Unterhalts- ,Glas- und Jalousiereinigung sowie Lieferung von Verbrauchsmaterialien für den Green Campus in St. Ingbert
CISPA - Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit gGmbH · Saarbrücken, Saarland
Aktenzeichen 2024_147veröffentlicht 12.07.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 24 Monate
- bis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 3
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Saarland.
- Jahresvertrag Reinigungsleistung öffentlicher Toilettenanlagen MerzigKreisstadt Merzig · 66663 MerzigFrist 19.11.2026
- Unterhalts, Grund und Glasreinigung in der Kreuzbergschule MerzigKreisstadt Merzig · 66663 MerzigFrist 18.11.2026
- Reinigungsdientsleitungen INMINM - Leibniz-Institut für Neue Materialien gGmbH · SaarbrückenFrist 24.11.2026
Alle Ausschreibungen: Gebäudereinigung in Saarland (3 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endete voraussichtlich am
gilt für alle 3 Lose · bereits erreicht · aus Veröffentlichung und Laufzeit geschätzt · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 24 Monatebis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 3
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Saarbrücken66123, Regionalverband Saarbrücken, Saarland
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 64 Tage (21 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (65 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 65 %, Leistung und Qualität 35 %.
- Objektbezogene Arbeitsweise und Qualität35 %
- Preis65 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 10,8 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −5,9 Punkte |
| 25 % teurer | −13 Punkte |
| 50 % teurer | −21,7 Punkte |
| 100 % teurer | −32,5 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 28 Monaten
- Heute
Beschreibung
Das CISPA beabsichtigt die Vergabe der Dienstleistung zur Unterhalts- ,Glas- und Jalousiereinigung sowie die Lieferung von Verbrauchsmaterialien für den Green Campus in St. Ingbert.
Gegenstand nach CPV
Lose3 Lose
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | LOS 1: Unterhaltsreinigung Hier wird auf das Leistungsverzeichnis der jeweiligen Lose verwiesen | 24 Monate | – |
| 2 | LOS 2: Lieferung und Montage der Grundausstattung und Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Verbrauchsmaterial Hier wird auf das Leistungsverzeichnis der jeweiligen Lose verwiesen | 24 Monate | – |
| 3 | LOS 3: Glas- und Jalousiereinigung Hier wird auf das Leistungsverzeichnis der jeweiligen Lose verwiesen | 24 Monate | – |
Bedingungen3 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- Objektbezogene Arbeitsweise und QualitätSiehe UnterkriterienACHTUNG: LOS 1 und LOS 2 bilden eine LOSGRUPPEDas wirtschaftlichste Angebot für LOS 1 und LOS 2 wird in Loskombination ermittelt, wobei LOS 1 mit 80 % gewertet wird und LOS 2 mit 20 % gewertet wird. Das bedeutet, dass der Zuschlag für LOS 1 und LOS 2 auf das Angebot erteilt wird, dass für LOS 1 und LOS 2 in Kombination das insgesamt wirt-schaftlichste ist.Exemplarisches Beispiel:Bieter 1LOS 1 - 8 PunkteLOS 2 - 10 Punkte? Bieter 1 erhält 80 % von 8 Punkten (= 6,4 Punkte) + 20 % von 10 Punkten (= 2 Punkte) = 8,4 GesamtpunkteBieter 2LOS 1 - 10 PunkteLOS 2 - 6 PunkteBieter 2 erhält 80 % von 10 Punkten (= 8 Punkte) + 20 % von 6 Punkten (= 1,2 Punkte) = 9,2 GesamtpunkteDamit erhält Bieter 2 den Zuschlag für die LOSGRUPPE LOS 1 und LOS 2
