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vergebenEU-weitIT und Software

Treasury Management System

Einkauf und Vergabemanagement der SBK · München, Bayern

Aktenzeichen 2026_35940veröffentlicht 22.06.2026Dienstleistungen · Offenes Verfahren

Angebotsfristseit 103 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
München80339, Bayern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (3 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 03.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 4 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Einkauf und Vergabemanagement der SBK
    vor 4 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    vor 3 Monaten
  4. Bindefrist endet
    60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 43 Tagen
  5. Heute

Beschreibung

Es soll ein Treasury Management System eingeführt werden, welches die bisherige Excel Struktur ablöst.

Gegenstand nach CPV

  • 72212400Entwicklung von Software für Geschäftstransaktionen und persönliche Arbeitsabläufe
  • 72212441Entwicklung von Finanzanalysesoftware
  • 72212442Entwicklung von Finanzsystemsoftware

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung3 von 3 angegeben

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Erklärung Ausschlussgründe gemäß Par. 123, 124 GWB (Angebot) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Dem Angebot ist die Erklärung zu den Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB beizufügen. Sollte eine Selbstreinigung vorliegen, ist eine Begründung und Dokumentation dieser ebenfalls hochzuladen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
bis zu 10-mal: Es handelt sich um einen EVB-IT Cloudvertrag, welcher sich automatisch um 12 Monate verlängert, wenn dieser nicht mit einer Kündigungsfirst von 9 Monaten gekündigt wird.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
60 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Einzureichende Unterlagen: * Mit dem Angebot ** Mittels Eigenerklärung: - Erklärung Ausschlussgründe gemäß Par. 123, 124 GWB (Angebot): Dem Angebot ist die Erklärung zu den Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB beizufügen. Sollte eine Selbstreinigung vorliegen, ist eine Begründung und Do … ganz lesenLeistung: Einzureichende Unterlagen: * Mit dem Angebot ** Mittels Eigenerklärung: - Erklärung Ausschlussgründe gemäß Par. 123, 124 GWB (Angebot): Dem Angebot ist die Erklärung zu den Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB beizufügen. Sollte eine Selbstreinigung vorliegen, ist eine Begründung und Dokumentation dieser ebenfalls hochzuladen. - Erklärung Bewerber-Bietergemeinschaftserklärung: Sollten Sie Ihr Angebot in Form einer Bewerber-Bietergemeinschaft abgeben wollen, nutzen Sie zwingend das Dokument "Bewerber-Bietergemeinschaft", welches Sie unter Vergabeunterlagen finden können. - Erklärung über die Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen: In der Anlage "Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen", die unter Vergabeunterlagen zu finden ist, muss der Bieter/Bewerber Angaben über den Einsatz von Unterauftragnehmern/Eignungsleihgebern geben. Bitte füllen Sie das unter Vergabeunterlagen zu findende Dokument aus und laden dies mit ihrem Teilnahmeantrag/ oder bei anderen Verf
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erk … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXVHYY6YTQKGF2Q5# Eine Kommunikation erfolgt ausschließlich elektronisch über das Portal des eVergabemanagementsystems. Wenden Sie sich bei technischen Fragen zum Vergabeportal und zum Bietertool bitte an das Support-Team der Firma COSINEX. Montag bis Freitag 7:00 Uhr bis 17 … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXVHYY6YTQKGF2Q5# Eine Kommunikation erfolgt ausschließlich elektronisch über das Portal des eVergabemanagementsystems. Wenden Sie sich bei technischen Fragen zum Vergabeportal und zum Bietertool bitte an das Support-Team der Firma COSINEX. Montag bis Freitag 7:00 Uhr bis 17:00 Uhr E-Mail: support@cosinex.de Telefon: 0900 - 1 - 267463 Website: https://support.cosinex.de/unternehmen/ Erweiterte Vergabebegründung zur Festlegung zwingender Anforderungen