Weiterentwicklung AIS.chat
FWU Institut für Film und Bild in Wissenschaft und Unterricht gGmbH · Grünwald, Bayern
Aktenzeichen 027/2026veröffentlicht 29.10.2026Dienstleistungen · Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 2 Jahre04.01.2027 – 31.12.2028
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Ort der Leistung
- Grünwald82031, Bayern
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.
- Preis40 %
- Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals60 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −3,6 Punkte |
| 25 % teurer | −8 Punkte |
| 50 % teurer | −13,3 Punkte |
| 100 % teurer | −20 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 03.11.2026Alle in den Kalender
- Veröffentlichungvor 5 Tagen
- Heute
- Fragen bis 23:59 Uhrin 20 Tagenan FWU Institut für Film und Bild in Wissenschaft und Unterricht gGmbH
- Angebotsfrist 23:59 Uhrin 27 Tagennur elektronisch über dtvp.de
- Vertragsbeginnin 2 MonatenLaufzeit bis 31.12.2028
- Bindefrist endetin 7 Monaten6 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
Beschreibung
Der Auftragnehmer soll die bestehende Softwarelösung AIS.chat auf Basis eines Dienstleistungsvertrags bis Ende 2028 weiterentwickeln, betreiben und pflegen. Die Plattform ermöglicht Lehrkräften sowie Schülerinnen und Schülern die datenschutzkonforme Nutzung generativer KI-Modelle.
Gegenstand nach CPV
- 72200000Softwareprogrammierung und -beratungHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Für die Preisangabe reichen Sie bitte die Anlage 4 - Preisblatt_Weiterentwicklung_AIS.chat ausgefüllt ein. Als Angebotspreis gilt der Tagessatz des gesamten Teams im Umfang gem. obiger Ziff. 1 Abs. 3, also die Tagessätze aller Teammitglieder, gewichtet nach ihrer gemittelten täglichen Arbeitszeit (Faktor 1 bei 8h pro Tag, Teilzeit anteilig), aufsummiert.
- Qualität
- Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten PersonalsDie Bewertung des Zuschlagskriteriums Leistung erfolgt anhand der Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals. Hierfür muss der Bieter die Bewertungsbögen in Anlage 3 -Profilbögen_Auswertung_Weiterentwicklung-AIS.chat ausfüllen. Zusätzlich muss der Bieter aussagekräftige Profile jedes Teammitglieds einreichen, welche die Angaben nachvollziehbar belegen. Die Profile sollen insbesondere einen lebenslaufähnlichen Überblick über die berufliche Qualifikation sowie eine Darstellung der einschlägigen Referenzprojekte enthalten, aus denen die in den Profilbögen angegebenen Erfahrungen und Kenntnisse hervorgehen.
Eignung1 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 04.01.2027
- Vertragsende
- 31.12.2028
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
Der AG ist berechtigt, den bestehenden Vertrag gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB durch einseitige Erklärung um den Zeitraum der bewilligten Anschlussfinanzierung zu verlängern, sofern der AIS.chat weiter betrieben wird, die erforderlichen Finanzmittel dem AG zur Verfügung stehen und die bisherigen Leistun … ganz lesenkürzer
Der AG ist berechtigt, den bestehenden Vertrag gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB durch einseitige Erklärung um den Zeitraum der bewilligten Anschlussfinanzierung zu verlängern, sofern der AIS.chat weiter betrieben wird, die erforderlichen Finanzmittel dem AG zur Verfügung stehen und die bisherigen Leistungen des AN insgesamt als vertragsgemäß bewertet wurden. Maßgeblich sind insbesondere die Einhaltung der vereinbarten Termine und Reaktionszeiten, die Qualität und Vollständigkeit der Arbeitsergebnisse, die ordnungsgemäße Dokumentation sowie die vertragsgemäße personelle Besetzung. Wesentliche oder wiederholte Vertragsverstöße, nicht fristgerecht beseitigte Mängel oder das wiederholte Unterschreiten verbindlicher Leistungskennzahlen können der Ausübung der Option entgegenstehen. Die Verlängerung kann einmalig für den gesamten verbleibenden Zeitraum oder in dreimonatigen Teilabschnitten ausgeübt werden. Der AG hat die Verlängerung dem AN spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweils geltenden Vertragslaufzeit in Textform mitzuteilen. Während des Verlängerungszeitraums gelten der in der Anforderungsbeschreibung festgelegte Leistungsgegenstand, die vereinbarten Leistungspflichten und die Vertragsbedingungen einschließlich der vereinbarten Stundensätze unverändert fort. Der maximale Leistungsumfang während der Verlängerung orientiert sich an der Dauer der Anschlussfinanzierung. Der AN ist im Fall der fristgerechten Ausübung der Option zur weiteren Leistungserbringung verpflichtet. Die Ausübung der Option steht im alleinigen Ermessen des AG. Ein Anspruch des AN auf Ausübung der Option oder auf Ausschöpfung des maximal möglichen Verlängerungszeitraums beziehungsweise Leistungsumfangs besteht nicht.- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 6 Monate
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
- Fristen für Nachprüfungsanträge
1. Die Vergabeunterlagen, insbesondere Leistungsbeschreibung und Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen und zugänglich gemachten … ganz lesenkürzer
1. Die Vergabeunterlagen, insbesondere Leistungsbeschreibung und Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen Unklarheiten oder verstoßen diese gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die Vergabestelle unverzüglich - spätestens jedoch mit der Angebotsabgabe - schriftlich darauf hin. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder die Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken in sein Angebot einzukalkulieren. 2. Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. § 160 GWB lautet: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Ein-reichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXP4YTSM1ZU#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- FWU Institut für Film und Bild in Wissenschaft und Unterricht gGmbH
- Art
- Von einer Landesbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen, Bildung
- Anschrift
- Bavariafilmplatz 3, 82031 Grünwald
- Website
- fwu.de
- Kontakt
- info@
fwu.de
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Häufige Zuschlagsempfänger
- SAP Deutschland SE & Co. KG3 Zuschläge
- Allgeier IT GmbH2 Zuschläge
- GuideCom AG2 Zuschläge
- ORACLE Deutschland B.V. & Co. KG2 Zuschläge
- dvhaus Software & Solutions GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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- SSW-IT Rahmenvereinbarung Handelspartner für Beitritt zum BMI-Konditionenvertrag MS EADeutsche Rentenversicherung Schwaben, Zentrale VergabestelleFrist 08.12.2026
- Helpdesk-ServiceBundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, diese vertreten durch die Präsidentin des Deutschen Patent- und MarkenamtesFrist 30.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 1b4b563a-a3f6-4aaa-947c-69a50f7e9565.