Unterhalts-, Glas- und Jalousiereinigung sowie Lieferung von Verbrauchsmaterialien für den Standort C0 in Saarbrücken
CISPA - Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit gGmbH · Saarbrücken, Saarland
Aktenzeichen 2025_287veröffentlicht 07.11.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 49 Monate
- bis zu 3 Verlängerungen
- Lose
- 3
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Saarland.
- Jahresvertrag Reinigungsleistung öffentlicher Toilettenanlagen MerzigKreisstadt Merzig · 66663 MerzigFrist 19.11.2026
- Unterhalts, Grund und Glasreinigung in der Kreuzbergschule MerzigKreisstadt Merzig · 66663 MerzigFrist 18.11.2026
- Reinigungsdientsleitungen INMINM - Leibniz-Institut für Neue Materialien gGmbH · SaarbrückenFrist 24.11.2026
Alle Ausschreibungen: Gebäudereinigung in Saarland (3 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
gilt für alle 3 Lose · in 37 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich (bis zu 3-mal)
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 49 Monatebis zu 3 Verlängerungen
- Lose
- 3
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Saarbrücken66123, Regionalverband Saarbrücken, Saarland
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 64 Tage (21 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (65 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.
- Preis60 %
- Objektbezogene Arbeitsweise und Qualität40 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −5,5 Punkte |
| 25 % teurer | −12 Punkte |
| 50 % teurer | −20 Punkte |
| 100 % teurer | −30 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 12 Monaten
- Heute
Beschreibung
Das CISPA beabsichtigt die Vergabe der Dienstleistung Unterhalts- und Glasreinigung sowie Lieferung von Verbrauchsmaterialien für den Standort C0 in Saarbrücken.
Gegenstand nach CPV
Lose3 Lose
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | LOS 1: Unterhaltsreinigung Hier wird auf das Leistungsverzeichnis der jeweiligen Lose verwiesen. | 49 Monate | – |
| 2 | LOS 2: Lieferung von Verbrauchsmaterial Hier wird auf das Leistungsverzeichnis der jeweiligen Lose verwiesen | 49 Monate | – |
| 3 | LOS 3: Glasreinigung Hier wird auf das Leistungsverzeichnis der jeweiligen Lose verwiesen | 49 Monate | – |
Bedingungen3 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Kosten
- PreisGewichtung (Punkte, genau) 60Zum Zuschlagskriterium Preis für LOS 1: Für die Angebotspreiswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkte festgelegt. 10 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis (Wertungssumme). Alle Angebote, die darüber liegen, werden ins Verhältnis zu dem Angebot mit der nied-rigsten Wertungssumme gesetzt und mit 10 multipliziert. Die so ermittelte Punktebe-wertung wird auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet. Beispiel: Angebot "1" mit der niedrigsten Wertungssumme: 10.000 Euro Angebot "2" mit der Wertungssumme: 10.500 Euro Angebot 1 erhält 10 Punkte Angebot 2: 10.000 x 10 ./. 10.500 = 9,52 Punkte
- Qualität
- Objektbezogene Arbeitsweise und QualitätGewichtung (Punkte, genau) 40Es wird auf die Beschreibung zu den Unterkriterien verwiesen. ACHTUNG: LOS 1 und LOS 2 bilden eine LOSGRUPPE Das wirtschaftlichste Angebot für LOS 1 und LOS 2 wird in Loskombinati-on ermittelt, wobei LOS 1 mit 80 % gewertet wird und LOS 2 mit 20 % gewertet wird. Das bedeutet, dass der Zuschlag für LOS 1 und LOS 2 auf das Angebot erteilt wird, dass für LOS 1 und LOS 2 in Kombination das insgesamt wirtschaftlichste ist. Exemplarisches Beispiel: Bieter 1 LOS 1 - 8 Punkte LOS 2 - 10 Punkte ? Bieter 1 erhält 80 % von 8 Punkten (= 6,4 Punkte) + 20 % von 10 Punkten (= 2 Punkte) = 8,4 Gesamtpunkte Bieter 2 LOS 1 - 10 Punkte LOS 2 - 6 Punkte Bieter 2 erhält 80 % von 10 Punkten (= 8 Punkte) + 20 % von 6 Punkten (= 1,2 Punkte) = 9,2 Gesamtpunkte Damit erhält Bieter 2 den Zuschlag für die LOSGRUPPE LOS 1 und LOS 2
