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vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

Techn. Dienstleistung des Zwei-Tages-Radio-Musik-Festivals BAYERN 3 POP-up Festival und BAYERN 1 Summer of Music Festival

Bayerischer Rundfunk A.d.ö.R. · München, Bayern

Aktenzeichen BR-2024-0010veröffentlicht 06.03.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 943 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet München.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Bayern (183 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
München80335, Bayern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 66 Tage (7 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (6 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 32 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Bayerischer Rundfunk A.d.ö.R.
    vor 31 Monaten
  3. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    vor 31 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 12:00 Uhr
    Bayerischer Rundfunk
    vor 31 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die Laufzeit von 8 Monaten, die es dem Bayerischen Rundfunk und der Bezugsberechtigten "BRmedia GmbH" ermöglicht, die technische Ausstattung und Leistungen für die beiden Festivals - BAYERN 3 POP-up Festival und BAYERN 1 Summer of Music Festival - gemäß Leistungsbeschreibung, fachlicher Teil und Preisblatt abzurufen. Die Rahmenvereinbarung kann bis zu 3 Mal; bis längstens 31.12.2027 durch den Bayerischen Rundfunk verlängert werden.

Beschreibung des Loses

Seit 2022 veranstaltet die BRmedia GmbH mit den beiden Massen-Wellen des Bayeri-schen Rundfunks (BAYERN 1 u. BAYERN 3) an einem Wochenende im September das BAYERN 1 Summer of Music Festival sowie das BAYERN 3 POP-up Festival, was eins der größten Zwei-Tages-Radio-Musik-Festival Deutschlands und somit neben der BR Radltour das wichtigste und reichweitenstärkste Veranstaltung-Format des Bayeri-schen Rundfunks ist. Seit Start der Veranstaltungen mit einer Besucherzahl von ca. 18.000 Personen (täglich) wuchs die Zahl der Besuchenden im Jahr 2023 auf 20.000 (Freitag - BAYERN 3 POP-up Festival) und 22.000 Personen (Samstag - BAYERN 1 Summer of Music Festival) im Durchlauf an. Für das Jahr 2024 wird mit einer Besu-cherzahl zwischen 20.000 und 25.000 Personen im Durchlauf gerechnet, d.h. max. 20.000 Besuchende gleichzeitig auf der Veranstaltungsfläche.

Die geforderte technische Ausstattung und die Leistungen für die beiden Festivals - BAYERN 3 POP-up Festival und BAYERN 1 Summer of Music Festival sind in den Vertragsunterlagen, LB - fachlicher Teil ausführlich beschrieben. Ebenso sind die kaufmännischen Anforderungen an den Auftragnehmer in den Vertragsunterlagen LB - kaufmännischer Teil ausführlich beschrieben.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung6 von 6 angegeben

