Beschaffung von einem GPU-Server für das Trainieren und Nachtrainieren von KI-Modellen; Projekt Total-CBC BW
Land Baden-Württemberg, vertreten durch Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei · Stuttgart, Baden-Württemberg
Aktenzeichen 1977_2025_TCBC_BWveröffentlicht 03.03.2026LieferleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 552 Tsd. €
- Leistungsart
- Lieferleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- 552 Tsd. €
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Stuttgart70372, Baden-Württemberg
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertja
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 8 Monaten
- Heute
Beschreibung
Im Rahmen dieser Ausschreibung wird ein GPU-Server zum Trainieren und Nachtrainieren von KI-Modellen, dem für den Betrieb benötigten Zubehör für den Server (Stromkabel, Rackmontage, Material, etc) und der Montage des Servers in den Räumlichkeiten des Auftraggebers ausgeschrieben. Die Umsetzung erfolgt unter Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Vorgaben (insbesondere EU-DSGVO) sowie unter Berücksichtigung ethischer Anforderungen an Fairness und Transparenz bei KI-Systemen.
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Preis-Leistungs-VerhältnisSiehe auch: B_01_Verfahrenshinweise Bewertungsmatrix zur Ermittlung der Leistungspunkte und Preispunkte Legende F8_PF Bedeutung: FP8 (Floating Point - 8-bit) Leistung ohne Sparsity in Petaflops HBM Bedeutung: High Bandwith Memory HBM_BW Bedeutung: High Bandwith Memory - Bandwith Knoten (oder auch Node) Bedeutung: Anzahl der physischen Server in einem Cluster KPI: Key Perfomance Indicator norm_cost (Preispunkte P) Bedeutung: Normierungsfunktion für die Kostenkennzahlen. Je niedriger der Wert, desto besser. Das günstigste Angebot bekommt 100 Punkte. Alle teureren Angebote bekommen proportional weniger Punkte. norm_pos (Leistungspunkte L) Bedeutung: Normierungsfunktion für die Leistungs- und Kapazitätskennzahlen. Je größer, desto besser. Das leistungsstärkste Angebot bekommt 100 Punkte. Leistungsschwächere Angebote werden linear nach unten skaliert. Annahmen und Mindestanforderungen Der Server wird luftgekühlt. Angebote mit einer Wasserkühlung können nicht beachtet werden. Es handelt sich bei den verbauten CPU um Intel CPU Es wird mindestens ein CPU Dual-Socket verwendet Die Gesamtanzahl der CPU Kerne ist 112 Es werden mindestens Intel Xeon Platinum 8000er Serie ab der 4. Gen verbaut Die Mindest-GPU Anzahl beträgt 8 Stück. Es gelten die Annahmen unter 1.bb) welche erfüllts ein müssen. Andere als die unter 1bb) genannten Grafikkarten werden im Vergabeverfahren nicht beachtet. Es wird mindestens doppelt so viel RAM verbaut wie im Gesamtsystem VRAM (GPU-Speicher) vorhanden ist. Beim verbauten RAM handelt es mindestens um DDR5 RAM Es ist sind mindestens 2x 1,92TB NVME SSDs als Boot Platten verbaut Es sind mindestens 8x 3,84 TB NVME SSDs als Datenplatten verbaut Die maximale Leistung in KW darf 14,5kW nicht übersteigen Der Server hat ein 19" Rackformat (maximale Tiefe 998mm) Die Serversysteme orientieren sich an dem "Support for NVIDIA HGX/SXM" Standard. Grafikkarten als AIC (Add in Card) für einen regulären PCIE-Slot werden in dem Vergabeverfahren nicht beachtet. Netzwerk Spezifikationen (Mindestanforderungen): H100/H200 basiertes System: 4x OSFP ports serving 8x single-port NVIDIA ConnectX-7 VPI Up to 400Gb/s InfiniBand/Ethernet 2x dual-port QSFP112 NVIDIA ConnectX-7 VPI Up to 400Gb/s InfiniBand/Ethernet 10Gb/s onboard NIC with RJ45 100Gb/s Ethernet NIC Host baseboard management controller (BMC) with RJ45 B100/B200 basiertes System 4 x OSFP-Ports für 8 x NVIDIA ConnectX-7 VPI-Adapter mit einem Port Bis zu 400 Gb/s NVIDIA InfiniBand/Ethernet 2 x QSFP112 NVIDIA BlueField-3-DPU mit zwei Anschlüssen Bis zu 400 Gb/s NVIDIA InfiniBand/Ethernet Integrierte Netzwerkkarte (NIC) mit 10 Gb/s und RJ45 100-Gb/s-Ethernet-Netzwerkkarte mit zwei Anschlüssen Host Baseboard Management Controller (BMC) mit RJ45 GPU Spezifikationen (Mindestanforderungen): Nvidia H100 F8_PF: 2.0 HBM_GB: 80 HBM_BW_TBs: 3.35 Nvidia H200 F8_PF: 2.0 HBM_GB: 141 HBM_BW_TBs: 4.8 Nvidia B100: F8_PF: 5.0 HBM_GB: 192 HBM_BW_TBs: 8.0 Nvidia B200: F8_PF: 5.0 HBM_GB: 180 HBM_BW_TBs: 8.0 Annahme Auslastung: 70% (dient der Berechnung) Gewichtung der einzelnen Parameter GPU intern: Rechenleistung (compute): 50% Bandbreite: 30% Kapazität: 20% Gesamtsystem: GPU: 68% CPU: 10% RAM: 12% Speicher: 7% Garantie: 3% Variableninitialisierung F8_PF_proGPU = F8_PF HBM_GB_proGPU = HBM_GB HBM_BW_TBs_proGPU = HBM_BW_TBs Knoten_FP8_PF = F8_PF_proGPU ? GPUs_pro_Knoten Knoten_BW_TBs = HBM_BW_TBs_proGPU ? GPUs_pro_Knoten Knoten_HBM_TB = (HBM_GB_proGPU ? GPUs_pro_Knoten) / 1024 Pkt_compute = norm_cost(EUR_pro_PF8) Pkt_bandbreite = norm_cost(EUR_pro_TBs) Pkt_kapazitaet = norm_cost(EUR_pro_TBHBM) Pkt_CPU_Sockel = norm_pos(CPU_Sockel) Pkt_CPU_Kerne = norm_pos(CPU_Kerne_gesamt) Pkt_RAM_Kapa = norm_pos(RAM_TB) Pkt_RAM_Speed = norm_pos(RAM_Geschwindigkeit_MTps) Daten_TB_total = Daten_NVMe_TB_pro_Laufwerk ? Daten_ …
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Durchlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Ein-reichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer … ganz lesenkürzer
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Ein-reichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PMC3V#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| H&G Hansen & Gieraths IT Solutions GmbH, Bonn | 2 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Nauheimer Straße 101, 70372 Stuttgart
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 488 (Informationssysteme und Server) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Software in Baden-Württemberg (13 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- ACP IT Solutions GmbH7 Zuschläge
- sysGen GmbH3 Zuschläge
- Bechtle GmbH2 Zuschläge
- Bechtle GmbH Freiburg2 Zuschläge
- Bechtle IT-Systemhaus Neckarsulm2 Zuschläge
- H&G Hansen & Gieraths EDV Vertriebsgesellschaft mbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 08.01.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 317543a1-efef-4256-ace8-90a76cb0509c.