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vergebenEU-weitIngenieurleistungenPlanungRahmenvereinbarung1 Berichtigung

Sicherheitstechnische Betreuung oberste Bundesbehörden

Auftraggeber nicht angegeben · Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen B 24.17 - 9905/22/VV : 1veröffentlicht 30.10.2023erstmals 30.10.2023DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 1073 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
47 Monate01.02.2024 – 31.12.2027
Lose
13Zuschlag höchstens 4 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 36 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 36 Monaten
  3. Angebotsfrist 11:30 Uhr
    über evergabe-online.de
    vor 35 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 11:31 Uhr
    vor 35 Monaten
  5. Bindefrist endet
    62 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 33 Monaten
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2027
    vor 33 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Rahmenvereinbarung über die Sicherheitstechnische Betreuung der obersten, oberen und weiteren Bundesbehörden und weiteren Einrichtungen des Bundes

Lose13 Lose · Zuschlag höchstens 4 je Bieter

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Sicherheitstechnische Betreuung BE+BN

Sicherheitstechnische Betreuung der Beschäftigten der obersten Bundesbehörden in Berlin und Bonn. \nBetreuungsumfang bis zu 4.360 Stunden bei 21 Dienststellen im Jahr.\n17.442 Höchstmenge der abzurufenden Stunden für die gesamte Vertragslaufzeit beträgt Stunden.

47 Monate–
2
Sicherheitstechnische Betreuung BE

Sicherheitstechnische Betreuung der Beschäftigten der Bundesbehörden und weiteren Einrichtungen in Berlin. \nBetreuungsumfang bis zu 2.423 Stunden bei 24 Dienststellen im Jahr.\nHöchstmenge der abzurufenden Stunden für die gesamte Vertragslaufzeit beträgt 9.693 Stunden.

47 Monate–
3
Sicherheitstechnische Betreuung Behörden mit Sicherheitsüberprüfung nach SÜG

Sicherheitstechnische Betreuung der Beschäftigten der Behörden mit Sicherheitsüberprüfung nach SÜG.\nBetreuungsumfang bis zu 9.781 Stunden bei 25 Dienststellen im Jahr.\nHöchstmenge der abzurufenden Stunden für die gesamte Vertragslaufzeit beträgt 39.125 Stunden.

47 Monate–
4
Sicherheitstechnische Betreuung BY

Sicherheitstechnische Betreuung der Beschäftigten der Bundesbehörden und weiteren Einrichtungen in Bayern.\nBetreuungsumfang bis 604 Stunden bei 6 Dienststellen im Jahr.\nHöchstmenge der abzurufenden Stunden für die gesamte Vertragslaufzeit beträgt 2.416 Stunden.

47 Monate–
5
Sicherheitstechnische Betreuung BW

Sicherheitstechnische Betreuung der Beschäftigten der Bundesbehörden und weiteren Einrichtungen in Baden-Württemberg.\nBetreuungsumfang bis zu 416 Stunden bei 3 Dienststellen im Jahr.\nHöchstmenge der abzurufenden Stunden für die gesamte Vertragslaufzeit beträgt 1.663 Stunden.

47 Monate–
6
Sicherheitstechnische Betreuung NRW+RP

Sicherheitstechnische Betreuung der Beschäftigten der Bundesbehörden und weitere Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz.\nBetreuungsumfang bis zu 2.054 Stunden bei 23 Dienststellen im Jahr.\n8.215 Stunden.

47 Monate–
7
Sicherheitstechnische Betreuung HE+TH

Sicherheitstechnische Betreuung der Beschäftigten der Bundesbehörden und weiteren Einrichtungen in Hessen und Thüringen.\nBetreuungsumfang bis zu 1.595 Stunden bei 8 Dienststellen im Jahr.\nHöchstmenge der abzurufenden Stunden für die gesamte Vertragslaufzeit beträgt 6.380 Stunden.

47 Monate–
8
Sicherheitstechnische Betreuung SN

Sicherheitstechnische Betreuung der Beschäftigen der Bundesbehörden und weiteren Einrichtungen in Sachsen.\nBetreuungsumfang bis zu 473 Stunden bei 4 Dienststellen im Jahr.\nHöchstmenge der abzurufenden Stunden für die gesamte Vertragslaufzeit beträgt 1.892 Stunden.

47 Monate–
9
Sicherheitstechnische Betreuung NI

Sicherheitstechnische Betreuung der Beschäftigten der Bundesbehörden und weiteren Einrichtungen in Niedersachsen.\nBetreuungsumfang bis zu 572 Stunden bei 6 Dienststellen im Jahr.\nHöchstmenge der abzurufenden Stunden für die gesamte Vertragslaufzeit beträgt 2.288 Stunden.

47 Monate–
10
Sicherheitstechnische Betreuung HH+SH

Sicherheitstechnische Betreuung der Beschäftigten der Bundesbehörden und weiteren Einrichtungen in Hamburg und Schleswig-Holstein.\nBetreuungsumfang bis zu 281 Stunden bei 4 Dienststellen im Jahr.\nHöchstmenge der abzurufenden Stunden für die gesamte Vertragslaufzeit beträgt 1.122 Stunden.

