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Neubau GU Meindlstraße - rit

Münchner Wohnen GmbH · München, Bayern

Aktenzeichen 2026_1152_NE-5785-0001_bau_ritveröffentlicht 21.10.2026BauleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristin 16 Tagen

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
25 Monate
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
München81739, Bayern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichmeinauftrag.rib.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 94 Tage (147 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 7,5 Angebote je Los (6 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 80 %, Leistung und Qualität 20 %.

  • B.1 Angebotspreis80 %
  • Qualität5 %
  • Qualität5 %
  • Qualität5 %
  • Qualität5 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 13,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−7,3 Punkte
25 % teurer−16 Punkte
50 % teurer−26,7 Punkte
100 % teurer−40 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026Alle in den Kalender

  1. Veröffentlichung
    vor 17 Tagen
  2. Heute
  3. Teilnahmeanträge bis 09:30 Uhr
    in 16 Tagen

Wie viele Werktage bleiben, und bis wann müssen Bieterfragen beantwortet sein? Fristenrechner

Beschreibung

Einsatzform - Generalunternehmer

Neubau einer Senioren-/Mehrgenerationenwohnanlage mit Tiefgarage durch GU in der Meindlstraße 14a, 81373 München. Mit vorgeschaltetem TNW.

Beschreibung des Loses

Die Münchner Wohnen plant in der Meindlstraße 14a in München-Sendling den Neubau einer Senioren- und Mehrgenerationenwohnanlage mit insgesamt 68 Wohnungen. Ergänzend sind ein Alten- und Service-Zentrum (ASZ), ein Gemeinschaftsraum sowie eine Tiefgarage mit 27 PKW-Stellplätzen vorgesehen. Das Bauvorhaben wird in Holz- bzw. Holz-Hybridbauweise realisiert. Die Vergabe erfolgt als Generalunternehmerleistung einschließlich der erforderlichen Planungsleistungen.

Die Auswahl der Bewerber der 1. Stufe erfolgt nach den in der Bekanntmachung und im Bewerbungsbogen (Bwb) mit Anlagen (Referenzen) festgelegten Eignungs- und Auswahlkriterien. Bei der Punktewertung werden ausschließlich Bewerber berücksichtigt, die die festgelegten Eignungskriterien und sämtliche Mindestanforderungen erfüllen. Die Bewertung der Auswahlkriterien erfolgt unter Berücksichtigung der festgelegten Gewichtung und Punktewertung der Einzelkriterien. Die Wertung schließt mit der Bildung einer Rangfolge ab. Die Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zur 2. Stufe und zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert. Bei ausreichend eingegangenen und geeigneten Teilnahmeanträgen werden min. 3 und max. 5 Bewerber aufgefordert, die nach der Punktewertung die höchsten Punktzahlen erreicht haben. Bewerber mit weniger als 30 Punkten werden in der Rangfolge nicht berücksichtigt. Bei Punktgleichheit erhält der Bewerber mit der höheren Punktzahl im Auswahlkriterium „Referenzen“ den Vorrang. Führt dies nicht zu einem eindeutigen Auswahlergebnis, entscheidet das Los.

Zuschlagskriterien / Wertungsmatrix zur Angebotsauswertung Die Wertung der angebotenen Generalunternehmerleistung erfolgt nach dem Preis-Leistungs-Verhältnis. Die qualitativen Zuschlagskriterien (A) werden mit insgesamt 20 % berücksichtigt. Die Bewertung erfolgt anhand der Kriterien Personaleinsatz und Projektorganisation, Konstruktionssystem und bauliche Umsetzung, Bauablaufplan sowie Baustelleneinrichtung und Logistik. Die Preisbewertung (B) fließt mit insgesamt 80 % in die Gesamtwertung ein und setzt sich aus dem Angebotspreis für die ausgeschriebenen Leistungen sowie den Wartungskosten im Gewährleistungszeitraum zusammen. Beide Anteile ergeben gemeinsam eine Gesamtpunktzahl von maximal 100 Punkten. Die Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien A.1 bis A.4 erfolgt auf Grundlage des vom Bieter eingereichten Umsetzungskonzepts und der darin geforderten Unterlagen.

