Zum Inhalt
Menü

Unterhalts-, Glas- und Jalousiereinigung sowie Lieferung von Verbrauchsmaterialien für den Standort D1 in St. Ingbert

CISPA - Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit gGmbH · Saarbrücken, Saarland

Aktenzeichen 2025_285veröffentlicht 07.11.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 403 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Saarland.

Alle Ausschreibungen: Gebäudereinigung in Saarland (3 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 3 Lose · in 36 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich (bis zu 3-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
48 Monatebis zu 3 Verlängerungen
Lose
3
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 64 Tage (21 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (65 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.

  • Preis60 %
  • Objektbezogene Arbeitsweise und Qualität40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−5,5 Punkte
25 % teurer−12 Punkte
50 % teurer−20 Punkte
100 % teurer−30 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 12 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Das CISPA beabsichtig die Vergabe der Dienstleistung Unterhalts-, Glas- und Jalousiereinigung sowie Lieferung von Verbrauchsmaterialien für den Standort D1 in St. Ingbert.

Lose3 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
LOS 1: Unterhaltsreinigung

Hier wird auf das Leistungsverzeichnis der jeweiligen Lose verwiesen

48 Monate–
2
LOS 2: Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Verbrauchsmaterial

Hier wird auf das Leistungsverzeichnis der jeweiligen Lose verwiesen

48 Monate–
3
LOS 3: Glas- und Jalousiereinigung

Hier wird auf das Leistungsverzeichnis der jeweiligen Lose verwiesen

48 Monate–

Bedingungen3 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag2 von 2 angegeben

