Sicherheitstechnische Betreuung oberste Bundesbehörden
Auftraggeber nicht angegeben · Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen B 24.17 - 9905/22/VV : 1veröffentlicht 30.10.2023DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 4 Jahre
- 11.01.2024 – 31.12.2027
- Lose
- 13
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 4 Jahre11.01.2024 – 31.12.2027
- Lose
- 13Zuschlag höchstens 4 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigevergabe-online.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 36 Monaten
- Angebotsfrist 11:30 Uhrvor 35 Monatenüber evergabe-online.de
- Öffnung der Angebote 11:31 Uhrvor 35 Monaten
- Vertragsbeginnvor 34 MonatenLaufzeit bis 31.12.2027
- Bindefrist endetvor 34 Monaten45 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Rahmenvereinbarung über die Sicherheitstechnische Betreuung der obersten, oberen und weiteren Bundesbehörden und weiteren Einrichtungen des Bundes
Gegenstand nach CPV
- 71317210Beratung im Bereich Gesundheit und SicherheitHauptgegenstand
Lose13 Lose · Zuschlag höchstens 4 je Bieter
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Sicherheitstechnische Betreuung BE+BN Sicherheitstechnische Betreuung der Beschäftigten der obersten Bundesbehörden in Berlin und Bonn. \nBetreuungsumfang bis zu 4.360 Stunden bei 21 Dienststellen im Jahr.\n17.442 Höchstmenge der abzurufenden Stunden für die gesamte Vertragslaufzeit beträgt Stunden. | 4 Jahre | – |
| 2 | Sicherheitstechnische Betreuung BE Sicherheitstechnische Betreuung der Beschäftigten der Bundesbehörden und weiteren Einrichtungen in Berlin. \nBetreuungsumfang bis zu 2.423 Stunden bei 24 Dienststellen im Jahr.\nHöchstmenge der abzurufenden Stunden für die gesamte Vertragslaufzeit beträgt 9.693 Stunden. | 4 Jahre | – |
| 3 | Sicherheitstechnische Betreuung Behörden mit Sicherheitsüberprüfung nach SÜG Sicherheitstechnische Betreuung der Beschäftigten der Behörden mit Sicherheitsüberprüfung nach SÜG.\nBetreuungsumfang bis zu 9.781 Stunden bei 25 Dienststellen im Jahr.\nHöchstmenge der abzurufenden Stunden für die gesamte Vertragslaufzeit beträgt 39.125 Stunden. | 4 Jahre | – |
| 4 | Sicherheitstechnische Betreuung BY Sicherheitstechnische Betreuung der Beschäftigten der Bundesbehörden und weiteren Einrichtungen in Bayern.\nBetreuungsumfang bis 604 Stunden bei 6 Dienststellen im Jahr.\nHöchstmenge der abzurufenden Stunden für die gesamte Vertragslaufzeit beträgt 2.416 Stunden. | 4 Jahre | – |
| 5 | Sicherheitstechnische Betreuung BW Sicherheitstechnische Betreuung der Beschäftigten der Bundesbehörden und weiteren Einrichtungen in Baden-Württemberg.\nBetreuungsumfang bis zu 416 Stunden bei 3 Dienststellen im Jahr.\nHöchstmenge der abzurufenden Stunden für die gesamte Vertragslaufzeit beträgt 1.663 Stunden. | 4 Jahre | – |
| 6 | Sicherheitstechnische Betreuung NRW+RP Sicherheitstechnische Betreuung der Beschäftigten der Bundesbehörden und weitere Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz.\nBetreuungsumfang bis zu 2.054 Stunden bei 23 Dienststellen im Jahr.\n8.215 Stunden. | 4 Jahre | – |
| 7 | Sicherheitstechnische Betreuung HE+TH Sicherheitstechnische Betreuung der Beschäftigten der Bundesbehörden und weiteren Einrichtungen in Hessen und Thüringen.\nBetreuungsumfang bis zu 1.595 Stunden bei 8 Dienststellen im Jahr.\nHöchstmenge der abzurufenden Stunden für die gesamte Vertragslaufzeit beträgt 6.380 Stunden. | 4 Jahre | – |
| 8 | Sicherheitstechnische Betreuung SN Sicherheitstechnische Betreuung der Beschäftigen der Bundesbehörden und weiteren Einrichtungen in Sachsen.\nBetreuungsumfang bis zu 473 Stunden bei 4 Dienststellen im Jahr.\nHöchstmenge der abzurufenden Stunden für die gesamte Vertragslaufzeit beträgt 1.892 Stunden. | 4 Jahre | – |
| 9 | Sicherheitstechnische Betreuung NI Sicherheitstechnische Betreuung der Beschäftigten der Bundesbehörden und weiteren Einrichtungen in Niedersachsen.\nBetreuungsumfang bis zu 572 Stunden bei 6 Dienststellen im Jahr.\nHöchstmenge der abzurufenden Stunden für die gesamte Vertragslaufzeit beträgt 2.288 Stunden. | 4 Jahre | – |
| 10 | Sicherheitstechnische Betreuung HH+SH Sicherheitstechnische Betreuung der Beschäftigten der Bundesbehörden und weiteren Einrichtungen in Hamburg und Schleswig-Holstein.\nBetreuungsumfang bis zu 281 Stunden bei 4 Dienststellen im Jahr.\nHöchstmenge der abzurufenden Stunden für die gesamte Vertragslaufzeit beträgt 1.122 Stunden. | 4 Jahre | – |
| 11 | Sicherheitstechnische Betreuung BVA+DWD+Thünen Sicherheitstechnische Betreuung der Beschäftigten des BVA, des DWD und des Johann Henrich von Thünen-Instituts.\nBetreuungsumfang bis zu 4.455 Stunden bei 53 Dienststellen im Jahr.\nHöchstmenge der abzurufenden Stunden für die gesamte Vertragslaufzeit beträgt 17.820 Stunden. | 4 Jahre | – |
| 12 | Sicherheitstechnische Betreuung BAFZA+BAFA+BfS+BAnst PT+PBeaKK+Leopoldina Sicherheitstechnische Betreuung der Beschäftigten des BAFzA, des BAFA, des BfS, der PBeaKK, der BAnst PT und der Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina e.V.\nBetreuungsumfang bis zu 3.762 Stunden bei 74 Dienststellen im Jahr.\nHöchstmenge der abzurufenden Stunden für die gesamte Vertragslaufzeit beträgt 15.048 Stunden. | 4 Jahre | – |