an hybride Betriebsmodelle (SaaS und On-Premises) im offenen Verfahren: 1. Ausgangslage und Verfahrenswahl Der Auftraggeber führt ein offenes Verfahren gemäß § 15 VgV durch, um einen möglichst breiten Wettbewerb zu gewährleisten. Eine weitergehende Einschränkung des Teilnehmerkreises erfolgt nicht. Gegenstand der Beschaffung ist eine Softwarelösung im Anwendungsbereich des Sozialgesetzbuches Fünftes Buch (SGB V), die im Kontext kritischer Infrastrukturen (KRITIS) betrieben wird. Die Lösung muss sowohl als "Software as a Service (SaaS)" als auch als On-Premises-Installation betrieben werden können. Vertragliche Grundlage ist ein EVB-IT Cloud Vertrag, ergänzt um die verbindliche Option zur Nutzung einer On-Premises-Variante. 2. Kritikalität des Anwendungsbereichs (SGB V / KRITIS) Die zu beschaffende Software verarbeitet Sozialdaten im Sinne des § 67 SGB X und ist funktional Bestandteil einer kritischen Infrastruktur gemäß BSI-Gesetz. Hieraus ergeben sich erhöhte Anforderungen an: - Verfügbarkeit und Ausfallsicherheit - Integrität und Vertraulichkeit der Daten - Revisionssicherheit und Nachvollziehbarkeit - Steuerbarkeit der Betriebsumgebung durch den Auftraggeber Diese Anforderungen sind dauerhaft und unabhängig vom gewählten Betriebsmodell sicherzustellen. 3. Zwingende Notwendigkeit der Betriebsmodellflexibilität Die Verpflichtung zur Unterstützung beider Betriebsmodelle ist aus folgenden Gründen zwingend erforderlich: 3.1 Sozialdatenschutz und spezifische Anforderungen des SGB V - Sozialdaten unterliegen besonders strengen Schutzanforderungen. - Gesetzesänderungen oder Auslegungsvorgaben der Aufsicht (Bundesamt für Soziale Sicherung) können Einschränkungen für Cloud-Betriebsmodelle erforderlich machen. - Eine kurzfristige Verlagerung in eine vollständig kontrollierte Betriebsumgebung (On-Premises) muss jederzeit möglich sein. 3.2 Aufsichtsrechtliche Anforderungen (insb. BAS) - Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) kann im Rahmen seiner Aufsicht konkrete Anforderungen an die Datenverarbeitung und IT-Betriebsmodelle stellen. - Diese können eine Änderung oder Einschränkung des Cloud-Betriebs notwendig machen. - Der Auftraggeber muss in der Lage sein, solchen Vorgaben ohne Systemwechsel nachzukommen. 3.3 KRITIS- und IT-Sicherheitsanforderungen - Als KRITIS-Betreiber unterliegt der Auftraggeber dynamischen regulatorischen Anforderungen (z. B. BSI-Gesetz, IT-Sicherheitskataloge). - Sicherheitslagen können sich kurzfristig ändern (z. B. neue Angriffsszenarien, Schwachstellen, geopolitische Risiken). - Eine Migration in eine isolierte, vollständig kontrollierte Infrastruktur kann erforderlich werden. 3.4 Geopolitische und datenhoheitsbezogene Risiken - Internationale Konfliktlagen, Sanktionen oder Änderungen bei Drittstaatentransfers können die Nutzung bestimmter Cloud-Infrastrukturen einschränken oder unzulässig machen. - Der Auftraggeber muss die Datenhoheit jederzeit vollständig sicherstellen können. 3.5 Sicherstellung der Betriebs- und Investitionskontinuität - Vermeidung eines vendor lock-in bei ausschließlich cloudbasierten Lösungen. - Vermeidung kostenintensiver Neuvergaben oder Systemwechsel bei regulatorischen Änderungen. - Sicherstellung eines unterbrechungsfreien Betriebs über die gesamte Vertragslaufzeit. 3.6 Technische und organisatorische Integrationsanforderungen - Integration in bestehende KRITIS-relevante Systemlandschaften kann On-Premises-Komponenten erfordern. - Gleichzeitig kann SaaS insbesondere in Einführungs-, Skalierungs- ode …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Einkauf und Vergabemanagement der SBK
Art
Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Bundesebene, Gesundheit
Anschrift
Ganghoferstraße 29, 80339 München
Website
sbk.org
Kontakt
vergabemanagement@sbk.org

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

102vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (81 Lose mit Angabe)
465.032 €Zuschlagswert im Median
267.722 € – 871.293 €mittlere Hälfte, 23 Werte

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 23.07.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung bdcfaff4-06d3-4aba-88aa-e32091a02cd2.