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Umstellung des Verfahrens LISclassic auf LISnovus

Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen, Zentrale Vergabestelle · Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen BEK-2026-0004veröffentlicht 30.04.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Offene Ausschreibungen derselben Leistung

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Düsseldorf.

Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (67 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Düsseldorf40227, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis kann verhandelt werden, der Zuschlag ist aber oft auch ohne Verhandlung möglich.

Was jetzt zu tun ist

Wurden Sie nicht aufgefordert, bekunden Sie Ihr Interesse direkt bei der Vergabestelle.

Vorabinformation über eine Direktvergabe: Einwände sind nur innerhalb der in der Meldung genannten Frist möglich.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 80 Tage (304 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (687 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 6 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die ITK Rheinland beabsichtigt die nachfolgende Leistung an die ESN EnergieSystemeNord GmbH zu vergeben:

Umstellung des bereits eingesetzten Verfahrens LISclassic auf LISnovus LISnovus ist die moderne, neuentwickelte, webbasierte Standardanwendung für das Liegenschaftsmanagement. Sie vereint die Erfahrung und das Wissen aus über 25 Jahren Entwicklung und Beratung in diesem Bereich mit zukunfts-orientierter Business Process Management Technologie. Mit LISnovus können alle liegenschaftsrelevanten Vorgänge und Prozesse eines modernen Unter-nehmens abgebildet werden.

LISnovus gewährleistet die äquivalente und verbesserte Abbildung der von LISclassic abgedeckten Anwendungsfälle auf Basis einer neuen System-architektur. Dazu gehört das Lagerbuch genauso wie das Vertragsmanagement. Ein wesentlicher Vorteil von LISnovus ist, dass die Anwendung trotz des Einsatzes in unterschiedlichsten Branchen im Kern identisch ist. Die innerhalb LISnovus verwendeten Fachbegriffe entsprechen den fachlich gebräuchlichen Bezeichnungen, wie diese für Katasterinformationen und Eigentümer-informationen durch die GeoInfoDok, das Regelwerk für das "Amtliche Liegen-schaftskataster-Informationssystem ALKIS", definiert worden sind. Weitere Gesetze und amtliche Vorgaben, die Fachbegriffe in LISnovus vorgeben sind das Erbbaurechtsgesetz und die Grundbuchordnung. Nicht nur die Bezeichnungen, sondern auch die Inhalte werden entsprechend vorgenannter Datenquellen in LISnovus genutzt. Eine Individualisierung ist dennoch mit wenig Aufwand möglich: › Felder können bestehenden Dialogen einfach hinzugefügt werden. › Komplett neue Dialoge können ohne Entwicklungsaufwand erstellt und mit bestehenden Dialogen verknüpft werden. › Aufruf-Schnittstellen zu Partnersystemen können einfach und schnell konfiguriert werden, sofern diese über eine entsprechende Aufrufmöglichkeit verfügen.

Die Landeshauptstadt Düsseldorf setzt das Produkt LISClassic seit Jahren zuverlässig ein und verfügt über etablierte Prozesse und Schnittstellen in der aktuellen Systemumgebung. Zur Sicherung des bewährten Standards soll daher das Nachfolgeprodukt eingesetzt werden. Ein Alternativprodukt würde eine vollständige Neukonfiguration der Schnittstellen erfordern und neben der Datenmigration einen erheblichen Aufwand verursachen. Zudem verfolgt die ITK Rheinland die 1-Produkt-Strategie, um Komplexität und Betriebsaufwand zu reduzieren.

Bedingungen

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle … ganz lesenNach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung. Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit - der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

661vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (594 Lose mit Angabe)
397.068 €Zuschlagswert im Median
226.032 € – 728.849 €mittlere Hälfte, 106 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung be792d0b-df31-4c53-9e23-655040e38b53.