Erstellung eines hydrologischen Einzugsgebietsmodells für die EZG von Dosse und Jäglitz-Phase III: Erarbeitung von Bewirtschaftungskonzepten und Überführung des Prognosemodells in den Echtzeit-Betrieb
Wasser- und Bodenverband "Dosse-Jäglitz" · Neustadt (Dosse), Brandenburg
Aktenzeichen WBV - 2026 - WBM - 3veröffentlicht 21.10.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 25 Monate
- 01.12.2026 – 31.12.2028
- Hauptleistung
- Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
- CPV 71000000
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 25 Monate01.12.2026 – 31.12.2028
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Neustadt (Dosse)16845, Landkreis Ostprignitz-Ruppin, Brandenburg
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichvergabemarktplatz.brandenburg.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertja
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.
- Angebotspreis (netto)60 %
- Umsetzungskonzept inkl. Zeitplan40 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −5,5 Punkte |
| 25 % teurer | −12 Punkte |
| 50 % teurer | −20 Punkte |
| 100 % teurer | −30 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026Alle in den Kalender
- Veröffentlichungvor 17 Tagen
- Heute
- Fragen bis 23:59 Uhrin 6 Tagenan Wasser- und Bodenverband "Dosse-Jäglitz"
- Angebotsfrist 09:59 Uhrin 13 Tagennur elektronisch über vergabemarktplatz.brandenburg.de
- Öffnung der Angebote 10:00 Uhrin 13 Tagen
- Vertragsbeginnin 24 TagenLaufzeit bis 31.12.2028
- Bindefrist endetin 43 Tagen30 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
Wie viele Werktage bleiben, und bis wann müssen Bieterfragen beantwortet sein? Fristenrechner
Beschreibung
Erstellung eines hydrologischen Einzugsgebietsmodells für die EZG von Dosse und Jäglitz - Phase III: Erarbeitung von Bewirtschaftungskonzepten und Überführung des Prognosemodells in den Echtzeit-Betrieb
Beschreibung des Loses
(Auszug Leistungsbeschreibung) 1. Ausgangssituation Mit der Studie zum Wasserhaushalt Dosse und Jäglitz sollen fachliche Grundlagen für eine zukünftige Bewirtschaftung des Wasserdargebots für den Landschaftswasserhaushalt im Einzugsgebiet der Dosse-Jäglitz erarbeitet werden. Dazu erfolgten in zwei vorausgehenden Projektphasen bereits Untersuchungen. Wesentlicher Bestandteil der Phase 1 war zunächst der Analyse des Wasserdargebots in seiner räumlichen und zeitlichen Verteilung im Einzugsgebiet und der damit verbundenen Möglichkeiten der Wasserbereitstellung unter Berücksichtigung des Dosse-Speichers für die Ausgangsituation. In Phase 2 erfolgte darauf aufbauend eine intensivere Analyse unter Berücksichtigung aller wasserwirtschaftlichen Steuereinheiten (Wehre, Sohlgleiten etc.) und mit besonderem Fokus auf die Wechselwirkung zwischen Grund- und Oberflächenwasser. Dazu wurde das bereits aus Phase 1 bestehende Wasserhaushaltsmodell (ArcEGMO) durch einen Ansatz zur vereinfachten Abbildung dieser Interaktion erweitert und anhand in Fokusgebieten neu aufgebauter gekoppelter Modelle validiert. Die Erstellung und Anwendung des Modells erfolgten mit folgender Zielsetzung: - Abbildung des IST-Zustands und der derzeitigen Staubewirtschaftung - Aufzeigen von Defiziten und Ableitung des Anpassungsbedarfs im Hinblick auf die Wassermengenbewirtschaftung/Einflussgrößen auf den Wasserhaushalt - Vorschläge zur Staubewirtschaftung in den berichtspflichtigen Fließgewässern sowie der Mengenstromsteuerung von Ableitungen und Überleitungen im Hinblick auf die unterschiedlichen Anforderungen (Wasserbereitstellung für Natur und Landwirtschaft, Wasserrückhalt für die Niedrigwasservorsorge und Wasserab- und überleitung zum Schutz vor Überschwemmungen bei Starkregen) - Weiterentwicklung des Modells und Definieren von Anforderungen an ein operatives Bewirtschaftungsmodell/ ein Echtzeit-Prognose-Modell Aufbauend auf den Ergebnissen von Leistungsphase 2 ergeben sich folgende Anforderungen zur Nutzung der geschaffenen Modellgrundlagen und dem effektiven Einsatz des Echtzeit-Prognose-Modells für die zukünftige Wasserbewirtschaftung im Flussgebiet Dosse-Jäglitz: Anforderungen des WBV - Untersuchungen zur Priorisierung der Instandsetzung von Kleinstauen als Grundlage für die Planung der Sanierung und Beantragung von Fördermitteln. - Erstellung von Staukonzepten bzw. Bewirtschaftungskonzepten in den in Phase 2 erarbei-teten Fokusgebieten in der Dosse-Niederung mit Empfehlungen zu Stauzielen und zur Steuerung (Personalengpässe limitieren Bedienung der Anlagen). - Der Betrieb des Echtzeit-Prognose-Modells ist technisch möglich, personell jedoch heraus-fordernd, daher