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Offenes Verfahren zur Vergabe von Dienstleistungsverträgen über die Gebäudeinnen- und Sonderreinigung für das Landgericht Halle und den Sozialen Dienst der Justiz Halle, sowie die Glas- und Fensterreinigung für das Justizzentrum Halle, das Landgericht Halle und den Sozialen Dienst der Justiz Halle.

Zentrale Beschaffungsstelle bei dem Landgericht Magdeburg · Magdeburg, Sachsen-Anhalt

Aktenzeichen 537 E -ZBS- G 85/2025veröffentlicht 15.07.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 159 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Magdeburg.

Alle Ausschreibungen: Gebäudereinigung in Sachsen-Anhalt (9 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 2 Lose · in 34 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
3 Jahre01.09.2026 – 31.08.2029
Lose
2
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Magdeburg39112, Sachsen-Anhalt
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 89 Tage (14 Verfahren, 24 Monate).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.

  • Preis60 %
  • Qualität40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−5,5 Punkte
25 % teurer−12 Punkte
50 % teurer−20 Punkte
100 % teurer−30 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 4 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.08.2029
    vor 2 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Gegenstand des Vergabeverfahrens sind die Abschlüsse von Dienstleistungsverträgen über die Durchführung der Gebäudeinnenreinigung (inkl. der Arbeitsplätze) in den nachfolgend aufgeführten Gerichten und Justizbehörden in Halle: - Landgericht Halle, Hansering 13, 06108 Halle (Saale) und - Sozialer Dienst der Justiz Halle, Willi-Brundert-Str. 4, 06132 Halle (Saale),

sowie die Glas- und Fensterreinigung in den nachfolgend aufgeführten Gerichten und Justizbehörden in Halle: - Justizzentrum Halle, Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) inkl. Amtsgericht Halle (Saale), Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt, Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Arbeitsgericht Halle, Sozialgericht Halle, Verwaltungsgericht Halle, Staatsanwaltschaft Halle - Merseburger Straße 63, 06112 Halle (Saale), - Landgericht Halle, Hansering 13, 06108 Halle (Saale) und - Sozialer Dienst der Justiz Halle, Willi-Brundert-Str. 4, 06132 Halle (Saale).

Gegenstand nach CPV

Lose2 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Gebäudeinnenreinigung (inkl. der Arbeitsplätze) sowie Sonderreinigungen für das Landgericht Halle und den Sozialen Dienst der Justiz Halle

Gebäudeinnenreinigung inkl. Sonderreinigungen für das - Landgericht Halle, Hansering 13, 06108 Halle (Saale) und den - Sozialen Dienst der Justiz Halle, Willi-Brundert-Str. 4, 06132 Halle (Saale),

3 Jahre–
2
Glas- und Fensterreinigung für das Justizzentrum Halle, das Landgericht Halle und den Sozialen Dienst der Justiz Halle

Glas- und Fensterreinigung in den nachfolgend aufgeführten Gerichten und Justizbehörden in Halle: - Justizzentrum Halle mit Amtsgericht Halle (Saale), Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt, Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Arbeitsgericht Halle, Sozialgericht Halle, Verwaltungsgericht Halle und Staatsanwaltschaft Halle (Merseburger Straße 63, 06112 Halle (Saale)) - Landgericht Halle, Hansering 13, 06108 Halle (Saale) und - Sozialer Dienst der Justiz Halle, Willi-Brundert-Str. 4, 06132 Halle (Saale).

