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Abrechnung der Arzneimittel von öffentlichen Apotheken, Krankenhausapotheken und sonstigen Leistungserbringern nach § 300 SGB V

Einkauf und Vergabemanagement der SBK · München, Bayern

Aktenzeichen 2025_24599veröffentlicht 11.10.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet München.

Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Bayern (54 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 119 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
2,19 Mio. €
Laufzeit
120 Monate
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
München80339, Bayern
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (5 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Preis50 %
  • Datenannahme und Digitalisierung0 %
  • Sachliche-rechnerische und pharmafachliche Abrechnungsprüfung0 %
  • Einhaltung des EU KI Acts0 %
  • Ausschluss von Interessenkonflikten und Wettbewerbsverzerrungen (2/2)0 %
  • Bewertungskriterien50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 27 Tagen
  2. Heute

Beschreibung

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Vergabe von Dienstleistungen zur Arzneimittelabrechnungsprüfung gemäß § 300 SGB V. Die auszuschreibende Abrechnungsdienstleistung umfasst insbesondere die vollständige Abwicklung der Abrechnungen aus dem Leistungsbereich Arzneimittel.

Beschreibung des Loses

Hierzu zählen die Datenannahme und -verarbeitung der von den Leistungserbringern übermittelten Abrechnungsdaten sowie die sachliche und rechnerische Prüfung der Abrechnungen. Darüber hinaus beinhaltet die Leistung die ordnungsgemäße Bezahlung der geprüften Abrechnungen. Weiterer Bestandteil der Dienstleistung ist die revisionssichere Archivierung der Abrechnungsdaten sowie der digitalisierten Verordnungsblätter. Zusätzlich sind die Originalverordnungen gemäß den gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben aufzubewahren. Außerdem benötigt der AG Anwendungen für Auswertungen, Einsichtnahmen der Daten, Berechnungen von Erstattungsbeträgen etc.

Für den Bereich der Abrechnung nach § 300 SGB V gehört außerdem die Digitalisierung von Papierbelegen zum Leistungsumfang, sofern keine Image-Daten geliefert werden oder keine anderweitige vertragliche Verpflichtung zur Bereitstellung digitaler Verordnungsdaten besteht.

Bedingungen

Zuschlag6 von 6 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 50Berücksichtigung des Preises durch die Wertungsmethode "Bestangebots-Quotienten-Methode"
Qualität
Datenannahme und DigitalisierungGewichtung (Punkte, genau) 0Der Bieter übernimmt die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Aufgaben zur Datenannahme, Digitalisierung und Datenverarbeitung. Eine Prozessdarstellung ist entsprechend einzureichen. Erfüllen Sie dies?
Qualität
Sachliche-rechnerische und pharmafachliche AbrechnungsprüfungGewichtung (Punkte, genau) 0Der Bieter stellt die sachlich-rechnerische und pharmafachliche Abrechnungsprüfung gemäß Leistungsbeschreibung sicher. Eine Prozessdarstellung ist einzureichen. Erfüllen Sie dies?
Qualität
Einhaltung des EU KI ActsGewichtung (Punkte, genau) 0Der Bieter erklärt verbindlich, dass - sofern im Rahmen der Leistungserbringung Systeme der Künstlichen Intelligenz eingesetzt werden - sämtliche einschlägigen Anforderungen der EU AI Act in der jeweils gültigen Fassung eingehalten werden. Dies umfasst insbesondere die Gewährleistung von Transparenz, Nachvollziehbarkeit, Risikomanagement, Datensicherheit sowie die Einhaltung aller regulatorischen Vorgaben für den jeweiligen Risikograd der eingesetzten KI-Systeme. Erfüllen Sie dies?
Qualität
Ausschluss von Interessenkonflikten und Wettbewerbsverzerrungen (2/2)Gewichtung (Punkte, genau) 0Inhaltliche Mindestanforderungen Das Konzept muss sämtliche nachfolgend genannten Punkte enthalten. Die Aufzählung ist abschließend. Organisatorische Trennung Personelle Maßnahmen Technische Maßnahmen Regelungen zur Datenverwendung Kontroll- und Durchsetzungsmechanismen Anforderungen an die Darstellung Die Darstellung muss: - konkret (keine bloßen Absichtserklärungen), - nachvollziehbar und - widerspruchsfrei sein. "Erfüllt": Es liegen keine Interessenskonflikte vor oder diese wurden im Konzept aufgehoben. "Nicht erfüllt": Das Konzept ist unvollständig, widersprüchlich oder lässt eine oder mehrere Mindestanforderungen nicht erkennen. Hinweis: Bitte verwenden Sie die Vorlage "Konzept Interessenskonflikte" (siehe Vergabeunterlagen/Sonstiges). Dann laden Sie dies als PDF unter "Dokumente zum Angebot" hoch und hinterlegen hier den Dateinamen "Konzept Interessenskonflikte". Das Konzept soll max. 2 DIN A4-Seiten umfassen (ohne Deckblatt, etc.).
Qualität
BewertungskriterienGewichtung (Punkte, genau) 50Konzepte

