Unterhalts-, Glas- und Jalousiereinigung sowie Lieferung von Verbrauchsmaterialien für den Standort D0 in St. Ingbert
CISPA - Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit gGmbH · Saarbrücken, Saarland
Aktenzeichen 2025_286veröffentlicht 07.11.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 48 Monate
- bis zu 3 Verlängerungen
- Lose
- 3
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Saarland.
- Jahresvertrag Reinigungsleistung öffentlicher Toilettenanlagen MerzigKreisstadt Merzig · 66663 MerzigFrist 19.11.2026
- Unterhalts, Grund und Glasreinigung in der Kreuzbergschule MerzigKreisstadt Merzig · 66663 MerzigFrist 18.11.2026
- Reinigungsdientsleitungen INMINM - Leibniz-Institut für Neue Materialien gGmbH · SaarbrückenFrist 24.11.2026
Alle Ausschreibungen: Gebäudereinigung in Saarland (3 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
gilt für alle 3 Lose · in 36 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich (bis zu 3-mal)
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 48 Monatebis zu 3 Verlängerungen
- Lose
- 3
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Saarbrücken66123, Regionalverband Saarbrücken, Saarland
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 64 Tage (21 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (65 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.
- Preis60 %
- Objektbezogene Arbeitsweise und Qualität40 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −5,5 Punkte |
| 25 % teurer | −12 Punkte |
| 50 % teurer | −20 Punkte |
| 100 % teurer | −30 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 12 Monaten
- Heute
Beschreibung
Das CISPA beabsichtigt die Vergabe der Dienstleistung Unterhalts-, Glas- und Jalousiereinigung sowie Lieferung von Verbrauchsmaterialien für den Standort D0 in St. Ingbert.
Gegenstand nach CPV
Lose3 Lose
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | LOS 1: Unterhaltsreinigung Hier wird auf das Leistungsverzeichnis der jeweiligen Lose verwiesen | 48 Monate | – |
| 2 | LOS 2: Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Verbrauchsmaterial Hier wird auf das Leistungsverzeichnis der jeweiligen Lose verwiesen | 48 Monate | – |
| 3 | LOS 3: Glas- und Jalousiereinigung Hier wird auf das Leistungsverzeichnis der jeweiligen Lose verwiesen | 48 Monate | – |
Bedingungen3 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Kosten
- PreisGewichtung (Punkte, genau) 60ACHTUNG: LOS 1 und LOS 2 bilden eine LOSGRUPPE Das wirtschaftlichste Angebot für LOS 1 und LOS 2 wird in Loskombinati-on ermittelt, wobei LOS 1 mit 80 % gewertet wird und LOS 2 mit 20 % ge-wertet wird. Das bedeutet, dass der Zuschlag für LOS 1 und LOS 2 auf das Angebot erteilt wird, dass für LOS 1 und LOS 2 in Kombination das insge-samt wirtschaftlichste ist. Exemplarisches Beispiel: Bieter 1 LOS 1 - 8 Punkte LOS 2 - 10 Punkte Bieter 1 erhält 80 % von 8 Punkten (= 6,4 Punkte) + 20 % von 10 Punkten (= 2 Punkte) = 8,4 Gesamtpunkte Bieter 2 LOS 1 - 10 Punkte LOS 2 - 6 Punkte Bieter 2 erhält 80 % von 10 Punkten (= 8 Punkte) + 20 % von 6 Punkten (= 1,2 Punkte) = 9,2 Gesamtpunkte Damit erhält Bieter 2 den Zuschlag für die LOSGRUPPE LOS 1 und LOS 2 Zum Zuschlagskriterium Preis für LOS 1: Für die Angebotspreiswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkte festgelegt. 10 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis (Wertungssumme). Alle Angebote, die darüber liegen, werden ins Verhältnis zu dem Angebot mit der niedrigs-ten Wertungssumme gesetzt und mit 10 multipliziert. Die so ermittelte Punktebewer-tung wird auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet. Beispiel: Angebot "1" mit der niedrigsten Wertungssumme: 10.000 Euro Angebot "2" mit der Wertungssumme: 10.500 Euro Angebot 1 erhält 10 Punkte Angebot 2: 10.000 x 10 ./. 10.500 = 9,52 Punkte
