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Offenes Verfahren zur Bereitstellung eines Forschungsinformationssystems

CISPA - Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit gGmbH · Saarbrücken, Saarland

Aktenzeichen 2026_135veröffentlicht 01.10.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 100 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Saarland.

Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Saarland (1 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 23 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
24 Monatebis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 64 Tage (21 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (65 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 37 Tagen
  2. Heute

Beschreibung

Das CISPA beabsichtigt die Vergabe für die Bereitstellung eines Forschungsinformationssystems. Die genaue Leistungsbeschreibung ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Bedingungen

Zuschlag5 von 5 angegeben

Kosten
PreisGewichtung (Punkte, genau) 60Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkte festgelegt. 10 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme. Alle Angebote, die darüber liegen, werden ins Verhältnis zu dem Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme gesetzt und mit 10 multipliziert. Die so ermittelte Punktebewertung wird auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet. Beispiel: Angebot "1" mit der niedrigsten Wertungssumme: 10.000,00 EUR Angebot "2" mit der Wertungssumme: 10.500,00 EUR Angebot 1 erhält 10 Punkte Angebot 2: 10.000 EUR x 10 Punkte ./. 10.500 EUR = 9,52 Punkte
Qualität
Konzeptionelle Idee zur Projektumsetzung (schriftliches Konzept mit Angebotsabgabe)Gewichtung (Punkte, genau) 20Bitte beschreiben Sie in freier Form (Fließtext) Ihre Ausführungen zur konzeptionellen Idee für die Projektumsetzung (gemäß der Leistungsbeschreibung dieser Vergabeunter-lagen). Zusätzlich darf zum schriftlichen Konzept auch gerne eine Skizze o. ä. zur konzeptionellen Idee eingereicht werden. Die Anforderungen an das Konzept sind der Leistungsbeschreibung in dieser Unterlage zu entnehmen. Jedes Konzept wird dabei geprüft auf Vollständigkeit, Schlüssigkeit und Anforderungserfüllung. Im Rahmen der konzeptionellen Idee muss mindestens schriftlich dargestellt werden: - Systemarchitektur - detaillierte Angaben zur Interoperabilität, Automatisierung und Nutzerzentrierung - gemäß dem Leistungsverzeichnis - Implementierungsstrategie - Angaben zum Aufbau und Konfiguration des Systems - gemäß dem Leistungsverzeichnis -Migrationskonzept - Angaben zum Transfer der Bestandsdaten und Prozesse - gemäß dem Leistungsverzeichnis - Integrationskonzept - Integration der bestehenden Schnittstellenlandschaft, Strategische Architektur - detaillierte Angaben gemäß dem Leistungsverzeichnis - Projektplan - Angaben zu Meilensteinen, Phasen inkl. Zeit- und Ressourcenplanung - gemäß dem Leistungsverzeichnis - Test- und Abnahmekonzept - detaillierte Angaben gemäß dem Leistungsverzeichnis - Rollback-Konzept - detaillierte Angaben gemäß dem Leistungsverzeichnis - Backup-Konzept - detaillierte Angaben gemäß dem Leistungsverzeichnis - Risikomanagementkonzept - Angaben zu Verantwortlichkeiten, Risikoidentifikation, Risikostreuung und Maßnahmen - gemäß dem Leistungsverzeichnis Die detaillierten schriftlichen Angaben sollten einen Mindestumfang von 5 DIN-A 4 Seiten haben. Darin sollte explizit beschrieben sein, wie und in welchem Umfang die o. g. Mindestanforderungen