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 49 Monate
- Verlängerung
bis zu 3-mal: LOS 1 Unterhaltsreinigung Die Laufzeit des Dienstleistungsvertrages beginnt zum 26.11.2025 und endet am 31.12.2026. Der AG kann den Vertrag einseitig dreimal um jeweils ein Vertragsjahr (12 Monate) verlängern. Die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption ist spätestens 3 Monate vor Abl … ganz lesenkürzer
bis zu 3-mal: LOS 1 Unterhaltsreinigung Die Laufzeit des Dienstleistungsvertrages beginnt zum 26.11.2025 und endet am 31.12.2026. Der AG kann den Vertrag einseitig dreimal um jeweils ein Vertragsjahr (12 Monate) verlängern. Die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption ist spätestens 3 Monate vor Ablauf des jeweils laufenden Vertragsjahres in Textform zu erklären. Die maximale Vertragslaufzeit ist damit auf 4 Jahre und 35 Tage beschränkt. LOS 2 Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Verbrauchsmaterial Die Laufzeit des Dienstleistungsvertrages beginnt zum 26.11.2025 und endet am 31.12.2026. Der AG kann den Vertrag einseitig dreimal um jeweils ein Vertragsjahr (12 Monate) verlängern. Die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption ist spätestens 3 Monate vor Ablauf des jeweils laufenden Vertragsjahres in Textform zu erklären. Die maximale Vertragslaufzeit ist damit auf 4 Jahre und 35 Tage beschränkt. LOS 3 Glas- und Jalousiereinigung Die Laufzeit des Dienstleistungsvertrages beginnt zum 26.11.2025 und endet am 31.12.2026. Der AG kann den Vertrag einseitig dreimal um jeweils ein Vertragsjahr (12 Monate) verlängern. Die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption ist spätestens 3 Monate vor Ablauf des jeweils laufenden Vertragsjahres in Textform zu erklären. Die maximale Vertragslaufzeit ist damit auf 4 Jahre und 35 Tage beschränkt.- Optionen
LOS 1 Unterhaltsreinigung: Die Laufzeit des Dienstleistungsvertrages beginnt zum 26.11.2025 und endet am 31.12.2026. Der AG kann den Vertrag einseitig dreimal um jeweils ein Vertragsjahr (12 Monate) ver-längern. Die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption ist spätestens 3 Monate vor Ablauf des jewe … ganz lesenkürzer
LOS 1 Unterhaltsreinigung: Die Laufzeit des Dienstleistungsvertrages beginnt zum 26.11.2025 und endet am 31.12.2026. Der AG kann den Vertrag einseitig dreimal um jeweils ein Vertragsjahr (12 Monate) ver-längern. Die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption ist spätestens 3 Monate vor Ablauf des jeweils laufenden Vertragsjahres in Textform zu erklären. Die maximale Ver-tragslaufzeit ist damit auf 4 Jahre und 35 Tage beschränkt.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfun … ganz lesenkürzer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spä-testens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertragsnach§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oderelektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Zur genauen Losbeschreibung wird auf das Leistungsverzeichnis verwiesen. ACHTUNG: LOS 1 und LOS 2 bilden eine LOSGRUPPE Das wirtschaftlichste Angebot für LOS 1 und LOS 2 wird in Loskombinati-on ermittelt, wobei LOS 1 mit 80 % gewertet wird und LOS 2 mit 20 % gewertet wird. Das bedeutet, dass der Z … ganz lesenkürzer
