Umsetzung der Evaluation des Bundesprogramms „Demokratie Leben!“ in der dritten Förderperiode (Zeitraum 2025-2028)
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben · Köln, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen BAFzA_2024_007veröffentlicht 02.05.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 4 Jahre
- 01.01.2025 – 31.12.2028
- Lose
- 5
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Nordrhein-Westfalen.
- Beratungs- und Unterstützungsleistungen für IPv6-Migrationen in den Behörden und Organisationen des Bundes (IPv6-Experten) - Los 2Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI · BonnFrist 10.11.2026
- Beratungs- und Unterstützungsleistungen für IPv6-Migrationen in den Behörden und Organisationen des Bundes (IPv6-Experten) - Los 1Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI · BonnFrist 10.11.2026
- Evaluation der Internationalen Klimaschutzstipendien der Alexander von Humboldt-StiftungAlexander von Humboldt-Stiftung (AvH) · 53173 BonnFrist 11.01.2027
- Landesbürgschaften - Tätigkeit als Mandatar des Landes Nordrhein-Westfalen: Prüfung und Bearbeitung der Anträge auf Landesbürgschaften, Verwaltung und Abwicklung künftiger LandesbürgschaftenLand Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium der Finanzen · DüsseldorfFrist 04.12.2026
Alle Ausschreibungen: Beratung in Nordrhein-Westfalen (31 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 4 Jahre01.01.2025 – 31.12.2028
- Lose
- 5
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Köln50679, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 30 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhrvor 29 Monaten
- Vertragsbeginnvor 22 MonatenLaufzeit bis 31.12.2028
- Heute
Beschreibung
Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) beabsichtigt, im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb gem. § 14 Abs. 3 Nr. 3 VgV die Umsetzung der Evaluation des Bundesprogramms „Demokratie Leben!“ in der dritten Förderperiode (Zeitraum 2025-2028) wie folgt zu vergeben:
Los 1: Geschäftsstelle (GS) Los 2: Evaluation des Programmbereichs Innovationsprojekte „Demokratieförderung“ (TE 5) Los 3: Evaluation des Programmbereichs Innovationsprojekte „Extremismusprävention“ (TE 6) Los 4: Evaluation des Programmbereichs Innovationsprojekte „Vielfaltgestaltung“ (TE 7) Los 5: Evaluation des Programmbereichs Digitaler Raum (TE 8)
Nähere Angaben entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Gegenstand nach CPV
Lose5 Lose
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Los 1: Geschäftsstelle (GS) Die Geschäftsstelle koordiniert in enger Zusammenarbeit und Abstimmung mit den zuständigen Referaten innerhalb des BMFSFJ und der Regiestelle im BAFzA die Teilevaluationen und übernimmt das Projektmanagement im Evaluationsverbund. Sie entwickelt gemeinsam mit den Teilevaluationen ein kohärentes Evaluationsdesign. Dabei klären sie gemeinsam Begriffe und entwickeln ein konsistentes Set an Indikatoren zur Wirkungsüberprüfung im gesamten Bundesprogramm sowie in den Programmbereichen. Hierzu gehört auch die Konzeption der Ausgangsanalysen im ersten Förderjahr. Die Ausgangsanalysen dienen der Bestimmung der fachlichen Ausgangslage zum Programmstart. Die Geschäftsstelle fasst die Ergebnisse aus den Teilevaluationen zusammen und bereitet sie in Publikationen und Berichten für die Fachöffentlichkeit und den politischen Raum auf. Sie führt Monitorings, z. B. über die Kennzahlen zu Leistungen (Zielgruppenerreichung, Reichweite Öffentlichkeitsarbeit der Projekte etc.), aus den Projekten (auf Basis der Programmdatenbank und ggf. eigenen Erhebungen) sowie durch Befragung Programmexterner durch und bereitet die Ergebnisse auf. Sie berät das BMFSFJ zu methodisch-inhaltlichen Fragen durch wissenschaftliche Expertise, im Bedarfsfall auch durch Externe, und führt Veranstaltungen im Evaluationsverbund sowie mit Programmexternen durch. Sie kommuniziert Ergebnisse nach außen, auf Wunsch der Auftraggeberin gemeinsam mit den Teilevaluationen, führt optional internationale Hearings durch und kann auch - optional - wissenschaftliche Publikationen verfassen. | 4 Jahre | – |
| 2 | Los 2: Evaluation des Programmbereichs Innovationsprojekte „Demokratieförderung“ (TE 5) Die Teilevaluationen untersuchen die Projekte im jeweiligen Programmbereich sowie den jeweiligen Programmbereich als solchen. Sie begleiten und bewerten Projekte nach wissenschaftlichen Kriterien und Verfahrensweisen im Rahmen von zwei Säulen: 1) Ein Teil (mind. 25 Prozent) der Projekte im jeweiligen Los wird im Hinblick auf die Wirkungen detailliert analysiert und in der Weiterentwicklung beraten. 