Kosten
PreisGewichtung (Punkte, genau) 60ACHTUNG: LOS 1 und LOS 2 bilden eine LOSGRUPPE Das wirtschaftlichste Angebot für LOS 1 und LOS 2 wird in Loskombinati-on ermittelt, wobei LOS 1 mit 80 % gewertet wird und LOS 2 mit 20 % ge-wertet wird. Das bedeutet, dass der Zuschlag für LOS 1 und LOS 2 auf das Angebot erteilt wird, dass für LOS 1 und LOS 2 in Kombination das insge-samt wirtschaftlichste ist. Exemplarisches Beispiel: Bieter 1 LOS 1 - 8 Punkte LOS 2 - 10 Punkte Bieter 1 erhält 80 % von 8 Punkten (= 6,4 Punkte) + 20 % von 10 Punkten (= 2 Punkte) = 8,4 Gesamtpunkte Bieter 2 LOS 1 - 10 Punkte LOS 2 - 6 Punkte Bieter 2 erhält 80 % von 10 Punkten (= 8 Punkte) + 20 % von 6 Punkten (= 1,2 Punkte) = 9,2 Gesamtpunkte Damit erhält Bieter 2 den Zuschlag für die LOSGRUPPE LOS 1 und LOS 2 Zum Zuschlagskriterium Preis für LOS 1: Für die Angebotspreiswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkte festgelegt. 10 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis (Wertungssumme). Alle Angebote, die darüber liegen, werden ins Verhältnis zu dem Angebot mit der niedrigs-ten Wertungssumme gesetzt und mit 10 multipliziert. Die so ermittelte Punktebewer-tung wird auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet. Beispiel: Angebot "1" mit der niedrigsten Wertungssumme: 10.000 Euro Angebot "2" mit der Wertungssumme: 10.500 Euro Angebot 1 erhält 10 Punkte Angebot 2: 10.000 x 10 ./. 10.500 = 9,52 Punkte
Qualität
Objektbezogene Arbeitsweise und QualitätGewichtung (Punkte, genau) 40ACHTUNG: LOS 1 und LOS 2 bilden eine LOSGRUPPE Das wirtschaftlichste Angebot für LOS 1 und LOS 2 wird in Loskombination ermittelt, wobei LOS 1 mit 80 % gewertet wird und LOS 2 mit 20 % gewertet wird. Das bedeutet, dass der Zuschlag für LOS 1 und LOS 2 auf das Angebot erteilt wird, dass für LOS 1 und LOS 2 in Kombination das insge-samt wirtschaftlichste ist. Exemplarisches Beispiel: Bieter 1 LOS 1 - 8 Punkte LOS 2 - 10 Punkte Bieter 1 erhält 80 % von 8 Punkten (= 6,4 Punkte) + 20 % von 10 Punkten (= 2 Punkte) = 8,4 Gesamtpunkte Bieter 2 LOS 1 - 10 Punkte LOS 2 - 6 Punkte Bieter 2 erhält 80 % von 10 Punkten (= 8 Punkte) + 20 % von 6 Punkten (= 1,2 Punkte) = 9,2 Gesamtpunkte Damit erhält Bieter 2 den Zuschlag für die LOSGRUPPE LOS 1 und LOS 2 Dieses Zuschlagskriterium untergliedert sich in folgende Unterkriterien: 2.1 Methodik (planmäßiges Vorgehen) Der Bieter hat seinem Angebot ein detailliertes Implementierungskonzept im Fließtext (Umfang: min. 1 ½ DIN A4 Seiten) für die "Start-up-Phase" dieses Projektes unter expliziter Angabe der Einhaltung der Vorgaben der Leistungsbeschreibung und Kommunikation mit dem Auftraggeber beizufügen. Die Darstellung sollte 2 Seiten nicht überschreiten Eine bloße Bestätigung zur Erfüllung dieser Anforderung genügt insoweit ausdrücklich nicht. Im Konzept soll mindestens folgendes dargestellt werden: Vorgehen bei Personalausfällen der Reinigungskräfte (planbare Urlaube, plötzliche Ausfälle) Ungenügendes Konzept zur erwarteten Methodik und Besetzung - 0 Punkte Schlechtes Konzept zur erwarteten Methodik und Besetzung - 3 Punkte Ausreichendes Konzept zur erwarteten Methodik und Besetzung - 5 Punkte Gutes Konzept zur erwarteten Methodik und Besetzung - 8 Punkte Sehr gutes Konzept zur erwarteten Methodik und Besetzung - 10 Punkte 2.2 Organisation (objektbezogen) Der Bieter hat seinem Angebot eine detaillierte schriftliche Darstellung im Fließtext (Umfang: min. ½ DIN A4 Seite) des Reinigungsverfahrens der ergebnisorientierten Reinigung (Reinigungssystem, Maschineneinsatz, Reinigungsmittel und -geräte) und den Personaleinsatzplan, unter Berücksichtigung der angegebenen Leistungswerte (Anzahl der in diesem Objekt eingesetzten Reinigungskräfte sowie tägliche Arbeitsstunden) hinzuzufügen. Die Darstellung sollte 1 Seite nicht überschreiten Eine bloße Bestätigung zur Erfüllung dieser Anforderung genügt insoweit ausdrücklich nicht. Der Auftraggeber erwartet zu diesem Zuschlagskriterium insoweit explizite Ausführungen zur Organisation. Ungenügende Darstellung zur erwarteten Organisation - 0 Punkte Schlechte Darstellung zur erwarteten Organisation - 3 Punkte Ausreichende Darstellung zur erwarteten Organisation - 5 Punkte Gute Darstellung zur erwarteten Organisation - 8 Punkte Sehr gute Darstellung zur erwarteten Organisation - 10 Punkte 2.3 Reaktionszeiten In welcher Zeit können Sie auf besondere Anforderungen des Auftraggebers (z. B. bei Mängelanzeigen, nach Baumaßnahmen oder für kurzfristige Zusatzreinigungen) reagieren und im Objekt mit der Leistung beginnen? Der Bieter hat die Vorlage "Reaktionszeiten" vollständig auszufüllen und seinem An-gebot entsprechend ausgefüllt beizufügen. Eine bloße Bestätigung zur Erfüllung dieser Anforderung genügt insoweit ausdrücklich nicht. Reaktionszeiten - Bei Anforderungen werktags zwischen 06:00 und 08:00 Uhr: in Stunde(n) Reaktion kürzer als 6 Stunden - 10 Punkte Reaktion nach mehr als 6 Stunden, aber innerhalb von 2 Werktagen nach Meldung - 5 Punkte Reaktion nach mehr als 2 Werktagen - 0 Punkte - Bei Anforderungen werktags zwischen 08:00 und 16:00 Uhr: in Stunde(n) Reaktion innerhalb eines Werktages oder kürzer - 10 Punkte Reaktion nach mehr als 1 Werktag, aber innerhalb von 3 Werktagen nach Meldung - 5 Punkte Reaktion nach mehr als 3 Werktagen - 0 Punkte - Bei Anforderungen werktags zwischen 16:00 und 20:00 Uhr: in Stunde(n) Reaktion innerhalb eines Werktages oder kürzer - 10 Punkte Reaktion nach mehr als 1 Werktag, aber innerhalb von 3 Werkta …