Zur genauen Losbeschreibung wird auf das Leistungsverzeichnis verwiesen. ACHTUNG: LOS 1 und LOS 2 bilden eine LOSGRUPPE Das wirtschaftlichste Angebot für LOS 1 und LOS 2 wird in Loskombinati-on ermittelt, wobei LOS 1 mit 80 % gewertet wird und LOS 2 mit 20 % gewertet wird. Das bedeutet, dass der Zuschlag für LOS 1 und LOS 2 auf das Angebot erteilt wird, dass für LOS 1 und LOS 2 in Kombination das insgesamt wirtschaftlichste ist. Exemplarisches Beispiel: Bieter 1 LOS 1 - 8 Punkte LOS 2 - 10 Punkte ? Bieter 1 erhält 80 % von 8 Punkten (= 6,4 Punkte) + 20 % von 10 Punkten (= 2 Punkte) = 8,4 Gesamtpunkte Bieter 2 LOS 1 - 10 Punkte LOS 2 - 6 Punkte Bieter 2 erhält 80 % von 10 Punkten (= 8 Punkte) + 20 % von 6 Punkten (= 1,2 Punkte) = 9,2 Gesamtpunkte Damit erhält Bieter 2 den Zuschlag für die LOSGRUPPE LOS 1 und LOS 2- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXS0YHKYTSW4FA1W# Der öffentliche Auftraggeber ist zur Umsetzung und Anwendung der elektronischen Vergabe gemäß UVgO und VgV verpflichtet. Die Angebotsabgabe / Abgabe des Teilnahmeantrages via E-Mail erfüllt die Anforderungen an die elektronischen Mittel im Vergabeverfahren ni … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXS0YHKYTSW4FA1W# Der öffentliche Auftraggeber ist zur Umsetzung und Anwendung der elektronischen Vergabe gemäß UVgO und VgV verpflichtet. Die Angebotsabgabe / Abgabe des Teilnahmeantrages via E-Mail erfüllt die Anforderungen an die elektronischen Mittel im Vergabeverfahren nicht. Die Abgabe von Angeboten / Teilnahmeanträgen via E-Mail ist insoweit nicht zulässig. Rechnungsstellung / X-Rechnung Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber Rechnungen ausschließlich in elektronischer Form als sog. X-Rechnung zu erteilen (siehe E-Rechnungsverordnung des Bundes (ERechV)). Ausnahmen von der Verpflichtung sind in § 3 Absatz 3 der ERechV geregelt. Für die Übermittlung von elektronischen Rechnungen kann die OZG-konforme Rechnungseingangsplattform des Bundes (OZG-RE) genutzt werden. Damit die Rechnungen dem CISPA korrekt zugeordnet werden können, ist die Angabe unserer Leitweg-Identifikationsnummer "992-80255-64" zwingend erforderlich. Alternativ können Rechnungen im X-Rechnungs-Format an unser Postfach xrechnung@cispa.de gesandt werden. Rechnungen, für die eine Ausnahme gem. § 3 Abs. 3 ERechV gilt, sind im PDF-Format an invoice@cispa.de zu senden. Bitte beachten Sie in jedem Fall die auf unserer Website hinterlegten Anforderungen an die Rechnungsstellung (https://cispa.de/rechnungsstellung-xrechnung). Für Gutschriften gelten vorgenannte Ausführungen analog.
Los 2
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Kosten
- PreisGewichtung (Punkte, genau) 100ACHTUNG: LOS 1 und LOS 2 bilden eine LOSGRUPPE Das wirtschaftlichste Angebot für LOS 1 und LOS 2 wird in Loskombinati-on ermittelt, wobei LOS 1 mit 80 % gewertet wird und LOS 2 mit 20 % gewertet wird. Das bedeutet, dass der Zuschlag für LOS 1 und LOS 2 auf das Angebot erteilt wird, dass für LOS 1 und LOS 2 in Kombination das insgesamt wirtschaftlichste ist. Exemplarisches Beispiel: Bieter 1 LOS 1 - 8 Punkte LOS 2 - 10 Punkte ? Bieter 1 erhält 80 % von 8 Punkten (= 6,4 Punkte) + 20 % von 10 Punkten (= 2 Punkte) = 8,4 Gesamtpunkte Bieter 2 LOS 1 - 10 Punkte LOS 2 - 6 Punkte Bieter 2 erhält 80 % von 10 Punkten (= 8 Punkte) + 20 % von 6 Punkten (= 1,2 Punkte) = 9,2 Gesamtpunkte Damit erhält Bieter 2 den Zuschlag für die LOSGRUPPE LOS 1 und LOS 2 Zum Zuschlagskriterium Preis für LOS 2: Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkte festgelegt. 10 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme. Alle Angebote, die darüber liegen, werden ins Verhältnis zu dem Angebot mit der niedrigsten Wertungs-summe gesetzt und mit 10 multipliziert. Die so ermittelte Punktebewertung wird auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet. Beispiel: Angebot "1" mit der niedrigsten Wertungssumme: 10.000,00 EUR Angebot "2" mit der Wertungssumme: 10.500,00 EUR Angebot 1 erhält 10 Punkte Angebot 2: 10.000 EUR x 10 Punkte ./. 10.500 EUR = 9,52 Punkte
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 49 Monate
- Verlängerung