ist ein Testbetrieb zur effektiven Nutzung des Modellsystems mit intensivem Austausch und Kommunikation zwischen Auftragnehmer und Wasser- und Bodenverband erforderlich. - Die Datenloggermessungen in den Ende 2024 errichteten Messstellen sollen fortgeführt werden (Erfassung des Ist-Zustands sowie perspektivisch für Bewertung der Auswirkungen der Maßnahmen zur Stabilisierung des Landschaftswasserhaushalts). Anforderungen des LfU - Erarbeitung von Empfehlungen zur Anpassung der Steuerung der Landesanlagen. - Ermittlung von Potenzialen zur Optimierung der Steuerung des Dosse-Speichers. - Prüfung der Möglichkeiten der Modellnutzung im LfU. 2. Zielstellung - Schaffung der notwendigen Grundlagen durch Ergänzung mit Messungen und Verifi-zierung der Modellsysteme - Modellbasierte Erarbeitung eines Priorisierungsplans für die Instandsetzung der Kleinstaue sowie weiterer Maßnahmen; Erarbeitung von Steuerempfehlungen bzw. Bewirtschaftungs-konzepten in Fokusgebieten. - Überführung des ArcEGMO-Prognose-Modells in einen praktikablen Echtzeit-Betrieb, Erarbeitung von Empfehlungen zum Betriebskonzept, z.B. Pflege des Modellsystems, Betreiber und Nutzer etc.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Angebotspreis (netto)Die Bewertung des Preises erfolgt nach der sog. "Linearen Interpolationsmethode". Sollte das ermittelte Ergebnis im negativen Zahlenbereich (Minuswert) liegen, wird das Angebot in dieser Kategorie mit 0 Punkten gewertet. Weitere Informationen sind der Bewertungsmatrix in den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
- Qualität
- Umsetzungskonzept inkl. Zeitplan1. Vollständigkeit und Plausibilität der Beschreibung der methodischen, zeitlichen und personellen Herangehensweise und der konzeptionellen Ansätze sowie Kompetenzen und Nachweise geeigneten Personals für die Erarbeitung der Leistungen gem. LB Pkt. 5.1 bis 5.7 ( Fachliche Nachvollziehbarkeit, Schlüssigkeit und Vollständigkeit des methodischen Vorgehens) - Beschreibung der Methodik und der Abläufe (20 Pkt.) - Personaleinsatz und Arbeitsmittel (fachliche Kompetenz/ Referenzen) (10 Pkt.) - Nachvollziehbarkeit und Vollständigkeit des Arbeits- und Zeitplans (5 Pkt.) 2. Berichterstattung und Ergebnisdarstellung (5 Pkt.) Weitere Informationen sind der Bewertungsmatrix in den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Eignung5 von 5 angegeben
- Eintragung in ein relevantes Berufsregister
- Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausbildung (§ 44 VgV). Der Bieter muss, je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister diese … ganz lesenkürzer
- Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausbildung (§ 44 VgV). Der Bieter muss, je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder auf eine andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen. Allgemein gilt: Der Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen (§ 48 VgV) kann durch Eigenerklärung oder der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE, § 50 i.V.m. § 48 Abs. 3 VgV) erbracht werden. Ebenfalls zugelassen ist eine entsprechende Bescheinigung der zuständigen Stelle/Behörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Bieters. Bei Verwendung einer Eigenerklärung ist, sofern vorhanden, dass den Vergabeunterlagen beigefügte entsprechende Formular zu verwenden (siehe Anlagen zum Formular 3.1 EU und 3.4 EU). Erfolgt der Nachweis über eine Eigenerklärung oder EEE ist auf Verlangen der VST die Eigenerklärung durch eine entsprechende Bescheinigung der zuständigen Stelle/Behörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Bieters zu bestätigen. Die Eintragung in ein amtliches Präqualifizierungsverzeichnis wie z.B. dem Amtlichen Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) oder dem Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich der IHK (AVPQ) wird unter Angabe der Mitgliedsnummer (§ 48 Abs. 8 VgV) gleichfalls anerkannt. Bei Bietergemeinschaften (§ 43 VgV) gilt zusätzlich: Der o.g. Nachweis ist von allen Teilen einer Bietergemeinschaft vorzulegen.- Allgemeiner Jahresumsatz
Folgende Erklärungen oder Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen (siehe Formular 3.4 EU): 1. Erklärung über den Gesamtumsatz aus den letzten 3 Geschäftsjahren, einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (§ 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV). 2. Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftp … ganz lesenkürzer
