Übersetzung von Texten in besonders leicht verständliche Sprache (Rahmenvertrag)
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales · München, Bayern
Aktenzeichen 2024AHE000018veröffentlicht 27.11.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 640 Tsd. €
- Laufzeit
- 4 Jahre
- 03.03.2025 – 28.02.2029
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 640 Tsd. €
- Laufzeit
- 4 Jahre03.03.2025 – 28.02.2029
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe.bayern.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 86 Tage (6 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3,5 Angebote je Los (8 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 23 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 22 Monatenan Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
- Angebotsfrist 23:59 Uhrvor 22 Monatennur elektronisch über evergabe.bayern.de
- Bindefrist endetvor 20 Monaten45 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 20 MonatenLaufzeit bis 28.02.2029
- Heute
Beschreibung
Die besonders leicht verständliche Sprache als Teilbereich der barrierefreien Kommunikation gewinnt stetig an Bedeutung. Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales sowie seine nachgeordneten Behörden und der Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung für Menschen mit Behinderung, der Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung für das Ehrenamt und der Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung für Aussiedler und Vertriebene haben in den Jahren 2022 und 2023 einen Rahmenvertrag für Übersetzung von Texten in besonders leicht verständliche Sprache in Anspruch genommen. Damit wurden sehr positive Erfahrungen gemacht und eine Vielzahl von Dokumenten in leicht verständlicher Sprache erstellt. Dieser Rahmenvertrag endet zum 31.12.2024. Da auch über dieses Datum hinaus den genannten Stellen die Möglichkeit gegeben werden soll, Übersetzungen über einen Rahmenvertrag abrufen zu können, soll ab dem 01.03.2025 ein neuer Rahmenvertrag geschlossen werden. Vorgesehen ist erneut ein Rahmenvertrag, mit dem die Übersetzung von Texten und Formularen und die Erläuterung von Bescheiden u. ä. in besonders leicht verständliche Sprache sowie eine fachliche Beratung zur besonders leicht verständlichen Sprache im Hinblick auf Webseiten beauftragt werden kann. Die Vorhabenbeschreibung im Einzelnen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung
Gegenstand nach CPV
- 79530000ÜbersetzungsdiensteHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
- auf der Vergabeplattform (evergabe.bayern.de)
-Mindestens zwei vergleichbare Referenzen hinsichtlich Leistungen gemäß Ziffer II. 1. a) der Leistungsbeschreibung, d.h. die Übersetzung von Texten (hierunter fallen z.B. auch Infobroschüren, Flyer, Texte von Videos) und Formularen in besonders leicht verständliche Sprache und deren Bebilderung, ihr … ganz lesenkürzer
-Mindestens zwei vergleichbare Referenzen hinsichtlich Leistungen gemäß Ziffer II. 1. a) der Leistungsbeschreibung, d.h. die Übersetzung von Texten (hierunter fallen z.B. auch Infobroschüren, Flyer, Texte von Videos) und Formularen in besonders leicht verständliche Sprache und deren Bebilderung, ihre Überprüfung durch Menschen mit Lernschwierigkeiten sowie die Qualitätssicherung von Websites und Print-Materialien, die aus der Übersetzung hervorgehen, und -Mindestens eine vergleichbare Referenz hinsichtlich Leistungen gemäß Ziffer II. 1. c) der Leistungsbeschreibung, d.h. die fachliche Beratung und Begleitung bei einer Strukturierung des Bereichs für besonders leicht verständliche Sprache einer Website, ggf. mit einer eigenen Navigation sowie die fachliche Beratung und Begleitung bei Anpassungen des Webdesigns insoweit, dass es eine standardisierte, zielgruppengerechte Darstellung für die übersetzten Texte abbilden kann (nicht gemeint ist die Programmierung des Webdesigns). Die Referenzprojekte müssen in den vergangenen drei Jahren ab Bekanntmachung des Vergabeverfahrens durchgeführt worden sein, Referenzprojekte, die vor über drei Jahren durchgeführt wurden, werden nicht berücksichtigt. - Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 03.03.2025
- Vertragsende
- 28.02.2029
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe.bayern.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 45 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Zur Durchführung des Auftrags werden ausschließlich ausgebildete bzw. zertifizierte Übersetzerinnen und Übersetzer eingesetzt und der übersetzte Text muss von mindestens zwei Menschen mit Lernschwierigkeiten geprüft werden.
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, Maximilianstr. 39, 80539 München
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § … ganz lesenkürzer
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Für diesen Rahmenvertrag werden folgende Höchstmengen festgesetzt: 1. Übersetzungen gemäß Ziffer II. 1. a) der Leistungsbeschreibung: 3.892 Normenseiten Ausgangstext á 1.800 Zeichen inklusive Leerzeichen 2. Erläuterungen gemäß Ziffer II. 1. b) der Leistungsbeschreibung: 152 Normenseiten Ausgangstext … ganz lesenkürzer
Für diesen Rahmenvertrag werden folgende Höchstmengen festgesetzt: 1. Übersetzungen gemäß Ziffer II. 1. a) der Leistungsbeschreibung: 3.892 Normenseiten Ausgangstext á 1.800 Zeichen inklusive Leerzeichen 2. Erläuterungen gemäß Ziffer II. 1. b) der Leistungsbeschreibung: 152 Normenseiten Ausgangstext á 1.800 Zeichen inklusive Leerzeichen 3. Beratung gemäß Ziffer II. 1. c) der Leistungsbeschreibung: 145 Beratungsstunden- Hinweis
Für diesen Rahmenvertrag werden folgende Höchstmengen festgesetzt: 1. Übersetzungen gemäß Ziffer II. 1. a) der Leistungsbeschreibung: 3.892 Normen-seiten Ausgangstext á 1.800 Zeichen inklusive Leerzeichen 2. Erläuterungen gemäß Ziffer II. 1. b) der Leistungsbeschreibung: 152 Normenseiten Ausgangstex … ganz lesenkürzer
Für diesen Rahmenvertrag werden folgende Höchstmengen festgesetzt: 1. Übersetzungen gemäß Ziffer II. 1. a) der Leistungsbeschreibung: 3.892 Normen-seiten Ausgangstext á 1.800 Zeichen inklusive Leerzeichen 2. Erläuterungen gemäß Ziffer II. 1. b) der Leistungsbeschreibung: 152 Normenseiten Ausgangstext á 1.800 Zeichen inklusive Leerzeichen 3. Beratung gemäß Ziffer II. 1. c) der Leistungsbeschreibung: 145 Beratungsstunden
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Winzererstraße 9, 80797 München
- Website
- stmas.bayern.de
- Kontakt
- referat-s5@
stmas.bayern.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 795 (Bürohilfsarbeiten) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 14.01.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 672d296b-638f-4a10-883f-6666b6151a79.