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
120 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
- Private Kostenerstattung nach §13 Abs. 2 SGB V- Arzneimittel. Im Rahmen der optionalen Dienstleistung übernimmt die Auftragnehmerin die Prüfung und Bearbeitung von jährlich derzeit ca. 20.000 Rezepten der Auftraggeberin (AG) aus dem Bereich der Kostenerstattung nach § 13 Abs. 2 SGB V. - Implementi … ganz lesen- Private Kostenerstattung nach §13 Abs. 2 SGB V- Arzneimittel. Im Rahmen der optionalen Dienstleistung übernimmt die Auftragnehmerin die Prüfung und Bearbeitung von jährlich derzeit ca. 20.000 Rezepten der Auftraggeberin (AG) aus dem Bereich der Kostenerstattung nach § 13 Abs. 2 SGB V. - Implementierungsaufwände (Anbindung des Auftraggebers an das System des Auftragnehmers und die erforderlichen Schnittstellen). - Entwicklungsleistungen und nicht aufgrund von gesetzlichen oder regulatorischen Anforderungen erforderlich werden. - Die Nutzung eines BI.-Tools zur Analyse (KANN-Anforderung) Optionale Leistung. - Tool für Artikelrecherche Optionale Leistung (Kann-Anforderung) Die Auftragnehmerin kann ein Tool zur Recherche von nationalen und internationalen Arzneimitteln, Hilfsmitteln und Medizinprodukten bereitstellen. - Digitale verlängerte Datenaufbewahrung (Aller Daten). - Durchführung von Schulungen für die Anwender des Auftraggebers (AG). - Tool für Erstattungsbeträge der Kostenerstattungen nach §13 Abs. 2 SGB V oder Wunscharzneimittel Optionale Leistung (KANN-Anforderung). Optional ist ein Tool zu entwickeln und bereitzustellen, das die Erstattungsfähigkeit von Arzneimitteln im Rahmen der Kostenerstattung nach §13 Abs. 2 SGB V für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) abbildet.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erk … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXVHYY6DY6GQFNWA# Eine Kommunikation erfolgt ausschließlich elektronisch über das Portal des eVergabemanagementsystems. Wenden Sie sich bei technischen Fragen zum Vergabeportal und zum Bietertool bitte an das Support-Team der Firma COSINEX. Montag bis Freitag 7:00 Uhr bis 17:00 Uhr E-Mail: support@cosinex.de Telefon: 0900 - 1 - 267463 Website: https://support.cosinex.de/unternehmen/

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
GFS GmbH, Radebeul3

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Ganghoferstraße 29, 80339 München
Website
sbk.org
Kontakt
vergabemanagement@sbk.org

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Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 1b4fa2c8-a668-430e-b7e2-f11489bb253a.