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Frist abgelaufennational

Unterhaltsreinigung Wallonerberg 6-7, Haus 5 in 39104 Magdeburg

Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt · Halle (Saale)

Aktenzeichen 14.1/03/2024veröffentlicht 20.09.2024Öffentliche Ausschreibung

Angebotsfristseit 772 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Auf einen Blick

Art des Auftrags
keine Angabe
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Ort der Leistung
Halle (Saale)
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe-online.de
Diese Bekanntmachung ist eine Kurzmeldung. Laufzeit, Lose, Eignungs- und Zuschlagskriterien stehen nur in den Unterlagen auf der Vergabeplattform.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Obergrenze: Nationales Verfahren: Der Gesamtwert liegt unter dem jeweiligen EU-Schwellenwert (216.000 € für Liefer- und Dienstleistungen, 5.404.000 € für Bauleistungen). Ausnahme: kleine Lose eines EU-weiten Auftrags.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 168 Tage (25 Verfahren, 24 Monate).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 26 Monaten
  2. Fragen bis 10:00 Uhr
    vor 25 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    über evergabe-online.de
    vor 25 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

1. Reinigung der Büroräume - Textile Fußbodenbeläge staub- bzw. bürstensaugen. - PVC -Fußbodenbeläge fegen und feucht wischen. - Papierkörbe und Sortierbehälter der Abfallwirtschaft entleeren (getrenntes Einsammeln). - Fenstersimse, Elektrokanal (soweit frei geräumt) Staubwischen (ggfs. feucht). - Abgetretene Stellen des Pflegefilms von PVC-Fußbodenbelägen erneuern und polieren. - Waschbecken und Spiegel reinigen (wo vorhanden). - Griffspuren an Schränken, Türen und Lichtschaltern mit einem schonenden Neutralreiniger entfernen. - Von Decken und Wänden bis zur Besenhöhe vorhandene Spinngewebe oder ähnliche Verunreinigungen abfegen. a. Reinigung von Verkehrsflächen - Abgetretene Stellen des Pflegefilms von PVC - Fußbodenbelägen erneuern und polieren. - Türen, Bilder, Treppengeländer, Feuerlöscher, Kartenschränke und offene Heizkörper entstauben und ggfs. feucht wischen. - Von Decken und Wänden bis zur Besenhöhe vorhandene Spinngewebe oder ähnliche Verunreinigungen abfegen. b. Reinigung der Teeküchen und des Sanitärbereiches - Fußbodenflächen im Sanitär- und Teeküchenbereich mit einem zugelassenen Desinfektionsreiniger nass wischen. - Von Decken und Wänden bis zur Besenhöhe vorhandene Spinnengewebe oder ähnliche Verunreinigungen abfegen. - Sanitärobjekte hygienisch einwandfrei reinigen und mit Sanitärartikeln ausreichend versorgen. - Wandfliesen und Schamwände im Teeküchen- und Sanitärbereich mit einem Desinfektionsreiniger nass wischen. - Lampen entstauben. - Seifenspender und Papierbehälter bestücken und gefüllt halten. - Von Decken und Wänden bis zur Besenhöhe vorhandene Spinngewebe oder ähnliche Verunreinigungen abfegen. 2. Anforderungen an die zu verwendenden Reinigungsmittel und Hygienepapiere a. Soweit vom Auftraggeber nicht anders ausdrücklich gefordert, ist auf folgende Reinigungsmittel grundsätzlich zu verzichten: Spülkastenzusatzstoffe, WC/Spülkasteneinhänger, WC-Steine, Duft-/Reinigungssteine für Urinale, Lufterfrischer/Duftspender für WC und Waschräume, Chemische Abflussreiniger. b. Für jedes angebotene bzw. verwendete Reinigungsmittel müssen ein Sicherheitsdatenblatt, ein technisches Datenblatt mit Hinweisen zu den Inhaltsstoffen sowie eine Gebrauchsanweisung mitgeliefert werden. Sie sind mitsamt der ggfs. erforderlichen Betriebsanweisung im Objektordner im Putzraum vorzuhalten. c. Für Reinigungsmittel, die verdünnt anzuwenden sind, müssen vom Auftragnehmer zur Herstellung der Gebrauchslösung geeignete Dosierhilfen verwendet werden. d. Auf den vorsorgenden Einsatz von Desinfektionsmittel bzw. Desinfektionsreiniger ist zu verzichten, soweit es sich nicht um hygienisch anspruchsvolle Bereiche, z. B. Küchen oder Toiletten, handelt. e. Der Auftragnehmer hat sein Personal jährlich im sach- und fachgerechten Umgang mit den verwendeten Reinigungsmitteln und Reinigungsgeräten zu unterweisen. Für neue Mitarbeiter/innen erfolgt eine Schulung zeitnah zur Einstellung. Bei Produktwechsel findet zeitnah eine Nachschulung statt. f. Der Auftragnehmer hat die Schulungen zu dokumentieren. Die Dokumentation beschreibt die Unterweisung inklusive Auflistung der Schulungsinhalte, -dauer, exakte Bezeichnung der geschulten Produkte. Sie enthält die Unterschriften der teilnehmenden Mitarbeiter/innen. Diese Dokumentation ist auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. 