Totalunternehmerleistungen für den Neubau eines Wohnheims für Studierende mit 185 Wohnplätzen, Agnesstraße 33, Fl.Nr. 4876/18 Gemarkung Sektion III, 80798 München
Studierendenwerk München Oberbayern Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) · München, Bayern
Aktenzeichen StwM_TU_SAMIII_151.0038veröffentlicht 19.05.2026BauleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Geschätzter Wert
- 27,27 Mio. €
- Laufzeit
- 31 Monate
- 08.05.2026 – 15.12.2028
- Leistungsart
- Bauleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet München.
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Bauleistungen
- Geschätzter Wert
- 27,27 Mio. €
- Laufzeit
- 31 Monate08.05.2026 – 15.12.2028
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVOB/A (EU), EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 272 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (3 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.
- Persönliche Erfahrung des Projektteams32 %
- Baustelleneinrichtungs- und logistikplan8 %
- Gesamtpreis (netto)60 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −5,5 Punkte |
| 25 % teurer | −12 Punkte |
| 50 % teurer | −20 Punkte |
| 100 % teurer | −30 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Vertragsbeginnvor 6 MonatenLaufzeit bis 15.12.2028
- Veröffentlichungvor 6 Monaten
- Heute
Beschreibung
Totalunternehmerleistungen mit sämtlichen erforderlichen Planungsleistungen für alle erforderlichen Leistungsbilder der HOAI für den Neubau eines Wohnheims für Studierende, Agnesstraße 33, Fl. Nr. 4876/18 Gemarkung Sektion III, 80798 München.
Beschreibung des Loses
Der Auftraggeber beabsichtigt, auf dem Grundstück mit der Fl.-Nr. 4876/18, eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts München (Blatt 17505), Gemarkung München, Sektion 3, in der Agnesstraße 33 in 80798 München ein Studierendenwohnheim zu errichten. Dieses Studierendenwohnheim soll mindestens 185 Wohnplätze für Studierende so-wie die erforderliche Anzahl an Pkw-Stellplätzen und Fahrradstellplätzen aufweisen. Auf den Grundstücken mit den postalischen Anschriften Agnesstraße 33 und 35 befinden sich derzeit noch zwei Bestandsgebäude, welche von dem Auftraggeber bis zur Decke über dem Untergeschoss zurückgebaut werden. Die restlichen Rückbaumaßnahmen (insbesondere die Bodenplatten und das UG auf dem Grundstück Agnesstraße 33) sind von dem Auftragnehmer zu erbringen (einschließlich Abbruchplanung). Gegenstand dieses Vergabeverfahren waren die Beschaffung von Totalunternehmerleistungen für die schlüsselfertige Errichtung (Planung und Bau) des Studierendenwohnheimes. Hierfür sind alle weiteren für das Projekt notwendigen Planungsleistungen von dem Auftragnehmer oder von ihm zu beauftragender Nachunternehmer zu erbringen. Dies umfasst insbesondere alle jeweils erforderlichen Leistungsbereiche analog der HOAI (Grundleistungen und Besondere Leistungen), wie beispielsweise die Objektplanung Gebäude und Innenräume, die Freiflächen- und Infrastrukturplanung, die Fachplanung Technische Ausrüstung, die Fachplanung Tragwerksplanung sowie sonstige erforderliche Planungs- und Gutachterleistungen. Auch alle Bauleistungen (einschließlich der Rückbaumaßnahmen der Untergeschosse des Bestandsgebäudes) sind vollumfänglich durch den Auftragnehmer und dessen Nachunternehmer zu erbringen und die Räumlichkeiten funktionsfähig, betriebsbereit und schlüsselfertig herzustellen. Ferner hat der Auftragnehmer die Leistungen (Grundleistungen) der Leistungsphase 9 der HOAI sowie das Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist für alle erforderlichen Leistungsbilder der HOAI sowie die Vollwartung zu erbringen, sofern diese optionalen Leistungen von dem Auftraggeber beauftragt werden. Die Übergabe des bezugsfertigen Gebäudes sowie die Abnahme müssen spätestens bis zum 15. Dezember 2028 erfolgen. Das Bauvorhaben hat den Fördermittelbestimmungen zu entsprechen, um eine maximale Förderung zu erzielen. Für den Abruf der Fördermittel ist der Auftragnehmer nicht verantwortlich.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Qualität
