Support Wissens-Datenbank
Dataport AöR · Altenholz, Schleswig-Holstein
Aktenzeichen DP-2025000138veröffentlicht 15.11.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Kreis Rendsburg-Eckernförde.
- Supportvertrag für OpenStackDataport AöR · AltenholzFrist 19.11.2026
- Vertriebspartnerschaft KI-ProdukteDataport AöR · AltenholzFrist 08.10.2029
Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Schleswig-Holstein (4 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 1 €
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Altenholz24161, Kreis Rendsburg-Eckernförde, Schleswig-Holstein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichfbhh-evergabe.web.hamburg.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- Vertraulichkeitserklärung verlangtnein
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 99 Tage (66 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (144 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 06.11.2026
- Veröffentlichungvor 12 Monaten
- Fragen bis 12:00 Uhrvor 11 Monatenan Dataport AöR
- Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhrvor 11 Monaten
- Heute
Beschreibung
Bei dem Vergabegegenstand handelt es sich um einen Pflege- und Wartungsvertrag für eine Wissensdatenbank der FHH (Sozialbehörde)
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Nach der einfachen Richtwertmethode wird die Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Z) nachfolgender Formel aus dem Gesamtpreis (P) und den Leistungspunktwert (L) ermittelt: "Z = " "L" /"P" In diesem Verfahren haben die Variablen der vorgenannten einfachen Richtwertmethode mithin folgende Bedeutung: Z Zuschlags-/Bewertungszahl = Leistungs-Preisverhältnis des Angebots L (Gesamt-)Leistungspunktwert gemäß der Bewertungsmatrix (d.h. Gesamtergebnis der Bewertung anhand der einzelnen qualitativen Unterkriterien unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Gewichtung) P Preis für die angebotene Leistung = Gesamtnettopreis gem. Preisblatt Hinweis: Der Auftraggeber und die Vergabestelle weisen darauf hin, dass zwar der Brutto-Preis für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots maßgeblich ist, die Bieter jedoch in Teil C – Preisblatt stets Netto-Preise anzugeben haben. Für nähere Einzelheiten verweist der Auftraggeber noch einmal auf die Ausführungen bei Ziffer 4.3.2 (Anforderungen an die Preisgestaltung). Das Angebot mit der höchsten Bewertungspunktzahl (Z) erhält den Zuschlag. Erlangen mehrere Angebote im Rahmen der Bewertung der Wirtschaftlichkeit den ersten Rang („Punktgleichheit“), wird das Angebot vorrangig berücksichtigt, welches insgesamt den geringsten Angebotspreis ausweist. Sollte auch dann noch ein Punktegleichstand bestehen, entscheidet – wenn eine Wettbewerbsabsprache ausgeschlossen werden kann – das Los.
- Qualität
- Leistungsbewertung gemäß KriterienkatalogNach der einfachen Richtwertmethode wird die Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Z) nachfolgender Formel aus dem Gesamtpreis (P) und den Leistungspunktwert (L) ermittelt: "Z = " "L" /"P" In diesem Verfahren haben die Variablen der vorgenannten einfachen Richtwertmethode mithin folgende Bedeutung: Z Zuschlags-/Bewertungszahl = Leistungs-Preisverhältnis des Angebots L (Gesamt-)Leistungspunktwert gemäß der Bewertungsmatrix (d.h. Gesamtergebnis der Bewertung anhand der einzelnen qualitativen Unterkriterien unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Gewichtung) P Preis für die angebotene Leistung = Gesamtnettopreis gem. Preisblatt Hinweis: Der Auftraggeber und die Vergabestelle weisen darauf hin, dass zwar der Brutto-Preis für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots maßgeblich ist, die Bieter jedoch in Teil C – Preisblatt stets Netto-Preise anzugeben haben. Für nähere Einzelheiten verweist der Auftraggeber noch einmal auf die Ausführungen bei Ziffer 4.3.2 (Anforderungen an die Preisgestaltung). Das Angebot mit der höchsten Bewertungspunktzahl (Z) erhält den Zuschlag. Erlangen mehrere Angebote im Rahmen der Bewertung der Wirtschaftlichkeit den ersten Rang („Punktgleichheit“), wird das Angebot vorrangig berücksichtigt, welches insgesamt den geringsten Angebotspreis ausweist. Sollte auch dann noch ein Punktegleichstand bestehen, entscheidet – wenn eine Wettbewerbsabsprache ausgeschlossen werden kann – das Los.
