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Vergabe der Linienverkehrsleistungen „ALFA“ im Kreis Plön als Nachunternehmer der Verkehrsbetriebe Kreis Plön GmbH

Verkehrsbetriebe Kreis Plön GmbH · Kiel, Schleswig-Holstein

Aktenzeichen LOT-0001 E41821397veröffentlicht 29.07.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 59 Tagen abgelaufen

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
11.12.2026 – …bis zu 2 Verlängerungen
Lose
4Angebot auf bis zu 4
Verfahren
Offenes VerfahrenSektVO, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Kiel24143, Schleswig-Holstein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertkeine Angabe
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 219 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (7 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 3 Monaten
  2. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über subreport.de
    vor 60 Tagen
  3. Öffnung der Angebote 12:00 Uhr
    vor 60 Tagen
  4. Bindefrist endet
    34 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 26 Tagen
  5. Heute
  6. Vertragsbeginn
    in 33 Tagen

Beschreibung

Im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens sucht die VKP Subunternehmer, die die ALFA-Leistungen - Linienverkehrsleistungen gemäß § 42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) - im Kreis Plön mit eigenen Fahrzeugen erbringen. Die Linienverkehrsleistungen „ALFA“ umfassen insgesamt rund 4.777.325 SOLL-Fahrplankilometer/Jahr (655.460 IST-Fahrplankilometer/Jahr) und werden aufgeteilt in vier Teillose vergeben. Die Vertragslaufzeit beginnt je Los am 11.12.2026 und endet am 10.12.2031 (zzgl. Verlängerungsoption). Die umfassten Linien sind den Angaben je Los sowie den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.

Mindestanforderung:

Bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2027 müssen mindestens 38,5 % der zur Erbringung der vertraglichen Leistungen je Los eingesetzten Fahrzeuge emissionsfreie Fahrzeuge im Sinne des SaubFahrzeugBeschG sein. Die Mindestanforderung ist zwingend einzuhalten.

Der Bieter hat die Erfüllung der Anforderungen des SaubFahrzeugBeschG in der (Anlage B.13 - Formularvorlage 13) zu garantieren und anzugeben, wie viele der von ihm je Los zur Erbringung der Verkehrsleistungen insgesamt einzusetzenden Fahrzeuge emissionsfreie Fahrzeuge (0 g CO₂/km) sind.

Gegenstand nach CPV

Lose4 Lose · Angebot auf bis zu 4

Alle 4 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1 – Gebiet Schönberg

Bestehend aus Teilleistungen der Linien: 120, 219, 220, 221, 230, 261, 104, 302 Fahrplankilometer / Jahr: - SOLL-Fahrplankilometer/Jahr 2026/2027: 1.156.614 - IST-Fahrplankilometer/Jahr 2025: 155.255

––
2
Los 2 – Plön & Preetz

Bestehend aus Teilleistungen der Linien: 320, 416, 425, 328, 330, 351, 352, 353, 362 Fahrplankilometer / Jahr: - SOLL-Fahrplankilometer/Jahr 2026/2027: 1.503.819 - IST-Fahrplankilometer/Jahr 2025: 152.489

––
3
Los 3 - Neumünster & Bornhöved

Bestehend aus Teilleistungen der Linien: 361, 366, 451, 454, B-454, W-411 Fahrplankilometer / Jahr: - SOLL-Fahrplankilometer/Jahr 2026/2027: 816.503 - IST-Fahrplankilometer/Jahr 2025: 198.902

––
4
Los 4 - Lütjenburg

Bestehend aus Teilleistungen der Linien: 217, 311, 312, 313, 314, 350, 233, 260 Fahrplankilometer / Jahr: - SOLL-Fahrplankilometer/Jahr 2026/2027: 1.300.389 - IST-Fahrplankilometer/Jahr 2025: 148.814