- Persönliche Erfahrung des ProjektteamsBewertet wurde die Erfahrung des Projektteams anhand von vergleichbaren persönlichen Referenzprojekten für ein Bauwerk (Neubau). Das Projektteam muss aus den folgenden fünf (5) Teammitgliedern bestehen: - Teammitglied (1): Projektverantwortlicher Gesamtprojektleiter - Teammitglied (2): Projektverantwortlicher Bauleiter - Teammitglied (3): Projektleiter - HLS - Teammitglied (4): Projektleiter - ELT - Teammitglied (5): Projektleiter - Objektplanung Gebäude und Innenräume (5) Der Bieter hatte für das in dem Vergabeverfahren einzusetzende Teammitglied (Teammitglied (1) bis Teammitglied (5)) mindestens ein (1) vergleichbares persönliches Referenzprojekt für ein Bauwerk (Neubau) mit dem Angebot einzureichen, das die nachfolgenden (Mindest-) Anforderungen jeweils erfüllt. a) Der projektverantwortliche Gesamtprojektleiter (Teammitglied (1)) musste das für ihn angegebene persönliche Referenzprojekt als Gesamtprojektleiter oder als Projektleiter geleitet haben. b) Der projektverantwortliche Bauleiter (Teammitglied (2)) musste das für ihn angegebene persönliche Referenzprojekt als Bauleiter geleitet haben. c) Der - Projektleiter - HLS (Teammitglied (3)) musste das für ihn angegebene persönliche Referenzprojekt als Projektleiter für den Bereich Heizung, Lüftung, Sanitär (HLS) geleitet haben; - Projektleiter - ELT (Teammitglied (4)) musste das für ihn angegebene persönliche Referenzprojekt als Projektleiter für den Bereich der Elektrotechnik (ELT) geleitet haben; - Projektleiter - Objektplanung Gebäude und Innenräume (Teammitglied (5)) musste das für ihn angegebene persönliche Referenzprojekt als Projektleiter für den Bereich der Objektplanung Gebäude und Innenräume geleitet haben. d) Für jedes der fünf (5) Teammitglieder musste der Bieter jeweils eine Person als Teammitglied angeben. Ein Bieter darf weder für mehrere Teammitglieder ein und die-selbe Person angeben noch darf er für ein Teammitglied mehr als eine Person angeben. e) Die (weiteren) Mindestanforderungen (i.) und die Bewertungssystematik (ii.) an das persönliche Referenzprojekt des Teammitglieds (1) bis (5) waren jeweils wie folgt: (i.) Das persönliche Referenzprojekt muss die Erbringung von Totalunternehmerleistungen (Neubau) umfasst haben und mindestens folgende Mindestanforderungen erfüllen: - schlüsselfertiger Bau eines Neubaus; - die Planungsleistungen umfassten mindestens die Leistungsphase 5 im Sinne der HOAI; - das persönliche Referenzprojekt war mindestens der Honorarzone III im Sinne der HOAI zugeordnet; - Abnahme ist eingetreten zwischen dem 01.01.2020 bis zum Ablauf der Angebotsfrist in dem gegenständlichen Verfahren (bei den indikativen Erstangeboten wird auf die Frist zur Abgabe dieser indikativen Erstangebote abgestellt; bei den endgültigen Angeboten wird auf die Frist zur Abgabe dieser endgültigen Angebote abgestellt); - das persönliche Referenzprojekt weist eine Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277) von mindestens 2.000 m² auf; - das persönliche Referenzprojekt umfasste mindestens 8,4 Mio. EUR (netto) Herstellkosten (Kostengruppe 300 und 400 zusammengerechnet); - das persönliche Referenzprojekt muss mindestens eine der folgenden Art der Nutzung umfassen: o Studierendenwohnheim; o Hotel und / oder Service-Apartments; o Boardinghäuser; o Jugendherberge, o Altenheime oder Pflegeheime; o Verwaltungsbauten; o Öffentliche Bauten; o Schul- und / oder Universitätsgebäude; o Labor und / oder Krankenhäuser. Erfüllt nicht mindestens ein (1) persönliches Referenzprojekt des jeweiligen Teammitglieds (1) bis (5) die oben genannten Mindestanforderungen, führt dies zum Ausschluss des Angebots. Bewertet werden ausschließlich diejenigen persönlichen Referenzprojekte, die die oben genannten Mindestanforderungen erfüllen. (ii.) Die Bewertungssystematik für das persönliche Referenzprojekt des Teammitglieds (1) bis (5) ist jeweils wie folgt: 1. Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277) des persönlichen Referenzprojekts >= 4.800 m²: 5 Punkte = 2.000 m²: 0 Punkte < 2.000 …