| 13 | Sicherheitstechnische Betreuung BAMF Sicherheitstechnische Betreuung der Beschäftigten des BAMF.\nBetreuungsumfang bis zu 3.488 Stunden bei 87 Dienststellen im Jahr.\nHöchstmenge der abzurufenden Stunden für die gesamte Vertragslaufzeit beträgt 13.952 Stunden. | 4 Jahre | – |
Bedingungen5 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
3.4.1.1 Umsatz\nZum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Gesamtumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre in der Anlage "Anbieterdarstellung" anzugeben. \nDer Umsatz für die Lose 1, 6, 7, 12, 13 muss mind. 245.000 EUR pro Jahr betragen.\nDer … ganz lesenkürzer
3.4.1.1 Umsatz\nZum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Gesamtumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre in der Anlage "Anbieterdarstellung" anzugeben. \nDer Umsatz für die Lose 1, 6, 7, 12, 13 muss mind. 245.000 EUR pro Jahr betragen.\nDer Umsatz für die Lose 2, 3, 11 muss mind. 570.000 EUR pro Jahr betragen.\nDer Umsatz für die Lose 4, 5, 8, 9, 10 muss mind. 33.000 EUR pro Jahr betragen\nSofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.- Kriterium
3.4.2.1 Referenzen \nZum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens drei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfah … ganz lesenkürzer
3.4.2.1 Referenzen \nZum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens drei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar. \nZu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:\n• Beschreibung der ausgeführten Leistungen,\n• Wert des Auftrages,\n• Zeitraum der Leistungserbringung,\n• Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten. \nDarüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:\n• Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist). \n• Zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist dauert der Auftrag mindestens ein Jahr an.\nFür die Referenzen ist die Vorlage "Vordruck_Referenzen" zu verwenden. \nEs sind nur drei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.\nDas Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.\nSofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €)\n\n3.4.2.2 Nachweis Qualitätssicherung\nGeeignet sind nur Unternehmen, die ein von unabhängiger Stelle ständig überwachtes System der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements (z. B. DIN EN ISO 9001-2015 ff oder vergleichbar) in Ihrem Unternehmen eingeführt haben und aufrechterhalten.\nDas entsprechende Zertifikat ist mit dem Angebot einzureichen und muss zum Zeitpunkt "Ende der Angebotsfrist" gültig sein.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 11.01.2024
- Vertragsende
- 31.12.2027
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- evergabe-online.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 45 Tage
- Angebotsöffnung
- 30.11.2023, 11:31 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA). \n\nSieht sich ein am Auftrag interessiertes U … ganz lesenkürzer
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA). \n\nSieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). \n\nTeilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). \n\nBieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA. \n\nEin Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten. \n\nHinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Lieferung innerhalb Berlin und Bonn\n\nAbrufberechtigt sind:\nBundesministerium für Arbeit und Soziales\nBundesministerium für Bildung und Forschung\nDer Bundesbauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit\nBundesministerium für Bildung und Forschung\nBundes … ganz lesenkürzer
Lieferung innerhalb Berlin und Bonn\n\nAbrufberechtigt sind:\nBundesministerium für Arbeit und Soziales\nBundesministerium für Bildung und Forschung\nDer Bundesbauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit\nBundesministerium für Bildung und Forschung\nBundesministerium für Arbeit und Soziales\nBundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen\nPresse- und Informationsamt der Bundesregierung \nBundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend\nBundesministerium der Justiz\nSekretariat des Bundesrates\nBundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend\nDer Bundesbauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit\nBundespräsidialamt\nPresse- und Informationsamt der Bundesregierung \nBundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen\nSekretariat des Bundesrates - Außenstelle Bonn\nBundespräsidialamt, Villa Hammerschmidt\nBundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung- Hinweis
3.5.3 Unternehmensdaten\nDas Formular "Unternehmensdaten" ist vollständig auszufüllen und Ihrem Angebot beizufügen. Die Angaben zur Unternehmensgröße dienen statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben benötigt das Beschaffungsamt des BMI für die vor dem Zuschlag einzuholende Registeraus … ganz lesenkürzer
