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Übernahme, Sortierung und Verwertung von Sperrabfall (AVV-Nr. 200307) im Stadtgebiet Gelsenkirchen

GELSENDIENSTE · Gelsenkirchen, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen SP26092301GDveröffentlicht 25.09.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 11 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 27.10.2026.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre01.01.2027 – 31.12.2028
Lose
2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Gelsenkirchen45879, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabe.metropoleruhr.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragja

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 59 Tage (32 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (72 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 43 Tagen
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an GELSENDIENSTE
    vor 18 Tagen
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über vergabe.metropoleruhr.de
    vor 11 Tagen
  4. Heute
  5. Bindefrist endet
    8 Wochen ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 45 Tagen
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2028
    in 55 Tagen

Beschreibung

Die ausgeschriebene Leistung betrifft die Übernahme, Sortierung und die anschließende ordnungsgemäße und schadlose Verwertung von Sperrabfall durch den Auftragnehmer im Auftrag von GELSENDIENSTE als Auftraggeber. Die Vertragslaufzeit beträgt fest 2 Jahre (01.01.2027 bis 31.12.2028); eine Verlängerungsoption besteht nicht. Die Gesamtmenge wird für den Zeitraum vom 01.01.2027 bis 31.12.2028 mit insgesamt 19.000 t angenommen (Los 1: ca. 9.500 t und Los 2: ca. 9.500 t).

Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Übernahme, Sortierung und Verwertung von Sperrabfall - Stadtgebiet Nord

GELSENDIENSTE - eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Gelsenkirchen beabsichtigt die Vergabe einer Entsorgungsleistung zur Übernahme, Sortierung und Verwertung von Sperrabfall (AVV-Nr. 200307). Die Leistung bezieht sich auf den Zeitraum vom 01.01.2027 bis 31.12.2028. GELSENDIENSTE sammelt diese Abfälle im Wege eines kombinierten Hol- und Bringsystems. Dies beinhaltet die Abholung der Sperrabfälle an den Anfallstellen der privaten Haushaltungen, über den Containerdienst und die Erfassung an zwei Wertstoffhöfen. Die Abfälle beinhalten u.a. Schränke, Regale, Truhen, Tische, Stühle, Schreibtische, Sprungrahmen sowie weitere verleimte und massive Möbel- und Holzteile, welche den Altholzklassen A I bis III zuzuordnen sind, sowie sperrige Abfälle aus überwiegend Kunst- und Verbundstoffen, wie z. B. Bettroste, Matratzen, Polstermöbel, Koffer, Teppiche, Wäschekörbe, Wäscheständer, Federbetten etc. Es findet keine getrennte Sammlung der Fraktionen Rest-Sperrabfall, Holz-Sperrabfall und Metall-Sperrabfall statt. Die Vergabe erfolgt in zwei Gebietslosen: Los 1 umfasst den Sperrabfall aus dem Stadtgebiet Nord, Los 2 den Sperrabfall aus dem Stadtgebiet Süd. Für den oben genannten Zeitraum werden die voraussichtlichen Gesamtmengen wie folgt angenommen: Los 1 - Stadtgebiet Nord: ca. 9.500 t Los 2 - Stadtgebiet Süd: ca. 9.500 t

2 Jahre–
2
Übernahme, Sortierung und Verwertung von Sperrabfall - Stadtgebiet Süd

GELSENDIENSTE - eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Gelsenkirchen beabsichtigt die Vergabe einer Entsorgungsleistung zur Übernahme, Sortierung und Verwertung von Sperrabfall (AVV-Nr. 200307). Die Leistung bezieht sich auf den Zeitraum vom 01.01.2027 bis 31.12.2028. GELSENDIENSTE sammelt diese Abfälle im Wege eines kombinierten Hol- und Bringsystems. Dies beinhaltet die Abholung der Sperrabfälle an den Anfallstellen der privaten Haushaltungen, über den Containerdienst und die Erfassung an zwei Wertstoffhöfen. Die Abfälle beinhalten u.a. Schränke, Regale, Truhen, Tische, Stühle, Schreibtische, Sprungrahmen sowie weitere verleimte und massive Möbel- und Holzteile, welche den Altholzklassen A I bis III zuzuordnen sind, sowie sperrige Abfälle aus überwiegend Kunst- und Verbundstoffen, wie z. B. Bettroste, Matratzen, Polstermöbel, Koffer, Teppiche, Wäschekörbe, Wäscheständer, Federbetten etc. Es findet keine getrennte Sammlung der Fraktionen Rest-Sperrabfall, Holz-Sperrabfall und Metall-Sperrabfall statt. Die Vergabe erfolgt in zwei Gebietslosen: Los 1 umfasst den Sperrabfall aus dem Stadtgebiet Nord, Los 2 den Sperrabfall aus dem Stadtgebiet Süd. Für den oben genannten Zeitraum werden die voraussichtlichen Gesamtmengen wie folgt angenommen: Los 1 - Stadtgebiet Nord: ca. 9.500 t Los 2 - Stadtgebiet Süd: ca. 9.500 t