in der angebotenen Lösung Berücksichtigung finden. Auf die vorgenannten Punkte muss zwingend eingegangen werden. Eine bloße Bestätigung hinsichtlich der Einhaltung / Sicherstellung der o. g. Mindestanforderungen genügt insoweit ausdrücklich nicht. Mindestbedingung für dieses Kriterium (konzeptionelle Idee zur Projektumsetzung): Angebote, die für diese konzeptionelle Bewerbung nicht mindestens 5 Punkten erhalten, werden im weiteren Verfahrensverlauf nicht berücksichtigt - auf sie kann deswegen kein Zuschlag erteilt werden, weil sie nicht als wirtschaftlich betrachtet werden. Die Dienstleistung ist für das CISPA enorm wichtig. Insoweit ist die Mindestanforderung an die Qualität der konzeptionellen Idee zur Projektumsetzung überaus wichtig. Bewertungsmatrix Konzeptionelle Idee Die konzeptionelle Idee zur Projektumsetzung (gemäß Leistungsbeschreibung) wird wie folgt gewertet: Bewertungsmatrix für dieses Zuschlagskriterium: Punkteskala Sehr gutes Konzept: Sehr gutes Konzept, da sehr gut auf die Vorgaben in Bezug auf die Leistungsbeschreibung eingegangen wurde. - 10 Punkte Gutes Konzept: Gutes Konzept, da gut auf die Vorgaben in Bezug auf die Leistungsbeschreibung eingegangen wurde - 8 Punkte Ausreichendes Konzept: Ausreichendes Konzept, da ausreichend auf die Vorgaben in Bezug auf die Leistungsbeschreibung eingegangen wurde - 5 Punkte Mangelhaftes Konzept: Mangelhafte Darstellung des Konzepts, da nicht ausreichend auf die Anforderungen an die Konzeptidee eingegangen wurde. -3 Punkte Ungenügendes Konzept: Ungenügende Darstellung des Konzepts, da nicht auf die Vorgaben zur konzeptionellen Idee eingehend. - 0 Punkte ? Zur Bewertung der konzeptionellen Idee zur Projektumsetzung (schriftliches Konzept mit Angebotsabgabe) Sehr gutes Konzept liegt vor: Vollständigkeit: Aspekte vollständig abgedeckt und hervorragend verständlich dargestellt und strukturiert Schlüssigkeit: Hervorragende und umfassende Argumentation mit klarer Wertung und Darstellung Anforderungserfüllung: Sehr gut nachvollziehbar, dass die Lösung die Anforderungen in allen Aspekten erfüllt Gutes Konzept liegt vor: Vollständigkeit: Aspekte vollständig abgedeckt und verständlich dargestellt und strukturiert Schlü …
Qualität
Konzeptionelle Idee zur Projektumsetzung (schriftliches Konzept mit Angebotsabgabe)Bitte beschreiben Sie in freier Form (Fließtext) Ihre Ausführungen zur konzeptionellen Idee für die Projektumsetzung (gemäß der Leistungsbeschreibung dieser Vergabeunter-lagen). Zusätzlich darf zum schriftlichen Konzept auch gerne eine Skizze o. ä. zur konzeptionellen Idee eingereicht werden. Die Anforderungen an das Konzept sind der Leistungsbeschreibung in dieser Unterlage zu entnehmen. Jedes Konzept wird dabei geprüft auf Vollständigkeit, Schlüssigkeit und Anforderungserfüllung. Im Rahmen der konzeptionellen Idee muss mindestens schriftlich dargestellt werden: - Systemarchitektur - detaillierte Angaben zur Interoperabilität, Automatisierung und Nutzerzentrierung - gemäß dem Leistungsverzeichnis - Implementierungsstrategie - Angaben zum Aufbau und Konfiguration des Systems - gemäß dem Leistungsverzeichnis -Migrationskonzept - Angaben zum Transfer der Bestandsdaten und Prozesse - gemäß dem Leistungsverzeichnis - Integrationskonzept - Integration der bestehenden Schnittstellenlandschaft, Strategische Architektur - detaillierte Angaben gemäß dem Leistungsverzeichnis - Projektplan - Angaben zu Meilensteinen, Phasen inkl. Zeit- und Ressourcenplanung - gemäß dem Leistungsverzeichnis - Test- und