bis zu 3-mal: LOS 1 Unterhaltsreinigung Die Laufzeit des Dienstleistungsvertrages beginnt zum 26.11.2025 und endet am 31.12.2026. Der AG kann den Vertrag einseitig dreimal um jeweils ein Vertragsjahr (12 Monate) verlängern. Die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption ist spätestens 3 Monate vor Abl … ganz lesenkürzer
bis zu 3-mal: LOS 1 Unterhaltsreinigung Die Laufzeit des Dienstleistungsvertrages beginnt zum 26.11.2025 und endet am 31.12.2026. Der AG kann den Vertrag einseitig dreimal um jeweils ein Vertragsjahr (12 Monate) verlängern. Die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption ist spätestens 3 Monate vor Ablauf des jeweils laufenden Vertragsjahres in Textform zu erklären. Die maximale Vertragslaufzeit ist damit auf 4 Jahre und 35 Tage beschränkt. LOS 2 Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Verbrauchsmaterial Die Laufzeit des Dienstleistungsvertrages beginnt zum 26.11.2025 und endet am 31.12.2026. Der AG kann den Vertrag einseitig dreimal um jeweils ein Vertragsjahr (12 Monate) verlängern. Die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption ist spätestens 3 Monate vor Ablauf des jeweils laufenden Vertragsjahres in Textform zu erklären. Die maximale Vertragslaufzeit ist damit auf 4 Jahre und 35 Tage beschränkt. LOS 3 Glas- und Jalousiereinigung Die Laufzeit des Dienstleistungsvertrages beginnt zum 26.11.2025 und endet am 31.12.2026. Der AG kann den Vertrag einseitig dreimal um jeweils ein Vertragsjahr (12 Monate) verlängern. Die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption ist spätestens 3 Monate vor Ablauf des jeweils laufenden Vertragsjahres in Textform zu erklären. Die maximale Vertragslaufzeit ist damit auf 4 Jahre und 35 Tage beschränkt.- Optionen
LOS 2 Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Verbrauchsmaterial Die Laufzeit des Dienstleistungsvertrages beginnt zum 26.11.2025 und endet am 31.12.2026. Der AG kann den Vertrag einseitig dreimal um jeweils ein Vertragsjahr (12 Monate) ver-längern. Die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption ist spä … ganz lesenkürzer
LOS 2 Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Verbrauchsmaterial Die Laufzeit des Dienstleistungsvertrages beginnt zum 26.11.2025 und endet am 31.12.2026. Der AG kann den Vertrag einseitig dreimal um jeweils ein Vertragsjahr (12 Monate) ver-längern. Die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption ist spätestens 3 Monate vor Ablauf des jeweils laufenden Vertragsjahres in Textform zu erklären. Die maximale Vertragslaufzeit ist damit auf 4 Jahre und 35 Tage beschränkt.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfun … ganz lesenkürzer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spä-testens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertragsnach§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oderelektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Zur genauen Losbeschreibung wird auf das Leistungsverzeichnis verwiesen. ACHTUNG: LOS 1 und LOS 2 bilden eine LOSGRUPPE Das wirtschaftlichste Angebot für LOS 1 und LOS 2 wird in Loskombinati-on ermittelt, wobei LOS 1 mit 80 % gewertet wird und LOS 2 mit 20 % gewertet wird. Das bedeutet, dass der Z … ganz lesenkürzer
Zur genauen Losbeschreibung wird auf das Leistungsverzeichnis verwiesen. ACHTUNG: LOS 1 und LOS 2 bilden eine LOSGRUPPE Das wirtschaftlichste Angebot für LOS 1 und LOS 2 wird in Loskombinati-on ermittelt, wobei LOS 1 mit 80 % gewertet wird und LOS 2 mit 20 % gewertet wird. Das bedeutet, dass der Zuschlag für LOS 1 und LOS 2 auf das Angebot erteilt wird, dass für LOS 1 und LOS 2 in Kombination das insgesamt wirtschaftlichste ist. Exemplarisches Beispiel: Bieter 1 LOS 1 - 8 Punkte LOS 2 - 10 Punkte ? Bieter 1 erhält 80 % von 8 Punkten (= 6,4 Punkte) + 20 % von 10 Punkten (= 2 Punkte) = 8,4 Gesamtpunkte Bieter 2 LOS 1 - 10 Punkte LOS 2 - 6 Punkte