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Umsetzung der Evaluation des Bundesprogramms „Demokratie Leben!“ in der dritten Förderperiode (Zeitraum 2025-2028)

Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben · Köln, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen BAFzA_2024_007veröffentlicht 07.01.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 887 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Nordrhein-Westfalen.

Alle Ausschreibungen: Beratung in Nordrhein-Westfalen (31 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 5 Lose · in 26 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre01.01.2025 – 31.12.2028
Lose
5
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Köln50679, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Preis30 %
  • Qualität70 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2028
    vor 22 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 22 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) beabsichtigt, im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb gem. § 14 Abs. 3 Nr. 3 VgV die Umsetzung der Evaluation des Bundesprogramms „Demokratie Leben!“ in der dritten Förderperiode (Zeitraum 2025-2028) wie folgt zu vergeben:

Los 1: Geschäftsstelle (GS) Los 2: Evaluation des Programmbereichs Innovationsprojekte „Demokratieförderung“ (TE 5) Los 3: Evaluation des Programmbereichs Innovationsprojekte „Extremismusprävention“ (TE 6) Los 4: Evaluation des Programmbereichs Innovationsprojekte „Vielfaltgestaltung“ (TE 7) Los 5: Evaluation des Programmbereichs Digitaler Raum (TE 8)

Nähere Angaben entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.

Lose5 Lose

Alle 5 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1: Geschäftsstelle (GS)

Die Geschäftsstelle koordiniert in enger Zusammenarbeit und Abstimmung mit den zuständigen Referaten innerhalb des BMFSFJ und der Regiestelle im BAFzA die Teilevaluationen und übernimmt das Projektmanagement im Evaluationsverbund. Sie entwickelt gemeinsam mit den Teilevaluationen ein kohärentes Evaluationsdesign. Dabei klären sie gemeinsam Begriffe und entwickeln ein konsistentes Set an Indikatoren zur Wirkungsüberprüfung im gesamten Bundesprogramm sowie in den Programmbereichen. Hierzu gehört auch die Konzeption der Ausgangsanalysen im ersten Förderjahr. Die Ausgangsanalysen dienen der Bestimmung der fachlichen Ausgangslage zum Programmstart. Die Geschäftsstelle fasst die Ergebnisse aus den Teilevaluationen zusammen und bereitet sie in Publikationen und Berichten für die Fachöffentlichkeit und den politischen Raum auf. Sie führt Monitorings, z. B. über die Kennzahlen zu Leistungen (Zielgruppenerreichung, Reichweite Öffentlichkeitsarbeit der Projekte etc.), aus den Projekten (auf Basis der Programmdatenbank und ggf. eigenen Erhebungen) sowie durch Befragung Programmexterner durch und bereitet die Ergebnisse auf. Sie berät das BMFSFJ zu methodisch-inhaltlichen Fragen durch wissenschaftliche Expertise, im Bedarfsfall auch durch Externe, und führt Veranstaltungen im Evaluationsverbund sowie mit Programmexternen durch. Sie kommuniziert Ergebnisse nach außen, auf Wunsch der Auftraggeberin gemeinsam mit den Teilevaluationen, führt optional internationale Hearings durch und kann auch - optional - wissenschaftliche Publikationen verfassen.