––

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Der Zuschlag wird nach Maßgabe desr § 52 Abs. 1 SektVO in Verbindung mit § 127 GWB für jedes Los auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Wirtschaftlichkeit der Angebote wird für jedes Los anhand des alleinigen Zuschlagskriteriums Wertungspreis (netto) pro Fahrplanjahr ermittelt. Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis (netto) pro Fahrplanjahr je Los erhält den Zuschlag. Im Falle der Preisgleichheit zweier Angebote wird die Rangfolge durch Losentscheid bestimmt. Für die Ermittlung des niedrigsten Wertungspreises (netto) pro Fahrplanjahr werden ausschließlich Angebote berücksichtigt, die zur Wertung zugelassen wurden. Ausgeschlossene Angebote bleiben unberücksichtigt. Berücksichtigung und Wertung eines Loskombinationsrabatts (Formularblatt 12A) Macht ein Bieter von der optionalen Möglichkeit Gebrauch, für die Loskombination A (Los 1 „Gebiet Schönberg“ und Los 4 „Gebiet Lütjenburg“) und/oder die Loskombination B (Los 2 „Gebiet Plön & Preetz“ und Los 3 „Gebiet Neumünster & Bornhöved“) einen Loskombinationsrabatt anzubieten, werden die angebotenen rabattierten Wertungspreise (netto) pro Fahrplanjahr der jeweiligen Loskombination nur dann berücksichtigt, wenn die rabattierten Wertungspreise (netto) pro Fahrplanjahr in beiden Losen der jeweiligen Loskombination unter dem jeweils niedrigsten für das betreffende Einzellos angebotenen Wertungspreis (netto) je Fahrplanjahr liegen. Preisgleichheit genügt nicht. Wird diese Voraussetzung auch nur für eines der von der Loskombination erfassten Lose nicht erfüllt, bleibt der angebotene Loskombinationsrabatt für sämtliche von der Loskombination erfassten Lose unberücksichtigt. Die Wertung erfolgt in diesem Fall ausschließlich auf Grundlage der für die jeweiligen Einzellose angebotenen (nicht rabattierten) Wertungspreise (netto) pro Fahrplanjahr. Ist die vorstehende Voraussetzung hingegen erfüllt, werden die rabattierten Wertungspreise (netto) pro Fahrplanjahr für die von der Loskombination erfassten Lose anstelle der jeweils für die Einzellose angebotenen Wertungspreise (netto) pro Fahrplanjahr gewertet. Erfüllen mehrere Angebote auf die Loskombinationen die vorstehende Voraussetzung, werden die angebotenen rabattierten Wertungspreise (netto) pro Fahrplanjahr der jeweils zur Loskombination gehörenden Lose addiert. Der Zuschlag auf die von der jeweiligen Loskombination erfassten Lose wird dem Bieter erteilt, dessen Loskombination die niedrigste Summe der rabattierten Wertungspreise (netto) pro Fahrplanjahr aufweist.

