanung zunächst für die LPH 5 und für die übrigen Lose der Fachplanungen für die LPH 1 bis 5 einschließlich gemäß HOAI 2021. Zwischen der Gemeinde Herbertingen als öffentlicher Auftraggeberin und dem jeweiligen Auftragnehmer je Los, der den Zuschlag erhält, kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag gemäß den kommunalen Vertragsmustern des Kommunalen Vergabehandbuchs für kommunale Vertragsmuster und die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen – HKVM - des Boorberg Verlages in der Fassung Stand März 2021 unter Beachtung der Empfehlung der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) vom 27.02.2019, Az. 2-2242.0/21, dort Ziffer 2.3, zu Stande. Bei den zu erbringenden Leistungen hat der Auftragnehmer die Förderbescheide des Förderprogrammes des Bundes mit dem Titel „Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude – Kommunen (499)“ der KfW in der Version 03/23 sowie des Förderprogrammes nach dem Landessanierungsprogramm Baden-Württemberg (in Beantragung) zwingend zu beachten. Mit den gewährten Fördermitteln auf Grundlage der vorgenannten Förderprogramme und Verwaltungsvorschriften im Rahmen der Sanierung und der Errichtung eines Neubaus stehen dem Auftraggeber maximal 6 Mio. EUR brutto zur Verfügung. Dies ist bei der Erbringung der Planungsleistungen zu berücksichtigen. Zukünftig ist angedacht, den Neubau zu erweitern, um eine 4. Kindergartengruppe unterbringen zu können. Diesbezüglich besteht noch kein Realisierungsbeschluss im Gemeinderat. Die mit dieser Ausschreibung zu beauftragenden Architekten und Ingenieure je Los sollen im Bedarfsfall auch diese Planungsleistungen für die Erweiterung des Neubaus auf eine 4 Kindergartengruppe erbringen. Einen Anspruch der Architekten und Ingenieure auf Beauftragung wird mit der Zuschlagserteilung in diesem Vergabeverfahren jedoch nicht begründet. Auch eine im Baugesuch dargestellte „neue Krippe“ als weiterer Neubau zum Bestand soll vorerst nicht realisiert werden.

18 Monate0 €

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag6 von 6 angegeben

Qualität
Arbeitsweise des ProjektteamsGewichtung (Punkte, genau) 15
Qualität
Umsetzung der PlanungGewichtung (Punkte, genau) 25
Qualität
Termin- und KosteneinhaltungGewichtung (Punkte, genau) 10
Qualität
Zusammensetzung des ProjektteamsGewichtung (Punkte, genau) 20
Qualität
Herangehensweise an gestellte Aufgabe zur Umsetzung der KostenreduzierungGewichtung (Punkte, genau) 10
Kosten
HonorarGewichtung (Punkte, genau) 20