Bedingungen

Zuschlag5 von 5 angegeben

B.1 Angebotspreis80 %
Qualität5 %
Qualität5 %
Qualität5 %
Qualität5 %
Preis
B.1 AngebotspreisDie Preisbewertung (B) fließt mit insgesamt 80 % in die Gesamtwertung ein und setzt sich aus dem Angebotspreis für die ausgeschriebenen Leistungen sowie den Wartungskosten im Gewährleistungszeitraum zusammen. Bei der Wertung des Zuschlagskriteriums Preis (B) werden der Angebotspreis B.1 und die Wartungskosten im Gewährleistungszeitraum B.2 getrennt bewertet. Die jeweils erreichten Punkte werden anschließend zur Gesamtpunktzahl des Zuschlagskriteriums Preis (B) addiert. Bei der Wertung des Kriteriums Preis (B) erfolgt die Punktevergabe wie folgt: B.1 Angebotspreis Das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis erhält die für B.1 vorgesehene maximale Punktzahl. Die Bewertung der übrigen wertbaren Angebote erfolgt im Verhältnis zum niedrigsten wertbaren Angebotspreis nach folgender Formel: Punktzahl B.1 = maximale Punktzahl B.1 × (niedrigster wertbarer Angebotspreis / wertbarer Angebotspreis des Bieters) Die errechnete Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet. B.2 Wartungskosten im Gewährleistungszeitraum Das wertbare Angebot mit den niedrigsten Wartungskosten erhält die für B.2 vorgesehene maximale Punktzahl. Die Bewertung der übrigen wertbaren Angebote erfolgt im Verhältnis zu den niedrigsten wertbaren Wartungskosten nach folgender Formel: Punktzahl B.2 = maximale Punktzahl B.2 × (niedrigste wertbare Wartungskosten / wertbare Wartungskosten des Bieters Die errechnete Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet. Die unter B.1 und B.2 erreichten Punkte werden addiert. Die Summe bildet die für das Zuschlagskriterium Preis (B) erreichte Gesamtpunktzahl.
Qualität
Die qualitativen Zuschlagskriterien (A) werden mit insgesamt 20 % berücksichtigt. Die Bewertung erfolgt anhand der Kriterien Personaleinsatz und Projektorganisation, Konstruktionssystem und bauliche Umsetzung, Bauablaufplan sowie Baustelleneinrichtung und Logistik. A.1 Personaleinsatz und Projektorganisation Die nachfolgenden Aspekte A.1 werden gemeinsam bewertet. Es können max. 5 Punkte erreicht werden. Personaleinsatzkonzept Gewertet werden die Qualität und Schlüssigkeit des vorgesehenen Personaleinsatzkonzepts im Hinblick auf einen störungsfreien Projektablauf. Dabei werden insbesondere folgende Aspekte berücksichtigt: - Stellvertretungsprinzip - Kompetenz und Erfahrung der Projektleitung sowie des Projektteams in den - Bereichen Planung, Ausschreibung und Bauleitung Projektorganisation / Qualitätssicherung Gewertet wird die dargestellte Projektorganisation und Qualitätssicherung in Planung und Bau. Hierbei werden insbesondere die Organisation und Einbindung der zuständigen Fachplanungen bzw. Fachbauleitungen für HLS, ELT und Außenanlagen berücksichtigt Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien (A) Die Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien A.1 bis A.4 erfolgt anhand der jeweils bekanntgemachten Unterkriterien, Anforderungen und Bewertungsaspekte. Ergänzend erfolgt eine vergleichende Wertung der eingereichten Umsetzungskonzepte. Hierbei werden die Konzepte der Bieter zueinander in Beziehung gesetzt, um qualitative Stärken, Schwächen, Unterschiede und Plausibilitäten nachvollziehbar zu erfassen und den jeweiligen Erfüllungsgrad sachgerecht festzulegen. Die vergleichende Wertung dient ausschließlich der Einordnung innerhalb der bekanntgemachten Unterkriterien und Bewertungsmaßstäbe. Eine Bewertung außerhalb der bekanntgemachten Unterkriterien erfolgt nicht. Aus dem Vergleich der Konzepte folgt insbesondere nicht, dass das im Vergleich beste Konzept automatisch den höchsten Erfüllungsgrad erhält. Maßgeblich ist, in welchem Umfang das jeweilige Umsetzungskonzept die gestellten Anforderungen erfüllt. Jedes Zuschlagskriterium A.1 bis A.4 wird unter gemeinsamer Berücksichtigung der jeweils aufgeführten Bewertungsaspekte auf einer Skala von 0 bis 5 Punkten bewertet. Die Punkte werden wie folgt vergeben: Erläuterung Punktewertung Wertung A.1 - A.4 5 Punkte – 100 % – sehr gut: Die für das jeweilige Unterkriterium maßgeblichen Anforderungen wurden vollständig, detailliert, nachvollziehbar und in allen relevanten Punkten überzeugend dargestellt. Die Darstellung lässt eine sehr gute Leistungsqualität erwarten und weist keine wesentlichen Mängel auf. 4 Punkte – 80 % – gut: Die für das jeweilige Unterkriterium maßgeblichen Anforderungen wurden weitgehend vollständig, detailliert und nachvollziehbar dargestellt. Die Darstellung überzeugt im Wesentlichen und lässt eine gute Leistungsqualität erwarten. Es bestehen lediglich geringfügige Defizite oder vereinzelte Schwächen. 