Totalunternehmerleistungen für den Neubau eines Wohnheims für Studierende mit 185 Wohnplätzen, Agnesstraße 33, Fl.Nr. 4876/18 Gemarkung Sektion III, 80798 München
Studierendenwerk München Oberbayern Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) · München, Bayern
Aktenzeichen StwM_TU_SAMIII_151.0038veröffentlicht 12.08.2025BauleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Geschätzter Wert
- 27,27 Mio. €
- Laufzeit
- 34 Monate
- 24.02.2026 – 15.12.2028
- Leistungsart
- Bauleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet München.
- Innenliegender Sonnenschutz 70-00001-2880-49 - PR1315174-2880-BFraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V. - Einkauf B12 - Vergabestelle Bau · MünchenFrist 26.11.2026
- Neubau GU Meindlstraße - ritMünchner Wohnen GmbH · MünchenFrist 23.11.2026
- BAVA Los 2, Vergärung und Gasaufbereitung und Los 3, Kompostierung und HochbauAbfallwirtschaftsbetrieb München (AWM) - Vergabestelle 7 · MünchenFrist 17.11.2026
- Totalunternehmerleistungen (TU+) für den Neubau Campus Großhadern des LMU Klinikums, 1. BauabschnittFreistaat Bayern, vertreten durch das Staatliche Bauamt München 2 · MünchenFrist 17.12.2026
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Bauleistungen
- Geschätzter Wert
- 27,27 Mio. €
- Laufzeit
- 34 Monate24.02.2026 – 15.12.2028
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVOB/A (EU), EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 272 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (3 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.
- Persönliche Erfahrung des Projektteams32 %
- Baustelleneinrichtungs- und logistikplan8 %
- Gesamtpreis (netto)60 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −5,5 Punkte |
| 25 % teurer | −12 Punkte |
| 50 % teurer | −20 Punkte |
| 100 % teurer | −30 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 15 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 14 Monatenan Studierendenwerk München Oberbayern Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR)
- Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhrvor 14 Monaten
- Vertragsbeginnvor 8 MonatenLaufzeit bis 15.12.2028
- Heute
Beschreibung
Totalunternehmerleistungen mit sämtlichen erforderlichen Planungsleistungen für alle erforderlichen Leistungsbilder der HOAI für den Neubau eines Wohnheims für Studierende, Agnesstraße 33, Fl. Nr. 4876/18 Gemarkung Sektion III, 80798 München.
Beschreibung des Loses
Der Auftraggeber beabsichtigt, auf dem Grundstück mit der Fl.-Nr. 4876/18, eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts München (Blatt 17505), Gemarkung München, Sektion 3, in der Agnesstraße 33 in 80798 München ein Studierendenwohnheim zu errichten. Dieses Studierendenwohnheim soll ca. 185 Wohnplätze für Studierende sowie ca. 19 Pkw-Stellplätze in einer Tiefgarage und ca. 239 Fahrradstellplätze aufweisen. Auf den Grundstücken mit den postalischen Anschriften Agnesstraße 33 und 35 befinden sich derzeit noch zwei Bestandsgebäude, welche von dem Auftraggeber bis zur Decke über dem Untergeschoss zurückgebaut werden. Die restlichen Rückbaumaßnahmen (insbesondere die Bodenplatten und das UG auf dem Grundstück Agnesstraße 33) sind von dem Auftragnehmer zu erbringen (einschließlich Abbruchplanung). Gegenstand dieses Vergabeverfahren ist die Beschaffung von Totalunternehmerleistungen für die schlüsselfertige Errichtung (Planung und Bau) des Studierendenwohnheimes. Hierfür sind alle weiteren für das Projekt notwendigen Planungsleistungen von dem Auftragnehmer oder von ihm zu beauftragender Nachunternehmer zu erbringen. Dies umfasst insbesondere alle jeweils erforderlichen Leistungsbereiche analog der HOAI (Grundleistungen und Besondere Leistungen), wie beispielsweise die Objektplanung Gebäude und Innenräume, die Freiflächen- und