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Frist unbekanntnational

Umsetzung des bundesweiten Insektenmonitorings in Sachsen-Anhalt: Modul Heuschrecken im Grünland - 2023-2025

Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt · Halle (Saale)

Aktenzeichen 43.111/11/2022veröffentlicht 02.02.2023DienstleistungenÖffentliche Ausschreibung

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Ort der Leistung
Halle (Saale)
Einreichung
keine Angabe
Diese Bekanntmachung ist eine Kurzmeldung. Laufzeit, Lose, Eignungs- und Zuschlagskriterien stehen nur in den Unterlagen auf der Vergabeplattform.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Obergrenze: Nationales Verfahren: Der Gesamtwert über die ganze Laufzeit liegt in der Regel unter 216.000 € netto, bei obersten und oberen Bundesbehörden unter 140.000 €. Ausnahme: kleine Lose eines EU-weiten Auftrags.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 168 Tage (25 Verfahren, 24 Monate).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 45 Monaten
  2. Fragen bis 10:00 Uhr
    vor 44 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

1 Ziel der Leistung Das Insektenmonitoring ist modular aufgebaut. Ziel der Leistung ist die Umsetzung des Bausteins 1B: „Heu-schrecken im Grünland“ in den Jahren 2023-2025 auf insgesamt 30 Stichprobenflächen in Sachsen-Anhalt. Damit werden Daten erhoben, welche zu wissenschaftlich belastbaren Angaben zum Zustand und zur Ent-wicklung von Insektenbeständen - hier Heuschrecken im Grünland - in Deutschland mit reproduzierbaren und standardisierten Methoden auf repräsentativen Flächen beitragen und bundesweit ausgewertet werden können. 2.1 Methodik Es kommt die Methodik gemäß des Einheitlichen Methodenleitfadens für das Modul 1B „Heuschrecken im Grünland“ zur Anwendung. Der entsprechende Auszug des Leitfadens mit detaillierter Methodenbeschreibung befindet sich im Anhang dieser Leistungsbeschreibung (siehe unten, Anhang „7.3.2“). Es erfolgt eine quantitative sowie ergänzend qualitative Arterfassung mit Hilfe eines Isolationsquadrates (vom AN zu stellen, Bauanleitung siehe Anhang an diese Leistungsbeschreibung) sowie eine Erfassung von Umweltvariablen. Die Erfassungen erfolgen je Untersuchungsgebiet einmalig zwischen Mitte Juli und Ende August des entsprechenden Jahres. Pro Jahr sind 10 Untersuchungsgebiete zu bearbeiten. 2.2 Untersuchungsgebiete Die Heuschreckenkartierung erfolgt auf 30 festgelegten Grünlandflächen in Sachsen-Anhalt. 2.3 Dokumentation der Vorkommen, Datenhaltung Die erhobenen Daten sind zu dokumentieren, dies umfasst u.a.: - Rohdatentabelle (Excel, nach Vorgabe AG) für Artdaten (Summe Individuen/je Art und Geschlecht, Fläche und Wurf), Strukturparameter und Umweltvariablen je Fläche - Eingabe aller im Rahmen der Vertragsleistung getätigten Artnachweise (Summe Ind. je Art und Ge-schlecht/Fläche) in eine Datenbank mit punktgenauer Ortsangabe und konkretem Datum nach Absprache mit dem AG - die fotografische Dokumentation der Untersuchungsgebiete. 2.4 Berichte Der AN verfasst pro Untersuchungsjahr separate schriftliche Berichte, in welchen die Untersuchungsergeb-nisse (s.o.) wissenschaftlich exakt und nachvollziehbar dokumentiert sind. Der dritte und letzte Bericht ist hierbei als Abschlussbericht anzusehen, in welchem die Ergebnisse aller drei Untersuchungsjahre zusammengefasst dargestellt werden. 3 Teilleistungen und Termine Die Kalkulation soll den Aufwand der Bearbeitung je Untersuchungsfläche erkennen lassen. Für die Teilleistung 1/3 gelten folgende Termine: 16.11.2023 (Prüffrist 30.11.2023). Für die Teilleistung 2/3 gelten folgende Termine: 22.11.2024 (Prüffrist 29.11.2024). Für die Teilleistung 3/3 gelten folgende Termine: 21.11.2025 (Prüffrist 28.11.2025). Zahlungen Das Gesamthonorar für die Leistung wird in Teilzahlungen nach Abnahme der zugehörigen Teilleistungen ausgezahlt. Es gliedert sich die Teilzahlung folgendermaßen auf: - Teilzahlung 1/1 (2023): 33 % des Gesamthonorars, - Teilzahlung 1/2 (2024): 33 % des Gesamthonorars. - Teilzahlung 3/3 (2025): 34 % des Gesamthonorars. 5 Durch den Auftraggeber zur Verfügung gestelltes Material - Excel-Vorlage der zu verwendenden Rohdatentabelle - GIS-Daten (Grenzen der Untersuchungsflächen, Schutzgebietsgrenzen, digitale Luftbilder) auf Nachfrage

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 6337b11a-3cd5-4afa-b5f6-d919dfd0be3f.