Eignung8 von 8 angegeben
- Allgemeiner Jahresumsatz
Die Abfrage der Umsatzzahlen in der eVergabe ist entsprechend zu beantworten sowie zusätzlich im Falle einer Bewerbergemeinschaft oder des Einsatzes privilegierter Unterauftragnehmer die entsprechenden Angaben für die anderen Unter-nehmen. Die Angaben werden daraufhin überprüft, ob der durchschnittl … ganz lesenkürzer
Die Abfrage der Umsatzzahlen in der eVergabe ist entsprechend zu beantworten sowie zusätzlich im Falle einer Bewerbergemeinschaft oder des Einsatzes privilegierter Unterauftragnehmer die entsprechenden Angaben für die anderen Unter-nehmen. Die Angaben werden daraufhin überprüft, ob der durchschnittliche Jahresumsatz aus den letzten drei Geschäftsjahren pro Jahr mindestens 5 Mio. Euro beträgt. Sollte diese Angabe den geforderten Mindestwert nicht erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der Teilnahmeantrag ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen. Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die Umsatzkennzahlen der Bewerbergemeinschaftsmitglieder bzw. die der privilegierten Unterauftragnehmer und des Bewerbers addiert.- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Es wird die Zusage verlangt, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen vorhanden ist oder spätestens innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zuschlag abgeschlossen sein und vorgelegt wird: 5 Mio Euro für Personen- und Sachschäden und 2,5 Mio Euro für Vermögensschä … ganz lesenkürzer
Es wird die Zusage verlangt, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen vorhanden ist oder spätestens innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zuschlag abgeschlossen sein und vorgelegt wird: 5 Mio Euro für Personen- und Sachschäden und 2,5 Mio Euro für Vermögensschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle. Die Erklärung im eVergabe Kriterium 1.2.1.2.1.2.1 [Betriebshaftpflichtversicherung] ist mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung nicht der in der Anlage geforderten und zugesagten Höhe entsprechen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der Teilnahmeantrag ist dann zwingend, ggf. auch rückwirkend, vom Verfahren auszuschließen.- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Es sind mindestens drei vergleichbare Referenzprojekte, welche in den letzten drei Jahren (gerechnet ab der bzw. bis zur Teilnahmewettbewerbsfrist) erfolgreich abgeschlossen wurden, anzugeben. Davon sollen zwei Referenzen bei öffentlichen Auftraggebern und eine Referenz bei einem Kunden der Erwerbs- … ganz lesenkürzer
Es sind mindestens drei vergleichbare Referenzprojekte, welche in den letzten drei Jahren (gerechnet ab der bzw. bis zur Teilnahmewettbewerbsfrist) erfolgreich abgeschlossen wurden, anzugeben. Davon sollen zwei Referenzen bei öffentlichen Auftraggebern und eine Referenz bei einem Kunden der Erwerbs-/Privatwirtschaft nachgewiesen werden. Hierzu ist die ANLAGE Referenzbeschreibung vollständig ausgefüllt (ggf. mehrfach für Benennung mehrerer Referenzprojekte) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Ein Referenzprojekt ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar, • wenn es den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertrags-dauer, technisches Umfeld etc.) im Wesentlichen entspricht. • Insbesondere wird im Rahmen der Vergleichbarkeit für die zwei Referenzen bei öffentlichen Auftraggebern berücksichtigt, in wieweit die Referenzprojekte mit dem Auftraggeber vergleichbare Referenzauftraggeber beschreiben. Ein Referenzprojekt gilt als erfolgreich abgeschlossen, • wenn es spätestens zum Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantra-ges erfolgreich produktiv gesetzt ist. Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen. Dabei ist es nicht erforderlich, über die Mindestanzahl hinausgehend Referenzen einzureichen, um die erforderliche Eignung nachzuweisen. Dies soll mit drei Referenzen, die den Auftragsgegenstand umfänglich widerspiegeln, erreicht werden. Die Vergabestelle ermöglicht es dem Bewerber allerdings, mehrere Referenzen einzureichen, um die Abdeckung des Auftragsgegenstandes zu erleichtern. Unter Bezugnahme auf den Beschluss des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 12.09.2012 – Verg 108/11), in dem der Vergabesenat eine Leistungsbeschreibung, die die Referenzenanzahl auf drei beschränkt hat, als vergaberechtswidrig ange-sehen hat, weist die Vergabestelle auf Folgendes hin: Die Vergabestelle gibt für die einzureichenden Referenzen keine Beschränkung nach oben vor. Allerdings geht die Vergabestelle davon aus, dass für die positive Feststellung der Leistungsfähigkeit eine Betrachtung von 3 Referenzen zum Auf-tragsgegenstand grundsätzlich ausreichend ist. Dies ist jedoch keine zwingende Vorgabe, so dass dem Bewerber im Falle eines Einreichens von mehr als 3 Referenzen keine Nachteile entstehen. Der Hinweis, möglichst 3 Referenzen einzureichen, ist dem Gedanken geschuldet, dass die Vergabestelle davon ausgeht, dass es nicht erforderlich ist, eine höhere Anzahl von Referenzen einzureichen, um die Erfahrung hinsichtlich des Beschaffungsgegenstandes bewerten zu können. Zudem kann die Auswertung einer sehr hohen Anzahl von Referenzbeschreibun-gen eine unverhältnismäßig lange Bearbeitungszeit beanspruchen. Lässt die Bewertung der Referenzbeschreibung gemäß der ANLAGE Referenzbeschreibung die Prognose nicht zu, dass der Bewerber den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Dabei kann bei der Bewertung nur das berücksichtigt werden, was auch ausdrücklich im Vordruck ANLAGE Referenzbeschreibung beschrieben wurde. Der Auftraggeber wird ggf. stichprobenweise oder auch verdachtsabhängig Referenzen überprüfen. Dazu hat der Bewerber auf Anforderung eine/n Ansprechpartner/in beim Referenzkunden mit Kontaktdaten (Telefon und E-Mail) zu benennen (die Benennung eines Ansprechpartners auf Seiten des Bewerbers reicht nicht aus). Sofern ein/e Ansprechpartner/in nicht in angemessener Zeit benannt werden kann, wird die Referenz nicht bei der Bewertung berücksichtigt. Ergeben sich bei dieser Prüfung Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung, kann dies bei der Bewertung berücksichtigt werden. Unter Umständen kann das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden, wenn die Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung die Aussagekraft der Referenz grundlegend in Frage stellt …- Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Im eVergabe-Kriterium Personalkennzahlen sind die erforderlichen Angaben zu den Beschäftigtenzahlen zu machen. Die Angaben werden daraufhin überprüft, ob die Beschäftigtenzahl im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens 50 Vollzeitkräfte (welche als Berater oder Entwic … ganz lesenkürzer
Im eVergabe-Kriterium Personalkennzahlen sind die erforderlichen Angaben zu den Beschäftigtenzahlen zu machen. Die Angaben werden daraufhin überprüft, ob die Beschäftigtenzahl im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens 50 Vollzeitkräfte (welche als Berater oder Entwickler [keine Verwaltungsmitarbeiten-den/Overhead] angestellt sind) beträgt, wobei Teilzeitkräfte entsprechend umgerechnet werden. Sollte diese Angabe den geforderten Mindestwert nicht erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderlichen technischen und beruflichen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der Teilnahmeantrag ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen. Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die Personalkennzahlen der Bewerbergemeinschaftsmitglieder bzw. die der privilegierten Unterauftragnehmer und des Bewerbers addiert.- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
A1) Referenzen bei öffntlichen Auftragebern Die Referenzen werden anhand der folgenden 3 Kriterien bewertet: • öffentlich-rechtlicher Auftraggeber (10 Punkte = inhaltlich vergleichbare Referenz aus einem Stadtstaat, 7 Punkte = vergleichbare Referenz aus Landesbehörde mit mehreren Standorten oder ein … ganz lesenkürzer
A1) Referenzen bei öffntlichen Auftragebern Die Referenzen werden anhand der folgenden 3 Kriterien bewertet: • öffentlich-rechtlicher Auftraggeber (10 Punkte = inhaltlich vergleichbare Referenz aus einem Stadtstaat, 7 Punkte = vergleichbare Referenz aus Landesbehörde mit mehreren Standorten oder einer Großstadt [größer 500.000 Einwohner] mit bezirklich gegliederten Verwaltungsstrukturen; 3 Punkte = vergleichbare Referenz bei sonstigen öffentlichen Auftraggebern, ansonsten 0 Punkte), • Umfang der Tätigkeiten in abgerechneten Beratungs-/Entwicklungstagen (10 Punkte > 200 Beratungstage, 7 Punkte >= 100 < 200 Beratungstage, 3 Punkte >= 50 < 100 Beratungstage, ansonsten 