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Vergabe von Busverkehrsleistungen als Nachunternehmer der Verkehrsbetriebe Kreis Plön GmbH (VKP)

Verkehrsbetriebe Kreis Plön GmbH · Kiel, Schleswig-Holstein

Aktenzeichen LOT-0001 E62427833veröffentlicht 25.10.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 219 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
5
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Kiel24143, Schleswig-Holstein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertkeine Angabe
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 219 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (7 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.

  • Zuschlagskriterium 1 – Wertungspreis60 %
  • Zuschlagskriterium 2 – Konzept zur Vermittlung der notwendigen Strecken- und Linienkenntnisse gegenüber dem eingesetzten Fahrpersonal15 %
  • Zuschlagskriterium 3 – Konzept zur Sicherstellung der Arbeitsqualität des eingesetzten Fahrpersonals10 %
  • Zuschlagskriterium 4 – Garantierte Zeit für den Einsatz von Ersatzfahrzeugen und / oder Fahrpersonal15 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−5,5 Punkte
25 % teurer−12 Punkte
50 % teurer−20 Punkte
100 % teurer−30 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 14 Tagen
  2. Heute

Beschreibung

Im Rahmen des abgeschlossenen Vergabeverfahrens suchte die VKP Auftragnehmer für die Erbringung von Busverkehrsleistungen im Linienverkehr gemäß § 42 PBefG im Kreis Plön unter Einsatz eigener Fahrzeuge. Die ausgeschriebenen Verkehrsleistungen umfassten insgesamt rund 1.089.285 Fahrplankilometer pro Jahr und wurden in fünf Lose aufgeteilt.

Die Vertragslaufzeit beginnt je Los am 11. Dezember 2026 und endet am 30. November 2036. Darüber hinaus besteht eine eine einseitige Verlängerungsoption auf Seiten der VKP.

Aufgrund der nicht ausreichenden Anzahl eingegangener Angebote machte die VKP von ihrem vorbehaltenen Recht Gebrauch, die vorgesehene Loslimitierung aufzuheben, wonach je Bieter höchstens drei Lose vergeben werden dürfen (vgl. Abschnitt IX Ziffer 5 Abs. 4 der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags und der Bewerbungsbedingungen). Vor diesem Hintergrund erhielt die Elite Traffic GmbH neben den Losen 2, 4 und 5 auch den Zuschlag für Los 1.

Das Vergabeverfahren für Los 3 wurde aufgehoben. Da kein wirtschaftliches Angebot vorlag, entschied die VKP, die dem Los 3 zugeordneten Verkehrsleistungen künftig in eigener Zuständigkeit zu erbringen.

Gegenstand nach CPV

Lose5 Lose

Alle 5 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1

Bestehend aus Teilleistungen der Linien: 410, 218, 119, 217, 222, 261, 104, 310, 300, 302. - Summe: ca. 203.117,53 Fahrplankilometer / Jahr - Vertragslaufzeit: 11.12.2026 bis 30.11.2036 zzgl. Verlängerungsoptionen

––
2
Los 2

Bestehend aus Teilleistungen der Linien: 260, 311, 230, 320, 312, 315, 350, 233, 310, 313, 314. o Summe: ca. 262.605,96 Fahrplankilometer / Jahr o Vertragslaufzeit: 11.12.2026 bis 30.11.2036 zzgl. Verlängerungsoptionen

––
3
Los 3

Bestehend aus Teilleistungen der Linien: 310, 350, 364, 361, 362, 303, 330, 416, 221, 328, 332, 360, 454. o Summe: ca. 212.776,10 Fahrplankilometer / Jahr o Vertragslaufzeit: 11.12.2026 bis 30.11.2036 zzgl. Verlängerungsoptionen

––
4
Los 4

Bestehend aus Teilleistungen der Linien: 410, 411, 416, 413, 426, 412, 361, 362, 360, 454. o Summe: ca. 180.379,07 Fahrplankilometer / Jahr o Vertragslaufzeit: 11.12.2026 bis 30.11.2036 zzgl. Verlängerungsoptionen

––
5
Los 5

Bestehend aus Teilleistungen der Linien: 310, 312, 260, 311, 222, 360, 451, 350, 330, 320, 303, 315. o Summe: ca. 230.406,27 Fahrplankilometer / Jahr o Vertragslaufzeit: 11.12.2026 bis 30.11.2036 zzgl. Verlängerungsoptionen