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
48 Monate
Verlängerung
bis zu 3-mal: LOS 1 Unterhaltsreinigung Die Laufzeit des Dienstleistungsvertrages beginnt zum 01.01.2026 und endet am 31.12.2026. Der AG kann den Vertrag einseitig dreimal um jeweils ein Vertragsjahr verlängern. Die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption ist spätestens 3 Monate vor Ablauf des jewe … ganz lesenbis zu 3-mal: LOS 1 Unterhaltsreinigung Die Laufzeit des Dienstleistungsvertrages beginnt zum 01.01.2026 und endet am 31.12.2026. Der AG kann den Vertrag einseitig dreimal um jeweils ein Vertragsjahr verlängern. Die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption ist spätestens 3 Monate vor Ablauf des jeweils laufenden Vertragsjahres in Textform zu erklären. Die maximale Vertragslaufzeit ist damit auf 4 Jahre beschränkt. LOS 2 Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Verbrauchsmaterial Die Laufzeit des Lieferleistungsvertrages beginnt zum 01.01.2026 und endet am 31.12.2026. Der AG kann den Vertrag einseitig dreimal um jeweils ein Vertragsjahr verlängern. Die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption ist spätestens 3 Monate vor Ablauf des jeweils laufenden Vertragsjahres in Textform zu erklären. Die maximale Vertragslaufzeit ist damit auf 4 Jahre beschränkt. LOS 3 Glas- und Jalousiereinigung Die Laufzeit des Dienstleistungsvertrages beginnt zum 01.01.2026 und endet am 31.12.2026. Der AG kann den Vertrag einseitig dreimal um jeweils ein Vertragsjahr verlängern. Die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption ist spätestens 3 Monate vor Ablauf des jeweils laufenden Vertragsjahres in Textform zu erklären. Die maximale Vertragslaufzeit ist damit auf 4 Jahre beschränkt.
Optionen
LOS 1 Unterhaltsreinigung Die Laufzeit des Dienstleistungsvertrages beginnt zum 01.01.2026 und endet am 31.12.2026. Der AG kann den Vertrag einseitig dreimal um jeweils ein Vertragsjahr verlängern. Die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption ist spätestens 3 Monate vor Ablauf des jeweils laufenden Vertragsjahres in Textform zu erklären. Die maximale Vertragslaufzeit ist damit auf 4 Jahre beschränkt.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfun … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spä-testens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertragsnach§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oderelektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
ACHTUNG: LOS 1 und LOS 2 bilden eine LOSGRUPPE Das wirtschaftlichste Angebot für LOS 1 und LOS 2 wird in Loskombination ermittelt, wobei LOS 1 mit 80 % gewertet wird und LOS 2 mit 20 % gewertet wird. Das bedeutet, dass der Zuschlag für LOS 1 und LOS 2 auf das Angebot erteilt wird, dass für LOS 1 und … ganz lesenACHTUNG: LOS 1 und LOS 2 bilden eine LOSGRUPPE Das wirtschaftlichste Angebot für LOS 1 und LOS 2 wird in Loskombination ermittelt, wobei LOS 1 mit 80 % gewertet wird und LOS 2 mit 20 % gewertet wird. Das bedeutet, dass der Zuschlag für LOS 