47 Monate–
11
Sicherheitstechnische Betreuung BVA+DWD+Thünen

Sicherheitstechnische Betreuung der Beschäftigten des BVA, des DWD und des Johann Henrich von Thünen-Instituts.\nBetreuungsumfang bis zu 4.455 Stunden bei 53 Dienststellen im Jahr.\nHöchstmenge der abzurufenden Stunden für die gesamte Vertragslaufzeit beträgt 17.820 Stunden.

47 Monate–
12
Sicherheitstechnische Betreuung BAFZA+BAFA+BfS+BAnst PT+PBeaKK+Leopoldina

Sicherheitstechnische Betreuung der Beschäftigten des BAFzA, des BAFA, des BfS, der PBeaKK, der BAnst PT und der Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina e.V.\nBetreuungsumfang bis zu 3.762 Stunden bei 74 Dienststellen im Jahr.\nHöchstmenge der abzurufenden Stunden für die gesamte Vertragslaufzeit beträgt 15.048 Stunden.

47 Monate–
13
Sicherheitstechnische Betreuung BAMF

Sicherheitstechnische Betreuung der Beschäftigten des BAMF.\nBetreuungsumfang bis zu 3.488 Stunden bei 87 Dienststellen im Jahr.\nHöchstmenge der abzurufenden Stunden für die gesamte Vertragslaufzeit beträgt 13.952 Stunden.

47 Monate–

Bedingungen5 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
genannt
Kriterium
3.4.1.1 Umsatz\nZum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Gesamtumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre in der Anlage "Anbieterdarstellung" anzugeben. \nDer Umsatz für die Lose 1, 6, 7, 12, 13 muss mind. 245.000 EUR pro Jahr betragen.\nDer … ganz lesen3.4.1.1 Umsatz\nZum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Gesamtumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre in der Anlage "Anbieterdarstellung" anzugeben. \nDer Umsatz für die Lose 1, 6, 7, 12, 13 muss mind. 245.000 EUR pro Jahr betragen.\nDer Umsatz für die Lose 2, 3, 11 muss mind. 570.000 EUR pro Jahr betragen.\nDer Umsatz für die Lose 4, 5, 8, 9, 10 muss mind. 33.000 EUR pro Jahr betragen\nSofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Kriterium
3.4.2.1 Referenzen \nZum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens drei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfah … ganz lesen3.4.2.1 Referenzen \nZum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens drei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar. \nZu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:\n• Beschreibung der ausgeführten Leistungen,\n• Wert des Auftrages,\n• Zeitraum der Leistungserbringung,\n• Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten. \nDarüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:\n• Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist). \n• Zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist dauert der Auftrag mindestens ein Jahr an.\nFür die Referenzen ist die Vorlage "Vordruck_Referenzen" zu verwenden. \nEs sind nur drei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.\nDas Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.\nSofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €)\n\n3.4.2.2 Nachweis Qualitätssicherung\nGeeignet sind nur Unternehmen, die ein von unabhängiger Stelle ständig überwachtes System der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements (z. B. DIN EN ISO 9001-2015 ff oder vergleichbar) in Ihrem Unternehmen eingeführt haben und aufrechterhalten.\nDas entsprechende Zertifikat ist mit dem Angebot einzureichen und muss zum Zeitpunkt "Ende der Angebotsfrist" gültig sein.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.02.2024
Vertragsende
31.12.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
62 Tage
Angebotsöffnung
30.11.2023, 11:31 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA). \n\nSieht sich ein am Auftrag interessiertes U … ganz lesenUnternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA). \n\nSieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). \n\nTeilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). \n\nBieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA. \n\nEin Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten. \n\nHinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Lieferung innerhalb Berlin und Bonn\n\nAbrufberechtigt sind:\nBundesministerium für Arbeit und Soziales\nBundesministerium für Bildung und Forschung\nDer Bundesbauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit\nBundesministerium für Bildung und Forschung\nBundes … ganz lesenLieferung innerhalb Berlin und Bonn\n\nAbrufberechtigt sind:\nBundesministerium für Arbeit und Soziales\nBundesministerium für Bildung und Forschung\nDer Bundesbauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit\nBundesministerium für Bildung und Forschung\nBundesministerium für Arbeit und Soziales\nBundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen\nPresse- und Informationsamt der Bundesregierung \nBundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend\nBundesministerium der Justiz\nSekretariat des Bundesrates\nBundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend\nDer Bundesbauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit\nBundespräsidialamt\nPresse- und Informationsamt der Bundesregierung \nBundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen\nSekretariat des Bundesrates - Außenstelle Bonn\nBundespräsidialamt, Villa Hammerschmidt\nBundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Hinweis
3.5.3 Unternehmensdaten\nDas Formular "Unternehmensdaten" ist vollständig auszufüllen und Ihrem Angebot beizufügen. Die Angaben zur Unternehmensgröße dienen statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben benötigt das Beschaffungsamt des BMI für die vor dem Zuschlag einzuholende Registeraus … ganz lesen3.5.3 Unternehmensdaten\nDas Formular "Unternehmensdaten" ist vollständig auszufüllen und Ihrem Angebot beizufügen. Die Angaben zur Unternehmensgröße dienen statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben benötigt das Beschaffungsamt des BMI für die vor dem Zuschlag einzuholende Registerauskunft insbesondere gemäß § 6 Wettbewerbsregistergesetz, § 150a Gewerbeordnung, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz.\nBei Bietergemeinschaften ist das Formular für jedes Mitglied einzureichen.\n\n3.5.4 Angaben Personal\nGeben Sie in der Anlage "Anbieterdarstellung" an, wie viele Fachkräfte für Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen im laufenden Geschäftsjahr durchschnittlich beschäftigt sind. Soweit möglich geben Sie an, wie viele Fachkräfte für Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen durchschnittlich in den Geschäftsjahren 2021 und 2022 beschäftigt waren.\n\n3.5.5 Abfrage zum Thema Nachhaltigkeit\nDie Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Bundesverwaltung bis zum Jahr 2030 klimaneutral zu organisieren zu den einzelnen Losen zu entnehmen.n. Die Träger öffentlicher Aufgaben haben daher bei ihren Planungen und Entscheidungen den Klimaschutz und die zu seiner Erfüllung gesetzlich festgelegten Ziele zu berücksichtigen. Zur Erreichung dieser Ziele ist u.a. im Rahmen der Beschaffungstätigkeit des Bundes zu prüfen, welche Nachhaltigkeitskriterien in Ausschreibungsverfahren bereits jetzt oder zumindest zeitnah berücksichtigt werden können. \nVor diesem Hintergrund ist es für das Beschaffungsamt des BMI besonders wichtig, zu erfahren, in welchem Bereich Sie bereits ökologisch nachhaltig handeln.\nBitte geben Sie daher an, ob Sie über einen Nachweis oder eine Erklärung über ein von unabhängiger Stelle ständig überwachtes System des Umweltmanagements (z.B. SCC-Zertifikat, ISO 14001, EMAS-Zertifikat, Ökoprofit, Qualitätsverbund umweltbewusster Betriebe (QuB), EcoStep 5.1), oder ein Energieaudit (z.B. DIN EN 16247 Teil 1), oder ein Energiemanagementsystem (z.B. DIN EN ISO 50001) verfügen.\nSollten Sie über entsprechende Systeme oder Audits bereits verfügen, geben Sie im Vordruck Nachhaltigkeit bitte an, um welche es sich konkret handelt.\nDie Abfrage hat lediglich informativen Charakter. Bitte machen Sie aber in jedem Fall im Vordruck Nachhaltigkeit eine Eintragung, auch wenn Sie derzeit noch nicht über entsprechende Nachweise verfügen.\n\nDie Bindefrist beginnt ab Ende der Angebotsfrist.\n\nDie Höchstmenge der einzelnen Rahmenvereinbarungen ist den Beschreibungen der einzelnen Lose zu entnehmen.\n\nMit dem Teilnahmeantrag/Angebot sind als Beleg für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen folgende Erklärungen einzureichen: Anlage Eigenerklärung Ausschlussgründe, Anlage Eigenerklärung Sanktionen Russland.