3.5.3 Unternehmensdaten\nDas Formular "Unternehmensdaten" ist vollständig auszufüllen und Ihrem Angebot beizufügen. Die Angaben zur Unternehmensgröße dienen statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben benötigt das Beschaffungsamt des BMI für die vor dem Zuschlag einzuholende Registerauskunft insbesondere gemäß § 6 Wettbewerbsregistergesetz, § 150a Gewerbeordnung, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz.\nBei Bietergemeinschaften ist das Formular für jedes Mitglied einzureichen.\n\n3.5.4 Angaben Personal\nGeben Sie in der Anlage "Anbieterdarstellung" an, wie viele Fachkräfte für Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen im laufenden Geschäftsjahr durchschnittlich beschäftigt sind. Soweit möglich geben Sie an, wie viele Fachkräfte für Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen durchschnittlich in den Geschäftsjahren 2021 und 2022 beschäftigt waren.\n\n3.5.5 Abfrage zum Thema Nachhaltigkeit\nDie Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Bundesverwaltung bis zum Jahr 2030 klimaneutral zu organisieren zu den einzelnen Losen zu entnehmen.n. Die Träger öffentlicher Aufgaben haben daher bei ihren Planungen und Entscheidungen den Klimaschutz und die zu seiner Erfüllung gesetzlich festgelegten Ziele zu berücksichtigen. Zur Erreichung dieser Ziele ist u.a. im Rahmen der Beschaffungstätigkeit des Bundes zu prüfen, welche Nachhaltigkeitskriterien in Ausschreibungsverfahren bereits jetzt oder zumindest zeitnah berücksichtigt werden können. \nVor diesem Hintergrund ist es für das Beschaffungsamt des BMI besonders wichtig, zu erfahren, in welchem Bereich Sie bereits ökologisch nachhaltig handeln.\nBitte geben Sie daher an, ob Sie über einen Nachweis oder eine Erklärung über ein von unabhängiger Stelle ständig überwachtes System des Umweltmanagements (z.B. SCC-Zertifikat, ISO 14001, EMAS-Zertifikat, Ökoprofit, Qualitätsverbund umweltbewusster Betriebe (QuB), EcoStep 5.1), oder ein Energieaudit (z.B. DIN EN 16247 Teil 1), oder ein Energiemanagementsystem (z.B. DIN EN ISO 50001) verfügen.\nSollten Sie über entsprechende Systeme oder Audits bereits verfügen, geben Sie im Vordruck Nachhaltigkeit bitte an, um welche es sich konkret handelt.\nDie Abfrage hat lediglich informativen Charakter. Bitte machen Sie aber in jedem Fall im Vordruck Nachhaltigkeit eine Eintragung, auch wenn Sie derzeit noch nicht über entsprechende Nachweise verfügen.\n\nDie Bindefrist beginnt ab Ende der Angebotsfrist.\n\nDie Höchstmenge der einzelnen Rahmenvereinbarungen ist den Beschreibungen der einzelnen Lose zu entnehmen.\n\nMit dem Teilnahmeantrag/Angebot sind als Beleg für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen folgende Erklärungen einzureichen: Anlage Eigenerklärung Ausschlussgründe, Anlage Eigenerklärung Sanktionen Russland.
Los 2
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
3.4.1.1 Umsatz\nZum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Gesamtumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre in der Anlage "Anbieterdarstellung" anzugeben. \nDer Umsatz für die Lose 1, 6, 7, 12, 13 muss mind. 245.000 EUR pro Jahr betragen.\nDer … ganz lesenkürzer
3.4.1.1 Umsatz\nZum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Gesamtumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre in der Anlage "Anbieterdarstellung" anzugeben. \nDer Umsatz für die Lose 1, 6, 7, 12, 13 muss mind. 245.000 EUR pro Jahr betragen.\nDer Umsatz für die Lose 2, 3, 11 muss mind. 570.000 EUR pro Jahr betragen.\nDer Umsatz für die Lose 4, 5, 8, 9, 10 muss mind. 33.000 EUR pro Jahr betragen\nSofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.- Kriterium
3.4.2.1 Referenzen \nZum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens drei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfah … ganz lesenkürzer
3.4.2.1 Referenzen \nZum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens drei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar. \nZu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:\n• Beschreibung der ausgeführten Leistungen,\n• Wert des Auftrages,\n• Zeitraum der Leistungserbringung,\n• Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten. \nDarüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:\n• Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist). \n• Zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist dauert der Auftrag mindestens ein Jahr an.\nFür die Referenzen ist die Vorlage "Vordruck_Referenzen" zu verwenden. \nEs sind nur drei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.\nDas Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.\nSofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €)\n\n3.4.2.2 Nachweis Qualitätssicherung\nGeeignet sind nur Unternehmen, die ein von unabhängiger Stelle ständig überwachtes System der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements (z. B. DIN EN ISO 9001-2015 ff oder vergleichbar) in Ihrem Unternehmen eingeführt haben und aufrechterhalten.\nDas entsprechende Zertifikat ist mit dem Angebot einzureichen und muss zum Zeitpunkt "Ende der Angebotsfrist" gültig sein.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 11.01.2024
- Vertragsende
- 31.12.2027
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- evergabe-online.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 45 Tage
- Angebotsöffnung