1 und LOS 2 auf das Angebot erteilt wird, dass für LOS 1 und LOS 2 in Kombination das insgesamt wirtschaftlichste ist. Exemplarisches Beispiel: Bieter 1 LOS 1 - 8 Punkte LOS 2 - 10 Punkte Bieter 1 erhält 80 % von 8 Punkten (= 6,4 Punkte) + 20 % von 10 Punkten (= 2 Punkte) = 8,4 Gesamtpunkte Bieter 2 LOS 1 - 10 Punkte LOS 2 - 6 Punkte Bieter 2 erhält 80 % von 10 Punkten (= 8 Punkte) + 20 % von 6 Punkten (= 1,2 Punkte) = 9,2 Gesamtpunkte Damit erhält Bieter 2 den Zuschlag für die LOSGRUPPE LOS 1 und LOS 2
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXS0YHKYTSWFZGPY# ACHTUNG: LOS 1 und LOS 2 bilden eine LOSGRUPPE Das wirtschaftlichste Angebot für LOS 1 und LOS 2 wird in Loskombination ermittelt, wobei LOS 1 mit 80 % gewertet wird und LOS 2 mit 20 % gewertet wird. Das bedeutet, dass der Zuschlag für LOS 1 und LOS 2 auf das … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXS0YHKYTSWFZGPY# ACHTUNG: LOS 1 und LOS 2 bilden eine LOSGRUPPE Das wirtschaftlichste Angebot für LOS 1 und LOS 2 wird in Loskombination ermittelt, wobei LOS 1 mit 80 % gewertet wird und LOS 2 mit 20 % gewertet wird. Das bedeutet, dass der Zuschlag für LOS 1 und LOS 2 auf das Angebot erteilt wird, dass für LOS 1 und LOS 2 in Kombination das insgesamt wirtschaftlichste ist. Exemplarisches Beispiel: Bieter 1 LOS 1 - 8 Punkte LOS 2 - 10 Punkte Bieter 1 erhält 80 % von 8 Punkten (= 6,4 Punkte) + 20 % von 10 Punkten (= 2 Punkte) = 8,4 Gesamtpunkte Bieter 2 LOS 1 - 10 Punkte LOS 2 - 6 Punkte Bieter 2 erhält 80 % von 10 Punkten (= 8 Punkte) + 20 % von 6 Punkten (= 1,2 Punk-te) = 9,2 Gesamtpunkte Damit erhält Bieter 2 den Zuschlag für die LOSGRUPPE LOS 1 und LOS 2 Der öffentliche Auftraggeber ist zur Umsetzung und Anwendung der elektronischen Vergabe gemäß UVgO und VgV verpflichtet. Die Angebotsabgabe / Abgabe des Teilnahmeantrages via E-Mail erfüllt die Anforderungen an die elektronischen Mittel im Vergabeverfahren nicht. Die Abgabe von Angeboten / Teilnahmeanträgen via E-Mail ist insoweit nicht zulässig. Rechnungsstellung / X-Rechnung Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber Rechnungen ausschließlich in elektronischer Form als sog. X-Rechnung zu erteilen (siehe E-Rechnungsverordnung des Bundes (ERechV)). Ausnahmen von der Verpflichtung sind in § 3 Absatz 3 der ERechV geregelt. Für die Übermittlung von elektronischen Rechnungen kann die OZG-konforme Rechnungseingangsplattform des Bundes (OZG-RE) genutzt werden. Damit die Rechnungen dem CISPA korrekt zugeordnet werden können, ist die Angabe unserer Leitweg-Identifikationsnummer "992-80255-64" zwingend erforderlich. Alternativ können Rechnungen im X-Rechnungs-Format an unser Postfach xrechnung@cispa.de gesandt werden. Rechnungen, für die eine Ausnahme gem. § 3 Abs. 3 ERechV gilt, sind im PDF-Format an invoice@cispa.de zu senden. Bitte beachten Sie in jedem Fall die auf unserer Website hinterlegten Anforderungen an die Rechnungsstellung (https://cispa.de/rechnungsstellung-xrechnung). Für Gutschriften gelten vorgenannte Ausführungen analog.

