Unterstützungsleistungen bei der Entwicklung eines KI-Systems zur automatisierten Transkription und Übersetzung von Funksprüchen in Echtzeit; Projekt Total-CBC BW
Land Baden-Württemberg, vertreten durch Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei · Stuttgart, Baden-Württemberg
Aktenzeichen 2283_TCBC_BWveröffentlicht 03.03.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Geschätzter Wert
- 463 Tsd. €
- Laufzeit
- 13 Monate
- 01.12.2025 – 31.12.2026
- Leistungsart
- Dienstleistungen
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Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 8 Wochen · Ende steht in der Bekanntmachung
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 463 Tsd. €
- Laufzeit
- 13 Monate01.12.2025 – 31.12.2026
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVSVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Stuttgart70372, Baden-Württemberg
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertja
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 20 %, Leistung und Qualität 80 %.
- Preis20 %
- Auftragsbezogenes Konzept zur Herangehensweise40 %
- Internes Qualitätsmanagement8 %
- Organisation und Kommunikation des Projektteams im Auftragsfall32 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 3,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −1,8 Punkte |
| 25 % teurer | −4 Punkte |
| 50 % teurer | −6,7 Punkte |
| 100 % teurer | −10 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Vertragsbeginnvor 11 MonatenLaufzeit bis 31.12.2026
- Veröffentlichungvor 8 Monaten
- Heute
Beschreibung
Im Rahmen dieser Ausschreibung wird ein Auftrag zur Entwicklung eines KI-gestützten Systems vergeben, das Funksprüche in Echtzeit transkribieren und übersetzen kann. Das System muss verschiedene Funkstandards (z. B. TETRA25, TETRAPol, Breitband) sowie mehrere Sprachvarianten einschließlich Dialekten (z. B. Schweizerdeutsch) und Fremdsprachen (z. B. Französisch) erkennen, verarbeiten und in standardisierte Textausgaben überführen. Die Realisierung erfolgt vollständig auf Open-Source-Basis, unter strikter Wahrung der Nutzungs-, Änderungs- und Weitergaberechte des Auftraggebers. Der Leistungsumfang umfasst sechs zentrale Aufgabenbereiche: 1. Projektvorbereitung und Architektur: Gemeinsame Durcharbeitung und technische Detaillierung der Anforderungen sowie Konzeption einer skalierbaren, hochverfügbaren Systemarchitektur. Die Architektur soll containerbasiert sein und Best-Practice-Lösungen für Integrationsfähigkeit, Sicherheit und Datenschutz berücksichtigen. 2. Datenaufbereitung und Governance: Sichtung, Bewertung und technische Aufbereitung vorhandener Funkdaten. Ziel ist eine automatisierte, dokumentierte Datenpipeline mit Metadatenanreicherung (z. B. Dialekte, Sprecherrollen) und nachvollziehbarem Datenkatalog. 3. Modellentwicklung und Training: Auswahl und Feintuning geeigneter Open-Source-Sprachmodelle für die Transkription und Übersetzung. Entwicklung und Implementierung einer Trainings- und Evaluationsumgebung inklusive Metriken, Monitoring und Drift Detection. 4. Deployment und Integration: Aufbau einer containerisierten Infrastruktur mit dynamischem Routing, Microservices für verschiedene Sprachrichtungen und Mechanismen wie Canary Releases für risikominimierte Updates. 5. Qualitätssicherung und Betrieb: Erstellung eines umfassenden Testkonzepts (inkl. Chaos-Tests), Einrichtung eines Monitoringsystems sowie Run-Tracking zur Nachvollziehbarkeit der Modell- und Testläufe. Versionsmanagement erfolgt Git-basiert. 6. Wissenstransfer und Dokumentation: Übergabe einer vollständigen technischen und betrieblichen Dokumentation, Durchführung von Schulungen und Erstellung einer Software Bill of Materials (SBOM) zur rechtlichen Nachvollziehbarkeit aller eingesetzten Komponenten. Darüber hinaus sind optionale Leistungen definiert, u. a. zur Erweiterung auf zusätzliche Sprachen, zur Generierung synthetischer Daten, zur Erstellung eines Sicherheitskonzepts oder zur Unterstützung nach Projektabschluss. Die Umsetzung erfolgt unter Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Vorgaben (insbesondere EU-DSGVO) sowie unter Berücksichtigung ethischer Anforderungen an Fairness und Transparenz bei KI-Systemen. Haftungsausschluss: "Kofinanziert von der Europäischen Union. Geäußerte Ansichten und Meinungen sind jedoch die des Autors/der Autoren und spiegeln nicht unbedingt die der EU oder des Auftraggebers wider. Weder die Europäische Union noch die Bewilligungsbehörde können für sie verantwortlich gemacht werden."