- Qualität
- Objektbezogene Arbeitsweise und QualitätGewichtung (Punkte, genau) 40ACHTUNG: LOS 1 und LOS 2 bilden eine LOSGRUPPE Das wirtschaftlichste Angebot für LOS 1 und LOS 2 wird in Loskombination ermittelt, wobei LOS 1 mit 80 % gewertet wird und LOS 2 mit 20 % gewertet wird. Das bedeutet, dass der Zuschlag für LOS 1 und LOS 2 auf das Angebot erteilt wird, dass für LOS 1 und LOS 2 in Kombination das insge-samt wirtschaftlichste ist. Exemplarisches Beispiel: Bieter 1 LOS 1 - 8 Punkte LOS 2 - 10 Punkte Bieter 1 erhält 80 % von 8 Punkten (= 6,4 Punkte) + 20 % von 10 Punkten (= 2 Punkte) = 8,4 Gesamtpunkte Bieter 2 LOS 1 - 10 Punkte LOS 2 - 6 Punkte Bieter 2 erhält 80 % von 10 Punkten (= 8 Punkte) + 20 % von 6 Punkten (= 1,2 Punkte) = 9,2 Gesamtpunkte Damit erhält Bieter 2 den Zuschlag für die LOSGRUPPE LOS 1 und LOS 2 Dieses Zuschlagskriterium untergliedert sich in folgende Unterkriterien: 2.1 Methodik (planmäßiges Vorgehen) Der Bieter hat seinem Angebot ein detailliertes Implementierungskonzept im Fließtext (Umfang: min. 1 ½ DIN A4 Seiten) für die "Start-up-Phase" dieses Projektes unter expliziter Angabe der Einhaltung der Vorgaben der Leistungsbeschreibung und Kommunikation mit dem Auftraggeber beizufügen. Die Darstellung sollte 2 Seiten nicht überschreiten Eine bloße Bestätigung zur Erfüllung dieser Anforderung genügt insoweit ausdrücklich nicht. Im Konzept soll mindestens folgendes dargestellt werden: Vorgehen bei Personalausfällen der Reinigungskräfte (planbare Urlaube, plötzliche Ausfälle) Ungenügendes Konzept zur erwarteten Methodik und Besetzung - 0 Punkte Schlechtes Konzept zur erwarteten Methodik und Besetzung - 3 Punkte Ausreichendes Konzept zur erwarteten Methodik und Besetzung - 5 Punkte Gutes Konzept zur erwarteten Methodik und Besetzung - 8 Punkte Sehr gutes Konzept zur erwarteten Methodik und Besetzung - 10 Punkte 2.2 Organisation (objektbezogen) Der Bieter hat seinem Angebot eine detaillierte schriftliche Darstellung im Fließtext (Umfang: min. ½ DIN A4 Seite) des Reinigungsverfahrens der ergebnisorientierten Reinigung (Reinigungssystem, Maschineneinsatz, Reinigungsmittel und -geräte) und den Personaleinsatzplan, unter Berücksichtigung der angegebenen Leistungswerte (Anzahl der in diesem Objekt eingesetzten Reinigungskräfte sowie tägliche Arbeitsstunden) hinzuzufügen. Die Darstellung sollte 1 Seite nicht überschreiten Eine bloße Bestätigung zur Erfüllung dieser Anforderung genügt insoweit ausdrücklich nicht. Der Auftraggeber erwartet zu diesem Zuschlagskriterium insoweit explizite Ausführungen zur Organisation. Ungenügende Darstellung zur erwarteten Organisation - 0 Punkte Schlechte Darstellung zur erwarteten Organisation - 3 Punkte Ausreichende Darstellung zur erwarteten Organisation - 5 Punkte Gute Darstellung zur erwarteten Organisation - 8 Punkte Sehr gute Darstellung zur erwarteten Organisation - 10 Punkte 2.3 Reaktionszeiten In welcher Zeit können Sie auf besondere Anforderungen des Auftraggebers (z. B. bei Mängelanzeigen, nach Baumaßnahmen oder für kurzfristige Zusatzreinigungen) reagieren und im Objekt mit der Leistung beginnen? Der Bieter hat die