3 Punkte – 60 % – befriedigend: Die für das jeweilige Unterkriterium maßgeblichen Anforderungen wurden im Wesentlichen nachvollziehbar dargestellt. Die Darstellung weist jedoch einzelne Defizite hinsichtlich Vollständigkeit, Detaillierungsgrad, Plausibilität oder Nachvollziehbarkeit auf und lässt eine durchschnittliche Leistungsqualität erwarten. 2 Punkte – 40 % – ausreichend: Die für das jeweilige Unterkriterium maßgeblichen Anforderungen wurden nur teilweise überzeugend dargestellt. Es bestehen mehrere Defizite hinsichtlich Vollständigkeit, Detaillierungsgrad, Plausibilität oder Nachvollziehbarkeit. 1 Punkt – 20 % – mangelhaft: Die für das jeweilige Unterkriterium maßgeblichen Anforderungen wurden nur in Grundzügen dargestellt. Die Darstellung weist erhebliche Defizite auf und überzeugt nur in geringem Umfang. 0 Punkte – 0 % – ungenügend: Die für das jeweilige Unterkriterium maßgeblichen Anforderungen wurden nicht bzw. nicht verwertbar dargestellt. Wesentliche Angaben fehlen oder die Darstellung lässt keine sachgerechte Beurteilung des Unterkriteriums zu. …
Qualität
Die qualitativen Zuschlagskriterien (A) werden mit insgesamt 20 % berücksichtigt. Die Bewertung erfolgt anhand der Kriterien Personaleinsatz und Projektorganisation, Konstruktionssystem und bauliche Umsetzung, Bauablaufplan sowie Baustelleneinrichtung und Logistik. A.2 Konstruktionssystem und bauliche Umsetzung Die nachfolgenden Aspekte A.2 werden gemeinsam bewertet. Es können max. 5 Punkte erreicht werden Konstruktionssystem und Bauweise Gewertet werden die Qualität und Schlüssigkeit des dargestellten Konstruktionssystems unter Berücksichtigung der Gegebenheiten und Besonderheiten des konkreten Bauvorhabens. Vorfertigung und konstruktive Schnittstellen Gewertet werden der vorgesehene Vorfertigungsgrad, die dargestellten vorgefertigten Bauteile sowie die schlüssige Lösung der wesentlichen konstruktiven Schnittstellen, insbesondere zwischen Rohbau, Holzbau, Fassade und technischem Ausbau. Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien (A) Die Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien A.1 bis A.4 erfolgt anhand der jeweils bekanntgemachten Unterkriterien, Anforderungen und Bewertungsaspekte. Ergänzend erfolgt eine vergleichende Wertung der eingereichten Umsetzungskonzepte. Hierbei werden die Konzepte der Bieter zueinander in Beziehung gesetzt, um qualitative Stärken, Schwächen, Unterschiede und Plausibilitäten nachvollziehbar zu erfassen und den jeweiligen Erfüllungsgrad sachgerecht festzulegen. Die vergleichende Wertung dient ausschließlich der Einordnung innerhalb der bekanntgemachten Unterkriterien und Bewertungsmaßstäbe. Eine Bewertung außerhalb der bekanntgemachten Unterkriterien erfolgt nicht. Aus dem Vergleich der Konzepte folgt insbesondere nicht, dass das im Vergleich beste Konzept automatisch den höchsten Erfüllungsgrad erhält. Maßgeblich ist, in welchem Umfang das jeweilige Umsetzungskonzept die gestellten Anforderungen erfüllt. Jedes Zuschlagskriterium A.1 bis A.4 wird unter gemeinsamer Berücksichtigung der jeweils aufgeführten Bewertungsaspekte auf einer Skala von 0 bis 5 Punkten bewertet. Die Punkte werden wie folgt vergeben: Erläuterung Punktewertung Wertung A.1 - A.4 5 Punkte – 100 % – sehr gut: Die für das jeweilige Unterkriterium maßgeblichen Anforderungen wurden vollständig, detailliert, nachvollziehbar und in allen relevanten Punkten überzeugend dargestellt. Die Darstellung lässt eine sehr gute Leistungsqualität erwarten und weist keine wesentlichen Mängel auf. 4 Punkte – 80 % – gut: Die für das jeweilige Unterkriterium maßgeblichen Anforderungen wurden weitgehend vollständig, detailliert und nachvollziehbar dargestellt. Die Darstellung überzeugt im Wesentlichen und lässt eine gute Leistungsqualität erwarten. Es bestehen lediglich geringfügige Defizite oder vereinzelte Schwächen. 3 Punkte – 60 % – befriedigend: Die für das jeweilige Unterkriterium maßgeblichen Anforderungen wurden im Wesentlichen nachvollziehbar dargestellt. Die Darstellung weist jedoch einzelne Defizite hinsichtlich Vollständigkeit, Detaillierungsgrad, Plausibilität oder Nachvollziehbarkeit auf und lässt eine durchschnittliche Leistungsqualität erwarten. 