Eignung6 von 6 angegeben

Kriterium
• Vorlage eines Handelsregisterauszuges, nicht älter als 12 Monate ab EU-Bekanntmachung dieser Ausschreibung. • Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit. • Eigenerklärung darüber, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG … ganz lesen• Vorlage eines Handelsregisterauszuges, nicht älter als 12 Monate ab EU-Bekanntmachung dieser Ausschreibung. • Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit. • Eigenerklärung darüber, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) nicht vorliegen. • Darüber hinaus hat der Bewerber die Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG) abzugeben. • Angabe des vorgesehenen Projektleiters. • Eigenerklärung Bekämpfung Schwarzarbeit.
Kriterium
• Eigenerklärung über das Bestehen oder Vorlage einer Bankerklärung über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Vermögensschadenversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 3.000.000,00 Euro je Einzelfall für Personen- und Sachschäden und für Vermögensschäden i … ganz lesen• Eigenerklärung über das Bestehen oder Vorlage einer Bankerklärung über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Vermögensschadenversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 3.000.000,00 Euro je Einzelfall für Personen- und Sachschäden und für Vermögensschäden in Höhe von 2.000.000,00 Euro je Einzelfall im Falle der Zuschlagserteilung. Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, dass einer der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über eine Versicherung in entsprechender Höhe verfügt bzw. diese im Falle der Zuschlagserteilung stellt. • Eigenerklärung über den Jahresumsatz einschließlich Umsatz im Tätigkeitsbereich des ausgeschriebenen Auftrages sowie Informationen über Bilanzen. Der Mindestumsatz netto (ohne MwSt.) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre muss dabei mindestens 500.000,00 EUR je Geschäftsjahr für das Los 1 und mindestens 250.000,00 EUR je Geschäftsjahr je Los 2 bis Los 4 betragen haben. Bei Bietergemeinschaften wird der Umsatz aller Mitglieder der Bietergemeinschaft addiert. Bei Unterauftragnehmern erfolgt eine Addition der Umsätze nur nach Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer.
Kriterium
• Eigenerklärung zum Firmenprofil. • 3 Referenzen mit Darstellung der in den letzten drei Jahren erbrachten, mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand und Auftragsvolumen vergleichbaren Leistungen bzw. durchgeführten Maßnahmen (auch Aufnahme der zurzeit laufenden, aber noch nicht vollständig erfü … ganz lesen• Eigenerklärung zum Firmenprofil. • 3 Referenzen mit Darstellung der in den letzten drei Jahren erbrachten, mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand und Auftragsvolumen vergleichbaren Leistungen bzw. durchgeführten Maßnahmen (auch Aufnahme der zurzeit laufenden, aber noch nicht vollständig erfüllten Aufträge) von Neubauten für Gebäude mit öffentlichem Publikumsverkehr durch die Allgemeinheit (z. B. Schulen, Kindergärten, Rathäuser, Verwaltungsgebäude) für Einstufung mindestens HZ III der Objektplanung und HZ II der Fachplanungen. Die Referenzen dürfen sich nur auf Objekte und Leistungen, die ab dem 01.01.2019 an die Nutzer übergeben und erbracht wurden, deren Nettobaukosten (Gesamtkosten) bei 3 Referenzen Nettobaukosten (Gesamtkosten) mind. 2 Mio. EUR netto für Neubau des Loses 1 Objektplanung bzw. 1 Mio. EUR netto für Neubau der Lose 2 bis 4 betragen sowie vollständig selbst erbrachtes Leistungsbild nach HOAI bzw. AHO (Grundleistungen aller Leistungsphasen bzw. Projektstufen), beziehen. Es sind mindestens 3 Referenzen von mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Leistungen der Planung von Neubauten für Gebäuden mit öffentlichem Publikumsverkehr durch die Allgemeinheit (z. Bsp. Schulen, Kindergärten, Rathäuser, Verwaltungsgebäude) je Los als Mindesteignungsnachweis zu benennen. Erfüllen mehr als 5 geeignete Bewerber die Mindestanforderung an die Eignung erfolgt eine Auswahl der geeigneten Bewerber anhand der Eignungskriterien (Anlage Eignungskriterien). In diesem Fall werden bis zu 5 Referenzen des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft bewertet. • Benennung der Teile des Auftrages, die unter Umständen als Unteraufträge an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen, falls die Beauftragung von Unterauftragnehmern beabsichtigt ist. Wenn der Bewerber beabsichtigt, sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unterauftragnehmer zu bedienen (Eignungsleihe), muss er dem Auftraggeber hinsichtlich der Eignung (finanzielle, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und fachliche Eignung) für den Unterauftragnehmer nachweisen, dass diese in der Person des Unterauftragnehmers gegeben ist. Hinsichtlich der finanziellen Leistungsfähigkeit ist im Falle der Eignungsleihe zu bestätigen, dass die Unternehmen gemeinschaftliche für die Vertragsdurchführung haften. • Bei der Bildung von Bewerbergemeinschaften: Beschreibung der Aufgabenteilung bzw. Auftragsanteile sowie Vorlage sämtlicher geforderter Erklärungen für alle Unternehmen der Bewerbergemeinschaft sowie Vorlage einer Eigenerklärung über die Bildung einer Bietergemeinschaft und die gesamtschuldnerische Haftung sowie Benennung eines bevollmächtigten Vertreters.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, bankruptcy, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße geg … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, bankruptcy, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
18 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
deutsche-evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
129 DAYS
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Die Auswahl der Bewerber/Bewerbergemeinschaft für das Angebotsverfahren erfolgt anhand der benannten Erklärungen und Nachweise für die Eignungsprüfung. Es werden maximal 5 geeignete Bewerber zum Angebotsverfahren zugelassen. Erfüllen mehr als 5 Bewerber die gesetzten Mindestanforderungen a … ganz lesenLeistung: Die Auswahl der Bewerber/Bewerbergemeinschaft für das Angebotsverfahren erfolgt anhand der benannten Erklärungen und Nachweise für die Eignungsprüfung. Es werden maximal 5 geeignete Bewerber zum Angebotsverfahren zugelassen. Erfüllen mehr als 5 Bewerber die gesetzten Mindestanforderungen an den Nachweis der Eignung erfolgt eine Reduzierung der Bewerber anhand der Eignungskriterien wie folgt: eingereichte Referenzen (60 %). Auswahl fachbezogener Mitarbeiter, zusätzliche Qualifikation der Mitarbeiter, Umsatz (40 %). Ergänzend wird auf die Ausführungen in den Teilnahmeunterlagen verweisen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Ja
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Die Verhandlungsgespräche mit den zum Verhandlungsverfahren zugelassenen Bewerbern finden voraussichtlich am 05.02.2025 und 06.02.2025 statt. Bei zusätzlichem Bedarf werden die Termine nach Abstimmung mitgeteilt. Die Termine sind von den Bewerbern in ihren Terminkalendern zu blockieren und ganztägig … ganz lesenDie Verhandlungsgespräche mit den zum Verhandlungsverfahren zugelassenen Bewerbern finden voraussichtlich am 05.02.2025 und 06.02.2025 statt. Bei zusätzlichem Bedarf werden die Termine nach Abstimmung mitgeteilt. Die Termine sind von den Bewerbern in ihren Terminkalendern zu blockieren und ganztägig freizuhalten! Soweit ein Bewerber zu einem Verhandlungstermin eingeladen wird, zu diesem aber nicht erscheint und das Nichterscheinen zu vertreten hat, wird der Bewerber vom Ausschreibungsverfahren ausgeschlossen. Die Vergabestelle behält sich eine Änderung der Termine ausdrücklich vor!

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Gemeinde Herbertingen
Anschrift
Holzgasse 6, 88518 Herbertingen
Kontakt
vergabe@iuscomm.de
Auskünfte
iuscomm Rechtsanwälte - Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft mbBvergabe@iuscomm.de

Bei uns erfasst

2Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

679vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (649 Lose mit Angabe)
329.613 €Zuschlagswert im Median
160.700 € – 771.108 €mittlere Hälfte, 283 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 22.01.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 40ae8886-68fc-4e11-845d-c6c07c5b1375.