Infrastrukturplanung, die Fachplanung Technische Ausrüstung, die Fachplanung Tragwerksplanung sowie sonstige erforderliche Planungs- und Gutachterleistungen. Auch alle Bauleistungen (einschließlich der Rückbaumaßnahmen der Untergeschosse des Bestandsgebäudes) sind vollumfänglich durch den Auftragnehmer und dessen Nachunternehmer zu erbringen und die Räumlichkeiten funktionsfähig, betriebsbereit und schlüsselfertig herzustellen. Ferner hat der Auftragnehmer die Leistungen (Grundleistungen) der Leistungsphase 9 der HOAI sowie das Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist für alle erforderlichen Leistungsbilder der HOAI sowie die Vollwartung zu erbringen, sofern diese optionalen Leistungen von dem Auftraggeber beauftragt werden. Die Übergabe des bezugsfertigen Gebäudes sowie die Abnahme müssen spätestens bis zum 15. Dezember 2028 erfolgen. Das Bauvorhaben hat den Fördermittelbestimmungen zu entsprechen, um eine maximale Förderung zu erzielen. Für den Abruf der Fördermittel ist der Auftragnehmer nicht verantwortlich.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Qualität
- Persönliche Erfahrung des ProjektteamsBewertet wird die Erfahrung des Projektteams anhand von vergleichbaren persönlichen Referenzprojekten für ein Bauwerk (Neubau). Das Projektteam muss aus den folgenden fünf (5) Teammitgliedern bestehen: - Teammitglied (1): Projektverantwortlicher Gesamtprojektleiter - Teammitglied (2): Projektverantwortlicher Bauleiter - Teammitglied (3): Projektleiter - HLS - Teammitglied (4): Projektleiter - ELT - Teammitglied (5): Projektleiter - Objektplanung Gebäude und Innenräume (5) Der Bieter hat für das in dem Vergabeverfahren einzusetzende Teammitglied (Teammitglied (1) bis Teammitglied (5)) mindestens ein (1) vergleichbares persönliches Referenzprojekt für ein Bauwerk (Neubau) mit dem Angebot einzureichen, das die nachfolgenden (Mindest-) Anforderungen jeweils erfüllt. a) Der projektverantwortliche Gesamtprojektleiter (Teammitglied (1)) muss das für ihn angegebene persönliche Referenzprojekt als Gesamtprojektleiter oder als Projektleiter geleitet haben. b) Der projektverantwortliche Bauleiter (Teammitglied (2)) muss das für ihn angegebene persönliche Referenzprojekt als Bauleiter geleitet haben. c) Der - Projektleiter - HLS (Teammitglied (3)) muss das für ihn angegebene persönliche Referenzprojekt als Projektleiter für den Bereich Heizung, Lüftung, Sanitär (HLS) geleitet haben; - Projektleiter - ELT (Teammitglied (4)) muss das für ihn angegebene persönliche Referenzprojekt als Projektleiter für den Bereich der Elektrotechnik (ELT) geleitet haben; - Projektleiter - Objektplanung Gebäude und Innenräume (Teammitglied (5)) muss das für ihn angegebene persönliche Referenzprojekt als Projektleiter für den Bereich der Objektplanung Gebäude und Innenräume geleitet haben. d) Für jedes der fünf (5) Teammitglieder muss der Bieter jeweils eine Person als Teammitglied angeben. Ein Bieter darf weder für mehrere Teammitglieder ein und die-selbe Person angeben noch darf er für ein Teammitglied mehr als eine Person angeben. e) Die (weiteren) Mindestanforderungen (i.) und die Bewertungssystematik (ii.) an das persönliche Referenzprojekt des Teammitglieds (1) bis (5) sind jeweils wie folgt: (i.) Das persönliche Referenzprojekt muss die Erbringung von Totalunternehmerleistungen (Neubau) umfasst haben und mindestens folgende Mindestanforderungen erfüllen: - schlüsselfertiger Bau eines Neubaus; - die Planungsleistungen umfassten mindestens die Leistungsphase 5 im Sinne der HOAI; - das persönliche Referenzprojekt war mindestens der Honorarzone III im Sinne der HOAI zugeordnet; - Abnahme ist eingetreten zwischen dem 01.01.2020 bis zum Ablauf der Angebotsfrist in dem gegenständlichen Verfahren (bei den indikativen Erstangeboten wird auf die Frist