2 Punkte – 40 % – ausreichend: Die für das jeweilige Unterkriterium maßgeblichen Anforderungen wurden nur teilweise überzeugend dargestellt. Es bestehen mehrere Defizite hinsichtlich Vollständigkeit, Detaillierungsgrad, Plausibilität oder Nachvollziehbarkeit. 1 Punkt – 20 % – mangelhaft: Die für das jeweilige Unterkriterium maßgeblichen Anforderungen wurden nur in Grundzügen dargestellt. Die Darstellung weist erhebliche Defizite auf und überzeugt nur in geringem Umfang. 0 Punkte – 0 % – ungenügend: Die für das jeweilige Unterkriterium maßgeblichen Anforderungen wurden nicht bzw. nicht verwertbar dargestellt. Wesentliche Angaben fehlen oder die Darstellung lässt keine sachgerechte Beurteilung des Unterkriteriums zu. Die unter A.1 bis A.4 erreichten Punkte werden addiert. Die Summe bildet die für das Zuschlagskriterium Qualität (A) erreichte Gesamtpunktzahl.
Qualität
Die qualitativen Zuschlagskriterien (A) werden mit insgesamt 20 % berücksichtigt. Die Bewertung erfolgt anhand der Kriterien Personaleinsatz und Projektorganisation, Konstruktionssystem und bauliche Umsetzung, Bauablaufplan sowie Baustelleneinrichtung und Logistik. A.3 Bauablaufplan Die nachfolgenden Aspekte A.3 werden gemeinsam bewertet. Es können max. 5 Punkte erreicht werden Vollständigkeit und Detaillierungsgrad Gewertet werden die Vollständigkeit, Übersichtlichkeit und der Detaillierungsgrad des vorgelegten Rahmenterminplans. Dabei werden insbesondere die vollständige Darstellung der geforderten Meilensteine sowie die nachvollziehbare zeitliche Abfolge der Planungs- und Bauleistungen berücksichtigt. Plausibilität und Abhängigkeiten Gewertet werden die Plausibilität des dargestellten Bauablaufs sowie die nachvollziehbare Darstellung der zeitlichen und organisatorischen Abhängigkeiten der einzelnen Planungs- und Bauleistungen untereinander. Terminsicherheit und Optimierung Gewertet werden die Einhaltung und schlüssige Umsetzung der vorgegebenen Vertragstermine sowie die dargestellten Maßnahmen zur Terminsicherung. Darüber hinaus werden nachvollziehbar dargestellte Parallelisierungen, Synergieeffekte und sonstige Optimierungen des Bauablaufs berücksichtigt. Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien (A) Die Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien A.1 bis A.4 erfolgt anhand der jeweils bekanntgemachten Unterkriterien, Anforderungen und Bewertungsaspekte. Ergänzend erfolgt eine vergleichende Wertung der eingereichten Umsetzungskonzepte. Hierbei werden die Konzepte der Bieter zueinander in Beziehung gesetzt, um qualitative Stärken, Schwächen, Unterschiede und Plausibilitäten nachvollziehbar zu erfassen und den jeweiligen Erfüllungsgrad sachgerecht festzulegen. Die vergleichende Wertung dient ausschließlich der Einordnung innerhalb der bekanntgemachten Unterkriterien und Bewertungsmaßstäbe. Eine Bewertung außerhalb der bekanntgemachten Unterkriterien erfolgt nicht. Aus dem Vergleich der Konzepte folgt insbesondere nicht, dass das im Vergleich beste Konzept automatisch den höchsten Erfüllungsgrad erhält. Maßgeblich ist, in welchem Umfang das jeweilige Umsetzungskonzept die gestellten Anforderungen erfüllt. Jedes Zuschlagskriterium A.1 bis A.4 wird unter gemeinsamer Berücksichtigung der jeweils aufgeführten Bewertungsaspekte auf einer Skala von 0 bis 5 Punkten bewertet. Die Punkte werden wie folgt vergeben: Erläuterung Punktewertung Wertung A.1 - A.4 5 Punkte – 100 % – sehr gut: Die für das jeweilige Unterkriterium maßgeblichen Anforderungen wurden vollständig, detailliert, nachvollziehbar und in allen relevanten Punkten überzeugend dargestellt. Die Darstellung lässt eine sehr gute Leistungsqualität erwarten und weist keine wesentlichen Mängel auf. 4 Punkte – 80 % – gut: Die für das jeweilige Unterkriterium maßgeblichen Anforderungen wurden weitgehend vollständig, detailliert und nachvollziehbar dargestellt. Die Darstellung überzeugt im Wesentlichen und lässt eine gute Leistungsqualität erwarten. Es bestehen lediglich geringfügige Defizite oder vereinzelte Schwächen. 3 Punkte – 60 % – befriedigend: Die für das jeweilige Unterkriterium maßgeblichen Anforderungen wurden im Wesentlichen nachvollziehbar dargestellt. Die Darstellung weist jedoch einzelne Defizite hinsichtlich Vollständigkeit, Detaillierungsgrad, Plausibilität oder Nachvollziehbarkeit auf und lässt eine durchschnittliche Leistungsqualität erwarten. 2 Punkte – 40 % – ausreichend: Die für das jeweilige Unterkriterium maßgeblichen Anforderungen wurden nur teilweise überzeugend dargestellt. Es bestehen mehrere Defizite hinsichtlich Vollständigkeit, Detaillierungsgrad, Plausibilität oder Nachvollziehbarkeit. 1 Punkt – 20 % – mangelhaft: Die für das jeweilige Unterkriterium maßgeblichen Anforderungen wurden nur in Grundzügen dargestellt. Die Darstellung weist erhebliche Defizite auf und überzeugt nur in geringem Umfang. 0 Punkte – 0 % – ungenügend: Die für das …
