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EU-weite Ausschreibung der Bioabfallverwertung für die AWA Entsorgung GmbH

AWA Entsorgung GmbH · Eschweiler, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen AWA-2026-04veröffentlicht 02.10.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 61 Tagen abgelaufen

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
3
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 61 Tage (7 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (11 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 37 Tagen
  2. Heute

Beschreibung

Die Gesamtleistung wird in drei gleichen Mengenlosen vergeben:

• Übernahme des Bioabfalls an der Umschlagstelle • Transport des Bioabfalls zur vom Auftragnehmer verbindlich zu benennenden Ver- wertungsanlage • Behandlung bzw. Verwertung der übernommenen Bioabfälle • Vermarktung des Produktes (z. B. Kompost, Gärreste) • Entsorgung der bei der Behandlung/Verwertung anfallenden Fremdstoffe und nicht verwertbarer Gemische mit Fremdstoffen

Lose3 Lose

Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Übernahme und Verwertung von Bioabfall

– Übernahme des Bioabfalls an der Umschlagstelle der AWA in Horm; – Transport des Bioabfalls zu der vom Auftragnehmer verbindlich zu benennenden Behandlungs-/Verwertungsanlage; – Behandlung bzw. Verwertung der übernommenen Bioabfälle; – Vermarktung der Produkte (z. B. Kompost, Gärreste); – Entsorgung der bei der Behandlung/Verwertung anfallenden Fremdstoffe und nicht verwertbarer Gemische mit Fremdstoffen; – Abfallmenge je Mengenlos: 6.500 – 9.000 Mg/a.

––
2
Übernahme und Verwertung von Bioabfall

– Übernahme des Bioabfalls an der Umschlagstelle der AWA in Horm; – Transport des Bioabfalls zu der vom Auftragnehmer verbindlich zu benennenden Behandlungs-/Verwertungsanlage; – Behandlung bzw. Verwertung der übernommenen Bioabfälle; – Vermarktung der Produkte (z. B. Kompost, Gärreste); – Entsorgung der bei der Behandlung/Verwertung anfallenden Fremdstoffe und nicht verwertbarer Gemische mit Fremdstoffen; – Abfallmenge je Mengenlos: 6.500 – 9.000 Mg/a.

––
3
Übernahme und Verwertung von Bioabfall

– Übernahme des Bioabfalls an der Umschlagstelle der AWA in Horm; – Transport des Bioabfalls zu der vom Auftragnehmer verbindlich zu benennenden Behandlungs-/Verwertungsanlage; – Behandlung bzw. Verwertung der übernommenen Bioabfälle; – Vermarktung der Produkte (z. B. Kompost, Gärreste); – Entsorgung der bei der Behandlung/Verwertung anfallenden Fremdstoffe und nicht verwertbarer Gemische mit Fremdstoffen; – Abfallmenge je Mengenlos: 6.500 – 9.000 Mg/a.

––

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 100Preis

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
bis zu 2-mal: Der Vertrag verlängert einmalig um ein Jahr (bis zum 31.12.2029), wenn er nicht spätestens sechs Monate vor Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit vom Auftraggeber gekündigt wird (Verlängerungsoption). Danach verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr, längstens bis zum 31.12.203 … ganz lesenbis zu 2-mal: Der Vertrag verlängert einmalig um ein Jahr (bis zum 31.12.2029), wenn er nicht spätestens sechs Monate vor Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit vom Auftraggeber gekündigt wird (Verlängerungsoption). Danach verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr, längstens bis zum 31.12.2030, wenn er nicht sechs Monate vor Ende der Vertragslaufzeit vom Auftraggeber gekündigt wird (Vertragsverlängerungsmöglichkeit).
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Str. 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1Reterra Service GmbH, Erftstadt2
2Reterra Service GmbH, Erftstadt2
3Reterra Service GmbH, Erftstadt2

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

229vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (261 Lose mit Angabe)
569.866 €Zuschlagswert im Median
147.722 € – 2,33 Mio. €mittlere Hälfte, 50 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 07.09.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 252e13fa-12d7-49c7-99e3-c533e4774047.