- Qualität
- Baustelleneinrichtungs- und logistikplanBewertet wurde ein vom Bieter einzureichender auftragsbezogener Baustelleneinrichtungs- und logistikplan (zusammen: BE-Plan). Der Bieter hatte dafür eine Skizze im Format DIN A3 (297 mm × 420 mm) einzureichen. In der Skizze hatte der Bieter folgende fünf (5) Inhalte darzustellen: (1) Zufahrt / Abfahrt zur Baustelle und Anlieferflächen; (2) Container / BE-Fläche; (3) Schutz der Nachbarbebauung, angrenzende Gebäude; (4) Grenze des Planungsgebiets; (5) Organisation Beprobung / Flächen für Haufwerke. In der Skizze hat der Bieter anhand dieser fünf (5) Inhalte die Baustelleneinrichtung und die Baulogistik darzustellen (= BE-Plan). In dem BE-Plan hatte der Bieter unter Bezugnahme auf die Inhalte (1) bis (5) anhand konkreter zukünftiger Maßnahmen grafisch darzustellen, wie er im Falle der Auftragserteilung an ihn, konkret die Leistungen ausführen wird, um das übergeordnete Ziel einer möglichst reibungslosen Baulogistik sicherzustellen (0 bis 5 Bewertungspunkte). Zur besseren Nachvollziehbarkeit war die Verwendung einer Plan-Legende im BE-Plan gestattet. Der Bieter hatte den BE-Plan als Teil des Angebots aus-schließlich in elektronischer Form auf der Vergabeplattform einzureichen. Sollte der BE-Plan im Format DIN A3 fehlen, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung ist insoweit nicht möglich. Im Falle der Auftragserteilung ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Leistungen entsprechend seines BE-Plans zu erbringen, soweit der Auftraggeber nicht ein davon abweichendes Vorgehen gegenüber dem Auftragnehmer geltend macht. Die in dem BE-Plan enthaltenen Angaben gelten als vereinbarte Beschaffenheit. Der BE-Plan wird im Falle der Auftragserteilung als Anlage 604 Vertragsbestandteil. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Anlage 900 "Vergabeleitfaden", Kapitel 6.2.4.
- Preis
- Gesamtpreis (netto)Der wertungsrelevante Preis (P) war der Gesamtpreis (P) (netto) (Pos. E) gemäß Anlage 803 "Preisblatt" - T3-A-01-03, Tabellenblatt "Wertungsrelevanter Gesamtpreis. Der wertungsrelevante Preis (P) = Gesamtpreis (P) (netto) (Pos. E) setzt sich zusammen aus der Summe von: 1.) Netto-Pauschalvergütung für alle Planungs- und Bauleistungen (Pos. A); 2.) Netto-Pauschalvergütung pro Jahr für die Wartung aller wartungsbedürftigen Bauteile, Anlagen(teile) und Einrichtungen (ausgenommen die Dichtigkeit des Gebäudes betreffende Bauteile, Anlagen(teile) und Einrichtungen) (Pos. B) multipliziert mit 5 Jahren; 3.) Netto-Pauschalvergütung pro Jahr für die Wartung der die Dichtigkeit des Gebäudes betreffenden Bauteile, Anlagen(teile) und Einrichtungen (Pos. C) multipliziert mit 10 Jahren; und 4.) Netto-Pauschalvergütung für Leistungen der LPH 9 analog HOAI (Pos. D). Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Anlage 900 "Vergabeleitfaden", Kapitel 6.2.4. und Kapitel 6.2.5.2.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 08.05.2026
- Vertragsende
- 15.12.2028
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
Ja, unter Beachtung von § 132 GWB. Folgende Leistungen kann der Auftraggeber optional beauftragen (unwiderrufliche Optionen zugunsten des Auftraggebers): - Option 1: Vollwartung aller im Rahmen der Herstellung des schlüsselfertigen, funktions- und betriebsbereiten Vorhabens zu errichtenden wartun … ganz lesenkürzer