Qualität
Die qualitativen Zuschlagskriterien (A) werden mit insgesamt 20 % berücksichtigt. Die Bewertung erfolgt anhand der Kriterien Personaleinsatz und Projektorganisation, Konstruktionssystem und bauliche Umsetzung, Bauablaufplan sowie Baustelleneinrichtung und Logistik. A.4 Baustelleneinrichtung und Logistik Die nachfolgenden Aspekte A.4 werden gemeinsam bewertet. Es können max. 5 Punkte erreicht werden Baustelleneinrichtung und Flächenmanagement Gewertet werden die Vollständigkeit, Plausibilität und Umsetzbarkeit des dargestellten Baustelleneinrichtungsplans. Dabei werden insbesondere die Organisation der Baustelleneinrichtung, die Flächennutzung, Zu- und Abfahrtswege, Kranstandorte, Baustellensicherung sowie die phasenbezogene Anpassung der Baustelleneinrichtung berücksichtigt. Baustellenlogistik und Bauphasen Gewertet werden die Plausibilität und Umsetzbarkeit des dargestellten Logistikkonzepts sowie die Organisation der wesentlichen Bauphasen und deren bauteilbezogenen Überschneidungen. Dabei sind das der FLB beiliegende Konzept sowie die sich daraus ergebenden Anforderungen und Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. Verkehrssicherheit und besondere örtliche Rahmenbedingungen Gewertet werden die dargestellten Maßnahmen zur sicheren Abwicklung des Baustellen- und Lieferverkehrs sowie zum Schutz der Verkehrsteilnehmer. Besondere Berücksichtigung finden die Sicherung der Zu- und Abfahrten und der angrenzenden Verkehrsflächen, die Schutzbedürftigkeit von Kindern aufgrund der angrenzenden Kita und Schule, mögliche Konflikte mit Fußgängern und Radverkehr sowie die aus der Fahrradstraße resultierenden Anforderungen. Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien (A) Die Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien A.1 bis A.4 erfolgt anhand der jeweils bekanntgemachten Unterkriterien, Anforderungen und Bewertungsaspekte. Ergänzend erfolgt eine vergleichende Wertung der eingereichten Umsetzungskonzepte. Hierbei werden die Konzepte der Bieter zueinander in Beziehung gesetzt, um qualitative Stärken, Schwächen, Unterschiede und Plausibilitäten nachvollziehbar zu erfassen und den jeweiligen Erfüllungsgrad sachgerecht festzulegen. Die vergleichende Wertung dient ausschließlich der Einordnung innerhalb der bekanntgemachten Unterkriterien und Bewertungsmaßstäbe. Eine Bewertung außerhalb der bekanntgemachten Unterkriterien erfolgt nicht. Aus dem Vergleich der Konzepte folgt insbesondere nicht, dass das im Vergleich beste Konzept automatisch den höchsten Erfüllungsgrad erhält. Maßgeblich ist, in welchem Umfang das jeweilige Umsetzungskonzept die gestellten Anforderungen erfüllt. Jedes Zuschlagskriterium A.1 bis A.4 wird unter gemeinsamer Berücksichtigung der jeweils aufgeführten Bewertungsaspekte auf einer Skala von 0 bis 5 Punkten bewertet. Die Punkte werden wie folgt vergeben: Erläuterung Punktewertung Wertung A.1 - A.4 5 Punkte – 100 % – sehr gut: Die für das jeweilige Unterkriterium maßgeblichen Anforderungen wurden vollständig, detailliert, nachvollziehbar und in allen relevanten Punkten überzeugend dargestellt. Die Darstellung lässt eine sehr gute Leistungsqualität erwarten und weist keine wesentlichen Mängel auf. 4 Punkte – 80 % – gut: Die für das jeweilige Unterkriterium maßgeblichen Anforderungen wurden weitgehend vollständig, detailliert und nachvollziehbar dargestellt. Die Darstellung überzeugt im Wesentlichen und lässt eine gute Leistungsqualität erwarten. Es bestehen lediglich geringfügige Defizite oder vereinzelte Schwächen. 3 Punkte – 60 % – befriedigend: Die für das jeweilige Unterkriterium maßgeblichen Anforderungen wurden im Wesentlichen nachvollziehbar dargestellt. Die Darstellung weist jedoch einzelne Defizite hinsichtlich Vollständigkeit, Detaillierungsgrad, Plausibilität oder Nachvollziehbarkeit auf und lässt eine durchschnittliche Leistungsqualität erwarten. 2 Punkte – 40 % – ausreichend: Die für das jeweilige Unterkriterium maßgeblichen Anforderungen wurden nur teilweise überzeugend dargestellt. Es bestehen mehrere …