4 Jahre–
2
Los 2: Evaluation des Programmbereichs Innovationsprojekte „Demokratieförderung“ (TE 5)

Die Teilevaluationen untersuchen die Projekte im jeweiligen Programmbereich sowie den jeweiligen Programmbereich als solchen. Sie begleiten und bewerten Projekte nach wissenschaftlichen Kriterien und Verfahrensweisen im Rahmen von zwei Säulen: 1) Ein Teil (mind. 25 Prozent) der Projekte im jeweiligen Los wird im Hinblick auf die Wirkungen detailliert analysiert und in der Weiterentwicklung beraten. 2) Die anderen Projekte führen wissenschaftlich angeleitete Selbstevaluationen durch, um die eigene Praxis zu verbessern. Die Ergebnisse der Selbstevaluationen werden ebenfalls durch die Teilevaluationen ausgewertet. Die Evaluationen leiten Lernwerkstätten an, in denen alle Projekte der jeweiligen Programmbereiche diese Ergebnisse und Lernfortschritte reflektieren. Die Teilevaluationen erfüllen dabei folgende Aufgaben: • Entwicklung eines kohärenten Evaluationsdesigns: Sie tragen zur gemeinsamen Entwicklung eines kohärenten Evaluationsdesigns unter Moderation der Geschäftsstelle bei, sie tragen zur Begriffsklärung bei, sie nutzen die zentral für das Bundesprogramm entwickelten Indikatoren und entwickeln spezifische Indikatoren für ihren jeweiligen Programmbereich. • Ausgangsanalysen: Sie führen im ersten Halbjahr eine Ausgangsanalyse durch. Damit wird erstens das fachliche Feld dargestellt, indem z. B. Experten-/Expertinneninterviews durchgeführt werden. Hierbei wird zweitens der Stand der fachlichen Entwicklung und die vorhandenen Standards im Feld dokumentiert, der auch die Referenzpunkte für alle geförderten Projekte bildet. Dabei kann auch der bisherige Beitrag der verschiedenen Bundesprogramme und - nach Absprache mit den zuständigen Referaten - auch der Landesprogramme erfragt werden. Die Ausgangsanalysen bilden drittens die Hintergrundfolie, um Entwicklungen des Feldes im Laufe der Förderperiode zu bestimmen. Ein einheitliches Konzept für die Ausgangsanalysen wird gemeinsam mit der Geschäftsstelle entwickelt. • Wirkungsanalysen: Die Teilevaluationen untersuchen für das BMFSFJ die Wirkungen des Programms durch die Erreichung der Zielvorgaben (Mittlerziele und Handlungsziele) auf Projektebene für einen Teil der Projekte (mind. 25 Prozent) im jeweilige Programmbereich jeweils im 2., 3. und 4. Förderjahr (2026, 2027, 2028); dazu gehört auch die Analyse der Wirkungen auf die Zielgruppe (summative Evaluation). Dabei soll auch ermittelt werden, inwiefern und wodurch die Projekte Innovationen geschaffen haben. Optionale Leistungen: Weitere vertiefte Evaluationen von weiteren Projekten • Weiterentwicklung und Programmsteuerung: Die Evaluationen entwickeln systematische Unterstützungen und methodische Anleitungen der Projekte zur Selbstevaluation, reflektieren die Ergebnisse der Wirkungsanalysen sowie der Zielgruppenerreichung und tragen damit zur Weiterentwicklung der Projekte bei (formative Evaluation). Zudem untersuchen sie die unterstützenden Programmelemente wie die Programmsteuerung oder Vernetzung. • Bewertung und Empfehlungen: Die Evaluationen bewerten die Projektumsetzung, analysieren förderliche und hinderliche Rahmenbedingungen und entwickeln Empfehlungen für die Programmsteuerung zur Weiterentwicklung des jeweiligen Programmbereichs • Berichte: Die Evaluation dokumentiert ihre Analysen und Empfehlungen bedarfsgerecht in Berichtlegung und Ergebnispräsentationen in abgestimmten Formaten für das BMFSFJ. • Zusammenarbeit: Der Evaluationsverbund arbeitet fachlich konstruktiv sowie serviceorientiert und responsiv mit dem Auftraggeber, den von ihm bestimmten Stellen und den Zuwendungsempfängern zusammen. • Beiträge für das Programm: Die Evaluationen tragen mit ihren Analysen und Empfehlungen zur Verbesserung der Zielerreichung (Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, Erfolgskontrolle), zur Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der Zuwendungsempfängern und des lernenden Bundesprogramms „Demokratie leben!“ bei.