Los 2

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 100

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
48 Monate
Verlängerung
bis zu 3-mal: LOS 1 Unterhaltsreinigung Die Laufzeit des Dienstleistungsvertrages beginnt zum 01.01.2026 und endet am 31.12.2026. Der AG kann den Vertrag einseitig dreimal um jeweils ein Vertragsjahr verlängern. Die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption ist spätestens 3 Monate vor Ablauf des jewe … ganz lesenbis zu 3-mal: LOS 1 Unterhaltsreinigung Die Laufzeit des Dienstleistungsvertrages beginnt zum 01.01.2026 und endet am 31.12.2026. Der AG kann den Vertrag einseitig dreimal um jeweils ein Vertragsjahr verlängern. Die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption ist spätestens 3 Monate vor Ablauf des jeweils laufenden Vertragsjahres in Textform zu erklären. Die maximale Vertragslaufzeit ist damit auf 4 Jahre beschränkt. LOS 2 Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Verbrauchsmaterial Die Laufzeit des Lieferleistungsvertrages beginnt zum 01.01.2026 und endet am 31.12.2026. Der AG kann den Vertrag einseitig dreimal um jeweils ein Vertragsjahr verlängern. Die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption ist spätestens 3 Monate vor Ablauf des jeweils laufenden Vertragsjahres in Textform zu erklären. Die maximale Vertragslaufzeit ist damit auf 4 Jahre beschränkt. LOS 3 Glas- und Jalousiereinigung Die Laufzeit des Dienstleistungsvertrages beginnt zum 01.01.2026 und endet am 31.12.2026. Der AG kann den Vertrag einseitig dreimal um jeweils ein Vertragsjahr verlängern. Die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption ist spätestens 3 Monate vor Ablauf des jeweils laufenden Vertragsjahres in Textform zu erklären. Die maximale Vertragslaufzeit ist damit auf 4 Jahre beschränkt.
Optionen
LOS 2 Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Verbrauchsmaterial Die Laufzeit des Lieferleistungsvertrages beginnt zum 01.01.2026 und endet am 31.12.2026. Der AG kann den Vertrag einseitig dreimal um jeweils ein Vertragsjahr verlängern. Die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption ist spätestens 3 Mon … ganz lesenLOS 2 Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Verbrauchsmaterial Die Laufzeit des Lieferleistungsvertrages beginnt zum 01.01.2026 und endet am 31.12.2026. Der AG kann den Vertrag einseitig dreimal um jeweils ein Vertragsjahr verlängern. Die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption ist spätestens 3 Monate vor Ablauf des jeweils laufen-den Vertragsjahres in Textform zu erklären. Die maximale Vertragslaufzeit ist damit auf 4 Jahre beschränkt.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfun … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spä-testens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertragsnach§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oderelektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
