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Umsetzung des bundesweiten Insektenmonitorings in Sachsen-Anhalt: Modul Tag-falter und Widderchen auf der Landschaftsebene – 2025-2026

Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt · Halle (Saale), Sachsen-Anhalt

Aktenzeichen 43.111/12/2024veröffentlicht 31.07.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

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gilt für alle 3 Lose · in 3 Wochen · Ende steht in der Bekanntmachung

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
21 Monate01.03.2025 – 30.11.2026
Lose
3
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Halle (Saale)06116, Sachsen-Anhalt
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

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Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

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Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 168 Tage (25 Verfahren, 24 Monate).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.11.2026
    vor 20 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 15 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Aktuelle Veröffentlichungen haben belegt, dass langfristige starke Rückgänge der Abundanz und Biomasse von Insekten stattgefunden haben (DEUTSCHE BUNDESREGIERUNG 2017, HALLMANN et al. 2017). Dies hat zu einer gesteigerten Wahrnehmung des Insektenrückgangs in der Öffentlichkeit geführt und den Bedarf zur Umsetzung wirksamer Maßnahmen zum Schutz der Insektenfauna in Deutschland offengelegt. Zudem wurde deutlich, dass für die über 33.000 Insektenarten Deutschlands der Wissensstand zu Vorkommen, Verbreitung und Bestandsentwicklung und deren Ursachen verbessert werden muss. Bislang fehlte jedoch ein bundesweit einheitliches Monitoring der Insektenfauna, um wissenschaftlich belastbare Angaben zum Zustand und zur langfristigen Entwicklung von Insektenbeständen mit standardisierten Methoden auf repräsentativen Flächen zu ermitteln, bundesweit auswerten und damit auch umgesetzte Maßnahmenpakete zum Insektenschutz evaluieren zu können. Vor diesem Hintergrund bat die 89. Umweltministerkonferenz (UMK) am 17. November 2017 in Potsdam in ihrem Beschluss zu Top 40 die Bundesregierung darum, das BfN mit der Erarbeitung eines einheitlichen Methodenleitfadens „Insektenmonitoring“ zu beauftragen und ein nationales Monitoringprogramm für die Erfassung der Insektenfauna in Deutschland zu installieren. Damit sollen fundierte Ergebnisse zur Bestandsentwicklung der einheimischen Insektenfauna erzielt und gleichzeitig die unterschiedlichen Ursachen für den Rückgang der Insekten erforscht werden. Das Insektenmonitoring ist modular aufgebaut. Ziel der Leistung ist die Umsetzung des Bausteins 1A: „Tagfalter und Widderchen auf der Landschaftsebene“ in den Jahren 2025-2026 in insgesamt 38 Untersuchungsgebieten in Sachsen-Anhalt. Diese werden gebietsbezogen drei Losen zugeordnet.Damit werden Daten erhoben, welche zu wissenschaftlich belastbaren Angaben zum Zustand und zur Entwicklung von Insektenbeständen – hier Tagfalter und Widderchen - in Deutschland mit reproduzierbaren und standardisierten Methoden in repräsentativen Untersuchungsgebieten beitragen und bundesweit ausgewertet werden können.Es kommt die Methodik gemäß des Einheitlichen Methodenleitfadens für das Modul 1A „Tagfalter und Widderchen auf der Landschaftsebene“ zur Anwendung. Der entsprechende Auszug des Leitfadens mit detaillierter Methodenbeschreibung befindet sich im Anhang dieser Leistungsbeschreibung (siehe unten, Anhang „7.3.2“)Es erfolgt eine quantitative sowie ergänzend qualitative Arterfassung mit Hilfe einer Transektbegehung sowie eine Erfassung von Umweltvariablen. Die Erfassungen erfolgen je Untersuchungsgebiet und Erfassungsjahr im Zeitraum von Anfang Mai bis Mitte August in fünf Erfassungsperioden, die jeweils eine Länge von 21 Tagen haben und gleichmäßig über den Gesamt-Zeitraum verteilt sind. In jeder der fünf Erfassungsperioden wird pro Stichprobenfläche eine Begehung durchgeführt.

