Treasury Management System
Einkauf und Vergabemanagement der SBK · München, Bayern
Aktenzeichen 2026_35940veröffentlicht 11.08.2026Dienstleistungen · Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- München80339, Bayern
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (3 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.
- Preis40 %
- Fachliche Anforderungen7,9 %
- TMS Dispo9,2 %
- TMS Geldanlagen13,3 %
- TMS Liquiditätsplanung7,1 %
- Auswertungen / Berichtswesen6,7 %
- Anforderungen zu Hosting, Betrieb und Wartung8,2 %
- Anforderungen zu SLAs4,1 %
- IT-Security / Informationssicherheit im Betriebsmodell SaaS und On-Premises0 %
- IT-Schnittstellen und Integration3,5 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −3,6 Punkte |
| 25 % teurer | −8 Punkte |
| 50 % teurer | −13,3 Punkte |
| 100 % teurer | −20 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 03.11.2026
- Veröffentlichungvor 3 Monaten
- Heute
Beschreibung
Es soll ein Treasury Management System eingeführt werden, welches die bisherige Excel Struktur ablöst.
Bedingungen
Zuschlag10 von 10 angegeben
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 40Berücksichtigung des Preises durch die Wertungsmethode "Bestangebots-Quotienten-Methode"
- Qualität
- Fachliche AnforderungenGewichtung (Punkte, genau) 7,86Im folgenden finden Sie die Mindestkriterien sowie ggf. einige Hinweise/Informationen. Eine Erfassung an dieser Stelle in dem Excel-Template ist nicht erforderlich.
- Qualität
- TMS DispoGewichtung (Punkte, genau) 9,24Beschreibung: Hierbei handelt es sich um den aktuellen Liquiditätsstatus und kurzfristiges Cash-Management zur täglichen kurzfristigen Steuerung der Liquidität. Zielsetzung: Sicherung der Liquidität und Rentabilität. Für die Disposition spielen bei dem AG folgende Parameter (siehe folgende Unterpunkte) eine Rolle. Diese müssen in das Modul TMS Dispo integriert sein. Durch die TMS Dispo sollen aktuell bestehende Excel-Tabellen abgelöst werden. Eine Erfassung an dieser Stelle in dem Excel-Template ist nicht erforderlich.
- Qualität
- TMS GeldanlagenGewichtung (Punkte, genau) 13,26Beschreibung: Zur Dokumentation unserer Geldanlagen soll eine Software (TMS Geldanlagen) angeschafft werden. Die Software soll die bestehenden Excel-Tabellen vollständig ablösen. Die Basis für diese Anforderungen resultiert aus einer Excel-Tabelle, welche wir bei Bedarf zur Verfügung stellen können. Folgende Parameter (siehe folgende Unterpunkte) spielen für die Dokumentation der Geldanlagen eine Rolle. Diese müssen in das Modul TMS Geldanlagen integrierbar sein. Vorrangiges Ziel der TMS Geldanlagen ist eine Transparenz der Geldanlagen / Liquidität sowie eine revisionssichere Dokumentation. Eine Erfassung an dieser Stelle in dem Excel-Template ist nicht erforderlich.
- Qualität
- TMS LiquiditätsplanungGewichtung (Punkte, genau) 7,14Beschreibung: Für die Liquiditätsplanung spielen bei der SBK folgende Parameter (siehe unten) eine Rolle. Diese müssen in das Modul TMS Liquiditätsplanung integriert sein. Durch die TMS Liquiditätsplanung soll die aktuell bestehende Excel-Tabelle abgelöst werden. Die Liquiditätsplanung soll arbeitstäglich bis mindestens 2 Jahre in die Zukunft erfolgen. Im TMS Liquiditätsplanung soll eine kategorisierte Liquiditätsplanung erfolgen um Liquiditätsüberschüsse optimal anlegen zu können bzw. Einfluss auf den Beitragssatz zu nehmen. Ziel ist die Sicherung der Liquidität plus Rentabilität / Risikoreduktion / Transparenz. Eine Erfassung an dieser Stelle ich nicht erforderlich.
- Qualität
- Auswertungen / BerichtswesenGewichtung (Punkte, genau) 6,72Beschreibung: Auswertungen / Berichte können separat in einem "TMS-Berichtsmodul" zur Verfügung stehen und/oder in das jeweilige TMS Produkt integriert sein. Es wird ein Dashboard für die wesentlichen Reports angeboten. Die Anzeigen sollen Export fähig sein. (PDF und XLS) Die Möglichkeit einer Beschreibung zum Report / Dashboard besteht (hinterlegt im System bzw. / und manuelle Ergänzung). Sämtliche Berichte und Auswertungen sind auf Deutsch. Jeder Nutzer kann Favoriten für eigene Sichtweisen setzen. Im Folgenden werden geforderte Auswertungen/Berichte gelistet. Zum besserem Verständnis haben wir aufgezeigt, zu welchem Bereich wir die Berichte / Auswertungen zuordnen. Mit "Model Geldanlagen" denken wir, dass der Bericht / die Auswertung zu der Kategorie Geldanlagen gehört und dort im Modul oder aber auch separat im Modul Berichtswesen / Auswertung abgebildet werden sollte. Eine Erfassung an dieser Stelle ist nicht erforderlich.