Los 2

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
genannt
Kriterium
3.4.1.1 Umsatz\nZum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Gesamtumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre in der Anlage "Anbieterdarstellung" anzugeben. \nDer Umsatz für die Lose 1, 6, 7, 12, 13 muss mind. 245.000 EUR pro Jahr betragen.\nDer … ganz lesen3.4.1.1 Umsatz\nZum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Gesamtumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre in der Anlage "Anbieterdarstellung" anzugeben. \nDer Umsatz für die Lose 1, 6, 7, 12, 13 muss mind. 245.000 EUR pro Jahr betragen.\nDer Umsatz für die Lose 2, 3, 11 muss mind. 570.000 EUR pro Jahr betragen.\nDer Umsatz für die Lose 4, 5, 8, 9, 10 muss mind. 33.000 EUR pro Jahr betragen\nSofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Kriterium
3.4.2.1 Referenzen \nZum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens drei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfah … ganz lesen3.4.2.1 Referenzen \nZum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens drei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar. \nZu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:\n• Beschreibung der ausgeführten Leistungen,\n• Wert des Auftrages,\n• Zeitraum der Leistungserbringung,\n• Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten. \nDarüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:\n• Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist). \n• Zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist dauert der Auftrag mindestens ein Jahr an.\nFür die Referenzen ist die Vorlage "Vordruck_Referenzen" zu verwenden. \nEs sind nur drei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.\nDas Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.\nSofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €)\n\n3.4.2.2 Nachweis Qualitätssicherung\nGeeignet sind nur Unternehmen, die ein von unabhängiger Stelle ständig überwachtes System der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements (z. B. DIN EN ISO 9001-2015 ff oder vergleichbar) in Ihrem Unternehmen eingeführt haben und aufrechterhalten.\nDas entsprechende Zertifikat ist mit dem Angebot einzureichen und muss zum Zeitpunkt "Ende der Angebotsfrist" gültig sein.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.02.2024
Vertragsende
31.12.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
62 Tage
Angebotsöffnung
30.11.2023, 11:31 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA). \n\nSieht sich ein am Auftrag interessiertes U … ganz lesenUnternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA). \n\nSieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). \n\nTeilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). \n\nBieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA. \n\nEin Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten. \n\nHinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Lieferung innerhalb Berlin\n\nAbrufberechtigt sind:\nBundesinstitut für Risikobewertung\nStiftung Preußischer Kulturbesitz\nBundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit\nBundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)\nHeinrich-Böll-Stiftung e. … ganz lesenLieferung innerhalb Berlin\n\nAbrufberechtigt sind:\nBundesinstitut für Risikobewertung\nStiftung Preußischer Kulturbesitz\nBundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit\nBundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)\nHeinrich-Böll-Stiftung e. V.\nVerbraucherzentrale Bundesverband e.V.\nGermany Trade & Invest GmbH\nKunstverwaltung des Bundes\nStatistisches Bundesamt; Standort Berlin\nDeutsches Patent- und Markenamt\nDeutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e.V.\nBundesamt für Soziale Sicherung, Friedrich-Ebert-Allee 38, 53113 Bonn\nAlexander von Humboldt-Stiftung\nStiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland - Berliner Stiftungsstandort - Museum in der Kulturbrauerei \nStiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland - Berliner Stiftungsstandort - Tränenpalast\nStiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland - Berliner Stiftungsstandort - Depot Berlin Spandau\nStiftung Deutsches Historisches Museum, Bereich Mitte\nStiftung Deutsches Historisches Museum, Bereich Depot\nStiftung Deutsches Historisches Museum, Bereich Depot und Verwaltung\nStiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung\nMuseum Berlin-Karlshorst e. V. \nAlliiertenMuseum e. V.
Hinweis
3.5.3 Unternehmensdaten\nDas Formular "Unternehmensdaten" ist vollständig auszufüllen und Ihrem Angebot beizufügen. Die Angaben zur Unternehmensgröße dienen statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben benötigt das Beschaffungsamt des BMI für die vor dem Zuschlag einzuholende Registeraus … ganz lesen3.5.3 Unternehmensdaten\nDas Formular "Unternehmensdaten" ist vollständig auszufüllen und Ihrem Angebot beizufügen. Die Angaben zur Unternehmensgröße dienen statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben benötigt das Beschaffungsamt des BMI für die vor dem Zuschlag einzuholende Registerauskunft insbesondere gemäß § 6 Wettbewerbsregistergesetz, § 150a Gewerbeordnung, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz.\nBei Bietergemeinschaften ist das Formular für jedes Mitglied einzureichen.\n\n3.5.4 Angaben Personal\nGeben Sie in der Anlage "Anbieterdarstellung" an, wie viele Fachkräfte für Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen im laufenden Geschäftsjahr durchschnittlich beschäftigt sind. Soweit möglich geben Sie an, wie viele Fachkräfte für Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen durchschnittlich in den Geschäftsjahren 2021 und 2022 beschäftigt waren.\n\n3.5.5 Abfrage zum Thema Nachhaltigkeit\nDie Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Bundesverwaltung bis zum Jahr 2030 klimaneutral zu organisieren zu den einzelnen Losen zu entnehmen.n. Die Träger öffentlicher Aufgaben haben daher bei ihren Planungen und Entscheidungen den Klimaschutz und die zu seiner Erfüllung gesetzlich festgelegten Ziele zu berücksichtigen. Zur Erreichung dieser Ziele ist u.a. im Rahmen der Beschaffungstätigkeit des Bundes zu prüfen, welche Nachhaltigkeitskriterien in Ausschreibungsverfahren bereits jetzt oder zumindest zeitnah berücksichtigt werden können. \nVor diesem Hintergrund ist es für das Beschaffungsamt des BMI besonders wichtig, zu erfahren, in welchem Bereich Sie bereits ökologisch nachhaltig handeln.\nBitte geben Sie daher an, ob Sie über einen Nachweis oder eine Erklärung über ein von unabhängiger Stelle ständig überwachtes System des Umweltmanagements (z.B. SCC-Zertifikat, ISO 14001, EMAS-Zertifikat, Ökoprofit, Qualitätsverbund umweltbewusster Betriebe (QuB), EcoStep 5.1), oder ein Energieaudit (z.B. DIN EN 16247 Teil 1), oder ein Energiemanagementsystem (z.B. DIN EN ISO 50001) verfügen.\nSollten Sie über entsprechende Systeme oder Audits bereits verfügen, geben Sie im Vordruck Nachhaltigkeit bitte an, um welche es sich konkret handelt.\nDie Abfrage hat lediglich informativen Charakter. Bitte machen Sie aber in jedem Fall im Vordruck Nachhaltigkeit eine Eintragung, auch wenn Sie derzeit noch nicht über entsprechende Nachweise verfügen.\n\nDie Bindefrist beginnt ab Ende der Angebotsfrist.\n\nDie Höchstmenge der einzelnen Rahmenvereinbarungen ist den Beschreibungen der einzelnen Lose zu entnehmen.\n\nMit dem Teilnahmeantrag/Angebot sind als Beleg für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen folgende Erklärungen einzureichen: Anlage Eigenerklärung Ausschlussgründe, Anlage Eigenerklärung Sanktionen Russland.