- 30.11.2023, 11:31 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA). \n\nSieht sich ein am Auftrag interessiertes U … ganz lesenkürzer
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA). \n\nSieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). \n\nTeilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). \n\nBieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA. \n\nEin Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten. \n\nHinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Lieferung innerhalb Berlin\n\nAbrufberechtigt sind:\nBundesinstitut für Risikobewertung\nStiftung Preußischer Kulturbesitz\nBundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit\nBundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)\nHeinrich-Böll-Stiftung e. … ganz lesenkürzer
Lieferung innerhalb Berlin\n\nAbrufberechtigt sind:\nBundesinstitut für Risikobewertung\nStiftung Preußischer Kulturbesitz\nBundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit\nBundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)\nHeinrich-Böll-Stiftung e. V.\nVerbraucherzentrale Bundesverband e.V.\nGermany Trade & Invest GmbH\nKunstverwaltung des Bundes\nStatistisches Bundesamt; Standort Berlin\nDeutsches Patent- und Markenamt\nDeutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e.V.\nBundesamt für Soziale Sicherung, Friedrich-Ebert-Allee 38, 53113 Bonn\nAlexander von Humboldt-Stiftung\nStiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland - Berliner Stiftungsstandort - Museum in der Kulturbrauerei \nStiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland - Berliner Stiftungsstandort - Tränenpalast\nStiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland - Berliner Stiftungsstandort - Depot Berlin Spandau\nStiftung Deutsches Historisches Museum, Bereich Mitte\nStiftung Deutsches Historisches Museum, Bereich Depot\nStiftung Deutsches Historisches Museum, Bereich Depot und Verwaltung\nStiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung\nMuseum Berlin-Karlshorst e. V. \nAlliiertenMuseum e. V.- Hinweis
3.5.3 Unternehmensdaten\nDas Formular "Unternehmensdaten" ist vollständig auszufüllen und Ihrem Angebot beizufügen. Die Angaben zur Unternehmensgröße dienen statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben benötigt das Beschaffungsamt des BMI für die vor dem Zuschlag einzuholende Registeraus … ganz lesenkürzer
3.5.3 Unternehmensdaten\nDas Formular "Unternehmensdaten" ist vollständig auszufüllen und Ihrem Angebot beizufügen. Die Angaben zur Unternehmensgröße dienen statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben benötigt das Beschaffungsamt des BMI für die vor dem Zuschlag einzuholende Registerauskunft insbesondere gemäß § 6 Wettbewerbsregistergesetz, § 150a Gewerbeordnung, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz.\nBei Bietergemeinschaften ist das Formular für jedes Mitglied einzureichen.\n\n3.5.4 Angaben Personal\nGeben Sie in der Anlage "Anbieterdarstellung" an, wie viele Fachkräfte für Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen im laufenden Geschäftsjahr durchschnittlich beschäftigt sind. Soweit möglich geben Sie an, wie viele Fachkräfte für Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen durchschnittlich in den Geschäftsjahren 2021 und 2022 beschäftigt waren.\n\n3.5.5 Abfrage zum Thema Nachhaltigkeit\nDie Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Bundesverwaltung bis zum Jahr 2030 klimaneutral zu organisieren zu den einzelnen Losen zu entnehmen.n. Die Träger öffentlicher Aufgaben haben daher bei ihren Planungen und Entscheidungen den Klimaschutz und die zu seiner Erfüllung gesetzlich festgelegten Ziele zu berücksichtigen. Zur Erreichung dieser Ziele ist u.a. im Rahmen der Beschaffungstätigkeit des Bundes zu prüfen, welche Nachhaltigkeitskriterien in Ausschreibungsverfahren bereits jetzt oder zumindest zeitnah berücksichtigt werden können. \nVor diesem Hintergrund ist es für das Beschaffungsamt des BMI besonders wichtig, zu erfahren, in welchem Bereich Sie bereits ökologisch nachhaltig handeln.\nBitte geben Sie daher an, ob Sie über einen Nachweis oder eine Erklärung über ein von unabhängiger Stelle ständig überwachtes System des Umweltmanagements (z.B. SCC-Zertifikat, ISO 14001, EMAS-Zertifikat, Ökoprofit, Qualitätsverbund umweltbewusster Betriebe (QuB), EcoStep 5.1), oder ein Energieaudit (z.B. DIN EN 16247 Teil 1), oder ein Energiemanagementsystem (z.B. DIN EN ISO 50001) verfügen.\nSollten Sie über entsprechende Systeme oder Audits bereits verfügen, geben Sie im Vordruck Nachhaltigkeit bitte an, um welche es sich konkret handelt.\nDie Abfrage hat lediglich informativen Charakter. Bitte machen Sie aber in jedem Fall im Vordruck Nachhaltigkeit eine Eintragung, auch wenn Sie derzeit noch nicht über entsprechende Nachweise verfügen.\n\nDie Bindefrist beginnt ab Ende der Angebotsfrist.\n\nDie Höchstmenge der einzelnen Rahmenvereinbarungen ist den Beschreibungen der einzelnen Lose zu entnehmen.\n\nMit dem Teilnahmeantrag/Angebot sind als Beleg für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen folgende Erklärungen einzureichen: Anlage Eigenerklärung Ausschlussgründe, Anlage Eigenerklärung Sanktionen Russland.