3 Jahre–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 600Die Wertung der Angebote erfolgt nach einem Punktesystem. Den Zuschlag erhält der Bieter mit der höchsten Punktzahl. Es können pro Los maximal 1000 Punkte erreicht werden. Das Kriterium "Preis" wird mit maximal 600 Punkten bewertet. Der Angebotspreis setzt sich aus dem Gesamtpreis aller für ein Jahr kalkulierten Leistungen (Unterhaltsreinigung und Sonderreinigungen) inklusive der Umsatzsteuer zusammen. Das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält die volle Punktzahl von 600 Punkten. Ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises erhält 0 Punkte. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktermittlung für die dazwischenliegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma (kaufmännische Rundung). Zur Erläuterung ein Beispiel: Das preislich niedrigste Angebot erhält die Höchstpunktzahl (600 Punkte). Liegt das zweitgünstigste Angebot 10% über dem niedrigsten Preis, erhält dieses Angebot 540 Punkte.
Qualität
Gewichtung (Punkte, genau) 400Die Wertung der Angebote erfolgt nach einem Punktesystem. Den Zuschlag erhält der Bieter mit der höchsten Punktzahl. Es können pro Los maximal 1000 Punkte erreicht werden. Das Kriterium "Reinigungsstunden" wird mit maximal 400 Punkten bewertet. Die angebotenen Reinigungsstunden entsprechen der Gesamtzahl der im Preisblatt kalkulierten Jahresreinigungsstunden, einschließlich der Unterhaltsreinigung und Sonderreinigungen. Das wertbare Angebot mit den meisten angebotenen Reinigungsstunden (=Wertungsstunden) erhält die maximal mögliche Punktzahl (400 Punkte). Ein fiktives Angebot mit der Hälfte der höchsten Reinigungsstunden erhält 0 Punkte. Alle Angebote mit darunterliegenden Reinigungsstunden erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktermittlung für die dazwischenliegenden Stunden erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma (kaufmännische Rundung). Zur Erläuterung ein Beispiel: Liegt das Angebot mit den zweithöchsten Jahresreinigungsstunden 10 % unter dem Angebot mit den meisten Jahresreinigungsstunden, erhält dieses Angebot 360 Punkte.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.09.2026
Vertragsende
31.08.2029
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Im Anschluss bestehen zwei einmalige einseitige Verlängerungsoptionen des AG für die Laufzeit je eines Jahres. Das Vertragsverhältnis verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, es sei denn, der AG erklärt a) bis zum 30.04.2029 für das Optionsjahr 2029/2030 und b) bis zum 30.04.2030 für das Option … ganz lesenIm Anschluss bestehen zwei einmalige einseitige Verlängerungsoptionen des AG für die Laufzeit je eines Jahres. Das Vertragsverhältnis verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, es sei denn, der AG erklärt a) bis zum 30.04.2029 für das Optionsjahr 2029/2030 und b) bis zum 30.04.2030 für das Optionsjahr 2030/2031 die Verlängerungsoption nicht ausüben zu wollen. Soweit nichts anderes geregelt ist, endet der Vertrag hiernach, ohne dass es einer Kündigung bedarf, spätestens am 31.08.2031. Eine weitere Verlängerungsoption des AG besteht für den Fall des nicht rechtzeitigen wirksamen Abschlusses eines