Umsetzung des bundesweiten Insektenmonitorings in Sachsen-Anhalt: Determination von Spinnen und xylobionten Käfern - 2023-2025
Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt · Halle (Saale)
Aktenzeichen 43.111/12/2022veröffentlicht 24.01.2023DienstleistungenÖffentliche Ausschreibung
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Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Obergrenze: Nationales Verfahren: Der Gesamtwert über die ganze Laufzeit liegt in der Regel unter 216.000 € netto, bei obersten und oberen Bundesbehörden unter 140.000 €. Ausnahme: kleine Lose eines EU-weiten Auftrags.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 168 Tage (25 Verfahren, 24 Monate).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 45 Monaten
- Fragen bis 10:00 Uhrvor 44 Monaten
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Beschreibung
1 Ziel der Leistung Das Insektenmonitoring ist modular aufgebaut. Ziel der Leistung ist die die Determination von Proben mit Spin-nentieren und xylobionten Käfern im Rahmen der Umsetzung der Bausteine 1C: „Laufkäfer und bodenlebende Spinnen in Acker, Grünland und Wald“ sowie 1D: „Xylobionte Käfer im Wald“ in den Jahren 2023-2025, welche auf verschiedenen Untersuchungsflächen in Sachsen-Anhalt genommen wurden. Damit werden Daten erhoben, welche zu wissenschaftlich belastbaren Angaben zum Zustand und zur Entwicklung von Insekten- und Spinnenbeständen in Deutschland mit reproduzierbaren und standardisierten Methoden auf repräsentativen Flächen beitragen und bundesweit ausgewertet werden können. 2 Leistungsumfang Die Gesamtleistung besteht aus zwei Teilleistungen, welche als Lose ausgeschrieben werden: Los 1: Determination von Spinnen Los 2: Determination von xylobionten Käfern 2.1.1 LOS 1: Determination von Spinnen Minimalanforderung ist die morphologische Determination der Araneae, wobei Präimaginalstadien zwar do-kumentiert, allerdings nicht determiniert werden müssen. Die zu determinierenden Spinnen werden mittels Bodenfallen an verschiedenen Untersuchungsflächen in Sachsen-Anhalt durch den AG erlangt. Hierbei wurden an jeder Untersuchungsfläche sechs Bodenfallen (Öff-nungsdurchmesser 8 cm) für insgesamt sechs 14-tägige Fangperioden während zwei Erfassungszeiträumen (Frühjahr und Spätsommer/Herbst) exponiert, das heißt es gab drei Fangperioden je Erfassungszeitraum. Die Frühjahrserfassung (erster Erfassungszeitraum) erfolgt von Anfang Mai bis Mitte Juni, die Spätsommer-/Herbsterfassung (zweiter Erfassungszeitraum) von Anfang September bis Mitte Oktober. Sobald die Proben vom AG genommen, sortiert und gewogen wurden, werden sie schnellstmöglich dem AN zur Verfügung gestellt. Hierfür befinden sich die Tiere in Kunststoffgefäßen, welche je nach Tiermenge unter-schiedlich Größen haben können. Das Material ist in 70-80 %igem Alkohol konserviert und eindeutig etiket-tiert. Der zu determinierende Umfang wird aufgrund der methodisch festgelegten Einzelfallenauswertung mit ins-gesamt 891 Proben avisiert. Hierbei entfallen für 2023-2025 pro Jahr 297 Proben. Es gilt zu beachten, dass es sich um eine Maximalangabe handelt, da Fallenverluste im Rahmen des Monitorings nicht von vornherein ausgeschlossen werden können. Sollte es zu einem geringeren Probenaufkommen als avisiert kommen, wer-den nur die tatsächlich determinierten Proben abgerechnet. 2.1.2 LOS 2: Determination von xylobionten Käfern Minimalanforderung ist die morphologische Determination der Coleoptera (exklusive Staphylinidae und Sco-lytinae). Die zu determinierenden xylobionten Käfer werden mittels Fallen an verschiedenen Untersuchungsflächen in Sachsen-Anhalt durch den AG erlangt. Hierbei wurden an jeder Untersuchungsfläche drei Kreuzfensterfallen (KFF) „Lufteklektor nach Rahn“ betrieben. Erfassungszeitraum ist von Anfang April bis Ende Juli mit monatli-cher Leerung. Sobald die Proben vom AG genommen, sortiert und gewogen wurden, werden sie schnellstmöglich dem AN zur Verfügung gestellt. Hierfür befinden sich die Tiere in Kunststoffgefäßen, welche je nach Tiermenge unter-schiedlich Größen haben können. Das Material befindet sich in geeigneter Konservierungsflüssigkeit und ist eindeutig etikettiert. Der zu determinierende Umfang wird aufgrund der methodisch festgelegten Einzelfallenauswertung mit ins-gesamt 54 Proben avisiert. Hierbei entfallen für 2023-2025 pro Jahr 18 Proben. Es gilt zu beachten, dass es sich um eine Maximalangabe handelt, da Fallenverluste im Rahmen des Monitorings nicht von vornherein ausgeschlossen werden können. Sollte es zu einem geringeren Probenaufkommen als avisiert kommen, wer-den nur die tatsächlich determinierten Proben abgerechnet. 2.2 Dokumentation, Datenhaltung Die erhobenen Daten sind zu dokumentieren, dies umfasst die Eingabe aller im Rahmen der Vertragsleistung getätigten Artnachweise (Summe Ind. je Art und wenn im Zuge der Artdetermination erkennbar Geschlecht pro Probe) in einer Datenbank nach Vorgabe des AG (Artnachweise im Format MultiBaseCS oder in Abspra-che mit dem AG in Form einer MS Excel-Vorlage, welche vom AG zur Verfügung gestellt wird) Es wird zu festgelegten Terminen (s. u.) am Ende des jeweiligen Kalenderjahres (2023, 2024, 2025) eine Da-tenbank mit den erhobenen Daten dem AG zur Verfügung gestellt. 3 Teilleistungen und Termine Jede Teilleistung kann auch als separates Los angeboten werden. Teilleistung 1: Determination von Spinnen (Los 1) Für die Teilleistung 1/1 gelten folgende Termine: 16.11.2023 (Prüffrist 30.11.2023). Für die Teilleistung 1/2 gelten folgende Termine: 22.11.2024 (Prüffrist 29.11.2024). Für die Teilleistung 1/3 gelten folgende Termine: 21.11.2025 (Prüffrist 28.11.2025). Teilleistung 2: Determination von xylobionten Käfern (Los 2) Für die Teilleistung 2/1 gelten folgende Termine: 16.11.2023 (Prüffrist 30.11.2023). Für die Teilleistung 2/2 gelten folgende Termine: 22.11.2024 (Prüffrist 29.11.2024). Für die Teilleistung 2/3 gelten folgende Termine: 21.11.2025 (Prüffrist 28.11.2025). Zahlungen Das Gesamthonorar für die Leistung wird je Los in Teilzahlungen nach Abnahme der zugehörigen Teilleistun-gen ausgezahlt. Es gliedern sich die Teilzahlung folgendermaßen auf: - Teilzahlung 1 (2023): 33 % des Gesamthonorars, - Teilzahlung 2 (2024): 33 % des Gesamthonorars. - Teilzahlung 3 (2025): 34 % des Gesamthonorars.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 7126eea1-ab58-465c-9415-5ec33821cfbf.