2) Die anderen Projekte führen wissenschaftlich angeleitete Selbstevaluationen durch, um die eigene Praxis zu verbessern. Die Ergebnisse der Selbstevaluationen werden ebenfalls durch die Teilevaluationen ausgewertet. Die Evaluationen leiten Lernwerkstätten an, in denen alle Projekte der jeweiligen Programmbereiche diese Ergebnisse und Lernfortschritte reflektieren. Die Teilevaluationen erfüllen dabei folgende Aufgaben: • Entwicklung eines kohärenten Evaluationsdesigns: Sie tragen zur gemeinsamen Entwicklung eines kohärenten Evaluationsdesigns unter Moderation der Geschäftsstelle bei, sie tragen zur Begriffsklärung bei, sie nutzen die zentral für das Bundesprogramm entwickelten Indikatoren und entwickeln spezifische Indikatoren für ihren jeweiligen Programmbereich. • Ausgangsanalysen: Sie führen im ersten Halbjahr eine Ausgangsanalyse durch. Damit wird erstens das fachliche Feld dargestellt, indem z. B. Experten-/Expertinneninterviews durchgeführt werden. Hierbei wird zweitens der Stand der fachlichen Entwicklung und die vorhandenen Standards im Feld dokumentiert, der auch die Referenzpunkte für alle geförderten Projekte bildet. Dabei kann auch der bisherige Beitrag der verschiedenen Bundesprogramme und - nach Absprache mit den zuständigen Referaten - auch der Landesprogramme erfragt werden. Die Ausgangsanalysen bilden drittens die Hintergrundfolie, um Entwicklungen des Feldes im Laufe der Förderperiode zu bestimmen. Ein einheitliches Konzept für die Ausgangsanalysen wird gemeinsam mit der Geschäftsstelle entwickelt. • Wirkungsanalysen: Die Teilevaluationen untersuchen für das BMFSFJ die Wirkungen des Programms durch die Erreichung der Zielvorgaben (Mittlerziele und Handlungsziele) auf Projektebene für einen Teil der Projekte (mind. 25 Prozent) im jeweilige Programmbereich jeweils im 2., 3. und 4. Förderjahr (2026, 2027, 2028); dazu gehört auch die Analyse der Wirkungen auf die Zielgruppe (summative Evaluation). Dabei soll auch ermittelt werden, inwiefern und wodurch die Projekte Innovationen geschaffen haben. Optionale Leistungen: Weitere vertiefte Evaluationen von weiteren Projekten • Weiterentwicklung und Programmsteuerung: Die Evaluationen entwickeln systematische Unterstützungen und methodische Anleitungen der Projekte zur Selbstevaluation, reflektieren die Ergebnisse der Wirkungsanalysen sowie der Zielgruppenerreichung und tragen damit zur Weiterentwicklung der Projekte bei (formative Evaluation). Zudem untersuchen sie die unterstützenden Programmelemente wie die Programmsteuerung oder Vernetzung. • Bewertung und Empfehlungen: Die Evaluationen bewerten die Projektumsetzung, analysieren förderliche und hinderliche Rahmenbedingungen und entwickeln Empfehlungen für die Programmsteuerung zur Weiterentwicklung des jeweiligen Programmbereichs • Berichte: Die Evaluation dokumentiert ihre Analysen und Empfehlungen bedarfsgerecht in Berichtlegung und Ergebnispräsentationen in abgestimmten Formaten für das BMFSFJ. • Zusammenarbeit: Der Evaluationsverbund arbeitet fachlich konstruktiv sowie serviceorientiert und responsiv mit dem Auftraggeber, den von ihm bestimmten Stellen und den Zuwendungsempfängern zusammen. • Beiträge für das Programm: Die Evaluationen tragen mit ihren Analysen und Empfehlungen zur Verbesserung der Zielerreichung (Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, Erfolgskontrolle), zur Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der Zuwendungsempfängern und des lernenden Bundesprogramms „Demokratie leben!“ bei. | 4 Jahre | – |
| 3 | Los 3: Evaluation des Programmbereichs Innovationsprojekte „Extremismusprävention“ (TE 6) Die Teilevaluationen untersuchen die Projekte im jeweiligen Programmbereich sowie den jeweiligen Programmbereich als solchen. Sie begleiten und bewerten Projekte nach wissenschaftlichen Kriterien und Verfahrensweisen im Rahmen von zwei Säulen: 1) Ein Teil (mind. 25 Prozent) der Projekte im jeweiligen Los wird im Hinblick auf die Wirkungen detailliert analysiert und in der Weiterentwicklung beraten. 2) Die anderen Projekte führen wissenschaftlich angeleitete Selbstevaluationen durch, um die eigene Praxis zu verbessern. Die Ergebnisse der Selbstevaluationen werden ebenfalls durch die Teilevaluationen ausgewertet. Die Evaluationen leiten Lernwerkstätten an, in denen alle Projekte der jeweiligen Programmbereiche diese Ergebnisse und Lernfortschritte reflektieren. Die Teilevaluationen erfüllen dabei folgende Aufgaben: • Entwicklung eines kohärenten Evaluationsdesigns: Sie tragen zur gemeinsamen Entwicklung eines kohärenten Evaluationsdesigns unter Moderation der Geschäftsstelle bei, sie tragen zur Begriffsklärung bei, sie nutzen die zentral für das Bundesprogramm entwickelten Indikatoren und entwickeln spezifische Indikatoren für ihren jeweiligen Programmbereich. • Ausgangsanalysen: Sie führen im ersten Halbjahr eine Ausgangsanalyse durch. Damit wird erstens das fachliche Feld dargestellt, indem z. B. Experten-/Expertinneninterviews durchgeführt werden. Hierbei wird zweitens der Stand der fachlichen Entwicklung und die vorhandenen Standards im Feld dokumentiert, der auch die Referenzpunkte für alle geförderten Projekte bildet. Dabei kann auch der bisherige Beitrag der verschiedenen Bundesprogramme und - nach Absprache mit den zuständigen Referaten - auch der Landesprogramme erfragt