zur Abgabe dieser indikativen Erstangebote abgestellt; bei den endgültigen Angeboten wird auf die Frist zur Abgabe dieser endgültigen Angebote abgestellt); - das persönliche Referenzprojekt weist eine Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277) von mindestens 2.000 m² auf; - das persönliche Referenzprojekt umfasste mindestens 8,4 Mio. EUR (netto) Herstellkosten (Kostengruppe 300 und 400 zusammengerechnet); - das persönliche Referenzprojekt muss mindestens eine der folgenden Art der Nutzung umfassen: o Studierendenwohnheim; o Hotel und / oder Service-Apartments; o Boardinghäuser; o Jugendherberge, o Altenheime oder Pflegeheime; o Verwaltungsbauten; o Öffentliche Bauten; o Schul- und / oder Universitätsgebäude; o Labor und / oder Krankenhäuser. Erfüllt nicht mindestens ein (1) persönliches Referenzprojekt des jeweiligen Teammitglieds (1) bis (5) die oben genannten Mindestanforderungen, führt dies zum Ausschluss des Angebots. Bewertet werden ausschließlich diejenigen persönlichen Referenzprojekte, die die oben genannten Mindestanforderungen erfüllen. (ii.) Die Bewertungssystematik für das persönliche Referenzprojekt des Teammitglieds (1) bis (5) ist jeweils wie folgt: 1. Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277) des persönlichen Referenzprojekts >= 4.800 m²: 5 Punkte = 2.000 m²: 0 Punkte < 2.000 m²: Kein geeigne …
- Qualität
- Baustelleneinrichtungs- und logistikplanBewertet wird ein vom Bieter einzureichender auftrags-bezogener Baustelleneinrichtungs- und logistikplan (zusammen: BE-Plan). Der Bieter hat dafür eine Skizze im Format DIN A3 (297 mm × 420 mm) einzureichen. In der Skizze hat der Bieter folgende fünf (5) Inhalte darzustellen: (1) Zufahrt / Abfahrt zur Baustelle und Anlieferflächen; (2) Container / BE-Fläche; (3) Schutz der Nachbarbebauung, angrenzende Gebäude; (4) Grenze des Planungsgebiets; (5) Organisation Beprobung / Flächen für Haufwerke. In der Skizze hat der Bieter anhand dieser fünf (5) Inhalte die Baustelleneinrichtung und die Baulogistik darzustellen (= BE-Plan). In dem BE-Plan hat der Bieter unter Bezugnahme auf die Inhalte (1) bis (5) anhand konkreter zukünftiger Maßnahmen grafisch darzustellen, wie er im Falle der Auftragserteilung an ihn, konkret die Leistungen ausführen wird, um das übergeordnete Ziel einer möglichst reibungslosen Baulogistik sicherzustellen (0 bis 5 Bewertungspunkte). Zur besseren Nachvollziehbarkeit ist die Verwendung einer Plan-Legende im BE-Plan gestattet. Der Bieter hat den BE-Plan als Teil des Angebots aus-schließlich in elektronischer Form auf der Vergabeplattform einzureichen. Sollte der BE-Plan im Format DIN A3 fehlen, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung ist insoweit nicht möglich. Im Falle der Auftragserteilung ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Leistungen entsprechend seines BE-Plans zu erbringen, soweit der Auftraggeber nicht ein davon abweichendes Vorgehen gegenüber dem Auftragnehmer geltend macht. Die in dem BE-Plan enthaltenen Angaben gelten als vereinbarte Beschaffenheit. Der BE-Plan wird im Falle der Auftragserteilung als Anlage 604 Vertragsbestandteil. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Anlage 900 "Vergabeleitfaden", Kapitel 6.2.4.
- Preis
- Gesamtpreis (netto)Der wertungsrelevante Preis (P) ist der Gesamtpreis (P) (netto) gemäß Anlage 803 "Preisblatt" - T3-A-01-03, Tabellenblatt "Wertungsrelevanter Gesamtpreis. Der Gesamtpreis (P) (netto) setzt sich zusammen aus den - Gesamtobjektkosten GOK nach DIN 276 (Übertrag aus Formblatt T3-A-01-02-01) netto - Wartungskosten (Übertrag aus Formblatt T3-A-01-02-02) und - Kosten LPH 9 als Option 2 (Übertrag aus Formblatt T3-A-02-03) netto. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Anlage 900 "Vergabeleitfaden", Kapitel 6.2.4. und Kapitel 6.2.5.2.
