Zum Inhalt
Menü
vergebenEU-weitSicherheitsdienstDienstleistungenRahmenvereinbarung

Sicherungsleistungen (SIPO/SAKRA) für die Bereiche U-Bahn und Straßenbahn der BVG

Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft · Berlin, Berlin

Aktenzeichen INF2-0769-2023veröffentlicht 10.03.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 1058 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.

Alle Ausschreibungen: Sicherheitsdienst in Berlin (8 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endete voraussichtlich am

gilt für alle 4 Lose · bereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre01.03.2024 – 28.02.2026
Lose
4
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Berlin10179, Berlin
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 119 Tage (220 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (459 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • (Konzept) in %30 %
  • (Konzeptvorstellung) %20 %
  • Preis50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 28.02.2026
    vor 32 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 20 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die Bekanntmachung wiederholt nur den Titel. Eine längere Beschreibung steht in den Unterlagen.

Lose4 Lose

Alle 4 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Sicherungsleistungen (Sipo & Sakra) - U-Bahn Kleinprofil

Der Auftragnehmer, im Folgenden AN genannt, übernimmt im Bereich von Bahnanlagen des Auftraggebers, im Folgenden AG genannt, die Sicherung von Personen und Sachen gegen die Gefahren aus dem und für den Bahnbetrieb. Vorrangig ist nachts (22:00 - 06:00 Uhr) auf Stundenbasis sowie bei Bedarf auch an Samstagen, Sonn- und Feiertagen zu sichern. Die Sicherungszeit richtet sich nach dem Betriebsablauf. Es wird festgelegt, dass 8-Stunden-Schichten vollständig vergütet werden. Geschuldet ist eine Leistungserbringung durch den Einsatz von ausgebildeten und entsprechend der Leistungsbeschreibung geschulten Einsatzkräften, die vom AG veranlasste Arbeiten und Maßnahmen zum Gefahrenschutz begleiten und den Gefahrenbereich durch Sicherungsposten (SIPO) und Sicherungsaufsichtskräfte (SAKRA) absichern. Diese Leistungen sind im Los 1 im Rahmen von Baumaßnahmen auf U- und Hochbahnanlagen (Kleinprofil, U-Bahnlinien U1 bis U4) zu erbringen. Der AN muss in der Lage sein, wöchentlich 330 Stunden SIPO Leistungen und 620 Stunden SAKRA Leistungen zu stellen. Die möglichen Leistungsabrufe können dabei sowohl Wochentags als auch an Wochenenden und Feiertagen sowie über alle 3 Schichten erfolgen. Für das gegebene Los fallen die Tagesschichten zu 95% von Montag bis Freitag in den Zeiten von 06:00 Uhr bis 14:00 Uhr an. In den Zeiten von 14:00 Uhr bis 22:00 Uhr sind kaum Abrufe zu erwarten. Die Nachtschichten fallen zu 95% in den Zeiträumen von Sonntag zu Montag bis Donnerstag zu Freitag. Die Bedarfe unterliegen auch Schwankungen aufgrund der Streckengegebenheiten des Loses. Das Los besteht aus 39% freier Strecke und 61% Tunnelstrecke. Für die Tunnelstrecke sind die Abrufe zu ca. 70% nachts und zu ca. 30% tags, über das Jahr gleichmäßig verteilt. Für die freie Strecke erfolgen die höchsten Abrufe typischerweise in den Monaten März - Oktober, wobei die Tagesabrufe hier höher liegen können. Planbare Bedarfe werden spätestens am Donnerstag der Vorwoche beauftragt. Diese machen typischerweise 95% der Gesamtbedarfsmenge aus. Im Rahmen von Havarien oder Notfällen, muss der AN in der Lage sein innerhalb einer Reaktionszeit von maximal einem Kalendertag (24 Stunden) weitere Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Je eingesetzter Ressource des AN können für die jeweiligen Einsatz 8h vergütet werden, auch wenn die tatsächlichen Einsatzzeiten weniger als 8h betragen sollten.Der AG hat insofern das Recht, bei SIPO-/SAKRA-Einsätzen, die nicht die gesamten abrechenbaren 8 Stunden umfassen, die Restzeit mit zumutbaren Aufgaben aufzufüllen. Für die Dauer der Baumaßnahmen muss gewährleistet sein, dass jede Arbeits-/Baustelle für sich eindeutig durch SIPO´s und SAKRA´s gesichert werden kann. Detaillierte Angaben zur Leistungsbeschreibung sind den beigefügten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