Eignung13 von 13 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
Ist das Unternehmen in den einschlägigen Berufs oder Handelsregistern seines Niederlassungsmitgliedstaates eingetragen. Falls ja, bitte Berufs oder Handelsregister mit Eintragungsort und -nummer angeben. Die Angaben sind im Bewerberbogen und ggf. zusätzlichen Anlagen anzugeben.
Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Ist der Besitz einer bestimmten Berechtigung oder die Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich, um die betreffende Leistung im Niederlassungsstaat des Unternehmens erbringen zu können. Bitte geben Sie an, welche Mitgliedschaft verlangt wird und ob diese Voraussetzung erfüllt wird. Die Angaben sind im Bewerberbogen und ggf. zusätzlichen Anlagen anzugeben.
Allgemeiner Jahresumsatz
Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren: Mindestanforderung: Der durchschnittliche Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre muss mindestens 12.000.000 EUR brutto betragen. Soweit für das Geschäftsjahr 2025 noch keine endgültigen Umsatzzahlen vorliegen, kön … ganz lesenAngaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren: Mindestanforderung: Der durchschnittliche Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre muss mindestens 12.000.000 EUR brutto betragen. Soweit für das Geschäftsjahr 2025 noch keine endgültigen Umsatzzahlen vorliegen, können vorläufige Angaben gemacht werden. Wird die Mindestanforderung nicht erfüllt, wird das Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die Angaben sind im Bewerberbogen und ggf. zusätzlichen Anlagen anzugeben
Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Das Unternehmen hat drei Referenzen über vergleichbare, bereits ausgeführte General- und Totalunternehmerleistungen (GU/TU-Leistungen) vorzulegen. Mindestanforderung: Mindestanforderungen an jede Referenz: – Neubau – Wohnungsbau min 40 WE – Holz- oder Holz-Hybridbauweise – Ausführung als GU/TU-Lei … ganz lesenDas Unternehmen hat drei Referenzen über vergleichbare, bereits ausgeführte General- und Totalunternehmerleistungen (GU/TU-Leistungen) vorzulegen. Mindestanforderung: Mindestanforderungen an jede Referenz: – Neubau – Wohnungsbau min 40 WE – Holz- oder Holz-Hybridbauweise – Ausführung als GU/TU-Leistung – Die Abnahme durch den Auftraggeber muss innerhalb der letzten – sieben abgeschlossenen Kalenderjahre erfolgt sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungen muss aus der jeweiligen Referenzbeschreibung eindeutig hervorgehen. Das Unternehmen hat folgende wesentliche Leistungen der genannten Art (GU/TU-Leistungen) in dem angegebenen Zeitraum erbracht: Im Detail muss die Beschreibung der Referenz folgende Angaben enthalten: 1.0 Beschreibung des Projekts (Planung und Ausführung) 1.1 Projektbezeichnung 1.2 Ort des Projekts 1.3 Art des Projekts 2.0 Beschreibung der ausgeführten Leistungen 3.0 Gebäudekenndaten 4.0 Auftragssumme 5.0 Angaben zum Erbringungszeitpunkt 6.0 Angaben zum Auftraggeber / Angaben für Referenzauskunft Ergänzend zum Referenzblatt ist für jede Referenz eine kurze Projektdarstellung als Anlage beizufügen. Die Darstellung darf je Referenz maximal vier DIN-A4-Seiten umfassen. Dies gilt auch für Bietergemeinschaften; auch bei Bietergemeinschaften werden insgesamt maximal drei Referenzen gewertet. Die Angaben zu den drei Referenzen sind vollständig in dem hierfür vorgesehenen Referenzblatt zu machen und zusammen mit dem Bewerberbogen einzureichen. Die Erfüllung der Mindestanforderungen muss aus der jeweiligen Referenzbeschreibung eindeutig hervorgehen. Werden mehr als drei Referenzen eingereicht, werden ausschließlich die drei aktuellsten Referenzen gewertet. Maßgeblich ist das Datum der Abnahme durch den Auftraggeber. Eine Überprüfung der Referenzen durch die Vergabestelle bleibt vorbehalten. Falsche Angaben können zum Ausschluss führen. Wird die Mindestanforderung nicht erfüllt, wird das Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die Angaben sind im Bewerberbogen und ggf. zusätzlichen Anlagen anzugeben.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl einschließlich Führungskräfte in den letzten drei Geschäftsjahren entsprechend Ziffer 4.2.1 des Bewerberbogens. Es sind ausschließlich eigene Mitarbeiter des Unternehmens anzugeben. Mitarbeiter von Nachunternehmern sind nicht zu berücksichtigen. Die Angaben sind im Bewerberbogen und ggf. zusätzlichen Anlagen anzugeben.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl in den letzten drei Geschäftsjahren entsprechend Ziffer 4.2.1 des Bewerberbogens für Architekten, Dipl.-Ing. und Techniker für Planung, Ausführung und Überwachung. Mindestanforderung: In den letzten drei Geschäftsjahren müssen durchschnittlich mindesten … ganz lesenDurchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl in den letzten drei Geschäftsjahren entsprechend Ziffer 4.2.1 des Bewerberbogens für Architekten, Dipl.-Ing. und Techniker für Planung, Ausführung und Überwachung. Mindestanforderung: In den letzten drei Geschäftsjahren müssen durchschnittlich mindestens 5 eigene Mitarbeiter der vorgenannten Qualifikationen beschäftigt worden sein. Es sind ausschließlich eigene Mitarbeiter des Unternehmens anzugeben. Mitarbeiter von Nachunternehmern sind nicht zu berücksichtigen. Entsprechende Nachweise sind auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Wird die Mindestanforderung nicht erfüllt, wird das Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die Angaben sind im Bewerberbogen und ggf. zusätzlichen Anlagen anzugeben.