2 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Wertungssumme (Angebotssumme zzgl. externer Umweltkosten des Transports zur Übernahmeanlage)100 %
Kosten
Wertungssumme (Angebotssumme zzgl. externer Umweltkosten des Transports zur Übernahmeanlage)Einziges Zuschlagskriterium ist die Wertungssumme. Diese setzt sich aus der Angebotssumme und den externen Umweltkosten des Transports zur Übernahmeanlage zusammen. Die externen Umweltkosten werden gemäß § 59 Abs. 2 Nr. 5 VgV berücksichtigt. Die Wertungssumme ergibt sich für jedes Los als Summe aus Angebotssumme und externen Umweltkosten: W(Angebot) = V(Angebot) + U(Angebot) Externe Umweltkosten werden stets hinzugerechnet. Die Berechnung der externen Umweltkosten und der Wertungssumme nimmt ausschließlich der Auftraggeber vor. Der Bieter hat hierzu keine Angaben zu machen; er gibt im Angebotsvorblatt lediglich die Fahrtstrecke vom Bezugspunkt des jeweiligen Loses zur Übernahmeanlage an. Die Wertung erfolgt je Los. Den Zuschlag erhält für das jeweilige Los das wertbare Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme.

Eignung7 von 7 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
a) Eintragung im Berufs- oder Handelsregister
Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
b) Anzeige nach § 53 KrWG soweit der Auftragnehmer Sammlungs- oder Beförderungsleistungen selbst erbringt.
Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
c) Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG für AVV-Nr. 200307 sowie für die bei der Vorbehandlung entstehenden Sortierreste (AVV 191212) oder gleichartiger Nachweis
Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
d) Nachweis der Nutzungsfähigkeit der Anlage(n)
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
e) Referenzliste über die Durchführung vergleichbarer Leistungen (mindestens zwei Referenzen aus den letzten drei Jahren) * Die vorstehend mit einem Sternchen gekennzeichneten Eigenerklärungen sind in dem vom Auftraggeber vorgegebenen und Ihnen elektronisch in Dateiform zur Verfügung gestellten For … ganz lesene) Referenzliste über die Durchführung vergleichbarer Leistungen (mindestens zwei Referenzen aus den letzten drei Jahren) * Die vorstehend mit einem Sternchen gekennzeichneten Eigenerklärungen sind in dem vom Auftraggeber vorgegebenen und Ihnen elektronisch in Dateiform zur Verfügung gestellten Formular "Auszufüllende Vordrucke und Erklärungen" enthalten. Das Formular ist von Ihnen entsprechend auszufüllen und muss dem Angebot beigefügt werden.
Anteil der Unterauftragsvergabe
f) Ggf. Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen** g) Ggf. Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen** ** Für die vorstehend mit zwei Sternchen gekennzeichneten Erklärungen sind vom Auftraggeber Formulare vorgegeben und Ihnen elektronisch in Dateiform zur Verfügung gestellt. Diese sind … ganz lesenf) Ggf. Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen** g) Ggf. Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen** ** Für die vorstehend mit zwei Sternchen gekennzeichneten Erklärungen sind vom Auftraggeber Formulare vorgegeben und Ihnen elektronisch in Dateiform zur Verfügung gestellt. Diese sind zu auszufüllen und dem Angebot beizufügen, wenn der Bieter nicht die gesamte Leistung im eigenen Unternehmen erbringen wird.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2027
Vertragsende
31.12.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
vergabe.metropoleruhr.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
8 Wochen
Angebotsöffnung
elektronisch
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: - Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) - unter strikter Beachtung der 5-stufigen Abfallhierarchie (§ 6 KrWG) - Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) - Altholzverordnung (AltholzV) - Nachweisverordnung (NachwV) - soweit anwendbar; für nicht gefährliche Abfälle besteht ausschließlich die Registerp … ganz lesenLeistung: - Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) - unter strikter Beachtung der 5-stufigen Abfallhierarchie (§ 6 KrWG) - Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) - Altholzverordnung (AltholzV) - Nachweisverordnung (NachwV) - soweit anwendbar; für nicht gefährliche Abfälle besteht ausschließlich die Registerpflicht nach §§ 49 ff. KrWG - Anzeigepflicht nach § 53 KrWG i. V. m. der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV), soweit der Auftragnehmer Sammlungs- oder Beförderungsleistungen selbst erbringt. - Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW) - Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sowie einschlägige Verordnungen (insb. 4. BImSchV, 17. BImSchV) - Einschlägige DIN-Normen und technische Regelwerke - Landesrechtliche Vorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen, insb. Kreislaufwirtschaftsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeskreislaufwirtschaftsgesetz - Landeskreislaufwirtschaftsgesetz - LKrWG)
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung … ganz lesenEin zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden. Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXPSYY1D7R9#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Letzte vergleichbare Vergabe (2025): Übernahme und Verwertung von Straßenkehricht aus dem Stadtgebiet Gelsenkirchen

Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 20.11.2025. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

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230vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (262 Lose mit Angabe)
569.866 €Zuschlagswert im Median
147.722 € – 2,33 Mio. €mittlere Hälfte, 50 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 27.10.2026 auf 10.11.2026 verschoben
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 27.10.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ed8f1406-2481-435a-8d98-2bc250f1fdf4.