werden. Die Ausgangsanalysen bilden drittens die Hintergrundfolie, um Entwicklungen des Feldes im Laufe der Förderperiode zu bestimmen. Ein einheitliches Konzept für die Ausgangsanalysen wird gemeinsam mit der Geschäftsstelle entwickelt. • Wirkungsanalysen: Die Teilevaluationen untersuchen für das BMFSFJ die Wirkungen des Programms durch die Erreichung der Zielvorgaben (Mittlerziele und Handlungsziele) auf Projektebene für einen Teil der Projekte (mind. 25 Prozent) im jeweilige Programmbereich jeweils im 2., 3. und 4. Förderjahr (2026, 2027, 2028); dazu gehört auch die Analyse der Wirkungen auf die Zielgruppe (summative Evaluation). Dabei soll auch ermittelt werden, inwiefern und wodurch die Projekte Innovationen geschaffen haben. Optionale Leistungen: Weitere vertiefte Evaluationen von weiteren Projekten • Weiterentwicklung und Programmsteuerung: Die Evaluationen entwickeln systematische Unterstützungen und methodische Anleitungen der Projekte zur Selbstevaluation, reflektieren die Ergebnisse der Wirkungsanalysen sowie der Zielgruppenerreichung und tragen damit zur Weiterentwicklung der Projekte bei (formative Evaluation). Zudem untersuchen sie die unterstützenden Programmelemente wie die Programmsteuerung oder Vernetzung. • Bewertung und Empfehlungen: Die Evaluationen bewerten die Projektumsetzung, analysieren förderliche und hinderliche Rahmenbedingungen und entwickeln Empfehlungen für die Programmsteuerung zur Weiterentwicklung des jeweiligen Programmbereichs • Berichte: Die Evaluation dokumentiert ihre Analysen und Empfehlungen bedarfsgerecht in Berichtlegung und Ergebnispräsentationen in abgestimmten Formaten für das BMFSFJ. • Zusammenarbeit: Der Evaluationsverbund arbeitet fachlich konstruktiv sowie serviceorientiert und responsiv mit dem Auftraggeber, den von ihm bestimmten Stellen und den Zuwendungsempfängern zusammen. • Beiträge für das Programm: Die Evaluationen tragen mit ihren Analysen und Empfehlungen zur Verbesserung der Zielerreichung (Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, Erfolgskontrolle), zur Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der Zuwendungsempfängern und des lernenden Bundesprogramms „Demokratie leben!“ bei. | 4 Jahre | – |
| 4 | Los 4: Evaluation des Programmbereichs Innovationsprojekte „Vielfaltgestaltung“ (TE 7) Die Teilevaluationen untersuchen die Projekte im jeweiligen Programmbereich sowie den jeweiligen Programmbereich als solchen. Sie begleiten und bewerten Projekte nach wissenschaftlichen Kriterien und Verfahrensweisen im Rahmen von zwei Säulen: 1) Ein Teil (mind. 25 Prozent) der Projekte im jeweiligen Los wird im Hinblick auf die Wirkungen detailliert analysiert und in der Weiterentwicklung beraten. 2) Die anderen Projekte führen wissenschaftlich angeleitete Selbstevaluationen durch, um die eigene Praxis zu verbessern. Die Ergebnisse der Selbstevaluationen werden ebenfalls durch die Teilevaluationen ausgewertet. Die Evaluationen leiten Lernwerkstätten an, in denen alle Projekte der jeweiligen Programmbereiche diese Ergebnisse und Lernfortschritte reflektieren. Die Teilevaluationen erfüllen dabei folgende Aufgaben: • Entwicklung eines kohärenten Evaluationsdesigns: Sie tragen zur gemeinsamen Entwicklung eines kohärenten Evaluationsdesigns unter Moderation der Geschäftsstelle bei, sie tragen zur Begriffsklärung bei, sie nutzen die zentral für das Bundesprogramm entwickelten Indikatoren und entwickeln spezifische Indikatoren für ihren jeweiligen Programmbereich. • Ausgangsanalysen: Sie führen im ersten Halbjahr eine Ausgangsanalyse durch. Damit wird erstens das fachliche Feld dargestellt, indem z. B. Experten-/Expertinneninterviews durchgeführt werden. Hierbei wird zweitens der Stand der fachlichen Entwicklung und die vorhandenen Standards im Feld dokumentiert, der auch die Referenzpunkte für alle geförderten Projekte bildet. Dabei kann auch der bisherige Beitrag der verschiedenen Bundesprogramme und - nach Absprache mit den zuständigen Referaten - auch der Landesprogramme erfragt werden. Die Ausgangsanalysen bilden drittens die Hintergrundfolie, um Entwicklungen des Feldes im Laufe der Förderperiode zu bestimmen. Ein einheitliches Konzept für die Ausgangsanalysen wird gemeinsam mit der Geschäftsstelle entwickelt. • Wirkungsanalysen: Die Teilevaluationen untersuchen für das BMFSFJ die Wirkungen des Programms durch die Erreichung der Zielvorgaben (Mittlerziele und Handlungsziele) auf Projektebene für einen Teil der Projekte (mind. 25 Prozent) im jeweilige Programmbereich jeweils im 2., 3. und 4. Förderjahr (2026, 2027, 2028); dazu gehört auch die Analyse der Wirkungen auf die Zielgruppe (summative Evaluation). Dabei soll auch ermittelt werden, inwiefern und wodurch die Projekte Innovationen geschaffen haben. Optionale Leistungen: Weitere vertiefte Evaluationen von weiteren Projekten • Weiterentwicklung und Programmsteuerung: Die Evaluationen entwickeln systematische Unterstützungen und methodische Anleitungen der Projekte