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl in den letzten drei Geschäftsjahren entsprechend Ziffer 4.2.1 des Bewerberbogens für gewerblich beschäftigte Mitarbeiter hinsichtlich der Bauausführung. Es sind nur Mitarbeiter zu berücksichtigen, die nicht bereits unter Ziffer 4.3.4 angegeben wurden. … ganz lesenDurchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl in den letzten drei Geschäftsjahren entsprechend Ziffer 4.2.1 des Bewerberbogens für gewerblich beschäftigte Mitarbeiter hinsichtlich der Bauausführung. Es sind nur Mitarbeiter zu berücksichtigen, die nicht bereits unter Ziffer 4.3.4 angegeben wurden. Mindestanforderungen: In den letzten drei Geschäftsjahren müssen durchschnittlich mindestens 20 eigene gewerblich beschäftigte Mitarbeiter hinsichtlich der Bauausführung beschäftigt worden sein. Es sind ausschließlich eigene Mitarbeiter des Unternehmens anzugeben. Mitarbeiter von Nachunternehmern sind nicht zu berücksichtigen. Entsprechende Nachweise sind auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Wird die Mindestanforderung nicht erfüllt, wird das Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die Angaben sind im Bewerberbogen und ggf. zusätzlichen Anlagen anzugeben.
Durchschnittlicher Jahresumsatz
Die Auswahl der Bewerber der 1. Stufe erfolgt nach den in der Bekanntmachung und im Bewerbungsbogen (Bwb) mit Anlagen (Referenzen) festgelegten Eignungs- und Auswahlkriterien. Bei der Punktewertung werden ausschließlich Bewerber berücksichtigt, die die festgelegten Eignungskriterien und sämtliche Mi … ganz lesenDie Auswahl der Bewerber der 1. Stufe erfolgt nach den in der Bekanntmachung und im Bewerbungsbogen (Bwb) mit Anlagen (Referenzen) festgelegten Eignungs- und Auswahlkriterien. Bei der Punktewertung werden ausschließlich Bewerber berücksichtigt, die die festgelegten Eignungskriterien und sämtliche Mindestanforderungen erfüllen. Die Bewertung der Auswahlkriterien erfolgt unter Berücksichtigung der nachfolgend festgelegten Gewichtung und Punktewertung der Einzelkriterien. Die Wertung schließt mit der Bildung einer Rangfolge ab. Die Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zur 2. Stufe und zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert. Bei ausreichend eingegangenen und geeigneten Teilnahmeanträgen werden min. 3 und max. 5 Bewerber aufgefordert, die nach der Punktewertung die höchsten Punktzahlen erreicht haben. Bewerber mit weniger als 30 Punkten werden in der Rangfolge nicht berücksichtigt. Bei Punktgleichheit erhält der Bewerber mit der höheren Punktzahl im Auswahlkriterium „Referenzen“ den Vorrang. Führt dies nicht zu einem eindeutigen Auswahlergebnis, entscheidet das Los. 1.2 Durchschnittlicher Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren (gem. 4.2.1 Bewerberbogen) ab 12.000.000 € - 22.000.000 € = 1 Punkt ab 22.000.001 € - 32.000.000 € = 2 Punkte ab 32.000.001 € - 42.000.000 € = 3 Punkte ab 42.000.001 € - 52.000.000 € = 4 Punkte ab 52.000.001 € = 5 Punkte
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Die Auswahl der Bewerber der 1. Stufe erfolgt nach den in der Bekanntmachung und im Bewerbungsbogen (Bwb) mit Anlagen (Referenzen) festgelegten Eignungs- und Auswahlkriterien. Bei der Punktewertung werden ausschließlich Bewerber berücksichtigt, die die festgelegten Eignungskriterien und sämtliche Mi … ganz lesenDie Auswahl der Bewerber der 1. Stufe erfolgt nach den in der Bekanntmachung und im Bewerbungsbogen (Bwb) mit Anlagen (Referenzen) festgelegten Eignungs- und Auswahlkriterien. Bei der Punktewertung werden ausschließlich Bewerber berücksichtigt, die die festgelegten Eignungskriterien und sämtliche Mindestanforderungen erfüllen. Die Bewertung der Auswahlkriterien erfolgt unter Berücksichtigung der nachfolgend festgelegten Gewichtung und Punktewertung der Einzelkriterien. Die Wertung schließt mit der Bildung einer Rangfolge ab. Die Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zur 2. Stufe und zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert. Bei ausreichend eingegangenen und geeigneten Teilnahmeanträgen werden min. 3 und max. 5 Bewerber aufgefordert, die nach der Punktewertung die höchsten Punktzahlen erreicht haben. Bewerber mit weniger als 30 Punkten werden in der Rangfolge nicht berücksichtigt. Bei Punktgleichheit erhält der Bewerber mit der höheren Punktzahl im Auswahlkriterium „Referenzen“ den Vorrang. Führt dies nicht zu einem eindeutigen Auswahlergebnis, entscheidet das Los. 2.1 Mindestanforderung – Anzahl Mitarbeitende – Planung (gem. 4.3.4 Bewerberbogen) ab 5 Mitarbeitende = 1 Punkt ab 10 Mitarbeitende = 2 Punkte ab 15 Mitarbeitende = 3 Punkte ab 20 Mitarbeitende = 4 Punkte ab 25 Mitarbeitende = 5 Punkte 2.2 Mindestanforderung – Anzahl Mitarbeitende – Bauausführung (gem. 4.3.5 Bewerberbogen) ab 20 Mitarbeitende = 1 Punkt ab 30 Mitarbeitende = 2 Punkte ab 40 Mitarbeitende = 3 Punkte ab 50 Mitarbeitende = 4 Punkte ab 60 Mitarbeitende = 5 Punkte
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Die Auswahl der Bewerber der 1. Stufe erfolgt nach den in der Bekanntmachung und im Bewerbungsbogen (Bwb) mit Anlagen (Referenzen) festgelegten Eignungs- und Auswahlkriterien. Bei der Punktewertung werden ausschließlich Bewerber berücksichtigt, die die festgelegten Eignungskriterien und sämtliche Mi … ganz lesenDie Auswahl der Bewerber der 1. Stufe erfolgt nach den in der Bekanntmachung und im Bewerbungsbogen (Bwb) mit Anlagen (Referenzen) festgelegten Eignungs- und Auswahlkriterien. Bei der Punktewertung werden ausschließlich Bewerber berücksichtigt, die die festgelegten Eignungskriterien und sämtliche Mindestanforderungen erfüllen. Die Bewertung der Auswahlkriterien erfolgt unter Berücksichtigung der nachfolgend festgelegten Gewichtung und Punktewertung der Einzelkriterien. Die Wertung