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 20Preis
- Qualität
- Auftragsbezogenes Konzept zur HerangehensweiseGewichtung (Punkte, genau) 40Der Auftraggeber erwartet eine übersichtliche Darstellung der Qualität eines Beratungs- und Methodenkonzepts. Um ihre Agilität und Flexibilität unter Beweis zu stellen, sollen die Bieter darlegen, wie mit Änderungswünschen, Fertigstellungszeiträumen, Zeitdruck, Personalengpässen o.ä. umgegangen wird. Bieter werden ebenfalls gebeten, ihre Verfügbarkeit vor Ort darzulegen. Im Rahmen des Projekts sind bis zu 40 Präsenztage vor Ort in Stuttgart vorgesehen. Reisezeit darf gegenüber dem Auftraggeber nicht als Arbeitszeit abgerechnet werden.
- Qualität
- Internes QualitätsmanagementGewichtung (Punkte, genau) 8Es ist vom Bieter darzustellen, wie intern das Qualitätsmanagement funktioniert und die hohe Qualität der eigenen Arbeit sichergestellt wird. Das Konzept soll Angaben zum generellen Umgang und Arbeitsablauf sowie speziell auf diesen Auftrag bezogene Maßnahmen enthalten. Eine Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 wird positiv berücksichtigt, aber nicht zwingend verlangt.
- Qualität
- Organisation und Kommunikation des Projektteams im AuftragsfallGewichtung (Punkte, genau) 32Bieter haben ein Konzept hinsichtlich ihrer Team-Kompetenz und Kontinuität vorzulegen. Insbesondere sollten mindestens 70 % des benannten Kernteams für die gesamte Vertragslaufzeit zur Verfü-gung stehen. Die Zusammenarbeit und Kommunikation, insbesondere mit dem Auftraggeber, aber auch mit Dritten sowie die Reaktionszeiten und Kollaborationstools sollen vom Bieter dargestellt werden. Die Erfahrung des Projektteams und gegebenenfalls vorhandene spezielle und allgemeine Qualifikationen sollen nachgewiesen werden. Es wird positiv bewertet und berücksichtigt, wenn Bieter sicherheits-überprüftes Personal bereits im Unternehmen vorweisen können. Dies ist jedoch keine Mindestvoraussetzung.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.12.2025
- Vertragsende
- 31.12.2026
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung2 von 5 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- Strategische Beschaffung
- Innovative Beschaffung
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz2 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierungspräsidium - Karlsruhe Vergabekammer Baden-Württemberg, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer F … ganz lesenkürzer
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Ange-bot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- ?keine Angabe
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PMC3P#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Deutsches Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz GmbH, Kaiserslautern | 7 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Nauheimer Straße 101, 70372 Stuttgart
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Baden-Württemberg (20 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- BridgingIT GmbH7 Zuschläge
- Capgemini Deutschland GmbH5 Zuschläge
- Computacenter AG &Co.oHG5 Zuschläge
- EXXETA AG5 Zuschläge
- FourEnergy GmbH5 Zuschläge
- PwC GmbH WPG5 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 15.09.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Transformation SAP S4 Hana–Frist 23.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b9ee8b62-e157-48d8-8fb7-0a5dee215c56.