Folgende Erklärungen oder Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen (siehe Formular 3.4 EU): 1. Erklärung über den Gesamtumsatz aus den letzten 3 Geschäftsjahren, einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (§ 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV). 2. Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (45 Abs. 4 Nr. 2 VgV). 3. Erklärung, dass die Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt (siehe Sonderformular Russland-Embargo in Vergabeverfahren in den Vergabeunterlagen). Allgemein gilt: Der Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen (§ 48 VgV) kann durch Eigenerklärung oder der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE, § 50 i.V.m. § 48 Abs. 3 VgV) erbracht werden. Ebenfalls zugelassen ist eine entsprechende Bescheinigung der zuständigen Stelle/Behörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Bieters. Bei Verwendung einer Eigenerklärung ist, sofern vorhanden, dass den Vergabeunterlagen beigefügte entsprechende Formular zu verwenden (siehe Anlagen zum Formular 3.1 EU und 3.4 EU). Erfolgt der Nachweis über eine Eigenerklärung oder EEE ist auf Verlangen der VST die Eigenerklärung durch eine entsprechende Bescheinigung der zuständigen Stelle/Behörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Bieters zu bestätigen. Die Eintragung in ein amtliches Präqualifizierungsverzeichnis wie z.B. dem Amtlichen Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) oder dem Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich der IHK (AVPQ) wird unter Angabe der Mitgliedsnummer (§ 48 Abs. 8 VgV) gleichfalls anerkannt. Bei Bietergemeinschaften (§ 43 VgV) gilt zusätzlich: Die o.g. Erklärungen oder Nachweise sind von nur einem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Zudem müssen sich Bietergemeinschaften gesamtschuldnerisch haftend erklären und einen bevollmächtigten Vertreter benennen (siehe Formular 4.2 EU). Bei Eignungsleihe (§ 47 VgV) gilt zusätzlich: Werden im Hinblick auf die Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen (Eignungsleihe), so sind die o.g. Erklärungen oder Nachweise vom Eignungsgeber vorzulegen sowie eine Verpflichtungserklärung nach § 47 Abs. 1 VgV zu erbringen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel auch tatsächlich zur Verfügung stehen (siehe Formular 4.3 EU und 4.4 EU). Möglicherweise geforderte Mindeststandards zu 1.) Als Mindestjahresumsatz wird das Zweifache des geschätzten Auftragswertes gefordert (§ 45 Abs. 2 VgV). Aufgrund des geschätzten Auftragswertes ist eine Abweichung vom Mindestjahresumsatz bis zu 5 Prozent zugelassen. zu 2.) Nachweis der Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in folgender Höhe: - mind. 500 T EUR für Personen- und 500 T EUR für sonstige Schäden (2-fach maximiert). Das Versicherungsunternehmen muss in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen sein. Die Deckung muss über den gesamten Leistungszeitraum uneingeschränkt erhalten bleiben. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, aus der hervorgeht, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den jeweils geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Zudem ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung für den Fall, dass bei dem Auftragnehmer mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten, mindestens das 2-fache der Versicherungssumme beträgt.- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Folgende Erklärungen oder Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen (siehe Formular 3.4 EU): 1. Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Auftragswertes, des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftraggebers (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV i. V. m. § 75 Abs. … ganz lesenkürzer
Folgende Erklärungen oder Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen (siehe Formular 3.4 EU): 1. Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Auftragswertes, des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftraggebers (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV i. V. m. § 75 Abs. 5). 2. Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV). 3. Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV) (siehe auch Formular 4.3 EU). 4. Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin, für den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens (§ 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV). Allgemein gilt: Der Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen (§ 48 VgV) kann durch Eigenerklärung oder der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE, § 50 i.V.m. § 48 Abs. 3 VgV) erbracht werden. Ebenfalls zugelassen ist eine entsprechende Bescheinigung der zuständigen Stelle/Behörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Bieters. Bei Verwendung einer Eigenerklärung ist, sofern vorhanden, dass den Vergabeunterlagen beigefügte entsprechende Formular zu verwenden (siehe Anlagen zum Formular 3.1 EU und 3.4 EU). Erfolgt der Nachweis über eine Eigenerklärung oder EEE ist auf Verlangen der VST die Eigenerklärung durch eine entsprechende Bescheinigung der zuständigen Stelle/Behörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Bieters zu bestätigen. Die Eintragung in ein amtliches Präqualifizierungsverzeichnis wie z.B. dem Amtlichen Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) oder dem Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich der IHK (AVPQ) wird unter Angabe der Mitgliedsnummer (§ 48 Abs. 8 VgV) gleichfalls anerkannt. Bei Bietergemeinschaften (§ 43 VgV) gilt zusätzlich: Die o.g. Erklärungen oder Nachweise sind von nur einem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Bei Eignungsleihe (§ 47 VgV) gilt zusätzlich: Werden im Hinblick auf die Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen (Eignungsleihe), so sind die o.g. Erklärungen oder Nachweise vom Eignungsgeber vorzulegen sowie eine Verpflichtungserklärung nach § 47 Abs. 1 VgV zu erbringen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel auch tatsächlich zur Verfügung stehen (siehe Formular 4.3 EU und 4.4 EU). Möglicherweise geforderte Mindeststandards Zu 1.) Der Bieter muss mind. 1 geeignete/ vergleichbare Referenz über Dienstleistungsaufträge der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen unter Angabe der unter 1. geforderten Merkmale nachweisen. Geeignete Referenzen sind Referenzprojekte, deren Planungs- und Beratungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungs- oder Beratungsleistung vergleichbar sind. zu 2.) Folgende Berufsqualifikationen werden gefordert: - Studium Hydrologie oder im Studiengang enthalten, mindestens 3 Jahre Berufserfahrung. - Erfahrung in der Anwendung des hydrologischen Einzugsgebietsmodells ArcEGMO sind wünschenswert. zu 4.) Folgende Berufsqualifikationen für den Projektleiter werden gefordert: - Studium Hydrologie oder im Studiengang enthalten, mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in Projektleitung. - Erfahrung in der Anwendung des hydrologischen Einzugsgebietsmodells ArcEGMO.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.12.2026
- Vertragsende
- 31.12.2028
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- vergabemarktplatz.brandenburg.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 30 Tage
- Angebotsöffnung
- 20.11.2026, 10:00 Uhr. § 55 Abs. 2 VgV: Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung7 von 8 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG) (vgl. Formulare 5.1 EU; 5.3 EU; 5.4 EU)
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- Strategische Beschaffung
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt, Innovative Beschaffung
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz und Europa (MWEKE), Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Vorgaben des §160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-4 GWB hin. Nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist: Der Antrag (auf Nac … ganz lesenkürzer
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Vorgaben des §160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-4 GWB hin. Nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP9Y0BH3LY# I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Infor … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXP9Y0BH3LY# I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bieter. II. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z.B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden. Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes (Formular 3.1) festgelegten Zeitpunkt bei der Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg. III. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Gewerbegebiet Nord 27, 16845 Neustadt (Dosse)
- Website
- wbv-dj-neustadt.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Planung in Brandenburg (69 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Blumers Architekten Generalplanung und Baumanagement GmbH10 Zuschläge
- Ingenieurgemeinschaft WTU GmbH5 Zuschläge
- Schuessler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH5 Zuschläge
- ASPHALTA Ingenieurgesellschaft für Verkehrsbau mbH4 Zuschläge
- mayerwittig Architektur Stadtplanung GbR4 Zuschläge
- Bauconzept Planungsgesellschaft mbH3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 834c9314-0320-4e60-8e73-a84aa140b6b1.