Unterstützende Dienstleistungen im Rahmen des Vorhabens „Health Care BY Your Side"
Bayern Innovativ GmbH · Nürnberg, Bayern
Aktenzeichen 24-HCBYSveröffentlicht 21.05.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 900 Tsd. €
- Laufzeit
- 28 Monate
- 01.09.2024 – 31.12.2026
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
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- Rahmenvertrag Anlageneinbindung MES System - PR1242292-9940Fraunhofer-Gesellschaft - Einkauf B12 · MünchenFrist 30.11.2026
- IT-Beratung - konzeptionelle Beratungs- und Unterstützungsleistungen für die SBKEinkauf und Vergabemanagement der SBK · MünchenFrist 01.12.2026
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 900 Tsd. €
- Laufzeit
- 28 Monate01.09.2024 – 31.12.2026
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdeutsche-evergabe.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Fachliche Expertise15 %
- Soft Skills10 %
- Grobkonzept der Leistungserbringung25 %
- Preiskriterium50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 30 Monaten
- Angebotsfrist 14:00 Uhrvor 29 Monatennur elektronisch über deutsche-evergabe.de
- Öffnung der Angebote 14:00 Uhrvor 29 Monaten
- Vertragsbeginnvor 26 MonatenLaufzeit bis 31.12.2026
- Heute
Beschreibung
Die Bayern Innovativ GmbH hat den Auftrag für das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention das Vorhaben „Health Care BY Your Side“ durchzuführen. Die primären Ziele des Vorhabens, die wissenschaftlich begleitet fundiert werden, sind: - Steigerung der digitalen Gesundheitskompetenz und Akzeptanz der Bevölkerung und der Leistungserbringenden, unter anderem durch Aufklärungs- und Informationskampagnen und die Durchführung von Skills & Training-Maßnahmen. - Gewährleistung und Etablierung bedarfsorientierter, effizienter (Versorgungs-) Prozesse, die eine optimale digitale Unterstützung der Leistungserbringenden ermöglichen. - (Praxis-) Transformation der ambulanten und stationären medizinischen und pflegerischen Versorgungseinrichtungen. Die Bayern Innovativ GmbH beabsichtigt, einen Auftrag für die unterstützende Dienstleistungen im Rahmen des Vorhabens „Health Care BY Your Side“ zu vergeben. Die zu erbringenden Leistungen werden in 5 Arbeitspakete zusammengefasst.
Beschreibung des Loses
Die zu erbringenden Leistungen werden wie folgt in 5 Arbeitspakete zusammengefasst: Arbeitspaket 1 (AP 1) - „Entwicklung einer Kommunikationsstrategie und Umsetzung von Aufklärungs- und Informationskampagnen für die Bevölkerung“ Innerhalb von Arbeitspaket 1 soll eine umfassende Kommunikationsstrategie entwickelt werden, welche die Grundlage für eine regionale bürger- und leistungserbringendenzentrierte Aufklärungs- und Informationskampagne in der gesamten Region Mittel- und Oberfranken darstellt. Initiale Evaluationen der wissenschaftlichen Begleitung zur Digitalkompetenz (Verbreitung, Akzeptanz und Kenntnisstand digitaler Versorgungslösungen) in der Bevölkerung wie auch bei den Leistungserbringenden (Evaluation im Rahmen von AP 3 „Skills & Training“), bilden die Grundlage für die Ausarbeitung der Kommunikationsstrategie. Nachfolgende Evaluationen/Befragungen erheben dann die (positive) Auswirkung bzw. Wirksamkeit der Kommunikationsstrategie auf die Digitalkompetenz der Bevölkerung innerhalb der Region Mittel- und Oberfranken. Die Kommunikationsstrategie wiederum bildet den Rahmen für die Aufklärungs- und Informationskampagnen in Richtung Bevölkerung, die Aktivitäten hinsichtlich Leistungserbringerinstitutionen (AP 3) wie auch für das Projektmarketing/-management. Arbeitspaket 2 (AP 2) - „Digitale Transformation der Versorgungsprozesse in der Gesundheits- und Pflegeversorgung“ Innerhalb von Arbeitspaket 2 werden anhand unterschiedlicher Maßnahmen (fortfolgend beschrieben) bestehende Versorgungsprozesse im Gesundheitswesen analysiert und Hürden identifiziert. Die Erhebung des IST-Zustandes ist hierbei