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vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

Übersetzungsdienstleistungen für das Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik

Auftraggeber nicht angegeben · Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen B 24.13 - 0959/23/VV : 1veröffentlicht 27.08.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 860 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Bonn.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

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bereits erreicht · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet

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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
1,2 Mio. €
Laufzeit
24 Monate
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 26 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Übersetzungs-, Korrektur- und Layoutleistungen für das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

Beschreibung des Loses

Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind schriftliche Übersetzungsdienstleistungen in den Sprachrichtungen Deutsch - Englisch, Englisch - Deutsch, Französisch - Deutsch, Deutsch - Französisch. Es handelt sich hierbei um Übersetzungen von Dokumenten mit vorwiegend technischem (IT) oder rechtlichem Hintergrund (insbes. IT-Grundschutz-Kataloge (IT-GSK) sowie weitere diverse Publikationen zum IT-Grundschutz, Cyber-Sicherheit, Zertifizierung, Technische Richtlinien, Schutzprofile und diversen Dokumenten für internationale Gremien und aus dem Bereich der Öffentlichkeitsarbeit des BSI etc.). Die Übersetzungen sind einschließlich mit einer Fachkorrektur, Lektorat und/oder Korrektorat sowie Formatierungs- und Layoutleistungen durchzuführen. Die Leistung umfasst zudem die Pflege einer Terminologie -Datenbank sowie die Übersetzung mit maschinellen Übersetzungsdiensten. Das zu erwartende Auftragsvolumen der Rahmenvereinbarung liegt bei insgesamt ca. 385.740 Normzeilen (ca. 12.858 Seiten a 30 Zeilen) verteilt auf mehrere Einzelaufträge sowie in der Regel einem Großauftrag zur Übersetzung der aktualisierten und neuen Teile der IT-Grundschutz-Kataloge (ca. 500 Seiten). Für die Sprachrichtung Englisch - Deutsch liegt das Übersetzungsvolumen im Bereich von ca. 2.000 Normzeilen. Für die Sprachrichtung Deutsch - Französisch wie auch Französisch - Deutsch fallen jeweils ca. 2.000 Normzeilen an. Der Rest von ca. 379.740 Normzeilen entfällt auf die Sprachrichtung Deutsch - Englisch. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt mit der Zuschlagserteilung und endet mit Ausschöpfung der Höchstmenge, spätestens jedoch nach Ablauf von zwei Jahren nach Zuschlagserteilung. Sofern die Höchstmenge durch Bestellungen nicht erreicht wird, kann die Laufzeit der Rahmenvereinbarung zwei Mal um jeweils ein Jahr verlängert werden. Die Gesamtleistung bildet ein Los.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
24 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Sofern die Höchstmenge durch die Bestellungen nicht erreicht wird, hat die Auftraggeberin das Recht, die Laufzeit der Rahmenvereinbarung zwei Mal um jeweils ein Jahr zu verlängern.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gerichtet werden. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 135 GWB kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Die Leistungserbringung erfolgt ortsunabhängig gemäß den Vergabeunterlagen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik ist berechtigt, aus der Rahmenvereinbarung abzurufen.
Hinweis
