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Frist abgelaufenEU-weitIngenieurleistungenBauPlanung

V370_2026_Planung Baufeldherrichtung

Helmholtz-Zentrum Berlin für Materialien und Energie GmbH (HZB) · Berlin, Berlin

Aktenzeichen V370_2026veröffentlicht 25.02.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 226 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.

Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Berlin (51 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Berlin14109, Berlin
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 89 Tage (26 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (3 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 8 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 13:00 Uhr
    vor 7 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Durch das HZB wurde auf dem Lise-Meitner Campus (LMC) in Berlin-Wannsee der Berliner Experimentierreaktor BER II betrieben und Ende 2019 planmäßig und endgültig abgeschaltet. Es erfolgt der Rückbau des BER II. Für die radioaktiven Reststoffe und Abfälle aus dem Rückbau des BER II wird auf dem Lise-Meitner Campus in Berlin-Wannsee ein Zwischenlager für sonstige radioaktive Stoffe (LaRA) errichtet. Zusätzlich betreibt das HZB auf dem LMC im Auftrag des Landes Berlin die Landessammelstelle für radioaktive Stoffe (Zentralstelle für radioaktive Abfälle des Landes Berlin – ZRA). Aufgrund des derzeit noch nicht verfügbaren Endlagers benötigt auch die ZRA einen Erweiterungsbau (ZRA-Erweiterung) für die Lagerung der radioaktiven Abfälle. Die beiden Lagerhallen werden in unmittelbarer Nähe zueinander auf einem Baufeld südlich der bestehenden ZRA errichtet. Auf dem Baufeld (Betriebsgelände) befindet sich ein Wald. Im Boden befinden sich nicht dokumentierte belastete Auffüllungen aus der Zeit nach dem zweiten Weltkrieg. Voruntersuchungen zu den dort vorhandenen Schadstoffen haben bereits stattgefunden. Eine Sanierungspflicht besteht nicht. Der Boden im Bereich der geplanten Lagerhallen muss bis zu einer Tiefe von ca. 10 m ausgetauscht werden. Hierbei darf das angrenzende Gebäude der ZRA keinen Schaden nehmen. Auf eine erschütterungsarme Herstellung der Baugrube ist zu achten. Für den Umgang mit radioaktiven Stoffen im LaRA sowie in der ZRA-Erweiterung wird jeweils eine Umgangsgenehmigung nach § 12 Abs 3 Satz 1 und § 13 StrlSchG mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) als unselbständigen Teil des Verfahrens benötigt. Die Errichtung des LaRA erfolgt nach RZBau und Bauordnung Berlin. Die Errichtung der ZRA-Erweiterung erfolgt nach ABau und Bauordnung Berlin. Es werden zwei Teilbaugenehmigungen angestrebt. Die Erste soll die Baufeldherrichtung umfassen.

Ziel des Auftrags Ziel dieser Ausschreibung ist die Erbringung der Planungsleistungen für die Baufeldherrichtung. Diese beinhalten: •Planung der Baugrube (Verbau, Ausheben des Bodens/Altlasten und Tragwerksplanung und Wiederauffüllung und Verdichtung für definierte Tragfähigkeit) inkl. der erforderlichen Baustelleneinrichtungsflächen (für Haufwerke, Maschinen usw.), •Planung der Schadstoffentsorgung, inkl. Rasterfeldbeprobung der Sohle, Haufwerksbeprobung, Deponien, Logistik und Entsorgungsmanagement, •Planung der erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen (insb. auch aufgrund der Schadstoffbelastung), •Aufbereitung und Übergabe aller für den Umweltverträglichkeits-Bericht erforderlichen Planungsergebnisse (nach den Vorgaben des UVPG, sonstiger relevanter untergesetzlicher Regelwerke und den Forderungen der Berliner Behörden), •Erstellung der für die erste Teilbaugenehmigung relevanten Unterlagen für die Baufeldherrichtung, Waldumwandlung und Fällgenehmigung, •Erstellung erforderlicher Ausschreibungsunterlagen.

Die Beauftragung erfolgt stufenweise und die jeweiligen Leistungsphasen sind in der jeweils beauftragten Stufe zu erbringen. Die Planung der Baufeldherrichtung ist den anderen Fachplanungsbereichen, die separat vergeben werden, in der Leistungserbringung vorgeschaltet.

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung2 von 3 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Begrenzung der Bewerberzahl
5 bis … Bewerber

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Helmholtz-Zentrum Berlin für Materialien und Energie GmbH (HZB), Hahn-Meitner-Platz 1, 14109 Berlin
Fristen für Nachprüfungsanträge
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt. Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter ORG0002 genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 160, 161 Gesetz gegen Wettb … ganz lesenÜberprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt. Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter ORG0002 genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 160, 161 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden. Bieter müssen Vergaberechtsverstöße gegenüber der Kontaktstelle des Auftraggebers innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der unter ORG0001 genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt haben, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (o.g. Kontaktstelle) zu rügen. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB ist nach § 135 Abs. 2 GWB innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss, geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Bieter deren Angebote nicht berücksichtigt werden, werden grundsätzlich vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

557vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (521 Lose mit Angabe)
312.132 €Zuschlagswert im Median
148.797 € – 735.594 €mittlere Hälfte, 164 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c33935d5-bb6a-4469-86be-b951663112db.