- Kosten
- PreisACHTUNG: LOS 1 und LOS 2 bilden eine LOSGRUPPEDas wirtschaftlichste Angebot für LOS 1 und LOS 2 wird in Loskombination ermittelt, wobei LOS 1 mit 80 % gewertet wird und LOS 2 mit 20 % gewertet wird. Das bedeutet, dass der Zuschlag für LOS 1 und LOS 2 auf das Angebot erteilt wird, dass für LOS 1 und LOS 2 in Kombination das insgesamt wirt-schaftlichste ist.Exemplarisches Beispiel:Bieter 1LOS 1 - 8 PunkteLOS 2 - 10 Punkte? Bieter 1 erhält 80 % von 8 Punkten (= 6,4 Punkte) + 20 % von 10 Punkten (= 2 Punkte) = 8,4 GesamtpunkteBieter 2LOS 1 - 10 PunkteLOS 2 - 6 PunkteBieter 2 erhält 80 % von 10 Punkten (= 8 Punkte) + 20 % von 6 Punkten (= 1,2 Punkte) = 9,2 GesamtpunkteDamit erhält Bieter 2 den Zuschlag für die LOSGRUPPE LOS 1 und LOS 2Für die Angebotspreiswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkte festgelegt. 10 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis (Wertungssumme). Alle Angebote, die darüber liegen, werden ins Verhältnis zu dem Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme gesetzt und mit 10 multipliziert. Die so ermittelte Punktebewertung wird auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet.Beispiel:Angebot "1" mit der niedrigsten Wertungssumme: 10.000 EuroAngebot "2" mit der Wertungssumme: 10.500 EuroAngebot 1 erhält 10 PunkteAngebot 2: 10.000 x 10 ./. 10.500 = 9,52 Punkte
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 24 Monate
- Verlängerung
bis zu 2-mal: LOS 1 Unterhaltsreinigung: Die Laufzeit des Dienstleistungsvertrages beginnt zum 01.09.2024 und endet am 31.08.2026. Sollten Verzögerungen beim Einzug des CISPA in das Gebäude auftreten, verschiebt sich die Vertragslaufzeit entsprechend nach hinten. Der AG teilt dem AN Verzögerungen be … ganz lesenkürzer
bis zu 2-mal: LOS 1 Unterhaltsreinigung: Die Laufzeit des Dienstleistungsvertrages beginnt zum 01.09.2024 und endet am 31.08.2026. Sollten Verzögerungen beim Einzug des CISPA in das Gebäude auftreten, verschiebt sich die Vertragslaufzeit entsprechend nach hinten. Der AG teilt dem AN Verzögerungen beim Einzug mindestens 4 Wochen vor regulärem Vertragsbeginn 01.09.2024 mit. Der AG kann den Vertrag einseitig zweimal um jeweils ein Vertragsjahr verlängern. Die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption ist spätestens 3 Monate vor Ablauf des jeweils laufenden Vertragsjahres in Textform zu erklären. Die maximale Vertragslaufzeit ist damit auf 4 Jahre beschränkt. LOS 2 Lieferung und Montage der Grundausstattung und Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Verbrauchsmaterial Lieferung von Ständern und Auffüllung mit Verbrauchsmaterial Die Laufzeit des Lieferleistungsvertrages beginnt zum 01.09.2024 und endet am 31.08.2026. Sollten Verzögerungen beim Einzug des CISPA in das Gebäude auftreten, verschiebt sich die Vertragslaufzeit entsprechend nach hinten. Der AG teilt dem AN Verzögerungen beim Einzug mindestens 4 Wochen vor regulärem Vertragsbeginn 01.09.2024 mit. Der AG kann den Vertrag einseitig zweimal um jeweils ein Vertragsjahr verlängern. Die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption ist spätestens 3 Monate vor Ablauf des jeweils laufenden Vertragsjahres in Textform zu erklären. Die maximale Vertragslaufzeit ist damit auf 4 Jahre beschränkt. LOS 3 Glasreinigung: Die Laufzeit des Dienstleistungsvertrages