Lose 3, 7, 12
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
3.4.1.1 Umsatz\nZum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Gesamtumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre in der Anlage "Anbieterdarstellung" anzugeben. \nDer Umsatz für die Lose 1, 6, 7, 12, 13 muss mind. 245.000 EUR pro Jahr betragen.\nDer … ganz lesenkürzer
3.4.1.1 Umsatz\nZum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Gesamtumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre in der Anlage "Anbieterdarstellung" anzugeben. \nDer Umsatz für die Lose 1, 6, 7, 12, 13 muss mind. 245.000 EUR pro Jahr betragen.\nDer Umsatz für die Lose 2, 3, 11 muss mind. 570.000 EUR pro Jahr betragen.\nDer Umsatz für die Lose 4, 5, 8, 9, 10 muss mind. 33.000 EUR pro Jahr betragen\nSofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.- Kriterium
3.4.2.1 Referenzen \nZum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens drei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfah … ganz lesenkürzer
3.4.2.1 Referenzen \nZum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens drei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar. \nZu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:\n• Beschreibung der ausgeführten Leistungen,\n• Wert des Auftrages,\n• Zeitraum der Leistungserbringung,\n• Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten. \nDarüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:\n• Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist). \n• Zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist dauert der Auftrag mindestens ein Jahr an.\nFür die Referenzen ist die Vorlage "Vordruck_Referenzen" zu verwenden. \nEs sind nur drei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.\nDas Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.\nSofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €)\n\n3.4.2.2 Nachweis Qualitätssicherung\nGeeignet sind nur Unternehmen, die ein von unabhängiger Stelle ständig überwachtes System der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements (z. B. DIN EN ISO 9001-2015 ff oder vergleichbar) in Ihrem Unternehmen eingeführt haben und aufrechterhalten.\nDas entsprechende Zertifikat ist mit dem Angebot einzureichen und muss zum Zeitpunkt "Ende der Angebotsfrist" gültig sein.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 11.01.2024
- Vertragsende
- 31.12.2027
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- evergabe-online.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 45 Tage
- Angebotsöffnung
- 30.11.2023, 11:31 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA). \n\nSieht sich ein am Auftrag interessiertes U … ganz lesenkürzer
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA). \n\nSieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). \n\nTeilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). \n\nBieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA. \n\nEin Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten. \n\nHinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Deutschlandweite Lieferung\n\nAbrufberechtigt sind:\nBundesamt für Verfassungsschutz\nBMI Berlin\nBundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz\nBundeskanzleramt\nBundesministerium für Gesundheit\nBundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz\nBundeskanzleramt\nBundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik\nBundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
- Hinweis
3.5.3 Unternehmensdaten\nDas Formular "Unternehmensdaten" ist vollständig auszufüllen und Ihrem Angebot beizufügen. Die Angaben zur Unternehmensgröße dienen statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben benötigt das Beschaffungsamt des BMI für die vor dem Zuschlag einzuholende Registeraus … ganz lesenkürzer
3.5.3 Unternehmensdaten\nDas Formular "Unternehmensdaten" ist vollständig auszufüllen und Ihrem Angebot beizufügen. Die Angaben zur Unternehmensgröße dienen statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben benötigt das Beschaffungsamt des BMI für die vor dem Zuschlag einzuholende Registerauskunft insbesondere gemäß § 6 Wettbewerbsregistergesetz, § 150a Gewerbeordnung, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz.\nBei Bietergemeinschaften ist das Formular für jedes Mitglied einzureichen.\n\n3.5.4 Angaben Personal\nGeben Sie in der Anlage "Anbieterdarstellung" an, wie viele Fachkräfte für Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen im laufenden Geschäftsjahr durchschnittlich beschäftigt sind. Soweit möglich geben Sie an, wie viele Fachkräfte für Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen durchschnittlich in den Geschäftsjahren 2021 und 2022 beschäftigt waren.\n\n3.5.5 Abfrage zum Thema Nachhaltigkeit\nDie Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Bundesverwaltung bis zum Jahr 2030 klimaneutral zu organisieren zu den einzelnen Losen zu entnehmen.n. Die Träger öffentlicher Aufgaben haben daher bei ihren Planungen und Entscheidungen den Klimaschutz und die zu seiner Erfüllung gesetzlich festgelegten Ziele zu berücksichtigen. Zur Erreichung dieser Ziele ist u.a. im Rahmen der Beschaffungstätigkeit des Bundes zu prüfen, welche Nachhaltigkeitskriterien in Ausschreibungsverfahren bereits jetzt oder zumindest zeitnah berücksichtigt werden können. \nVor diesem Hintergrund ist es für das Beschaffungsamt des BMI besonders wichtig, zu erfahren, in welchem Bereich Sie bereits ökologisch nachhaltig handeln.\nBitte geben Sie daher an, ob Sie über einen Nachweis oder eine Erklärung über ein von unabhängiger Stelle ständig überwachtes System des Umweltmanagements (z.B. SCC-Zertifikat, ISO 14001, EMAS-Zertifikat, Ökoprofit, Qualitätsverbund umweltbewusster Betriebe (QuB), EcoStep 5.1), oder ein Energieaudit (z.B. DIN EN 16247 Teil 1), oder ein Energiemanagementsystem (z.B. DIN EN ISO 50001) verfügen.\nSollten Sie über entsprechende Systeme oder Audits bereits verfügen, geben Sie im Vordruck Nachhaltigkeit bitte an, um welche es sich konkret handelt.\nDie Abfrage hat lediglich informativen Charakter. Bitte machen Sie aber in jedem Fall im Vordruck Nachhaltigkeit eine Eintragung, auch wenn Sie derzeit noch nicht über entsprechende Nachweise verfügen.\n\nDie Bindefrist beginnt ab Ende der Angebotsfrist.\n\nDie Höchstmenge der einzelnen Rahmenvereinbarungen ist den Beschreibungen der einzelnen Lose zu entnehmen.\n\nMit dem Teilnahmeantrag/Angebot sind als Beleg für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen folgende Erklärungen einzureichen: Anlage Eigenerklärung Ausschlussgründe, Anlage Eigenerklärung Sanktionen Russland.