Kriterium
- Bonitätsnachweis mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirt-schaftauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bewerber an-gemeldet ist. Mindestanforderung: Nicht älter als 6 Monate. Mit einem Bonitätsi … ganz lesen- Bonitätsnachweis mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirt-schaftauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bewerber an-gemeldet ist. Mindestanforderung: Nicht älter als 6 Monate. Mit einem Bonitätsindex nicht schlechter als 400 bzw. einer "Probability of Default" nicht schlechter als 14,88. Eine Bankauskunft der Geschäftsbank reicht explizit zum Nachweis einer Boni-tät nicht aus! - Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung für das Leistungs-bild des ausgeschriebenen Auftrages (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied) durch Vorlage einer Bestätigung der Versicherung zumindest in Kopie (nicht älter als 12 Monate). Mindestbedingung: Mindestdeckungssummen der Berufs- oder Betriebshaft-pflichtversicherung für Personen- und Sach- sowie mitversicherter Vermögens-schäden aus Umwelteinwirkungen in Höhe von 10,0 Mio. EUR und Vermögens-schäden in Höhe von 0,1 Mio. Euro (mindestens zweifach maximiert pro Jahr). Oder Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die bestehenden Deckungssummen an die oben aufgeführten Summen angepasst werden.
Kriterium
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §42 VgV in Verbindung mit §§123,124 GWB muss die "Anlage 5 - Bieterauskunft mit Eigenerklärung" ausgefüllt beigefügt sein. Bei Bietergemeinschaften ist dieser Nachweis für jedes Mitglied vorzulegen.
Kriterium
Die Bieter müssen ihre Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder durch eine Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (bei Bietergemein-schaft vorzulegen für jedes Mitglied). Der Nachweis darf nicht älter als 12 Mona-te ab Auftragsbekanntmachung sein.
Kriterium
- Referenzen Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden: Ein (1) vom Bieter durchgeführtes, eignungsbezogenes Referenzprojekt, bezogen auf die technische Ausstattung und Durchführung einer mit dem Ausschreibungsgegen-stand vergleichbar … ganz lesen- Referenzen Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden: Ein (1) vom Bieter durchgeführtes, eignungsbezogenes Referenzprojekt, bezogen auf die technische Ausstattung und Durchführung einer mit dem Ausschreibungsgegen-stand vergleichbaren Großveranstaltung in den vergangenen zwei Jahren. Verwenden Sie hierzu bitte die "Anlage 10 Referenzangaben". Das eignungsbezogene Referenzprojekt wird dahingehend geprüft, ob das Referenzprojekt der ausgeschriebenen Leistung nahekommt. Das Referenzprojekt kommt ins-besondere dann der ausgeschriebenen Leistungen nahe, wenn die Referenz in den folgenden Teilbereichen die Mindestanforderungen erfüllt: o Einzelprojekte (idealerweise Livekonzertveranstaltungen / Festivals) mit einem mind. Auftragsvolumen /-wert von 250.000.- Euro (zzgl. MwSt.) für Eventtechnik u. -infrastruktur. o Live-Konzertveranstaltungen mit nationalen sowie internationalen Popstars o Livekonzertveranstaltungen mit einer mind. Veranstaltungslänge von zwei Tagen o Livekonzertveranstaltungen mit einer Besucherzahl von mind. 15.000 Personen pro Tag. o Produktion von Live-Konzertveranstaltungen auf Flächen stattfand, die vorher noch nie für eine Veranstaltung genutzt wurden. Zum Beispiel Wiesen, Parkflächen usw.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
bis zu 3-mal: Die Rahmenvereinbarung kann bis zu 3 Mal, längstens bis zum 31.12.2027 durch den Bayerischen Rundfunk verlängert werden.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
22 DAYS
Angebotsöffnung
08.04.2024, 12:00 Uhr. Bayerischer Rundfunk. Nur Vertreter des Auftraggebers. Es findet keine öffentliche Submission statt!
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (nachstehend kurz: Sanktionsvorschrift) … ganz lesenLeistung: Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (nachstehend kurz: Sanktionsvorschrift), verbietet, öffentliche Aufträge an natürliche oder juristische Personen (Unternehmen) zu vergeben, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Sanktionsvorschrift aufweisen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller - den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von z … ganz lesenDie ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller - den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, stellt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. §134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Auf die Regelungen in §§160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Die Vergabestelle behält sich unter den Voraussetzungen des §63 VgV die Aufhebung des Vergabeverfahrens vor. Die Voraussetzungen sind gegeben, wenn das preislich günstigste Angebote (ohne optionale Positionen) über einem Wert von 230.000 Euro zzgl. Mwst. liegt.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y54Y1SFP8UL5 Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (nachstehe … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXS0Y54Y1SFP8UL5 Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (nachstehend kurz: Sanktionsvorschrift), verbietet, öffentliche Aufträge an natürliche oder juristische Personen (Unternehmen) zu vergeben, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Sanktionsvorschrift aufweisen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Rundfunkplatz 1, 80335 München
Kontakt
ausschreibungen.zentraleinkauf@br.de
Auskünfte
Bayerischer Rundfunk A.d.ö.R.ausschreibungen.zentraleinkauf@br.de

Bei uns erfasst

160Bekanntmachungen
20Zuschlagsmeldungen

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 799 (Veschiedene Dienstleistungen für Unternehmen und andere Dienstleistungen) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

110vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (82 Lose mit Angabe)
359.453 €Zuschlagswert im Median
271.141 € – 642.455 €mittlere Hälfte, 16 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 08.04.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ae77f773-3b65-452f-bfdf-432110b7c795.