zur Selbstevaluation, reflektieren die Ergebnisse der Wirkungsanalysen sowie der Zielgruppenerreichung und tragen damit zur Weiterentwicklung der Projekte bei (formative Evaluation). Zudem untersuchen sie die unterstützenden Programmelemente wie die Programmsteuerung oder Vernetzung. • Bewertung und Empfehlungen: Die Evaluationen bewerten die Projektumsetzung, analysieren förderliche und hinderliche Rahmenbedingungen und entwickeln Empfehlungen für die Programmsteuerung zur Weiterentwicklung des jeweiligen Programmbereichs • Berichte: Die Evaluation dokumentiert ihre Analysen und Empfehlungen bedarfsgerecht in Berichtlegung und Ergebnispräsentationen in abgestimmten Formaten für das BMFSFJ. • Zusammenarbeit: Der Evaluationsverbund arbeitet fachlich konstruktiv sowie serviceorientiert und responsiv mit dem Auftraggeber, den von ihm bestimmten Stellen und den Zuwendungsempfängern zusammen. • Beiträge für das Programm: Die Evaluationen tragen mit ihren Analysen und Empfehlungen zur Verbesserung der Zielerreichung (Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, Erfolgskontrolle), zur Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der Zuwendungsempfängern und des lernenden Bundesprogramms „Demokratie leben!“ bei. | 4 Jahre | – |
| 5 | Los 5: Evaluation des Programmbereichs Digitaler Raum (TE 8) Die Teilevaluationen untersuchen die Projekte im jeweiligen Programmbereich sowie den jeweiligen Programmbereich als solchen. Sie begleiten und bewerten Projekte nach wissenschaftlichen Kriterien und Verfahrensweisen im Rahmen von zwei Säulen: 1) Ein Teil (mind. 25 Prozent) der Projekte im jeweiligen Los wird im Hinblick auf die Wirkungen detailliert analysiert und in der Weiterentwicklung beraten. 2) Die anderen Projekte führen wissenschaftlich angeleitete Selbstevaluationen durch, um die eigene Praxis zu verbessern. Die Ergebnisse der Selbstevaluationen werden ebenfalls durch die Teilevaluationen ausgewertet. Die Evaluationen leiten Lernwerkstätten an, in denen alle Projekte der jeweiligen Programmbereiche diese Ergebnisse und Lernfortschritte reflektieren. Die Teilevaluationen erfüllen dabei folgende Aufgaben: • Entwicklung eines kohärenten Evaluationsdesigns: Sie tragen zur gemeinsamen Entwicklung eines kohärenten Evaluationsdesigns unter Moderation der Geschäftsstelle bei, sie tragen zur Begriffsklärung bei, sie nutzen die zentral für das Bundesprogramm entwickelten Indikatoren und entwickeln spezifische Indikatoren für ihren jeweiligen Programmbereich. • Ausgangsanalysen: Sie führen im ersten Halbjahr eine Ausgangsanalyse durch. Damit wird erstens das fachliche Feld dargestellt, indem z. B. Experten-/Expertinneninterviews durchgeführt werden. Hierbei wird zweitens der Stand der fachlichen Entwicklung und die vorhandenen Standards im Feld dokumentiert, der auch die Referenzpunkte für alle geförderten Projekte bildet. Dabei kann auch der bisherige Beitrag der verschiedenen Bundesprogramme und - nach Absprache mit den zuständigen Referaten - auch der Landesprogramme erfragt werden. Die Ausgangsanalysen bilden drittens die Hintergrundfolie, um Entwicklungen des Feldes im Laufe der Förderperiode zu bestimmen. Ein einheitliches Konzept für die Ausgangsanalysen wird gemeinsam mit der Geschäftsstelle entwickelt. • Wirkungsanalysen: Die Teilevaluationen untersuchen für das BMFSFJ die Wirkungen des Programms durch die Erreichung der Zielvorgaben (Mittlerziele und Handlungsziele) auf Projektebene für einen Teil der Projekte (mind. 25 Prozent) im jeweilige Programmbereich jeweils im 2., 3. und 4. Förderjahr (2026, 2027, 2028); dazu gehört auch die Analyse der Wirkungen auf die Zielgruppe (summative Evaluation). Dabei soll auch ermittelt werden, inwiefern und wodurch die Projekte Innovationen geschaffen haben. Optionale Leistungen: Weitere vertiefte Evaluationen von weiteren Projekten • Weiterentwicklung und Programmsteuerung: Die Evaluationen entwickeln systematische Unterstützungen und methodische Anleitungen der Projekte zur Selbstevaluation, reflektieren die Ergebnisse der Wirkungsanalysen sowie der Zielgruppenerreichung und tragen damit zur Weiterentwicklung der Projekte bei (formative Evaluation). Zudem untersuchen sie die unterstützenden Programmelemente wie die Programmsteuerung oder Vernetzung. • Bewertung und Empfehlungen: Die Evaluationen bewerten die Projektumsetzung, analysieren förderliche und hinderliche Rahmenbedingungen und entwickeln Empfehlungen für die Programmsteuerung zur Weiterentwicklung des jeweiligen Programmbereichs • Berichte: Die Evaluation dokumentiert ihre Analysen und Empfehlungen bedarfsgerecht in Berichtlegung und Ergebnispräsentationen in abgestimmten Formaten für das BMFSFJ. • Zusammenarbeit: Der Evaluationsverbund arbeitet fachlich konstruktiv sowie serviceorientiert und responsiv mit dem Auftraggeber, den von ihm bestimmten Stellen und den Zuwendungsempfängern zusammen. • Beiträge für das Programm: Die Evaluationen tragen mit ihren Analysen und Empfehlungen zur Verbesserung der Zielerreichung (Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, Erfolgskontrolle), zur Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der Zuwendungsempfängern und des lernenden Bundesprogramms „Demokratie leben!“ bei. | 4 Jahre | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung6 von 6 angegeben