- Qualität
- Anforderungen zu Hosting, Betrieb und WartungGewichtung (Punkte, genau) 8,16Im folgenden werden die Anforderungen zum Hosting, Betrieb und Wartung dargestellt.
- Qualität
- Anforderungen zu SLAsGewichtung (Punkte, genau) 4,14Die Qualität und Verfügbarkeit der erbrachten Leistungen sind entscheidende Faktoren für eine erfolgreiche und zuverlässige Zusammenarbeit. Aus diesem Grund spielen Service Level Agreements (SLAs) eine zentrale Rolle in unseren Anforderungen. Sie definieren klare Leistungskennzahlen, garantierte Reaktionszeiten und verbindliche Eskalationsmechanismen, um eine kontinuierlich hohe Servicequalität sicherzustellen. SLAs bieten nicht nur Transparenz über die erbrachten Leistungen, sondern schaffen auch eine verlässliche Basis für das Monitoring und die kontinuierliche Optimierung der Services. Durch definierte Verfügbarkeitsanforderungen, Supportzeiten und Maßnahmen zur Störungsbehebung stellen wir sicher, dass geschäftskritische Prozesse ohne Unterbrechung aufrechterhalten werden können. Die Einhaltung der vereinbarten Service Levels wird regelmäßig überprüft, um Abweichungen frühzeitig zu identifizieren und entsprechende Gegenmaßnahmen einzuleiten. Dies gewährleistet nicht nur eine reibungslose Betriebsführung, sondern stärkt auch das Vertrauen in die erbrachten Leistungen. Verstöße gegen die festgelegten SLAs können, je nach Schwere der Abweichung, entsprechende Konsequenzen nach sich ziehen, bis hin zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags.
- Qualität
- IT-Security / Informationssicherheit im Betriebsmodell SaaS und On-PremisesGewichtung (Punkte, genau) 0Im folgenden werden die Anforderungen zur IT-Security / Informationssicherheit im Betriebsmodell SaaS und On-Premises dargelegt. Der AG versteht unter Software as a Service (SaaS), dass das System/die Anwendung beim AN gehostet wird. Unter On-Premises versteht der AG, dass das System/die Anwendung beim AG selbst gehostet wird bzw. bei einem seiner IT-Dienstleister.
- Qualität
- IT-Schnittstellen und IntegrationGewichtung (Punkte, genau) 3,48Im folgenden werden die Anforderungen zu IT Schnittstellen und Integration dargelegt. Folgende Softwareanwendungen nutzt der AG aktuell: 1. 21c (Bitmarck) 2. Verwaltungskostentool (AG-Eigenentwicklung) 3. UC Prime (Hypo Vereinsbank HVB) 4. SAP Payroll (SAP) 5. Data Warehouse (DWH)
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- bis zu 10-mal: Es handelt sich um einen EVB-IT Cloudvertrag, welcher sich automatisch um 12 Monate verlängert, wenn dieser nicht mit einer Kündigungsfirst von 9 Monaten gekündigt wird.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erk … ganz lesenkürzer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXVHYY6DYY9RJLNZ# Eine Kommunikation erfolgt ausschließlich elektronisch über das Portal des eVergabemanagementsystems. Wenden Sie sich bei technischen Fragen zum Vergabeportal und zum Bietertool bitte an das Support-Team der Firma COSINEX. Montag bis Freitag 7:00 Uhr bis 17 … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXVHYY6DYY9RJLNZ# Eine Kommunikation erfolgt ausschließlich elektronisch über das Portal des eVergabemanagementsystems. Wenden Sie sich bei technischen Fragen zum Vergabeportal und zum Bietertool bitte an das Support-Team der Firma COSINEX. Montag bis Freitag 7:00 Uhr bis 17:00 Uhr E-Mail: support@cosinex.de Telefon: 0900 - 1 - 267463 Website: https://support.cosinex.de/unternehmen/ Erweiterte Vergabebegründung zur Festlegung zwingender Anforderungen an hybride Betriebsmodelle (SaaS und On-Premises) im offenen Verfahren: 1. Ausgangslage und Verfahrenswahl Der Auftraggeber führt ein offenes Verfahren gemäß § 15 VgV durch, um einen möglichst breiten Wettbewerb zu gewährleisten. Eine weitergehende Einschränkung des Teilnehmerkreises erfolgt nicht. Gegenstand der Beschaffung ist eine Softwarelösung im Anwendungsbereich des Sozialgesetzbuches Fünftes Buch (SGB V), die im Kontext kritischer Infrastrukturen (KRITIS) betrieben wird. Die Lösung muss sowohl als "Software as a Service (SaaS)" als auch als On-Premises-Installation betrieben werden können. Vertragliche Grundlage ist ein EVB-IT Cloud Vertrag, ergänzt um die verbindliche Option zur Nutzung einer On-Premises-Variante. 