Treasury Management System
Einkauf und Vergabemanagement der SBK · München, Bayern
Aktenzeichen 2026_35940veröffentlicht 22.06.2026Dienstleistungen · Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- München80339, Bayern
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (3 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 03.11.2026
- Veröffentlichungvor 4 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 4 Monatenan Einkauf und Vergabemanagement der SBK
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 3 Monatennur elektronisch über dtvp.de
- Bindefrist endetvor 43 Tagen60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Es soll ein Treasury Management System eingeführt werden, welches die bisherige Excel Struktur ablöst.
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung3 von 3 angegeben
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Erklärung Ausschlussgründe gemäß Par. 123, 124 GWB (Angebot) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Dem Angebot ist die Erklärung zu den Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB beizufügen. Sollte eine Selbstreinigung vorliegen, ist eine Begründung und Dokumentation dieser ebenfalls hochzuladen.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenkürzer
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- bis zu 10-mal: Es handelt sich um einen EVB-IT Cloudvertrag, welcher sich automatisch um 12 Monate verlängert, wenn dieser nicht mit einer Kündigungsfirst von 9 Monaten gekündigt wird.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 60 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Einzureichende Unterlagen: * Mit dem Angebot ** Mittels Eigenerklärung: - Erklärung Ausschlussgründe gemäß Par. 123, 124 GWB (Angebot): Dem Angebot ist die Erklärung zu den Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB beizufügen. Sollte eine Selbstreinigung vorliegen, ist eine Begründung und Do … ganz lesenkürzer
Leistung: Einzureichende Unterlagen: * Mit dem Angebot ** Mittels Eigenerklärung: - Erklärung Ausschlussgründe gemäß Par. 123, 124 GWB (Angebot): Dem Angebot ist die Erklärung zu den Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB beizufügen. Sollte eine Selbstreinigung vorliegen, ist eine Begründung und Dokumentation dieser ebenfalls hochzuladen. - Erklärung Bewerber-Bietergemeinschaftserklärung: Sollten Sie Ihr Angebot in Form einer Bewerber-Bietergemeinschaft abgeben wollen, nutzen Sie zwingend das Dokument "Bewerber-Bietergemeinschaft", welches Sie unter Vergabeunterlagen finden können. - Erklärung über die Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen: In der Anlage "Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen", die unter Vergabeunterlagen zu finden ist, muss der Bieter/Bewerber Angaben über den Einsatz von Unterauftragnehmern/Eignungsleihgebern geben. Bitte füllen Sie das unter Vergabeunterlagen zu findende Dokument aus und laden dies mit ihrem Teilnahmeantrag/ oder bei anderen Verf- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erk … ganz lesenkürzer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:other-sme#
- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXVHYY6YTQKGF2Q5# Eine Kommunikation erfolgt ausschließlich elektronisch über das Portal des eVergabemanagementsystems. Wenden Sie sich bei technischen Fragen zum Vergabeportal und zum Bietertool bitte an das Support-Team der Firma COSINEX. Montag bis Freitag 7:00 Uhr bis 17 … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXVHYY6YTQKGF2Q5# Eine Kommunikation erfolgt ausschließlich elektronisch über das Portal des eVergabemanagementsystems. Wenden Sie sich bei technischen Fragen zum Vergabeportal und zum Bietertool bitte an das Support-Team der Firma COSINEX. Montag bis Freitag 7:00 Uhr bis 17:00 Uhr E-Mail: support@cosinex.de Telefon: 0900 - 1 - 267463 Website: https://support.cosinex.de/unternehmen/ Erweiterte Vergabebegründung zur Festlegung zwingender Anforderungen an hybride Betriebsmodelle (SaaS und On-Premises) im offenen Verfahren: 1. Ausgangslage und Verfahrenswahl Der Auftraggeber führt ein offenes Verfahren gemäß § 15 VgV durch, um einen möglichst breiten Wettbewerb zu gewährleisten. Eine weitergehende Einschränkung des Teilnehmerkreises erfolgt nicht. Gegenstand der Beschaffung ist eine Softwarelösung im Anwendungsbereich des Sozialgesetzbuches Fünftes Buch (SGB V), die im Kontext kritischer Infrastrukturen (KRITIS) betrieben wird. Die Lösung muss sowohl als "Software as a Service (SaaS)" als auch als On-Premises-Installation betrieben werden können. Vertragliche Grundlage ist ein EVB-IT Cloud Vertrag, ergänzt um die verbindliche Option zur Nutzung einer On-Premises-Variante. 