Vorlage "Reaktionszeiten" vollständig auszufüllen und seinem An-gebot entsprechend ausgefüllt beizufügen. Eine bloße Bestätigung zur Erfüllung dieser Anforderung genügt insoweit ausdrücklich nicht. Reaktionszeiten - Bei Anforderungen werktags zwischen 06:00 und 08:00 Uhr: in Stunde(n) Reaktion kürzer als 6 Stunden - 10 Punkte Reaktion nach mehr als 6 Stunden, aber innerhalb von 2 Werktagen nach Meldung - 5 Punkte Reaktion nach mehr als 2 Werktagen - 0 Punkte - Bei Anforderungen werktags zwischen 08:00 und 16:00 Uhr: in Stunde(n) Reaktion innerhalb eines Werktages oder kürzer - 10 Punkte Reaktion nach mehr als 1 Werktag, aber innerhalb von 3 Werktagen nach Meldung - 5 Punkte Reaktion nach mehr als 3 Werktagen - 0 Punkte - Bei Anforderungen werktags zwischen 16:00 und 20:00 Uhr: in Stunde(n) Reaktion innerhalb eines Werktages oder kürzer - 10 Punkte Reaktion nach mehr als 1 Werktag, aber innerhalb von 3 Werkta …
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 48 Monate
- Verlängerung
bis zu 3-mal: LOS 1 Unterhaltsreinigung Die Laufzeit des Dienstleistungsvertrages beginnt zum 01.01.2026 und endet am 31.12.2026. Der AG kann den Vertrag einseitig dreimal um jeweils ein Vertragsjahr verlängern. Die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption ist spätestens 3 Monate vor Ablauf des jewe … ganz lesenkürzer
bis zu 3-mal: LOS 1 Unterhaltsreinigung Die Laufzeit des Dienstleistungsvertrages beginnt zum 01.01.2026 und endet am 31.12.2026. Der AG kann den Vertrag einseitig dreimal um jeweils ein Vertragsjahr verlängern. Die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption ist spätestens 3 Monate vor Ablauf des jeweils laufenden Vertragsjahres in Textform zu erklären. Die maximale Vertragslaufzeit ist damit auf 4 Jahre beschränkt. LOS 2 Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Verbrauchsmaterial Die Laufzeit des Lieferleistungsvertrages beginnt zum 01.01.2026 und endet am 31.12.2026. Der AG kann den Vertrag einseitig dreimal um jeweils ein Vertragsjahr verlängern. Die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption ist spätestens 3 Monate vor Ablauf des jeweils laufenden Vertragsjahres in Textform zu erklären. Die maximale Vertragslaufzeit ist damit auf 4 Jahre beschränkt. LOS 3 Glas- und Jalousiereinigung Die Laufzeit des Dienstleistungsvertrages beginnt zum 01.01.2026 und endet am 31.12.2026. Der AG kann den Vertrag einseitig dreimal um jeweils ein Vertragsjahr verlängern. Die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption ist spätestens 3 Monate vor Ablauf des jeweils laufenden Vertragsjahres in Textform zu erklären. Die maximale Vertragslaufzeit ist damit auf 4 Jahre beschränkt.- Optionen
- LOS 1 Unterhaltsreinigung Die Laufzeit des Dienstleistungsvertrages beginnt zum 01.01.2026 und endet am 31.12.2026. Der AG kann den Vertrag einseitig dreimal um jeweils ein Vertragsjahr verlängern. Die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption ist spätestens 3 Monate vor Ablauf des jeweils laufenden Vertragsjahres in Textform zu erklären. Die maximale Vertragslaufzeit ist damit auf 4 Jahre beschränkt.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungs … ganz lesenkürzer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertragsnach§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oderelektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