Abnahmekonzept - detaillierte Angaben gemäß dem Leistungsverzeichnis - Rollback-Konzept - detaillierte Angaben gemäß dem Leistungsverzeichnis - Backup-Konzept - detaillierte Angaben gemäß dem Leistungsverzeichnis - Risikomanagementkonzept - Angaben zu Verantwortlichkeiten, Risikoidentifikation, Risikostreuung und Maßnahmen - gemäß dem Leistungsverzeichnis Die detaillierten schriftlichen Angaben sollten einen Mindestumfang von 5 DIN-A 4 Seiten haben. Darin sollte explizit beschrieben sein, wie und in welchem Umfang die o. g. Mindestanforderungen in der angebotenen Lösung Berücksichtigung finden. Auf die vorgenannten Punkte muss zwingend eingegangen werden. Eine bloße Bestätigung hinsichtlich der Einhaltung / Sicherstellung der o. g. Mindestanforderungen genügt insoweit ausdrücklich nicht. Mindestbedingung für dieses Kriterium (konzeptionelle Idee zur Projektumsetzung): Angebote, die für diese konzeptionelle Bewerbung nicht mindestens 5 Punkten erhalten, werden im weiteren Verfahrensverlauf nicht berücksichtigt - auf sie kann deswegen kein Zuschlag erteilt werden, weil sie nicht als wirtschaftlich betrachtet werden. Die Dienstleistung ist für das CISPA enorm wichtig. Insoweit ist die Mindestanforderung an die Qualität der konzeptionellen Idee zur Projektumsetzung überaus wichtig. Bewertungsmatrix Konzeptionelle Idee Die konzeptionelle Idee zur Projektumsetzung (gemäß Leistungsbeschreibung) wird wie folgt gewertet: Bewertungsmatrix für dieses Zuschlagskriterium: Punkteskala Sehr gutes Konzept: Sehr gutes Konzept, da sehr gut auf die Vorgaben in Bezug auf die Leistungsbeschreibung eingegangen wurde. - 10 Punkte Gutes Konzept: Gutes Konzept, da gut auf die Vorgaben in Bezug auf die Leistungsbeschreibung eingegangen wurde - 8 Punkte Ausreichendes Konzept: Ausreichendes Konzept, da ausreichend auf die Vorgaben in Bezug auf die Leistungsbeschreibung eingegangen wurde - 5 Punkte Mangelhaftes Konzept: Mangelhafte Darstellung des Konzepts, da nicht ausreichend auf die Anforderungen an die Konzeptidee eingegangen wurde. -3 Punkte Ungenügendes Konzept: Ungenügende Darstellung des Konzepts, da nicht auf die Vorgaben zur konzeptionellen Idee eingehend. - 0 Punkte ? Zur Bewertung der konzeptionellen Idee zur Projektumsetzung (schriftliches Konzept mit Angebotsabgabe) Sehr gutes Konzept liegt vor: Vollständigkeit: Aspekte vollständig abgedeckt und hervorragend verständlich dargestellt und strukturiert Schlüssigkeit: Hervorragende und umfassende Argumentation mit klarer Wertung und Darstellung Anforderungserfüllung: Sehr gut nachvollziehbar, dass die Lösung die Anforderungen in allen Aspekten erfüllt Gutes Konzept liegt vor: Vollständigkeit: Aspekte vollständig abgedeckt und verständlich dargestellt und strukturiert Schlü …
Qualität
Wertende PräsentationGewichtung (Punkte, genau) 20Der Auftraggeber (AG) versteht unter einer Präsentation eine fachlich-inhaltliche Angebotsvorstellung und -darstellung, die das schriftliche Angebot (sowie die konzeptionelle Idee) des Bieters präsentiert. Sie ist Bestandteil des Wertungsvorgangs und dient dazu, die Umsetzungskompetenz des Bieters im Hinblick auf die in der Leistungsbeschreibung genannten Anforderungen zu evaluieren. Die Präsentation dient dem Auftraggeber dazu, über das schriftliche Angebot hinaus einen praxisnahen und inhaltlich fundierten Eindruck davon zu erhalten, wie die angebotene Lösung die technischen und funktionalen Mindestanforderungen erfüllt, wie gut der Bieter die Bedarfe und Ziele des Auftraggebers verstanden hat