4 Jahre–
3
Los 3: Evaluation des Programmbereichs Innovationsprojekte „Extremismusprävention“ (TE 6)

Die Teilevaluationen untersuchen die Projekte im jeweiligen Programmbereich sowie den jeweiligen Programmbereich als solchen. Sie begleiten und bewerten Projekte nach wissenschaftlichen Kriterien und Verfahrensweisen im Rahmen von zwei Säulen: 1) Ein Teil (mind. 25 Prozent) der Projekte im jeweiligen Los wird im Hinblick auf die Wirkungen detailliert analysiert und in der Weiterentwicklung beraten. 2) Die anderen Projekte führen wissenschaftlich angeleitete Selbstevaluationen durch, um die eigene Praxis zu verbessern. Die Ergebnisse der Selbstevaluationen werden ebenfalls durch die Teilevaluationen ausgewertet. Die Evaluationen leiten Lernwerkstätten an, in denen alle Projekte der jeweiligen Programmbereiche diese Ergebnisse und Lernfortschritte reflektieren. Die Teilevaluationen erfüllen dabei folgende Aufgaben: • Entwicklung eines kohärenten Evaluationsdesigns: Sie tragen zur gemeinsamen Entwicklung eines kohärenten Evaluationsdesigns unter Moderation der Geschäftsstelle bei, sie tragen zur Begriffsklärung bei, sie nutzen die zentral für das Bundesprogramm entwickelten Indikatoren und entwickeln spezifische Indikatoren für ihren jeweiligen Programmbereich. • Ausgangsanalysen: Sie führen im ersten Halbjahr eine Ausgangsanalyse durch. Damit wird erstens das fachliche Feld dargestellt, indem z. B. Experten-/Expertinneninterviews durchgeführt werden. Hierbei wird zweitens der Stand der fachlichen Entwicklung und die vorhandenen Standards im Feld dokumentiert, der auch die Referenzpunkte für alle geförderten Projekte bildet. Dabei kann auch der bisherige Beitrag der verschiedenen Bundesprogramme und - nach Absprache mit den zuständigen Referaten - auch der Landesprogramme erfragt werden. Die Ausgangsanalysen bilden drittens die Hintergrundfolie, um Entwicklungen des Feldes im Laufe der Förderperiode zu bestimmen. Ein einheitliches Konzept für die Ausgangsanalysen wird gemeinsam mit der Geschäftsstelle entwickelt. • Wirkungsanalysen: Die Teilevaluationen untersuchen für das BMFSFJ die Wirkungen des Programms durch die Erreichung der Zielvorgaben (Mittlerziele und Handlungsziele) auf Projektebene für einen Teil der Projekte (mind. 25 Prozent) im jeweilige Programmbereich jeweils im 2., 3. und 4. Förderjahr (2026, 2027, 2028); dazu gehört auch die Analyse der Wirkungen auf die Zielgruppe (summative Evaluation). Dabei soll auch ermittelt werden, inwiefern und wodurch die Projekte Innovationen geschaffen haben. Optionale Leistungen: Weitere vertiefte Evaluationen von weiteren Projekten • Weiterentwicklung und Programmsteuerung: Die Evaluationen entwickeln systematische Unterstützungen und methodische Anleitungen der Projekte zur Selbstevaluation, reflektieren die Ergebnisse der Wirkungsanalysen sowie der Zielgruppenerreichung und tragen damit zur Weiterentwicklung der Projekte bei (formative Evaluation). Zudem untersuchen sie die unterstützenden Programmelemente wie die Programmsteuerung oder Vernetzung. • Bewertung und Empfehlungen: Die Evaluationen bewerten die Projektumsetzung, analysieren förderliche und hinderliche Rahmenbedingungen und entwickeln Empfehlungen für die Programmsteuerung zur Weiterentwicklung des jeweiligen Programmbereichs • Berichte: Die Evaluation dokumentiert ihre Analysen und Empfehlungen bedarfsgerecht in Berichtlegung und Ergebnispräsentationen in abgestimmten Formaten für das BMFSFJ. • Zusammenarbeit: Der Evaluationsverbund arbeitet fachlich konstruktiv sowie serviceorientiert und responsiv mit dem Auftraggeber, den von ihm bestimmten Stellen und den Zuwendungsempfängern zusammen. • Beiträge für das Programm: Die Evaluationen tragen mit ihren Analysen und Empfehlungen zur Verbesserung der Zielerreichung (Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, Erfolgskontrolle), zur Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der Zuwendungsempfängern und des lernenden Bundesprogramms „Demokratie leben!“ bei.