Eignung5 von 5 angegeben
- Referenzen zu bestimmten Arbeiten
1. Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag mindestens ein (1) geeignetes unternehmensbezogenes Referenzprojekt über früher ausgeführte Leistungen (schlüsselfertiger Bau eines Neubaus) mit Planungsleistungen mindestens der Leistungsphase 5 im Sinne der HOAI) einzureichen. [Die unternehmensbezogenen … ganz lesenkürzer
1. Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag mindestens ein (1) geeignetes unternehmensbezogenes Referenzprojekt über früher ausgeführte Leistungen (schlüsselfertiger Bau eines Neubaus) mit Planungsleistungen mindestens der Leistungsphase 5 im Sinne der HOAI) einzureichen. [Die unternehmensbezogenen Referenzprojekte dürfen dabei mit den persönlichen Referenzprojekten des Projektteams übereinstimmen.] Jedes von dem Bewerber eingereichte unternehmensbezogene Referenzprojekt darf sich nur auf einen einzelnen Auftrag beziehen. Mehrere Aufträge dürfen nur dann gemeinsam als ein unternehmensbezogenes Referenzprojekt eingereicht werden, wenn es sich um unmittelbar aufeinanderfolgende Folgeaufträge im Rahmen desselben Projekts handelt. Der Bewerber hat je unternehmensbezogenem Referenzprojekt in Form einer Liste Folgendes anzugeben: - Name des Referenznehmers (Name des Unternehmens, welches den Referenzauftrag ausgeführt hat); - Projektbezeichnung der früher ausgeführten Leistung unter Angabe zu den folgenden Mindestanforderungen: o schlüsselfertiger Bau eines Neubaus sowie o Planungsleistungen mindestens der Leistungsphase 5 im Sinne der HOAI); o das unternehmensbezogene Referenzprojekt war mindestens der Honorarzone III im Sinne der HOAI zugeordnet. - Rolle des Referenznehmers in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt (ausführender Auftragnehmer; ausführendes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft; ausführender Unterauftragnehmer); - Erbringungszeitraum (Abnahme ist eingetreten zwischen dem 01.01.2020 bis zum Ablauf der Teilnahmefrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren unter Angabe des Datums der eingetretenen Abnahme (TT.MM.JJJJ)) (Mindestanforderung). Mit der förmlichen Abnahme wird die Bescheinigung über das ordnungsgemäße Ergebnis erbracht. - Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277) des unternehmensbezogenen Referenzprojekts von mindestens 2.000 m² (Mindestanforderung); - Das unternehmensbezogene Referenzprojekt umfasste mindestens 8,4 Mio. EUR (netto) Herstellkosten (Kostengruppe 300 und 400 zusammengerechnet) (Mindestanforderung). - Angabe zur Art der Nutzung des unternehmensbezogenen Referenzprojekts; - öffentlicher oder privater Empfänger (Auftraggeber) unter Angabe des Namens des Auftraggebers. Je unternehmensbezogenen Referenzprojekt sind zwei (2) zusätzliche Projektblätter (also maximal zwei (2) einseitig bedruckte DIN-A4-Seiten), die Fotos sowie eine Darstellung des Referenzprojektes beinhalten, gestattet. Diese Projektblätter sind rein informatorischer Natur. Sie werden bei der Prüfung der unternehmensbezogenen Referenzprojekte nicht berücksichtigt. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus unternehmensbezogene Referenzprojekte benannt werden (zum Beispiel auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten oder Ähnlichem), werden diese nicht berücksichtigt. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Bauleistungen berücksichtigt werden, die mehr als fünf (5) Jahre zurückliegen (vgl. § 6a EU Nr. 3 lit. A VOB/A); weil der Zeitraum vom 01.01.2020 bis zum Ablauf der Teilnahmefrist mehr als 60 Monate und 0 Tage beträgt. Dadurch soll ein ausreichender Wettbewerb sichergestellt werden, insbesondere weil die Bewerber und der Auftraggeber hierdurch dasselbe Verständnis von dem maßgeblichen Erbringungszeitraum haben. Kann ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft nicht mindestens ein (1) geeignetes unternehmensbezogenes Referenzprojekt angeben, das die aufgestellten (Mindest-)Anforderungen (kumulativ) erfüllt, führt das zum Ausschluss des Teilnahmeantrags. Bei Bewerber- / Bietergemeinschaften ist in Summe mindestens ein (1) geeignetes unternehmensbezogenes Referenzprojekt anzugeben; außerdem muss klar erkennbar sein, welche Leistungen in welchem Referenzprojekt welches Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft erbracht hat. Ausschließlich diejenigen unternehmensbezogenen Referenzprojekte der Mitglieder der Bewerber- / Bietergemeinschaft, die …- Referenzen zu bestimmten Arbeiten