und inwieweit die Umsetzung der Lösung in der Praxis nachvollziehbar, effizient und nutzerfreundlich gestaltet ist. Es handelt sich somit nicht um eine reine Wiederholung des schriftlichen Angebots, sondern um eine fachlich-inhaltliche Darstellung und praktische Vorführung, die die Bewertung des Angebots ergänzt. Der AG will durch die wertende Präsentation sichergestellt wissen, dass die in der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Leistungsinhalte und Mindestanforderungen auch umgesetzt werden können. Die Präsentationsanforderungen sind für alle Bieter gleich. Die Termine zur Präsentation werden unverzüglich und unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgrundsatzes nach Angebotsöffnung vergeben. Der Bieter hat sicherzustellen, dass er für einen Zeit-raum von 3 Wochen nach Angebotsöffnung für die Durchführung der vorangestellten, wertenden Präsentation (remote) zur Verfügung steht und auf entsprechende Termine reagieren kann. Die Präsentation erfolgt im Zoom-Format. Die Dauer der Präsentation wird auf mindestens 45 Minuten und höchstens 1 Stunde festgelegt Alle Bieter, die ein vollständiges und formal korrektes Angebot eingereicht haben, werden zur wertenden Präsentation eingeladen. Zum Präsentationsinhalt (für alle Bieter gleich) Der Auftraggeber erwartet, dass die Präsentation anschaulich, strukturiert und adressatengerecht erfolgt. Eigene Anwendungsbeispiele, eine Demo-Umgebung oder vorbereitete Screenshots sind ausdrücklich erwünscht, sofern sie zur Erläuterung der Funktionalitäten beitragen. Im Rahmen der (wertenden) Präsentation müssen die Bieter ihr schriftliches Konzept vorstellen und vollumfänglich nachweisen, dass alle geforderten Inhalte auch umgesetzt werden können. Insbesondere soll im Rahmen der Präsentation auf folgende Leistungsinhalte und Mindestanforderungen eingegangen werden: Themenfeld / Erwarteter Inhalt Systemarchitektur - Vertiefung und Erläuterung zur Umsetzung der - gemäß dem Leistungsverzeichnis Implementierungsstrategie - Vertiefung und Erläuterung zur Umsetzung -gemäß dem Leistungsverzeichnis Migrationskonzept - Vertiefung und Erläuterung zur Umsetzung -gemäß dem Leistungsverzeichnis Integrationskonzept - Vertiefung und Erläuterung zur Umsetzung -gemäß dem Leistungsverzeichnis Projektplan - Vertiefung und Erläuterung zur Umsetzung -gemäß dem Leistungsverzeichnis Test- und Abnahmekonzept - Vertiefung und Erläuterung zur Umsetzung -gemäß dem Leistungsverzeichnis Rollback-Konzept - Vertiefung und Erläuterung zur Umsetzung -gemäß dem Leistungsverzeichnis Backup-Konzept - Vertiefung und Erläuterung zur Umsetzung -gemäß dem Leistungsverzeichnis Risikomanagementkonzept - Vertiefung und Erläuterung zur Umsetzung -gemäß dem Leistungsverzeichnis Hinweis Die Präsentation ist Bestandteil der Angebotsbewertung. Es wird darauf hingewiesen, dass wesentliche neue Inhalte, die nicht im schriftlichen Angebot benannt wurden, nicht berücksichtigt werden dürfen. Die Präsentation dient der Vertiefung und Erläuterung des bereits eingereichten Angebots, nicht der nachträglichen Ergänzung desselben. Zur Jury der wertenden Präsentation Die Präsentation wird durch ein interdisziplinäres Gremium bewertet. Diese Jury besteht aus 5 Jurymitgliedern. Bewertet wird insbesondere: - der Nachweis der Umsetzbarkeit …
Qualität