beginnt zum 01.09.2024 und endet am 31.08.2026. Sollten Verzögerungen beim Einzug des CISPA in das Gebäude auftreten, verschiebt sich die Vertragslaufzeit entsprechend nach hinten. Der AG teilt dem AN Verzögerungen beim Einzug mindestens 4 Wochen vor regulärem Vertragsbeginn 01.09.2024 mit. Der AG kann den Vertrag einseitig zweimal um jeweils ein Vertragsjahr verlängern. Die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption ist spätestens 3 Monate vor Ablauf des jeweils laufenden Vertragsjahres in Textform zu erklären. Die maximale Vertragslaufzeit ist damit auf 4 Jahre beschränkt.- Optionen
LOS 1 Unterhaltsreinigung: Die Laufzeit des Dienstleistungsvertrages beginnt zum 01.09.2024 und endet am 31.08.2026. Sollten Verzögerungen beim Einzug des CISPA in das Gebäude auftreten, verschiebt sich die Vertragslaufzeit entsprechend nach hinten. Der AG teilt dem AN Verzögerungen beim Einzug mind … ganz lesenkürzer
LOS 1 Unterhaltsreinigung: Die Laufzeit des Dienstleistungsvertrages beginnt zum 01.09.2024 und endet am 31.08.2026. Sollten Verzögerungen beim Einzug des CISPA in das Gebäude auftreten, verschiebt sich die Vertragslaufzeit entsprechend nach hinten. Der AG teilt dem AN Verzögerungen beim Einzug mindestens 4 Wochen vor regulärem Vertragsbeginn 01.09.2024 mit. Der AG kann den Vertrag einseitig zweimal um jeweils ein Vertragsjahr verlängern. Die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption ist spätestens 3 Monate vor Ablauf des jeweils laufenden Vertragsjahres in Textform zu erklären. Die maximale Vertragslaufzeit ist damit auf 4 Jahre beschränkt.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung2 von 5 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- Strategische Beschaffung
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer … ganz lesenkürzer
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spä-testens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertragsnach§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oderelektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
ACHTUNG: LOS 1 und LOS 2 bilden eine LOSGRUPPE Das wirtschaftlichste Angebot für LOS 1 und LOS 2 wird in Loskombination ermittelt, wobei LOS 1 mit 80 % gewertet wird und LOS 2 mit 20 % gewertet wird. Das bedeutet, dass der Zuschlag für LOS 1 und LOS 2 auf das Angebot erteilt wird, dass für LOS 1 und … ganz lesenkürzer
ACHTUNG: LOS 1 und LOS 2 bilden eine LOSGRUPPE Das wirtschaftlichste Angebot für LOS 1 und LOS 2 wird in Loskombination ermittelt, wobei LOS 1 mit 80 % gewertet wird und LOS 2 mit 20 % gewertet wird. Das bedeutet, dass der Zuschlag für LOS 1 und LOS 2 auf das Angebot erteilt wird, dass für LOS 1 und LOS 2 in Kombination das insgesamt wirt-schaftlichste ist. Exemplarisches Beispiel: Bieter 1 LOS 1 - 8 Punkte LOS 2 - 10 Punkte ? Bieter 1 erhält 80 % von 8 Punkten (= 6,4 Punkte) + 20 % von 10 Punkten (= 2 Punkte) = 8,4 Gesamtpunkte Bieter 2 LOS 1 - 10 Punkte LOS 2 - 6 Punkte Bieter 2 erhält 80 % von 10 Punkten (= 8 Punkte) + 20 % von 6 Punkten (= 1,2 Punkte) = 9,2 Gesamtpunkte Damit erhält Bieter 2 den Zuschlag für die LOSGRUPPE LOS 1 und LOS 2- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS0YHKY1Q2G3RH6 ACHTUNG: LOS 1 und LOS 2 bilden eine LOSGRUPPE Das wirtschaftlichste Angebot für LOS 1 und LOS 2 wird in Loskombination ermittelt, wobei LOS 1 mit 80 % gewertet