Zum Inhalt
Menü

Sicherheitsdienstleistungen für Flüchtlingsunterkünfte im Landkreis München Nr. 1/2024

Freistaat Bayern, vertreten durch das Landratsamt München · München, Bayern

Aktenzeichen 12702024veröffentlicht 03.09.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 765 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Bayern.

Alle Ausschreibungen: Sicherheitsdienst in Bayern (7 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahrebis zu 2 Verlängerungen
Lose
8Angebot auf bis zu 8, Zuschlag höchstens 3 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
München81541, Bayern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Sie erhält im Median 10,5 Angebote je Los (8 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • 1. Personalkonzept6 %
  • 2. Reaktionszeitkonzept6 %
  • 3. Erreichbarkeitskonzept12 %
  • 4. Weiterbildungskonzept12 %
  • 5. Qualifikation des Objektleiters12 %
  • 6. Whistleblowerkonzept12 %
  • 7. Preis40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 26 Monaten
  2. Fragen bis 00:00 Uhr
    an Freistaat Bayern, vertreten durch das Landratsamt München
    vor 25 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    vor 25 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 10:01 Uhr
    vor 25 Monaten
  5. Bindefrist endet
    89 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 22 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Sicherheitsdienstleistungen für Flüchtlingsunterkünfte im Landkreis München

Lose8 Lose · Angebot auf bis zu 8 · Zuschlag höchstens 3 je Bieter

Alle 8 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1

Gegenstand der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen sind - Bewachungsleistungen i.S.d. § 34a Gewerbeordnung (GewO), - Sicherheitsdienstleistungen i.S.d. DIN 77200-1:2017-11 und DIN 77200-2:2020-07 - Bewachungsaufgaben i.S.d. Bewachungsverordnung vom 03.05.2019 (BewachV) (nachfolgend als "Sicherheitsdienstleistungen" bezeichnet) in den losgegenständlichen Flüchtlingsunterkünften nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung (Anlage 3 der Vergabeunterlagen) sowie den übrigen Vertragsbestandteilen.

4 Jahre–
2
Los 2

Gegenstand der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen sind - Bewachungsleistungen i.S.d. § 34a Gewerbeordnung (GewO), - Sicherheitsdienstleistungen i.S.d. DIN 77200-1:2017-11 und DIN 77200-2:2020-07 - Bewachungsaufgaben i.S.d. Bewachungsverordnung vom 03.05.2019 (BewachV) (nachfolgend als "Sicherheitsdienstleistungen" bezeichnet) in den losgegenständlichen Flüchtlingsunterkünften nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung (Anlage 3 der Vergabeunterlagen) sowie den übrigen Vertragsbestandteilen.

4 Jahre–
3
Los 3

Gegenstand der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen sind - Bewachungsleistungen i.S.d. § 34a Gewerbeordnung (GewO), - Sicherheitsdienstleistungen i.S.d. DIN 77200-1:2017-11 und DIN 77200-2:2020-07 - Bewachungsaufgaben i.S.d. Bewachungsverordnung vom 03.05.2019 (BewachV) (nachfolgend als "Sicherheitsdienstleistungen" bezeichnet) in den losgegenständlichen Flüchtlingsunterkünften nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung (Anlage 3 der Vergabeunterlagen) sowie den übrigen Vertragsbestandteilen.

4 Jahre–
4
Los 4

Gegenstand der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen sind - Bewachungsleistungen i.S.d. § 34a Gewerbeordnung (GewO), - Sicherheitsdienstleistungen i.S.d. DIN 77200-1:2017-11 und DIN 77200-2:2020-07 - Bewachungsaufgaben i.S.d. Bewachungsverordnung vom 03.05.2019 (BewachV) (nachfolgend als "Sicherheitsdienstleistungen" bezeichnet) in den losgegenständlichen Flüchtlingsunterkünften nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung (Anlage 3 der Vergabeunterlagen) sowie den übrigen Vertragsbestandteilen.