Lose 4, 5, 8, 9, 10, 11, 13
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
3.4.1.1 Umsatz\nZum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Gesamtumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre in der Anlage "Anbieterdarstellung" anzugeben. \nDer Umsatz für die Lose 1, 6, 7, 12, 13 muss mind. 245.000 EUR pro Jahr betragen.\nDer … ganz lesenkürzer
3.4.1.1 Umsatz\nZum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Gesamtumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre in der Anlage "Anbieterdarstellung" anzugeben. \nDer Umsatz für die Lose 1, 6, 7, 12, 13 muss mind. 245.000 EUR pro Jahr betragen.\nDer Umsatz für die Lose 2, 3, 11 muss mind. 570.000 EUR pro Jahr betragen.\nDer Umsatz für die Lose 4, 5, 8, 9, 10 muss mind. 33.000 EUR pro Jahr betragen\nSofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.- Kriterium
3.4.2.1 Referenzen \nZum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens drei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfah … ganz lesenkürzer
3.4.2.1 Referenzen \nZum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens drei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar. \nZu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:\n• Beschreibung der ausgeführten Leistungen,\n• Wert des Auftrages,\n• Zeitraum der Leistungserbringung,\n• Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten. \nDarüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:\n• Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist). \n• Zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist dauert der Auftrag mindestens ein Jahr an.\nFür die Referenzen ist die Vorlage "Vordruck_Referenzen" zu verwenden. \nEs sind nur drei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.\nDas Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.\nSofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €)\n\n3.4.2.2 Nachweis Qualitätssicherung\nGeeignet sind nur Unternehmen, die ein von unabhängiger Stelle ständig überwachtes System der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements (z. B. DIN EN ISO 9001-2015 ff oder vergleichbar) in Ihrem Unternehmen eingeführt haben und aufrechterhalten.\nDas entsprechende Zertifikat ist mit dem Angebot einzureichen und muss zum Zeitpunkt "Ende der Angebotsfrist" gültig sein.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 11.01.2024
- Vertragsende
- 31.12.2027
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- evergabe-online.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 45 Tage
- Angebotsöffnung
- 30.11.2023, 11:31 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA). \n\nSieht sich ein am Auftrag interessiertes U … ganz lesenkürzer
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA). \n\nSieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). \n\nTeilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). \n\nBieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA. \n\nEin Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten. \n\nHinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Lieferung innerhalb Bayerns\n\nAbrufberechtigt sind:\nMax Rubner-Institut, Kulmbach\nBundesfinanzhof\nBundesamt für Kartographie und Geodäsie, Geodätisches Observatorium Wettzell \nDRK-Suchdienst\nBundesamt für Soziale Sicherung\nDeutscher Verband für Landschaftspflege (DVL) e.V.