ACHTUNG: LOS 1 und LOS 2 bilden eine LOSGRUPPE Das wirtschaftlichste Angebot für LOS 1 und LOS 2 wird in Loskombination ermittelt, wobei LOS 1 mit 80 % gewertet wird und LOS 2 mit 20 % gewertet wird. Das bedeutet, dass der Zuschlag für LOS 1 und LOS 2 auf das Angebot erteilt wird, dass für LOS 1 und … ganz lesenkürzer
ACHTUNG: LOS 1 und LOS 2 bilden eine LOSGRUPPE Das wirtschaftlichste Angebot für LOS 1 und LOS 2 wird in Loskombination ermittelt, wobei LOS 1 mit 80 % gewertet wird und LOS 2 mit 20 % gewertet wird. Das bedeutet, dass der Zuschlag für LOS 1 und LOS 2 auf das Angebot erteilt wird, dass für LOS 1 und LOS 2 in Kombination das insgesamt wirtschaftlichste ist. Exemplarisches Beispiel: Bieter 1 LOS 1 - 8 Punkte LOS 2 - 10 Punkte Bieter 1 erhält 80 % von 8 Punkten (= 6,4 Punkte) + 20 % von 10 Punkten (= 2 Punkte) = 8,4 Gesamtpunkte Bieter 2 LOS 1 - 10 Punkte LOS 2 - 6 Punkte Bieter 2 erhält 80 % von 10 Punkten (= 8 Punkte) + 20 % von 6 Punkten (= 1,2 Punkte) = 9,2 Gesamtpunkte Damit erhält Bieter 2 den Zuschlag für die LOSGRUPPE LOS 1 und LOS 2- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXS0YHKYTSWSXH3A# ACHTUNG: LOS 1 und LOS 2 bilden eine LOSGRUPPE Das wirtschaftlichste Angebot für LOS 1 und LOS 2 wird in Loskombination ermittelt, wobei LOS 1 mit 80 % gewertet wird und LOS 2 mit 20 % gewertet wird. Das bedeutet, dass der Zuschlag für LOS 1 und LOS 2 auf das … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXS0YHKYTSWSXH3A# ACHTUNG: LOS 1 und LOS 2 bilden eine LOSGRUPPE Das wirtschaftlichste Angebot für LOS 1 und LOS 2 wird in Loskombination ermittelt, wobei LOS 1 mit 80 % gewertet wird und LOS 2 mit 20 % gewertet wird. Das bedeutet, dass der Zuschlag für LOS 1 und LOS 2 auf das Angebot erteilt wird, dass für LOS 1 und LOS 2 in Kombination das insgesamt wirtschaftlichste ist. Exemplarisches Beispiel: Bieter 1 LOS 1 - 8 Punkte LOS 2 - 10 Punkte Bieter 1 erhält 80 % von 8 Punkten (= 6,4 Punkte) + 20 % von 10 Punkten (= 2 Punkte) = 8,4 Gesamtpunkte Bieter 2 LOS 1 - 10 Punkte LOS 2 - 6 Punkte Bieter 2 erhält 80 % von 10 Punkten (= 8 Punkte) + 20 % von 6 Punkten (= 1,2 Punk-te) = 9,2 Gesamtpunkte Damit erhält Bieter 2 den Zuschlag für die LOSGRUPPE LOS 1 und LOS 2 Der öffentliche Auftraggeber ist zur Umsetzung und Anwendung der elektronischen Vergabe gemäß UVgO und VgV verpflichtet. Die Angebotsabgabe / Abgabe des Teilnahmeantrages via E-Mail erfüllt die Anforderungen an die elektronischen Mittel im Vergabeverfahren nicht. Die Abgabe von Angeboten / Teilnahmeanträgen via E-Mail ist insoweit nicht zulässig. Rechnungsstellung / X-Rechnung Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber Rechnungen ausschließlich in elektronischer Form als sog. X-Rechnung zu erteilen (siehe E-Rechnungsverordnung des Bundes (ERechV)). Ausnahmen von der Verpflichtung sind in § 3 Absatz 3 der ERechV geregelt. Für die Übermittlung von elektronischen Rechnungen kann die OZG-konforme Rechnungseingangsplattform des Bundes (OZG-RE) genutzt werden. Damit die Rechnungen dem CISPA korrekt zugeordnet werden können, ist die Angabe unserer Leitweg-Identifikationsnummer "992-80255-64" zwingend erforderlich. Alternativ können Rechnungen im X-Rechnungs-Format an unser Postfach xrechnung@cispa.de gesandt werden. Rechnungen, für die eine Ausnahme gem. § 3 Abs. 3 ERechV gilt, sind im PDF-Format an invoice@cispa.de zu senden. Bitte beachten Sie in jedem Fall die auf unserer Website hinterlegten Anforderungen an die Rechnungsstellung (https://cispa.de/rechnungsstellung-xrechnung). Für Gutschriften gelten vorgenannte Ausführungen analog.