Pro Jahr sind 7 (Lose 1 und 2) sowie 5 (Los 3) Untersuchungsgebiete zu bearbeiten. Der AN wählt und dokumentiert den Verlauf des 1,5 km-Transekts innerhalb des Untersuchungsgebietes selbst anhand vorheriger Luftbildrecherche und den Gegebenheiten vor Ort. Die Transekte müssen bei jeder Begehung genau gleich verlaufen und alle in der Methodenbeschreibung (s. Anhang) dargestellten Mindestkriterien erfüllen.

Die Tagfalterkartierung erfolgt auf 39 festgelegten Untersuchungsgebieten in Sachsen-Anhalt.

Gegenstand nach CPV

Lose3 Lose

Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Umsetzung des bundesweiten Insektenmonitorings in Sachsen-Anhalt: Modul Tagfalter und Widderchen auf der Landschaftsebene – 2025-2026 (Altmarkkreis Salzwedel, Landkreis Börde, Landkreis Jerichower Land, Landkreis Stendal, Magdeburg)

Es kommt die Methodik gemäß des Einheitlichen Methodenleitfadens für das Modul 1A „Tagfalter und Widderchen auf der Landschaftsebene“ zur Anwendung. Der entsprechende Auszug des Leitfadens mit detaillierter Methodenbeschreibung befindet sich im Anhang dieser Leistungsbeschreibung. Es erfolgt eine quantitative sowie ergänzend qualitative Arterfassung mit Hilfe einer Transektbegehung sowie eine Erfassung von Umweltvariablen. Die Erfassungen erfolgen je Untersuchungsgebiet und Erfassungsjahr im Zeitraum von Anfang Mai bis Mitte August in fünf Erfassungsperioden, die jeweils eine Länge von 21 Tagen haben und gleichmäßig über den Gesamt-Zeitraum verteilt sind. In jeder der fünf Erfassungsperioden wird pro Stichprobenfläche eine Begehung durchgeführt. Die Erfassungsperioden sind wie folgt terminiert: o Periode 1: 01. bis 21. Mai, o Periode 2: 22. Mai bis 11. Juni, o Periode 3: 12. Juni bis 02. Juli, o Periode 4: 03. bis 23. Juli, o Periode 5: 24. Juli bis 13. August. Pro Jahr sind 7 Untersuchungsgebiete zu bearbeiten. Der AN wählt und dokumentiert den Verlauf des 1,5 km-Transekts innerhalb des Untersuchungsgebietes selbst anhand vorheriger Luftbildrecherche und den Gegebenheiten vor Ort. Die Transekte müssen bei jeder Begehung genau gleich verlaufen und alle in der Methodenbeschreibung (s. Anhang) dargestellten Mindestkriterien erfüllen. Die erhobenen Daten sind zu dokumentieren, dies umfasst u.a.: • Rohdatentabelle (Excel, nach Vorgabe AG) für Artdaten (Summe Individuen/je Art und Geschlecht, Fläche und Wurf), Strukturparameter und Umweltvariablen je Fläche • Eingabe aller im Rahmen der Vertragsleistung getätigten Artnachweise (Summe Ind. je Art und Geschlecht/Fläche) in eine Datenbank mit punktgenauer Ortsangabe und konkretem Datum nach Absprache mit dem AG • die fotografische Dokumentation der Untersuchungsgebiete. Der AN verfasst pro Untersuchungsjahr separate schriftliche Berichte, in welchen die Untersuchungsergebnisse (s.o.) wissenschaftlich exakt und nachvollziehbar dokumentiert sind. Der dritte und letzte Bericht ist hierbei als Abschlussbericht anzusehen, in welchem die Ergebnisse aller drei Untersuchungsjahre zusammengefasst dargestellt werden. Für die Prüfung und Abnahme sind die Berichte zunächst jeweils in einem PDF-Exemplar zu liefern. Dem Bericht sind sämtliche erhobene Daten und Auswertungsergebnisse sowie der Textteil, die Abbildungen und die Fotos in Dateiform auf Datenträgern beizufügen. Erst nach erfolgter Prüfung und fachlicher Abnahme sind die Berichte unter Einarbeitung eventuell erforderlicher Korrekturen/Ergänzungen in einfacher Ausfertigung als Druckexemplar zu liefern. Den Berichten sind sämtliche erhobene Daten und Auswertungsergebnisse sowie der Textteil, die Abbildungen und die Fotos in Dateiform auf Datenträgern beizufügen (Texte: MS Word). Zzgl. Ist der Abschlussbericht als PDF zu liefern. Der AN erstattet nach der ersten und zweiten Begehung des jeweiligen Jahres Bericht über den Stand der Arbeiten. Insbesondere werden dem AG die Verläufe der Transekte nach erfolgter erster Begehung mitgeteilt. Somit wird sichergestellt, dass auf eventuell auftretende Probleme sofort konstruktiv reagiert werden kann. Die Bereitschaft zur Kooperation des AN mit anderen Auftragnehmern des LAU wird vorausgesetzt. Dies gilt insbesondere, wenn bei unterschiedlichen laufenden Werkverträgen inhaltliche Überschneidungen unvermeidlich sind.