- Hinweis
3.5.3 Unternehmensdaten\nDas Formular "Unternehmensdaten" ist vollständig auszufüllen und Ihrem Angebot beizufügen. Die Angaben zur Unternehmensgröße dienen statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben benötigt das Beschaffungsamt des BMI für die vor dem Zuschlag einzuholende Registeraus … ganz lesenkürzer
3.5.3 Unternehmensdaten\nDas Formular "Unternehmensdaten" ist vollständig auszufüllen und Ihrem Angebot beizufügen. Die Angaben zur Unternehmensgröße dienen statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben benötigt das Beschaffungsamt des BMI für die vor dem Zuschlag einzuholende Registerauskunft insbesondere gemäß § 6 Wettbewerbsregistergesetz, § 150a Gewerbeordnung, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz.\nBei Bietergemeinschaften ist das Formular für jedes Mitglied einzureichen.\n\n3.5.4 Angaben Personal\nGeben Sie in der Anlage "Anbieterdarstellung" an, wie viele Fachkräfte für Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen im laufenden Geschäftsjahr durchschnittlich beschäftigt sind. Soweit möglich geben Sie an, wie viele Fachkräfte für Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen durchschnittlich in den Geschäftsjahren 2021 und 2022 beschäftigt waren.\n\n3.5.5 Abfrage zum Thema Nachhaltigkeit\nDie Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Bundesverwaltung bis zum Jahr 2030 klimaneutral zu organisieren zu den einzelnen Losen zu entnehmen.n. Die Träger öffentlicher Aufgaben haben daher bei ihren Planungen und Entscheidungen den Klimaschutz und die zu seiner Erfüllung gesetzlich festgelegten Ziele zu berücksichtigen. Zur Erreichung dieser Ziele ist u.a. im Rahmen der Beschaffungstätigkeit des Bundes zu prüfen, welche Nachhaltigkeitskriterien in Ausschreibungsverfahren bereits jetzt oder zumindest zeitnah berücksichtigt werden können. \nVor diesem Hintergrund ist es für das Beschaffungsamt des BMI besonders wichtig, zu erfahren, in welchem Bereich Sie bereits ökologisch nachhaltig handeln.\nBitte geben Sie daher an, ob Sie über einen Nachweis oder eine Erklärung über ein von unabhängiger Stelle ständig überwachtes System des Umweltmanagements (z.B. SCC-Zertifikat, ISO 14001, EMAS-Zertifikat, Ökoprofit, Qualitätsverbund umweltbewusster Betriebe (QuB), EcoStep 5.1), oder ein Energieaudit (z.B. DIN EN 16247 Teil 1), oder ein Energiemanagementsystem (z.B. DIN EN ISO 50001) verfügen.\nSollten Sie über entsprechende Systeme oder Audits bereits verfügen, geben Sie im Vordruck Nachhaltigkeit bitte an, um welche es sich konkret handelt.\nDie Abfrage hat lediglich informativen Charakter. Bitte machen Sie aber in jedem Fall im Vordruck Nachhaltigkeit eine Eintragung, auch wenn Sie derzeit noch nicht über entsprechende Nachweise verfügen.\n\nDie Bindefrist beginnt ab Ende der Angebotsfrist.\n\nDie Höchstmenge der einzelnen Rahmenvereinbarungen ist den Beschreibungen der einzelnen Lose zu entnehmen.\n\nMit dem Teilnahmeantrag/Angebot sind als Beleg für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen folgende Erklärungen einzureichen: Anlage Eigenerklärung Ausschlussgründe, Anlage Eigenerklärung Sanktionen Russland.
Los 6
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
3.4.1.1 Umsatz\nZum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Gesamtumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre in der Anlage "Anbieterdarstellung" anzugeben. \nDer Umsatz für die Lose 1, 6, 7, 12, 13 muss mind. 245.000 EUR pro Jahr betragen.\nDer … ganz lesenkürzer
3.4.1.1 Umsatz\nZum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Gesamtumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre in der Anlage "Anbieterdarstellung" anzugeben. \nDer Umsatz für die Lose 1, 6, 7, 12, 13 muss mind. 245.000 EUR pro Jahr betragen.\nDer Umsatz für die Lose 2, 3, 11 muss mind. 570.000 EUR pro Jahr betragen.\nDer Umsatz für die Lose 4, 5, 8, 9, 10 muss mind. 33.000 EUR pro Jahr betragen\nSofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.- Kriterium
3.4.2.1 Referenzen \nZum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens drei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfah … ganz lesenkürzer
3.4.2.1 Referenzen \nZum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens drei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar. \nZu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:\n• Beschreibung der ausgeführten Leistungen,\n• Wert des Auftrages,\n• Zeitraum der Leistungserbringung,\n• Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten. \nDarüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:\n• Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist). \n• Zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist dauert der Auftrag mindestens ein Jahr an.\nFür die Referenzen ist die Vorlage "Vordruck_Referenzen" zu verwenden. \nEs sind nur drei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.\nDas Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.\nSofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €)\n\n3.4.2.2 Nachweis Qualitätssicherung\nGeeignet sind nur Unternehmen, die ein von unabhängiger Stelle ständig überwachtes System der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements (z. B. DIN EN ISO 9001-2015 ff oder vergleichbar) in Ihrem Unternehmen eingeführt haben und aufrechterhalten.\nDas entsprechende Zertifikat ist mit dem Angebot einzureichen und muss zum Zeitpunkt "Ende der Angebotsfrist" gültig sein.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 11.01.2024
- Vertragsende
- 31.12.2027
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- evergabe-online.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 45 Tage
- Angebotsöffnung