ACHTUNG: LOS 1 und LOS 2 bilden eine LOSGRUPPE Das wirtschaftlichste Angebot für LOS 1 und LOS 2 wird in Loskombination ermittelt, wobei LOS 1 mit 80 % gewertet wird und LOS 2 mit 20 % g-wertet wird. Das bedeutet, dass der Zuschlag für LOS 1 und LOS 2 auf das Angebot erteilt wird, dass für LOS 1 und … ganz lesenACHTUNG: LOS 1 und LOS 2 bilden eine LOSGRUPPE Das wirtschaftlichste Angebot für LOS 1 und LOS 2 wird in Loskombination ermittelt, wobei LOS 1 mit 80 % gewertet wird und LOS 2 mit 20 % g-wertet wird. Das bedeutet, dass der Zuschlag für LOS 1 und LOS 2 auf das Angebot erteilt wird, dass für LOS 1 und LOS 2 in Kombination das insgesamt wirtschaftlichste ist. Exemplarisches Beispiel: Bieter 1 LOS 1 - 8 Punkte LOS 2 - 10 Punkte Bieter 1 erhält 80 % von 8 Punkten (= 6,4 Punkte) + 20 % von 10 Punkten (= 2 Punkte) = 8,4 Gesamtpunkte Bieter 2 LOS 1 - 10 Punkte LOS 2 - 6 Punkte Bieter 2 erhält 80 % von 10 Punkten (= 8 Punkte) + 20 % von 6 Punkten (= 1,2 Punkte) = 9,2 Gesamtpunkte Damit erhält Bieter 2 den Zuschlag für die LOSGRUPPE LOS 1 und LOS 2
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXS0YHKYTSWFZGPY# ACHTUNG: LOS 1 und LOS 2 bilden eine LOSGRUPPE Das wirtschaftlichste Angebot für LOS 1 und LOS 2 wird in Loskombination ermittelt, wobei LOS 1 mit 80 % gewertet wird und LOS 2 mit 20 % gewertet wird. Das bedeutet, dass der Zuschlag für LOS 1 und LOS 2 auf das … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXS0YHKYTSWFZGPY# ACHTUNG: LOS 1 und LOS 2 bilden eine LOSGRUPPE Das wirtschaftlichste Angebot für LOS 1 und LOS 2 wird in Loskombination ermittelt, wobei LOS 1 mit 80 % gewertet wird und LOS 2 mit 20 % gewertet wird. Das bedeutet, dass der Zuschlag für LOS 1 und LOS 2 auf das Angebot erteilt wird, dass für LOS 1 und LOS 2 in Kombination das insgesamt wirtschaftlichste ist. Exemplarisches Beispiel: Bieter 1 LOS 1 - 8 Punkte LOS 2 - 10 Punkte Bieter 1 erhält 80 % von 8 Punkten (= 6,4 Punkte) + 20 % von 10 Punkten (= 2 Punkte) = 8,4 Gesamtpunkte Bieter 2 LOS 1 - 10 Punkte LOS 2 - 6 Punkte Bieter 2 erhält 80 % von 10 Punkten (= 8 Punkte) + 20 % von 6 Punkten (= 1,2 Punk-te) = 9,2 Gesamtpunkte Damit erhält Bieter 2 den Zuschlag für die LOSGRUPPE LOS 1 und LOS 2 Der öffentliche Auftraggeber ist zur Umsetzung und Anwendung der elektronischen Vergabe gemäß UVgO und VgV verpflichtet. Die Angebotsabgabe / Abgabe des Teilnahmeantrages via E-Mail erfüllt die Anforderungen an die elektronischen Mittel im Vergabeverfahren nicht. Die Abgabe von Angeboten / Teilnahmeanträgen via E-Mail ist insoweit nicht zulässig. Rechnungsstellung / X-Rechnung Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber Rechnungen ausschließlich in elektronischer Form als sog. X-Rechnung zu erteilen (siehe E-Rechnungsverordnung des Bundes (ERechV)). Ausnahmen von der Verpflichtung sind in § 3 Absatz 3 der ERechV geregelt. Für die Übermittlung von elektronischen Rechnungen kann die OZG-konforme Rechnungseingangsplattform des Bundes (OZG-RE) genutzt werden. Damit die Rechnungen dem CISPA korrekt zugeordnet werden können, ist die Angabe unserer Leitweg-Identifikationsnummer "992-80255-64" zwingend erforderlich. Alternativ können Rechnungen im X-Rechnungs-Format an unser Postfach xrechnung@cispa.de gesandt werden. Rechnungen, für die eine Ausnahme gem. § 3 Abs. 3 ERechV gilt, sind im PDF-Format an invoice@cispa.de zu senden. Bitte beachten Sie in jedem Fall die auf unserer Website hinterlegten Anforderungen an die Rechnungsstellung (https://cispa.de/rechnungsstellung-xrechnung). Für Gutschriften gelten vorgenannte Ausführungen analog.

