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Sicherung Helenesee - Planungsleistungen

Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg (LBGR) · Cottbus, Brandenburg

Aktenzeichen 2025/054-Iveröffentlicht 06.01.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 352 Tagen abgelaufen

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Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endete voraussichtlich am

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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
7 Monate02.02.2026 – 31.08.2026
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Cottbus03046, Brandenburg
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 81 Tage (4 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2,5 Angebote je Los (4 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 05.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 10 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.08.2026
    vor 9 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Planungsleistungen - Sicherungsmaßnahmen Helenesee, Planungsstufe I Grundlagenermittlung und Vorplanung (Lph 1 und 2)

Beschreibung des Loses

Nach der im März 2021 gemeldeten Rutschung am östlichen Nordufer des Helenesees und anschließend vorgenommener Auswertung der Vermessungsergebnisse, wurde durch das LBGR am 21.05.2021 vorsorglich ergänzend zur Sperrung des Südufers die Sperrung des gesamten Nord-, West- und Ostuferbereichs über eine Allgemeinverfügung angeordnet. Ziel ist es, die Standsicherheit des Uferbereiches des gesamten Sees dauerhaft zu gewährleisten. Hierfür werden entsprechende Sicherungsmaßnahmen an den Uferböschungen erforderlich. Die Planung der Sicherungsmaßnahmen einschließlich aller geotechnischen Berechnungen und Nachweise sind Bestandteil der zu erbringenden Ingenieurleistungen. Die Sicherungsmaßnahmen beinhalten Maßnahmen zur Stabilisierung und Neugestaltung der Uferböschungen sowie ggf. erforderliche Stütz- und Ingenieurbauwerke als auch Rekultivierungsmaßnahmen. Dabei sind als Randbedingungen die Einhaltung der derzeitigen Uferlinie sowie der weitgehende Erhalt der Badestrände zu berücksichtigen. Für die Erfüllung der Planungsaufgabe sowie die Realisierung der Bauleistung ist ein Sachverständigen für Geotechnik (SfG) einzubeziehen. Die Standsicherheit ist durch diesen SfG nachzuweisen.

Im Rahmen der Grundlagenermittlung sind insbesondere nachstehende Leistungen durch alle beteiligten Fachplaner (Objekt-, Tragwerk-, Umweltplaner und Bodenmechaniker) zu erbringen. - Klären der Aufgabenstellung auf Grund der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers - Ermitteln der Planungsrandbedingungen sowie Beraten zum gesamten Leistungsbedarf - Ortsbesichtigung unter Beachtung der Verhaltensanforderungen und Sicherheitsvorgaben - Analysieren der Grundlagen und Einarbeiten in die vorliegenden Projektunterlagen - Beschaffen und Auswerten amtlicher Karten und Daten (insbesondere klimatische, naturschutzfachliche, geologische Daten) - Zusammenstellen der die Aufgabe beeinflussenden Planungsabsichten - Zusammenstellen und Prüfen der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten planungsrelevanten Unterlagen - Benennung, welche planungsrelevante Unterlagen über die zu Verfügung gestellten Unterlagen hinaus für die Bearbeitung der Planungsleistung zwingend benötigt werden.