**4. Auswahlkriterien Die Angaben zu den Auswahlkriterien werden wie folgt fortgesetzt: Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag mindestens ein (1) und maximal drei (3) geeignete unternehmensbezogene Refe-renzprojekte über früher ausgeführte Leistungen (schlüsselfertiger Bau eines Neubaus) mit Planu … ganz lesenkürzer
**4. Auswahlkriterien Die Angaben zu den Auswahlkriterien werden wie folgt fortgesetzt: Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag mindestens ein (1) und maximal drei (3) geeignete unternehmensbezogene Refe-renzprojekte über früher ausgeführte Leistungen (schlüsselfertiger Bau eines Neubaus) mit Planungsleistungen mindestens der Leis-tungsphase 5 im Sinne der HOAI) anzugeben. Soweit mehr als die Höchstzahl von fünf (5) geeigneten Bewerbern einen Teilnahmeantrag eingereicht haben, wird der Auftraggeber die Auswahl der Bewerber, die als Bieter zur Angebots- und Verhandlungsphase zugelassen werden, anhand nachfolgender Auswahlkriterien vornehmen: Die Auswahl der Bewerber erfolgt anhand der Herstellkosten (Kostengruppe 300 und 400 zusammengerechnet) des unternehmensbezogenen Referenzprojekts (1.) und der Art der Nutzung (2.) des unternehmensbezogenen Referenzprojekts wie folgt: (1.) Herstellkosten (Kostengruppe 300 und 400 zusammengerechnet) des unternehmensbezogenen Referenzprojekts >= 20 Mio. EUR (netto): 5 Punkte = 8,4 Mio. EUR (netto): 0 Punkte < 8,4 Mio. EUR (netto): Kein geeignetes Referenzprojekt Soweit die Herstellkosten (Kostengruppe 300 und 400 zusammengerechnet) des unternehmensbezogenen Referenzprojekts zwischen 8,4 Mio. EUR (netto) und 20 Mio. EUR (netto) liegt, werden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Beispiel: Bei Herstellkosten (Kostengruppe 300 und 400 zusammengerechnet) des unternehmensbezogenen Referenzprojekts von 14,2 Mio. EUR (netto) erhält der Bieter 2,50 Punkte. (2.) Art der Nutzung des unternehmensbezogenen Referenzprojekts Nutzungsart: Studierendenwohnheim bzw. Altenheim bzw. Pflegeheim bzw. Jugendherberge bzw. Hotel bzw. Service Apartments bzw. Boardinghäuser: 3 Punkte Nutzungsart: Verwaltung bzw. öffentliche Bauten bzw. Schule bzw. Universitätsgebäude bzw. Krankenhaus bzw. Labore 2 Punkte Keine der angegebenen Nutzungsarten betroffen 0 Punkte Die erzielten Punkte für die Herstellkosten (Kostengruppe 300 und 400 zusammengerechnet) des unternehmensbezogenen Referenzprojekts (1.) und die Art der Nutzung (2.) des unternehmensbezogenen Referenzprojekts werden addiert. Je eingereichtem unternehmensbezogenen Referenzprojekt können maximal 8,00 Punkte (5,00 + 3,00) erzielt werden. Bei maximal drei (3) unternehmensbezogenen Referenzprojekten kann der Bewerber somit maximal 24 Punkte (3 x (5,00 + 3,00)) erzielen. Für den Fall, dass mit dem Teilnahmeantrag mehr als drei (3) geeignete unternehmensbezogene Referenzprojekte eingereicht werden, werden die chronologisch ersten drei (3) geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekte gewertet. Je unternehmensbezogenen Referenzprojekt sind zwei (2) zusätzliche Projektblätter (also maximal zwei (2) einseitig bedruckte DIN-A4-Seiten), die Fotos sowie eine Darstellung des Referenzprojektes beinhalten, gestattet. Diese Projektblätter sind rein informatorischer Natur. Sie werden bei der Prüfung der unternehmensbezogenen Referenzprojekte nicht berücksichtigt. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus unternehmensbezogene Referenzprojekte benannt werden (zum Beispiel auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten oder Ähnlichem), werden diese nicht berücksichtigt. Mindestanforderung: Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Bauleistungen berücksichtigt werden, die mehr als fünf (5) Jahre zurückliegen (vgl. § 6a EU Nr. 3 lit. A VOB/A); weil der Zeitraum vom 01.01.2020 bis zum Ablauf der Teilnahmefrist mehr als 60 Monate und 0 Tage beträgt. Dadurch soll ein ausreichender Wettbewerb sichergestellt werden, insbesondere weil die Bewerber und der Auftraggeber hierdurch dasselbe Verständnis von dem maßgeblichen Erbringungszeitraum haben. Bei Bewerbergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches unternehmensbezogene Referenzprojekt welchem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zuzuordnen ist. Ausschließlich diejenigen unternehmensbezogenen Referenz …- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis 5 Bewerber
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 24.02.2026
- Vertragsende
- 15.12.2028
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
Ja, unter Beachtung von § 132 GWB. Folgende Leistungen kann der Auftraggeber optional beauftragen (unwiderrufliche Optionen zugunsten des Auftraggebers): - Option 1: Vollwartung aller im Rahmen der Herstellung des schlüsselfertigen, funktions- und betriebsbereiten Vorhabens zu errichtenden wartun … ganz lesenkürzer
Ja, unter Beachtung von § 132 GWB. Folgende Leistungen kann der Auftraggeber optional beauftragen (unwiderrufliche Optionen zugunsten des Auftraggebers): - Option 1: Vollwartung aller im Rahmen der Herstellung des schlüsselfertigen, funktions- und betriebsbereiten Vorhabens zu errichtenden wartungsbedürftigen Bauteile, Anlagen(teile) und Einrichtungen für die Dauer der Verjährungsfrist für Mängelansprüche. Unter "Vollwartung" ist die Erbringung aller nach den anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Regelwerken erforderlichen Wartungs-, Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten zu verstehen. - Option 2: Leistungen im Sinne der Grundleistungen der Leistungsphase 9 HOAI sowie Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist für alle erforderlichen Leistungsbilder der HOAI. Der Auftragnehmer hat die Leistungen der Option 1 und / oder der Option 2 entsprechend den Regelungen des Totalunternehmervertrags (Anlage 907_T2-01) zu erbringen, wenn der Auftraggeber diese durch einseitigen Abruf in Textform beauftragt und zwar entweder vollständig oder beschränkt auf bestimmte Einzelleistungen, Leistungen für einzelne Bauteile und / oder Bauabschnitte. Der Auftragnehmer hat unverzüglich nach Zugang des Abrufs, spätestens aber nach einer Woche, mit den beauftragten Leistungen zu beginnen. Der Abruf von Leistungen der Option 1 und / oder der Option 2 begründet kein selbständiges Vertragsverhältnis über die abgerufene Option, sondern führt zu einer Erweiterung des Totalunternehmervertrags (Anlage 907_T2-01). Der Auftragnehmer wird von der Verpflichtung, Leistungen der Option 1 und / oder der Option 2 zu erbringen, frei, wenn der Auftraggeber sie nicht innerhalb eines Zeitraumes von drei (3) Monaten nach der Abnahme gemäß § 20 (1) des Totalunternehmervertrags (Anlage 907_T2-01) (nachfolgend "Abruffrist" genannt) beauftragt. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber sechs (6) Monate vor Ablauf der Abruffrist in Textform zu fragen, ob er Leistungen der Option 1 und / oder der Option 2 beauftragen will. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung von Leistungen der Option 1 und / oder der Option 2 besteht vorbehaltlich anderer Regelungen des Totalunternehmervertrags (Anlage 907_T2-01) nicht. Ebenso hat der Auftragnehmer keinen Anspruch auf Abruf und Vergütung aller Leistungsinhalte, wenn die jeweilige Option inhaltlich nur teilweise abgerufen wird. Aus einer etwaigen zeitlichen Unterbrechung der Leistungsausführung, weil der Auftraggeber Leistungen der Option 1 und / oder der Option 2 nicht unmittelbar nach der Abnahme gemäß § 20 (1) des Totalunternehmervertrags (Anlage 907_T2-01) beauftragt, kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seiner Vergütung verlangen oder sonstige Ansprüche geltend machen.