Folgevertrages. Ist absehbar, dass ein Folgevertrag nicht rechtzeitig abgeschlossen werden kann, kann das Vertragsverhältnis durch einseitige Erklärung des AG bis spätestens zum 30.04.2031, interimsweise, längstens jedoch um ein weiteres Jahr, verlängert werden. Für den Fall, dass diese Vergabe nach Zuschlagserteilung angegriffen wird, steht dem AG ein Sonderkündigungsrecht zu, welches spätestens am 01. des Monats für den Schluss des Kalendermonats ausgeübt werden kann. Die Probezeit beträgt sechs Monate ab Leistungsbeginn. Während der Probezeit werden die auszuführenden Leistungen des AN, insbesondere mit Blick auf eine vertragsgerechte Leistungserbringung, analysiert. Sollte diese Überprüfung ergeben, dass der AN seine Leistung nicht in zufriedenstellender Weise erbringt, wird der AG zunächst Abhilfe verlangen und dem AN die Gelegenheit einräumen, die festgestellten Mängel abzustellen. Der AG hat das Recht, den Vertrag spätestens am Monatsersten für den Schluss des Kalendermonats ohne Angabe von Gründen ordentlich zu kündigen. Der AG behält sich vor, den Auftrag bis zu drei Monate nach der Zuschlagserteilung auch an den zweit- oder drittplatzierten Bieter zu vergeben, wenn der AN wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund, der im Verantwortungsbereich des AN liegt, endgültig ausfällt. Im Hinblick auf diese Option gilt eine Bindefrist von vier Monaten. Darüber hinaus ist der AG berechtigt, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses, die Ausführung der Leistung geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der AN wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund, der im Verantwortungsbereich des AN liegt, endgültig ausfällt und ein zeitlicher Zusammenhang zur ersten Zuschlagserteilung angenommen werden kann.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, 06112 Halle (Saale)
Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsverfahren unzulässig ist, wenn 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Darüber … ganz lesenAuf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsverfahren unzulässig ist, wenn 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Darüber hinaus wird auf die Frist des § 135 Abs. 2 GWB für Nachprüfungsanträge zur Feststellung der Unwirksamkeit eines unter Verstoß der Stillhaltefrist des § 134 Abs. 2 GWB erteilten Zuschlags hingewiesen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
(1) Auftraggeber im Rechtssinne ist das Land Sachsen-Anhalt. (2) Die dem Angebot beizufügenden Unterlagen sind unter "01_Anhang Checkliste" abschließend aufgeführt. (3) Fragen zu den Vergabeunterlagen sind bis spätestens 13.05.2026, 23:59 Uhr und ausschließlich in Textform über die elektronische Ver … ganz lesen(1) Auftraggeber im Rechtssinne ist das Land Sachsen-Anhalt. (2) Die dem Angebot beizufügenden Unterlagen sind unter "01_Anhang Checkliste" abschließend aufgeführt. (3) Fragen zu den Vergabeunterlagen sind bis spätestens 13.05.2026, 23:59 Uhr und ausschließlich in Textform über die elektronische Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) zu stellen. (4) Mit der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, wurden seit Ausbruch des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine erstmals auch Sanktionen erlassen, die die Vergabe und die Ausführung öffentlicher Aufträge und Konzessionen ab Erreichen der EU-Schwellenwerte nach § 106 GWB unmittelbar (ohne weitere nationale Umsetzungsrechtsakte) betreffen. Zur diesbezüglichen Prüfung hat der Bieter die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung "Eigenerklärung Russland" (Anlage 5) auszufüllen. (5) Der Auftrag ist wie folgt in Lose aufgeteilt: Los 1 - Unterhaltsreinigung inkl. der Arbeitsplätze sowie Sonderreinigungen Los 2 - Glas- und Fensterreinigung. Eine Angebotslimitierung findet nicht statt. Der Bieter hat die Möglichkeit für - alle Lose oder - nur für einzelne Lose ein Angebot abzugeben. Die Wertung der Angebote erfolgt getrennt nach den Losen. Eine Zuschlagslimitierung findet ebenfalls nicht statt. Ein Bieter könnte daher den Zuschlag für alle Lose oder ein Los erhalten. Der Bieter hat daher bei einer Angebotsabgabe für mehrere Lose darauf zu achten, dass diese unabhängig eines möglichen Zuschlages für nur ein Los kalkuliert werden (z. B. der Zuschlag für Los 2 ist für den Bieter nur wirtschaftlich, wenn er auch den Zuschlag für Los 1 erhält). Los 1: beinhaltet die Unterhaltsreinigung (UHR) inkl. der Arbeitsplätze sowie die Sonderreinigungen des Landgerichts Halle und des Sozialen Dienstes der Justiz Halle. Die Gesamtreinigungsgrundfläche aller Dienststellen beträgt 11.637,21 m². Die Gesamtjahresreinigungsfläche aller Dienststellen beläuft sich auf 957.859,24 m². Die Bieter haben in dem Preisblatt (Anlage 3 - Los 1) für jede Raumgruppe das Leistungsmaß in m²/h anzugeben. Hierbei dürfen die unten genannten vorgeschriebenen Höchstwerte nicht überschritten werden. Die Überschreitung führt zum Ausschluss des Angebots. - Raumgruppe A: 120 m²/h - Raumgruppe B: 250 m²/h - Raumgruppe C: 230 m²/h - Raumgruppe D: 350 m²/h - Raumgruppe E: 200 m²/h - Raumgruppe F: 120 m²/h - Raumgruppe G: 250 m²/h - Raumgruppe H: 150 m²/h - Raumgruppe I : 230 m²/h - Raumgruppe J: 250 m²/h - Raumgruppe K: 80 m²/h - Raumgruppe L: 200 m²/h - Raumgruppe M: 300 m²/h - Raumgruppe N: 20 m²/h - Raumgruppe O: 40 m²/h Los 2: beinhaltet die Glas- und Fensterreinigung des Justizzentrums Halle, des Landgerichts Halle und des Sozialen Dienstes der Justiz Halle. Die Gesamtglasgrundfläche aller Dienststellen beträgt 11.204,06 m². Die Gesamtjahresglasreinigungsfläche aller Dienststellen beläuft sich auf 11.729,76 m². Die Bieter haben in dem Preisblatt (Anlage 3 - Los 2) je Fensterart das Leistungsmaß in m²/h anzugeben. Hierbei dürfen die unten genannten vorgeschriebenen Höchstwerte nicht überschritten werden. Die Überschreitung führt zum Ausschluss des Angebots. - Fensterart A: 20 m²/h - Fensterart B: 20 m²/h - Fensterart C: 40 m²/h - Fensterart D: 80 m²/h - Fensterart E: 40 m²/h - Fensterart F: 50 m²/h - Fensterart G: 15 m²/h - Fensterart H: 10 m²/h (6) Ortsbesichtigungen sind obligatorisch und erfolgen nur nach Absprache im Zeitraum vom 27.04.2026 bis 12.05.2026. Ein fehlender Nachweis zur Vor-Ort-Besichtigung bzw. eine verspätet durchgeführte Vor-Ort-Besichtigung führt zum Ausschluss des Angebots aus dem Vergabeverfahren. Einzelheiten sind Ziff. 4.1.3 der Vorbemerkungen zu entnehmen.