Im Rahmen der Vorplanung sind insbesondere nachstehende Leistungen durch alle beteiligten Fachplaner (Objekt-, Tragwerk-, Umweltplaner und Bodenmechaniker) im iterativen Planungsprozess zu erbringen und in einem fachübergreifenden Planwerk gebündelt dem Auftraggeber zu übergeben. - Beschreiben der Auswirkungen der Varianten auf Bestandsanlagen sowie Planungen Dritter - Durchführung einer Abfrage der Träger öffentlicher Belange (TöB) - Untersuchen von Lösungsmöglichkeiten mit ihren Einflüssen auf bauliche und konstruktive Gestaltung, Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit unter Beachtung der Umweltverträglichkeit - Erarbeiten eines Planungskonzepts einschließlich Untersuchung der alternativen Lösungsmöglichkeiten nach gleichen Anforderungen mit zeichnerischer Darstellung und Bewertung unter Einarbeitung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter. Bereitstellen der von Zwischenständen und Arbeitsergebnissen als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten sowie Integration und Koordination der Fachplanungen. - Pro Sanierungsbereich sind 3 baulich umsetzbare Varianten zur Herstellung einer standsicheren Böschung auszuarbeiten, in Text und Karte zu beschreiben und zu bewerten. Es sind jeweils zeichnerische Darstellungen bereichsspezifisch anzufertigen. Die Varianten sind hinsichtlich ihrer Genehmigungsfähigkeit zu untersuchen. - Klären und Erläutern der wesentlichen fachspezifischen Zusammenhänge, Vorgänge und Bedingungen - Überarbeiten des Planungskonzepts nach Bedenken und Anregungen - Ermitteln/Benennung der für die Varianten erforderlichen privatrechtlichen Zustimmungen von Eigentümern, Nutzern etc. an den für die Maßnahme benötigten Grundstücken. - Ermitteln/Benennung der für die Varianten erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen (insbesondere wasserrechtliche Genehmigung/Erlaubnisse, Waldumwandlungsgenehmigung, Genehmigungen/Ausnahmegenehmigung nach BNatSchG, Denkmalschutzrechtliche Genehmigungen) - Kostenschätzung nach DIN 276 zweiter Ebene - Erstellung eines Zeitplanes - Ausarbeiten einer nachvollziehbaren Nutzwertanalyse zur Herleitung der Vorzugslösung je Sanierungsbereich. - Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse - Beraten in statisch-konstruktiver Hinsicht unter Berücksichtigung der Belange der Standsicherheit, der Gebrauchsfähigkeit und der Wirtschaftlichkeit - Beraten in umweltfachlicher Hinsicht unter Berücksichtigung der Belange der Umwelt, der Genehmigungsfähigkeit und der Wirtschaftlichkeit (Kompensationskosten) - Erarbeiten einer Eingriffsfolgenabschätzung für die im Rahmen der Objektplanung entwickelten Varianten im Sinne der LPh 1-3 eines Landschaftspflegerischen Begleitplans. Dies umfasst pro Sanierungsbereich bis zu 3 Varianten. Die Erzeugung von Bestands-, Konflikt- oder Maßnahmenplänen ist nicht erforderlich. - Erarbeitung von Standsicherheitseinschätzung/-en in welcher die unterschiedlichen Lösungsmöglichkeiten für jeden Sanierungsbereich bodenmechanisch bewertet werden. Aufgrund der aktuell am Helenesee bestehenden Raumwiderstände (insbesondere Gebäude, Infrastruktur) und den bodenmechanischen Standsicherheitsdefiziten ist ggf. die Sicherungstechnologie abschnittsweise unterschiedlich. - Darstellung der aktuellen hydrologischen und geotechnischen Situation im Bearbeitungsgebiet, - Durchführung aller erforderlichen bodenmechanischen Standsicherheitsberechnungen inkl. Bewertung der Berechnungsergebnisse - Durch den SfG sind die möglichen Sicherungsmaßnahmen (Lösungsmöglichkeiten) bodenmechanisch zu bewerten.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 100