Los 3

Zuschlag1 von 1 angegeben

Kosten
PreisGewichtung (Punkte, genau) 100ACHTUNG: LOS 1 und LOS 2 bilden eine LOSGRUPPE Das wirtschaftlichste Angebot für LOS 1 und LOS 2 wird in Loskombination ermittelt, wobei LOS 1 mit 80 % gewertet wird und LOS 2 mit 20 % gewertet wird. Das bedeutet, dass der Zuschlag für LOS 1 und LOS 2 auf das Angebot erteilt wird, dass für LOS 1 und LOS 2 in Kombination das insgesamt wirt-schaftlichste ist. Exemplarisches Beispiel: Bieter 1 LOS 1 - 8 Punkte LOS 2 - 10 Punkte ? Bieter 1 erhält 80 % von 8 Punkten (= 6,4 Punkte) + 20 % von 10 Punkten (= 2 Punkte) = 8,4 Gesamtpunkte Bieter 2 LOS 1 - 10 Punkte LOS 2 - 6 Punkte Bieter 2 erhält 80 % von 10 Punkten (= 8 Punkte) + 20 % von 6 Punkten (= 1,2 Punkte) = 9,2 Gesamtpunkte Damit erhält Bieter 2 den Zuschlag für die LOSGRUPPE LOS 1 und LOS 2 Für die Angebotspreiswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkte festgelegt. 10 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis (Wertungssumme). Alle Angebote, die darüber liegen, werden ins Verhältnis zu dem Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme gesetzt und mit 10 multipliziert. Die so ermittelte Punktebewertung wird auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet. Beispiel: Angebot "1" mit der niedrigsten Wertungssumme: 10.000 Euro Angebot "2" mit der Wertungssumme: 10.500 Euro Angebot 1 erhält 10 Punkte Angebot 2: 10.000 x 10 ./. 10.500 = 9,52 Punkte