0 Punkte, • Technische Expertise in der Anwendung von: 1. Node.js mit TypeScript, 2. React mit dem NextJSFramework, TypeScript und TailwindCSS, 3. OpenSearch und PostgreSQL, 4. containerisiert mit Docker und Helm für den Einsatz in Kubernetes, 5. Architektur gemäß dem Industriestandard 12 Factor App, 6. Entwicklungsprozesse konform nach BSI-Grundschutz CON.8, 7. Continuous Deployment mit GitLab CI, 8. AWS ECR sowie die GitLab Container Registry für das Hosting und die Distri-bution der Images, 9. Compliance-Prüfungen mit trivy und rego, 10. Deployment-Konfigurationen gemäß BSI-Grundschutz 11. Beschreibung der Test-Infrastruktur durch Terraform 12. Test-Dokumentation mittels Infrastructure as Code (IaC) 13. Versionierungs- und Code-Management über Git und GitLab Die Verwendung der o.g. Technologien soll in der Referenz kurz dargestellt und nicht lediglich aufgezählt werden. Für den Auftraggeber ist es von besonderer Bedeutung, dass möglichst viele der oben stehenden Technologien in einer Referenz gemeinsam nachgewiesen wer-den, damit ihm gegenüber nachgewiesen werden kann, dass der Auftragnehmer Erfahrungen mit vergleichbar komplexen Aufgaben gewonnen hat. Bei 11 oder mehr in einer Referenz nachgewiesenen Technologieeinsätzen werden 10 Punkte vergeben, bei 8 bis 10 nachgewiesenen Technologieeinsätzen werden 7 Punkte vergeben, bei 5 bis 7 nachgewiesenen Technologieeinsätzen werden 3 Punkte, ansonsten 0 Punkte in der Bewertung der Referenz berücksichtigt. A2) Referenz bei einem erwerbs-/privatwirtschaftlichen Auftraggeber Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen. Die Referenzen werden anhand der folgenden 2 Kriterien bewertet: • Umfang der Tätigkeiten in abgerechneten Beratungs-/Entwicklungstagen (10 Punkte >= 200 Beratungstage, 7 Punkte >= 100 < 200 Beratungstage, 3 Punkte >= 50 < 100 Beratungstage, ansonsten 0 Punkte, • Technische Expertise in der Anwendung von: 1. Node.js mit TypeScript, 2. React mit dem NextJSFramework, TypeScript und TailwindCSS, 3. OpenSearch und PostgreSQL, 4. containerisiert mit Docker und Helm für den Einsatz in Kubernetes, 5. Architektur gemäß dem Industriestandard 12 Factor App, 6. Entwicklungsprozesse konform nach BSI-Grundschutz CON.8, 7. Continuous Deployment mit GitLab CI, 8. AWS ECR sowie die GitLab Container Registry für das Hosting und die Distri-bution der Images, 9. Compliance-Prüfungen mit trivy und rego, 10. Deployment-Konfigurationen gemäß BSI-Grundschutz 11. Beschreibung der Test-Infrastruktur durch Terraform 12. Test-Dokumentation mittels Infrastructure as Code (IaC) 13. Versionierungs- und Code-Management über Git und GitLab Die Verwendung der o.g. Technologien soll in der jeweiligen Referenz kurz dargestellt und nicht lediglich aufgezählt werden. Für den Auftraggeber ist es von besonderer Bedeutung, dass möglichst viele der oben stehenden Technologien in einer Referenz gemeinsam nachgewiesen werden, damit ihm gegenüber nachgewiesen werden kann, dass der Auftragnehmer Erfahrungen mit vergleichbar komplexen Aufgaben gewonnen hat. Bei 11 oder mehr in einer Referenz nachgewiesenen Technologieeinsätzen werden 10 Punkte vergeben, bei 8 bis 10 nachgewiesenen Technologieeinsätzen werden 7 Punkte vergeben, bei 5 bis 7 nachgewiesenen Technologieeinsätzen werden 3 Punkte, a …- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis 5 Bewerber
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- fbhh-evergabe.web.hamburg.de
- Sprache
- Deutsch, Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung7 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- keine Erklärung verlangt
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer bei der Behörde für Finanzen und Bezirke, Postfach 301741, 20306 Hamburg
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet: "§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der … ganz lesenkürzer
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet: "§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, Rügen über den Bieterassistenten zu senden. Vergabekammer im Sinne des § 156 GWB: Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg Postfach 30 17 41 20306 Hamburg Telefon: +49 40 42823-1690 Fax: +49 40 427923080 E-Mail: vergabekammer@fb.hamburg.de- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gem. §§ 14 Abs. 3, 17 VgV durchgeführt. Der Verfahrensablauf stellt sich wie folgt dar: Zunächst wird ein Teilnahmewettbewerb durchgeführt, an dem sich jedes interessierte Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag innerhalb der … ganz lesenkürzer
Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gem. §§ 14 Abs. 3, 17 VgV durchgeführt. Der Verfahrensablauf stellt sich wie folgt dar: Zunächst wird ein Teilnahmewettbewerb durchgeführt, an dem sich jedes interessierte Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag innerhalb der Teilnahmeantragsfrist beteiligen kann. In diesem Verfahrensstadium wird die Eignung der Bewerber gemäß der geforderten Eignungskriterien und anhand der mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Erklärungen und ggf. Nachweisen geprüft (s. Abschnitt 5.4.2.). Mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe werden den ausgewählten Bewerbern die für dieses Verfahrensstadium erforderlichen weiteren Informationen und Unter-lagen zur Verfügung gestellt (s. Abschnitt 5.4.2. und 5.5.). Die eingegangenen Angebote werden anhand der vorgenannten Informationen und Unterlagen geprüft und bewertet. Im Anschluss beginnt die Verhandlungsphase, es sei denn der Auftraggeber hat sich die Möglichkeit des Zuschlags auf ein Er-stangebot vorbehalten und macht davon Gebrauch. Beabsichtigt der öffentliche Auftraggeber, die Verhandlungen abzuschließen, so unterrichtet er die verbleibenden Bieter und legt eine einheitliche Frist für die Einreichung neuer oder überarbeiteter Angebote fest. Er vergewissert sich, dass die endgültigen Angebote die Mindestanforderungen erfüllen, und entscheidet über den Zuschlag auf der Grundlage der Zuschlagskriterien. Folgende zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer werden gestellt: • deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung (soweit in der Leistungsbeschreiung nicht ausdrücklich englische Sprache zusätzlich erlaubt ist), • Verpflichtung zur Sicherstellung, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten, • dem Auftragnehmer ist untersagt, personenbezogene Daten, welche der Auftraggeber für eigene Zwecke oder als Auftragsverarbeiter für Dritte verarbeitet, auf der Basis von US Privacy Shield in die USA zu übertragen. Der Auftragnehmer gewährleistet die Einhaltung dieser Bedingung auch mit Wirkung für seine Unterauftragnehmer, • Erklärungen zur Zahlung eines Mindestlohns gemäß Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH), • Erklärungen zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung, • Erklärung zur Fremdfirmenordnung von Dataport, • Erklärungen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) , • Erklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022, • Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung, • Überprüfung des bei der Bedarfsstelle eingesetzten Personals nach §34 HmbSÜGG. Sämtliche Kommunikation im Rahmen des Vergabeverfahrens findet ausschließlich in deutscher Sprache über den Bieterassistenten (Abschnitt „Nachrichten“) statt.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Name
- Dataport AöR
- Anschrift
- Altenholzer Straße 10-14, 24161 Altenholz
- Website
- dataport.de
- Kontakt
- dataportvergabestelle@
dataport.de
Bei uns erfasst
- Laptoptaschen und Laptoprucksäcke30.10.2026 · 11 Angebote
- DBS.LL.V3 Verbindungen Kiel (West) - Dataport Altenholz30.10.2026 · 3 Angebote
- Mobile Kassensysteme16.10.2026 · 3 Angebote
- Wasserspender07.10.2026
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Alle 8 offenen Ausschreibungen von Dataport AöR, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Schleswig-Holstein. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Schleswig-Holstein (4 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Allgeier Public SE2 Zuschläge
- Computacenter2 Zuschläge
- Hacon Ingenieurgesellschaft mbH2 Zuschläge
- in-innovative navigation GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 19.12.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Entwicklung und Umsetzung einer digitalen Wissens-, Daten- und Austauschplattform für die Studie „Diskriminierungserfahrungen in Deutschland"Antidiskriminierungsstelle des BundesFrist 09.12.2026
- Unterstützungsleistungen Fachverfahren LernenBB auf Basis von MoodleBrandenburgischer IT-DienstleisterFrist 04.12.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 9c4c5985-7005-4abe-94e7-b2b1949e9172.