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
02.02.2026
Vertragsende
31.08.2026
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung2 von 5 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt, Innovative Beschaffung, Erfüllung sozialer Zielsetzungen
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
Fristen für Nachprüfungsanträge
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Vorgaben des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich aus die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-4 GWB hin: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, sow … ganz lesenFür die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Vorgaben des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich aus die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-4 GWB hin: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXVHYR2YT3ET9CQ2# Die Verfahrenskommunikation - auch die Nachforderungen von Erklärungen und Nachweisen etc. - wird ausschließlich elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg abgewickelt. Fragen sind ausschließlich hierüber in deutscher Spra … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXVHYR2YT3ET9CQ2# Die Verfahrenskommunikation - auch die Nachforderungen von Erklärungen und Nachweisen etc. - wird ausschließlich elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg abgewickelt. Fragen sind ausschließlich hierüber in deutscher Sprache an die Vergabestelle zu richten. Die Frist für Aufklärungsfragen endet am 10.11.2025, um 10:00 Uhr. Anfragen nach Ablauf der Frist können unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes und der Transparenz der Bewerber nicht mehr beantwortet werden. Rechtzeitig eigegangene Anfragen werden bis zum 11.11.2025 beantwortet. Die Vergabeunterlagen stehen auf dem Vergabemarktplatz zum Download bereit, ein Versand findet nicht statt. Interessenten sollten sich im eigenen Interesse zwecks Teilnahme an der Kommunikation kostenfrei unter Angabe des korrekten Unternehmensnamens auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg registrieren und sicherstellen, dass Posteingänge über die angegebene E-Mail-Adresse regelmäßig - auch nach Angebotsschluss! - abgerufen bzw. überwacht werden. Um auszuschließen, dass die Nachrichten des Vergabemarktplatzes in den Spam Ordner geraten und Bewerber bzw. Bieter verfahrensmaßgebliche Hinweise nicht erhalten, sollte der VMP-Absender info@vergabemarktplatz.brandenburg.de im eigenen Interesse auf die Liste der sicheren Emailadressen gesetzt werden. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/ Bieter. Bitte alle Unterlagen sorgfältig durchlesen! Fügen Sie Ihrem Angebot bitte keinerlei eigenen Liefer- bzw. sonstige Geschäftsbedingungen bei. Andernfalls muss das Angebot zwingend gemäß § 57 Absatz 1 Nr. 4 VgV ausgeschlossen werden. Es werden nur elektronische Angebote zugelassen, die über das Bieterpool hochgeladen wurden (Hochladen über den Vergabemarktplatz Brandenburg/Projektraum/Angebote). Es ist sicherzustellen, dass nur gängige Dateiformate (xls., doc., odt. bzw. pdf) verwendet werden. Wir bitten um rechtzeitiges Hochladen der Angebote. Bieter sollten rechtzeitig vor Fristablauf einen Test Upload über das Bietertool durchführen und sich bei Problemen mit dem Cosinex Support in Verbindung setzen. Es muss ein Nachweis des Vergabemarktplatzes Brandenburg vorliegen, dass ein Hochladen nicht möglich war! Angebote die über den Button Kommunikation hochgeladen werden oder per E-Mail übersandt werden, können nicht berücksichtigt werden! Postalische Angebote werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Gemäß dem Gesetz über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (VerpflG) in Verbindung mit der Richtlinie der Landesregierung zur Korruptionsprävention in der Landesverwaltung Brandenburg vom 07.06.2011 sind die einzelnen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des beauftragten Unternehmens, welches bei der Ausführung von Aufgaben der öffentlichen Hand mitwirkt, auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten aus dem Auftrag zu verpflichten. Das Muster einer Verpflichtungserklärung ist als Anlage dieser Ausschreibung beigefügt. Die Verpflichtung erfolgt mit allen beteiligten Personen im Rahmen einer Anlaufberatung in den Räumen des Auftraggebers. Ergänzende Hinweise: Die im Rahmen des Angebots zugesicherten Merkmale zur Leistungserbringung werden im Rahmen der Leistungserbringung geschuldet. Dies umfasst auch Angaben/ Zusicherungen bezüglich der Eignung. Wenn also beispielsweise die Angabe des einzusetzenden Personals nebst Qualifikation im Angebot dargestellt wird, verpflichtet sich ein Bieter auch das damit benannte Personal für die Leistungserbringung einzusetzen. Sollte es nach Zuschlagserteilung zu einer rechtlich begründeten Kündigung des Vertrages, einzelner Lose oder Gewerke kommen, behält sich der Auftraggeber vor, die Leistung unter Einh …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
G.U.B. Ingenieur AG, Cotttbus2

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

389vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (303 Lose mit Angabe)
175.142 €Zuschlagswert im Median
59.712 € – 380.413 €mittlere Hälfte, 157 Werte

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  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 18.11.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f50d72b2-cbca-48eb-a0b8-cec86328d510.