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Technische Betreuung und Weiterentwicklung der Multisite- Umgebung und des Medienangebots zum Infektionsschutz

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) · Köln, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen BZgA_RV_45_23veröffentlicht 17.01.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 1080 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Köln.

Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (67 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endete voraussichtlich am

bereits erreicht · aus Veröffentlichung und Laufzeit geschätzt · Verlängerung möglich

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
12 Monatebis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Köln50825, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (5 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 34 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Ein wichtiges Themenfeld in der Arbeit der AG ist die Gesundheitsförderung und Aufklärung zum Infektionsschutz durch Impfungen und Hygienemaßnahmen sowie die Information der Bevölkerung bei außergewöhnlichen infektiologischen Ausbruchsgeschehen (Beispiele: Grippe-Pandemie 2009/10, EHEC-Ausbruch 2011, Ebola-Ausbruch 2014, Zika-Virus 2016, SARS-CoV-2/COVID-19 2020ff, Mpox 2022). In diesem Arbeitsbereich hat die AG eine integrierte Kommunikationsstrategie mit einem umfassenden und qualitätsgesicherten multimedialen Angebot für die Allgemeinbevölkerung sowie für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren und Fachkräfte entwickelt. Zu Schwerpunktthemen wie beispielsweise zur Grippeimpfung oder zur Händehygiene werden Kampagnen mit zielgruppenspezifischen Kommunikationselementen durchgeführt. Die Webauftritte www.infektionsschutz.de, www.impfen-info.de, www.longcovid-info.de und www.masernschutz.de bilden die Multisite-Umgebung zum Infektionsschutz. www.infektionsschutz.de, www.impfen-info.de und www.longcovid-info.de verfügen über ein gemeinsames Corporate Design. Die Multisite-Umgebung zum Infektionsschutz, bestehend aus den Webauftritten www.infektionsschutz.de, www.impfen-info.de, www.longcovid-info.de und www.masernschutz.de basiert auf dem Content Management System TYPO3. Auf diesen Webseiten stellt die BZgA aktuelle, neutrale und qualitätsgesicherte Informationsangebote zu den Themen Hygiene, Impfen und Long COVID sowie zum Masernschutzgesetz bereit. Bei außergewöhnlichen Ausbruchsgeschehen hat die BZgA den Auftrag, ad hoc relevante Informationen über das Internet zu verbreiten (Krisenkommunikation). Flankierend müssen im Krisenfall und je nach Infektionsgeschehen entsprechende Download- und Printmedien angepasst bzw. neu entwickelt werden. Im Rahmen der Krisenkommunikation muss eine schnelle und koordinierte Anpassung und Weiterentwicklung der Kommunikationsmittel gewährleistet werden. Die Webauftritte richten sich primär an die Allgemeinbevölkerung bzw. bestimmte Risikogruppen oder Betroffene, aber auch an Multiplikatorinnen und Multiplikatoren, die zu den Themen Impfen und Hygiene (Infektionsschutz) sowie Long COVID arbeiten.

Beschreibung des Loses

Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen die kontinuierliche technische Betreuung sowie die konzeptionelle, technische und gestalterische Weiterentwicklung der Multisite-Umgebung sowie die konzeptionelle und gestalterische Betreuung und Weiterentwicklung der Medien zum Infektionsschutz. Durch die Pflege und konzeptionelle Weiterentwicklung der Multisite-Umgebung soll der Informationsgehalt, die Attraktivität und Bedienungsfreundlichkeit für die Nutzergruppen weiter ausgebaut werden. Dadurch sowie mittels flankierender Marketing-Maßnahmen soll die Zahl der Zugriffe steigen. Hinweis: Der Webauftritt www.longcovid-info.de (s. Kapitel 1.2.2 der Leistungsbeschreibung) soll zum 31.12.2023 abgeschaltet werden. Die technische Betreuung und Weiterentwicklung dieses Webauftritts nach den Vorgaben dieser Leistungsbeschreibung gehört nur bis zum 31.12.2023 zum Leistungsumfang des Auftragnehmers. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Auftrags: - Projektmanagement - Übernahme und Einarbeitung - Laufende technische Pflege - Funktionale und nicht-funktionale Erweiterungen - Relaunch - Seitenpflege und Bildredaktion - Konzeptionelle Beratung und Kreation - Suchmaschinenoptimierung (SEO) - Erstellung von Berichten - Layout, Pflege und Erweiterung des Medienangebots zum Infektionsschutz In den nachfolgenden Arbeitspaketen werden die Leistungen im Detail beschrieben. Folgende Leistungen sind nicht Gegenstand des Auftrags: - Erstellung der fachlichen Texte - SEA - Hosting

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Qualität
Price is not the only award criterion and all criteria are stated only in the procurement documents.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
12 Monate
Verlängerung
bis zu 1-mal: Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung, jedoch nicht vor dem 08.11.2023, und endet am 31.12.2024. Der Auftraggeber hat das Recht den Vertrag einmal um 12 Monate zu den bestehenden Bedingungen des Vertrages zu verlängern, wenn er dies dem Auftragnehmer spätestens drei Monat … ganz lesenbis zu 1-mal: Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung, jedoch nicht vor dem 08.11.2023, und endet am 31.12.2024. Der Auftraggeber hat das Recht den Vertrag einmal um 12 Monate zu den bestehenden Bedingungen des Vertrages zu verlängern, wenn er dies dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Vertragsende mitteilt. Hierbei handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Ausübung dieses Rechts durch den Auftraggeber. Das einheitliche Optionsrecht des Auftraggebers umfasst alle Leistungen dieses Vertrages. Der Vertrag endet spätestens am 31.12.2025 ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Hinweis: Der Webauftritt www.longcovid-info.de (s. Kapitel 1.2.2 der Leistungsbeschreibung) soll zum 31.12.2023 abgeschaltet werden. Die technische Betreuung und Weiterentwicklung dieses Webauftritts nach den Vorgaben dieser Leistungsbeschreibung gehört nur bis zum 31.12.2023 zum Leistungsumfang des Auftragnehmers.
Optionen
Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung, jedoch nicht vor dem 08.11.2023, und endet am 31.12.2024. Der Auftraggeber hat das Recht den Vertrag einmal um 12 Monate zu den bestehenden Bedingungen des Vertrages zu verlängern, wenn er dies dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Vertrags … ganz lesenDie Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung, jedoch nicht vor dem 08.11.2023, und endet am 31.12.2024. Der Auftraggeber hat das Recht den Vertrag einmal um 12 Monate zu den bestehenden Bedingungen des Vertrages zu verlängern, wenn er dies dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Vertragsende mitteilt. Hierbei handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Ausübung dieses Rechts durch den Auftraggeber. Das einheitliche Optionsrecht des Auftraggebers umfasst alle Leistungen dieses Vertrages. Der Vertrag endet spätestens am 31.12.2025 ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekamm … ganz lesenEin Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt 10 Kalendertage nach Absendung der beabsichtigten Zuschlagserteilung an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendungder Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. Die Zulässigkeiteines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen. Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 S. 1 GWB i.V.m. § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:freelance#, #Besonders geeignet für:selbst#, #Besonders geeignet für:startup#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
VALID Digitalagentur GmbH, Berlin–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

661vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (594 Lose mit Angabe)
397.068 €Zuschlagswert im Median
226.032 € – 728.849 €mittlere Hälfte, 106 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. Bekanntmachung · Aktualisierte InformationenFrist 23.11.2023
  3. BekanntmachungFrist 13.11.2023

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 02201140-bf14-4397-a350-9dbef6b9a0cc.