Wertende PräsentationDer Auftraggeber (AG) versteht unter einer Präsentation eine fachlich-inhaltliche Angebotsvorstellung und -darstellung, die das schriftliche Angebot (sowie die konzeptionelle Idee) des Bieters präsentiert. Sie ist Bestandteil des Wertungsvorgangs und dient dazu, die Umsetzungskompetenz des Bieters im Hinblick auf die in der Leistungsbeschreibung genannten Anforderungen zu evaluieren. Die Präsentation dient dem Auftraggeber dazu, über das schriftliche Angebot hinaus einen praxisnahen und inhaltlich fundierten Eindruck davon zu erhalten, wie die angebotene Lösung die technischen und funktionalen Mindestanforderungen erfüllt, wie gut der Bieter die Bedarfe und Ziele des Auftraggebers verstanden hat und inwieweit die Umsetzung der Lösung in der Praxis nachvollziehbar, effizient und nutzerfreundlich gestaltet ist. Es handelt sich somit nicht um eine reine Wiederholung des schriftlichen Angebots, sondern um eine fachlich-inhaltliche Darstellung und praktische Vorführung, die die Bewertung des Angebots ergänzt. Der AG will durch die wertende Präsentation sichergestellt wissen, dass die in der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Leistungsinhalte und Mindestanforderungen auch umgesetzt werden können. Die Präsentationsanforderungen sind für alle Bieter gleich. Die Termine zur Präsentation werden unverzüglich und unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgrundsatzes nach Angebotsöffnung vergeben. Der Bieter hat sicherzustellen, dass er für einen Zeit-raum von 3 Wochen nach Angebotsöffnung für die Durchführung der vorangestellten, wertenden Präsentation (remote) zur Verfügung steht und auf entsprechende Termine reagieren kann. Die Präsentation erfolgt im Zoom-Format. Die Dauer der Präsentation wird auf mindestens 45 Minuten und höchstens 1 Stunde festgelegt Alle Bieter, die ein vollständiges und formal korrektes Angebot eingereicht haben, werden zur wertenden Präsentation eingeladen. Zum Präsentationsinhalt (für alle Bieter gleich) Der Auftraggeber erwartet, dass die Präsentation anschaulich, strukturiert und adressatengerecht erfolgt. Eigene Anwendungsbeispiele, eine Demo-Umgebung oder vorbereitete Screenshots sind ausdrücklich erwünscht, sofern sie zur Erläuterung der Funktionalitäten beitragen. Im Rahmen der (wertenden) Präsentation müssen die Bieter ihr schriftliches Konzept vorstellen und vollumfänglich nachweisen, dass alle geforderten Inhalte auch umgesetzt werden können. Insbesondere soll im Rahmen der Präsentation auf folgende Leistungsinhalte und Mindestanforderungen eingegangen werden: Themenfeld / Erwarteter Inhalt Systemarchitektur - Vertiefung und Erläuterung zur Umsetzung der - gemäß dem Leistungsverzeichnis Implementierungsstrategie - Vertiefung und Erläuterung zur Umsetzung -gemäß dem Leistungsverzeichnis Migrationskonzept - Vertiefung und Erläuterung zur Umsetzung -gemäß dem Leistungsverzeichnis Integrationskonzept - Vertiefung und Erläuterung zur Umsetzung -gemäß dem Leistungsverzeichnis Projektplan - Vertiefung und Erläuterung zur Umsetzung -gemäß dem Leistungsverzeichnis Test- und Abnahmekonzept - Vertiefung und Erläuterung zur Umsetzung -gemäß dem Leistungsverzeichnis Rollback-Konzept - Vertiefung und Erläuterung zur Umsetzung -gemäß dem Leistungsverzeichnis Backup-Konzept - Vertiefung und Erläuterung zur Umsetzung -gemäß dem Leistungsverzeichnis Risikomanagementkonzept - Vertiefung und Erläuterung zur Umsetzung -gemäß dem Leistungsverzeichnis Hinweis Die Präsentation ist Bestandteil der Angebotsbewertung. Es wird darauf hingewiesen, dass wesentliche neue Inhalte, die nicht im schriftlichen Angebot benannt wurden, nicht berücksichtigt werden dürfen. Die Präsentation dient der Vertiefung und Erläuterung des bereits eingereichten Angebots, nicht der nachträglichen Ergänzung desselben. Zur Jury der wertenden Präsentation Die Präsentation wird durch ein interdisziplinäres Gremium bewertet. Diese Jury besteht aus 5 Jurymitgliedern. Bewertet wird insbesondere: - der Nachweis der Umsetzbarkeit …

