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Vergabe der Linienverkehrsleistungen „ALFA“ im Kreis Plön als Nachunternehmer der Verkehrsbetriebe Kreis Plön GmbH

Verkehrsbetriebe Kreis Plön GmbH · Kiel, Schleswig-Holstein

Aktenzeichen LOT-0001 E41821397veröffentlicht 29.10.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 59 Tagen abgelaufen

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
11.12.2026 – …bis zu 2 Verlängerungen
Lose
4
Verfahren
Offenes VerfahrenSektVO, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Kiel24143, Schleswig-Holstein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertkeine Angabe
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 219 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (7 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 10 Tagen
  2. Heute
  3. Vertragsbeginn
    in 33 Tagen

Beschreibung

Im Rahmen des aufgehobenen Vergabeverfahrens suchte die VKP Subunternehmer, die die ALFA-Leistungen - Linienverkehrsleistungen gemäß § 42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) - im Kreis Plön mit eigenen Fahrzeugen erbringen.

Die Linienverkehrsleistungen „ALFA“ umfassten insgesamt rund 4.777.325 SOLL-Fahrplankilometer/Jahr (655.460 IST-Fahrplankilometer/Jahr) und wurden in vier Teillose aufgeteilt.

Die Vertragslaufzeit je Los war vorgesehen vom 11.12.2026 bis zum 10.12.2031 (zzgl. Verlängerungsoption). Die gegenständlichen Linien sind den Angaben je Los sowie den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.

Das Vergabeverfahren wurde hinsichtlich aller vier Lose aus sachlichen Gründen gemäß § 57 SektVO aufgehoben. Für die Lose 1, 3 und 4 gingen keine Angebote ein. Hinsichtlich des Loses 2 konnte kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt werden, da das eingegangene Angebot die dem Vergabeverfahren zugrunde liegende Auftragswertschätzung erheblich überschritt.

Gegenstand nach CPV

Lose4 Lose

Alle 4 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1 – Gebiet Schönberg

Bestehend aus Teilleistungen der Linien: 120, 219, 220, 221, 230, 261, 104, 302 Fahrplankilometer / Jahr: - SOLL-Fahrplankilometer/Jahr 2026/2027: 1.156.614 - IST-Fahrplankilometer/Jahr 2025: 155.255

––
2
Los 2 – Plön & Preetz

Bestehend aus Teilleistungen der Linien: 320, 416, 425, 328, 330, 351, 352, 353, 362 Fahrplankilometer / Jahr: - SOLL-Fahrplankilometer/Jahr 2026/2027: 1.503.819 - IST-Fahrplankilometer/Jahr 2025: 152.489

––
3
Los 3 - Neumünster & Bornhöved

Bestehend aus Teilleistungen der Linien: 361, 366, 451, 454, B-454, W-411 Fahrplankilometer / Jahr: - SOLL-Fahrplankilometer/Jahr 2026/2027: 816.503 - IST-Fahrplankilometer/Jahr 2025: 198.902

––
4
Los 4 - Lütjenburg

Bestehend aus Teilleistungen der Linien: 217, 311, 312, 313, 314, 350, 233, 260 Fahrplankilometer / Jahr: - SOLL-Fahrplankilometer/Jahr 2026/2027: 1.300.389 - IST-Fahrplankilometer/Jahr 2025: 148.814

