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vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

Übersetzung von Texten in besonders leicht verständliche Sprache (Rahmenvertrag)

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales · München, Bayern

Aktenzeichen 2024AHE000018veröffentlicht 27.11.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 661 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet München.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Bayern (183 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
640 Tsd. €
Laufzeit
4 Jahre03.03.2025 – 28.02.2029
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
München80797, Bayern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe.bayern.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 86 Tage (6 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3,5 Angebote je Los (8 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 23 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
    vor 22 Monaten
  3. Angebotsfrist 23:59 Uhr
    nur elektronisch über evergabe.bayern.de
    vor 22 Monaten
  4. Bindefrist endet
    45 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 20 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 28.02.2029
    vor 20 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Die besonders leicht verständliche Sprache als Teilbereich der barrierefreien Kommunikation gewinnt stetig an Bedeutung. Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales sowie seine nachgeordneten Behörden und der Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung für Menschen mit Behinderung, der Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung für das Ehrenamt und der Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung für Aussiedler und Vertriebene haben in den Jahren 2022 und 2023 einen Rahmenvertrag für Übersetzung von Texten in besonders leicht verständliche Sprache in Anspruch genommen. Damit wurden sehr positive Erfahrungen gemacht und eine Vielzahl von Dokumenten in leicht verständlicher Sprache erstellt. Dieser Rahmenvertrag endet zum 31.12.2024. Da auch über dieses Datum hinaus den genannten Stellen die Möglichkeit gegeben werden soll, Übersetzungen über einen Rahmenvertrag abrufen zu können, soll ab dem 01.03.2025 ein neuer Rahmenvertrag geschlossen werden. Vorgesehen ist erneut ein Rahmenvertrag, mit dem die Übersetzung von Texten und Formularen und die Erläuterung von Bescheiden u. ä. in besonders leicht verständliche Sprache sowie eine fachliche Beratung zur besonders leicht verständlichen Sprache im Hinblick auf Webseiten beauftragt werden kann. Die Vorhabenbeschreibung im Einzelnen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
auf der Vergabeplattform (evergabe.bayern.de)
-Mindestens zwei vergleichbare Referenzen hinsichtlich Leistungen gemäß Ziffer II. 1. a) der Leistungsbeschreibung, d.h. die Übersetzung von Texten (hierunter fallen z.B. auch Infobroschüren, Flyer, Texte von Videos) und Formularen in besonders leicht verständliche Sprache und deren Bebilderung, ihr … ganz lesen-Mindestens zwei vergleichbare Referenzen hinsichtlich Leistungen gemäß Ziffer II. 1. a) der Leistungsbeschreibung, d.h. die Übersetzung von Texten (hierunter fallen z.B. auch Infobroschüren, Flyer, Texte von Videos) und Formularen in besonders leicht verständliche Sprache und deren Bebilderung, ihre Überprüfung durch Menschen mit Lernschwierigkeiten sowie die Qualitätssicherung von Websites und Print-Materialien, die aus der Übersetzung hervorgehen, und -Mindestens eine vergleichbare Referenz hinsichtlich Leistungen gemäß Ziffer II. 1. c) der Leistungsbeschreibung, d.h. die fachliche Beratung und Begleitung bei einer Strukturierung des Bereichs für besonders leicht verständliche Sprache einer Website, ggf. mit einer eigenen Navigation sowie die fachliche Beratung und Begleitung bei Anpassungen des Webdesigns insoweit, dass es eine standardisierte, zielgruppengerechte Darstellung für die übersetzten Texte abbilden kann (nicht gemeint ist die Programmierung des Webdesigns). Die Referenzprojekte müssen in den vergangenen drei Jahren ab Bekanntmachung des Vergabeverfahrens durchgeführt worden sein, Referenzprojekte, die vor über drei Jahren durchgeführt wurden, werden nicht berücksichtigt.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
03.03.2025
Vertragsende
28.02.2029
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe.bayern.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
45 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Zur Durchführung des Auftrags werden ausschließlich ausgebildete bzw. zertifizierte Übersetzerinnen und Übersetzer eingesetzt und der übersetzte Text muss von mindestens zwei Menschen mit Lernschwierigkeiten geprüft werden.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, Maximilianstr. 39, 80539 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § … ganz lesenGesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Für diesen Rahmenvertrag werden folgende Höchstmengen festgesetzt: 1. Übersetzungen gemäß Ziffer II. 1. a) der Leistungsbeschreibung: 3.892 Normenseiten Ausgangstext á 1.800 Zeichen inklusive Leerzeichen 2. Erläuterungen gemäß Ziffer II. 1. b) der Leistungsbeschreibung: 152 Normenseiten Ausgangstext … ganz lesenFür diesen Rahmenvertrag werden folgende Höchstmengen festgesetzt: 1. Übersetzungen gemäß Ziffer II. 1. a) der Leistungsbeschreibung: 3.892 Normenseiten Ausgangstext á 1.800 Zeichen inklusive Leerzeichen 2. Erläuterungen gemäß Ziffer II. 1. b) der Leistungsbeschreibung: 152 Normenseiten Ausgangstext á 1.800 Zeichen inklusive Leerzeichen 3. Beratung gemäß Ziffer II. 1. c) der Leistungsbeschreibung: 145 Beratungsstunden
Hinweis
Für diesen Rahmenvertrag werden folgende Höchstmengen festgesetzt: 1. Übersetzungen gemäß Ziffer II. 1. a) der Leistungsbeschreibung: 3.892 Normen-seiten Ausgangstext á 1.800 Zeichen inklusive Leerzeichen 2. Erläuterungen gemäß Ziffer II. 1. b) der Leistungsbeschreibung: 152 Normenseiten Ausgangstex … ganz lesenFür diesen Rahmenvertrag werden folgende Höchstmengen festgesetzt: 1. Übersetzungen gemäß Ziffer II. 1. a) der Leistungsbeschreibung: 3.892 Normen-seiten Ausgangstext á 1.800 Zeichen inklusive Leerzeichen 2. Erläuterungen gemäß Ziffer II. 1. b) der Leistungsbeschreibung: 152 Normenseiten Ausgangstext á 1.800 Zeichen inklusive Leerzeichen 3. Beratung gemäß Ziffer II. 1. c) der Leistungsbeschreibung: 145 Beratungsstunden

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 795 (Bürohilfsarbeiten) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

18vergebene Aufträge
6Angebote je Los im Median (17 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 1 Meldungen plausibel angegeben

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 14.01.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 672d296b-638f-4a10-883f-6666b6151a79.