Unternehmensdatenbank
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle · Eschborn, Hessen
Aktenzeichen Projekt Z23 / 514 / EDLGveröffentlicht 16.06.2026Dienstleistungen · Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 4 Jahre
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Eschborn65760, Hessen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 03.11.2026
- Veröffentlichungvor 5 Monaten
- Heute
Beschreibung
Gegenstand der Leistung ist der Zugang zu einer aktuellen, strukturierten und umfassenden Unternehmensdatenbank sowie die Übermittlung eines Unternehmensdatensatzes zur Durchführung stichprobenbasierter Prüfungen gemäß § 8c Absatz 2 Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) und § 10 Energieeffizienzgesetz (EnEfG). Ziel der Leistung ist die wirksame Unterstützung der Mitarbeitenden des Referats 514 des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bei der Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Überwachungsaufgaben. Diese betreffen insbesondere:
• die Kontrolle der Einhaltung der Energieauditpflicht nach dem EDL-G, • die Prüfung der Einrichtung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen und • die Überwachung der Erstellung und Veröffentlichung von Umsetzungsplänen nach dem EnEfG.
Hierzu ist neben dem Datenbankzugang ein aktueller, Unternehmensdatensatz („Unternehmensdatei“) bereitzustellen. Diese Datei muss alle in Deutschland ansässigen Unternehmen mit Ausnahme von Kleinstunternehmen (weniger als 10 Beschäftigte) enthalten und eine gezielte Auswahl potenziell verpflichteter Unternehmen im Rahmen eines turnusmäßigen Stichprobenverfahrens ermöglichen.
Die Unternehmensdatei muss insbesondere strukturierte Informationen enthalten, die eine adressatengerechte Ausrichtung der Stichproben auf die relevanten Zielgruppen der gesetzlichen Vorgaben (insbesondere EDL-G und EnEfG) erlauben. Nur auf dieser Grundlage kann eine effiziente, rechtssichere und anforderungsgerechte Durchführung der Stichprobenkontrollen gewährleistet werden.
Aufgrund einer bevorstehenden Novelle des EDL-G sowie des EnEfG ist darüber hinaus eine optionale Erweiterung vorzusehen. Diese muss es dem BAFA ermöglichen, den Datenbankzugang auch auf Unternehmen mit Sitz in der Europäischen Union auszuweiten. Die Unternehmensdatei ist von dieser Erweiterung nicht betroffen.
Kurze Beschreibung des Auftrags- oder Beschaffungsvorhabens: Bereitstellung von Unternehmensdaten zur Unterstützung der stichprobenbasierten Kontrolle nach § 8c Abs. 2 EDL-G und § 10 EnEfG durch das BAFA. Die Leistung umfasst insbesondere den Zugriff auf eine tagesaktuelle Unternehmensdatenbank sowie die regelmäßige Übermittlung einer strukturierten Unternehmensdatei.
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- DatenbankRangfolge 11
- Beschreibung
- -
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 4 Jahre
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)§ 160 Einleitung, Antrag (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn … ganz lesenkürzer
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)§ 160 Einleitung, Antrag (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)§ 160 Einleitung, Antrag Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
- Art
- Bundeskanzleramt und Bundesministerien, die den niedrigen Schwellenwert anwenden gem. § 106 Abs. 2 Nr. 1 GWB, Allgemeine öffentliche Verwaltung
- Anschrift
- Frankfurter Straße 29-35, 65760 Eschborn
- Website
- bafa.de
- Kontakt
- beschaffung@
bafa.bund.de
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens4 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 04.05.2026
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 04.05.2026
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 04.05.2026 auf 07.05.2026 verschoben
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
Ähnliche offene Ausschreibungen
- Betreiben und Führen eines zentralen HunderegistersSenatsverwaltung für Justiz und VerbraucherschutzFrist 27.11.2026
- Durchführung von Sentinel-Satellitendatenauswertungen im Rahmen des FlächenüberwachungssystemsMinisterium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat Baden-WürttembergFrist 19.11.2026
- Landeshauptstadt Schwerin - Erstellung eines Entsiegelungskatasters für die Landeshauptstadt SchwerinLandeshauptstadt Schwerin - Der OberbürgermeisterFrist 05.11.2026
- Dienstleistungen im Bereich Netz und VertriebN-ERGIE AktiengesellschaftFrist 31.10.2034
- Abwasserentsorgung Salzgitter - Externer DatenschutzbeauftragterAbwasserentsorgung Salzgitter GmbHFrist 09.11.2026
- Auswertung und Erstellung der Berichte zu den Beschäftigungstrends im Freistaat Bayern 2027 und 2028 (an Hand der vom Auftragnehmer zu beschaffenden Betriebsbefragungen/Daten des IAB Betriebspanels sowie einer Aufstockung hierzu)Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und SozialesFrist 23.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a86f497e-393d-4ea3-a5a5-ccc90361e6eb.