wird und LOS 2 mit 20 % gewertet wird. Das bedeutet, dass der Zuschlag für LOS 1 und LOS 2 auf das A … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXS0YHKY1Q2G3RH6 ACHTUNG: LOS 1 und LOS 2 bilden eine LOSGRUPPE Das wirtschaftlichste Angebot für LOS 1 und LOS 2 wird in Loskombination ermittelt, wobei LOS 1 mit 80 % gewertet wird und LOS 2 mit 20 % gewertet wird. Das bedeutet, dass der Zuschlag für LOS 1 und LOS 2 auf das Angebot erteilt wird, dass für LOS 1 und LOS 2 in Kombination das insgesamt wirt-schaftlichste ist. Exemplarisches Beispiel: Bieter 1 LOS 1 - 8 Punkte LOS 2 - 10 Punkte ? Bieter 1 erhält 80 % von 8 Punkten (= 6,4 Punkte) + 20 % von 10 Punkten (= 2 Punkte) = 8,4 Gesamtpunkte Bieter 2 LOS 1 - 10 Punkte LOS 2 - 6 Punkte Bieter 2 erhält 80 % von 10 Punkten (= 8 Punkte) + 20 % von 6 Punkten (= 1,2 Punkte) = 9,2 Gesamtpunkte Damit erhält Bieter 2 den Zuschlag für die LOSGRUPPE LOS 1 und LOS 2 Der öffentliche Auftraggeber ist zur Umsetzung und Anwendung der elektronischen Vergabe gemäß UVgO und VgV verpflichtet. Die Angebotsabgabe / Abgabe des Teilnahmeantrages via E-Mail erfüllt die Anforderungen an die elektronischen Mittel im Vergabeverfahren nicht. Die Abgabe von Angeboten / Teilnahmeanträgen via E-Mail ist insoweit nicht zulässig. Rechnungsstellung / X-Rechnung Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber Rechnungen ausschließlich in elektronischer Form als sog. X-Rechnung zu erteilen (siehe E-Rechnungsverordnung des Bundes (ERechV)). Ausnahmen von der Verpflichtung sind in § 3 Absatz 3 der ERechV geregelt. Für die Übermittlung von elektronischen Rechnungen kann die OZG-konforme Rechnungseingangsplattform des Bundes (OZG-RE) genutzt werden. Damit die Rechnungen dem CISPA korrekt zugeordnet werden können, ist die Angabe unserer Leitweg-Identifikationsnummer "992-80255-64" zwingend erforderlich. Alternativ können Rechnungen im X-Rechnungs-Format an unser Postfach xrechnung@cispa.de gesandt werden. Rechnungen, für die eine Ausnahme gem. § 3 Abs. 3 ERechV gilt, sind im PDF-Format an invoice@cispa.de zu senden. Bitte beachten Sie in jedem Fall die auf unserer Website hinterlegten Anforderungen an die Rechnungsstellung (https://cispa.de/rechnungsstellung-xrechnung). Für Gutschriften gelten vorgenannte Ausführungen analog.
Los 2
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 24 Monate
- Verlängerung
bis zu 2-mal: LOS 1 Unterhaltsreinigung: Die Laufzeit des Dienstleistungsvertrages beginnt zum 01.09.2024 und endet am 31.08.2026. Sollten Verzögerungen beim Einzug des CISPA in das Gebäude auftreten, verschiebt sich die Vertragslaufzeit entsprechend nach hinten. Der AG teilt dem AN Verzögerungen be … ganz lesenkürzer
bis zu 2-mal: LOS 1 Unterhaltsreinigung: Die Laufzeit des Dienstleistungsvertrages beginnt zum 01.09.2024 und endet am 31.08.2026. Sollten Verzögerungen beim Einzug des CISPA in das Gebäude auftreten, verschiebt sich die Vertragslaufzeit entsprechend nach hinten. Der AG teilt dem AN Verzögerungen beim Einzug mindestens 4 Wochen vor regulärem Vertragsbeginn 01.09.2024 mit. Der AG kann den Vertrag einseitig zweimal um jeweils ein Vertragsjahr verlängern. Die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption ist spätestens 3 Monate vor Ablauf des jeweils laufenden Vertragsjahres in Textform zu erklären. Die maximale Vertragslaufzeit ist damit auf 4 Jahre