Los 2
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Kosten
- PreisGewichtung (Punkte, genau) 100ACHTUNG: LOS 1 und LOS 2 bilden eine LOSGRUPPE Das wirtschaftlichste Angebot für LOS 1 und LOS 2 wird in Loskombination ermittelt, wobei LOS 1 mit 80 % gewertet wird und LOS 2 mit 20 % gewertet wird. Das bedeutet, dass der Zuschlag für LOS 1 und LOS 2 auf das Angebot erteilt wird, dass für LOS 1 und LOS 2 in Kombination das insgesamt wirt-schaftlichste ist. Exemplarisches Beispiel: Bieter 1 LOS 1 - 8 Punkte LOS 2 - 10 Punkte ? Bieter 1 erhält 80 % von 8 Punkten (= 6,4 Punkte) + 20 % von 10 Punkten (= 2 Punkte) = 8,4 Gesamtpunkte Bieter 2 LOS 1 - 10 Punkte LOS 2 - 6 Punkte Bieter 2 erhält 80 % von 10 Punkten (= 8 Punkte) + 20 % von 6 Punkten (= 1,2 Punkte) = 9,2 Gesamtpunkte Damit erhält Bieter 2 den Zuschlag für die LOSGRUPPE LOS 1 und LOS 2 Für die Angebotspreiswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkte festgelegt. 10 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis (Wertungssumme). Alle Angebote, die darüber liegen, werden ins Verhältnis zu dem Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme gesetzt und mit 10 multipliziert. Die so ermittelte Punktebewertung wird auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet. Beispiel: Angebot "1" mit der niedrigsten Wertungssumme: 10.000 Euro Angebot "2" mit der Wertungssumme: 10.500 Euro Angebot 1 erhält 10 Punkte Angebot 2: 10.000 x 10 ./. 10.500 = 9,52 Punkte
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 48 Monate
- Verlängerung
bis zu 3-mal: LOS 1 Unterhaltsreinigung Die Laufzeit des Dienstleistungsvertrages beginnt zum 01.01.2026 und endet am 31.12.2026. Der AG kann den Vertrag einseitig dreimal um jeweils ein Vertragsjahr verlängern. Die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption ist spätestens 3 Monate vor Ablauf des jewe … ganz lesenkürzer
bis zu 3-mal: LOS 1 Unterhaltsreinigung Die Laufzeit des Dienstleistungsvertrages beginnt zum 01.01.2026 und endet am 31.12.2026. Der AG kann den Vertrag einseitig dreimal um jeweils ein Vertragsjahr verlängern. Die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption ist spätestens 3 Monate vor Ablauf des jeweils laufenden Vertragsjahres in Textform zu erklären. Die maximale Vertragslaufzeit ist damit auf 4 Jahre beschränkt. LOS 2 Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Verbrauchsmaterial Die Laufzeit des Lieferleistungsvertrages beginnt zum 01.01.2026 und endet am 31.12.2026. Der AG kann den Vertrag einseitig dreimal um jeweils ein Vertragsjahr verlängern. Die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption ist spätestens 3 Monate vor Ablauf des jeweils laufenden Vertragsjahres in Textform zu erklären. Die maximale Vertragslaufzeit ist damit auf 4 Jahre beschränkt. LOS 3 Glas- und Jalousiereinigung Die Laufzeit des Dienstleistungsvertrages beginnt zum 01.01.2026 und endet am 31.12.2026. Der AG kann den Vertrag einseitig dreimal um jeweils ein Vertragsjahr verlängern. Die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption ist spätestens 3 Monate vor Ablauf des jeweils laufenden Vertragsjahres in Textform zu erklären. Die maximale Vertragslaufzeit ist damit auf 4 Jahre beschränkt.- Optionen
LOS 2 Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Verbrauchsmaterial Die Laufzeit des Lieferleistungsvertrages beginnt zum 01.01.2026 und endet am 31.12.2026. Der AG kann den Vertrag einseitig dreimal um jeweils ein Vertragsjahr verlängern. Die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption ist spätestens 3 Mon … ganz lesenkürzer
LOS 2 Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Verbrauchsmaterial Die Laufzeit des Lieferleistungsvertrages beginnt zum 01.01.2026 und endet am 31.12.2026. Der AG kann den Vertrag einseitig dreimal um jeweils ein Vertragsjahr verlängern. Die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption ist spätestens 3 Monate vor Ablauf des jeweils laufen-den Vertragsjahres in Textform zu erklären. Die maximale Vertragslaufzeit ist damit auf 4 Jahre beschränkt.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungs … ganz lesenkürzer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertragsnach§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oderelektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