4 Jahre–
4
Los 4: Evaluation des Programmbereichs Innovationsprojekte „Vielfaltgestaltung“ (TE 7)

Die Teilevaluationen untersuchen die Projekte im jeweiligen Programmbereich sowie den jeweiligen Programmbereich als solchen. Sie begleiten und bewerten Projekte nach wissenschaftlichen Kriterien und Verfahrensweisen im Rahmen von zwei Säulen: 1) Ein Teil (mind. 25 Prozent) der Projekte im jeweiligen Los wird im Hinblick auf die Wirkungen detailliert analysiert und in der Weiterentwicklung beraten. 2) Die anderen Projekte führen wissenschaftlich angeleitete Selbstevaluationen durch, um die eigene Praxis zu verbessern. Die Ergebnisse der Selbstevaluationen werden ebenfalls durch die Teilevaluationen ausgewertet. Die Evaluationen leiten Lernwerkstätten an, in denen alle Projekte der jeweiligen Programmbereiche diese Ergebnisse und Lernfortschritte reflektieren. Die Teilevaluationen erfüllen dabei folgende Aufgaben: • Entwicklung eines kohärenten Evaluationsdesigns: Sie tragen zur gemeinsamen Entwicklung eines kohärenten Evaluationsdesigns unter Moderation der Geschäftsstelle bei, sie tragen zur Begriffsklärung bei, sie nutzen die zentral für das Bundesprogramm entwickelten Indikatoren und entwickeln spezifische Indikatoren für ihren jeweiligen Programmbereich. • Ausgangsanalysen: Sie führen im ersten Halbjahr eine Ausgangsanalyse durch. Damit wird erstens das fachliche Feld dargestellt, indem z. B. Experten-/Expertinneninterviews durchgeführt werden. Hierbei wird zweitens der Stand der fachlichen Entwicklung und die vorhandenen Standards im Feld dokumentiert, der auch die Referenzpunkte für alle geförderten Projekte bildet. Dabei kann auch der bisherige Beitrag der verschiedenen Bundesprogramme und - nach Absprache mit den zuständigen Referaten - auch der Landesprogramme erfragt werden. Die Ausgangsanalysen bilden drittens die Hintergrundfolie, um Entwicklungen des Feldes im Laufe der Förderperiode zu bestimmen. Ein einheitliches Konzept für die Ausgangsanalysen wird gemeinsam mit der Geschäftsstelle entwickelt. • Wirkungsanalysen: Die Teilevaluationen untersuchen für das BMFSFJ die Wirkungen des Programms durch die Erreichung der Zielvorgaben (Mittlerziele und Handlungsziele) auf Projektebene für einen Teil der Projekte (mind. 25 Prozent) im jeweilige Programmbereich jeweils im 2., 3. und 4. Förderjahr (2026, 2027, 2028); dazu gehört auch die Analyse der Wirkungen auf die Zielgruppe (summative Evaluation). Dabei soll auch ermittelt werden, inwiefern und wodurch die Projekte Innovationen geschaffen haben. Optionale Leistungen: Weitere vertiefte Evaluationen von weiteren Projekten • Weiterentwicklung und Programmsteuerung: Die Evaluationen entwickeln systematische Unterstützungen und methodische Anleitungen der Projekte zur Selbstevaluation, reflektieren die Ergebnisse der Wirkungsanalysen sowie der Zielgruppenerreichung und tragen damit zur Weiterentwicklung der Projekte bei (formative Evaluation). Zudem untersuchen sie die unterstützenden Programmelemente wie die Programmsteuerung oder Vernetzung. • Bewertung und Empfehlungen: Die Evaluationen bewerten die Projektumsetzung, analysieren förderliche und hinderliche Rahmenbedingungen und entwickeln Empfehlungen für die Programmsteuerung zur Weiterentwicklung des jeweiligen Programmbereichs • Berichte: Die Evaluation dokumentiert ihre Analysen und Empfehlungen bedarfsgerecht in Berichtlegung und Ergebnispräsentationen in abgestimmten Formaten für das BMFSFJ. • Zusammenarbeit: Der Evaluationsverbund arbeitet fachlich konstruktiv sowie serviceorientiert und responsiv mit dem Auftraggeber, den von ihm bestimmten Stellen und den Zuwendungsempfängern zusammen. • Beiträge für das Programm: Die Evaluationen tragen mit ihren Analysen und Empfehlungen zur Verbesserung der Zielerreichung (Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, Erfolgskontrolle), zur Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der Zuwendungsempfängern und des lernenden Bundesprogramms „Demokratie leben!“ bei.