- Kriterium
Der Bewerber/Die Bewerberin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen. Hinweis für Bewerbergemeinschaften: Die geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Sofern sich ein Bewerber/eine Bewerberin zum Nachweis seiner/ihrer Eignu … ganz lesenkürzer
Der Bewerber/Die Bewerberin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen. Hinweis für Bewerbergemeinschaften: Die geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Sofern sich ein Bewerber/eine Bewerberin zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers beruft, hat er/sie die geforderten Nachweise auch für das betreffende Unternehmen vorzulegen. Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden. Fehlende Unterlagen können zum Ausschluss führen. a) Kurze Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens/ der sich bewerbenden Institution/der sich bewerbenden Person b) Nennung der für das Unternehmen/die Institution verantwortlichen Personen c) Eigenerklärungen zu §§ 123, 124 GWB. Der Bewerber/ Die Bewerberin hat nachzuweisen, dass auf ihn/sie keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe zutreffen. Hierzu ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu den §§ 123, 124 GWB vorzulegen, die u. a. beinhaltet, dass der Bewerber/die Bewerberin sich nicht in einem Insolvenzverfahren oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seinen/ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat. Die mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Anlage „Eigenerklärung_123_124“ ist hierfür zu nutzen. d) Aktuelle Gewerbezentralregisterauskunft bzw. Eigenerklärung, dass nachweislich die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen. Die mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Anlage Eigenerklärung „MiLoG“ kann genutzt werden.- Kriterium
Der Bewerber/Die Bewerberin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen. Hinweis für Bewerbergemeinschaften: Die geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Sofern sich ein Bewerber/eine Bewerberin zum Nachweis seiner/ihrer Eignu … ganz lesenkürzer
Der Bewerber/Die Bewerberin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen. Hinweis für Bewerbergemeinschaften: Die geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Sofern sich ein Bewerber/eine Bewerberin zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers beruft, hat er/sie die unter Punkt a) geforderten Nachweise auch für das betreffende Unternehmen vorzulegen. Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden. Fehlende Unterlagen können zum Ausschluss führen. a) Mitteilung des Gründungsjahrs und Darstellung der Geschäftsentwicklung der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre b) Nachweis über Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherungsdeckung bzw. Eigenerklärung, dass im Zuschlagsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird- Kriterium
Der Bewerber/Die Bewerberin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen. Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden. a) Der Bewerber/Die Bewerberin hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er/sie an Unterauftragnehmer/Unterauftragnehmerinnen übertragen … ganz lesenkürzer
Der Bewerber/Die Bewerberin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen. Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden. a) Der Bewerber/Die Bewerberin hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er/sie an Unterauftragnehmer/Unterauftragnehmerinnen übertragen will und diese spätestens vor Zuschlagserteilung namentlich zu benennen. b) Angabe bei Bewerbergemeinschaften, welches Mitglied welche Aufgaben und Themenstellungen übernimmt sowie wer als zentrale Ansprechperson fungiert c) Bestätigung, dass das Angebot, die eventuelle Präsentation und die Auftragsleistung in deutscher Sprache erfolgen d) Übersicht in Form einer Liste über die in den letzten 3 Jahren geleisteten wesentlichen Arbeiten (und Aktivitäten) mit Angaben des Auftragsgegenstandes, des Auftragswertes, der Leistungszeit und der Angabe der öffentlichen und privaten Auftraggeber/Auftraggeberinnen e) Angabe der Namen und der beruflichen Qualifikation der Personen, die im Falle eines Zuschlags für den Auftrag zuständig sein werden f) Angabe der Namen und der beruflichen Qualifikation mind. einer Person mit ausgewiesenem wissenschaftlichem Profil (i. d. R. nachgewiesen durch eine Professur) g) Zusicherung, dass es bei Zuschlag eine feste Ansprechperson gibt und dass diese Person kontinuierlich zur Verfügung steht und bei personellen Veränderungen keine inhaltlichen und zeitlichen Probleme im Rahmen der Unterstützung