2 Jahre–
2
Sicherungsleistungen (Sipo & Sakra) - U-Bahn Großprofil

Der Auftragnehmer, im Folgenden AN genannt, übernimmt im Bereich von Bahnanlagen des Auftraggebers, im Folgenden AG genannt, die Sicherung von Personen und Sachen gegen die Gefahren aus dem und für den Bahnbetrieb. Vorrangig ist nachts (22:00 - 06:00 Uhr) auf Stundenbasis sowie bei Bedarf auch an Samstagen, Sonn- und Feiertagen zu sichern. Die Sicherungszeit richtet sich nach dem Betriebsablauf. Es wird festgelegt, dass 8-Stunden-Schichten vollständig vergütet werden. Geschuldet ist eine Leistungserbringung durch den Einsatz von ausgebildeten und entsprechend der Leistungsbeschreibung geschulten Einsatzkräften, die vom AG veranlasste Arbeiten und Maßnahmen zum Gefahrenschutz begleiten und den Gefahrenbereich durch Sicherungsposten (SIPO) und Sicherungsaufsichtskräfte (SAKRA) absichern. Diese Leistungen sind im Los 2 im Rahmen von Baumaßnahmen auf U- und Hochbahnanlagen (Großprofil, U-Bahnlinien U5 bis U9) zu erbringen. Der AN muss in der Lage sein, wöchentlich 770 Stunden SIPO Leistungen und 1450 Stunden SAKRA Leistungen zu stellen. Die möglichen Leistungsabrufe können dabei sowohl Wochentags als auch an Wochenenden und Feiertagen sowie über alle 3 Schichten erfolgen. Für das gegebene Los fallen die Tagesschichten zu 95% von Montag bis Freitag in den Zeiten von 06:00 Uhr bis 14:00 Uhr an. In den Zeiten von 14:00 Uhr bis 22:00 Uhr sind kaum Abrufe zu erwarten. Die Nachtschichten fallen zu 95% in den Zeiträumen von Sonntag zu Montag bis Donnerstag zu Freitag. Die Bedarfe unterliegen auch Schwankungen aufgrund der Streckengegebenheiten des Loses. Das Los besteht aus 12% freier Strecke und 88% Tunnelstrecke. Für die Tunnelstrecke sind die Abrufe zu ca. 70% nachts und zu ca. 30% tags, über das Jahr gleichmäßig verteilt. Für die freie Strecke erfolgen die höchsten Abrufe typischerweise in den Monaten März - Oktober, wobei die Tagesabrufe hier höher liegen können. Planbare Bedarfe werden spätestens am Donnerstag der Vorwoche beauftragt. Diese machen typischerweise 95% der Gesamtbedarfsmenge aus. Im Rahmen von Havarien oder Notfällen, muss der AN in der Lage sein innerhalb einer Reaktionszeit von maximal einem Kalendertag (24 Stunden) weitere Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Je eingesetzter Ressource des AN können für die jeweilige Schicht mindestens 8h vergütet werden, auch wenn die tatsächlichen Einsatzzeiten weniger als 8h betragen sollten.Der AG hat insofern das Recht, bei SIPO-/SAKRA-Einsätzen, die nicht die gesamten abrechenbaren 8 Stunden umfassen, die Restzeit mit zumutbaren Aufgaben aufzufüllen. Für die Dauer der Baumaßnahmen muss gewährleistet sein, dass jede Arbeits-/Baustelle für sich eindeutig durch SIPO´s und SAKRA´s gesichert werden kann. Detaillierte Angaben zur Leistungsbeschreibung sind den beigefügten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

2 Jahre–
3
Sicherungsleistungen (Sipo & Sakra) - Kehranlagen & Liegenschaften m. Gleisen

Die Sauberkeit der Gleisanlagen des öffentlichen Personennahverkehrs ist aus Sicherheitsgründen (Brandlast sowie Winterdienst) notwendig und im erheblichen Maße bestimmend für die Aufenthaltsqualität der Fahrgäste und verstärkt insbesondere das subjektive Sicherheitsempfinden. Die Anforderungen von Sipo/Sakra Diensten zur Sicherung von Arbeiten in Gleisanlagen kann über 24 Stunden erfolgen. Die Sicherung von Arbeiten (Winterdienst) auf BVG-Liegenschaften mit Gleisen wird in den Betriebspausen und auch während des laufenden Betriebes stattfinden. Die BVG betreibt als großes europäisches Nahverkehrsunternehmen den öffentlichen Personennahverkehr in Berlin. Im heutigen Berliner U-Bahnnetz verkehren 9 Tages- und 8 Wochenendnachtlinien. Es handelt sich um 175 Bahnhöfe und ca. 232 Bahnsteige. Je eingesetzter Ressource des AN können für die jeweilige Schicht mindestens 8h vergütet werden, auch wenn die tatsächlichen Einsatzzeiten weniger als 8h betragen sollten.Der AG hat insofern das Recht, bei SIPO-/SAKRA-Einsätzen, die nicht die gesamten abrechenbaren 8 Stunden umfassen, die Restzeit mit zumutbaren Aufgaben aufzufüllen. Detaillierte Angaben zur Leistungsbeschreibung sind den beigefügten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