Lose 3, 7, 12

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
genannt
Kriterium
3.4.1.1 Umsatz\nZum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Gesamtumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre in der Anlage "Anbieterdarstellung" anzugeben. \nDer Umsatz für die Lose 1, 6, 7, 12, 13 muss mind. 245.000 EUR pro Jahr betragen.\nDer … ganz lesen3.4.1.1 Umsatz\nZum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Gesamtumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre in der Anlage "Anbieterdarstellung" anzugeben. \nDer Umsatz für die Lose 1, 6, 7, 12, 13 muss mind. 245.000 EUR pro Jahr betragen.\nDer Umsatz für die Lose 2, 3, 11 muss mind. 570.000 EUR pro Jahr betragen.\nDer Umsatz für die Lose 4, 5, 8, 9, 10 muss mind. 33.000 EUR pro Jahr betragen\nSofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Kriterium
3.4.2.1 Referenzen \nZum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens drei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfah … ganz lesen3.4.2.1 Referenzen \nZum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens drei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar. \nZu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:\n• Beschreibung der ausgeführten Leistungen,\n• Wert des Auftrages,\n• Zeitraum der Leistungserbringung,\n• Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten. \nDarüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:\n• Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist). \n• Zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist dauert der Auftrag mindestens ein Jahr an.\nFür die Referenzen ist die Vorlage "Vordruck_Referenzen" zu verwenden. \nEs sind nur drei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.\nDas Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.\nSofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €)\n\n3.4.2.2 Nachweis Qualitätssicherung\nGeeignet sind nur Unternehmen, die ein von unabhängiger Stelle ständig überwachtes System der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements (z. B. DIN EN ISO 9001-2015 ff oder vergleichbar) in Ihrem Unternehmen eingeführt haben und aufrechterhalten.\nDas entsprechende Zertifikat ist mit dem Angebot einzureichen und muss zum Zeitpunkt "Ende der Angebotsfrist" gültig sein.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.02.2024
Vertragsende
31.12.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
62 Tage
Angebotsöffnung
30.11.2023, 11:31 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA). \n\nSieht sich ein am Auftrag interessiertes U … ganz lesenUnternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA). \n\nSieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). \n\nTeilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). \n\nBieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA. \n\nEin Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten. \n\nHinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Deutschlandweite Lieferung\n\nAbrufberechtigt sind:\nBundesamt für Verfassungsschutz\nBMI Berlin\nBundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz\nBundeskanzleramt\nBundesministerium für Gesundheit\nBundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz\nBundeskanzleramt\nBundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik\nBundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Hinweis
3.5.3 Unternehmensdaten\nDas Formular "Unternehmensdaten" ist vollständig auszufüllen und Ihrem Angebot beizufügen. Die Angaben zur Unternehmensgröße dienen statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben benötigt das Beschaffungsamt des BMI für die vor dem Zuschlag einzuholende Registeraus … ganz lesen3.5.3 Unternehmensdaten\nDas Formular "Unternehmensdaten" ist vollständig auszufüllen und Ihrem Angebot beizufügen. Die Angaben zur Unternehmensgröße dienen statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben benötigt das Beschaffungsamt des BMI für die vor dem Zuschlag einzuholende Registerauskunft insbesondere gemäß § 6 Wettbewerbsregistergesetz, § 150a Gewerbeordnung, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz.\nBei Bietergemeinschaften ist das Formular für jedes Mitglied einzureichen.\n\n3.5.4 Angaben Personal\nGeben Sie in der Anlage "Anbieterdarstellung" an, wie viele Fachkräfte für Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen im laufenden Geschäftsjahr durchschnittlich beschäftigt sind. Soweit möglich geben Sie an, wie viele Fachkräfte für Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen durchschnittlich in den Geschäftsjahren 2021 und 2022 beschäftigt waren.\n\n3.5.5 Abfrage zum Thema Nachhaltigkeit\nDie Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Bundesverwaltung bis zum Jahr 2030 klimaneutral zu organisieren zu den einzelnen Losen zu entnehmen.n. Die Träger öffentlicher Aufgaben haben daher bei ihren Planungen und Entscheidungen den Klimaschutz und die zu seiner Erfüllung gesetzlich festgelegten Ziele zu berücksichtigen. Zur Erreichung dieser Ziele ist u.a. im Rahmen der Beschaffungstätigkeit des Bundes zu prüfen, welche Nachhaltigkeitskriterien in Ausschreibungsverfahren bereits jetzt oder zumindest zeitnah berücksichtigt werden können. \nVor diesem Hintergrund ist es für das Beschaffungsamt des BMI besonders wichtig, zu erfahren, in welchem Bereich Sie bereits ökologisch nachhaltig handeln.\nBitte geben Sie daher an, ob Sie über einen Nachweis oder eine Erklärung über ein von unabhängiger Stelle ständig überwachtes System des Umweltmanagements (z.B. SCC-Zertifikat, ISO 14001, EMAS-Zertifikat, Ökoprofit, Qualitätsverbund umweltbewusster Betriebe (QuB), EcoStep 5.1), oder ein Energieaudit (z.B. DIN EN 16247 Teil 1), oder ein Energiemanagementsystem (z.B. DIN EN ISO 50001) verfügen.\nSollten Sie über entsprechende Systeme oder Audits bereits verfügen, geben Sie im Vordruck Nachhaltigkeit bitte an, um welche es sich konkret handelt.\nDie Abfrage hat lediglich informativen Charakter. Bitte machen Sie aber in jedem Fall im Vordruck Nachhaltigkeit eine Eintragung, auch wenn Sie derzeit noch nicht über entsprechende Nachweise verfügen.\n\nDie Bindefrist beginnt ab Ende der Angebotsfrist.\n\nDie Höchstmenge der einzelnen Rahmenvereinbarungen ist den Beschreibungen der einzelnen Lose zu entnehmen.\n\nMit dem Teilnahmeantrag/Angebot sind als Beleg für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen folgende Erklärungen einzureichen: Anlage Eigenerklärung Ausschlussgründe, Anlage Eigenerklärung Sanktionen Russland.