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
24 Monate
Verlängerung
bis zu 2-mal: Die Laufzeit des Vertrags beginnt unverzüglich nach Zuschlagserteilung. Das System sollte vollständig und vertragsgemäß ab spätestens 10.08.2026 im produktiven Einsatz sein, spätestens nach 8 Wochen. Der Vertrag endet nach Ablauf von 24 Monaten nach produktivem Einsatz. Der AG kann de … ganz lesenbis zu 2-mal: Die Laufzeit des Vertrags beginnt unverzüglich nach Zuschlagserteilung. Das System sollte vollständig und vertragsgemäß ab spätestens 10.08.2026 im produktiven Einsatz sein, spätestens nach 8 Wochen. Der Vertrag endet nach Ablauf von 24 Monaten nach produktivem Einsatz. Der AG kann den Vertrag einseitig 2-mal um je ein Vertragsjahr (12 Monate) verlängern. Die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption ist jeweils mindestens 10 Kalendertage vor Ablauf des jeweiligen Vertragsjahr durch den AG in Textform zu erklären. Die maxi-male Vertragslaufzeit ist damit auf 48 Monate ab produktiven Einsatz der Systeme be-schränkt.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfun … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spä-testens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertragsnach§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oderelektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXS0YHKDY657CELX# Der öffentliche Auftraggeber ist zur Umsetzung und Anwendung der elektronischen Vergabe gemäß UVgO und VgV verpflichtet. Die Angebotsabgabe / Abgabe des Teilnahmeantrages via E-Mail erfüllt die Anforderungen an die elektronischen Mittel im Vergabeverfahren ni … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXS0YHKDY657CELX# Der öffentliche Auftraggeber ist zur Umsetzung und Anwendung der elektronischen Vergabe gemäß UVgO und VgV verpflichtet. Die Angebotsabgabe / Abgabe des Teilnahmeantrages via E-Mail erfüllt die Anforderungen an die elektronischen Mittel im Vergabeverfahren nicht. Die Abgabe von Angeboten / Teilnahmeanträgen via E-Mail ist insoweit nicht zulässig. Rechnungsstellung / X-Rechnung Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber Rechnungen ausschließlich in elektronischer Form als sog. X-Rechnung zu erteilen (siehe E-Rechnungsverordnung des Bundes (ERechV)). Ausnahmen von der Verpflichtung sind in § 3 Absatz 3 der ERechV geregelt. Für die Übermittlung von elektronischen Rechnungen kann die OZG-konforme Rechnungseingangsplattform des Bundes (OZG-RE) genutzt werden. Damit die Rechnungen dem CISPA korrekt zugeordnet werden können, ist die Angabe unserer Leitweg-Identifikationsnummer "992-80255-64" zwingend erforderlich. Alternativ können Rechnungen im X-Rechnungs-Format an unser Postfach xrechnung@cispa.de gesandt werden. Rechnungen, für die eine Ausnahme gem. § 3 Abs. 3 ERechV gilt, sind im PDF-Format an invoice@cispa.de zu senden. Bitte beachten Sie in jedem Fall die auf unserer Website hinterlegten Anforderungen an die Rechnungsstellung (https://cispa.de/rechnungsstellung-xrechnung). Für Gutschriften gelten vorgenannte Ausführungen analog. Zu den einzureichenden Referenzen Die Bewerber / Bieter müssen mindestens 3 Referenzen über die Durchführung von vergleichbaren Leistungen nachweisen (im Formular