2 Jahre–
4
Sicherungsleistungen (Sipo & Sakra) - Straßenbahn

Der Auftragnehmer, im Folgenden AN genannt, übernimmt im Bereich von Bahnanlagen des Auftraggebers, im Folgenden AG genannt, die Sicherung von Personen und Sachen gegen die Gefahren aus dem und für den Bahnbetrieb sowie die Aufgaben eines Schrankenwärters. Vorrangig ist tagsüber auf Stundenbasis sowie bei Bedarf auch nachts, an Samstagen, Sonn- und Feiertagen zu sichern. Es wird festgelegt, dass die Abrechnung über 8-Stunden-Schichten vollständig vergütet werden. Mehrleistungen werden im Stundennachweis mit dem entspr. Stundensatz vergütet. Diese Leistungen sind im Los 4 im Rahmen von Baumaßnahmen auf Straßenbahnanlagen und im angrenzenden Bereich zu erbringen. Der AN muss in der Lage sein, wöchentlich ca. 450 Stunden SIPO Leistungen und ca. 200 Stunden SAKRA Leistungen und ca. 850 Stunden Schrankenwärter Leistungen zu stellen. Die möglichen Leistungsabrufe können dabei sowohl Wochentags als auch an Wochenenden und Feiertagen sowie über alle 3 Schichten erfolgen. Ca. 65-75% der Leistungen wird typischerweise in der Zeit von 06:00-22:00 Uhr angefordert. Die restlichen Bedarfe fallen in der Regel 22:00-06:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen an. Die Bedarfe unterliegen typischerweise keinen saisonalen Schwankungen. In der Vergangenheit ließen sich durch saisonale Gegebenheiten typischerweise keine Unterschiede in den angeforderten Bedarfsmengen feststellen, da seit einigen Jahren auch stärkere Winterausbrüche ausgeblieben sind. Planbare Bedarfe werden spätestens am Donnerstag der Vorwoche beauftragt. Diese machen typischerweise 80% der Gesamtbedarfsmenge aus. Im Rahmen von Havarien oder Notfällen, muss der AN in der Lage sein innerhalb einer Reaktionszeit von maximal einem Kalendertag (24 Stunden) weitere Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Je eingesetzter Ressource des AN können für die jeweilige Schicht mindestens 8h vergütet werden, auch wenn die tatsächlichen Einsatzzeiten weniger als 8h betragen sollten. Es obliegt dem AN Aufträge so zu kombinieren, dass eine bestmögliche Auslastung der Ressourcen in Bezug auf eine 8h Auslastung angestrebt wird. Um die Personalauslastung zu garantieren, verpflichtet sich der AN seine Personalressourcen im Rahmen ihrer Qualifikation als auch des Arbeitsschutzgesetzes dem AG für anderweitige Tätigkeiten zur Verfügung zu stellen, um eine maximale Auslastung zu gewährleisten. Für die Dauer der Baumaßnahmen muss gewährleistet sein, dass jede Arbeits-/Baustelle für sich eindeutig durch SIPO´s und SAKRA´s gesichert werden kann. Geschuldet ist eine Leistungserbringung durch den Einsatz von ausgebildeten und entsprechend der Leistungsbeschreibung geschulten Einsatzkräften, die vom AG veranlasste Arbeiten und Maßnahmen zum Gefahrenschutz beglei¬ten und den Gefahrenbereich durch Sicherungsposten (SIPO´s) und Sicherungs¬aufsichtskräfte (SAKRA´s) absichern. Für die Absicherung des Baufeldes im Straßenbahngleisbereich werden zusätzlich Absperrschranken (Verkehrszeichen 600) für das unbeabsichtigte Befahren des Individualverkehrs durch den AG gestellt. Zur Bedienung der Absperrschranken werden entsprechende Personale (im Weiteren Schrankenwärter benannt) eingesetzt. Detaillierte Angaben zur Leistungsbeschreibung sind den beigefügten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