entstehen h) Nachweis von Erfahrungen im Projektmanagement größerer Programme auf Bundes- oder Landesebene, insbesondere in der Zeit- und Kostenplanung und der entsprechenden Kontrolle, z. B. Jahre an Erfahrung und Verweis auf entsprechende Projekte i) Nachweis von Kenntnissen der Methoden empirischer Sozialforschung, insbesondere Kenntnisse über Besonderheiten von angewandter Forschung und Evaluation, das umfasst Erfahrungen in der Untersuchungsplanung, Datenerhebung, qualitativer und quantitativer Datenanalyse inklusive entsprechender Analysesoftware sowie Ergebnisinterpretation und Berichterstattung j) Nachweis von Kenntnissen über Evaluationsgegenstände und Evaluationskontexte, v.a. umfangreiche fachliche Kenntnisse in den Themenbereichen Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung, Extremismusprävention und/oder politischer Bildung k) Nachweis von Erfahrungen und Kenntnissen in der angewandten Forschung und Evaluation, v. a. thematisch versiertes und erfahrenes Personal auch im Bereich Evaluation, in der Regel nachgewiesen durch entsprechende Publikationen l) Nachweis von Praxiserfahrungen in der Beratung von Bundes- oder Landesministerien m) Nachweis von Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Organisationen n) Nachweis von Praxiserfahrungen im Monitoring großer Programme o) Nachweis von Erfahrungen und Kenntnissen in der Fach- und Wissenschaftskommunikation, Erstellen von Kommunikationsmaterialien für die Fachöffentlichkeit, redaktionelle Zuarbeit, Planung und Durchführung von Veranstaltungen p) Nachgewiesene relevante soziale und persönliche Kompetenzen, insbesondere: Kommunikative Kompetenz (verständliches Schreiben), kooperative Kompetenz (Moderationskompetenz)- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Bildung terroristischer Vereinigungen
- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis … Bewerber
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2025
- Vertragsende
- 31.12.2028
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- siehe Leistungsbeschreibung (Anlage 2)
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung5 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Noch nicht bekannt
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 … ganz lesenkürzer
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 S. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2 – 6, 50769 Köln gerügt werden. Hilft das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nach-prüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union endet die Frist 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
a. Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes durchgeführt. b. Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung, eventuelle Präsentation und Verhandlungsrunden werden nicht erstattet. c. Der Auftraggeber behält sich die Durchführung einer Verhandlungsrunde vor. D … ganz lesenkürzer
a. Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes durchgeführt. b. Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung, eventuelle Präsentation und Verhandlungsrunden werden nicht erstattet. c. Der Auftraggeber behält sich die Durchführung einer Verhandlungsrunde vor. Das erste Angebot ist verbindlich. d. Es wird sich die Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote vorbehalten. e. Es wird darauf hingewiesen, dass zunächst ein Teilnahmeantrag (Anlage der zur Verfügung gestellten Unterlagen) unter Beifügung der unter den Punkten III.1.1 bis III.1.3 der Bekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen zu stellen ist. f. Ergänzende Unterlagen können unter der in Punkt I.3 genannten URL heruntergeladen werden. g. Fragen sind bis zum 27.05.2024 12:00 Uhr ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) einzureichen. Die Fragen und Antworten werden allen Bewerbern/Bewerberinnen in anonymisierter Form auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt. h. Eventuelle weitere Informationen, z. B. Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen, Bieterfragen und Antworten, werden schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes eingestellt. i. Die Bewerber/Bewerberinnen sind verpflichtet, sich regelmäßig zu informieren, ob die Vergabeunterlagen aktualisiert worden sind. j. Teilnahmeanträge können ausschließlich auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgegeben werden. Es wird gebeten, die Unterlagen für die Teilnahmeanträge möglichst zusammenhängend (vorzugsweise in einer Gesamtdatei im pdf-Format) einzureichen. Auf eine digitale Signatur der Unterlagen ist zu verzichten. k. Teilnahmeanträge, die auf dem Post- bzw. Botenweg, per E-Mail oder Fax eingehen, müssen ausgeschlossen werden. l. Die Geltendmachung eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch den Bewerber / die Bewerberin bzw. den Bieter / die Bieterin führen zum Ausschluss. m. Mit Abgabe des Teilnahmeantrages unterliegen nicht berücksichtigte Bewerber/Bewerberinnen den Bestimmungen des § 62 VgV.