––

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Der Zuschlag wird nach Maßgabe desr § 52 Abs. 1 SektVO in Verbindung mit § 127 GWB für jedes Los auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Wirtschaftlichkeit der Angebote wird für jedes Los anhand des alleinigen Zuschlagskriteriums Wertungspreis (netto) pro Fahrplanjahr ermittelt. Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis (netto) pro Fahrplanjahr je Los erhält den Zuschlag. Im Falle der Preisgleichheit zweier Angebote wird die Rangfolge durch Losentscheid bestimmt. Für die Ermittlung des niedrigsten Wertungspreises (netto) pro Fahrplanjahr werden ausschließlich Angebote berücksichtigt, die zur Wertung zugelassen wurden. Ausgeschlossene Angebote bleiben unberücksichtigt. Berücksichtigung und Wertung eines Loskombinationsrabatts (Formularblatt 12A) Macht ein Bieter von der optionalen Möglichkeit Gebrauch, für die Loskombination A (Los 1 „Gebiet Schönberg“ und Los 4 „Gebiet Lütjenburg“) und/oder die Loskombination B (Los 2 „Gebiet Plön & Preetz“ und Los 3 „Gebiet Neumünster & Bornhöved“) einen Loskombinationsrabatt anzubieten, werden die angebotenen rabattierten Wertungspreise (netto) pro Fahrplanjahr der jeweiligen Loskombination nur dann berücksichtigt, wenn die rabattierten Wertungspreise (netto) pro Fahrplanjahr in beiden Losen der jeweiligen Loskombination unter dem jeweils niedrigsten für das betreffende Einzellos angebotenen Wertungspreis (netto) je Fahrplanjahr liegen. Preisgleichheit genügt nicht. Wird diese Voraussetzung auch nur für eines der von der Loskombination erfassten Lose nicht erfüllt, bleibt der angebotene Loskombinationsrabatt für sämtliche von der Loskombination erfassten Lose unberücksichtigt. Die Wertung erfolgt in diesem Fall ausschließlich auf Grundlage der für die jeweiligen Einzellose angebotenen (nicht rabattierten) Wertungspreise (netto) pro Fahrplanjahr. Ist die vorstehende Voraussetzung hingegen erfüllt, werden die rabattierten Wertungspreise (netto) pro Fahrplanjahr für die von der Loskombination erfassten Lose anstelle der jeweils für die Einzellose angebotenen Wertungspreise (netto) pro Fahrplanjahr gewertet. Erfüllen mehrere Angebote auf die Loskombinationen die vorstehende Voraussetzung, werden die angebotenen rabattierten Wertungspreise (netto) pro Fahrplanjahr der jeweils zur Loskombination gehörenden Lose addiert. Der Zuschlag auf die von der jeweiligen Loskombination erfassten Lose wird dem Bieter erteilt, dessen Loskombination die niedrigste Summe der rabattierten Wertungspreise (netto) pro Fahrplanjahr aufweist.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
11.12.2026
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
bis zu 2-mal
Optionen
Die VKP besitzt eine zweimalige einseitige Verlängerungsoption. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auf Verlangen der VKP die Leistungen nach dem Verkehrsdurchführungsvertrag entsprechend den darin aufgeführten Bedingungen über den 10.12.2031 hinaus zu erbringen, wenn die VKP jeweils bis zum 30. Ma … ganz lesenDie VKP besitzt eine zweimalige einseitige Verlängerungsoption. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auf Verlangen der VKP die Leistungen nach dem Verkehrsdurchführungsvertrag entsprechend den darin aufgeführten Bedingungen über den 10.12.2031 hinaus zu erbringen, wenn die VKP jeweils bis zum 30. Mai 2031 bzw. bis zum 30. Dezember 2033 schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer die Verlängerung dieses Vertrages bis zum 10.05.2034 bzw. bis zum 30.11.2036 erklärt. Die Ausübung der Verlängerungsoption steht im freien Ermessen der VKP.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung0 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
keine Angabe

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Düsternbrooker Weg 104, 24105 Kiel
Fristen für Nachprüfungsanträge
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u.a. die §§ 160 ff. GWB. Auf die Rügepflichten nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die VKP auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüf … ganz lesenFür die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u.a. die §§ 160 ff. GWB. Auf die Rügepflichten nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die VKP auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der VKP, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. §§ 160, 161 GWB lauten wörtlich: § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich oder elektronisch bei der Vergabekammer einzureichen und zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen. (3) Ein elektronisches Dokument ist eingegangen, sobald es auf der für den Empfang bestimmten Einrichtung der Vergabekammer gespeichert ist. Dem Absender ist eine Bestätigung über den Zeitpunkt des Eingangs zu erteilen. Des Weiteren weist die VKP auf § 135 GWB hin.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
2kein Zuschlag angegeben1

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Art
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
Anschrift
Diedrichstr. 5, 24143 Kiel
Kontakt
info@vkp.de

Wer hat das zuletzt gewonnen?

Letzte vergleichbare Vergabe (2026): Vergabe von Busverkehrsleistungen als Nachunternehmer der Verkehrsbetriebe Kreis Plön GmbH (VKP)

Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 25.10.2026. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 601 (Straßentransport/-beförderung) in Schleswig-Holstein. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

26vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (75 Lose mit Angabe)
1,28 Mio. €Zuschlagswert im Median
164.948 € – 3,7 Mio. €mittlere Hälfte, 10 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Schülerbeförderung und Busverkehr in Schleswig-Holstein (1 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 09.09.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f797220c-8a9d-4a7a-8f3f-1b3a6cfb1b14.