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vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

Techn. Dienstleistung des Zwei-Tages-Radio-Musik-Festivals BAYERN 3 POP-up Festival und BAYERN 1 Summer of Music Festival

Bayerischer Rundfunk A.d.ö.R. · München, Bayern

Aktenzeichen BR-2024-0010veröffentlicht 28.05.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 943 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet München.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Bayern (183 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
München80335, Bayern
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 66 Tage (7 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (6 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 80 %, Leistung und Qualität 20 %.

  • Preis80 %
  • Leistung20 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 13,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−7,3 Punkte
25 % teurer−16 Punkte
50 % teurer−26,7 Punkte
100 % teurer−40 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 29 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die Laufzeit von 8 Monaten, die es dem Bayerischen Rundfunk und der Bezugsberechtigten "BRmedia GmbH" ermöglicht, die technische Ausstattung und Leistungen für die beiden Festivals - BAYERN 3 POP-up Festival und BAYERN 1 Summer of Music Festival - gemäß Leistungsbeschreibung, fachlicher Teil und Preisblatt abzurufen. Die Rahmenvereinbarung kann bis zu 3 Mal; bis längstens 31.12.2027 durch den Bayerischen Rundfunk verlängert werden.

Beschreibung des Loses

Seit 2022 veranstaltet die BRmedia GmbH mit den beiden Massen-Wellen des Bayeri-schen Rundfunks (BAYERN 1 u. BAYERN 3) an einem Wochenende im September das BAYERN 1 Summer of Music Festival sowie das BAYERN 3 POP-up Festival, was eins der größten Zwei-Tages-Radio-Musik-Festival Deutschlands und somit neben der BR Radltour das wichtigste und reichweitenstärkste Veranstaltung-Format des Bayeri-schen Rundfunks ist. Seit Start der Veranstaltungen mit einer Besucherzahl von ca. 18.000 Personen (täglich) wuchs die Zahl der Besuchenden im Jahr 2023 auf 20.000 (Freitag - BAYERN 3 POP-up Festival) und 22.000 Personen (Samstag - BAYERN 1 Summer of Music Festival) im Durchlauf an. Für das Jahr 2024 wird mit einer Besu-cherzahl zwischen 20.000 und 25.000 Personen im Durchlauf gerechnet, d.h. max. 20.000 Besuchende gleichzeitig auf der Veranstaltungsfläche.

Die geforderte technische Ausstattung und die Leistungen für die beiden Festivals - BAYERN 3 POP-up Festival und BAYERN 1 Summer of Music Festival sind in den Vertragsunterlagen, LB - fachlicher Teil ausführlich beschrieben. Ebenso sind die kaufmännischen Anforderungen an den Auftragnehmer in den Vertragsunterlagen LB - kaufmännischer Teil ausführlich beschrieben.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis80 %
Leistung20 %
Qualität
Leistung

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
bis zu 3-mal: Die Rahmenvereinbarung kann bis zu 3 Mal, längstens bis zum 31.12.2027 durch den Bayerischen Rundfunk verlängert werden.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller - den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von z … ganz lesenDie ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller - den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, stellt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. §134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Auf die Regelungen in §§160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Die Vergabestelle behält sich unter den Voraussetzungen des §63 VgV die Aufhebung des Vergabeverfahrens vor. Die Voraussetzungen sind gegeben, wenn das preislich günstigste Angebote (ohne optionale Positionen) über einem Wert von 230.000 Euro zzgl. Mwst. liegt.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y54Y1ULCSCZZ Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (nachstehe … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXS0Y54Y1ULCSCZZ Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (nachstehend kurz: Sanktionsvorschrift), verbietet, öffentliche Aufträge an natürliche oder juristische Personen (Unternehmen) zu vergeben, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Sanktionsvorschrift aufweisen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Kaiser-Showtechnik GmbH, Augsburg6

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Rundfunkplatz 1, 80335 München
Kontakt
ausschreibungen.zentraleinkauf@br.de
Auskünfte
Bayerischer Rundfunk A.d.ö.R.ausschreibungen.zentraleinkauf@br.de

Bei uns erfasst

160Bekanntmachungen
20Zuschlagsmeldungen

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 799 (Veschiedene Dienstleistungen für Unternehmen und andere Dienstleistungen) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

110vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (82 Lose mit Angabe)
359.453 €Zuschlagswert im Median
271.141 € – 642.455 €mittlere Hälfte, 16 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 08.04.2024

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f8dd4d22-395a-4cf2-878c-35f1bdda3422.