––

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag4 von 4 angegeben

Zuschlagskriterium 1 – Wertungspreis60 %
Zuschlagskriterium 2 – Konzept zur Vermittlung der notwendigen Strecken- und Linienkenntnisse gegenüber dem eingesetzten Fahrpersonal15 %
Zuschlagskriterium 3 – Konzept zur Sicherstellung der Arbeitsqualität des eingesetzten Fahrpersonals10 %
Zuschlagskriterium 4 – Garantierte Zeit für den Einsatz von Ersatzfahrzeugen und / oder Fahrpersonal15 %
Preis
Zuschlagskriterium 1 – WertungspreisDer niedrigste angebotene Wertungspreis (Preis (netto) pro Fahrplanjahr)
Qualität
Zuschlagskriterium 2 – Konzept zur Vermittlung der notwendigen Strecken- und Linienkenntnisse gegenüber dem eingesetzten FahrpersonalDer Bieter hat ein Konzept zur Vermittlung der notwendigen Strecken- und Linienkenntnisse des eingesetzten Fahrpersonals einzureichen. In dem Konzept ist darzustellen, wie der Bieter sicherstellt, dass das Fahrpersonal vor Betriebsaufnahme sowie bei Änderungen während des laufenden Betriebs über vollständige und aktuelle Streckenkenntnisse verfügt.
Qualität
Zuschlagskriterium 3 – Konzept zur Sicherstellung der Arbeitsqualität des eingesetzten FahrpersonalsDer Bieter hat ein Konzept zur Sicherstellung der Arbeitsqualität des eingesetzten Fahrpersonals einzureichen. In dem Konzept ist darzustellen, wie der Bieter die Einhaltung qualitativer Anforderungen an den Kundendienst sowie an das Fahrverhalten systematisch überprüft, bewertet und dokumentiert.
Qualität
Zuschlagskriterium 4 – Garantierte Zeit für den Einsatz von Ersatzfahrzeugen und / oder FahrpersonalDer Bieter hat anzugeben, welche Höchstzeit er garantiert, innerhalb derer im Bedarfsfall ein Ersatzfahrzeug und / oder Fahrpersonal am Einsatzort eintrifft (z.B. zur Übernahme von Fahrgästen aus einem beschädigten Fahrzeug oder zur Aufnahme wartender Fahrgäste an einem Linienendpunkt)

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
bis zu 2-mal
Optionen
Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft. Die Pflicht zur Erbringung der Verkehrsleistungen beginnt am 11.12.2026 und endet am 30.11.2036. Die VKP besitzt eine zweimalige einseitige Verlängerungsoption für jeweils weitere zwölf Monate über den 30.11.2036 hinaus. Bei voller Inanspruchnahme d … ganz lesenDer Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft. Die Pflicht zur Erbringung der Verkehrsleistungen beginnt am 11.12.2026 und endet am 30.11.2036. Die VKP besitzt eine zweimalige einseitige Verlängerungsoption für jeweils weitere zwölf Monate über den 30.11.2036 hinaus. Bei voller Inanspruchnahme dieser Verlängerungsoption endet der Betrieb am 30.11.2038. Die konkrete Ausgestaltung ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung0 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
keine Angabe

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
Fristen für Nachprüfungsanträge
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u.a. die §§ 160 ff. GWB. Auf die Rügepflichten nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die VKP auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüf … ganz lesenFür die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u.a. die §§ 160 ff. GWB. Auf die Rügepflichten nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die VKP auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der VKP, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. §§ 160, 161 GWB lauten wörtlich: § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich oder elektronisch bei der Vergabekammer einzureichen und zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen. (3) Ein elektronisches Dokument ist eingegangen, sobald es auf der für den Empfang bestimmten Einrichtung der Vergabekammer gespeichert ist. Dem Absender ist eine Bestätigung über den Zeitpunkt des Eingangs zu erteilen. Des Weiteren weist die VKP auf § 135 GWB hin.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1Elite Traffic GmbH, Hamburg1
2Elite Traffic GmbH, Hamburg1
3kein Zuschlag angegeben1
4Elite Traffic GmbH, Hamburg1
5Elite Traffic GmbH, Hamburg1

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Art
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
Anschrift
Diedrichstr. 5, 24143 Kiel
Kontakt
info@vkp.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 601 (Straßentransport/-beförderung) in Schleswig-Holstein. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

26vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (75 Lose mit Angabe)
1,28 Mio. €Zuschlagswert im Median
164.948 € – 3,7 Mio. €mittlere Hälfte, 10 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Schülerbeförderung und Busverkehr in Schleswig-Holstein (1 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. 1. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist 02.04.2026
  3. BekanntmachungFrist 02.04.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 9aed9288-12fa-4a85-be49-add1fa7c3666.