Eignung8 von 8 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Ausreichend ist ein Auszug / Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und Kommunikat … ganz lesenNachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Ausreichend ist ein Auszug / Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem, über das die Daten aus den Handelsregistern abrufbar sind. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate sein. Für den Fall der Nichteintragung erfolgt der Nachweis durch die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen. Für den Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister ist Anlage B.3. (Formularvorlage 3) zu verwenden.
Allgemeiner Jahresumsatz
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz aus Verkehrsleistungen jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (2025, 2024, 2023). Sofern ein Unternehmen noch nicht so lange auf dem Markt tätig ist, legt es für die fehlenden Jahre eine Unternehmensplanung vor.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Eigenerklärung über das Vorliegen einer Haftpflichtversicherung für die auf den vertragsgegenständlichen Linien eingesetzten Fahrzeuge und Fahrpersonale. Die Haftpflichtversicherung im Sinne des PflVG ist mit einer Deckungssumme von 100 Mio. Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Eigenerklärung, dass die vorgenannten Angaben im Falle einer Anforderung durch die VKP über die Einreichung entsprechender Unterlagen gemäß § 45 Abs. 4 und Abs. 5 VgV analog unverzüglich nachgewiesen werden.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Vorlage einer aktuellen Wirtschaftsauskunft einer anerkannten Auskunftsdatei (z.B. Creditreform oder vergleichbar). Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 2 Monate sein.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Darstellung des Unternehmens und der Unternehmensorganisation (Hauptsitz, ggf. Niederlassungen, Struktur, hierarchischer Aufbau). Darzustellen sind insbesondere der Fahrzeugbestand (aktuelle Flottenstruktur, Alter und Ausstattungsmerkmale) und die Personalstärke.
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Der Bieter weist seine fachliche Eignung für den Personenkraftverkehr mit Kraftfahrzeugen i.S.d. Art. 3 Abs. 1 lit. d) VO (EG) Nr. 1071/2009 sowie § 13 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i.V.m. § 3 Abs. 1 PBZugV durch Kenntnisse, die zur ordnungsgemäßen Führung eines Straßenpersonenverkehrsunternehmens erforderlich … ganz lesenDer Bieter weist seine fachliche Eignung für den Personenkraftverkehr mit Kraftfahrzeugen i.S.d. Art. 3 Abs. 1 lit. d) VO (EG) Nr. 1071/2009 sowie § 13 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i.V.m. § 3 Abs. 1 PBZugV durch Kenntnisse, die zur ordnungsgemäßen Führung eines Straßenpersonenverkehrsunternehmens erforderlich sind, und zwar auf den jeweiligen Sachgebieten, die entweder in Anlage 3 zu § 3 PBZugV (Taxi und Mietwagen) oder im Anhang I Teil I der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung ausgeführt sind, nach. Der Bieter erbringt den Nachweis in der jeweils geltenden Fassung jeweils in nicht beglaubigter Kopie (Scan) wahlweise: o durch Vorlage einer Bescheinigung der zuständigen IHK über die fachliche Eignung gem. Anlage 5 PBZugV (Taxi und Mietwagen) oder gem. §§ 3, 4, 6, 7 PBZugV (§ 3 „Fachliche Eignung“, § 4 „Fachkundeprüfung“, § 6 „Gleichwertige Abschlussprüfungen“, § 7 „Anerkennung leitender Tätigkeit“). Die IHK stellt die Bescheinigung nach dem Muster des Anhangs III der VO 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung aus (Art. 21 VO 1071/2009); ausländische Bieter legen eine entsprechende Bescheinigung in deutscher Übersetzung vor. Der Nachweis der fachlichen Eignung muss vom Bieter selbst oder einer zur Führung der Geschäfte bestellten Person erbracht werden. Für den Fall einer Eignungsleihe kann der Nachweis durch ein anderes Unternehmen erbracht werden, wenn dies die Leistung erbringt, für die der Nachweis benötigt wird (vgl. § 47 Abs. 1 Satz 3 SektVO). oder o durch Vorlage einer gültigen Genehmigungsurkunde für den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen gemäß § 42 PBefG; oder o durch Vorlage einer gültigen Genehmigungsurkunde für den Gelegenheitsverkehr gemäß § 46 PBefG (§ 47 PBefG (Verkehr mit Taxen), § 49 PBefG (Verkehr mit Mietomnibussen und mit Mietwagen).
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
11.12.2026
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
bis zu 2-mal
Optionen
Die VKP besitzt eine zweimalige einseitige Verlängerungsoption. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auf Verlangen der VKP die Leistungen nach dem Verkehrsdurchführungsvertrag entsprechend den darin aufgeführten Bedingungen über den 10.12.2031 hinaus zu erbringen, wenn die VKP jeweils bis zum 30. Ma … ganz lesenDie VKP besitzt eine zweimalige einseitige Verlängerungsoption. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auf Verlangen der VKP die Leistungen nach dem Verkehrsdurchführungsvertrag entsprechend den darin aufgeführten Bedingungen über den 10.12.2031 hinaus zu erbringen, wenn die VKP jeweils bis zum 30. Mai 2031 bzw. bis zum 30. Dezember 2033 schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer die Verlängerung dieses Vertrages bis zum 10.05.2034 bzw. bis zum 30.11.2036 erklärt. Die Ausübung der Verlängerungsoption steht im freien Ermessen der VKP.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
34 Tage
Angebotsöffnung
09.09.2026, 12:00 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung2 von 5 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Dieser Auftrag umfasst Leistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene, weshalb der Bieter mit Angebotsabgabe eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Anlage B.11. – Formularvorlage 11) abgeben muss, mit der er erklärt, dass er seinen Arbeitnehmern und Arb … ganz lesenLeistung: Dieser Auftrag umfasst Leistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene, weshalb der Bieter mit Angebotsabgabe eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Anlage B.11. – Formularvorlage 11) abgeben muss, mit der er erklärt, dass er seinen Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen bei der Ausführung dieses Auftrags mindestens das in Schleswig-Holstein für diese Leistung in dem einschlägigen und repräsentativen mit einer tariffähigen Gewerkschaft vereinbarten Tarifvertrag vorgesehene Entgelt unter den vorgesehenen Bedingungen zahlt und während der Ausführungszeit nachvollzieht (vgl. § 4 Abs. 1 VGSH). Mitgliedsunternehmen einer Bietergemeinschaft sind jeweils ebenfalls zur Abgabe verpflichtet. Die VKP verweist zudem auf § 19 MiLoG. Der Bieter hat daher mit seinem Angebot zu erklären, dass er den gesetzlichen Mindestlohn zahlt und in den letzten 24 Monaten nicht wegen eines Verstoßes gegen § 21 MiLoG mit mindestens 2.500 EUR bebußt wurde.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
keine Angabe

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Düsternbrooker Weg 104, 24105 Kiel
Fristen für Nachprüfungsanträge
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u.a. die §§ 160 ff. GWB. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die VKP auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag … ganz lesenFür die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u.a. die §§ 160 ff. GWB. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die VKP auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der VKP, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. §§ 160, 161 GWB lauten wörtlich: § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich oder elektronisch bei der Vergabekammer einzureichen und zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen. (3) Ein elektronisches Dokument ist eingegangen, sobald es auf der für den Empfang bestimmten Einrichtung der Vergabekammer gespeichert ist. Dem Absender ist eine Bestätigung über den Zeitpunkt des Eingangs zu erteilen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Art
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
Anschrift
Diedrichstr. 5, 24143 Kiel
Kontakt
info@vkp.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 601 (Straßentransport/-beförderung) in Schleswig-Holstein. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

26vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (75 Lose mit Angabe)
1,28 Mio. €Zuschlagswert im Median
164.948 € – 3,7 Mio. €mittlere Hälfte, 10 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 09.09.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b5afa9a6-83d1-4663-9990-b095b7af4afd.