Bieter 2 erhält 80 % von 10 Punkten (= 8 Punkte) + 20 % von 6 Punkten (= 1,2 Punkte) = 9,2 Gesamtpunkte Damit erhält Bieter 2 den Zuschlag für die LOSGRUPPE LOS 1 und LOS 2- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXS0YHKYTSW4FA1W# Der öffentliche Auftraggeber ist zur Umsetzung und Anwendung der elektronischen Vergabe gemäß UVgO und VgV verpflichtet. Die Angebotsabgabe / Abgabe des Teilnahmeantrages via E-Mail erfüllt die Anforderungen an die elektronischen Mittel im Vergabeverfahren ni … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXS0YHKYTSW4FA1W# Der öffentliche Auftraggeber ist zur Umsetzung und Anwendung der elektronischen Vergabe gemäß UVgO und VgV verpflichtet. Die Angebotsabgabe / Abgabe des Teilnahmeantrages via E-Mail erfüllt die Anforderungen an die elektronischen Mittel im Vergabeverfahren nicht. Die Abgabe von Angeboten / Teilnahmeanträgen via E-Mail ist insoweit nicht zulässig. Rechnungsstellung / X-Rechnung Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber Rechnungen ausschließlich in elektronischer Form als sog. X-Rechnung zu erteilen (siehe E-Rechnungsverordnung des Bundes (ERechV)). Ausnahmen von der Verpflichtung sind in § 3 Absatz 3 der ERechV geregelt. Für die Übermittlung von elektronischen Rechnungen kann die OZG-konforme Rechnungseingangsplattform des Bundes (OZG-RE) genutzt werden. Damit die Rechnungen dem CISPA korrekt zugeordnet werden können, ist die Angabe unserer Leitweg-Identifikationsnummer "992-80255-64" zwingend erforderlich. Alternativ können Rechnungen im X-Rechnungs-Format an unser Postfach xrechnung@cispa.de gesandt werden. Rechnungen, für die eine Ausnahme gem. § 3 Abs. 3 ERechV gilt, sind im PDF-Format an invoice@cispa.de zu senden. Bitte beachten Sie in jedem Fall die auf unserer Website hinterlegten Anforderungen an die Rechnungsstellung (https://cispa.de/rechnungsstellung-xrechnung). Für Gutschriften gelten vorgenannte Ausführungen analog.
Los 3
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 100
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 49 Monate
- Verlängerung
bis zu 3-mal: LOS 1 Unterhaltsreinigung Die Laufzeit des Dienstleistungsvertrages beginnt zum 26.11.2025 und endet am 31.12.2026. Der AG kann den Vertrag einseitig dreimal um jeweils ein Vertragsjahr (12 Monate) verlängern. Die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption ist spätestens 3 Monate vor Abl … ganz lesenkürzer
bis zu 3-mal: LOS 1 Unterhaltsreinigung Die Laufzeit des Dienstleistungsvertrages beginnt zum 26.11.2025 und endet am 31.12.2026. Der AG kann den Vertrag einseitig dreimal um jeweils ein Vertragsjahr (12 Monate) verlängern. Die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption ist spätestens 3 Monate vor Ablauf des jeweils laufenden Vertragsjahres in Textform zu erklären. Die maximale Vertragslaufzeit ist damit auf 4 Jahre und 35 Tage beschränkt. LOS 2 Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Verbrauchsmaterial Die Laufzeit des Dienstleistungsvertrages beginnt zum 26.11.2025 und endet am 31.12.2026. Der AG kann den Vertrag einseitig dreimal um jeweils ein Vertragsjahr (12 Monate) verlängern. Die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption ist spätestens 3 Monate vor Ablauf des jeweils laufenden Vertragsjahres in Textform zu erklären. Die maximale Vertragslaufzeit ist damit auf 4 Jahre und 35 Tage beschränkt. LOS 3 Glas- und Jalousiereinigung Die Laufzeit des Dienstleistungsvertrages beginnt zum 26.11.2025 und endet am 31.12.2026. Der AG kann den Vertrag einseitig dreimal um jeweils ein Vertragsjahr (12 Monate) verlängern. Die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption ist spätestens 3 Monate vor Ablauf des jeweils laufenden Vertragsjahres in Textform zu erklären. Die maximale Vertragslaufzeit ist damit auf 4 Jahre und 35 Tage beschränkt.- Optionen