2. Kritikalität des Anwendungsbereichs (SGB V / KRITIS) Die zu beschaffende Software verarbeitet Sozialdaten im Sinne des § 67 SGB X und ist funktional Bestandteil einer kritischen Infrastruktur gemäß BSI-Gesetz. Hieraus ergeben sich erhöhte Anforderungen an: - Verfügbarkeit und Ausfallsicherheit - Integrität und Vertraulichkeit der Daten - Revisionssicherheit und Nachvollziehbarkeit - Steuerbarkeit der Betriebsumgebung durch den Auftraggeber Diese Anforderungen sind dauerhaft und unabhängig vom gewählten Betriebsmodell sicherzustellen. 3. Zwingende Notwendigkeit der Betriebsmodellflexibilität Die Verpflichtung zur Unterstützung beider Betriebsmodelle ist aus folgenden Gründen zwingend erforderlich: 3.1 Sozialdatenschutz und spezifische Anforderungen des SGB V - Sozialdaten unterliegen besonders strengen Schutzanforderungen. - Gesetzesänderungen oder Auslegungsvorgaben der Aufsicht (Bundesamt für Soziale Sicherung) können Einschränkungen für Cloud-Betriebsmodelle erforderlich machen. - Eine kurzfristige Verlagerung in eine vollständig kontrollierte Betriebsumgebung (On-Premises) muss jederzeit möglich sein. 3.2 Aufsichtsrechtliche Anforderungen (insb. BAS) - Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) kann im Rahmen seiner Aufsicht konkrete Anforderungen an die Datenverarbeitung und IT-Betriebsmodelle stellen. - Diese können eine Änderung oder Einschränkung des Cloud-Betriebs notwendig machen. - Der Auftraggeber muss in der Lage sein, solchen Vorgaben ohne Systemwechsel nachzukommen. 3.3 KRITIS- und IT-Sicherheitsanforderungen - Als KRITIS-Betreiber unterliegt der Auftraggeber dynamischen regulatorischen Anforderungen (z. B. BSI-Gesetz, IT-Sicherheitskataloge). - Sicherheitslagen können sich kurzfristig ändern (z. B. neue Angriffsszenarien, Schwachstellen, geopolitische Risiken). - Eine Migration in eine isolierte, vollständig kontrollierte Infrastruktur kann erforderlich werden. 3.4 Geopolitische und datenhoheitsbezogene Risiken - Internationale Konfliktlagen, Sanktionen oder Änderungen bei Drittstaatentransfers können die Nutzung bestimmter Cloud-Infrastrukturen einschränken oder unzulässig machen. - Der Auftraggeber muss die Datenhoheit jederzeit vollständig sicherstellen können. 3.5 Sicherstellung der Betriebs- und Investitionskontinuität - Vermeidung eines vendor lock-in bei ausschließlich cloudbasierten Lösungen. - Vermeidung kostenintensiver Neuvergaben oder Systemwechsel bei regulatorischen Änderungen. - Sicherstellung eines unterbrechungsfreien Betriebs über die gesamte Vertragslaufzeit. 3.6 Technische und organisatorische Integrationsanforderungen - Integration in bestehende KRITIS-relevante Systemlandschaften kann On-Premises-Komponenten erfordern. - Gleichzeitig kann SaaS insbesondere in Einführungs-, Skalierungs- ode …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Einkauf und Vergabemanagement der SBK
- Art
- Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Bundesebene, Gesundheit
- Anschrift
- Ganghoferstraße 29, 80339 München
- Website
- sbk.org
- Kontakt
- vergabemanagement@
sbk.org
Bei uns erfasst
- Abrechnung der Arzneimittel von öffentlichen Apotheken, Krankenhausapotheken und sonstigen Leistungserbringern nach § 300 SGB V11.10.2026 · 3 Angebote
- Hochleistung GPU Server02.08.2026 · 3 Angebote
- Standaktionen BGM (HF Bewegung)20.07.2026
- Pflegekurse Online §45 SGB XI12.05.2026
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Häufige Zuschlagsempfänger
- SAP Deutschland SE & Co. KG3 Zuschläge
- Allgeier IT GmbH2 Zuschläge
- GuideCom AG2 Zuschläge
- ORACLE Deutschland B.V. & Co. KG2 Zuschläge
- dvhaus Software & Solutions GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 23.07.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Pflege, Weiterentwicklung und Support der PAB-DatenbankBezirk OberbayernFrist 18.11.2026
- SSW-IT Rahmenvereinbarung Handelspartner für Beitritt zum BMI-Konditionenvertrag MS EADeutsche Rentenversicherung Schwaben, Zentrale VergabestelleFrist 08.12.2026
- Weiterentwicklung AIS.chatFWU Institut für Film und Bild in Wissenschaft und Unterricht gGmbHFrist 30.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung bdcfaff4-06d3-4aba-88aa-e32091a02cd2.