Ja, unter Beachtung von § 132 GWB. Folgende Leistungen kann der Auftraggeber optional beauftragen (unwiderrufliche Optionen zugunsten des Auftraggebers): - Option 1: Vollwartung aller im Rahmen der Herstellung des schlüsselfertigen, funktions- und betriebsbereiten Vorhabens zu errichtenden wartungsbedürftigen Bauteile, Anlagen(teile) und Einrichtungen für die Dauer der Verjährungsfrist für Mängelansprüche. Unter "Vollwartung" ist die Erbringung aller nach den anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Regelwerken erforderlichen Wartungs-, Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten zu verstehen. - Option 2: Leistungen im Sinne der Grundleistungen der Leistungsphase 9 HOAI sowie Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist für alle erforderlichen Leistungsbilder der HOAI. Der Auftragnehmer hat die Leistungen der Option 1 und / oder der Option 2 entsprechend den Regelungen des Totalunternehmervertrags (Anlage 907_T2-01) zu erbringen, wenn der Auftraggeber diese durch einseitigen Abruf in Textform beauftragt und zwar entweder vollständig oder beschränkt auf bestimmte Einzelleistungen, Leistungen für einzelne Bauteile und / oder Bauabschnitte. Der Auftragnehmer hat unverzüglich nach Zugang des Abrufs, spätestens aber nach einer Woche, mit den beauftragten Leistungen zu beginnen. Der Abruf von Leistungen der Option 1 und / oder der Option 2 begründet kein selbständiges Vertragsverhältnis über die abgerufene Option, sondern führt zu einer Erweiterung des Totalunternehmervertrags (Anlage 907_T2-01). Der Auftragnehmer wird von der Verpflichtung, Leistungen der Option 1 und / oder der Option 2 zu erbringen, frei, wenn der Auftraggeber sie nicht innerhalb eines Zeitraumes von drei (3) Monaten nach der Abnahme gemäß § 20 (1) des Totalunternehmervertrags (Anlage 907_T2-01) (nachfolgend "Abruffrist" genannt) beauftragt. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber sechs (6) Monate vor Ablauf der Abruffrist in Textform zu fragen, ob er Leistungen der Option 1 und / oder der Option 2 beauftragen will. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung von Leistungen der Option 1 und / oder der Option 2 besteht vorbehaltlich anderer Regelungen des Totalunternehmervertrags (Anlage 907_T2-01) nicht. Ebenso hat der Auftragnehmer keinen Anspruch auf Abruf und Vergütung aller Leistungsinhalte, wenn die jeweilige Option inhaltlich nur teilweise abgerufen wird. Aus einer etwaigen zeitlichen Unterbrechung der Leistungsausführung, weil der Auftraggeber Leistungen der Option 1 und / oder der Option 2 nicht unmittelbar nach der Abnahme gemäß § 20 (1) des Totalunternehmervertrags (Anlage 907_T2-01) beauftragt, kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seiner Vergütung verlangen oder sonstige Ansprüche geltend machen.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Abl … ganz lesenkürzer
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXP4Y1AMKHJ#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Ed. Züblin AG, Regensburg | 4 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Leopoldstraße 15, 80802 München
- Kontakt
- vergabestelle@
stwm.de
Bei uns erfasst
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 450 (Bauarbeiten) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Hochbau in Bayern (85 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Probat Bau AG9 Zuschläge
- Fliesen Röhlich GmbH7 Zuschläge
- Schuller Holzbau GmbH7 Zuschläge
- BG: L.WEISS GmbH&Co.KG +BergerBauSE5 Zuschläge
- Haustechnik Meyer GmbH5 Zuschläge
- IBOTECH GmbH & Co. KG5 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 12.09.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f28414c8-cbdc-4af6-8258-0f41eabba0ae.