schließt mit der Bildung einer Rangfolge ab. Die Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zur 2. Stufe und zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert. Bei ausreichend eingegangenen und geeigneten Teilnahmeanträgen werden min. 3 und max. 5 Bewerber aufgefordert, die nach der Punktewertung die höchsten Punktzahlen erreicht haben. Bewerber mit weniger als 30 Punkten werden in der Rangfolge nicht berücksichtigt. Bei Punktgleichheit erhält der Bewerber mit der höheren Punktzahl im Auswahlkriterium „Referenzen“ den Vorrang. Führt dies nicht zu einem eindeutigen Auswahlergebnis, entscheidet das Los. Es werden maximal drei Referenzen gewertet. Je Referenz können maximal 20 Punkte, insgesamt somit maximal 60 Punkte, erreicht werden. Werden mehr als drei Referenzen eingereicht, werden ausschließlich die drei aktuellsten Referenzen gewertet. Maßgeblich ist das Datum der Abnahme durch den Auftraggeber. Eine Überprüfung der Referenzen durch die Vergabestelle bleibt vorbehalten. Falsche Angaben können zum Ausschluss führen. Aufgabenstellung der GU/TU- Referenzprojekts Wohnungsbau mit mehr als 40 WE = 2 Punkte geförderter Wohnungsbau = 2 Punkte Wohnen inkl. Gewerbe; Kita oder vergleichbar = 2 Punkte Serielle Planung und Fertigung (Bäder; Fassade …) = 2 Punkte Leistungsumfang der GU-/TU- Referenzprojekts Ausführungsplanung und Detailplanung = 1 Punkt Ausführungsplanung und Detailplanung TGA = 1 Punkt Rohbauarbeiten = 1 Punkt Holzbauarbeiten = 2 Punkte Ausbauarbeiten = 1 Punkt Freianlagen = 1 Punkt Wartung nach Übergabe an AG = 1 Punkt Gebäudekenndaten – Bruttogrundfläche des GU/TU-Referenzprojekts bis 4.000 m² = 1 Punkt bis 6.000 m² = 2 Punkte bis 8.000 m² = 3 Punkte mehr als 8.000 m² = 4 Punkte
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
25 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Keine
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
meinauftrag.rib.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Südbayern, Regierung von Oberbayern, 80534 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekamm … ganz lesenEin Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertrage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:selbst# Alle Bewerber müssen mit dem Angebot die Erklärung Bezug Russland (Formblatt 127) abgeben. * Alle Bewerber müssen den ausgefüllten Bewerberbogen inkl. der darin genannten Anlagen (s. Ausschluss und Eignungskriterien) abgeben. * Der Auftraggeber behält sich vor, v … ganz lesen#Besonders auch geeignet für:selbst# Alle Bewerber müssen mit dem Angebot die Erklärung Bezug Russland (Formblatt 127) abgeben. * Alle Bewerber müssen den ausgefüllten Bewerberbogen inkl. der darin genannten Anlagen (s. Ausschluss und Eignungskriterien) abgeben. * Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern der engeren Wahl zu den Eigenerklärungen entsprechende Nachweise und Belege anzufordern. Dies betrifft insbesondere folgende Nachweise: Referenznachweise Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie und Handelskammer Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz – Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen, Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung* Hinsichtlich der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Sozialversicherungsbeiträge kann auch von präqualifizierten Unternehmen grundsätzlich eine zusätzliche Bescheinigung verlangt werden. Sind geforderte Nachweise im Präqualifikationsverzeichnis nicht hinterlegt oder deckt die Präqualifizierung nicht die ganze Leistung ab, behält sich der Auftraggeber vor, auch von präqualifizierten Unternehmen entsprechende Nachweise und Erklärungen auf gesondertes Verlangen anzufordern. Auf gesondertes Verlangen sind für Nachunternehmer/andere Unternehmen Nachweise zur Eignung sowie eine Verpflichtungserklärung (Formblatt 236) abzugeben. * Die gesamte Kommunikation während des Vergabeverfahrens wird ausschließlich über die Vergabeplattform geführt. Um Bewerberfragen zu stellen, Bewerberinformationen erhalten und ein elektronisches Angebot abgeben zu können ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform erforderlich. Die Bewerberfragen sind ausschließlich elektronisch über die angegebene Vergabeplattform zustellen. Rückfragen die nicht spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist eingehen, werden nicht mehr beantwortet. Es ist zu beachten, dass die Kommunikation auch nach Ablauf der Angebotsfrist z.B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen, der Aufklärung etc. ausschließlich über die Vergabeplattform geführt wird. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es dem Bieter, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen auf der Plattform hinterlegt sind. Dies umfasst auch die Prüfung von SPAMMailOrdnern. Die Versäumung derart bekanntgegebener Fristen geht zu Lasten des Bewerbers. * Nimmt der Bewerber in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ (Formblatt 236) abzugeben * Wurden aufgrund zurückliegender Ausschlussgründe Selbstreinigungsmaßnahmen ergriffen, muss der Bieter eine Erklärung in Textform abgeben, die alle erforderlichen Angaben zum Sachverhalt und zu einer eventuellen Selbstreinigung nach § 125 GWB abgeben.*

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Gustav-Heinemann- Ring 111, 81739 München
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

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869vergebene Aufträge
5Angebote je Los im Median (296 Lose mit Angabe)
255.000 €Zuschlagswert im Median
129.691 € – 653.723 €mittlere Hälfte, 439 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5aac8958-be2d-4738-80c0-65d566ac7d1f.