21 Monate–
2
Umsetzung des bundesweiten Insektenmonitorings in Sachsen-Anhalt: Modul Tagfalter und Widderchen auf der Landschaftsebene – 2025-2026 (Dessau-Roßlau, Landkreis Mansfeld Südharz, Landkreis Stendal, Landkreis Wittenberg, Saalekreis, Salzlandkreis)

Es kommt die Methodik gemäß des Einheitlichen Methodenleitfadens für das Modul 1A „Tagfalter und Widderchen auf der Landschaftsebene“ zur Anwendung. Der entsprechende Auszug des Leitfadens mit detaillierter Methodenbeschreibung befindet sich im Anhang dieser Leistungsbeschreibung. Es erfolgt eine quantitative sowie ergänzend qualitative Arterfassung mit Hilfe einer Transektbegehung sowie eine Erfassung von Umweltvariablen. Die Erfassungen erfolgen je Untersuchungsgebiet und Erfassungsjahr im Zeitraum von Anfang Mai bis Mitte August in fünf Erfassungsperioden, die jeweils eine Länge von 21 Tagen haben und gleichmäßig über den Gesamt-Zeitraum verteilt sind. In jeder der fünf Erfassungsperioden wird pro Stichprobenfläche eine Begehung durchgeführt. Die Erfassungsperioden sind wie folgt terminiert: o Periode 1: 01. bis 21. Mai, o Periode 2: 22. Mai bis 11. Juni, o Periode 3: 12. Juni bis 02. Juli, o Periode 4: 03. bis 23. Juli, o Periode 5: 24. Juli bis 13. August. Pro Jahr sind 7 Untersuchungsgebiete zu bearbeiten. Der AN wählt und dokumentiert den Verlauf des 1,5 km-Transekts innerhalb des Untersuchungsgebietes selbst anhand vorheriger Luftbildrecherche und den Gegebenheiten vor Ort. Die Transekte müssen bei jeder Begehung genau gleich verlaufen und alle in der Methodenbeschreibung (s. Anhang) dargestellten Mindestkriterien erfüllen. Die erhobenen Daten sind zu dokumentieren, dies umfasst u.a.: • Rohdatentabelle (Excel, nach Vorgabe AG) für Artdaten (Summe Individuen/je Art und Geschlecht, Fläche und Wurf), Strukturparameter und Umweltvariablen je Fläche • Eingabe aller im Rahmen der Vertragsleistung getätigten Artnachweise (Summe Ind. je Art und Geschlecht/Fläche) in eine Datenbank mit punktgenauer Ortsangabe und konkretem Datum nach Absprache mit dem AG • die fotografische Dokumentation der Untersuchungsgebiete. Der AN verfasst pro Untersuchungsjahr separate schriftliche Berichte, in welchen die Untersuchungsergebnisse (s.o.) wissenschaftlich exakt und nachvollziehbar dokumentiert sind. Der dritte und letzte Bericht ist hierbei als Abschlussbericht anzusehen, in welchem die Ergebnisse aller drei Untersuchungsjahre zusammengefasst dargestellt werden. Für die Prüfung und Abnahme sind die Berichte zunächst jeweils in einem PDF-Exemplar zu liefern. Dem Bericht sind sämtliche erhobene Daten und Auswertungsergebnisse sowie der Textteil, die Abbildungen und die Fotos in Dateiform auf Datenträgern beizufügen. Erst nach erfolgter Prüfung und fachlicher Abnahme sind die Berichte unter Einarbeitung eventuell erforderlicher Korrekturen/Ergänzungen in einfacher Ausfertigung als Druckexemplar zu liefern. Den Berichten sind sämtliche erhobene Daten und Auswertungsergebnisse sowie der Textteil, die Abbildungen und die Fotos in Dateiform auf Datenträgern beizufügen (Texte: MS Word). Zzgl. Ist der Abschlussbericht als PDF zu liefern. Der AN erstattet nach der ersten und zweiten Begehung des jeweiligen Jahres Bericht über den Stand der Arbeiten. Insbesondere werden dem AG die Verläufe der Transekte nach erfolgter erster Begehung mitgeteilt. Somit wird sichergestellt, dass auf eventuell auftretende Probleme sofort konstruktiv reagiert werden kann. Die Bereitschaft zur Kooperation des AN mit anderen Auftragnehmern des LAU wird vorausgesetzt. Dies gilt insbesondere, wenn bei unterschiedlichen laufenden Werkverträgen inhaltliche Überschneidungen unvermeidlich sind.

