Vegetationsfreihaltung von Brandschutzstreifen und Brandschutzschneisen im BFB Lausitz, VOEK 189-23
Bundesanstalt für Immobilienaufgabem · Berlin
Aktenzeichen VOEK 189-23veröffentlicht 08.08.2023BauleistungenÖffentliche Ausschreibung
- Laufzeit
- 30.01.2024 – …
- Leistungsart
- Bauleistungen
- Verfahren
- Öffentliche Ausschreibung
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Bauleistungen
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- Laufzeit
- 30.01.2024 – …
- Lose
- 1
- Verfahren
- Öffentliche Ausschreibungnational
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
- Ort der Leistung
- Berlin
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Obergrenze: Nationales Verfahren für Bauleistungen: Der Gesamtwert liegt in der Regel unter dem EU-Schwellenwert von 5.404.000 € netto. Ausnahme: kleine Lose eines EU-weiten Auftrags.
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 39 Monaten
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 38 Monatennur elektronisch über evergabe-online.de
- Vertragsbeginnvor 33 Monaten
- Heute
Beschreibung
Los 1: - Scheiben eines Brandstreifens mit 2,5 - 3m Breite und 4.500 lfm an der Kreisstraße - Pflügen oder Scheiben eines Brandschutzstreifens mit 10 - 15 m Breite und 20,1 ha im Waldrevier (nach Notwendigkeit) - Beides im Frühjahr bis Mitte Mai und evtl. erneute Bearbeitung des Brandstreifens mittels Scheibenegge an der Kreisstraße ausgangs des Sommers bis 30.09. eines jeden Vertragsjahres - die Art der Bearbeitung (Pflügen oder Scheiben) erfolgt nach Notwendigkeit --- Los 2: - Pflügen oder Scheiben der Brandschutzstreifen mit ca. 2,5 - 3 m Breite und Längen von 11.900 lfm und 1.500 lfm (Eichberg), 1.800 lfm (Haide), 5.400 lfm (Brand), 1.700 lfm und 1.450 lfm (Skerbersdorf) sowie 12.100 lfm (Pechern) - Bearbeitung im Frühjahr bis Ende März und evtl. erneut ausgangs des Sommers bis 30.09. eines jeden Vertragsjahres - die Art der Bearbeitung (Pflügen oder Scheiben) ist mit der Revierleitung vor Arbeitsbeginn abzustimmen --- Los 3 - Pflügen oder Scheiben einer Brandschutzfläche mit 10 - 12 m Breite und einer Gesamtfläche von 6,8 ha in Brand und von 1 ha in Skerbersdorf, entlang der ehemaligen Gastrasse, westl. der B115 - Pflügen oder Scheiben der Brandschutzschneisen auf dem Truppenübungsplatz mit ca. 25 m Breite und einer Gesamtfläche von 3,3 ha in Haide (tlw. Gefahrenbereich) - Pflügen oder Scheiben der Brandschutzschneisen auf dem Truppenübungsplatz mit ca. 30 m Breite und einer Gesamtfläche von 3,0 ha in Brand (Gefahrenbereiche) - Pflügen oder Scheiben der Brandschutzschneisen auf dem Truppenübungsplatz mit ca. 5 - 8 m Breite und einer Gesamtfläche von 2,5 ha in Brand (Gefahrenbereiche) - Pflügen oder Scheiben der Brandschutzschneisen auf dem Truppenübungsplatz mit ca. 25 - 50 m Breite und einer Gesamtfläche von 30,4 ha in Daubitz (Gefahrenbereiche) - Bearbeitung nach Notwendigkeit von ca. 15 ha - Pflügen oder Scheiben der Brandschutzschneisen auf dem Truppenübungsplatz mit ca. 10 - 50 m Breite und einer Gesamtfläche von 58,5 ha in Skerbersdorf (Gefahrenbereich) - Bearbeitung von 3,8 ha und 27,35 ha jährlich, Rest 27,35 ha im darauffolgenden Jahr, wechselseitig - Pflügen oder Scheiben der Brandschutzschneisen auf dem Truppenübungsplatz mit ca. 25 - 50 m Breite und einer Gesamtfläche von 6,0 ha in Pechern (Gefahrenbereiche) nach Notwendigkeit - Bearbeitung vorzugsweise im Frühjahr bis Ende März, in Abhängigkeit von Instandsetzungszeiten entweder im Frühjahr oder an den Wochenenden und evtl. erneut ausgangs des Sommers bis 30.09. eines jeden Vertragsjahres von 67,75 ha insgesamt in den vorgenannten Gebieten --- Los 4 - Pflügen oder Scheiben der Brandschutzsstreifen ca. 30 - 50 m Breite und einer Gesamtfläche von 6,5 ha - Pflügen oder Scheiben der Brandschutzsstreifen ca. 15 m Breite und einer Gesamtfläche von 6,3 ha - Pflügen oder Scheiben der Brandschutzsstreifen ca. 30 m Breite und einer Gesamtfläche von 2,0 ha - Pflügen oder Scheiben der Brandschutzsstreifen ca. 50 m Breite und einer Gesamtfläche von 8,7 ha - Pflügen oder Scheiben der Brandschutzsstreifen ca. 2 m Breite und einer Gesamtlänge von 2.000 lfm - Bearbeitung vorzugsweise im Frühjahr bis Ende März eines jeden Vertragsjahres, in Abhängigkeit von Instandsetzungszeiten entweder im Frühjahr oder an den Wochenenden --- Ausführungsbedingungen nach § 128 Abs. 2 GWB In Verbindung mit der Betretungsgenehmigung ist die Benutzung vom Bundesforstbetrieb gesperrter Waldstraßen und -wege durch den AN nur in dem Umfang zulässig, wie dies ausdrücklich erlaubt und zur Vertragserfüllung notwendig ist. Die Bestätigung der Belehrung über besondere Gefahren ist bei Außenaufnahmen immer mitzuführen! Die zu bearbeitenden Flächen werden überwiegend militärisch genutzt oder wurden ehemals militärisch genutzt. Es können überall und insbesondere abseits von Wegen gefährliche Gegenstände vorkommen. Es ist verboten, herumliegende Waffen, Munition oder Munitionsteile, Spreng- oder Leuchtkörper, Kampfmittel und deren Reste sowie nicht identifizierbare und damit potenziell gefährliche Gegenstände zu berühren. Bei eindeutiger oder zweifelhafter Gefahrenlage ist die Arbeit am Fundort einzustellen. Die zuständige Revierleitung des Bundesforstbetriebes ist über den Fund der vorgenannten Gegenstände/Stoffe unverzüglich zu informieren.
Gegenstand nach CPV
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Bundesanstalt für Immobilienaufgabem
- Anschrift
- 10623 Berlin
- Kontakt
- ?keine Angabe
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Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung cf47edf2-92be-469b-82ab-3aad611a5081.