4 Jahre–
5
Los 5

Gegenstand der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen sind - Bewachungsleistungen i.S.d. § 34a Gewerbeordnung (GewO), - Sicherheitsdienstleistungen i.S.d. DIN 77200-1:2017-11 und DIN 77200-2:2020-07 - Bewachungsaufgaben i.S.d. Bewachungsverordnung vom 03.05.2019 (BewachV) (nachfolgend als "Sicherheitsdienstleistungen" bezeichnet) in den losgegenständlichen Flüchtlingsunterkünften nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung (Anlage 3 der Vergabeunterlagen) sowie den übrigen Vertragsbestandteilen.

4 Jahre–
6
Los 6

Gegenstand der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen sind - Bewachungsleistungen i.S.d. § 34a Gewerbeordnung (GewO), - Sicherheitsdienstleistungen i.S.d. DIN 77200-1:2017-11 und DIN 77200-2:2020-07 - Bewachungsaufgaben i.S.d. Bewachungsverordnung vom 03.05.2019 (BewachV) (nachfolgend als "Sicherheitsdienstleistungen" bezeichnet) in den losgegenständlichen Flüchtlingsunterkünften nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung (Anlage 3 der Vergabeunterlagen) sowie den übrigen Vertragsbestandteilen.

4 Jahre–
7
Los 7

Gegenstand der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen sind - Bewachungsleistungen i.S.d. § 34a Gewerbeordnung (GewO), - Sicherheitsdienstleistungen i.S.d. DIN 77200-1:2017-11 und DIN 77200-2:2020-07 - Bewachungsaufgaben i.S.d. Bewachungsverordnung vom 03.05.2019 (BewachV) (nachfolgend als "Sicherheitsdienstleistungen" bezeichnet) in den losgegenständlichen Flüchtlingsunterkünften nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung (Anlage 3 der Vergabeunterlagen) sowie den übrigen Vertragsbestandteilen.

4 Jahre–
8
Los 8

Gegenstand der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen sind - Bewachungsleistungen i.S.d. § 34a Gewerbeordnung (GewO), - Sicherheitsdienstleistungen i.S.d. DIN 77200-1:2017-11 und DIN 77200-2:2020-07 - Bewachungsaufgaben i.S.d. Bewachungsverordnung vom 03.05.2019 (BewachV) (nachfolgend als "Sicherheitsdienstleistungen" bezeichnet) in den losgegenständlichen Flüchtlingsunterkünften nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung (Anlage 3 der Vergabeunterlagen) sowie den übrigen Vertragsbestandteilen.