21 Monate–
3
Umsetzung des bundesweiten Insektenmonitorings in Sachsen-Anhalt: Modul Tagfalter und Widderchen auf der Landschaftsebene – 2025-2026 (Burgenlandkreis, Landkreis Harz, Landkreis Mansfeld Südharz)

Es kommt die Methodik gemäß des Einheitlichen Methodenleitfadens für das Modul 1A „Tagfalter und Widderchen auf der Landschaftsebene“ zur Anwendung. Der entsprechende Auszug des Leitfadens mit detaillierter Methodenbeschreibung befindet sich im Anhang dieser Leistungsbeschreibung. Es erfolgt eine quantitative sowie ergänzend qualitative Arterfassung mit Hilfe einer Transektbegehung sowie eine Erfassung von Umweltvariablen. Die Erfassungen erfolgen je Untersuchungsgebiet und Erfassungsjahr im Zeitraum von Anfang Mai bis Mitte August in fünf Erfassungsperioden, die jeweils eine Länge von 21 Tagen haben und gleichmäßig über den Gesamt-Zeitraum verteilt sind. In jeder der fünf Erfassungsperioden wird pro Stichprobenfläche eine Begehung durchgeführt. Die Erfassungsperioden sind wie folgt terminiert: o Periode 1: 01. bis 21. Mai, o Periode 2: 22. Mai bis 11. Juni, o Periode 3: 12. Juni bis 02. Juli, o Periode 4: 03. bis 23. Juli, o Periode 5: 24. Juli bis 13. August. Pro Jahr sind 5 Untersuchungsgebiete zu bearbeiten. Der AN wählt und dokumentiert den Verlauf des 1,5 km-Transekts innerhalb des Untersuchungsgebietes selbst anhand vorheriger Luftbildrecherche und den Gegebenheiten vor Ort. Die Transekte müssen bei jeder Begehung genau gleich verlaufen und alle in der Methodenbeschreibung (s. Anhang) dargestellten Mindestkriterien erfüllen. Die erhobenen Daten sind zu dokumentieren, dies umfasst u.a.: • Rohdatentabelle (Excel, nach Vorgabe AG) für Artdaten (Summe Individuen/je Art und Geschlecht, Fläche und Wurf), Strukturparameter und Umweltvariablen je Fläche • Eingabe aller im Rahmen der Vertragsleistung getätigten Artnachweise (Summe Ind. je Art und Geschlecht/Fläche) in eine Datenbank mit punktgenauer Ortsangabe und konkretem Datum nach Absprache mit dem AG • die fotografische Dokumentation der Untersuchungsgebiete. Der AN verfasst pro Untersuchungsjahr separate schriftliche Berichte, in welchen die Untersuchungsergebnisse (s.o.) wissenschaftlich exakt und nachvollziehbar dokumentiert sind. Der dritte und letzte Bericht ist hierbei als Abschlussbericht anzusehen, in welchem die Ergebnisse aller drei Untersuchungsjahre zusammengefasst dargestellt werden. Für die Prüfung und Abnahme sind die Berichte zunächst jeweils in einem PDF-Exemplar zu liefern. Dem Bericht sind sämtliche erhobene Daten und Auswertungsergebnisse sowie der Textteil, die Abbildungen und die Fotos in Dateiform auf Datenträgern beizufügen. Erst nach erfolgter