beschränkt. LOS 2 Lieferung und Montage der Grundausstattung und Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Verbrauchsmaterial Lieferung von Ständern und Auffüllung mit Verbrauchsmaterial Die Laufzeit des Lieferleistungsvertrages beginnt zum 01.09.2024 und endet am 31.08.2026. Sollten Verzögerungen beim Einzug des CISPA in das Gebäude auftreten, verschiebt sich die Vertragslaufzeit entsprechend nach hinten. Der AG teilt dem AN Verzögerungen beim Einzug mindestens 4 Wochen vor regulärem Vertragsbeginn 01.09.2024 mit. Der AG kann den Vertrag einseitig zweimal um jeweils ein Vertragsjahr verlängern. Die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption ist spätestens 3 Monate vor Ablauf des jeweils laufenden Vertragsjahres in Textform zu erklären. Die maximale Vertragslaufzeit ist damit auf 4 Jahre beschränkt. LOS 3 Glasreinigung: Die Laufzeit des Dienstleistungsvertrages beginnt zum 01.09.2024 und endet am 31.08.2026. Sollten Verzögerungen beim Einzug des CISPA in das Gebäude auftreten, verschiebt sich die Vertragslaufzeit entsprechend nach hinten. Der AG teilt dem AN Verzögerungen beim Einzug mindestens 4 Wochen vor regulärem Vertragsbeginn 01.09.2024 mit. Der AG kann den Vertrag einseitig zweimal um jeweils ein Vertragsjahr verlängern. Die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption ist spätestens 3 Monate vor Ablauf des jeweils laufenden Vertragsjahres in Textform zu erklären. Die maximale Vertragslaufzeit ist damit auf 4 Jahre beschränkt.- Optionen
LOS 2 Lieferung und Montage der Grundausstattung und Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Verbrauchsmaterial Lieferung von Ständern und Auffüllung mit Ver-brauchsmaterial Die Laufzeit des Lieferleistungsvertrages beginnt zum 01.09.2024 und endet am 31.08.2026. Sollten Verzögerungen beim Einzug des C … ganz lesenkürzer
LOS 2 Lieferung und Montage der Grundausstattung und Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Verbrauchsmaterial Lieferung von Ständern und Auffüllung mit Ver-brauchsmaterial Die Laufzeit des Lieferleistungsvertrages beginnt zum 01.09.2024 und endet am 31.08.2026. Sollten Verzögerungen beim Einzug des CISPA in das Gebäude auftreten, ver-schiebt sich die Vertragslaufzeit entsprechend nach hinten. Der AG teilt dem AN Verzöge-rungen beim Einzug mindestens 4 Wochen vor regulärem Vertragsbeginn 01.09.2024 mit. Der AG kann den Vertrag einseitig zweimal um jeweils ein Vertragsjahr verlängern. Die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption ist spätestens 3 Monate vor Ablauf des jeweils laufenden Vertragsjahres in Textform zu erklären. Die maximale Vertragslaufzeit ist damit auf 4 Jahre beschränkt.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung2 von 5 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- Strategische Beschaffung
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer … ganz lesenkürzer
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spä-testens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertragsnach§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oderelektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
ACHTUNG: LOS 1 und LOS 2 bilden eine LOSGRUPPE Das wirtschaftlichste Angebot für LOS 1 und LOS 2 wird in Loskombination ermittelt, wobei LOS 1 mit 80 % gewertet wird und LOS 2 mit 20 % gewertet wird. Das bedeutet, dass der Zuschlag für LOS 1 und LOS 2 auf das Angebot erteilt wird, dass für LOS 1 und … ganz lesenkürzer