Lose 4, 5, 8, 9, 10, 11, 13

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
genannt
Kriterium
3.4.1.1 Umsatz\nZum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Gesamtumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre in der Anlage "Anbieterdarstellung" anzugeben. \nDer Umsatz für die Lose 1, 6, 7, 12, 13 muss mind. 245.000 EUR pro Jahr betragen.\nDer … ganz lesen3.4.1.1 Umsatz\nZum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Gesamtumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre in der Anlage "Anbieterdarstellung" anzugeben. \nDer Umsatz für die Lose 1, 6, 7, 12, 13 muss mind. 245.000 EUR pro Jahr betragen.\nDer Umsatz für die Lose 2, 3, 11 muss mind. 570.000 EUR pro Jahr betragen.\nDer Umsatz für die Lose 4, 5, 8, 9, 10 muss mind. 33.000 EUR pro Jahr betragen\nSofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Kriterium
3.4.2.1 Referenzen \nZum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens drei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfah … ganz lesen3.4.2.1 Referenzen \nZum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens drei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar. \nZu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:\n• Beschreibung der ausgeführten Leistungen,\n• Wert des Auftrages,\n• Zeitraum der Leistungserbringung,\n• Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten. \nDarüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:\n• Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist). \n• Zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist dauert der Auftrag mindestens ein Jahr an.\nFür die Referenzen ist die Vorlage "Vordruck_Referenzen" zu verwenden. \nEs sind nur drei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.\nDas Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.\nSofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €)\n\n3.4.2.2 Nachweis Qualitätssicherung\nGeeignet sind nur Unternehmen, die ein von unabhängiger Stelle ständig überwachtes System der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements (z. B. DIN EN ISO 9001-2015 ff oder vergleichbar) in Ihrem Unternehmen eingeführt haben und aufrechterhalten.\nDas entsprechende Zertifikat ist mit dem Angebot einzureichen und muss zum Zeitpunkt "Ende der Angebotsfrist" gültig sein.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.02.2024
Vertragsende
31.12.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
62 Tage
Angebotsöffnung
30.11.2023, 11:31 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA). \n\nSieht sich ein am Auftrag interessiertes U … ganz lesenUnternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA). \n\nSieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). \n\nTeilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). \n\nBieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA. \n\nEin Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten. \n\nHinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Lieferung innerhalb Bayerns\n\nAbrufberechtigt sind:\nMax Rubner-Institut, Kulmbach\nBundesfinanzhof\nBundesamt für Kartographie und Geodäsie, Geodätisches Observatorium Wettzell \nDRK-Suchdienst\nBundesamt für Soziale Sicherung\nDeutscher Verband für Landschaftspflege (DVL) e.V.
Hinweis
3.5.3 Unternehmensdaten\nDas Formular "Unternehmensdaten" ist vollständig auszufüllen und Ihrem Angebot beizufügen. Die Angaben zur Unternehmensgröße dienen statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben benötigt das Beschaffungsamt des BMI für die vor dem Zuschlag einzuholende Registeraus … ganz lesen3.5.3 Unternehmensdaten\nDas Formular "Unternehmensdaten" ist vollständig auszufüllen und Ihrem Angebot beizufügen. Die Angaben zur Unternehmensgröße dienen statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben benötigt das Beschaffungsamt des BMI für die vor dem Zuschlag einzuholende Registerauskunft insbesondere gemäß § 6 Wettbewerbsregistergesetz, § 150a Gewerbeordnung, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz.\nBei Bietergemeinschaften ist das Formular für jedes Mitglied einzureichen.\n\n3.5.4 Angaben Personal\nGeben Sie in der Anlage "Anbieterdarstellung" an, wie viele Fachkräfte für Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen im laufenden Geschäftsjahr durchschnittlich beschäftigt sind. Soweit möglich geben Sie an, wie viele Fachkräfte für Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen durchschnittlich in den Geschäftsjahren 2021 und 2022 beschäftigt waren.\n\n3.5.5 Abfrage zum Thema Nachhaltigkeit\nDie Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Bundesverwaltung bis zum Jahr 2030 klimaneutral zu organisieren zu den einzelnen Losen zu entnehmen.n. Die Träger öffentlicher Aufgaben haben daher bei ihren Planungen und Entscheidungen den Klimaschutz und die zu seiner Erfüllung gesetzlich festgelegten Ziele zu berücksichtigen. Zur Erreichung dieser Ziele ist u.a. im Rahmen der Beschaffungstätigkeit des Bundes zu prüfen, welche Nachhaltigkeitskriterien in Ausschreibungsverfahren bereits jetzt oder zumindest zeitnah berücksichtigt werden können. \nVor diesem Hintergrund ist es für das Beschaffungsamt des BMI besonders wichtig, zu erfahren, in welchem Bereich Sie bereits ökologisch nachhaltig handeln.\nBitte geben Sie daher an, ob Sie über einen Nachweis oder eine Erklärung über ein von unabhängiger Stelle ständig überwachtes System des Umweltmanagements (z.B. SCC-Zertifikat, ISO 14001, EMAS-Zertifikat, Ökoprofit, Qualitätsverbund umweltbewusster Betriebe (QuB), EcoStep 5.1), oder ein Energieaudit (z.B. DIN EN 16247 Teil 1), oder ein Energiemanagementsystem (z.B. DIN EN ISO 50001) verfügen.\nSollten Sie über entsprechende Systeme oder Audits bereits verfügen, geben Sie im Vordruck Nachhaltigkeit bitte an, um welche es sich konkret handelt.\nDie Abfrage hat lediglich informativen Charakter. Bitte machen Sie aber in jedem Fall im Vordruck Nachhaltigkeit eine Eintragung, auch wenn Sie derzeit noch nicht über entsprechende Nachweise verfügen.\n\nDie Bindefrist beginnt ab Ende der Angebotsfrist.\n\nDie Höchstmenge der einzelnen Rahmenvereinbarungen ist den Beschreibungen der einzelnen Lose zu entnehmen.\n\nMit dem Teilnahmeantrag/Angebot sind als Beleg für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen folgende Erklärungen einzureichen: Anlage Eigenerklärung Ausschlussgründe, Anlage Eigenerklärung Sanktionen Russland.