ACHTUNG: LOS 1 und LOS 2 bilden eine LOSGRUPPE Das wirtschaftlichste Angebot für LOS 1 und LOS 2 wird in Loskombination ermittelt, wobei LOS 1 mit 80 % gewertet wird und LOS 2 mit 20 % g-wertet wird. Das bedeutet, dass der Zuschlag für LOS 1 und LOS 2 auf das Angebot erteilt wird, dass für LOS 1 und … ganz lesenkürzer
ACHTUNG: LOS 1 und LOS 2 bilden eine LOSGRUPPE Das wirtschaftlichste Angebot für LOS 1 und LOS 2 wird in Loskombination ermittelt, wobei LOS 1 mit 80 % gewertet wird und LOS 2 mit 20 % g-wertet wird. Das bedeutet, dass der Zuschlag für LOS 1 und LOS 2 auf das Angebot erteilt wird, dass für LOS 1 und LOS 2 in Kombination das insgesamt wirtschaftlichste ist. Exemplarisches Beispiel: Bieter 1 LOS 1 - 8 Punkte LOS 2 - 10 Punkte Bieter 1 erhält 80 % von 8 Punkten (= 6,4 Punkte) + 20 % von 10 Punkten (= 2 Punkte) = 8,4 Gesamtpunkte Bieter 2 LOS 1 - 10 Punkte LOS 2 - 6 Punkte Bieter 2 erhält 80 % von 10 Punkten (= 8 Punkte) + 20 % von 6 Punkten (= 1,2 Punkte) = 9,2 Gesamtpunkte Damit erhält Bieter 2 den Zuschlag für die LOSGRUPPE LOS 1 und LOS 2- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXS0YHKYTSWSXH3A# ACHTUNG: LOS 1 und LOS 2 bilden eine LOSGRUPPE Das wirtschaftlichste Angebot für LOS 1 und LOS 2 wird in Loskombination ermittelt, wobei LOS 1 mit 80 % gewertet wird und LOS 2 mit 20 % gewertet wird. Das bedeutet, dass der Zuschlag für LOS 1 und LOS 2 auf das … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXS0YHKYTSWSXH3A# ACHTUNG: LOS 1 und LOS 2 bilden eine LOSGRUPPE Das wirtschaftlichste Angebot für LOS 1 und LOS 2 wird in Loskombination ermittelt, wobei LOS 1 mit 80 % gewertet wird und LOS 2 mit 20 % gewertet wird. Das bedeutet, dass der Zuschlag für LOS 1 und LOS 2 auf das Angebot erteilt wird, dass für LOS 1 und LOS 2 in Kombination das insgesamt wirtschaftlichste ist. Exemplarisches Beispiel: Bieter 1 LOS 1 - 8 Punkte LOS 2 - 10 Punkte Bieter 1 erhält 80 % von 8 Punkten (= 6,4 Punkte) + 20 % von 10 Punkten (= 2 Punkte) = 8,4 Gesamtpunkte Bieter 2 LOS 1 - 10 Punkte LOS 2 - 6 Punkte Bieter 2 erhält 80 % von 10 Punkten (= 8 Punkte) + 20 % von 6 Punkten (= 1,2 Punk-te) = 9,2 Gesamtpunkte Damit erhält Bieter 2 den Zuschlag für die LOSGRUPPE LOS 1 und LOS 2 Der öffentliche Auftraggeber ist zur Umsetzung und Anwendung der elektronischen Vergabe gemäß UVgO und VgV verpflichtet. Die Angebotsabgabe / Abgabe des Teilnahmeantrages via E-Mail erfüllt die Anforderungen an die elektronischen Mittel im Vergabeverfahren nicht. Die Abgabe von Angeboten / Teilnahmeanträgen via E-Mail ist insoweit nicht zulässig. Rechnungsstellung / X-Rechnung Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber Rechnungen ausschließlich in elektronischer Form als sog. X-Rechnung zu erteilen (siehe E-Rechnungsverordnung des Bundes (ERechV)). Ausnahmen von der Verpflichtung sind in § 3 Absatz 3 der ERechV geregelt. Für die Übermittlung von elektronischen Rechnungen kann die OZG-konforme Rechnungseingangsplattform des Bundes (OZG-RE) genutzt werden. Damit die Rechnungen dem CISPA korrekt zugeordnet werden können, ist die Angabe unserer Leitweg-Identifikationsnummer "992-80255-64" zwingend erforderlich. Alternativ können Rechnungen im X-Rechnungs-Format an unser Postfach xrechnung@cispa.de gesandt werden. Rechnungen, für die eine Ausnahme gem. § 3 Abs. 3 ERechV gilt, sind im PDF-Format an invoice@cispa.de zu senden. Bitte beachten Sie in jedem Fall die auf unserer Website hinterlegten Anforderungen an die Rechnungsstellung (https://cispa.de/rechnungsstellung-xrechnung). Für Gutschriften gelten vorgenannte Ausführungen analog.