ACHTUNG: LOS 1 und LOS 2 bilden eine LOSGRUPPE Das wirtschaftlichste Angebot für LOS 1 und LOS 2 wird in Loskombination ermittelt, wobei LOS 1 mit 80 % gewertet wird und LOS 2 mit 20 % gewertet wird. Das bedeutet, dass der Zuschlag für LOS 1 und LOS 2 auf das Angebot erteilt wird, dass für LOS 1 und LOS 2 in Kombination das insgesamt wirt-schaftlichste ist. Exemplarisches Beispiel: Bieter 1 LOS 1 - 8 Punkte LOS 2 - 10 Punkte ? Bieter 1 erhält 80 % von 8 Punkten (= 6,4 Punkte) + 20 % von 10 Punkten (= 2 Punkte) = 8,4 Gesamtpunkte Bieter 2 LOS 1 - 10 Punkte LOS 2 - 6 Punkte Bieter 2 erhält 80 % von 10 Punkten (= 8 Punkte) + 20 % von 6 Punkten (= 1,2 Punkte) = 9,2 Gesamtpunkte Damit erhält Bieter 2 den Zuschlag für die LOSGRUPPE LOS 1 und LOS 2- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS0YHKY1Q2G3RH6 ACHTUNG: LOS 1 und LOS 2 bilden eine LOSGRUPPE Das wirtschaftlichste Angebot für LOS 1 und LOS 2 wird in Loskombination ermittelt, wobei LOS 1 mit 80 % gewertet wird und LOS 2 mit 20 % gewertet wird. Das bedeutet, dass der Zuschlag für LOS 1 und LOS 2 auf das A … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXS0YHKY1Q2G3RH6 ACHTUNG: LOS 1 und LOS 2 bilden eine LOSGRUPPE Das wirtschaftlichste Angebot für LOS 1 und LOS 2 wird in Loskombination ermittelt, wobei LOS 1 mit 80 % gewertet wird und LOS 2 mit 20 % gewertet wird. Das bedeutet, dass der Zuschlag für LOS 1 und LOS 2 auf das Angebot erteilt wird, dass für LOS 1 und LOS 2 in Kombination das insgesamt wirt-schaftlichste ist. Exemplarisches Beispiel: Bieter 1 LOS 1 - 8 Punkte LOS 2 - 10 Punkte ? Bieter 1 erhält 80 % von 8 Punkten (= 6,4 Punkte) + 20 % von 10 Punkten (= 2 Punkte) = 8,4 Gesamtpunkte Bieter 2 LOS 1 - 10 Punkte LOS 2 - 6 Punkte Bieter 2 erhält 80 % von 10 Punkten (= 8 Punkte) + 20 % von 6 Punkten (= 1,2 Punkte) = 9,2 Gesamtpunkte Damit erhält Bieter 2 den Zuschlag für die LOSGRUPPE LOS 1 und LOS 2 Der öffentliche Auftraggeber ist zur Umsetzung und Anwendung der elektronischen Vergabe gemäß UVgO und VgV verpflichtet. Die Angebotsabgabe / Abgabe des Teilnahmeantrages via E-Mail erfüllt die Anforderungen an die elektronischen Mittel im Vergabeverfahren nicht. Die Abgabe von Angeboten / Teilnahmeanträgen via E-Mail ist insoweit nicht zulässig. Rechnungsstellung / X-Rechnung Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber Rechnungen ausschließlich in elektronischer Form als sog. X-Rechnung zu erteilen (siehe E-Rechnungsverordnung des Bundes (ERechV)). Ausnahmen von der Verpflichtung sind in § 3 Absatz 3 der ERechV geregelt. Für die Übermittlung von elektronischen Rechnungen kann die OZG-konforme Rechnungseingangsplattform des Bundes (OZG-RE) genutzt werden. Damit die Rechnungen dem CISPA korrekt zugeordnet werden können, ist die Angabe unserer Leitweg-Identifikationsnummer "992-80255-64" zwingend erforderlich. Alternativ können Rechnungen im X-Rechnungs-Format an unser Postfach xrechnung@cispa.de gesandt werden. Rechnungen, für die eine Ausnahme gem. § 3 Abs. 3 ERechV gilt, sind im PDF-Format an invoice@cispa.de zu senden. Bitte beachten Sie in jedem Fall die auf unserer Website hinterlegten Anforderungen an die Rechnungsstellung (https://cispa.de/rechnungsstellung-xrechnung). Für Gutschriften gelten vorgenannte Ausführungen analog.