Los 6

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
genannt
Kriterium
3.4.1.1 Umsatz\nZum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Gesamtumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre in der Anlage "Anbieterdarstellung" anzugeben. \nDer Umsatz für die Lose 1, 6, 7, 12, 13 muss mind. 245.000 EUR pro Jahr betragen.\nDer … ganz lesen3.4.1.1 Umsatz\nZum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Gesamtumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre in der Anlage "Anbieterdarstellung" anzugeben. \nDer Umsatz für die Lose 1, 6, 7, 12, 13 muss mind. 245.000 EUR pro Jahr betragen.\nDer Umsatz für die Lose 2, 3, 11 muss mind. 570.000 EUR pro Jahr betragen.\nDer Umsatz für die Lose 4, 5, 8, 9, 10 muss mind. 33.000 EUR pro Jahr betragen\nSofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Kriterium
3.4.2.1 Referenzen \nZum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens drei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfah … ganz lesen3.4.2.1 Referenzen \nZum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens drei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar. \nZu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:\n• Beschreibung der ausgeführten Leistungen,\n• Wert des Auftrages,\n• Zeitraum der Leistungserbringung,\n• Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten. \nDarüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:\n• Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist). \n• Zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist dauert der Auftrag mindestens ein Jahr an.\nFür die Referenzen ist die Vorlage "Vordruck_Referenzen" zu verwenden. \nEs sind nur drei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.\nDas Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.\nSofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €)\n\n3.4.2.2 Nachweis Qualitätssicherung\nGeeignet sind nur Unternehmen, die ein von unabhängiger Stelle ständig überwachtes System der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements (z. B. DIN EN ISO 9001-2015 ff oder vergleichbar) in Ihrem Unternehmen eingeführt haben und aufrechterhalten.\nDas entsprechende Zertifikat ist mit dem Angebot einzureichen und muss zum Zeitpunkt "Ende der Angebotsfrist" gültig sein.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.02.2024
Vertragsende
31.12.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
62 Tage
Angebotsöffnung
30.11.2023, 11:31 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA). \n\nSieht sich ein am Auftrag interessiertes U … ganz lesenUnternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA). \n\nSieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). \n\nTeilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). \n\nBieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA. \n\nEin Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten. \n\nHinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Lieferung innerhalb Nordrhein-Westfalens und Rheinland-Pfalz\n\nAbrufberechtigt sind:\nBundesamt für Soziale Sicherung, Friedrich-Ebert-Allee 38, 53113 Bonn\nBundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung\nHochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung\nBundesamt für Justiz& … ganz lesenLieferung innerhalb Nordrhein-Westfalens und Rheinland-Pfalz\n\nAbrufberechtigt sind:\nBundesamt für Soziale Sicherung, Friedrich-Ebert-Allee 38, 53113 Bonn\nBundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung\nHochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung\nBundesamt für Justiz\nBundeskartellamt\nDeutscher Akademischer Austauschdienst\nMax Rubner-Institut, Detmold\nHochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung\nBundesinstitut für Berufsbildung\nDeutsches Institut für Entwicklungspolitik gGmbH\nStiftung Bundeskanzler-Adenauer-Haus\nAlexander von Humboldt-Stiftung\nDEval - Deutsches Evaluierungsinstitut der Entwicklungszusammenarbeit gGmbH\nGermany Trade & Invest GmbH\nDeutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e.V.\nBundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)\nNationale Anti Doping Agentur\nStatistisches Bundesamt; Standort Bonn\nBundesinstitut für Sportwissenschaft