4 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag7 von 7 angegeben

1. Personalkonzept6 %
2. Reaktionszeitkonzept6 %
3. Erreichbarkeitskonzept12 %
4. Weiterbildungskonzept12 %
5. Qualifikation des Objektleiters12 %
6. Whistleblowerkonzept12 %
7. Preis40 %
Qualität
1. PersonalkonzeptDem Auftraggeber ist wichtig, dass der Auftragnehmer immer über ausreichend Sicherheitsmitarbeiter verfügt, um die auftragsgegenständlichen Sicherheitsleistungen vertragskonform zu erbringen (nachfolgend als "Ziel" bezeichnet). Der Bieter im losgegenständlichen Formblatt "Angaben zu den Zuschlagskriterien" im Register "1. Personalkonzept" nachvollziehbar zu beschreiben, wie er im Auftragsfall dieses Ziel erreichen wird. Er hat dabei insbesondere zu beschreiben, - wie er im Auftragsfall sicherstellt, dass die Sicherheitsmitarbeiter pünktlich mit den Sicherheitsdienstleistungen beginnen werden und - wie er im Falle eines kurzfristigen Ausfalls, Krankheits- oder Urlaubfalls umgehend Ersatzpersonen einsetzen kann, sodass die Auftragsausführung im Auftragsfall nicht unterbrochen wird und die erforderliche Anzahl an Sicherheitsmitarbeiter zur Verfügung steht.
Qualität
2. ReaktionszeitkonzeptDer Bieter hat im losgegenständlichen Formblatt "Angaben zu den Zuschlagskriterien" im Register "2. Reaktionszeitkonzept" nachvollziehbar zu beschreiben, wie er im Auftragsfall sicherstellen wird, dass er die Ziffer 8.3 der Leistungsbeschreibung vorgesehene Reaktionszeit erfüllen wird.
Qualität
3. ErreichbarkeitskonzeptZiel des Auftraggeber ist es, dass der Auftragnehmer sicherstellt, dass seine Sicherheitsmitarbeiter und der Auftraggeber jederzeit (d.h. 24 Stunden täglich an allen Kalendertagen im Jahr) einen für alle auftragsgegenständlichen Belange Verantwortlichen beim Auftragnehmer erreichen können. Als ein solcher Verantwortlicher beim Auftragnehmer gilt jede Person beim Auftragnehmer, die die folgenden Voraussetzungen erfüllt: - Entscheidungsbefugnis: Die Person ist in der Lage, alle Entscheidungen für den Auftragnehmer zu treffen, die zur Sicherstellung der Sicherheit von Personen in der Flüchtlingsunterkunft, dem Schutz von Eigentum des Auftraggebers und Dritter sowie der Aufrechterhaltung der Ordnung in der Flüchtlingsunterkunft erforderlich sind. - Weisungsbefugnis: Die Person kann die Sicherheitsmitarbeiter zu allen Maßnahmen anweisen, die zur Sicherstellung der Sicherheit von Personen in der Flüchtlingsunterkunft, dem Schutz von Eigentum des Auftraggebers und Dritter sowie der Aufrechterhaltung der Ordnung in der Flüchtlingsunterkunft erforderlich sind. - Beratungskompetenz: Die Person ist in der Lage, die Sicherheitsmitarbeiter bei einer Gefahr für die Sicherheit von Personen in der Flüchtlingsunterkunft, den Schutz von Eigentum des Auftraggebers und Dritter sowie die Aufrechterhaltung der Ordnung unverzüglich zu beraten, um die Gefahr zu beseitigen. Der Bieter hat im Erreichbarkeitskonzept im losgegenständlichen Formblatt "Angaben zu den Zuschlagskriterien" im Register "3. Erreichbarkeitskonzept" nachvollziehbar zu beschreiben, wie er die Erfüllung dieses Ziels im Auftragsfall sicherstellt.
Qualität