Prüfung und fachlicher Abnahme sind die Berichte unter Einarbeitung eventuell erforderlicher Korrekturen/Ergänzungen in einfacher Ausfertigung als Druckexemplar zu liefern. Den Berichten sind sämtliche erhobene Daten und Auswertungsergebnisse sowie der Textteil, die Abbildungen und die Fotos in Dateiform auf Datenträgern beizufügen (Texte: MS Word). Zzgl. Ist der Abschlussbericht als PDF zu liefern. Der AN erstattet nach der ersten und zweiten Begehung des jeweiligen Jahres Bericht über den Stand der Arbeiten. Insbesondere werden dem AG die Verläufe der Transekte nach erfolgter erster Begehung mitgeteilt. Somit wird sichergestellt, dass auf eventuell auftretende Probleme sofort konstruktiv reagiert werden kann. Die Bereitschaft zur Kooperation des AN mit anderen Auftragnehmern des LAU wird vorausgesetzt. Dies gilt insbesondere, wenn bei unterschiedlichen laufenden Werkverträgen inhaltliche Überschneidungen unvermeidlich sind.

21 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
• A: „Preis“ = 60 % • B: „Fachliche Qualifikation und Erfahrung“ = 30 % • C: „Erfahrung in der Abwicklung vergleichbarer Projekte und organisatorische Vorgehensweise“. = 10 % - siehe Anlage 13 Vergabeunterlagen

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.03.2025
Vertragsende
30.11.2026
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Ernst-Kamieth-Str. 2, 06112 Halle (Saale)
Fristen für Nachprüfungsanträge
Dieses Vergabeverfahren unterliegt der Möglichkeit einer Nachprüfung durch eine Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt (LVwA). Ein Vergabeverstoß kann im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate n … ganz lesenDieses Vergabeverfahren unterliegt der Möglichkeit einer Nachprüfung durch eine Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt (LVwA). Ein Vergabeverstoß kann im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht werden. Die Frist endet jedoch 30 Kalendertage nach einer Bekanntgabe der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1Ökologie und Planung Hagenow, Göttingen–
2LASIUS, Goethestadt Bad Lauchstädt–
3Prof. Hellriegel Institut e.V., Bernburg–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 907 (Dienstleistungen im Umweltschutz) in Sachsen-Anhalt. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

64vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (12 Lose mit Angabe)
83.435 €Zuschlagswert im Median
32.713 € – 212.969 €mittlere Hälfte, 55 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Sachsen-Anhalt (43 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 16.01.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 9134b4b8-26de-4784-9df9-ddb5493e017f.