4 Jahre–
5
Los 5: Evaluation des Programmbereichs Digitaler Raum (TE 8)

Die Teilevaluationen untersuchen die Projekte im jeweiligen Programmbereich sowie den jeweiligen Programmbereich als solchen. Sie begleiten und bewerten Projekte nach wissenschaftlichen Kriterien und Verfahrensweisen im Rahmen von zwei Säulen: 1) Ein Teil (mind. 25 Prozent) der Projekte im jeweiligen Los wird im Hinblick auf die Wirkungen detailliert analysiert und in der Weiterentwicklung beraten. 2) Die anderen Projekte führen wissenschaftlich angeleitete Selbstevaluationen durch, um die eigene Praxis zu verbessern. Die Ergebnisse der Selbstevaluationen werden ebenfalls durch die Teilevaluationen ausgewertet. Die Evaluationen leiten Lernwerkstätten an, in denen alle Projekte der jeweiligen Programmbereiche diese Ergebnisse und Lernfortschritte reflektieren. Die Teilevaluationen erfüllen dabei folgende Aufgaben: • Entwicklung eines kohärenten Evaluationsdesigns: Sie tragen zur gemeinsamen Entwicklung eines kohärenten Evaluationsdesigns unter Moderation der Geschäftsstelle bei, sie tragen zur Begriffsklärung bei, sie nutzen die zentral für das Bundesprogramm entwickelten Indikatoren und entwickeln spezifische Indikatoren für ihren jeweiligen Programmbereich. • Ausgangsanalysen: Sie führen im ersten Halbjahr eine Ausgangsanalyse durch. Damit wird erstens das fachliche Feld dargestellt, indem z. B. Experten-/Expertinneninterviews durchgeführt werden. Hierbei wird zweitens der Stand der fachlichen Entwicklung und die vorhandenen Standards im Feld dokumentiert, der auch die Referenzpunkte für alle geförderten Projekte bildet. Dabei kann auch der bisherige Beitrag der verschiedenen Bundesprogramme und - nach Absprache mit den zuständigen Referaten - auch der Landesprogramme erfragt werden. Die Ausgangsanalysen bilden drittens die Hintergrundfolie, um Entwicklungen des Feldes im Laufe der Förderperiode zu bestimmen. Ein einheitliches Konzept für die Ausgangsanalysen wird gemeinsam mit der Geschäftsstelle entwickelt. • Wirkungsanalysen: Die Teilevaluationen untersuchen für das BMFSFJ die Wirkungen des Programms durch die Erreichung der Zielvorgaben (Mittlerziele und Handlungsziele) auf Projektebene für einen Teil der Projekte (mind. 25 Prozent) im jeweilige Programmbereich jeweils im 2., 3. und 4. Förderjahr (2026, 2027, 2028); dazu gehört auch die Analyse der Wirkungen auf die Zielgruppe (summative Evaluation). Dabei soll auch ermittelt werden, inwiefern und wodurch die Projekte Innovationen geschaffen haben. Optionale Leistungen: Weitere vertiefte Evaluationen von weiteren Projekten • Weiterentwicklung und Programmsteuerung: Die Evaluationen entwickeln systematische Unterstützungen und methodische Anleitungen der Projekte zur Selbstevaluation, reflektieren die Ergebnisse der Wirkungsanalysen sowie der Zielgruppenerreichung und tragen damit zur Weiterentwicklung der Projekte bei (formative Evaluation). Zudem untersuchen sie die unterstützenden Programmelemente wie die Programmsteuerung oder Vernetzung. • Bewertung und Empfehlungen: Die Evaluationen bewerten die Projektumsetzung, analysieren förderliche und hinderliche Rahmenbedingungen und entwickeln Empfehlungen für die Programmsteuerung zur Weiterentwicklung des jeweiligen Programmbereichs • Berichte: Die Evaluation dokumentiert ihre Analysen und Empfehlungen bedarfsgerecht in Berichtlegung und Ergebnispräsentationen in abgestimmten Formaten für das BMFSFJ. • Zusammenarbeit: Der Evaluationsverbund arbeitet fachlich konstruktiv sowie serviceorientiert und responsiv mit dem Auftraggeber, den von ihm bestimmten Stellen und den Zuwendungsempfängern zusammen. • Beiträge für das Programm: Die Evaluationen tragen mit ihren Analysen und Empfehlungen zur Verbesserung der Zielerreichung (Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, Erfolgskontrolle), zur Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der Zuwendungsempfängern und des lernenden Bundesprogramms „Demokratie leben!“ bei.