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: 1. Vertrag Über die auftragsgegenständlichen Leistungen wird ein Totalunternehmervertrag [Anlage 907_T2-01] geschlossen. Der Vertrag kommt mit der Erteilung des Zuschlags über die E-Vergabeplattform zustande, einer beiderseitigen Unterzeichnung des Vertragstextes bedarf es nicht. 2. Minde … ganz lesenkürzer
Leistung: 1. Vertrag Über die auftragsgegenständlichen Leistungen wird ein Totalunternehmervertrag [Anlage 907_T2-01] geschlossen. Der Vertrag kommt mit der Erteilung des Zuschlags über die E-Vergabeplattform zustande, einer beiderseitigen Unterzeichnung des Vertragstextes bedarf es nicht. 2. Mindestanforderungen (für die Leistungserbringung) Als Mindestanforderungen (nicht verhandelbar) wird festgelegt, dass die Abwicklung des Auftrags in Deutsch zu erfolgen hat. 3. Erklärung Bezug Russland Die Ausführungen werden im Bereich "Zusätzliche Informationen" fortgesetzt.**- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Abl … ganz lesenkürzer
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y1A5AV3 1. Bewerber - / Bietergemeinschaft Im Falle der Bildung einer Bewerber- / Bietergemeinschaft, hat diese mit dem Teilnahmeantrag eine von dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bewerber - / Bietergemeinschaft (1. Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft) unterz … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y1A5AV3 1. Bewerber - / Bietergemeinschaft Im Falle der Bildung einer Bewerber- / Bietergemeinschaft, hat diese mit dem Teilnahmeantrag eine von dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bewerber - / Bietergemeinschaft (1. Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft) unterzeichnete Erklärung abzugeben, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und das für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages vertretungsberechtigte Mitglied bezeichnet ist, - dass das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im Auftragsfall erklärt ist, und - dass alle Mitglieder der Bewerber- / Bietergemeinschaft und (im Auftragsfall) der Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften. Die rechtlichen Anforderungen an die Bildung von Bewerber- / Bietergemeinschaften sind einzuhalten. Außerdem hat die Bewerber- / Bietergemeinschaft die Rechtsform anzugeben, die sie für die Erfüllung des Auftrages annehmen wird. Die Bewerber- / Bietergemeinschaft hat für diese Erklärung die Anlage 202 "Bewerber-_Bietergemeinschaft" zu verwenden. Die Anlage ist von dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft als Bestandteil des Teilnahmeantrags ausgefüllt einzureichen. 2. Eignungsleihe Beabsichtigt der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft in dem Teilnahmeantrag Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm / ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 6d EU Abs. 1 Satz 2 VOB/A vorlegt. Unter "andere Unternehmen" sind alle Unternehmen zu verstehen, die mit dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft rechtlich nicht identisch sind. Das betrifft auch konzernverbundene Unternehmen. Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezogen auf diese anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 6d EU Abs. 1 Satz 3 VOB/A oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Nimmt ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Teilnahmeantrag eine gemeinsame Haftung des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird. Der Bewerber / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Teil …
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 90a297ee-ef2c-4a3c-8eee-f58603ad6727.