Übersetzungsdienstleistungen für das Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik
Auftraggeber nicht angegeben · Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen B 24.13 - 0959/23/VV : 1veröffentlicht 29.05.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 1,2 Mio. €
- Laufzeit
- 24 Monate
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 1,2 Mio. €
- Laufzeit
- 24 Monate
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigevergabe-online.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 29 Monaten
- Angebotsfrist 11:30 Uhrvor 28 Monatenüber evergabe-online.de
- Öffnung der Angebote 11:31 Uhrvor 28 Monaten
- Bindefrist endetvor 27 Monaten43 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Übersetzungs-, Korrektur- und Layoutleistungen für das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Beschreibung des Loses
Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind schriftliche Übersetzungsdienstleistungen in den Sprachrichtungen Deutsch - Englisch, Englisch - Deutsch, Französisch - Deutsch, Deutsch - Französisch. Es handelt sich hierbei um Übersetzungen von Dokumenten mit vorwiegend technischem (IT) oder rechtlichem Hintergrund (insbes. IT-Grundschutz-Kataloge (IT-GSK) sowie weitere diverse Publikationen zum IT-Grundschutz, Cyber-Sicherheit, Zertifizierung, Technische Richtlinien, Schutzprofile und diversen Dokumenten für internationale Gremien und aus dem Bereich der Öffentlichkeitsarbeit des BSI etc.). Die Übersetzungen sind einschließlich mit einer Fachkorrektur, Lektorat und/oder Korrektorat sowie Formatierungs- und Layoutleistungen durchzuführen. Die Leistung umfasst zudem die Pflege einer Terminologie -Datenbank sowie die Übersetzung mit maschinellen Übersetzungsdiensten. Das zu erwartende Auftragsvolumen der Rahmenvereinbarung liegt bei insgesamt ca. 385.740 Normzeilen (ca. 12.858 Seiten a 30 Zeilen) verteilt auf mehrere Einzelaufträge sowie in der Regel einem Großauftrag zur Übersetzung der aktualisierten und neuen Teile der IT-Grundschutz-Kataloge (ca. 500 Seiten). Für die Sprachrichtung Englisch - Deutsch liegt das Übersetzungsvolumen im Bereich von ca. 2.000 Normzeilen. Für die Sprachrichtung Deutsch - Französisch wie auch Französisch - Deutsch fallen jeweils ca. 2.000 Normzeilen an. Der Rest von ca. 379.740 Normzeilen entfällt auf die Sprachrichtung Deutsch - Englisch. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt mit der Zuschlagserteilung und endet mit Ausschöpfung der Höchstmenge, spätestens jedoch nach Ablauf von zwei Jahren nach Zuschlagserteilung. Sofern die Höchstmenge durch Bestellungen nicht erreicht wird, kann die Laufzeit der Rahmenvereinbarung zwei Mal um jeweils ein Jahr verlängert werden. Die Gesamtleistung bildet ein Los.
Gegenstand nach CPV
- 79530000ÜbersetzungsdiensteHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens drei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referen … ganz lesenkürzer
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens drei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar. Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen: • Beschreibung der ausgeführten Leistungen in Bezug auf die unten aufgeführten Anforderungen, • Wert des Auftrages, • Zeitraum der Leistungserbringung, • Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten. Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen: • Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist). • Als gleichwertig werden Referenzen im Hinblick auf die Art der Leistung angesehen, die folgende Merkmale aufweisen: o alle Dienstleistungsaufträge müssen Übersetzungen mindestens in den Sprachrichtungen Deutsch-Englisch (british english/UK), Englisch (british english/UK)-Deutsch, Deutsch-Französisch oder Französisch -Deutsch beinhalten; o mindestens ein Dienstleistungsauftrag umfasst eine Fachübersetzung aus dem Bereich Informationstechnik und/oder steht im Kontext mit juristischer Fachsprache. • Als gleichwertig werden Referenzen im Hinblick auf den Umfang der Leistung angesehen, wenn ein Dienstleistungsauftrag mindestens einen Umfang von 300 zu übersetzenden Seiten umfasst. • Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden. • Für die Referenzen ist die Vorlage "Vordruck Referenzen" zu verwenden. Es sind nur drei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen. Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 24 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Sofern die Höchstmenge durch die Bestellungen nicht erreicht wird, hat die Auftraggeberin das Recht, die Laufzeit der Rahmenvereinbarung zwei Mal um jeweils ein Jahr zu verlängern.
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- evergabe-online.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 43 Tage
- Angebotsöffnung
- 01.07.2024, 11:31 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen … ganz lesenkürzer
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten. Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Die Leistungserbringung erfolgt ortsunabhängig gemäß den Vergabeunterlagen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik ist berechtigt, aus der Rahmenvereinbarung abzurufen.