Los 2

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 1.000Die Wertung der Angebote erfolgt nach einem Punktesystem. Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Punktzahl. Die Wirtschaftlichkeit bemisst sich allein anhand des Wertungspreises. Das Zuschlagskriterium ist mithin der Preis zu 100%. Für Los 2 werden maximal 1000 Wertungspunkte vergeben. Der Angebotspreis setzt sich aus dem Gesamtpreis aller für ein Jahr kalkulierten Leistungen (Glas- und Fensterreinigung) inklusive der Umsatzsteuer zusammen. Das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält die volle Punktzahl von 1000 Punkten. Ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises erhält 0 Punkte. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktermittlung für die dazwischenliegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma (kaufmännische Rundung). Zur Erläuterung ein Beispiel: Das preislich niedrigste Angebot erhält die Höchstpunktzahl (1000 Punkte). Liegt das zweitgünstigste Angebot 10% über dem niedrigsten Preis, erhält dieses Angebot 900 Punkte.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.09.2026
Vertragsende
31.08.2029
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Im Anschluss bestehen zwei einmalige einseitige Verlängerungsoptionen des AG für die Laufzeit je eines Jahres. Das Vertragsverhältnis verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, es sei denn, der AG erklärt a) bis zum 30.04.2029 für das Optionsjahr 2029/2030 und b) bis zum 30.04.2030 für das Option … ganz lesenIm Anschluss bestehen zwei einmalige einseitige Verlängerungsoptionen des AG für die Laufzeit je eines Jahres. Das Vertragsverhältnis verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, es sei denn, der AG erklärt a) bis zum 30.04.2029 für das Optionsjahr 2029/2030 und b) bis zum 30.04.2030 für das Optionsjahr 2030/2031 die Verlängerungsoption nicht ausüben zu wollen. Soweit nichts anderes geregelt ist, endet der Vertrag hiernach, ohne dass es einer Kündigung bedarf, spätestens am 31.08.2031. Eine weitere Verlängerungsoption des AG besteht für den Fall des nicht rechtzeitigen wirksamen Abschlusses eines Folgevertrages. Ist absehbar, dass ein Folgevertrag nicht rechtzeitig abgeschlossen werden kann, kann das Vertragsverhältnis durch einseitige Erklärung des AG bis spätestens zum 30.04.2031, interimsweise, längstens jedoch um ein weiteres Jahr, verlängert werden. Für den Fall, dass diese Vergabe nach Zuschlagserteilung angegriffen wird, steht dem AG ein Sonderkündigungsrecht zu, welches spätestens am 01. des Monats für den Schluss des Kalendermonats ausgeübt werden kann. Die Probezeit beträgt sechs Monate ab Leistungsbeginn. Während der Probezeit werden die auszuführenden Leistungen des AN, insbesondere mit Blick auf eine vertragsgerechte Leistungserbringung, analysiert. Sollte diese Überprüfung ergeben, dass der AN seine Leistung nicht in zufriedenstellender Weise erbringt, wird der AG zunächst Abhilfe verlangen und dem AN die Gelegenheit einräumen, die festgestellten Mängel abzustellen. Der AG hat das Recht, den Vertrag spätestens am Monatsersten für den Schluss des Kalendermonats ohne Angabe von Gründen ordentlich zu kündigen. Der AG behält sich vor, den Auftrag bis zu drei Monate nach der Zuschlagserteilung auch an den zweit- oder drittplatzierten Bieter zu vergeben, wenn der AN wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund, der im Verantwortungsbereich des AN liegt, endgültig ausfällt. Im Hinblick auf diese Option gilt eine Bindefrist von vier Monaten. Darüber hinaus ist der AG berechtigt, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses, die Ausführung der Leistung geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der AN wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund, der im Verantwortungsbereich des AN liegt, endgültig ausfällt und ein zeitlicher Zusammenhang zur ersten Zuschlagserteilung angenommen werden kann.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, 06112 Halle (Saale)
Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsverfahren unzulässig ist, wenn 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Darüber … ganz lesenAuf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsverfahren unzulässig ist, wenn 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Darüber hinaus wird auf die Frist des § 135 Abs. 2 GWB für Nachprüfungsanträge zur Feststellung der Unwirksamkeit eines unter Verstoß der Stillhaltefrist des § 134 Abs. 2 GWB erteilten Zuschlags hingewiesen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