3. Leistungsanforderungen a. Die Unterhaltsreinigung umfasst die Leistungen gemäß der in Anlage 1.1 aufgeführten Angaben. Der Auftragnehmer schuldet in diesem Rahmen die Sauberkeit des benannten Objektes mit den aufgeführten Flächen. b. Die Einweisung der Arbeitskräfte und deren Vertreter erfolgt: (1) zum Vertragsbeginn ausführlich vor Ort durch den Auftraggeber, (2) bei nachfolgenden Personalwechseln durch den Auftragnehmer. Für die Dauer einer nicht ordnungsgemäßen Einweisung behält sich der Auftraggeber eine Minderung der monatlichen Vergütung vor. c. Der Auftragnehmer hat dafür zu sorgen, dass seine Reinigungskräfte zum Auftragsbeginn in der Lage sind, alle vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß und in guter Qualität auszuführen. Der Auftraggeber geht davon aus, dass Reinigungskräfte in ausreichender Zahl zur ordnungs- und objektgerechten Leistungserfüllung zur Verfügung stehen. d. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Reinigungsarbeiten nur mit Arbeitskräften durchzuführen, die für diese Arbeiten die erforderliche Eignung und Erfahrung haben, die deutsche Sprache beherrschen und durch persönliche Zuverlässigkeit Gewähr dafür bieten, dass der Dienstbetrieb des Auftraggebers nicht beeinträchtigt wird. e. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die für die Reinigung erforderlichen (1) Maschinen und Geräte, (2) Reinigungs- und Pflegemittel (Nr. 6 beachten) selbst zu stellen. Der Unterhalt der eingesetzten Maschinen und Geräte geht ebenfalls zu seinen Lasten. Es ist für einen sauberen und sicheren Zustand der Reinigungsmaschinen und -geräte zu sorgen. f. Die notwendigen Materialien zur Bestückung der Toilettenpapierhalter, der Müllsammelbehälter, der Papierhandtuchspender und der Seifenspender sind durch den Auftragnehmer zu liefern. (Nr. 6 und Anlage 1.2 beachten). Die Bestückung erfolgt durch die Reinigungskräfte. g. Es ist sicherzustellen, dass der durch die Mitarbeiter des LAU getrennt gesammelte Müll vom Reinigungspersonal auch getrennt entsorgt wird. h. Die Durchführung der Reinigungsleistungen erfolgt unter Einhaltung der einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften und auf dem Stand der Technik unter Berücksichtigung umweltschonender Gesichtspunkte. Es dürfen durch Reinigungsarbeiten und den Einsatz von Reinigungsmitteln keine gesundheitlichen Gefahren für die Reinigungskräfte selbst und die Mitarbeiter des Auftraggebers entstehen. i. Der Auftragnehmer ist verpflichtet für die Dauer des Vertrags eine Betriebshaftpflichtversicherung aufrecht zu erhalten. Der Versicherungsnachweis ist dem Auftraggeber auf Verlangen vorzulegen. j. Der Auftragnehmer legt in Absprache mit dem Auftraggeber in einem wöchentlichen Reinigungsplan Ort und Zeit der auszuführenden Reinigungsarbeiten fest. Dieser Plan ist dem Auftraggeber zu übergeben. Kann durch Feiertage die Reinigung nicht erfolgen, wird diese nach Bedarf des Auftraggebers zu einem nach Absprache mit dem Auftraggeber festgelegten Zeitpunkt nachgeholt. k. Der Auftraggeber behält sich vor, die Reinigungsfrequenzen, ggfs. die Reinigungsflächen und die Leistungsanforderungen den Bedürfnissen des Auftraggebers entsprechend zu ändern. Damit verbundene Preisänderungen bedürfen einer neuen, schriftlichen Vereinbarung. l. Geringfügige Änderungen eines Raumverzeichnisses rechtfertigen keine Preiserhöhung.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 004e52a5-6e0f-4c1e-8f3c-59b72a3555dd.