2. Kritikalität des Anwendungsbereichs (SGB V / KRITIS) Die zu beschaffende Software verarbeitet Sozialdaten im Sinne des § 67 SGB X und ist funktional Bestandteil einer kritischen Infrastruktur gemäß BSI-Gesetz. Hieraus ergeben sich erhöhte Anforderungen an: - Verfügbarkeit und Ausfallsicherheit - Integrität und Vertraulichkeit der Daten - Revisionssicherheit und Nachvollziehbarkeit - Steuerbarkeit der Betriebsumgebung durch den Auftraggeber Diese Anforderungen sind dauerhaft und unabhängig vom gewählten Betriebsmodell sicherzustellen. 3. Zwingende Notwendigkeit der Betriebsmodellflexibilität Die Verpflichtung zur Unterstützung beider Betriebsmodelle ist aus folgenden Gründen zwingend erforderlich: 3.1 Sozialdatenschutz und spezifische Anforderungen des SGB V - Sozialdaten unterliegen besonders strengen Schutzanforderungen. - Gesetzesänderungen oder Auslegungsvorgaben der Aufsicht (Bundesamt für Soziale Sicherung) können Einschränkungen für Cloud-Betriebsmodelle erforderlich machen. - Eine kurzfristige Verlagerung in eine vollständig kontrollierte Betriebsumgebung (On-Premises) muss jederzeit möglich sein. 3.2 Aufsichtsrechtliche Anforderungen (insb. BAS) - Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) kann im Rahmen seiner Aufsicht konkrete Anforderungen an die Datenverarbeitung und IT-Betriebsmodelle stellen. - Diese können eine Änderung oder Einschränkung des Cloud-Betriebs notwendig machen. - Der Auftraggeber muss in der Lage sein, solchen Vorgaben ohne Systemwechsel nachzukommen. 3.3 KRITIS- und IT-Sicherheitsanforderungen - Als KRITIS-Betreiber unterliegt der Auftraggeber dynamischen regulatorischen Anforderungen (z. B. BSI-Gesetz, IT-Sicherheitskataloge). - Sicherheitslagen können sich kurzfristig ändern (z. B. neue Angriffsszenarien, Schwachstellen, geopolitische Risiken). - Eine Migration in eine isolierte, vollständig kontrollierte Infrastruktur kann erforderlich werden. 3.4 Geopolitische und datenhoheitsbezogene Risiken - Internationale Konfliktlagen, Sanktionen oder Änderungen bei Drittstaatentransfers können die Nutzung bestimmter Cloud-Infrastrukturen einschränken oder unzulässig machen. - Der Auftraggeber muss die Datenhoheit jederzeit vollständig sicherstellen können. 3.5 Sicherstellung der Betriebs- und Investitionskontinuität - Vermeidung eines vendor lock-in bei ausschließlich cloudbasierten Lösungen. - Vermeidung kostenintensiver Neuvergaben oder Systemwechsel bei regulatorischen Änderungen. - Sicherstellung eines unterbrechungsfreien Betriebs über die gesamte Vertragslaufzeit. 3.6 Technische und organisatorische Integrationsanforderungen - Integration in bestehende KRITIS-relevante Systemlandschaften kann On-Premises-Komponenten erfordern. - Gleichzeitig kann SaaS insbesondere in Einführungs-, Skalierungs- ode …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| COPS Ges.m.b.H., Wien | 2 |
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Einkauf und Vergabemanagement der SBK
- Art
- Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Bundesebene, Gesundheit
- Anschrift
- Ganghoferstraße 29, 80339 München
- Website
- sbk.org
- Kontakt
- vergabemanagement@
sbk.org
Bei uns erfasst
- Abrechnung der Arzneimittel von öffentlichen Apotheken, Krankenhausapotheken und sonstigen Leistungserbringern nach § 300 SGB V11.10.2026 · 3 Angebote
- Hochleistung GPU Server02.08.2026 · 3 Angebote
- Standaktionen BGM (HF Bewegung)20.07.2026
- Pflegekurse Online §45 SGB XI12.05.2026
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Häufige Zuschlagsempfänger
- SAP Deutschland SE & Co. KG3 Zuschläge
- Allgeier IT GmbH2 Zuschläge
- GuideCom AG2 Zuschläge
- ORACLE Deutschland B.V. & Co. KG2 Zuschläge
- dvhaus Software & Solutions GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 23.07.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Pflege, Weiterentwicklung und Support der PAB-DatenbankBezirk OberbayernFrist 18.11.2026
- SSW-IT Rahmenvereinbarung Handelspartner für Beitritt zum BMI-Konditionenvertrag MS EADeutsche Rentenversicherung Schwaben, Zentrale VergabestelleFrist 08.12.2026
- Weiterentwicklung AIS.chatFWU Institut für Film und Bild in Wissenschaft und Unterricht gGmbHFrist 30.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e9074b93-7181-425e-ac20-1cabb39d5d8d.