Los 3
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 24 Monate
- Verlängerung
bis zu 2-mal: LOS 1 Unterhaltsreinigung: Die Laufzeit des Dienstleistungsvertrages beginnt zum 01.09.2024 und endet am 31.08.2026. Sollten Verzögerungen beim Einzug des CISPA in das Gebäude auftreten, verschiebt sich die Vertragslaufzeit entsprechend nach hinten. Der AG teilt dem AN Verzögerungen be … ganz lesenkürzer
bis zu 2-mal: LOS 1 Unterhaltsreinigung: Die Laufzeit des Dienstleistungsvertrages beginnt zum 01.09.2024 und endet am 31.08.2026. Sollten Verzögerungen beim Einzug des CISPA in das Gebäude auftreten, verschiebt sich die Vertragslaufzeit entsprechend nach hinten. Der AG teilt dem AN Verzögerungen beim Einzug mindestens 4 Wochen vor regulärem Vertragsbeginn 01.09.2024 mit. Der AG kann den Vertrag einseitig zweimal um jeweils ein Vertragsjahr verlängern. Die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption ist spätestens 3 Monate vor Ablauf des jeweils laufenden Vertragsjahres in Textform zu erklären. Die maximale Vertragslaufzeit ist damit auf 4 Jahre beschränkt. LOS 2 Lieferung und Montage der Grundausstattung und Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Verbrauchsmaterial Lieferung von Ständern und Auffüllung mit Verbrauchsmaterial Die Laufzeit des Lieferleistungsvertrages beginnt zum 01.09.2024 und endet am 31.08.2026. Sollten Verzögerungen beim Einzug des CISPA in das Gebäude auftreten, verschiebt sich die Vertragslaufzeit entsprechend nach hinten. Der AG teilt dem AN Verzögerungen beim Einzug mindestens 4 Wochen vor regulärem Vertragsbeginn 01.09.2024 mit. Der AG kann den Vertrag einseitig zweimal um jeweils ein Vertragsjahr verlängern. Die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption ist spätestens 3 Monate vor Ablauf des jeweils laufenden Vertragsjahres in Textform zu erklären. Die maximale Vertragslaufzeit ist damit auf 4 Jahre beschränkt. LOS 3 Glasreinigung: Die Laufzeit des Dienstleistungsvertrages beginnt zum 01.09.2024 und endet am 31.08.2026. Sollten Verzögerungen beim Einzug des CISPA in das Gebäude auftreten, verschiebt sich die Vertragslaufzeit entsprechend nach hinten. Der AG teilt dem AN Verzögerungen beim Einzug mindestens 4 Wochen vor regulärem Vertragsbeginn 01.09.2024 mit. Der AG kann den Vertrag einseitig zweimal um jeweils ein Vertragsjahr verlängern. Die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption ist spätestens 3 Monate vor Ablauf des jeweils laufenden Vertragsjahres in Textform zu erklären. Die maximale Vertragslaufzeit ist damit auf 4 Jahre beschränkt.- Optionen
LOS 3 Glas- und Jalouisiereinigung: Die Laufzeit des Dienstleistungsvertrages beginnt zum 01.09.2024 und endet am 31.08.2026. Sollten Verzögerungen beim Einzug des CISPA in das Gebäude auftreten, verschiebt sich die Vertragslaufzeit entsprechend nach hinten. Der AG teilt dem AN Verzögerungen beim Ei … ganz lesenkürzer
LOS 3 Glas- und Jalouisiereinigung: Die Laufzeit des Dienstleistungsvertrages beginnt zum 01.09.2024 und endet am 31.08.2026. Sollten Verzögerungen beim Einzug des CISPA in das Gebäude auftreten, verschiebt sich die Vertragslaufzeit entsprechend nach hinten. Der AG teilt dem AN Verzögerungen beim Einzug mindestens 4 Wochen vor regulärem Vertragsbeginn 01.09.2024 mit. Der AG kann den Vertrag einseitig zweimal um jeweils ein Vertragsjahr verlängern. Die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption ist spätestens 3 Monate vor Ablauf des jeweils laufenden Vertragsjahres in Textform zu erklären. Die maximale Vertragslaufzeit ist damit auf 4 Jahre beschränkt.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung2 von 5 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- Strategische Beschaffung
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer … ganz lesenkürzer