Los 3
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 100
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 48 Monate
- Verlängerung
bis zu 3-mal: LOS 1 Unterhaltsreinigung Die Laufzeit des Dienstleistungsvertrages beginnt zum 01.01.2026 und endet am 31.12.2026. Der AG kann den Vertrag einseitig dreimal um jeweils ein Vertragsjahr verlängern. Die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption ist spätestens 3 Monate vor Ablauf des jewe … ganz lesenkürzer
bis zu 3-mal: LOS 1 Unterhaltsreinigung Die Laufzeit des Dienstleistungsvertrages beginnt zum 01.01.2026 und endet am 31.12.2026. Der AG kann den Vertrag einseitig dreimal um jeweils ein Vertragsjahr verlängern. Die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption ist spätestens 3 Monate vor Ablauf des jeweils laufenden Vertragsjahres in Textform zu erklären. Die maximale Vertragslaufzeit ist damit auf 4 Jahre beschränkt. LOS 2 Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Verbrauchsmaterial Die Laufzeit des Lieferleistungsvertrages beginnt zum 01.01.2026 und endet am 31.12.2026. Der AG kann den Vertrag einseitig dreimal um jeweils ein Vertragsjahr verlängern. Die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption ist spätestens 3 Monate vor Ablauf des jeweils laufenden Vertragsjahres in Textform zu erklären. Die maximale Vertragslaufzeit ist damit auf 4 Jahre beschränkt. LOS 3 Glas- und Jalousiereinigung Die Laufzeit des Dienstleistungsvertrages beginnt zum 01.01.2026 und endet am 31.12.2026. Der AG kann den Vertrag einseitig dreimal um jeweils ein Vertragsjahr verlängern. Die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption ist spätestens 3 Monate vor Ablauf des jeweils laufenden Vertragsjahres in Textform zu erklären. Die maximale Vertragslaufzeit ist damit auf 4 Jahre beschränkt.- Optionen
- LOS 3 Glas- und Jalousiereinigung Die Laufzeit des Dienstleistungsvertrages beginnt zum 01.01.2026 und endet am 31.12.2026. Der AG kann den Vertrag einseitig dreimal um jeweils ein Vertragsjahr verlängern. Die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption ist spätestens 3 Monate vor Ablauf des jeweils laufen-den Vertragsjahres in Textform zu erklären. Die maximale Vertragslaufzeit ist damit auf 4 Jahre beschränkt.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungs … ganz lesenkürzer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertragsnach§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oderelektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXS0YHKYTSWSXH3A# ACHTUNG: LOS 1 und LOS 2 bilden eine LOSGRUPPE Das wirtschaftlichste Angebot für LOS 1 und LOS 2 wird in Loskombination ermittelt, wobei LOS 1 mit 80 % gewertet wird und LOS 2 mit 20 % gewertet wird. Das bedeutet, dass der Zuschlag für LOS 1 und LOS 2 auf das … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXS0YHKYTSWSXH3A# ACHTUNG: LOS 1 und LOS 2 bilden eine LOSGRUPPE Das wirtschaftlichste Angebot für LOS 1 und LOS 2 wird in Loskombination ermittelt, wobei LOS 1 mit 80 % gewertet wird und LOS 2 mit 20 % gewertet wird. Das bedeutet, dass der Zuschlag für LOS 1 und LOS 2 auf das Angebot erteilt wird, dass für LOS 1 und LOS 2 in Kombination das insgesamt wirtschaftlichste ist. Exemplarisches Beispiel: Bieter 1 LOS 1 - 8 Punkte LOS 2 - 10 Punkte Bieter 1 erhält 80 % von 8 Punkten (= 6,4 Punkte) + 20 % von 10 Punkten (= 2 Punkte) = 8,4 Gesamtpunkte Bieter 2 LOS 1 - 10 Punkte LOS 2 - 6 Punkte Bieter 2 erhält 80 % von 10 Punkten (= 8 Punkte) + 20 % von 6 Punkten (= 1,2 Punk-te) = 9,2 Gesamtpunkte Damit erhält Bieter 2 den Zuschlag für die