Software für eine elektronische Korrekturanwendung zur Bewertung von Klausuren der juristischen Staatsprüfungen (E-Korrektur)
Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste · Radebeul, Sachsen
Aktenzeichen SID 2024-76 SMJusveröffentlicht 19.12.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 19 Monate
- 01.06.2025 – 31.12.2026
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
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Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Sachsen (14 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 19 Monate01.06.2025 – 31.12.2026
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Radebeul01445, Landkreis Meißen, Sachsen
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigevergabe.sachsen.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 118 Tage (12 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (32 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 23 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhrvor 21 Monaten
- Vertragsbeginnvor 17 MonatenLaufzeit bis 31.12.2026
- Heute
Beschreibung
Das Landesjustizprüfungsamt Sachsen (LJPA Sachsen) im Sächsischen Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung ist als Prüfungsbehörde für die Organisation und geschäftsmäßige Durchführung der juristischen Prüfungen in Sachsen zuständig. Dabei werden jährlich jeweils zwei Prüfungskampagnen der staatlichen Pflichtfachprüfung und der Zweiten Juristischen Staatsprüfung mit derzeit insgesamt mehr als 800 Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmern durchgeführt. Hierzu gehört die Organisation und Durchführung der elektronischen Klausurbearbeitung (E-Klausur) im schriftlichen Teil der Prüfungen, welche in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung bereits seit dem Jahr 2021 erfolgreich umgesetzt wird. Nahezu alle Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmer wählten in den vergangenen Prüfungskampagnen das elektronische Prüfungsformat. In der staatlichen Pflichtfachprüfung wird die E-Klausur ab Februar 2025 pilotiert werden.
Im Rahmen des Vergabeverfahrens soll nun eine Softwarelösung für eine elektronische Korrekturfunktion (E-Korrektur) zur Bewertung der erstellten Freitextklausuren in den juristischen Prüfungen beschafft werden. Die Leistung soll als medienbruchfreier Anschlussprozess an die E-Klausur eine sichere Korrektur der Prüfungsarbeiten ermöglichen. Nutzerinnen und Nutzer der Korrekturfunktion sind die Prüferinnen und Prüfer der juristischen Prüfungen, welche sowohl am häuslichen Arbeitsplatz mit privaten Endgeräten oder am dienstlichen Arbeitsplatz die Korrekturen und Bewertungen vornehmen.
Beschreibung des Loses
Das Landesjustizprüfungsamt Sachsen (LJPA Sachsen) im Sächsischen Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung ist als Prüfungsbehörde für die Organisation und geschäftsmäßige Durchführung der juristischen Prüfungen in Sachsen zuständig. Dabei werden jährlich jeweils zwei Prüfungskampagnen der staatlichen Pflichtfachprüfung und der Zweiten Juristischen Staatsprüfung mit derzeit insgesamt mehr als 800 Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmern durchgeführt. Hierzu gehört die Organisation und Durchführung der elektronischen Klausurbearbeitung (E-Klausur) im schriftlichen Teil der Prüfungen, welche in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung bereits seit dem Jahr 2021 erfolgreich umgesetzt wird. Nahezu alle Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmer wählten in den vergangenen Prüfungskampagnen das elektronische Prüfungsformat. In der staatlichen Pflichtfachprüfung wird die E-Klausur ab Februar 2025 pilotiert werden. Die E-Klausur wird dabei hinsichtlich der Software, Hardware und für den Vor-Ort-Support an den Prüfungstagen durch einen extern beauftragten Dienstleister unterstützt.