(1) Auftraggeber im Rechtssinne ist das Land Sachsen-Anhalt. (2) Die dem Angebot beizufügenden Unterlagen sind unter "01_Anhang Checkliste" abschließend aufgeführt. (3) Fragen zu den Vergabeunterlagen sind bis spätestens 13.05.2026, 23:59 Uhr und ausschließlich in Textform über die elektronische Ver … ganz lesen(1) Auftraggeber im Rechtssinne ist das Land Sachsen-Anhalt. (2) Die dem Angebot beizufügenden Unterlagen sind unter "01_Anhang Checkliste" abschließend aufgeführt. (3) Fragen zu den Vergabeunterlagen sind bis spätestens 13.05.2026, 23:59 Uhr und ausschließlich in Textform über die elektronische Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) zu stellen. (4) Mit der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, wurden seit Ausbruch des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine erstmals auch Sanktionen erlassen, die die Vergabe und die Ausführung öffentlicher Aufträge und Konzessionen ab Erreichen der EU-Schwellenwerte nach § 106 GWB unmittelbar (ohne weitere nationale Umsetzungsrechtsakte) betreffen. Zur diesbezüglichen Prüfung hat der Bieter die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung "Eigenerklärung Russland" (Anlage 5) auszufüllen. (5) Der Auftrag ist wie folgt in Lose aufgeteilt: Los 1 - Unterhaltsreinigung inkl. der Arbeitsplätze sowie Sonderreinigungen Los 2 - Glas- und Fensterreinigung. Eine Angebotslimitierung findet nicht statt. Der Bieter hat die Möglichkeit für - alle Lose oder - nur für einzelne Lose ein Angebot abzugeben. Die Wertung der Angebote erfolgt getrennt nach den Losen. Eine Zuschlagslimitierung findet ebenfalls nicht statt. Ein Bieter könnte daher den Zuschlag für alle Lose oder ein Los erhalten. Der Bieter hat daher bei einer Angebotsabgabe für mehrere Lose darauf zu achten, dass diese unabhängig eines möglichen Zuschlages für nur ein Los kalkuliert werden (z. B. der Zuschlag für Los 2 ist für den Bieter nur wirtschaftlich, wenn er auch den Zuschlag für Los 1 erhält). Los 1: beinhaltet die Unterhaltsreinigung (UHR) inkl. der Arbeitsplätze sowie die Sonderreinigungen des Landgerichts Halle und des Sozialen Dienstes der Justiz Halle. Die Gesamtreinigungsgrundfläche aller Dienststellen beträgt 11.637,21 m². Die Gesamtjahresreinigungsfläche aller Dienststellen beläuft sich auf 957.859,24 m². Die Bieter haben in dem Preisblatt (Anlage 3 - Los 1) für jede Raumgruppe das Leistungsmaß in m²/h anzugeben. Hierbei dürfen die unten genannten vorgeschriebenen Höchstwerte nicht überschritten werden. Die Überschreitung führt zum Ausschluss des Angebots. - Raumgruppe A: 120 m²/h - Raumgruppe B: 250 m²/h - Raumgruppe C: 230 m²/h - Raumgruppe D: 350 m²/h - Raumgruppe E: 200 m²/h - Raumgruppe F: 120 m²/h - Raumgruppe G: 250 m²/h - Raumgruppe H: 150 m²/h - Raumgruppe I : 230 m²/h - Raumgruppe J: 250 m²/h - Raumgruppe K: 80 m²/h - Raumgruppe L: 200 m²/h - Raumgruppe M: 300 m²/h - Raumgruppe N: 20 m²/h - Raumgruppe O: 40 m²/h Los 2: beinhaltet die Glas- und Fensterreinigung des Justizzentrums Halle, des Landgerichts Halle und des Sozialen Dienstes der Justiz Halle. Die Gesamtglasgrundfläche aller Dienststellen beträgt 11.204,06 m². Die Gesamtjahresglasreinigungsfläche aller Dienststellen beläuft sich auf 11.729,76 m². Die Bieter haben in dem Preisblatt (Anlage 3 - Los 2) je Fensterart das Leistungsmaß in m²/h anzugeben. Hierbei dürfen die unten genannten vorgeschriebenen Höchstwerte nicht überschritten werden. Die Überschreitung führt zum Ausschluss des Angebots. - Fensterart A: 20 m²/h - Fensterart B: 20 m²/h - Fensterart C: 40 m²/h - Fensterart D: 80 m²/h - Fensterart E: 40 m²/h - Fensterart F: 50 m²/h - Fensterart G: 15 m²/h - Fensterart H: 10 m²/h (6) Ortsbesichtigungen sind obligatorisch und erfolgen nur nach Absprache im Zeitraum vom 27.04.2026 bis 12.05.2026. Ein fehlender Nachweis zur Vor-Ort-Besichtigung bzw. eine verspätet durchgeführte Vor-Ort-Besichtigung führt zum Ausschluss des Angebots aus dem Vergabeverfahren. Einzelheiten sind Ziff. 4.1.3 der Vorbemerkungen zu entnehmen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1OPTI Dienstleistungs GmbH, Magdeburg–
2Apleona Infra Services GmbH, Berlin–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 909 (Reinigungs- und Hygienedienste) in Sachsen-Anhalt. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

144vergebene Aufträge
5Angebote je Los im Median (282 Lose mit Angabe)
287.835 €Zuschlagswert im Median
147.565 € – 701.054 €mittlere Hälfte, 69 Werte

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Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 27.05.2026
  3. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 27.05.2026 auf 01.06.2026 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f4b0ea0a-a5b4-4c38-a3d5-76fc958e07ae.