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Übernahme und Vermarktung von PPK

AWA Entsorgung GmbH · Eschweiler, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen AWA-2025-12veröffentlicht 24.11.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 390 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
3
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 61 Tage (7 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (11 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 11 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Gesamtgegenstand des Auftrages ist die Übernahme und Vermarktung von ca. 27.000 t der Abfallfraktion Papier, Pappe und Kartonagen (PPK oder Altpapier) aus der kommunalen Sammlung im Entsorgungsgebiet des Zweckverbandes Entsorgungsregion West (ZEW) zur ordnungsgemäßen Verwertung. Ausgenommen hiervon ist PPK aus der kommunalen Sammlung der Stadt Aachen und des Kreises Euskirchen. Der Auftraggeber (AG) beauftragt den Auftragnehmer (AN) als Dritten gemäß § 22 KrWG mit der Übernahme und der Verwertung von PPK aus kommunaler Sammlung. Der Auftrag wird in 3 Losen vergeben. Die Gesamtmenge an kommunal erfasstem PPK wird auf 2 Standorte bezogen in 3 Lose aufgeteilt. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Losaufteilung:

Los 1: 9.500 t/a am Standort des Entsorgungszentrums Warden, in 52249 Eschweiler Los 2: 9.500 t/a am Standort des Entsorgungszentrums Warden, in 52249 Eschweiler Los 3: 8.000 t/a am Standort des Entsorgungszentrums Horm, in 52493 Hürtgenwald/Horm

Lose3 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1

Los 1: Übernahme und Vermarktung von PPK aus kommunaler Sammlung aus dem Gebiet des Zweckverbandes Entsorgungsregion West im Umfang von 9.500 t/a am Standort des Entsorgungszentrums Warden, in 52249 Eschweiler

––
2
Los 2

Los 2: Übernahme und Vermarktung von PPK aus kommunaler Sammlung aus dem Gebiet des Zweckverbandes Entsorgungsregion West im Umfang von 9.500 t/a am Standort des Entsorgungszentrums Warden, in 52249 Eschweiler

––
3
Los 3

Los 3: Übernahme und Vermarktung von PPK aus kommunaler Sammlung aus dem Gebiet des Zweckverbandes Entsorgungsregion West im Umfang von 8.000 t/a am Standort des Entsorgungszentrums Horm, in 52493 Hürtgenwald/Horm

––

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 100Preis

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
bis zu 2-mal: Die nachstehend näher beschriebenen Leistungen werden für den Zeitraum von 1 Jahr, beginnend mit dem 01.01.2026 beauftragt. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der vorstehend bestimmten Grundlaufzeit automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht durch den AG vorzeitig gekündigt w … ganz lesenbis zu 2-mal: Die nachstehend näher beschriebenen Leistungen werden für den Zeitraum von 1 Jahr, beginnend mit dem 01.01.2026 beauftragt. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der vorstehend bestimmten Grundlaufzeit automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht durch den AG vorzeitig gekündigt wird. Die Kündigung durch den AG muss spätestens 3 Monate vor Ablauf der Grundlaufzeit schriftlich durch Einschreiben/Rückschein gegenüber dem AN erklärt worden sein. Im Anschluss an den vorstehend geregelten Verlängerungszeitraum besteht die Option für beide Vertragsparteien durch Erklärung, den Vertragszeitraum um ein weiteres Jahr zu verlängern. Die Erklärung zur Inanspruchnahme dieser weiteren Vertragsverlängerungsoption ist dem jeweils anderen Vertragspartner gegenüber spätestens 6 Monate vor Ablauf des erstmalig verlängerten Vertragszeitraumes schriftlich per Einschreiben/Rückschein zu erklären. Die Vertragsparteien müssen gemeinschaftlich von der Vertragsverlängerungsoption Gebrauch machen.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland, Zeughausstr. 2-10, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Lose 2, 3

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 100Der Preis hat eine Gewichtung von

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
bis zu 2-mal: Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der vorstehend bestimmten Grundlaufzeit automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht durch den AG vorzeitig gekündigt wird. Die Kündigung durch den AG muss spätestens 3 Monate vor Ablauf der Grundlaufzeit schriftlich durch Einschreiben/Rücksch … ganz lesenbis zu 2-mal: Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der vorstehend bestimmten Grundlaufzeit automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht durch den AG vorzeitig gekündigt wird. Die Kündigung durch den AG muss spätestens 3 Monate vor Ablauf der Grundlaufzeit schriftlich durch Einschreiben/Rückschein gegenüber dem AN erklärt worden sein. Im Anschluss an den vorstehend geregelten Verlängerungszeitraum besteht die Option für beide Vertragsparteien durch Erklärung, den Vertragszeitraum um ein weiteres Jahr zu verlängern. Die Erklärung zur Inanspruchnahme dieser weiteren Vertragsverlängerungsoption ist dem jeweils anderen Vertragspartner gegenüber spätestens 6 Monate vor Ablauf des erstmalig verlängerten Vertragszeitraumes schriftlich per Einschreiben/Rückschein zu erklären. Die Vertragsparteien müssen gemeinschaftlich von der Vertragsverlängerungsoption Gebrauch machen.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland, Zeughausstr. 2-10, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1Bongaerts Recycling nv, Peer4
2Bongaerts Recycling nv, Peer3
3Bongaerts Recycling nv, Peer4

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

230vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (262 Lose mit Angabe)
569.866 €Zuschlagswert im Median
147.722 € – 2,33 Mio. €mittlere Hälfte, 50 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 13.10.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 3e742848-6412-406a-9afe-0f58b53fe735.