Im Rahmen des Vergabeverfahrens soll nun eine Softwarelösung für eine elektronische Korrekturfunktion (E-Korrektur) zur Bewertung der erstellten Freitextklausuren in den juristischen Prüfungen beschafft werden. Die Leistung soll als medienbruchfreier Anschlussprozess an die E-Klausur eine sichere Korrektur der Prüfungsarbeiten ermöglichen. Nutzerinnen und Nutzer der Korrekturfunktion sind die Prüferinnen und Prüfer der juristischen Prüfungen, welche sowohl am häuslichen Arbeitsplatz mit privaten Endgeräten oder am dienstlichen Arbeitsplatz die Korrekturen und Bewertungen vornehmen. Bewertungsgegenstand sind die Bearbeitungen der Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmer (Klausuren), die nach der Prüfung als PDF-Datei inhaltlich unveränderbar in der zu beschaffenden Korrektursoftware bereitgestellt werden sollen. Dabei wird jede Klausur durch zwei Prüferinnen oder Prüfer bewertet. Diese werden nacheinander tätig, wobei die Zweitprüferin bzw. der Zweitprüfer die Bewertung durch die Erstprüferin bzw. den Erstprüfer einsehen soll. Die Administration der zu korrigierenden Klausuren und die Zuordnung dieser zu den jeweiligen Erst- und Zweitprüferinnen und -prüfern soll unter Steuerung des LJPA mittels geeigneter Übertragungs- oder Schnittstellenfunktion erfolgen. Neben der Korrekturfunktion zur Bewertung der Klausuren ist auch die Notenvergabe und die Begründung der Bewertung als Freitext Teil der zu beschaffenden Leistung. Weitere Leistungsbestandteile sind die Bereitstellung einer Online-Ansichtsmöglichkeit der Korrektursoftware als Demonstrationsportal, die Mitwirkung an und inhaltliche Umsetzung von niederschwelligen Grundlagenschulungen im Onlineformat für die Nutzerinnen und Nut-zer der Software sowie Leistungen für den softwareseitigen Support sowie die Bereitstellung von Lizenzen für die Prüferinnen und Prüfer. Die Leistung soll gemeinsam mit dem Auftragnehmer entwickelt werden. Die Leistungsbestandteile sind in beiden juristischen Prüfungen identisch. Geplant ist, die Funktion schrittweise in den Klausurdurchgängen zu pilotieren, um langfristig ein durchgängig elektronisches Prüfungs- und Korrekturformat in den juristischen Prüfungen zu etablieren.
Geplant ist der Abschluss eines EVB-IT Überlassungsvertrags Typ A mit Pflege für die reinen "Softwareleistungen" sowie der Abschluss eines ergänzenden EVB-IT Dienstvertrags für die Leistungsbestandteile Onlineberatung und Support. Die geplante Vertragslaufzeit ist ab dem Zuschlag bis zum 31.12.2026, jeweils mit der Option der einmaligen Verlängerung bis zum 31.12.2027, vorgesehen.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung6 von 6 angegeben
- Kriterium
- Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der Bewerber sowie jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben: 1. Eigenerklärung über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen niedergelassen ist
- Kriterium
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber sowie jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen: 2. Bitte stellen Sie Ihr Unternehmen und das entsprechende Leistungspo … ganz lesenkürzer
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber sowie jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen: 2. Bitte stellen Sie Ihr Unternehmen und das entsprechende Leistungsportfolio kurz dar. 3. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (netto) des Unternehmens bezogen auf die drei Geschäftsjahre 2021, 2022, 2023 4. Eigenerklärung über das Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit den nachfolgend genannten Mindestdeckungssummen oder Erklärung, dass im Auftragsfall eine entsprechende Haftpflichtversicherung in Höhe der genannten Mindestdeckungssummen abgeschlossen wird. Mindestdeckungssummen: Personen- und Sachschäden: jeweils mind. 1.000.000 EUR Vermögensschäden: 1.000.000 EUR- Kriterium
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber sowie jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen: 5. Erklärung über die durchschnittliche Mitarbeiterzahl im Unternehmen bezog … ganz lesenkürzer