die Voraussetzung für die Erarbeitung und Erprobung neuer und digitaler (SOLL-)Versorgungsprozesse. Der Fokus liegt hierbei auf den beschriebenen technischen Anwendungen der Telematikinfrastruktur als auch auf in der vom BMG vorgelegten Digitalisierungsstrategie und den Gesetzesentwürfen zum Digitalisierungs- und Gesundheitsdatennutzungsgesetz (DigiG und GDNG). In der TI-Modellregion werden bestehende und zukünftige Dienste und Anwendungen der TI pilotiert. Das Vorhaben „Health Care BY Your Side“ hat zur Aufgabe, korrespondierende Arbeitsprozesse in der Versorgung zu analysieren (IST-Zustand) und in qualitativ verbesserte SOLL-Versorgungsprozesse zu überführen. AP 2 soll den Grundstein für die digitale Transformation der Gesundheits- und Pflegeversorgung in Bayern legen und digitale Versorgungsprozesse über die Sektorengrenzen hinweg realisieren. Ableitungen weiterer möglicher innovativer, neuer digitaler Versorgungslösungen, die über die TI-Anwendungen hinausgehen, werden analysiert und Möglichkeiten für angegliederte Förderprojekte dargestellt. Hierbei entsteht auch sukzessive eine Datenbank mit digitalen Versorgungslösungen, die frei zugänglich sind und damit anderen Akteuren/Regionen als Informationsgrundlage dienen sollen. Für das hier vorliegende Arbeitspaket 2 erfolgt zudem eine wissenschaftliche Begleitforschung, die durch einen externen wissenschaftlichen Partner durchgeführt wird. Arbeitspaket 3 (AP 3) - „Skills & Training – Steigerung von Digitalkompetenz und Akzeptanz der Leistungserbringenden“ Innerhalb von Arbeitspaket 3 wird die zielgruppenspezifische Steigerung der Digitalkompetenz und Akzeptanz adressiert. Sowohl die Leistungserbringenden als auch Auszubildende und Studierende verschiedener Gesundheitsberufe innerhalb der Region erhalten hierbei gezielte Skills & Training-Maßnahmen. Wie auch in den vorhergehenden Arbeitspaketen erfolgt eine begleitende wissenschaftliche Evaluation von AP 3 durch einen wissenschaftlichen Partner, in welcher eine initiale Erfassung der Digitalkompetenz (Verbreitung, Akzeptanz und Kenntnisstand digitaler Versorgungslösungen) der oben beschriebenen Zielgruppe vorgesehen ist. Die daraus abgeleiteten Erkenntnisse sind die Grundlage für das beschriebene Maßnahmenpaket zur Steigerung der Digitalkompetenz. Nachfolgende jährliche Evaluationen/Befragungen erheben dann die (positive) Auswirkung/Wirksamkeit der Skills & Training-Maßnahmen auf die Digitalkompetenz der Leistungserbringenden bzw. deren Nachwuchskräfte innerhalb des Vorhabens „Health Care BY Your Side”. Arbeitspaket 4 (AP 4) - “Wissenschaftliche Begleitforschung für das Gesamtvorhaben” Die Zusammenfassung der wissenschaftlichen Begleitung, fasst die Evaluationen zur Wirksamkeit der Kommunikationsstrategie in AP 1, zur Digitalen Transformation in der Versorgung in AP 2 und der Skills & Training-Maßnahmen in AP 3 zusammen. Durch diese neutrale wissenschaftliche Begleitung lässt sich, ergänzt durch die Projektevaluation/-berichte, ein umfassendes Bild über das Vorhaben „Health Care BY Your Side“ gewinnen. Weiterhin verstetigt die Zusammenstellung aller Berichte und Untersuchungen in einem Sammelband, die Ergebnisse und Erkenntnisse des Vorhabens. Arbeitspaket 5 (AP 5) - “Projektmanagement” Das Projektmanagement umfasst den Aufbau einer geeigneten Projektgovernance-Struktur, die die Projektkoordination sowie das Projektreporting an den Auftraggeber regelt. Unter die Projektkoordination fallen die kontinuierliche Abstimmung der Projektpläne, die Organisation von Projektmeetings/Projektgremien sowie die Begleitung und Überwachung des Gesamtprojektfortschritts, um innerhalb der geplanten Laufzeit eine funktionsfähige und harmonisierte Gesamtlösung zu erreichen. Das Projektmanagement stellt auch das Controlling und die Transparenz zum Auftraggeber sicher. Hierfür wird ein abgestimmtes Informations- und Dokumentationsmanagement integriert.