Hinweis
3.5.3 Unternehmensdaten\nDas Formular "Unternehmensdaten" ist vollständig auszufüllen und Ihrem Angebot beizufügen. Die Angaben zur Unternehmensgröße dienen statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben benötigt das Beschaffungsamt des BMI für die vor dem Zuschlag einzuholende Registeraus … ganz lesen3.5.3 Unternehmensdaten\nDas Formular "Unternehmensdaten" ist vollständig auszufüllen und Ihrem Angebot beizufügen. Die Angaben zur Unternehmensgröße dienen statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben benötigt das Beschaffungsamt des BMI für die vor dem Zuschlag einzuholende Registerauskunft insbesondere gemäß § 6 Wettbewerbsregistergesetz, § 150a Gewerbeordnung, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz.\nBei Bietergemeinschaften ist das Formular für jedes Mitglied einzureichen.\n\n3.5.4 Angaben Personal\nGeben Sie in der Anlage "Anbieterdarstellung" an, wie viele Fachkräfte für Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen im laufenden Geschäftsjahr durchschnittlich beschäftigt sind. Soweit möglich geben Sie an, wie viele Fachkräfte für Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen durchschnittlich in den Geschäftsjahren 2021 und 2022 beschäftigt waren.\n\n3.5.5 Abfrage zum Thema Nachhaltigkeit\nDie Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Bundesverwaltung bis zum Jahr 2030 klimaneutral zu organisieren zu den einzelnen Losen zu entnehmen.n. Die Träger öffentlicher Aufgaben haben daher bei ihren Planungen und Entscheidungen den Klimaschutz und die zu seiner Erfüllung gesetzlich festgelegten Ziele zu berücksichtigen. Zur Erreichung dieser Ziele ist u.a. im Rahmen der Beschaffungstätigkeit des Bundes zu prüfen, welche Nachhaltigkeitskriterien in Ausschreibungsverfahren bereits jetzt oder zumindest zeitnah berücksichtigt werden können. \nVor diesem Hintergrund ist es für das Beschaffungsamt des BMI besonders wichtig, zu erfahren, in welchem Bereich Sie bereits ökologisch nachhaltig handeln.\nBitte geben Sie daher an, ob Sie über einen Nachweis oder eine Erklärung über ein von unabhängiger Stelle ständig überwachtes System des Umweltmanagements (z.B. SCC-Zertifikat, ISO 14001, EMAS-Zertifikat, Ökoprofit, Qualitätsverbund umweltbewusster Betriebe (QuB), EcoStep 5.1), oder ein Energieaudit (z.B. DIN EN 16247 Teil 1), oder ein Energiemanagementsystem (z.B. DIN EN ISO 50001) verfügen.\nSollten Sie über entsprechende Systeme oder Audits bereits verfügen, geben Sie im Vordruck Nachhaltigkeit bitte an, um welche es sich konkret handelt.\nDie Abfrage hat lediglich informativen Charakter. Bitte machen Sie aber in jedem Fall im Vordruck Nachhaltigkeit eine Eintragung, auch wenn Sie derzeit noch nicht über entsprechende Nachweise verfügen.\n\nDie Bindefrist beginnt ab Ende der Angebotsfrist.\n\nDie Höchstmenge der einzelnen Rahmenvereinbarungen ist den Beschreibungen der einzelnen Lose zu entnehmen.\n\nMit dem Teilnahmeantrag/Angebot sind als Beleg für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen folgende Erklärungen einzureichen: Anlage Eigenerklärung Ausschlussgründe, Anlage Eigenerklärung Sanktionen Russland.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Auftraggeber

Name
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
Anschrift
Brühler Straße 3, 53119 Bonn
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.413vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (1.082 Lose mit Angabe)
197.105 €Zuschlagswert im Median
69.046 € – 463.544 €mittlere Hälfte, 476 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Nordrhein-Westfalen (122 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist 30.11.2023
  3. BekanntmachungFrist 30.11.2023

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d00b5600-cfad-402f-ba94-3f3ba8f849d6.