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber sowie jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen: 5. Erklärung über die durchschnittliche Mitarbeiterzahl im Unternehmen bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre 2021, 2022 und 2023. 6. Geben Sie bitte die Gesamtanzahl der mit der zu beauftragenden Leistung vergleichbaren und bereits erbrachten Dienstleistungsaufträge (Bereitstellung von Korrektursoftware) innerhalb der letzten drei Jahre an. Dazu ist die Benennung der Dienstleistungsaufträge in Kurz-/Listenform mit folgenden Angaben erforderlich: • Name und vollständige Anschrift des Referenzauftraggebers • Name, Telefon und E-Mailadresse eines Ansprechpartners beim Referenzauftraggeber (jeweils freiwillig). Eine Kontaktherstellung über Bewerber muss möglich sein. • Kurztitel des Referenzprojektes • Inhalt der Leistung sowie Umfang (anhand der verwalteten Prüfungen und der verwalteten Zugriffe von Prüfern je Auftrag) • Erbringungszeitraum (Beginn und -ggfs. geplantes - Ende, falls die Leistung noch erbracht wird) Mindestanforderung: Es müssen mindestens zwei vergleichbare Dienstleistungsaufträge innerhalb der letzten drei Jahre mit den vollständigen Inhaltsanforderungen vorliegen. 7. Weisen Sie bitte zwei geeignete Referenzaufträge der letzten drei Jahre aus dem Bereich der Korrektursoftware von juristischen Prüfungen (Freitextklausuren) nach. Bitte beschreiben Sie die Referenzprojekte mit folgenden Inhalten: 1. Name und vollständige Anschrift des Referenzauftraggebers 2. Name, Telefon und E-Mailadresse eines Ansprechpartners beim Referenzauftraggeber (jeweils freiwillig). Eine Kontaktherstellung über Bewerber muss möglich sein. 3. Kurztitel des Referenzprojektes 4. Ausgangssituation und Ziele des Auftrages 5. Inhalt, Art und Umfang Ihrer Leistungen, insbesondere: - Anzahl der Prüfungen sowie der Nutzenden des Korrektursystems - Kurze Beschreibung des Funktions-umfangs im Korrektursystem 6. Erbringungszeitraum (Beginn und Ende; bei laufendem Auftrag voraussichtliches Ende) 7. Umfang Ihrer Leistung (in Euro) 8. Eingesetzte Technologien 9. Angaben zur technischen Ausstattung, um die Verfügbarkeit der Software zu gewährleisten 10. Aufgetretene Schwierigkeiten und eingeleitete Maßnahmen Mindestanforderung: Zwei Referenzaufträge werden nachgewiesen- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen, Rein nationale Ausschlussgründe- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis 3 Bewerber
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.06.2025
- Vertragsende
- 31.12.2026
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Der Auftraggeber hat die Option, eine einmalige Verlängerung bis zum 31.12.2027 vorzunehmen.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- evergabe.sachsen.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: • Einreichung der vollständig ausgefüllten Vertraulichkeitsvereinbarung unmittelbar nach Zuschlagserteilung • Abgabe der "Verpflichtungserklärung Datenschutzrecht" durch alle für die Leistungserbringung eingesetzten Mitarbeiter zum Zeitpunkt der Leistungserbringung • Unterzeichnung eines Vertrags zur Auftragsverarbeitung nach Zuschlagserteilung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist de … ganz lesenkürzer
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nichtabhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
(1) Eignungsleihe: Entsprechend § 47 Abs. 1 S. 3 VgV kann ein Bewerber im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit für die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese Unternehmen die Leistung erbringe … ganz lesenkürzer