4. WeiterbildungskonzeptZiel des Auftraggeber ist es, dass der Auftragnehmer sicherstellt, dass die vom Auftragnehmer im Auftragsfall gemäß Ziffer 11 der Leistungsbeschreibung zu erbringenden Weiterbildungen geeignet sind, die Kenntnisse der von ihm zur Auftragsausführung eingesetzten Personen in den Ziffer 11 der Leistungsbeschreibung beschriebenen Sachgebieten aufzufrischen und darin weiterzubilden. Der Bieter hat im losgegenständlichen Formblatt "Angaben zu den Zuschlagskriterien" im Register "4. Weiterbildungskonzept" nachvollziehbar zu beschreiben, wie er die Erfüllung dieses Ziels im Auftragsfall sicherstellt. Der Bieter hat dabei insbesondere zu beschreiben, - wie er im Rahmen der Weiterbildungen sicherstellen wird, dass die Teilnehmer der Weiterbildungen durch Ihre Teilnahme einen Nutzen aus der Weiterbildung ziehen; - wie die Weiterbildung zeitlich und inhaltlich strukturiert wird, - in welcher Form die Weiterbildungen abgehalten werden und - welche Medien im Rahmen der Weiterbildungen eingesetzt werden. Teil des Weiterbildungskonzeptes hat weiter ein Terminplan zu sein, aus dem sich die nach seiner Ansicht erforderliche Anzahl an Weiterbildungen für ein Jahr (365 Tage) ergibt. Der Bieter hat diesen Terminplan zu erläutern.
Qualität
5. Qualifikation des ObjektleitersDer im Auftragsfall im jeweiligen Los einzusetzende Objektleiter muss nach Ziffer 4.3 der Leistungsbeschreibung mindestens eine Sachkundeprüfung i.S.d. §§ 9 ff. BewachV erfolgreich abgelegt haben oder einen der in § 8 Nr. 1 bis Nr. 3 BewachV aufgeführten Nachweise vorlegen können. Der Bieter hat im losgegenständlichen Formblatt "Angaben zu den Zuschlagskriterien" im Register "5. Qualifikation Objektleiter" anzugeben - den Vor- und Nachnamen des im Los im Auftragsfall einzusetzenden Objektleiters, - die Qualifikation des im Los im Auftragsfall einzusetzenden Objektleiters und - wann der im Los im Auftragsfall einzusetzende Objektleiter diese Qualifikation erlangt hat. Der Bieter hat zudem den Qualifikationsnachweis des Objektleiters beizufügen.
Qualität
6. WhistleblowerkonzeptDer Auftragnehmer hat nach Ziffer 17 der Leistungsbeschreibung eine Meldestelle einzurichten und zu betreiben. Der Bieter hat im losgegenständlichen Formblatt "Angaben zu den Zuschlagskriterien" im Register "6. Whistleblowerkonzept" zu beschreiben, wie er im Auftragsfall sicherstellt, - dass seine Beschäftigten Kenntnis von der Möglichkeit haben, sich über den Meldekanal mit Informationen über Verstöße vertraulich an die durch unabhängige Personen betriebene Meldestelle zu wenden (Unterkriterium 1); - dass die Meldestelle die Vertraulichkeit der Identität i.S.v. Ziffer 17.3 der Leistungsbeschreibung wahrt (Unterkriterium 2); - dass die Personen, die mit den Aufgaben der Meldestelle betraut sind, bei Ausübung dieser Tätigkeit unabhängig sind (Unterkriterium 3).
Preis
7. PreisFür die Punkteverteilung im Zuschlagskriterium "Preis" wird die anhand der Angaben des Bieters im jeweils losgegenständlichen Formblatt "Angaben zu den Zuschlagskriterien" (Anlage 8a, 8b, 8c, 8d, 8e, 8f, 8g, 8h) im Register "7. Preis (Lohnkostenkalkulation)" angegebenen "resultierender Stundenverrechnungssatz (Mischsatz) brutto" (nachfolgend ("Wertungspreis")) verwendet.