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
48 Monate
Verlängerung
bis zu 3-mal: LOS 1 Unterhaltsreinigung Die Laufzeit des Dienstleistungsvertrages beginnt zum 01.01.2026 und endet am 31.12.2026. Der AG kann den Vertrag einseitig dreimal um jeweils ein Vertragsjahr verlängern. Die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption ist spätestens 3 Monate vor Ablauf des jewe … ganz lesenbis zu 3-mal: LOS 1 Unterhaltsreinigung Die Laufzeit des Dienstleistungsvertrages beginnt zum 01.01.2026 und endet am 31.12.2026. Der AG kann den Vertrag einseitig dreimal um jeweils ein Vertragsjahr verlängern. Die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption ist spätestens 3 Monate vor Ablauf des jeweils laufenden Vertragsjahres in Textform zu erklären. Die maximale Vertragslaufzeit ist damit auf 4 Jahre beschränkt. LOS 2 Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Verbrauchsmaterial Die Laufzeit des Lieferleistungsvertrages beginnt zum 01.01.2026 und endet am 31.12.2026. Der AG kann den Vertrag einseitig dreimal um jeweils ein Vertragsjahr verlängern. Die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption ist spätestens 3 Monate vor Ablauf des jeweils laufenden Vertragsjahres in Textform zu erklären. Die maximale Vertragslaufzeit ist damit auf 4 Jahre beschränkt. LOS 3 Glas- und Jalousiereinigung Die Laufzeit des Dienstleistungsvertrages beginnt zum 01.01.2026 und endet am 31.12.2026. Der AG kann den Vertrag einseitig dreimal um jeweils ein Vertragsjahr verlängern. Die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption ist spätestens 3 Monate vor Ablauf des jeweils laufenden Vertragsjahres in Textform zu erklären. Die maximale Vertragslaufzeit ist damit auf 4 Jahre beschränkt.
Optionen
LOS 3 Glas- und Jalousiereinigung Die Laufzeit des Dienstleistungsvertrages beginnt zum 01.01.2026 und endet am 31.12.2026. Der AG kann den Vertrag einseitig dreimal um jeweils ein Vertragsjahr verlängern. Die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption ist spätestens 3 Monate vor Ablauf des jeweils laufen-den Vertragsjahres in Textform zu erklären. Die maximale Vertragslaufzeit ist damit auf 4 Jahre beschränkt.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfun … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spä-testens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertragsnach§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oderelektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXS0YHKYTSWFZGPY# ACHTUNG: LOS 1 und LOS 2 bilden eine LOSGRUPPE Das wirtschaftlichste Angebot für LOS 1 und LOS 2 wird in Loskombination ermittelt, wobei LOS 1 mit 80 % gewertet wird und LOS 2 mit 20 % gewertet wird. Das bedeutet, dass der Zuschlag für LOS 1 und LOS 2 auf das … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXS0YHKYTSWFZGPY# ACHTUNG: LOS 1 und LOS 2 bilden eine LOSGRUPPE Das wirtschaftlichste Angebot für LOS 1 und LOS 2 wird in Loskombination ermittelt, wobei LOS 1 mit 80 % gewertet wird und LOS 2 mit 20 % gewertet wird. Das bedeutet, dass der Zuschlag für LOS 1 und LOS 2 auf das Angebot erteilt wird, dass für LOS 1 und LOS 2 in Kombination das insgesamt wirtschaftlichste ist. Exemplarisches Beispiel: Bieter 1 LOS 1 - 8 Punkte LOS 2 - 10 Punkte Bieter 1 erhält 80 % von 8 Punkten (= 6,4 Punkte) + 20 % von 10 Punkten (= 2 Punkte) = 8,4 Gesamtpunkte Bieter 2 LOS 1 - 10 Punkte LOS 2 - 6 Punkte Bieter 2 erhält 80 % von 10 Punkten (= 8 Punkte) + 20 % von 6 Punkten (= 1,2 Punk-te) = 9,2 Gesamtpunkte Damit erhält Bieter 2 den Zuschlag für die LOSGRUPPE LOS 1 und LOS 2 Der öffentliche Auftraggeber ist zur Umsetzung und Anwendung der elektronischen Vergabe gemäß UVgO und VgV verpflichtet. Die Angebotsabgabe / Abgabe des Teilnahmeantrages via E-Mail erfüllt die Anforderungen an die elektronischen Mittel im Vergabeverfahren nicht. Die Abgabe von Angeboten / Teilnahmeanträgen via E-Mail ist insoweit nicht zulässig. Rechnungsstellung / X-Rechnung Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber Rechnungen ausschließlich in elektronischer Form als sog. X-Rechnung zu erteilen (siehe E-Rechnungsverordnung des Bundes (ERechV)). Ausnahmen von der Verpflichtung sind in § 3 Absatz 3 der ERechV geregelt. Für die Übermittlung von elektronischen Rechnungen kann die OZG-konforme Rechnungseingangsplattform des Bundes (OZG-RE) genutzt werden. Damit die Rechnungen dem CISPA korrekt zugeordnet werden können, ist die Angabe unserer Leitweg-Identifikationsnummer "992-80255-64" zwingend erforderlich. Alternativ können Rechnungen im X-Rechnungs-Format an unser Postfach xrechnung@cispa.de gesandt werden. Rechnungen, für die eine Ausnahme gem. § 3 Abs. 3 ERechV gilt, sind im PDF-Format an invoice@cispa.de zu senden. Bitte beachten Sie in jedem Fall die auf unserer Website hinterlegten Anforderungen an die Rechnungsstellung (https://cispa.de/rechnungsstellung-xrechnung). Für Gutschriften gelten vorgenannte Ausführungen analog.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1GEG Gebäudedienste GmbH, Lonsheim3
2GEG Gebäudedienste GmbH, Lonsheim3
3Piepenbrock Dienstleistungen GmbH + Co. KG (Kaiserslautern), Kaiserslautern1

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Wer hat das zuletzt gewonnen?

Letzte vergleichbare Vergabe (2024): Unterhalts- ,Glas- und Jalousiereinigung sowie Lieferung von Verbrauchsmaterialien für den Green Campus in St. Ingbert

Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 12.07.2024. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.

Mehr von CISPA - Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit gGmbH

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 909 (Reinigungs- und Hygienedienste) in Saarland. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

46vergebene Aufträge
9Angebote je Los im Median (114 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 9 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Gebäudereinigung in Saarland (3 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 30.09.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a4b3f5ff-d096-4d8e-8583-a4d604c97fe8.