Eigenerklärung zur Eignung). Als Referenzen werden nur vertragsgemäß erbrachte, abgeschlossene Aufträge an-erkannt (keine laufenden Projekte). Wurden vergleichbare Leistungen erbracht, deren Verträge durch sukzessive Verlängerung fortan und aktuell bestehen, gelten die-se Aufträge dann als abgeschlossen, wenn die initiale Grundvertragslaufzeit beendet ist. Unter Bezugnahme auf die vollständig auszufüllende Eigenerklärung zur Eignung wird hiermit festgelegt, dass Referenzen mit der zu vergebende Leistung nur dann als vergleichbare Referenzen i. S. d. Eigenerklärung zur Eignung gewertet werden, sofern es sich um die Bereitstellung von Forschungsinformationssystemen handelt. Einfache Informationssysteme erfüllen damit die Vergleichbarkeit nicht. Wertenden Präsentation Der Auftraggeber (AG) versteht unter einer Präsentation eine fachlich inhaltliche Angebotsvorstellung und -darstellung, die das schriftliche Angebot (sowie die konzeptionelle Idee) des Bieters präsentiert. Sie ist Bestandteil des Wertungsvorgangs und dient dazu, die Umsetzungskompetenz des Bieters im Hinblick auf die in der Leistungsbeschreibung genannten Anforderungen zu evaluieren. Die Präsentation dient dem Auftraggeber dazu, über das schriftliche Angebot hinaus einen praxisnahen und inhaltlich fundierten Eindruck davon zu erhalten, wie die angebotene Lösung die technischen und funktionalen Mindestanforderungen erfüllt, wie gut der Bieter die Bedarfe und Ziele des Auftraggebers verstanden hat und inwieweit die Umsetzung der Lösung in der Praxis nachvollziehbar, effizient und nutzerfreundlich gestaltet ist. Es handelt sich somit nicht um eine reine Wiederholung des schriftlichen Angebots, sondern um eine fachlich-inhaltliche Darstellung und praktische Vorführung, die die Bewertung des Angebots ergänzt. Der AG will durch die wertende Präsentation sichergestellt wissen, dass die in der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Leistungsinhalte und Mindestanforderungen auch umgesetzt werden können. Die Präsentationsanforderungen sind für alle Bieter gleich. Die Termine zur Präsentation werden unverzüglich und unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgrundsatzes nach Angebotsöffnung vergeben. Der Bieter hat sicherzustellen, dass er für einen Zeit-raum von 3 Wochen nach Angebotsöffnung für die Durchführung der vorangestellten, wertenden Präsentation (remote) zur Verfügung steht und auf entsprechende Termine reagieren kan …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Elsevier bv, Amsterdam6

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Saarland. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

22vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (24 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 3 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Saarland (1 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens7 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 09.06.2026
  3. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 09.06.2026 auf 11.06.2026 verschoben
  4. 1. Berichtigung · Informationen sind jetzt verfügbarFrist von 11.06.2026 auf 18.06.2026 verschoben
  5. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 18.06.2026 auf 02.07.2026 verschoben
  6. 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 23.07.2026 auf 30.07.2026 verschoben
  7. 1. Berichtigung · Informationen sind jetzt verfügbarFrist von 02.07.2026 auf 23.07.2026 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b202a36a-4d9d-453c-8f1f-02eda9b4bec4.