Eignung17 von 17 angegeben

Kriterium
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1-3 GWB
Kriterium
Vorlage des Führungszeugnisses aus dem Bundeszentralregister für den/die Geschäftsführer des Bieters, welches den aktuellen Stand wiedergibt und zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als 3 Monate ist. Sollte es in dem Mitgliedstaat des Bieters kein Bundeszentralregister geben, erkennt der Auf … ganz lesenVorlage des Führungszeugnisses aus dem Bundeszentralregister für den/die Geschäftsführer des Bieters, welches den aktuellen Stand wiedergibt und zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als 3 Monate ist. Sollte es in dem Mitgliedstaat des Bieters kein Bundeszentralregister geben, erkennt der Auftraggeber als ausreichenden Beleg dafür, dass die in § 123 Absatz 1 bis 3 GWB genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber oder Bieter nicht zutreffen, einen Auszug aus einem sonstigen einschlägigen Register, oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters an.
Kriterium
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 4 GWB
Kriterium
Der Bieter hat eine Bescheinigung in Steuersachen (Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes) vorzulegen. Die Bescheinigung in Steuersachen hat den aktuellen Stand wiederzugeben und darf zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots nicht älter als 3 Monate sein. Bei Bietergemeinschaften ist ein entsprechender Nachweis von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Kriterium
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 Nrn. 1-4, 7 und 8 GWB
Kriterium
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
Kriterium
Der Bieter hat die gültigen Erlaubnis zur Ausübung des Bewachungsgewerbes nach § 34a Abs. 1 Satz 1 Gewerbeordnung (GewO) vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften ist ein entsprechender Nachweis von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Kriterium
Der Bieter hat einen Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder bei Bietern von außerhalb Deutschlands aus einem vergleichbaren Register des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, soweit eine Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, vorg … ganz lesenDer Bieter hat einen Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder bei Bietern von außerhalb Deutschlands aus einem vergleichbaren Register des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, soweit eine Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, vorgesehen ist, vorzulegen. Der Auszug hat den aktuellen Stand wiederzugeben. Bei Bietergemeinschaften ist ein entsprechender Auszug von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Kriterium
Der Bieter/Jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat eine Eigenerklärung bezüglich einer im Auftragsfall bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters/jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft - mit einer Deckungssumme von mindestens - 1.000.000,- EUR für Personenschäden, - 1.000.000,- … ganz lesenDer Bieter/Jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat eine Eigenerklärung bezüglich einer im Auftragsfall bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters/jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft - mit einer Deckungssumme von mindestens - 1.000.000,- EUR für Personenschäden, - 1.000.000,- EUR für Sachschäden und - 250.000,- EUR Vermögensschäden, - 250.000,- EUR für das Abhandenkommen bewachter Sachen - wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der vorgenannten Deckungssummen pro Kalenderjahr betragen muss, bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen, abzugeben. Sollte der Bieter/ein Mitglied der Bietergemeinschaft nicht über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügen, welche die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt, hat der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären, dass er/es sich verpflichtet, im Auftragsfall eine Betriebshaftpflichtversicherung, welche alle vorgenannten Anforderungen erfüllt, abzuschließen. Im Auftragsfall muss dem Auftraggeber ein Nachweis über o.g. Versicherung innerhalb von 14 Tagen nach Zuschlagserteilung vorgelegt werden.
Kriterium
Der Bieter/Die Bietergemeinschaft hat eine Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, jeweils in EUR netto, abzugeben. Als Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages gilt der Umsatz, de … ganz lesenDer Bieter/Die Bietergemeinschaft hat eine Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, jeweils in EUR netto, abzugeben. Als Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages gilt der Umsatz, der mit folgenden Leistungen erbracht wurde: Sicherheitsdienstleistungen in Flüchtlingsunterkünften und vergleichbaren Einrichtungen (beispielsweise Obdachlosenunterbringungen, Einrichtungen für von Gewalt betroffenen Personen) sowie in Dienstgebäude(n), in dem Flüchtlinge und/oder Asylbewerber betreut werden. Sollte der tätigkeitsbezogene Umsatz nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils ein tätigkeitsbezogener Umsatz anzugeben, der in dem betreffenden Geschäftsjahr mindestens erzielt worden ist. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen. Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Entsprechendes gilt für die jeweiligen Umsätze für vergleichbare Dienstleistungen des Bieters (Sicherheitsdienstleistungen in Flüchtlingsunterkünften). Ein Bieter/eine Bietergemeinschaft gilt nur dann als geeignet, wenn er/sie einen jährlichen Mindestumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in Höhe von 500.000,- EUR netto in mindestens den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren vorweisen kann, unter Einschluss der Anteile bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Bei Bietergemeinschaften müssen die Mitglieder gemeinsam den geforderten Mindestjahresumsatz erfüllen.
Kriterium
Der Bieter/Die Bietergemeinschaft hat eine Eigenerklärung abzugeben, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten des Bieters und die Zahl der Führungskräfte (Inhaber, geschäftsführende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände) des Bieters jeweils in den letzten 3 Jahren (2021 bis 2023) er … ganz lesenDer Bieter/Die Bietergemeinschaft hat eine Eigenerklärung abzugeben, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten des Bieters und die Zahl der Führungskräfte (Inhaber, geschäftsführende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände) des Bieters jeweils in den letzten 3 Jahren (2021 bis 2023) ersichtlich ist. Bei Bietergemeinschaften sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und die Zahl der Führungskräfte jedes Mitglieds einer Bietergemeinschaft zu addieren. Sollte die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils eine durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens beschäftigt waren. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen.
Kriterium
Der Bieter/Die Bietergemeinschaft hat Eigenerklärungen über mindestens 3 und höchstens 5 geeignete Referenzen der in den letzten drei Jahren (gerechnet ab dem Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist) erbrachten wesentlichen Liefer- und Dienstleistungen, jeweils mit Angabe der in Anhang 5 Nr. 1 ff. d … ganz lesenDer Bieter/Die Bietergemeinschaft hat Eigenerklärungen über mindestens 3 und höchstens 5 geeignete Referenzen der in den letzten drei Jahren (gerechnet ab dem Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist) erbrachten wesentlichen Liefer- und Dienstleistungen, jeweils mit Angabe der in Anhang 5 Nr. 1 ff. des Formblatts "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung" (Anlage 10 der Vergabeunterlagen) geforderten Angaben (Bei Bietergemeinschaften: Name des Mitglieds, das die Referenz erbracht hat; Rolle des Referenznehmers in der Referenz; Beschreibung des Referenzprojektes; Gegenstand der Referenz; Zeitraum der Leistungserbringung (Erbringungszeitraum); Auftragswert; Name des Auftraggebers, Straße, Postleitzahl, Ort, Land; Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse; Angabe, ob Referenz aus Sicht des Referenzauftraggebers vertragskonform erbracht wurde). Eine Referenz ist geeignet, wenn jeweils alle nachfolgenden Anforderungen erfüllt sind: a) Gegenstand der Referenz sind Sicherheitsdienstleistungen - in einer oder mehreren Flüchtlingsunterkünfte(n) - und/oder in einer oder mehreren vergleichbaren Einrichtungen (beispielsweise Obdachlosenunterbringungen, Einrichtungen für von Gewalt betroffenen Personen) - und/oder in einem oder mehreren Dienstgebäude(n), in dem Flüchtlinge und/oder Asylbewerber betreut werden, b) Erbringungszeitraum (Zeitraum der Leistungserbringung): Mindestens 12 Monate zum Zeitpunkt der Einreichung des Angebots, d.h. der Zeitraum der Leistungserbringung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe mindestens 12 Monate in Folge betragen. c) Die Referenz wurde aus Sicht des Referenzauftraggebers vertragskonform erbracht. Referenzauftraggeber kann ausschließlich der Vertragspartner des Bieters, des Mitglieds der Bietergemeinschaft, das die Referenz für die Bietergemeinschaft einreicht, oder der Vertragspartner des eignungsverleihenden Unternehmens, das die Referenz für den Bieter/die Bietergemeinschaft einreicht, sein.
Kriterium
Vorlage einer gültigen Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015 ff oder einer gleichwertigen, gültigen Zertifizierung. Der Bieter muss die Gleichwertigkeit mit Angebotsabgabe nachweisen. Bei Bietergemeinschaften ist eine entsprechende Zertifizierung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Kriterium
Vorlage einer gültigen Bescheinigung i.S.v. § 11 Abs. 7 BewachV oder ein Nachweis i.S.v. § 8 Nr. 1, Nr. 2 oder Nr. 3 BewachV für den, oder beim Angebot für mehrere Lose, für die vom Bieter/von der Bietergemeinschaft im Auftragsfall einzusetzenden Objektleiter.
Kriterium
Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat das von ihm/von ihr zur Auftragsausführung eingesetzte Kontrollsystem i.S.v. Nr. 4.18 der DIN 77200-1:2017-11 zu beschreiben.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug ode … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
4 Jahre