Bedingungen
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Qualität
- Fachliche ExpertiseGewichtung (Punkte, genau) 15
- Qualität
- Soft SkillsGewichtung (Punkte, genau) 10
- Qualität
- Grobkonzept der LeistungserbringungGewichtung (Punkte, genau) 25
- Preis
- PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 50
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
(i) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen. (ii) Eigenerklärung VO-2022-833. (iii) Erklärung Scientology Schutzerklärung. (iv) Aktueller Nachweis, dass das Unternehmen im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abko … ganz lesenkürzer
(i) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen. (ii) Eigenerklärung VO-2022-833. (iii) Erklärung Scientology Schutzerklärung. (iv) Aktueller Nachweis, dass das Unternehmen im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem es ansässig ist. Sofern der Bieter nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet ist, ist auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen. Im Fall der Beteiligung als Bietergemeinschaft ist der Nachweis von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Der Nachweis darf nicht älter als 6 (sechs) Monate ab Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung sein. (v) Vertrag zur Auftragsvereinbarung (vi) Erklärung deutsche Sprache- Kriterium
(i) Gefordert ist die Angabe des Gesamtumsatzes in den letzten 3 (drei) abgeschlossenen Geschäftsjahren zu mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar erbrachter Leistungen im Bereich wissenschaftlicher Begleitung von Projekten das Gesundheitssystem betreffend. Es wird ein durchschnittlicher Netto-Jahre … ganz lesenkürzer
(i) Gefordert ist die Angabe des Gesamtumsatzes in den letzten 3 (drei) abgeschlossenen Geschäftsjahren zu mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar erbrachter Leistungen im Bereich wissenschaftlicher Begleitung von Projekten das Gesundheitssystem betreffend. Es wird ein durchschnittlicher Netto-Jahresumsatz von mindestens 600.000 EUR gefordert. Sofern der Bieter keinen durchschnittlichen Netto-Jahresumsatz in der geforderten Höhe nachweisen kann, ist ein äquivalenter Nachweis bspw. über eingeworbene Drittmittel (Zuwendungsbescheide) in entsprechender Höhe nachzuweisen. Im Fall einer Bietergemeinschaft ist der Gesamtumsatz aller Unternehmen anzugeben. (ii) Im Zuschlagsfalle ist eine Eigenerklärung des Bieters gefordert, dass er spätestens mit Beginn der Auftragsausführung über eine Haftpflichtversicherung in Höhe von 1 (einer) Mio. Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres verfügt. Bei Bestehen eines Versicherungsverbots aufgrund des Selbstversicherungsprinzips, Erklärung des Bieters, dass eine Haftungsübernahme i.H.v. 1 (einer) Mio. EUR gewährleistet ist.- Kriterium
(i) Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils im Jahresdurchschnitt europaweit beschäftigten Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente). Dabei gelten folgende Mindestanforderungen: - mindestens 8 (acht) Mitarbeiter insgesamt - Bestätigung, dass im Auftragsfall eine kompet … ganz lesenkürzer
(i) Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils im Jahresdurchschnitt europaweit beschäftigten Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente). Dabei gelten folgende Mindestanforderungen: - mindestens 8 (acht) Mitarbeiter insgesamt - Bestätigung, dass im Auftragsfall eine kompetente, fließend deutschsprachige Ansprechperson zu Verfügung steht, die für die gesamte Laufzeit der Vereinbarung die Koordination der Aufgaben und die Abstimmungen mit dem Auftraggeber übernimmt. (ii) Der Bieter hat mindestens 2 (zwei) mit dem Auftrag vergleichbare Referenzprojekte des Unternehmens (Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes, Nennung des Auftraggebers) einzureichen, die insgesamt die folgenden 2 (zwei) Bereiche abdecken: - Ein Referenzprojekt muss den Aufbau und die Umsetzung einer Projekt-Governance-Struktur und gängiger Projektmanagement-Methoden umfassen - Ein Referenzprojekt muss die Planung, Durchführung und Nachberichte für Strukturprozesse inklusive strategische Dialoge unter Einbindung von Stakeholdern aus der Politik, Wissenschaft, Medizin und Industrie umfassen - Für alle Referenzen gilt, dass die Ausführung oder der Ausführungsbeginn nicht älter als 5 (fünf) Jahre vor Ende der Angebotsfrist ist. Dabei können die 2 (zwei) genannten Anforderungen auf ein Referenzprojekt gleichzeitig zutreffen. (iii) Der Bieter hat mindestens 2 (zwei) mit dem Auftrag vergleichbare Referenzprojekte der Projektleitung (Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes, Nennung des Auftraggebers) mit Erfahrung im Bereich der Leistungserbringenden des Gesundheitssystems einzureichen, die insgesamt die folgenden 4 (vier) Bereiche abdecken: - Ein Referenzprojekt muss das Thema IT/-Medizininformatik im Klinikbereich und weiteren Einrichtungen der LEI, sowie intersektoraler Kommunikation beinhalten - Ein Referenzprojekt muss die (digitale) Transformation von Einrichtungen der LEI umfassen - Ein Referenzprojekt muss das Projektmanagement mit komplexer Stakeholdermatrix beinhalten - Ein Referenzprojekt muss Cluster- und Netzwerkmanagement beinhalten - Für alle Referenzen gilt, dass die Ausführung oder der Ausführungsbeginn nicht älter als 5 (fünf) Jahre vor Ende der Angebotsfrist ist. Dabei können die 4 (vier) genannten Anforderungen auf ein Referenzprojekt gleichzeitig zutreffen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.09.2024