- Hinweis
Nachweis über die Qualifikation und Erfahrung von Übersetzer und Übersetzerinnen Weisen Sie die berufliche Erfahrung (lit. a) und mindestens eine der nachfolgend aufgeführten Qualifikationen (lit. b bis l) für mindestens drei mit der Auftragsabwicklung von Ihnen vorgesehenen Übersetzer und Übersetze … ganz lesenkürzer
Nachweis über die Qualifikation und Erfahrung von Übersetzer und Übersetzerinnen Weisen Sie die berufliche Erfahrung (lit. a) und mindestens eine der nachfolgend aufgeführten Qualifikationen (lit. b bis l) für mindestens drei mit der Auftragsabwicklung von Ihnen vorgesehenen Übersetzer und Übersetzerinnen durch geeignete Nachweise vor: a. vollzeitliche Berufserfahrung von mindestens drei Jahren in der Übersetzung in den Sprachen Englisch (britisch English/UK) und/ oder Französisch. b. Abschluss einer deutschen Hochschule (Master, Diplom) im Bereich Übersetzen (unabhängig von der Fachbereichs- und Studiengangsbezeichnung der jeweiligen Hochschule). c. Abschluss einer deutschen Hochschule als Bachelor im Bereich Übersetzen (unabhängig von der Fachbereichs- und Studiengangsbezeichnung der jeweiligen Hochschule), sofern Übersetzen Schwerpunkt der Ausbildung und/oder Prüfung war. d. Abschluss einer ausländischen Hochschule, deren Ausbildungsinhalte den in b. und/oder c. genannten Anforderungen entsprechen. e. Prüfung als Übersetzer/in vor einem staatlichen Prüfungsamt eines deutschen Bundeslandes. Dies gilt auch für das Überprüfungsverfahren für seltene Sprachen des Staatlichen Prüfungsamts in Hessen. f. Prüfung als Übersetzer/in vor einer Industrie- und Handelskammer (IHK) eines deutschen Bundeslandes erfolgreich bestanden. g. Prüfung zum "Diploma in Translation" des Chartered Institute of Linguists (CIoL, ehemals IoL) erfolgreich bestanden. h. "ATA Certification Exam" der American Translators Association (ATA) erfolgreich bestanden. i. Auswahlverfahren für Übersetzer/in des Europäischen Amtes für Personalauswahl (EPSO) bestanden. j. Abschluss eines Fremdsprachenstudium an einer deutschen oder ausländischen Hochschule und fünf Jahre Praxis als Übersetzer/in in dieser Fremdsprache. k. Abschluss eines Hochschulstudiums (gleich welcher Fachrichtung) an einer deutschen oder ausländischen Hochschule, Beherrschung einer Fremdsprache und sieben Jahre Praxiserfahrung als Übersetzer/in in dieser Sprache l. oder vergleichbare Abschlüsse. Bitte beachten Sie, dass der Bieter, der sich auf einen vergleichbaren Standard (lit. l) berufen möchte, die Vergabestelle in die Lage versetzen muss, die Gleichwertigkeitsprüfung durchführen zu können. Darüber hinaus ist die "Eigenerklärung zum Einsatz von Muttersprachler_innen" auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Nachweis über die Qualifikation und Erfahrung der Fachkorrektoren Weisen Sie mindestens eine der nachfolgend aufgeführten Qualifikationen (lit. a und/ oder b) für mindestens eine mit der Fachkorrektur von Texten aus dem Bereich Informationstechnik vorgesehenen Person durch geeignete Nachweise vor: a. abgeschlossene Ausbildung als Fach-Informatiker/-in b. mindestens fünf Jahre Berufserfahrung mit der Übersetzung von Texten aus dem Bereich Informationstechnik (ingenieurwissenschaftliche oder naturwissenschaftlich Fachexperte/ Fachexpertin) und weisen Sie mindestens eine der nachfolgend aufgeführten Qualifikationen (lit. c bis e) für mindestens eine mit der Fachkorrektur von juristischen Texten vorgesehenen Person durch geeignete Nachweise vor: c. abgeschlossenes Jurastudium (mindestens 1.Staatsexamen) d. abgeschlossene Ausbildung in Recht oder Rechtswissenschaften e. Abschluss einer juristische Schwerpunktausbildung für Übersetzungen. Mit dem Angebot sind als Beleg für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen folgende Erklärungen einzureichen: Anlage Eigenerklärung Ausschlussgründe, Anlage Eigenerklärung Sanktionen Russland. Die Bindefrist beginnt ab Ende der Angebotsfrist. Die Höchstmenge der Rahmenvereinbarung ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Auftraggeber
- Name
- Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
- Anschrift
- Brühler Straße 3, 53119 Bonn
- Website
- bescha.bund.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 795 (Bürohilfsarbeiten) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Deutsche Post AG , Abteilung Ausschreibungen6 Zuschläge
- Fördergesellschaft Kultur und Integration GmbH3 Zuschläge
- Fonetix GmbH + Co. KG2 Zuschläge
- Kühn Medienkonzept & Design GmbH2 Zuschläge
- LingoA&A Sprachendienste UG2 Zuschläge
- Medienagentur mct GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 01.07.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 73bde874-4e1d-4a33-b38a-fdd00a356fab.