(1) Eignungsleihe: Entsprechend § 47 Abs. 1 S. 3 VgV kann ein Bewerber im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit für die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese Unternehmen die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Wenn der Bewerber ein Unternehmen als Eignungsverleiher benennt, welches das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem ein zwingender oder fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, muss der Bewerber den Eignungsverleiher ersetzen. Für den Fall, dass sich ein Bewerber für den geforderten Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung auf ein anderes Unternehmen beruft, haften der Bewerber und das andere Unternehmen für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gemeinschaftlich (§ 47 Abs. 3 VgV). (2) Zur Bewertung der Teilnahmeanträge: Die Anforderungen an den Bewerber bzw. seinen Teilnahmeantrag sind als Kriterien festgelegt worden und in zwei Typen unterteilt: - Ausschlusskriterien (A-Kriterien) und - Bewertungskriterien (B-Kriterien). Als Ausschlusskriterien werden Kriterien bezeichnet, die unbedingt durch die Bewerber zu erfüllen sind, d.h. die dahinterstehenden Anforderungen sind für den Bedarfsträger unverzichtbar. Diese Kriterien sind im Kriterienkatalog mit dem Buchstaben "A" gekennzeichnet. Ein Nichterfüllen auch nur eines A-Kriteriums führt automatisch zur Nichtberücksichtigung des Teilnahmeantrags im weiteren Verfahren. Als Bewertungskriterien werden Kriterien bezeichnet, deren Anforderungen differenzierte Beantwortungen durch die Bewerber zulassen. Diese Kriterien sind im Kriterienkatalog mit dem Buchstaben "B" gekennzeichnet. Jedes B-Kriterium innerhalb der Eignungsprüfung wird einzeln mit Punkten bewertet, die den Erfüllungsgrad des Kriteriums widerspiegeln. Die fehlende Beantwortung eines B-Kriteriums führt zu einer Bewertung dieses Kriteriums mit 0 Punkten. Die fehlende Beantwortung eines B-Kriteriums, für das Mindestanforderungen definiert sind, führt automatisch zu einem Ausschluss des Teilnahmeantrags. (3) Zu den Auswahlkriterien: Der Auftraggeber wählt die Bewerber, die er zur Angebotsabgabe auffordert, aufgrund der folgenden in Kapitel 6 der Vergabeunterlage für den Teilnahmewettbewerb genannten B-Kriterien aus: 3. Gesamtumsatz bezogen auf die drei Geschäftsjahre 2021, 2022 und 2023 5. durchschnittliche Mitarbeiterzahl im Unternehmen bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre 2021, 2022 und 2023 6. Gesamtanzahl der mit der zu beauftragenden Leistung vergleichbaren und bereits erbrachten Dienstleistungsaufträge der letzten drei Jahre 7. Referenzaufträge der letzten drei Jahre aus dem Bereich der Korrektursoftware von juristischen Prüfungen (Freitextklausuren) Diese B-Kriterien werden entsprechend Kapitel F 4.4 i. V. m. 4.3.3 der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB Version 2018.04 ) wie folgt bewertet: Kriterium 3 (Gesamtumsatz): 0 Punkte: durchschnittlicher Jahresumsatz kleiner 1.000.000 Euro; 1 Punkt: durchschnittlicher Jahresumsatz zwischen 1.000.000 Euro und 3.000.000 Euro; 3 Punkte: durchschnittlicher Jahresumsatz größer 3.000.000 Euro bis 5.000.000 Euro; 5 Punkte: durchschnittlicher Jahresumsatz größer 5.000.000 Euro Kriterium 5 (Mitarbeiterzahl): 0 Punkte: durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter unter 5; 1 Punkt: durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter zwischen 5 und 20; 3 Punkte: durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter zwischen 21 und 35; 5 Punkte: durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter über 35 Kriterium 6 (Gesamtzahl vergleichbarer Dienstleistungsaufträge): 0 Punkte: 2 vergleichbare Dienstleistungsaufträge; 1 Punkt: 3 bis 4 vergleichbare Dienstleistungsaufträge; 3 Punkte: 5 bis 6 vergleichbare Dienstleistungsaufträge; 5 Punkte: mehr als 6 vergleichbare Dienstleistungsaufträge Kriterium 7 (Referenzaufträge): 0 Punkte: Der Referenzauftrag enthält einige geforderte Anforderungen, die Dar …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Hansastraße 4, 01097 Dresden
- Kontakt
- vergabestelle@
sid.sachsen.de - Auskünfte
- Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienstevergabestelle@
sid.sachsen.de
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Sachsen (14 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Nortal AG3 Zuschläge
- Appsfactory GmbH2 Zuschläge
- Deutsche Telekom Business Solutions GmbH LK SN2 Zuschläge
- Microsoft Deutschland GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 31.01.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 6d1c0a98-3a47-4f9b-b6ac-3b1a8a571cc8.