Nachweis über die Qualifikation und Erfahrung von Übersetzer und Übersetzerinnen Weisen Sie die berufliche Erfahrung (lit. a) und mindestens eine der nachfolgend aufgeführten Qualifikationen (lit. b bis l) für mindestens drei mit der Auftragsabwicklung von Ihnen vorgesehenen Übersetzer und Übersetze … ganz lesenNachweis über die Qualifikation und Erfahrung von Übersetzer und Übersetzerinnen Weisen Sie die berufliche Erfahrung (lit. a) und mindestens eine der nachfolgend aufgeführten Qualifikationen (lit. b bis l) für mindestens drei mit der Auftragsabwicklung von Ihnen vorgesehenen Übersetzer und Übersetzerinnen durch geeignete Nachweise vor: a. vollzeitliche Berufserfahrung von mindestens drei Jahren in der Übersetzung in den Sprachen Englisch (britisch English/UK) und/ oder Französisch. b. Abschluss einer deutschen Hochschule (Master, Diplom) im Bereich Übersetzen (unabhängig von der Fachbereichs- und Studiengangsbezeichnung der jeweiligen Hochschule). c. Abschluss einer deutschen Hochschule als Bachelor im Bereich Übersetzen (unabhängig von der Fachbereichs- und Studiengangsbezeichnung der jeweiligen Hochschule), sofern Übersetzen Schwerpunkt der Ausbildung und/oder Prüfung war. d. Abschluss einer ausländischen Hochschule, deren Ausbildungsinhalte den in b. und/oder c. genannten Anforderungen entsprechen. e. Prüfung als Übersetzer/in vor einem staatlichen Prüfungsamt eines deutschen Bundeslandes. Dies gilt auch für das Überprüfungsverfahren für seltene Sprachen des Staatlichen Prüfungsamts in Hessen. f. Prüfung als Übersetzer/in vor einer Industrie- und Handelskammer (IHK) eines deutschen Bundeslandes erfolgreich bestanden. g. Prüfung zum "Diploma in Translation" des Chartered Institute of Linguists (CIoL, ehemals IoL) erfolgreich bestanden. h. "ATA Certification Exam" der American Translators Association (ATA) erfolgreich bestanden. i. Auswahlverfahren für Übersetzer/in des Europäischen Amtes für Personalauswahl (EPSO) bestanden. j. Abschluss eines Fremdsprachenstudium an einer deutschen oder ausländischen Hochschule und fünf Jahre Praxis als Übersetzer/in in dieser Fremdsprache. k. Abschluss eines Hochschulstudiums (gleich welcher Fachrichtung) an einer deutschen oder ausländischen Hochschule, Beherrschung einer Fremdsprache und sieben Jahre Praxiserfahrung als Übersetzer/in in dieser Sprache l. oder vergleichbare Abschlüsse. Bitte beachten Sie, dass der Bieter, der sich auf einen vergleichbaren Standard (lit. l) berufen möchte, die Vergabestelle in die Lage versetzen muss, die Gleichwertigkeitsprüfung durchführen zu können. Darüber hinaus ist die "Eigenerklärung zum Einsatz von Muttersprachler_innen" auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Nachweis über die Qualifikation und Erfahrung der Fachkorrektoren Weisen Sie mindestens eine der nachfolgend aufgeführten Qualifikationen (lit. a und/ oder b) für mindestens eine mit der Fachkorrektur von Texten aus dem Bereich Informationstechnik vorgesehenen Person durch geeignete Nachweise vor: a. abgeschlossene Ausbildung als Fach-Informatiker/-in b. mindestens fünf Jahre Berufserfahrung mit der Übersetzung von Texten aus dem Bereich Informationstechnik (ingenieurwissenschaftliche oder naturwissenschaftlich Fachexperte/ Fachexpertin) und weisen Sie mindestens eine der nachfolgend aufgeführten Qualifikationen (lit. c bis e) für mindestens eine mit der Fachkorrektur von juristischen Texten vorgesehenen Person durch geeignete Nachweise vor: c. abgeschlossenes Jurastudium (mindestens 1.Staatsexamen) d. abgeschlossene Ausbildung in Recht oder Rechtswissenschaften e. Abschluss einer juristische Schwerpunktausbildung für Übersetzungen. Mit dem Angebot sind als Beleg für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen folgende Erklärungen einzureichen: Anlage Eigenerklärung Ausschlussgründe, Anlage Eigenerklärung Sanktionen Russland. Die Bindefrist beginnt ab Ende der Angebotsfrist. Die Höchstmenge der Rahmenvereinbarung ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Lingua-World GmbH, Köln15

Auftraggeber

Name
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
Anschrift
Brühler Straße 3, 53119 Bonn
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 795 (Bürohilfsarbeiten) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

55vergebene Aufträge
10Angebote je Los im Median (154 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 8 Meldungen plausibel angegeben

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 01.07.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c985f4ed-49d2-4151-a025-188da03333a8.