- 30.11.2023, 11:31 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA). \n\nSieht sich ein am Auftrag interessiertes U … ganz lesenkürzer
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA). \n\nSieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). \n\nTeilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). \n\nBieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA. \n\nEin Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten. \n\nHinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Lieferung innerhalb Nordrhein-Westfalens und Rheinland-Pfalz\n\nAbrufberechtigt sind:\nBundesamt für Soziale Sicherung, Friedrich-Ebert-Allee 38, 53113 Bonn\nBundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung\nHochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung\nBundesamt für Justiz& … ganz lesenkürzer
Lieferung innerhalb Nordrhein-Westfalens und Rheinland-Pfalz\n\nAbrufberechtigt sind:\nBundesamt für Soziale Sicherung, Friedrich-Ebert-Allee 38, 53113 Bonn\nBundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung\nHochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung\nBundesamt für Justiz\nBundeskartellamt\nDeutscher Akademischer Austauschdienst\nMax Rubner-Institut, Detmold\nHochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung\nBundesinstitut für Berufsbildung\nDeutsches Institut für Entwicklungspolitik gGmbH\nStiftung Bundeskanzler-Adenauer-Haus\nAlexander von Humboldt-Stiftung\nDEval - Deutsches Evaluierungsinstitut der Entwicklungszusammenarbeit gGmbH\nGermany Trade & Invest GmbH\nDeutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e.V.\nBundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)\nNationale Anti Doping Agentur\nStatistisches Bundesamt; Standort Bonn\nBundesinstitut für Sportwissenschaft- Hinweis
3.5.3 Unternehmensdaten\nDas Formular "Unternehmensdaten" ist vollständig auszufüllen und Ihrem Angebot beizufügen. Die Angaben zur Unternehmensgröße dienen statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben benötigt das Beschaffungsamt des BMI für die vor dem Zuschlag einzuholende Registeraus … ganz lesenkürzer
3.5.3 Unternehmensdaten\nDas Formular "Unternehmensdaten" ist vollständig auszufüllen und Ihrem Angebot beizufügen. Die Angaben zur Unternehmensgröße dienen statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben benötigt das Beschaffungsamt des BMI für die vor dem Zuschlag einzuholende Registerauskunft insbesondere gemäß § 6 Wettbewerbsregistergesetz, § 150a Gewerbeordnung, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz.\nBei Bietergemeinschaften ist das Formular für jedes Mitglied einzureichen.\n\n3.5.4 Angaben Personal\nGeben Sie in der Anlage "Anbieterdarstellung" an, wie viele Fachkräfte für Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen im laufenden Geschäftsjahr durchschnittlich beschäftigt sind. Soweit möglich geben Sie an, wie viele Fachkräfte für Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen durchschnittlich in den Geschäftsjahren 2021 und 2022 beschäftigt waren.\n\n3.5.5 Abfrage zum Thema Nachhaltigkeit\nDie Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Bundesverwaltung bis zum Jahr 2030 klimaneutral zu organisieren zu den einzelnen Losen zu entnehmen.n. Die Träger öffentlicher Aufgaben haben daher bei ihren Planungen und Entscheidungen den Klimaschutz und die zu seiner Erfüllung gesetzlich festgelegten Ziele zu berücksichtigen. Zur Erreichung dieser Ziele ist u.a. im Rahmen der Beschaffungstätigkeit des Bundes zu prüfen, welche Nachhaltigkeitskriterien in Ausschreibungsverfahren bereits jetzt oder zumindest zeitnah berücksichtigt werden können. \nVor diesem Hintergrund ist es für das Beschaffungsamt des BMI besonders wichtig, zu erfahren, in welchem Bereich Sie bereits ökologisch nachhaltig handeln.\nBitte geben Sie daher an, ob Sie über einen Nachweis oder eine Erklärung über ein von unabhängiger Stelle ständig überwachtes System des Umweltmanagements (z.B. SCC-Zertifikat, ISO 14001, EMAS-Zertifikat, Ökoprofit, Qualitätsverbund umweltbewusster Betriebe (QuB), EcoStep 5.1), oder ein Energieaudit (z.B. DIN EN 16247 Teil 1), oder ein Energiemanagementsystem (z.B. DIN EN ISO 50001) verfügen.\nSollten Sie über entsprechende Systeme oder Audits bereits verfügen, geben Sie im Vordruck Nachhaltigkeit bitte an, um welche es sich konkret handelt.\nDie Abfrage hat lediglich informativen Charakter. Bitte machen Sie aber in jedem Fall im Vordruck Nachhaltigkeit eine Eintragung, auch wenn Sie derzeit noch nicht über entsprechende Nachweise verfügen.\n\nDie Bindefrist beginnt ab Ende der Angebotsfrist.\n\nDie Höchstmenge der einzelnen Rahmenvereinbarungen ist den Beschreibungen der einzelnen Lose zu entnehmen.\n\nMit dem Teilnahmeantrag/Angebot sind als Beleg für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen folgende Erklärungen einzureichen: Anlage Eigenerklärung Ausschlussgründe, Anlage Eigenerklärung Sanktionen Russland.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Auftraggeber
- Name
- Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
- Anschrift
- Brühler Straße 3, 53119 Bonn
- Website
- bescha.bund.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Nordrhein-Westfalen (122 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Kempen Krause Ingenieure13 Zuschläge
- FISCHER TEAMPLAN Ingenieurbüro GmbH12 Zuschläge
- Hatting & Kuhlmann TGA GmbH & Co. KG12 Zuschläge
- Bockermann Fritze IngenieurConsult GmbH9 Zuschläge
- Fuhrmann + Keuthen Beratende Ingenieure PartG mbB9 Zuschläge
- THIEKEN ARCHITEKTEN + INGENIEURE GmbH9 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 30.11.2023
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 30.11.2023
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung bbd826e8-3712-4dfd-b004-9d4cccb74b0a.