4 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag3 von 3 angegeben

Preis30 %
Qualität70 %
Preis
30
Qualität
70
Beschreibung
Qualität

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2025
Vertragsende
31.12.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
siehe Leistungsbeschreibung (Anlage 2)
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 … ganz lesenGemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 S. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2 – 6, 50769 Köln gerügt werden. Hilft das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nach-prüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union endet die Frist 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
a. Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes durchgeführt. b. Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung, eventuelle Präsentation und Verhandlungsrunden werden nicht erstattet. c. Der Auftraggeber behält sich die Durchführung einer Verhandlungsrunde vor. D … ganz lesena. Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes durchgeführt. b. Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung, eventuelle Präsentation und Verhandlungsrunden werden nicht erstattet. c. Der Auftraggeber behält sich die Durchführung einer Verhandlungsrunde vor. Das erste Angebot ist verbindlich. d. Es wird sich die Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote vorbehalten. e. Es wird darauf hingewiesen, dass zunächst ein Teilnahmeantrag (Anlage der zur Verfügung gestellten Unterlagen) unter Beifügung der unter den Punkten III.1.1 bis III.1.3 der Bekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen zu stellen ist. f. Ergänzende Unterlagen können unter der in Punkt I.3 genannten URL heruntergeladen werden. g. Fragen sind bis zum 27.05.2024 12:00 Uhr ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) einzureichen. Die Fragen und Antworten werden allen Bewerbern/Bewerberinnen in anonymisierter Form auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt. h. Eventuelle weitere Informationen, z. B. Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen, Bieterfragen und Antworten, werden schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes eingestellt. i. Die Bewerber/Bewerberinnen sind verpflichtet, sich regelmäßig zu informieren, ob die Vergabeunterlagen aktualisiert worden sind. j. Teilnahmeanträge können ausschließlich auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgegeben werden. Es wird gebeten, die Unterlagen für die Teilnahmeanträge möglichst zusammenhängend (vorzugsweise in einer Gesamtdatei im pdf-Format) einzureichen. Auf eine digitale Signatur der Unterlagen ist zu verzichten. k. Teilnahmeanträge, die auf dem Post- bzw. Botenweg, per E-Mail oder Fax eingehen, müssen ausgeschlossen werden. l. Die Geltendmachung eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch den Bewerber / die Bewerberin bzw. den Bieter / die Bieterin führen zum Ausschluss. m. Mit Abgabe des Teilnahmeantrages unterliegen nicht berücksichtigte Bewerber/Bewerberinnen den Bestimmungen des § 62 VgV.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 794 (Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

156vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (104 Lose mit Angabe)
349.000 €Zuschlagswert im Median
224.300 € – 730.818 €mittlere Hälfte, 30 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Beratung in Nordrhein-Westfalen (31 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 03.06.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b1870f43-4823-41d1-a9d2-ce33ee342075.