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offenEU-weitIT und SoftwareRahmenvereinbarung

Weiterentwicklung AIS.chat

FWU Institut für Film und Bild in Wissenschaft und Unterricht gGmbH · Grünwald, Bayern

Aktenzeichen 027/2026veröffentlicht 29.10.2026Dienstleistungen · Offenes Verfahren

Angebotsfristin 27 Tagen · Fragen bis 23.11.2026, 23:59 Uhr

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre04.01.2027 – 31.12.2028
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Grünwald82031, Bayern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Preis40 %
  • Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals60 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 03.11.2026Alle in den Kalender

  1. Veröffentlichung
    vor 5 Tagen
  2. Heute
  3. Fragen bis 23:59 Uhr
    an FWU Institut für Film und Bild in Wissenschaft und Unterricht gGmbH
    in 20 Tagen
  4. Angebotsfrist 23:59 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    in 27 Tagen
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2028
    in 2 Monaten
  6. Bindefrist endet
    6 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 7 Monaten

Beschreibung

Der Auftragnehmer soll die bestehende Softwarelösung AIS.chat auf Basis eines Dienstleistungsvertrags bis Ende 2028 weiterentwickeln, betreiben und pflegen. Die Plattform ermöglicht Lehrkräften sowie Schülerinnen und Schülern die datenschutzkonforme Nutzung generativer KI-Modelle.

Gegenstand nach CPV

  • 72200000Softwareprogrammierung und -beratung

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis40 %
Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals60 %
Preis
Für die Preisangabe reichen Sie bitte die Anlage 4 - Preisblatt_Weiterentwicklung_AIS.chat ausgefüllt ein. Als Angebotspreis gilt der Tagessatz des gesamten Teams im Umfang gem. obiger Ziff. 1 Abs. 3, also die Tagessätze aller Teammitglieder, gewichtet nach ihrer gemittelten täglichen Arbeitszeit (Faktor 1 bei 8h pro Tag, Teilzeit anteilig), aufsummiert.
Qualität
Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten PersonalsDie Bewertung des Zuschlagskriteriums Leistung erfolgt anhand der Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals. Hierfür muss der Bieter die Bewertungsbögen in Anlage 3 -Profilbögen_Auswertung_Weiterentwicklung-AIS.chat ausfüllen. Zusätzlich muss der Bieter aussagekräftige Profile jedes Teammitglieds einreichen, welche die Angaben nachvollziehbar belegen. Die Profile sollen insbesondere einen lebenslaufähnlichen Überblick über die berufliche Qualifikation sowie eine Darstellung der einschlägigen Referenzprojekte enthalten, aus denen die in den Profilbögen angegebenen Erfahrungen und Kenntnisse hervorgehen.

Eignung1 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
04.01.2027
Vertragsende
31.12.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Der AG ist berechtigt, den bestehenden Vertrag gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB durch einseitige Erklärung um den Zeitraum der bewilligten Anschlussfinanzierung zu verlängern, sofern der AIS.chat weiter betrieben wird, die erforderlichen Finanzmittel dem AG zur Verfügung stehen und die bisherigen Leistun … ganz lesenDer AG ist berechtigt, den bestehenden Vertrag gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB durch einseitige Erklärung um den Zeitraum der bewilligten Anschlussfinanzierung zu verlängern, sofern der AIS.chat weiter betrieben wird, die erforderlichen Finanzmittel dem AG zur Verfügung stehen und die bisherigen Leistungen des AN insgesamt als vertragsgemäß bewertet wurden. Maßgeblich sind insbesondere die Einhaltung der vereinbarten Termine und Reaktionszeiten, die Qualität und Vollständigkeit der Arbeitsergebnisse, die ordnungsgemäße Dokumentation sowie die vertragsgemäße personelle Besetzung. Wesentliche oder wiederholte Vertragsverstöße, nicht fristgerecht beseitigte Mängel oder das wiederholte Unterschreiten verbindlicher Leistungskennzahlen können der Ausübung der Option entgegenstehen. Die Verlängerung kann einmalig für den gesamten verbleibenden Zeitraum oder in dreimonatigen Teilabschnitten ausgeübt werden. Der AG hat die Verlängerung dem AN spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweils geltenden Vertragslaufzeit in Textform mitzuteilen. Während des Verlängerungszeitraums gelten der in der Anforderungsbeschreibung festgelegte Leistungsgegenstand, die vereinbarten Leistungspflichten und die Vertragsbedingungen einschließlich der vereinbarten Stundensätze unverändert fort. Der maximale Leistungsumfang während der Verlängerung orientiert sich an der Dauer der Anschlussfinanzierung. Der AN ist im Fall der fristgerechten Ausübung der Option zur weiteren Leistungserbringung verpflichtet. Die Ausübung der Option steht im alleinigen Ermessen des AG. Ein Anspruch des AN auf Ausübung der Option oder auf Ausschöpfung des maximal möglichen Verlängerungszeitraums beziehungsweise Leistungsumfangs besteht nicht.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
6 Monate
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
1. Die Vergabeunterlagen, insbesondere Leistungsbeschreibung und Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen und zugänglich gemachten … ganz lesen1. Die Vergabeunterlagen, insbesondere Leistungsbeschreibung und Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen Unklarheiten oder verstoßen diese gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die Vergabestelle unverzüglich - spätestens jedoch mit der Angebotsabgabe - schriftlich darauf hin. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder die Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken in sein Angebot einzukalkulieren. 2. Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. § 160 GWB lautet: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Ein-reichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YTSM1ZU#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
FWU Institut für Film und Bild in Wissenschaft und Unterricht gGmbH
Art
Von einer Landesbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen, Bildung
Anschrift
Bavariafilmplatz 3, 82031 Grünwald
Website
fwu.de
Kontakt
info@fwu.de

Bei uns erfasst

3Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

102vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (81 Lose mit Angabe)
465.032 €Zuschlagswert im Median
267.722 € – 871.293 €mittlere Hälfte, 23 Werte

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 1b4b563a-a3f6-4aaa-947c-69a50f7e9565.