Verlängerung
bis zu 2-mal: Der Auftraggeber hat das Recht, durch einseitige Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer den Vertragszeitraum zweimalig um jeweils bis zu 24 Monate zu verlängern (Option). Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Ausübung der Option besteht nicht. Die Ausübung der Option muss mindestens zwei … ganz lesenbis zu 2-mal: Der Auftraggeber hat das Recht, durch einseitige Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer den Vertragszeitraum zweimalig um jeweils bis zu 24 Monate zu verlängern (Option). Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Ausübung der Option besteht nicht. Die Ausübung der Option muss mindestens zwei Monate vor Ende des Vertrages vom Auftraggeber in Textform erklärt werden. (vgl. hierzu 3.2. der Besonderen Vertragsbedingungen (Anlage 5 der Vergabeunterlagen)).
Optionen
Der Auftraggeber hat das Recht, durch einseitige Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer den Vertragszeitraum zweimalig um jeweils bis zu 24 Monate zu verlängern (Option). Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Ausübung der Option besteht nicht. Die Ausübung der Option muss mindestens zwei Monate vor End … ganz lesenDer Auftraggeber hat das Recht, durch einseitige Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer den Vertragszeitraum zweimalig um jeweils bis zu 24 Monate zu verlängern (Option). Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Ausübung der Option besteht nicht. Die Ausübung der Option muss mindestens zwei Monate vor Ende des Vertrages vom Auftraggeber in Textform erklärt werden. (vgl. hierzu 3.2. der Besonderen Vertragsbedingungen (Anlage 5 der Vergabeunterlagen)).
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
89 Tage
Angebotsöffnung
04.10.2024, 10:01 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Nicht zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ab … ganz lesenGemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme# Hinsichtlich der in dieser Auftragsbekanntmachung angegebenen "Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden" von 3 Losen ist auf folgendes hinzuweisen: Ein Angebot kann für ein Los oder für mehrere Lose eingereicht werden. Ein Biete … ganz lesen#Besonders auch geeignet für:other-sme# Hinsichtlich der in dieser Auftragsbekanntmachung angegebenen "Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden" von 3 Losen ist auf folgendes hinzuweisen: Ein Angebot kann für ein Los oder für mehrere Lose eingereicht werden. Ein Bieter darf jedoch grundsätzlich nur für maximal drei (3) Lose ("vom Auftraggeber vorgegebene Höchstzahl") den Zuschlag erhalten. Von diesem Grundsatz gibt es die folgenden Ausnahmen: 1. Ausnahme: Der Bieter darf den Zuschlag nur für weniger als drei (3) Lose erhalten, wenn er im Formblatt "Angaben zu den angebotenen Losen" (Anlage 2 der Vergabeunterlagen) im Register "2. Angabe max. Anzahl an Losen" die "Antwortmöglichkeit Nr. 1" oder "Antwortmöglichkeit Nr. 2" angegeben hat. Hat er die "Antwortmöglichkeit Nr. 1" angegeben, darf er für maximal ein (1) Los den Zuschlag erhalten. Hat er die "Antwortmöglichkeit Nr. 2" angegeben, darf er für maximal zwei (2) Lose den Zuschlag erhalten. 2. Ausnahme: Der Bieter darf den Zuschlag für mehr als drei (3) Lose erhalten, wenn - es zu einer Nachverteilung kommt (vgl. zu der Nachverteilung im Einzelnen unter Ziffer 28.3 des Verfahrensbriefs) und - der Bieter im Formblatt "Angaben zu den angebotenen Losen" (Anlage 2 der Vergabeunterlagen) im Register "2. Angabe max. Anzahl an Losen" die "Antwortmöglichkeit Nr. 4"; "Antwortmöglichkeit Nr. 5", "Antwortmöglichkeit Nr. 6", "Antwortmöglichkeit Nr. 7" oder "Antwortmöglichkeit Nr. 8" angegeben hat. In diesem Fall darf der Bieter im Falle einer Nachverteilung für maximal die in der jeweiligen Antwortmöglichkeit genannten Anzahl an Losen den Zuschlag erhalten. Vgl. zu der Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden, im Einzelnen Ziffer 28. des Verfahrensbriefs.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PHPEY Der Auftraggeber wird das Wettbewerbsregister zu demjenigen Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, abfragen (vgl. § 6 Abs. 1 WRegG). Entsprechendes gilt für die Mitglieder einer Bietergemeinschaft, wenn auf das Angebot der Bietergemeinschaft der Zuschlag erteilt werden soll.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Freistaat Bayern, vertreten durch das Landratsamt München
Anschrift
Mariahilfplatz 17, 81541 München
Kontakt
beschaffungsstelle@lra-m.bayern.de

Bei uns erfasst

3Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 797 (Dienstleistungen von Detekteien und Sicherheitsdiensten) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

277vergebene Aufträge
9Angebote je Los im Median (270 Lose mit Angabe)
936.945 €Zuschlagswert im Median
225.786 € – 1,69 Mio. €mittlere Hälfte, 42 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Sicherheitsdienst in Bayern (7 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 04.10.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 94ad651b-e0fc-447d-8699-8454d72841f0.