LOS 3 Glasreinigung: Die Laufzeit des Dienstleistungsvertrages beginnt zum 26.11.2025 und endet am 31.12.2026. Der AG kann den Vertrag einseitig dreimal um jeweils ein Vertragsjahr (12 Monate) ver-längern. Die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption ist spätestens 3 Monate vor Ablauf des jeweils la … ganz lesenkürzer
LOS 3 Glasreinigung: Die Laufzeit des Dienstleistungsvertrages beginnt zum 26.11.2025 und endet am 31.12.2026. Der AG kann den Vertrag einseitig dreimal um jeweils ein Vertragsjahr (12 Monate) ver-längern. Die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption ist spätestens 3 Monate vor Ablauf des jeweils laufenden Vertragsjahres in Textform zu erklären. Die maximale Ver-tragslaufzeit ist damit auf 4 Jahre und 35 Tage beschränkt.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfun … ganz lesenkürzer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spä-testens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertragsnach§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oderelektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXS0YHKYTSW4FA1W# Der öffentliche Auftraggeber ist zur Umsetzung und Anwendung der elektronischen Vergabe gemäß UVgO und VgV verpflichtet. Die Angebotsabgabe / Abgabe des Teilnahmeantrages via E-Mail erfüllt die Anforderungen an die elektronischen Mittel im Vergabeverfahren ni … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXS0YHKYTSW4FA1W# Der öffentliche Auftraggeber ist zur Umsetzung und Anwendung der elektronischen Vergabe gemäß UVgO und VgV verpflichtet. Die Angebotsabgabe / Abgabe des Teilnahmeantrages via E-Mail erfüllt die Anforderungen an die elektronischen Mittel im Vergabeverfahren nicht. Die Abgabe von Angeboten / Teilnahmeanträgen via E-Mail ist insoweit nicht zulässig. Rechnungsstellung / X-Rechnung Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber Rechnungen ausschließlich in elektronischer Form als sog. X-Rechnung zu erteilen (siehe E-Rechnungsverordnung des Bundes (ERechV)). Ausnahmen von der Verpflichtung sind in § 3 Absatz 3 der ERechV geregelt. Für die Übermittlung von elektronischen Rechnungen kann die OZG-konforme Rechnungseingangsplattform des Bundes (OZG-RE) genutzt werden. Damit die Rechnungen dem CISPA korrekt zugeordnet werden können, ist die Angabe unserer Leitweg-Identifikationsnummer "992-80255-64" zwingend erforderlich. Alternativ können Rechnungen im X-Rechnungs-Format an unser Postfach xrechnung@cispa.de gesandt werden. Rechnungen, für die eine Ausnahme gem. § 3 Abs. 3 ERechV gilt, sind im PDF-Format an invoice@cispa.de zu senden. Bitte beachten Sie in jedem Fall die auf unserer Website hinterlegten Anforderungen an die Rechnungsstellung (https://cispa.de/rechnungsstellung-xrechnung). Für Gutschriften gelten vorgenannte Ausführungen analog.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | toppp Dienstleistungen & Reinigug GmbH, Schwalbach-Hülzweiler | 4 |
| 2 | toppp Dienstleistungen & Reinigug GmbH, Schwalbach-Hülzweiler | 4 |
| 3 | toppp Dienstleistungen & Reinigug GmbH, Schwalbach-Hülzweiler | 3 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Stuhlsatzenhaus 5, 66123 Saarbrücken
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- Kontakt
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cispa.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 909 (Reinigungs- und Hygienedienste) in Saarland. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Häufige Zuschlagsempfänger
- Rudolf Weber Gebäudereinigung und Gebäudedienste SE & Co. KG9 Zuschläge
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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 30.09.2025
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 9b438b78-773b-4606-a2c0-cd68c9578db7.