LOSGRUPPE LOS 1 und LOS 2 Der öffentliche Auftraggeber ist zur Umsetzung und Anwendung der elektronischen Vergabe gemäß UVgO und VgV verpflichtet. Die Angebotsabgabe / Abgabe des Teilnahmeantrages via E-Mail erfüllt die Anforderungen an die elektronischen Mittel im Vergabeverfahren nicht. Die Abgabe von Angeboten / Teilnahmeanträgen via E-Mail ist insoweit nicht zulässig. Rechnungsstellung / X-Rechnung Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber Rechnungen ausschließlich in elektronischer Form als sog. X-Rechnung zu erteilen (siehe E-Rechnungsverordnung des Bundes (ERechV)). Ausnahmen von der Verpflichtung sind in § 3 Absatz 3 der ERechV geregelt. Für die Übermittlung von elektronischen Rechnungen kann die OZG-konforme Rechnungseingangsplattform des Bundes (OZG-RE) genutzt werden. Damit die Rechnungen dem CISPA korrekt zugeordnet werden können, ist die Angabe unserer Leitweg-Identifikationsnummer "992-80255-64" zwingend erforderlich. Alternativ können Rechnungen im X-Rechnungs-Format an unser Postfach xrechnung@cispa.de gesandt werden. Rechnungen, für die eine Ausnahme gem. § 3 Abs. 3 ERechV gilt, sind im PDF-Format an invoice@cispa.de zu senden. Bitte beachten Sie in jedem Fall die auf unserer Website hinterlegten Anforderungen an die Rechnungsstellung (https://cispa.de/rechnungsstellung-xrechnung). Für Gutschriften gelten vorgenannte Ausführungen analog.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | GEG Gebäudedienste GmbH, Lonsheim | 5 |
| 2 | GEG Gebäudedienste GmbH, Lonsheim | 5 |
| 3 | Piepenbrock Dienstleistungen GmbH + Co. KG (Kaiserslautern), Kaiserslautern | 3 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Stuhlsatzenhaus 5, 66123 Saarbrücken
- Website
- cispa.de
- Kontakt
- vergaben@
cispa.de
Bei uns erfasst
- Stromlieferung DO (Beckerturm) 2027 bis 202908.10.2026
- Offenes Verfahren zur Bereitstellung eines Forschungsinformationssystems01.10.2026 · 6 Angebote
- Rahmenvereinbarung "Inhouse-Führungsentwicklungsprogramm für Tenure-Track Faculty"17.09.2026 · 2 Angebote
- Bereitstellung und Implementierung einer Software für Rechtsabteilungen15.09.2026 · 1 Angebot
Wer hat das zuletzt gewonnen?
Letzte vergleichbare Vergabe (2024): Unterhalts- ,Glas- und Jalousiereinigung sowie Lieferung von Verbrauchsmaterialien für den Green Campus in St. Ingbert
- Zuschlag an Peter Gross FM GmbH & Co. KG, rund 285.000 €, 3 Angebote
- Zuschlag an Peter Gross FM GmbH & Co. KG, rund 285.000 €, 4 Angebote
- Zuschlag an Peter Gross FM GmbH & Co. KG, rund 285.000 €, 4 Angebote
Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 12.07.2024. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.
Mehr von CISPA - Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit gGmbH
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Alle 3 offenen Ausschreibungen von CISPA - Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit gGmbH, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 909 (Reinigungs- und Hygienedienste) in Saarland. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Gebäudereinigung in Saarland (3 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Rudolf Weber Gebäudereinigung und Gebäudedienste SE & Co. KG9 Zuschläge
- Labitzke Gebäudereinigung GmbH5 Zuschläge
- SSG Saar Service GmbH5 Zuschläge
- GEG Gebäudedienste GmbH4 Zuschläge
- GEMIS GmbH4 Zuschläge
- S.A.A.R. GmbH4 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 30.09.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
Ähnliche offene Ausschreibungen
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 8a367ac5-5f26-4bf4-9c2a-f5eb8bfef738.