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spä-testens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertragsnach§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oderelektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS0YHKY1Q2G3RH6 ACHTUNG: LOS 1 und LOS 2 bilden eine LOSGRUPPE Das wirtschaftlichste Angebot für LOS 1 und LOS 2 wird in Loskombination ermittelt, wobei LOS 1 mit 80 % gewertet wird und LOS 2 mit 20 % gewertet wird. Das bedeutet, dass der Zuschlag für LOS 1 und LOS 2 auf das A … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXS0YHKY1Q2G3RH6 ACHTUNG: LOS 1 und LOS 2 bilden eine LOSGRUPPE Das wirtschaftlichste Angebot für LOS 1 und LOS 2 wird in Loskombination ermittelt, wobei LOS 1 mit 80 % gewertet wird und LOS 2 mit 20 % gewertet wird. Das bedeutet, dass der Zuschlag für LOS 1 und LOS 2 auf das Angebot erteilt wird, dass für LOS 1 und LOS 2 in Kombination das insgesamt wirt-schaftlichste ist. Exemplarisches Beispiel: Bieter 1 LOS 1 - 8 Punkte LOS 2 - 10 Punkte ? Bieter 1 erhält 80 % von 8 Punkten (= 6,4 Punkte) + 20 % von 10 Punkten (= 2 Punkte) = 8,4 Gesamtpunkte Bieter 2 LOS 1 - 10 Punkte LOS 2 - 6 Punkte Bieter 2 erhält 80 % von 10 Punkten (= 8 Punkte) + 20 % von 6 Punkten (= 1,2 Punkte) = 9,2 Gesamtpunkte Damit erhält Bieter 2 den Zuschlag für die LOSGRUPPE LOS 1 und LOS 2 Der öffentliche Auftraggeber ist zur Umsetzung und Anwendung der elektronischen Vergabe gemäß UVgO und VgV verpflichtet. Die Angebotsabgabe / Abgabe des Teilnahmeantrages via E-Mail erfüllt die Anforderungen an die elektronischen Mittel im Vergabeverfahren nicht. Die Abgabe von Angeboten / Teilnahmeanträgen via E-Mail ist insoweit nicht zulässig. Rechnungsstellung / X-Rechnung Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber Rechnungen ausschließlich in elektronischer Form als sog. X-Rechnung zu erteilen (siehe E-Rechnungsverordnung des Bundes (ERechV)). Ausnahmen von der Verpflichtung sind in § 3 Absatz 3 der ERechV geregelt. Für die Übermittlung von elektronischen Rechnungen kann die OZG-konforme Rechnungseingangsplattform des Bundes (OZG-RE) genutzt werden. Damit die Rechnungen dem CISPA korrekt zugeordnet werden können, ist die Angabe unserer Leitweg-Identifikationsnummer "992-80255-64" zwingend erforderlich. Alternativ können Rechnungen im X-Rechnungs-Format an unser Postfach xrechnung@cispa.de gesandt werden. Rechnungen, für die eine Ausnahme gem. § 3 Abs. 3 ERechV gilt, sind im PDF-Format an invoice@cispa.de zu senden. Bitte beachten Sie in jedem Fall die auf unserer Website hinterlegten Anforderungen an die Rechnungsstellung (https://cispa.de/rechnungsstellung-xrechnung). Für Gutschriften gelten vorgenannte Ausführungen analog.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | Peter Gross FM GmbH & Co. KG, Sankt Ingbert | 4 |
| 2 | Peter Gross FM GmbH & Co. KG, Sankt Ingbert | 4 |
| 3 | Peter Gross FM GmbH & Co. KG, Sankt Ingbert | 3 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Stuhlsatzenhaus 5, 66123 Saarbrücken
- Website
- cispa.de
- Kontakt
- vergaben@
cispa.de - Auskünfte
- CISPA - Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit gGmbHvergaben@
cispa.de
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 909 (Reinigungs- und Hygienedienste) in Saarland. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Häufige Zuschlagsempfänger
- Rudolf Weber Gebäudereinigung und Gebäudedienste SE & Co. KG9 Zuschläge
- Labitzke Gebäudereinigung GmbH5 Zuschläge
- SSG Saar Service GmbH5 Zuschläge
- GEG Gebäudedienste GmbH4 Zuschläge
- GEMIS GmbH4 Zuschläge
- S.A.A.R. GmbH4 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 18.06.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 6112d5d0-56f8-409a-a226-4cba7fa99c4a.