2 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag2 von 2 angegeben

(Konzept) in %30 %
(Konzeptvorstellung) %20 %
Preis50 %
Qualität
(Konzept) in %
Qualität
(Konzeptvorstellung) %

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.03.2024
Vertragsende
28.02.2026
Verlängerung
Der Vertrag kann wie folgt drei Mal verlängert werden: 1. Verlängerung um bis zu 25 Monate 2. Verlängerung um bis zu 25 Monate 3. Verlängerung um bis zu 13 Monate
Optionen
Der Vertrag kann wie folgt drei Mal verlängert werden: 1. Verlängerung um bis zu 25 Monate 2. Verlängerung um bis zu 25 Monate 3. Verlängerung um bis zu 13 Monate
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Berlin, Martin- Luther- Str. 105, 10825 Berlin
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften … ganz lesen§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Der Zugang zu den Vergabeunterlagen ist eingeschränkt. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass von § 41 Abs. 4 SektVO Gebrauch gemacht wird, weil in den Unterlagen vertrauliche Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten sind. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Vertraulichkeitsvereinbarung ist üb … ganz lesenDer Zugang zu den Vergabeunterlagen ist eingeschränkt. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass von § 41 Abs. 4 SektVO Gebrauch gemacht wird, weil in den Unterlagen vertrauliche Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten sind. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Vertraulichkeitsvereinbarung ist über das Nachrichtenportal der Vergabeplattform handschriftlich (keine Signatur) unterschrieben einzureichen. Anschließend erhalten die interessierten Unternehmen die Leistungsbeschreibung inkl. erster Anlagen über das Nachrichtenportal
Hinweis
1. Der AG ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB und führt hier ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durch. Der AG unterliegt neben dem GWB der SektVO insbesondere dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz. 2. Durch diese Bekanntmachung wird der Teiln … ganz lesen1. Der AG ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB und führt hier ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durch. Der AG unterliegt neben dem GWB der SektVO insbesondere dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz. 2. Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. - bewertung durch den AG führt zur Aufforderung zur Angebotsabgabe.Den Unterlagen zur Veröffentlichung liegt eine Datei zu allgemeinen Verfahrenshinweisen (Verfahrensbrief) bzgl. dieser Vergabe bei. Die hierin enthaltenen Informationen beschreiben das Verfahren und die Besonderheiten, die zu beachten sind. 3. Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. BT-505)) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. BT-22)) u. des Aktenzeichens INF2-0769-2023 zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 29.12.2023 an die unter BT-500 bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. BT-505) eingegangen sind. Mündliche o. verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Vergabekooperation Berlin veröffentlichen. Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link BT-505 (https://vergabekooperation.berlin) zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. 4. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/BewGe der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu. 5. Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ausschreibungsbedingungen) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. BewGe dürfen nur einen Teilnahmeantrag einreichen. Die unter Auswahlkriterien"(Eignung zur Berufsausübung, wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, technische und berufliche Leistungsfähigkeit) "Ausschreibungsbedingungen" benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft in einem gesonderten Formular vorzulegen. Zur Erfüllung von Mindestanforderungen gem. den "Ausschreibungsbedingungen" werden die Umsätze von Mitgliedern einer BewGe addiert und aus allen Erklärungen der Mitglieder einer BewGe gesamthaft ausgewertet. BewGe haben darüber hinaus eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der BewGe bzw. der Vertreter der BewGe haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden. 6. Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich hinsichtlich der wirtschaftlichen und fin …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1AEB GmbH, Berlin2
2AEB GmbH, Berlin2
3Blitz-Blank Reinigung - Dienstleistungsunternehmen GmbH, Wien2
4IntraFlex GmbH, Berlin3

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Art
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
Anschrift
Holzmarktstraße 15-17, 10179 Berlin
Kontakt
einkauf.se3@bvg.de

Mehr von Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft

Alle 10 offenen Ausschreibungen von Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft, dazu Zuschläge und Auftragnehmer

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 797 (Dienstleistungen von Detekteien und Sicherheitsdiensten) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

124vergebene Aufträge
7Angebote je Los im Median (168 Lose mit Angabe)
2,95 Mio. €Zuschlagswert im Median
778.349 € – 6,72 Mio. €mittlere Hälfte, 30 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Sicherheitsdienst in Berlin (8 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 15.12.2023

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 368b9b0d-175b-4826-bf89-d48a927c7fdd.