Lose 2, 3, 4, 5
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung6 von 6 angegeben
- Kriterium
Der Bewerber/Die Bewerberin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen. Hinweis für Bewerbergemeinschaften: Die geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Sofern sich ein Bewerber/eine Bewerberin zum Nachweis seiner/ihrer Eignu … ganz lesenkürzer
Der Bewerber/Die Bewerberin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen. Hinweis für Bewerbergemeinschaften: Die geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Sofern sich ein Bewerber/eine Bewerberin zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers beruft, hat er/sie die geforderten Nachweise auch für das betreffende Unternehmen vorzulegen. Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden. Fehlende Unterlagen können zum Ausschluss führen. a) Kurze Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens/ der sich bewerbenden Institution/der sich bewerbenden Person b) Nennung der für das Unternehmen/die Institution verantwortlichen Personen c) Eigenerklärungen zu §§ 123, 124 GWB. Der Bewerber/ Die Bewerberin hat nachzuweisen, dass auf ihn/sie keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe zutreffen. Hierzu ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu den §§ 123, 124 GWB vorzulegen, die u. a. beinhaltet, dass der Bewerber/die Bewerberin sich nicht in einem Insolvenzverfahren oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seinen/ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat. Die mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Anlage „Eigenerklärung_123_124“ ist hierfür zu nutzen. d) Aktuelle Gewerbezentralregisterauskunft bzw. Eigenerklärung, dass nachweislich die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen. Die mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Anlage Eigenerklärung „MiLoG“ kann genutzt werden.- Kriterium
Der Bewerber/Die Bewerberin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen. Hinweis für Bewerbergemeinschaften: Die geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Sofern sich ein Bewerber/eine Bewerberin zum Nachweis seiner/ihrer Eignu … ganz lesenkürzer
Der Bewerber/Die Bewerberin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen. Hinweis für Bewerbergemeinschaften: Die geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Sofern sich ein Bewerber/eine Bewerberin zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers beruft, hat er/sie die unter Punkt a) geforderten Nachweise auch für das betreffende Unternehmen vorzulegen. Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden. Fehlende Unterlagen können zum Ausschluss führen. a) Mitteilung des Gründungsjahrs und Darstellung der Geschäftsentwicklung der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre b) Nachweis über Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherungsdeckung bzw. Eigenerklärung, dass im Zuschlagsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird- Kriterium
Der Bewerber/Die Bewerberin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen. Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden. a) Der Bewerber/Die Bewerberin hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er/sie an Unterauftragnehmer/Unterauftragnehmerinnen übertragen … ganz lesenkürzer
Der Bewerber/Die Bewerberin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen. Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden. a) Der Bewerber/Die Bewerberin hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er/sie an Unterauftragnehmer/Unterauftragnehmerinnen übertragen will und diese spätestens vor Zuschlagserteilung namentlich zu benennen. b) Angabe bei Bewerbergemeinschaften, welches Mitglied welche Aufgaben und Themenstellungen übernimmt sowie wer als zentrale Ansprechperson fungiert c) Bestätigung, dass das Angebot, die eventuelle Präsentation und die Auftragsleistung in deutscher Sprache erfolgen d) Übersicht in Form einer Liste über die in den letzten 3 Jahren geleisteten wesentlichen Arbeiten (und Aktivitäten) mit Angaben des Auftragsgegenstandes, des Auftragswertes, der Leistungszeit und der Angabe der öffentlichen und privaten Auftraggeber/Auftraggeberinnen e) Angabe der Namen und der beruflichen Qualifikation der Personen, die im Falle eines Zuschlags für den Auftrag zuständig sein werden f) Zusicherung, dass es bei Zuschlag eine feste Ansprechperson gibt und dass diese Person kontinuierlich zur Verfügung steht und bei personellen Veränderungen keine inhaltlichen und zeitlichen Probleme im Rahmen der Unterstützung entstehen g) Nachweis umfangreicher fachlicher Kenntnisse in den Themenbereichen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“, insbesondere im Themenfeld Demokratieförderung h) Nachweis von Erfahrung in der Zusammenarbeit von Programmen zur Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung, Extremismusprävention oder politischer Bildung auf Bundes- oder Landesebene i) Nachweis von Kenntnissen über Evaluationsgegenstände und Evaluationskontexte, v. a. umfangreiche fachliche Kenntnisse in den Themenbereichen Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung, Extremismusprävention und/oder politischer Bildung j) Nachweis von Kenntnissen der Methoden empirischer Sozialforschung, insbesondere Kenntnisse über Besonderheiten von angewandter Forschung und Evaluation, das umfasst Erfahrungen in der Untersuchungsplanung, Datenerhebung, qualitativer und quantitativer Datenanalyse inklusive entsprechender Analysesoftware sowie Ergebnisinterpretation und Berichterstattung k) Nachweis über thematisch versiertes und erfahrenes Personal, v. a. auch im Bereich Evaluation l) Nachweis von Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Organisationen, insb. mit Organisationen, die in sensiblen Kontexten und/oder mit schwer erreichbaren Zielgruppen arbeiten m) Nachgewiesene relevante soziale und persönliche Kompetenzen, insbesondere: Kommunikative Kompetenz (verständliches Schreiben), kooperative Kompetenz (Moderationskompetenz)- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Bildung terroristischer Vereinigungen
- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis … Bewerber
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2025
- Vertragsende
- 31.12.2028
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Siehe Leistungsbeschreibung (Anlage 2)
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung5 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Noch nicht bekannt
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 … ganz lesenkürzer
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 S. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden. Hilft das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union endet die Frist 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
a. Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes durchgeführt. b. Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung, eventuelle Präsentation und Verhandlungsrunden werden nicht erstattet. c. Der Auftraggeber behält sich die Durchführung einer Verhandlungsrunde vor. D … ganz lesenkürzer
a. Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes durchgeführt. b. Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung, eventuelle Präsentation und Verhandlungsrunden werden nicht erstattet. c. Der Auftraggeber behält sich die Durchführung einer Verhandlungsrunde vor. Das erste Angebot ist verbindlich. d. Es wird sich die Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote vorbehalten. e. Es wird darauf hingewiesen, dass zunächst ein Teilnahmeantrag (Anlage der zur Verfügung gestellten Unterlagen) unter Beifügung der unter den Punkten III.1.1 bis III.1.3 der Bekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen zu stellen ist. f. Ergänzende Unterlagen können unter der in Punkt I.3 genannten URL heruntergeladen werden. g. Fragen sind bis zum 27.05.2024 12:00 Uhr ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) einzureichen. Die Fragen und Antworten werden allen Bewerbern/Bewerberinnen in anonymisierter Form auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt. h. Eventuelle weitere Informationen, z. B. Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen, Bieterfragen und Antworten, werden schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes eingestellt. i. Die Bewerber/Bewerberinnen sind verpflichtet, sich regelmäßig zu informieren, ob die Vergabeunterlagen aktualisiert worden sind. j. Teilnahmeanträge können ausschließlich auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgegeben werden. Es wird gebeten, die Unterlagen für die Teilnahmeanträge möglichst zusammenhängend (vorzugsweise in einer Gesamtdatei im pdf-Format) einzureichen. Auf eine digitale Signatur der Unterlagen ist zu verzichten. k. Teilnahmeanträge, die auf dem Post- bzw. Botenweg, per E-Mail oder Fax eingehen, müssen ausgeschlossen werden. l. Die Geltendmachung eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch den Bewerber / die Bewerberin bzw. den Bieter / die Bieterin führen zum Ausschluss. m. Mit Abgabe des Teilnahmeantrages unterliegen nicht berücksichtigte Bewerber/Bewerberinnen den Bestimmungen des § 62 VgV.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- 50679 Köln
- Website
- bafza.de
- Kontakt
- zentrale-beschaffung@
bafza.bund.de
Bei uns erfasst
- Vergebener Auftrag: Tag der offenen Tür der Bundesregierung im BMBFSFJ13.08.2026
- Dolmetscherdienstleistung für das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen und das Hilfetelefon Schwangere in Not im Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA)12.08.2026
- Durchführung einer Servicestelle „Gewaltschutz und Teilhabe in Unterkünften für Geflüchtete“ im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“16.04.2026
- Vergebener Auftrag: Forum Sinti und Roma 202517.11.2025
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 794 (Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Beratung in Nordrhein-Westfalen (31 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- IMAP GmbH4 Zuschläge
- KPMG3 Zuschläge
- MOONROC Advisory Partners GmbH3 Zuschläge
- Syspons GmbH3 Zuschläge
- adesso SE3 Zuschläge
- Accenture GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 03.06.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
Ähnliche offene Ausschreibungen
- Evaluation der Internationalen Klimaschutzstipendien der Alexander von Humboldt-StiftungAlexander von Humboldt-Stiftung (AvH)Frist 11.01.2027
- Beratung Digitalisierung - Los 1 - ERPStudierendenwerk Münster AÖRFrist 01.12.2026
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- Betreuung der weltwärts-CommunityEngagement Global gGmbHFrist 24.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 29ed55c6-20bc-4c0b-be69-f47c3959c86f.