- Vertragsende
- 31.12.2026
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- deutsche-evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 60 DAYS
- Angebotsöffnung
- 21.06.2024, 14:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern, Postfach 606, 91511 Ansbach
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Verfahrensrügen sind an die Vergabestelle über die Vergabeplattform Deutsche eVergabe zu richten und als solche ausdrücklich zu bezeichnen. Auf die Rügepflicht des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer zulässig, soweit • der Antrags … ganz lesenkürzer
Verfahrensrügen sind an die Vergabestelle über die Vergabeplattform Deutsche eVergabe zu richten und als solche ausdrücklich zu bezeichnen. Auf die Rügepflicht des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer zulässig, soweit • der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
(i) Für das Angebot sind die zur Verfügung gestellten Dokumente einschließlich des Formblatts "Angebotsschreiben" zu verwenden. (ii) Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Alle Gespräche sowie der Schriftverkehr im Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren und Leistungsausführung werden in de … ganz lesenkürzer
(i) Für das Angebot sind die zur Verfügung gestellten Dokumente einschließlich des Formblatts "Angebotsschreiben" zu verwenden. (ii) Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Alle Gespräche sowie der Schriftverkehr im Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren und Leistungsausführung werden in deutscher Sprache geführt. (iii) Die Angebote sind in Textform nach § 126b BGB elektronisch abzugeben. Hierzu genügt, dass die natürliche Person benannt wird, die die Erklärung abgibt. Diese Voraussetzung wird durch die ordnungsgemäße Nutzung des Bietertools der Vergabeplattform der Deutschen eVergabe unter www.deutsche-evergabe.de ("Vergabeplattform") erfüllt. Somit muss das Angebot und / oder einzelne Formblätter nicht unterschrieben und / oder mit einem Firmenstempel versehen werden. (iv) Erklärungen Dritter im Angebot sind ebenfalls in Textform unterschrieben dem Angebot beizufügen. (v) Die Bieter haben diejenigen Bestandteile des Angebots zu kennzeichnen, die Geschäfts- und / oder Betriebsgeheimnisse beinhalten. (vi) Fragen zum Vergabeverfahren bzw. zur Bekanntmachung sind ausschließlich über die Vergabeplattform an die unter 8.1) benannte Kontaktstelle zu richten. Es ist nicht gestattet, zusätzliche oder vertrauliche Informationen über das Vergabeverfahren direkt von Mitarbeitern des Auftraggebers oder dessen Beratern zu fordern oder zu erlangen. (vii) Bayern Innovativ beantwortet ausschließlich Fragen, deren Beantwortung für die Erstellung des Angebots erforderlich sind. Die Fragen der Bieter werden gesammelt, sortiert und in angemessener Frist beantwortet. Sofern Fragen nicht unternehmensspezifische Sachverhalte betreffen, werden die Fragen und Antworten in anonymisierter Form allen Bietern über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. (viii) Um die Fragen im Sinne der vergaberechtlichen Gleichbehandlung gegenüber allen Bietern beantworten zu können, müssen sie bis 9 Tage vor Ende der Angebotsfrist gem. Ziffer 5.1.12) der Bekanntmachung gestellt werden. Auf die Beantwortung später gestellter Fragen besteht kein Anspruch. (ix) Die den Bietern übermittelten anonymisierten Fragen und Antworten werden verbindlicher Teil der Vergabeunterlagen. (x) Sollten Bieterfragen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten, ist hierauf mit der Fragestellung hinzuweisen. Erfolgt ein solcher Hinweis nicht, geht der Auftraggeber im Zweifel von der Zustimmung zur Veröffentlichung aus. Aufklärungsfragen bleiben insoweit vorbehalten.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Bayern Innovativ GmbH
- Anschrift
- Am Tullnaupark 8, 90402 Nürnberg
- Website
- bayern-innovativ.de
- Kontakt
- einkauf@
bayern-innovativ.de
Bei uns erfasst
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 851 (Dienstleistungen des Gesundheitswesens) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Beratung in Bayern (14 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- BG prevent GmbH6 Zuschläge
- Dres. Dietlmeier & Hohmann GbR3 Zuschläge
- Tresec Medical GmbH3 Zuschläge
- Argumed GmbH2 Zuschläge
- PIMA Health & Safety GmbH2 Zuschläge
- SYNLAB Medizinisches Versorgungszentrum Weiden GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 21.06.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 30f89412-ff2e-4098-a1a6-d2079575be91.